Thailand zählt seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Auswanderungszielen für deutschsprachige Expats, Rentner und digitale Nomaden. Das tropische Königreich verbindet niedrige Lebenshaltungskosten mit einer exzellenten Infrastruktur, freundlichen Menschen und einem Steuersystem, das lange Zeit als besonders attraktiv für Auswanderer galt.

Das thailändische Steuersystem basiert traditionell auf dem Territorialprinzip: Nur Einkommen mit thailändischer Quelle wird besteuert. Ausländisches Einkommen war steuerfrei, solange es nicht im selben Steuerjahr nach Thailand überwiesen wurde. Diese großzügige Regelung wurde jedoch zum 1. Januar 2024 grundlegend geändert.
Wichtige Änderung seit 2024: Mit den Verordnungen Nr. Por. 161/2566 und Nr. Por. 162/2566 unterliegen nun sämtliche ausländischen Einkünfte, die nach Thailand überwiesen werden, der thailändischen Einkommensteuer – unabhängig davon, in welchem Jahr sie erzielt wurden. Einkommen aus Vorjahren (vor 2024) bleibt bei späterer Überweisung jedoch steuerfrei.
Besonderheiten im Vergleich zu DACH-Ländern:
- Progressiver Einkommensteuersatz von 0 % bis 35 % (ähnlich Deutschland)
- Keine Vermögenssteuer
- Keine Erbschaftssteuer für die meisten Ausländer (Freibetrag: 100 Mio. THB)
- Keine Schenkungssteuer für Ausländer
- Remittance-Basis-Besteuerung für ausländische Einkünfte
- Niedrigere Mehrwertsteuer (7 % statt 19 bis 20 %)
- Attraktive Visa-Programme mit Steuervorteilen (LTR-Visum)
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
Als steuerlich ansässig (Tax Resident) gilt in Thailand jede Person, die sich innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 180 Tage im Land aufhält. Dies entspricht der international üblichen Regelung, jedoch mit einem wichtigen Unterschied: Thailand zählt alle Aufenthaltstage zusammen, auch wenn diese nicht zusammenhängend sind.
Steuerliche Konsequenzen:
- Tax Residents: Besteuerung aller thailändischen Einkünfte sowie aller nach Thailand überwiesenen ausländischen Einkünfte
- Non-Residents: Besteuerung nur der thailändischen Einkünfte (Quellenbesteuerung)
Doppelbesteuerungsabkommen mit DACH-Ländern
Thailand hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen:
- Deutschland: DBA seit 1967 in Kraft
- Schweiz: DBA seit 1996 in Kraft
- Österreich: DBA seit 1986 in Kraft
Wichtig für Renten: Nach den DBA werden private Renten und gesetzliche Renten aus der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich im Wohnsitzstaat (Thailand) besteuert. Beamtenpensionen und Ruhegehälter aus dem öffentlichen Dienst werden hingegen im Quellenstaat (Deutschland/Österreich) besteuert.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Deutschland: Bei Wegzug nach Thailand kann eine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG anfallen, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Die stillen Reserven werden bei Wegzug besteuert. Bei Wegzug in ein Nicht-EU-Land wie Thailand ist keine Stundung möglich.
Schweiz: Keine allgemeine Wegzugsbesteuerung, jedoch unterjährige Steuerpflicht bis zum Abmeldedatum.
