Tunesien lockt mit mediterranem Klima, niedrigen Lebenshaltungskosten und einer strategischen Lage zwischen Europa und Afrika. Doch wie sieht es steuerlich aus? Das nordafrikanische Land bietet ein Steuersystem, das sich deutlich von den DACH-Ländern unterscheidet und für bestimmte Auswanderergruppen interessante Vorteile bereithält.

Das tunesische Steuersystem basiert auf dem französischen Modell und kombiniert eine progressive Einkommensteuer mit verschiedenen Sondersteuern. Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz fallen besonders die niedrigeren Spitzensteuersätze und die geringere Gesamtabgabenlast auf. Allerdings ist das System weniger transparent und die Bürokratie kann herausfordernd sein.
Für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum ist Tunesien steuerlich vor allem dann attraktiv, wenn du von Kapitalerträgen lebst, als Rentner deinen Lebensabend verbringen möchtest oder ein Unternehmen mit Exportfokus gründen willst. Die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und Österreich sowie die relativ niedrigen Steuersätze machen das Land zu einer Überlegung wert.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Tunesien wirst du unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land hast. Die tunesische Steuerbehörde (Direction Générale des Impôts) betrachtet dich als steuerlich ansässig, wenn:
- Du deinen Hauptwohnsitz in Tunesien hast
- Du dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres im Land aufhältst
- Der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen in Tunesien liegt
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die 183-Tage-Regel ist der häufigste Anknüpfungspunkt für die Steuerresidenz. Dabei werden alle Aufenthaltstage im Kalenderjahr zusammengezählt, nicht nur zusammenhängende Aufenthalte. Zusätzlich prüfen die Behörden:
- Wo befindet sich dein familiärer Lebensmittelpunkt?
- Wo liegt der Schwerpunkt deiner beruflichen Tätigkeit?
- Wo befinden sich deine wesentlichen Vermögenswerte?
Doppelbesteuerungsabkommen mit DACH-Ländern
Deutschland: Es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aus dem Jahr 1975, das regelmäßig aktualisiert wurde. Das Abkommen folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen und regelt die Zuordnung von Besteuerungsrechten für verschiedene Einkunftsarten.
Österreich: Auch mit Österreich existiert ein DBA, das eine Doppelbesteuerung vermeidet. Die Regelungen ähneln dem deutsch-tunesischen Abkommen.
Schweiz: Mit der Schweiz besteht ebenfalls ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die steuerliche Situation für Auswanderer klärt.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Beim Wegzug aus Deutschland greift unter Umständen die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, wenn du wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften hältst (mindestens 1 %). Da Tunesien kein EU/EWR-Staat ist, wird die Steuer auf den fiktiven Veräußerungsgewinn sofort fällig.
Aus Österreich kann ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung anfallen, insbesondere bei Beteiligungen und stillen Reserven in Unternehmen.
Die Schweiz kennt keine klassische Wegzugsbesteuerung, allerdings können kantonale Besonderheiten relevant sein.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die tunesische Einkommensteuer (Impôt sur le Revenu des Personnes Physiques, IRPP) ist progressiv gestaffelt und erfasst das weltweite Einkommen von Steuerresidenten.
Steuersätze 2025:
| Jahreseinkommen (TND) | Steuersatz |
|---|---|
| 0 bis 5.000 | 0 % |
| 5.001 bis 20.000 | 26 % |
| 20.001 bis 30.000 | 28 % |
| 30.001 bis 50.000 | 32 % |
| Über 50.000 | 35 % |
Der Grundfreibetrag liegt bei 5.000 Tunesischen Dinar (TND), was etwa 1.500 Euro entspricht. Der Spitzensteuersatz von 35 % greift ab einem Einkommen von 50.000 TND (ca. 15.000 Euro).
Steuerjahr: Das tunesische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 25. Februar des Folgejahres eingereicht werden. Für bestimmte Berufsgruppen und Unternehmen gelten abweichende Fristen.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Tunesien wird dir die Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen. Dein Arbeitgeber führt die Steuer monatlich an die Finanzbehörden ab (Quellensteuerabzug).
Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer zahlen etwa 9,18 % ihres Bruttogehalts in die Sozialversicherung (CNSS). Der Arbeitgeber trägt zusätzlich etwa 16,57 %. Die Beiträge decken Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ab.
Absetzbare Werbungskosten:
- Berufsbedingte Fahrtkosten
- Fortbildungskosten
- Berufskleidung
- Arbeitsmittel
Die Absetzungsmöglichkeiten sind jedoch begrenzter als in Deutschland. Es gibt keine Pendlerpauschale im deutschen Sinne.
Digitale Nomaden
Tunesien hat kein spezielles Visum für digitale Nomaden. Als Fernarbeiter mit ausländischen Einkünften befindest du dich in einer rechtlichen Grauzone.
Besteuerung ausländischer Einkünfte: Wenn du steuerlich ansässig wirst, unterliegt dein weltweites Einkommen der tunesischen Steuer. Einkünfte aus Fernarbeit für ausländische Auftraggeber sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Praktische Realität: Viele digitale Nomaden nutzen Touristenvisa (90 Tage) mit Verlängerungsmöglichkeit. Bei Aufenthalten unter 183 Tagen besteht in der Regel keine tunesische Steuerpflicht, sofern kein fester Wohnsitz begründet wird.
Nachweispflichten: Du solltest dokumentieren können:
- Dauer und Art des Aufenthalts
- Einkommensquellen und -empfänger
- Steuerliche Ansässigkeit im Heimatland
Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige werden mit ihrem Gewinn zur Einkommensteuer veranlagt. Die Progressionsstufen entsprechen denen der Arbeitnehmer.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung: Gründest du eine Kapitalgesellschaft, fällt Körperschaftsteuer (Impôt sur les Sociétés) an:
- Regelsteuersatz: 15 %
- Für bestimmte Branchen (Banken, Versicherungen, Telekommunikation): 35 %
- Exportorientierte Unternehmen: Ermäßigte Sätze oder Steuerbefreiungen möglich
Gewerbesteuer: Eine klassische Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert nicht. Allerdings gibt es die Taxe sur les Établissements à caractère industriel, commercial ou professionnel (TCL), eine lokale Abgabe auf Geschäftstätigkeit.
Buchführungspflichten: Unternehmen müssen ordnungsgemäße Bücher in französischer oder arabischer Sprache führen. Die Buchführungspflichten orientieren sich am französischen System (Plan Comptable Général).
Absetzbare Betriebsausgaben:
- Miet- und Leasingkosten
- Personalkosten
- Abschreibungen
- Zinsen für Geschäftskredite
- Marketing- und Werbekosten
- Reisekosten mit geschäftlichem Anlass
Finanziell Unabhängige und Investoren
Lebst du von deinem Vermögen, sind die verschiedenen Kapitalertragsarten unterschiedlich besteuert.
Kapitalertragssteuer:
- Zinsen aus tunesischen Bankeinlagen: 20 % Quellensteuer (abgeltend)
- Dividenden: 10 % Quellensteuer bei börsennotierten Unternehmen, 25 % bei anderen
- Kursgewinne aus Aktienverkäufen: 10 % auf den Gewinn
Besonderheiten bei ausländischen Depots: Erträge aus ausländischen Wertpapieren unterliegen der regulären Einkommensteuer. Die im Ausland gezahlte Quellensteuer kann unter Umständen angerechnet werden, sofern ein DBA besteht.
Freibeträge: Es gibt einen jährlichen Freibetrag für Kapitalerträge, der jedoch relativ gering ausfällt.
Rentner
Tunesien ist bei deutschen Rentnern ein beliebtes Ziel. Die steuerliche Behandlung von Renten hängt vom DBA ab.
Gesetzliche Renten aus Deutschland: Nach dem DBA Deutschland-Tunesien werden gesetzliche Renten grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert. Das bedeutet: Lebst du in Tunesien, versteuert du deine deutsche Rente dort.
Betriebsrenten und Pensionen: Beamtenpensionen werden im Quellenstaat (Deutschland) besteuert. Betriebsrenten können je nach Ausgestaltung unterschiedlich behandelt werden.
Private Renten: Private Rentenversicherungen (Riester, Rürup, private Rentenversicherungen) unterliegen der tunesischen Besteuerung nach den allgemeinen Einkommensteuerregeln.
Altersfreibeträge: Das tunesische Steuerrecht sieht gewisse Vergünstigungen für ältere Steuerpflichtige vor, die jedoch nicht so umfangreich sind wie in manchen europäischen Ländern.