Österreich: Wegzugsbesteuerung nach § 27 Abs. 6 EStG bei wesentlichen Beteiligungen (mindestens 1 %). Bei Wegzug in ein Drittland ist keine Ratenzahlung möglich.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Thailand verwendet ein progressives Einkommensteuersystem mit Steuersätzen von 0 % bis 35 %. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Progressive Steuersätze 2025:
| Zu versteuerndes Einkommen (THB) | Steuersatz | Ca. in EUR |
|---|---|---|
| 0 bis 150.000 | 0 % (steuerfrei) | 0 bis 3.950 € |
| 150.001 bis 300.000 | 5 % | 3.950 bis 7.900 € |
| 300.001 bis 500.000 | 10 % | 7.900 bis 13.150 € |
| 500.001 bis 750.000 | 15 % | 13.150 bis 19.750 € |
| 750.001 bis 1.000.000 | 20 % | 19.750 bis 26.300 € |
| 1.000.001 bis 2.000.000 | 25 % | 26.300 bis 52.600 € |
| 2.000.001 bis 5.000.000 | 30 % | 52.600 bis 131.500 € |
| Über 5.000.000 | 35 % | Über 131.500 € |
Hinweis: Wechselkurs ca. 1 EUR = 38 THB (Stand Dezember 2025)
Freibeträge und Abzüge:
- Persönlicher Freibetrag: 60.000 THB (ca. 1.580 €)
- Pauschaler Werbungskostenabzug: 50 % des Einkommens, maximal 100.000 THB (ca. 2.630 €)
- Altersfreibetrag (ab 65 Jahre): Zusätzlich 190.000 THB (ca. 5.000 €)
- Ehegattenfreibetrag: 60.000 THB für nicht berufstätigen Ehepartner
- Lebensversicherungsprämien: Bis zu 100.000 THB absetzbar
- Krankenversicherungsprämien: Bis zu 25.000 THB absetzbar
- Rentenversicherungsbeiträge: Bis zu 200.000 THB absetzbar
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in Thailand unterliegen dem Quellensteuerabzug durch den Arbeitgeber. Die Lohnsteuer wird monatlich vom Gehalt einbehalten und an das Revenue Department abgeführt.
Sozialversicherungsbeiträge:
- Arbeitnehmeranteil: 5 % des Bruttogehalts (maximal 875 THB/Monat bis 2026)
- Arbeitgeberanteil: Ebenfalls 5 % (maximal 875 THB/Monat)
- Bemessungsgrenze: 17.500 THB/Monat (wird 2027 auf 20.000 THB erhöht)
Absetzbare Werbungskosten: Pauschal 50 % der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, maximal 100.000 THB. Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale) können nicht zusätzlich abgesetzt werden.
Digitale Nomaden
Für digitale Nomaden hat Thailand 2024 das Destination Thailand Visa (DTV) eingeführt. Dieses ermöglicht einen legalen Langzeitaufenthalt mit Remote-Arbeit.
Steuerliche Behandlung:
- Bei weniger als 180 Tagen Aufenthalt: Keine thailändische Steuerpflicht auf ausländische Einkünfte
- Bei mehr als 180 Tagen Aufenthalt: Ausländische Einkünfte werden steuerpflichtig, wenn sie nach Thailand überwiesen werden
- Arbeit, die physisch in Thailand ausgeführt wird, gilt als thailändisches Einkommen – unabhängig vom Sitz des Auftraggebers
Destination Thailand Visa (DTV):
- Gültigkeit: 5 Jahre (Multiple Entry)
- Aufenthalt: Bis zu 180 Tage pro Einreise, einmal verlängerbar um weitere 180 Tage
- Voraussetzung: Nachweis von 500.000 THB (ca. 13.150 €) auf einem thailändischen Bankkonto
- Keine automatische Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte
Tipp: Wenn du planst, mehr als 180 Tage in Thailand zu verbringen, überweise ausländische Einkünfte strategisch erst im Folgejahr, um die thailändische Steuerpflicht zu minimieren. Dokumentiere sorgfältig die Herkunft und den Entstehungszeitpunkt aller Einkünfte.
Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige und Unternehmer in Thailand haben verschiedene Optionen, ihre Geschäftstätigkeit zu strukturieren.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung:
- Standardsatz: 20 % auf den Nettogewinn
- KMU-Regelung (Kapital unter 5 Mio. THB, Umsatz unter 30 Mio. THB): Progressive Sätze von 0 bis 20 %
- BOI-geförderte Unternehmen: Bis zu 8 Jahre Steuerbefreiung möglich
KMU-Steuersätze 2025:
- Gewinn bis 300.000 THB: 0 %
- Gewinn 300.001 bis 3.000.000 THB: 15 %
- Gewinn über 3.000.000 THB: 20 %
Foreign Business Act: Ausländer dürfen in Thailand generell nur bis zu 49 % eines Unternehmens besitzen. Für bestimmte Tätigkeiten ist eine Foreign Business License erforderlich. Die Verwendung von thailändischen Nominees ist illegal und wird zunehmend streng kontrolliert.