3. Vermögensteuer
Tunesien erhebt keine klassische Vermögensteuer auf das Gesamtvermögen. Es gibt jedoch vermögensbezogene Steuern auf bestimmte Vermögensgegenstände:
- Immobilien unterliegen der jährlichen Grundsteuer
- Kraftfahrzeuge werden mit einer jährlichen Steuer belegt
- Luxusgüter können der Luxussteuer unterliegen
Für Auswanderer aus Deutschland und Österreich, wo die Vermögensteuer nicht mehr erhoben wird, ergibt sich hier kein wesentlicher Unterschied. Schweizer Auswanderer, die kantonale Vermögensteuern gewohnt sind, werden die Abwesenheit einer solchen Steuer in Tunesien positiv bemerken.
4. Kapitalertragssteuer
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Tunesien ist differenziert gestaltet:
Steuersätze nach Anlageform:
| Ertragsart | Steuersatz |
|---|---|
| Bankzinsen (inländisch) | 20 % Quellensteuer |
| Dividenden (börsennotiert) | 10 % Quellensteuer |
| Dividenden (nicht börsennotiert) | 25 % Quellensteuer |
| Kursgewinne Aktien | 10 % |
| Anleihen | 20 % Quellensteuer |
Quellensteuer: Bei den meisten Kapitalerträgen wird die Steuer direkt an der Quelle einbehalten. Die Quellensteuer hat in vielen Fällen abgeltende Wirkung.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Wurde im Ausland bereits Quellensteuer einbehalten, kann diese unter Berücksichtigung des jeweiligen DBA auf die tunesische Steuer angerechnet werden.
Meldepflichten: Ausländische Konten und Depots müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die Einhaltung der Meldepflichten wird zunehmend durch den automatischen Informationsaustausch (CRS) überprüft.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer (Taxe sur les Immeubles Bâtis)
Die jährliche Grundsteuer beträgt 2 % des Mietwerts der Immobilie. Für selbstgenutzte Hauptwohnsitze gibt es Ermäßigungen. Die Steuer wird von den Gemeinden erhoben.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer Immobilie fallen folgende Kosten an:
- Registrierungsgebühr: 5 % des Kaufpreises
- Notargebühren: ca. 1 bis 3 %
- Grundbucheintragung: variable Gebühren
Für landwirtschaftliche Flächen und bestimmte Entwicklungszonen gibt es ermäßigte Sätze.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Beim Verkauf einer Immobilie wird der Gewinn mit 10 % versteuert (Impôt sur la Plus-Value Immobilière). Der Gewinn berechnet sich aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungspreis, wobei bestimmte Kosten abgezogen werden können.
Nach einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren wird der steuerpflichtige Gewinn reduziert.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen unterliegen der regulären Einkommensteuer. Du kannst Werbungskosten wie Reparaturen, Versicherungen und Abschreibungen abziehen.
Steuervorteile bei Eigennutzung
Der selbstgenutzte Hauptwohnsitz genießt gewisse Vergünstigungen:
- Reduzierte Grundsteuer
- Befreiung von der Wertzuwachssteuer unter bestimmten Voraussetzungen
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Tunesien erhebt eine Erbschaftssteuer (Droits d’Enregistrement sur les Successions), die nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt ist.
Steuersätze:
| Verwandtschaftsgrad | Steuersatz |
|---|---|
| Ehegatten, Kinder | 2,5 % |
| Eltern, Geschwister | 5 % |
| Sonstige Verwandte | 25 % |
| Nicht Verwandte | 35 % |
Freibeträge: Es gibt moderate Freibeträge, die deutlich niedriger sind als in Deutschland.
Schenkungssteuer: Schenkungen unterliegen ähnlichen Regelungen wie Erbschaften. Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten kann steuerliche Vorteile bieten, wenn sie frühzeitig geplant wird.
Internationale Aspekte: Bei Erbschaften mit Auslandsbezug (z. B. Erblasser in Tunesien, Erben in Deutschland) können beide Staaten Besteuerungsrechte beanspruchen. Die DBAs enthalten Regelungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
7. Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)
Die tunesische Mehrwertsteuer (Taxe sur la Valeur Ajoutée, TVA) ist EU-kompatibel gestaltet.
Steuersätze:
- Regelsteuersatz: 19 %
- Ermäßigter Satz: 7 % (Grundnahrungsmittel, Medikamente, Bücher)
- Ermäßigter Satz: 13 % (bestimmte Dienstleistungen)
- Befreit: Bildung, Gesundheit, Finanzdienstleistungen
Kleinunternehmerregelung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 100.000 TND (ca. 30.000 Euro) können von der Mehrwertsteuer befreit sein. Allerdings können sie dann auch keine Vorsteuer abziehen.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer: Ab einem bestimmten Umsatz musst du dich zur Mehrwertsteuer registrieren, monatliche Erklärungen abgeben und die Steuer abführen.
Reverse-Charge-Verfahren: Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Der Leistungsempfänger schuldet dann die Mehrwertsteuer.
8. Weitere relevante Steuern
Luxussteuer (Taxe de Consommation)
Auf bestimmte Luxusgüter wird eine zusätzliche Verbrauchssteuer erhoben:
- Luxusfahrzeuge: 10 bis 30 % zusätzlich
- Schmuck und Uhren: 10 %
- Bestimmte Elektronik: variable Sätze
Kfz-Steuer
Die jährliche Kfz-Steuer (Vignette) richtet sich nach Hubraum und Fahrzeugalter:
- Kleinwagen: ab 50 TND/Jahr
- Mittelklasse: 150 bis 300 TND/Jahr
- Luxusfahrzeuge: bis zu 1.000 TND/Jahr und mehr
Touristensteuer
Hotels erheben eine Touristensteuer (Taxe Hôtelière), die pro Übernachtung berechnet wird. Als dauerhafter Resident bist du davon nicht betroffen.
Sondersteuern
- Umweltabgaben: Auf bestimmte umweltbelastende Produkte
- Stempelsteuern: Auf Dokumente und Verträge
- Zölle: Auf importierte Waren (für persönliche Gegenstände bei Einwanderung gibt es Befreiungen)
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Nutzung der DBA: Die Doppelbesteuerungsabkommen bieten Möglichkeiten zur Optimierung. Insbesondere bei Renten und Kapitalerträgen solltest du prüfen, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht.
Exportorientierte Unternehmen: Unternehmen, die hauptsächlich exportieren, können erhebliche Steuervergünstigungen erhalten:
- Vollständige Körperschaftsteuerbefreiung für bis zu 10 Jahre
- Danach reduzierte Sätze von 10 %
- Freie Gewinnrepatriierung
Investitionsanreize: Die tunesische Regierung bietet Investitionsanreize in bestimmten Sektoren und Regionen. Prüfe, ob dein Vorhaben förderfähig ist.
Timing des Umzugs
Der optimale Zeitpunkt für den Umzug hängt von deiner persönlichen Situation ab:
- Jahresende: Ein Umzug gegen Jahresende kann vorteilhaft sein, wenn du im Folgejahr in Tunesien steuerlich ansässig werden möchtest
- Nach Veräußerungsgewinnen: Realisiere Kapitalgewinne idealerweise vor oder nach dem Umzug, je nachdem wo die Besteuerung günstiger ist
- Vor Rentenbeginn: Plane den Umzug vor Rentenbeginn, um von Anfang an die günstigere Besteuerung zu nutzen
Günstige Unternehmensformen
- SARL (Société à Responsabilité Limitée): Entspricht der deutschen GmbH, 15 % Körperschaftsteuer
- SA (Société Anonyme): Aktiengesellschaft für größere Vorhaben
- Einzelunternehmen: Einfache Gründung, aber Besteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz
Nutzung von Steuerfreibeträgen
- Nutze den Grundfreibetrag von 5.000 TND
- Familienabzüge für Ehepartner und Kinder
- Abzüge für Lebensversicherungsbeiträge
- Spenden an anerkannte Organisationen
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
| Steuerpflichtiger | Frist |
|---|---|
| Arbeitnehmer | 25. Februar |
| Selbstständige | 25. Februar |
| Unternehmen | 25. März (oder 25. Tag nach Geschäftsjahresende) |
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung brauchst du:
- Gehaltsabrechnungen/Lohnsteuerbescheinigungen
- Belege über Kapitalerträge
- Rechnungen für absetzbare Ausgaben
- Mietverträge (bei Vermietung)
- Kontoauszüge ausländischer Konten
Online-Portale
Die tunesische Steuerbehörde bietet ein Online-Portal (www.impots.finances.gov.tn) für:
- Einreichung von Steuererklärungen
- Zahlung von Steuern
- Abruf von Steuerbescheiden
Die Nutzung setzt eine Registrierung und ein tunesisches Bankkonto voraus.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Ein tunesischer Steuerberater (Expert-Comptable) ist empfehlenswert für:
- Unternehmer und Selbstständige
- Komplexe internationale Sachverhalte
- Erstmalige Steuererklärung als Auswanderer
Die Kosten liegen bei 500 bis 2.000 TND jährlich für Privatpersonen, mehr für Unternehmen.