Kapitalanforderungen für Firmengründung:
- Mindestkapital: 2 Mio. THB bei Beantragung einer Arbeitserlaubnis
- 3 Mio. THB pro ausländischem Arbeitnehmer für Unternehmen mit Expats
Buchführungspflichten: Alle Unternehmen müssen eine ordnungsgemäße Buchführung auf Thai führen. Der Jahresabschluss muss von einem zertifizierten thailändischen Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Die Körperschaftsteuer ist halbjährlich zu deklarieren und zu zahlen.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für vermögende Privatpersonen und Investoren bietet Thailand einige Besonderheiten:
Kapitalerträge aus Thailand:
- Dividenden: 10 % Quellensteuer (kann durch DBA reduziert werden)
- Zinsen: 15 % Quellensteuer auf Bankzinsen
- Kursgewinne aus thailändischen Aktien: An der SET gehandelte Aktien sind für natürliche Personen steuerfrei
Ausländische Kapitalerträge:
- Dividenden, Zinsen und Kursgewinne aus dem Ausland: Steuerpflichtig bei Überweisung nach Thailand (seit 2024)
- Kapitalerträge aus vor 2024 erzielten Einkünften: Weiterhin steuerfrei bei späterer Überweisung
- Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Möglich im Rahmen der DBA
Kryptowährungen: Gewinne aus Kryptowährungen, die über in Thailand lizenzierte Börsen realisiert werden, sind seit 2025 für fünf Jahre steuerfrei. Gewinne aus ausländischen Börsen unterliegen bei Überweisung nach Thailand der regulären Einkommensteuer.
Rentner
Thailand ist traditionell eines der beliebtesten Ziele für deutschsprachige Rentner. Die steuerliche Behandlung hängt von der Art der Rente und dem DBA ab.
Gesetzliche Renten aus Deutschland (DRV):
- Nach dem DBA Deutschland-Thailand: Besteuerungsrecht liegt beim Wohnsitzstaat (Thailand)
- Rente wird bei Überweisung nach Thailand dort steuerpflichtig
- Der Altersfreibetrag von 190.000 THB reduziert die Steuerlast erheblich
Beamtenpensionen:
- Werden im Quellenstaat (Deutschland/Österreich) besteuert
- Thailand darf diese Einkünfte nur für den Progressionsvorbehalt berücksichtigen
Schweizer AHV/IV-Renten:
- Werden in der Schweiz an der Quelle besteuert
- Bei Überweisung nach Thailand: Anrechnung der Schweizer Steuer möglich
Private und betriebliche Renten:
- Bei Wohnsitz in Thailand meist nur dort steuerbar
- Progressive Besteuerung nach thailändischem Recht
Beispielrechnung Rentner Deutschland: Ein Rentner mit 24.000 € Jahresrente (ca. 912.000 THB) und Altersfreibetrag hat nach Abzug des persönlichen Freibetrags (60.000 THB), des Altersfreibetrags (190.000 THB) und des pauschalen Werbungskostenabzugs (100.000 THB) ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 562.000 THB. Die thailändische Steuer beträgt dann ca. 48.700 THB (ca. 1.280 €), entsprechend einem effektiven Steuersatz von etwa 5,3 %.
3. Vermögensteuer
Thailand erhebt keine allgemeine Vermögensteuer. Es gibt keine Steuer auf:
- Nettovermögen
- Bargeld und Bankguthaben
- Wertpapiervermögen im Ausland
- Ausländische Immobilien
- Schmuck, Kunst und andere Wertgegenstände
Es besteht auch keine Meldepflicht für Auslandskonten oder ausländisches Vermögen. Thailand ist jedoch Mitglied des OECD-CRS (Common Reporting Standard), sodass ein automatischer Informationsaustausch mit DACH-Ländern stattfindet.
4. Kapitalertragssteuer
Thailand kennt keine separate Kapitalertragssteuer. Kapitalerträge werden als reguläres Einkommen behandelt und unterliegen der progressiven Einkommensteuer.
Steuersätze für verschiedene Anlageformen:
| Anlageform | Steuerbehandlung |
|---|---|
| Dividenden (Thailand) | 10 % Quellensteuer (final) |
| Zinsen (Thailand) | 15 % Quellensteuer auf Bankzinsen |
| Aktiengewinne SET | Steuerfrei für natürliche Personen |
| Ausländische Dividenden | Progressive Einkommensteuer bei Überweisung |
| Ausländische Zinsen | Progressive Einkommensteuer bei Überweisung |
| Krypto (thai. Börsen) | Steuerfrei bis 2030 |
Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Im Rahmen der DBA kann die im Ausland gezahlte Quellensteuer auf die thailändische Steuer angerechnet werden. Die Anrechnung ist auf den niedrigeren Betrag der ausländischen Steuer oder der entsprechenden thailändischen Steuer begrenzt.