Strafen bei Verspätung
| Versäumnis | Sanktion |
|---|---|
| Verspätete Abgabe | 1 % Zuschlag pro Monat |
| Unvollständige Erklärung | 10 % der hinterzogenen Steuer |
| Steuerhinterziehung | 50 bis 100 % der hinterzogenen Steuer plus Strafverfahren |
11. Sozialversicherungsbeiträge
Das tunesische Sozialversicherungssystem (CNSS für Privatwirtschaft, CNRPS für öffentlichen Dienst) umfasst mehrere Zweige.
Beitragssätze Arbeitnehmer (CNSS)
| Zweig | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 4,74 % | 7,76 % | 12,50 % |
| Krankenversicherung | 2,75 % | 5,08 % | 7,83 % |
| Unfallversicherung | 0 % | 0,40 bis 4,00 % | variabel |
| Familienausgleich | 0 % | 2,07 % | 2,07 % |
| Gesamt | 9,18 % | ca. 16,57 % | ca. 25,75 % |
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (CNAM) bietet Basischutz. Viele Ausländer schließen zusätzlich eine private Krankenversicherung ab, da:
- Die Leistungen begrenzt sind
- Private Kliniken oft bessere Ausstattung haben
- Internationale Behandlungen nicht abgedeckt sind
Rentenversicherung
Das tunesische Rentensystem basiert auf einem Umlageverfahren. Die Rente berechnet sich aus:
- Durchschnittlichem Gehalt der letzten 10 Jahre
- Beitragsjahren
- Rentenformel: ca. 2 % pro Beitragsjahr
Vergleich zur DACH-Gesamtbelastung
| Land | Arbeitnehmeranteil SV | Arbeitgeberanteil SV |
|---|---|---|
| Tunesien | 9,18 % | 16,57 % |
| Deutschland | ca. 20 % | ca. 20 % |
| Österreich | ca. 18 % | ca. 21 % |
| Schweiz | ca. 6,5 % (AHV) | ca. 6,5 % (AHV) |
Die Sozialabgaben in Tunesien sind deutlich niedriger als in Deutschland und Österreich, ähnlich dem Schweizer Niveau.
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Tabellarischer Vergleich
| Kriterium | Tunesien | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Spitzensteuersatz ESt | 35 % | 45 % (+5,5 % Soli) | 55 % | max. 40 % (kantonal) |
| Körperschaftsteuer | 15 % | 15 % + 15 % GewSt | 25 % | 14 bis 18 % (kantonal) |
| Kapitalerträge | 10 bis 25 % | 26,375 % | 27,5 % | Einkommensteuer |
| MwSt-Regelsatz | 19 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Vermögensteuer | Keine | Keine | Keine | Ja (kantonal) |
| Erbschaftsteuer | 2,5 bis 35 % | 7 bis 50 % | 0 bis 60 % | kantonal |
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Arbeitnehmer mit 50.000 EUR Jahresbrutto
| Tunesien | Deutschland | |
|---|---|---|
| Brutto | 50.000 € | 50.000 € |
| Einkommensteuer | ca. 10.500 € | ca. 11.000 € |
| Sozialabgaben | ca. 4.600 € | ca. 10.000 € |
| Netto | ca. 34.900 € | ca. 29.000 € |
Beispiel 2: Rentner mit 2.000 EUR monatlicher Rente
| Tunesien | Deutschland | |
|---|---|---|
| Jahresrente | 24.000 € | 24.000 € |
| Einkommensteuer | ca. 4.800 € | ca. 2.500 € |
| Krankenversicherung | ca. 500 € (privat) | ca. 2.400 € |
| Verfügbar | ca. 18.700 € | ca. 19.100 € |
Beispiel 3: Unternehmer mit 100.000 EUR Gewinn (Kapitalgesellschaft)
| Tunesien | Deutschland | |
|---|---|---|
| Gewinn vor Steuern | 100.000 € | 100.000 € |
| Körperschaftsteuer | 15.000 € | 15.000 € |
| Gewerbesteuer | 0 € | ca. 15.000 € |
| Nach Steuern | 85.000 € | ca. 70.000 € |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Tunesien:
- Niedrigere Gesamtsteuerlast für hohe Einkommen
- Keine Gewerbesteuer
- Niedrigere Sozialabgaben
- Attraktive Unternehmensbesteuerung für Exporteure
- Keine Vermögensteuer
- Moderate Kapitalertragsbesteuerung
Nachteile Tunesien:
- Komplexe Bürokratie
- Sprachbarrieren (Arabisch/Französisch)
- Weniger transparentes Steuersystem
- Geringere Rechtssicherheit
- Eingeschränkte Absetzungsmöglichkeiten
- Währungsrisiko (TND)
Fazit
Das tunesische Steuersystem bietet für bestimmte Auswanderergruppen interessante Vorteile gegenüber den DACH-Ländern.
Am meisten profitieren:
- Unternehmer mit Exportfokus: Die niedrige Körperschaftsteuer von 15 % und die Steuerbefreiungen für exportorientierte Unternehmen machen Tunesien attraktiv
- Gutverdiener: Der Spitzensteuersatz von 35 % kombiniert mit niedrigeren Sozialabgaben ergibt eine geringere Gesamtbelastung
- Kapitalanleger: Moderate Kapitalertragssteuern und keine Vermögensteuer
Weniger geeignet für:
- Rentner mit deutscher Rente: Die Besteuerung in Tunesien kann höher sein als in Deutschland
- Digitale Nomaden: Keine speziellen Programme, rechtliche Unsicherheit
- Sicherheitsorientierte Anleger: Währungsrisiko und geringere Rechtssicherheit
Wichtigste Punkte zusammengefasst:
- Steuerresidenz ab 183 Tagen Aufenthalt
- Einkommensteuer bis 35 %, niedriger als in DACH-Ländern
- Körperschaftsteuer nur 15 %, attraktiv für Unternehmer
- DBAs mit allen DACH-Ländern vorhanden
- Sozialabgaben deutlich niedriger als in Deutschland/Österreich
- Komplexe Bürokratie erfordert professionelle Unterstützung
Empfehlung: Vor einer Auswanderung nach Tunesien aus steuerlichen Gründen solltest du unbedingt einen auf internationale Besteuerung spezialisierten Steuerberater konsultieren. Die individuelle Situation, insbesondere bei bestehenden Vermögenswerten und laufenden Einkünften aus dem Heimatland, erfordert eine sorgfältige Planung.
FAQ
Muss ich meine deutsche Rente in Tunesien versteuern?
Ja, nach dem DBA Deutschland-Tunesien werden gesetzliche Renten im Wohnsitzstaat besteuert. Als Steuerresident in Tunesien versteuerst du deine deutsche Rente nach tunesischem Recht. Beamtenpensionen bleiben in Deutschland steuerpflichtig.
Gibt es ein Visum für digitale Nomaden in Tunesien?
Nein, Tunesien hat kein spezielles Visum für digitale Nomaden. Du kannst als Tourist einreisen (90 Tage) und gegebenenfalls verlängern. Bei längeren Aufenthalten benötigst du eine Aufenthaltsgenehmigung.
Wie hoch ist die Steuerbelastung für ein kleines Unternehmen?
Kapitalgesellschaften zahlen 15 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn. Für exportorientierte Unternehmen gibt es Steuerbefreiungen bis zu 10 Jahre. Einzelunternehmer werden mit dem progressiven Einkommensteuertarif (bis 35 %) besteuert.
Kann ich meine in Deutschland gezahlten Steuern in Tunesien anrechnen?
Ja, die DBAs sehen eine Anrechnung vor, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Anrechnung erfolgt nach der jeweiligen Methode des Abkommens (Freistellung oder Anrechnung).
Wie funktioniert die Krankenversicherung in Tunesien?
Arbeitnehmer sind über die CNAM pflichtversichert. Die Beiträge liegen bei etwa 7,83 % des Gehalts. Viele Ausländer ergänzen dies durch eine private Krankenversicherung für bessere Leistungen und internationale Behandlungen.
Muss ich ein tunesisches Bankkonto eröffnen?
Für die Steuerzahlung und den Zugang zu Online-Diensten der Steuerbehörde ist ein tunesisches Bankkonto empfehlenswert. Als Nicht-Resident kannst du ein Devisenkonto führen; als Resident ein TND-Konto.
Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?
Du benötigst Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Kapitalerträge), Belege für absetzbare Ausgaben, Angaben zu ausländischen Konten und gegebenenfalls Nachweise über bereits im Ausland gezahlte Steuern.
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Zuletzt aktualisiert: 23. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