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger erzielt 500.000 THB an ausländischen Einkünften und hat darauf 75.000 THB ausländische Steuern gezahlt. Die thailändische Steuerschuld beträgt 50.000 THB. Die anrechenbare Steuergutschrift ist auf 50.000 THB begrenzt – die überschüssigen 25.000 THB können nicht erstattet werden.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer (Land and Building Tax)
Seit 2020 gilt in Thailand die „Land and Building Tax“, eine jährliche Grundsteuer auf Immobilien und Grundstücke.
Steuersätze:
- Landwirtschaftliche Nutzung: 0,01 bis 0,1 %
- Wohnimmobilien (Eigennutzung): 0,02 bis 0,1 % (Freibetrag: 50 Mio. THB für Hauseigentum)
- Gewerbliche Nutzung: 0,3 bis 0,7 %
- Unbebaute Grundstücke: 0,3 bis 3 % (steigt bei längerer Nichtnutzung)
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Immobilienkauf fallen folgende Steuern und Gebühren an:
- Übertragungsgebühr: 2 % des amtlichen Schätzwerts
- Stempelsteuer: 0,5 % (entfällt bei Specific Business Tax)
- Specific Business Tax (bei Verkauf innerhalb von 5 Jahren): 3,3 % des Verkaufspreises oder Schätzwerts
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Bei Immobilienverkäufen fällt eine Quellensteuer an, die vom Käufer einbehalten wird. Die Berechnung basiert auf der Haltedauer und dem Veräußerungsgewinn nach einem komplexen Formelwerk des Revenue Departments.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen gelten als persönliches Einkommen und unterliegen den progressiven Einkommensteuersätzen (0 bis 35 %). Es können pauschal 30 % der Mieteinnahmen als Werbungskosten abgezogen werden, ohne Einzelnachweis.
Hinweis für Ausländer: Ausländer dürfen in Thailand kein Land direkt besitzen, können aber Eigentumswohnungen (Condominiums) erwerben, sofern die ausländische Eigentumsquote im Gebäude 49 % nicht übersteigt. Landbesitz ist nur über Pachtverträge (maximal 30 Jahre, verlängerbar) oder thailändische Gesellschaften möglich.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Erbschaftsteuer
Seit Februar 2016 gibt es in Thailand eine Erbschaftsteuer, die jedoch nur sehr große Erbschaften betrifft.
Freibeträge:
- Direkte Erben (Kinder, Eltern): 100 Mio. THB (ca. 2,63 Mio. €)
- Andere Erben: 50 Mio. THB (ca. 1,32 Mio. €)
Steuersätze:
- Direkte Erben (Kinder, Eltern): 5 %
- Andere Erben (Geschwister, Nichten, Neffen): 10 %
Wichtig für Ausländer: Die thailändische Erbschaftsteuer gilt für alle in Thailand belegenen Vermögenswerte, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei Erbschaften aus dem Ausland an in Thailand ansässige Personen kann jedoch auch die deutsche Erbschaftsteuer anfallen (keine Anrechnung möglich, da kein DBA für Erbschaftsteuer besteht). Ausländer, die Land erben, müssen dieses innerhalb eines Jahres verkaufen.
Schenkungssteuer
Thailand erhebt grundsätzlich keine Schenkungssteuer für Ausländer. Schenkungen an thailändische Staatsangehörige können unter bestimmten Umständen der Einkommensteuer unterliegen. Bei Schenkungen aus Thailand an Personen in Deutschland kann jedoch die deutsche Schenkungssteuer anfallen.
7. Mehrwertsteuer (VAT)
Thailand erhebt eine Mehrwertsteuer (Value Added Tax – VAT) nach dem europäischen System mit Vorsteuerabzug.
Steuersätze:
- Regelsteuersatz: 7 % (gesetzlicher Satz: 10 %, reduziert bis 30. September 2025)
- Nullsteuersatz: 0 % für Exporte
- Befreit: Bestimmte Grundnahrungsmittel, Bildung, Gesundheit, Finanzdienstleistungen
Registrierungspflicht:
- Unternehmen mit Jahresumsatz über 1,8 Mio. THB (ca. 47.400 €) müssen sich für die VAT registrieren
- Monatliche Abgabe der VAT-Erklärung erforderlich
Für digitale Dienstleistungen: Seit September 2021 müssen auch nicht in Thailand ansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen an thailändische Verbraucher VAT in Höhe von 7 % erheben und abführen.
8. Weitere relevante Steuern
Specific Business Tax (SBT)
Für Branchen, die nicht der VAT unterliegen (z. B. Finanzdienstleistungen, Immobilienhandel), gilt die Specific Business Tax mit Sätzen von 0,1 bis 3,3 %.
Quellensteuer (Withholding Tax)
Die Quellensteuer ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Erhebungsform. Der Zahlende muss die Steuer vom Rechnungsbetrag einbehalten und innerhalb von sieben Tagen nach Monatsende abführen.
Wichtige Quellensteuersätze:
- Dividenden an Ausländer: 10 %
- Zinsen an Ausländer: 15 %
- Lizenzgebühren an Ausländer: 15 %
- Dienstleistungen: 3 bis 5 %
Stempelsteuer
Auf bestimmte Dokumente und Verträge fällt Stempelsteuer an:
- Immobilienübertragungen: 0,5 %
- Mietverträge: 0,1 %
- Darlehensverträge: 0,05 bis 0,1 %
Kfz-Steuer
Kraftfahrzeuge unterliegen einer jährlichen Steuer, die sich nach Motortyp und Hubraum richtet. Die Beträge sind im Vergleich zu DACH-Ländern moderat.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Timing der Überweisungen: Da ausländische Einkünfte nur bei Überweisung nach Thailand steuerpflichtig werden, kannst du durch geschicktes Timing die Steuerlast reduzieren:
- Einkünfte aus vor 2024 erzielten Einnahmen bleiben bei Überweisung steuerfrei
- Überweise Einkünfte strategisch erst im Folgejahr
- Dokumentiere sorgfältig den Entstehungszeitpunkt aller Einkünfte mit Kontoauszügen
LTR-Visum (Long-Term Resident): Das LTR-Visum bietet umfassende Steuervorteile für bestimmte Personengruppen:
- Kategorien: Vermögende Privatpersonen, Vermögende Rentner, Remote-Arbeiter, Hochqualifizierte Fachkräfte
- Steuervorteile: Vollständige Befreiung von der Steuer auf ausländische Einkünfte (außer für Highly Skilled Professionals: 17 % Flat Tax)
- Gültigkeit: 10 Jahre
- Voraussetzungen: Jahreseinkommen ab 80.000 USD oder 40.000 USD plus 250.000 USD Investition in Thailand
BOI-Förderung für Unternehmer: Das Board of Investment bietet attraktive Steueranreize für geförderte Branchen:
- Körperschaftsteuerbefreiung für bis zu 8 Jahre
- Ermäßigter Steuersatz von 17 % für Mitarbeiter in 15 Schlüsselindustrien
- Befreiung von Einfuhrzöllen auf Maschinen und Rohstoffe
Günstige Unternehmensformen
- Thai Limited Company: Standardform mit 20 % Körperschaftsteuer, KMU-Ermäßigung möglich
- BOI-gefördertes Unternehmen: Steuerbefreiungen und Zusatzvorteile
- International Business Center (IBC): Steuervorteile für regionale Hauptquartiere
Nutzung von Freibeträgen
Kombiniere alle verfügbaren Freibeträge optimal:
- Persönlicher Freibetrag: 60.000 THB
- Altersfreibetrag (ab 65): 190.000 THB
- Werbungskostenpauschale: Bis zu 100.000 THB
- Versicherungsprämien: Bis zu 100.000 THB
- Rentenversicherung: Bis zu 200.000 THB
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
- Jährliche Steuererklärung (PND 90/91): Bis 31. März des Folgejahres
- Online-Einreichung: Verlängerung bis 8. April möglich
- Halbjährliche Körperschaftsteuer: Innerhalb von zwei Monaten nach Halbjahresende
Benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise (Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbescheide)
- Kontoauszüge mit Überweisungsdaten
- Quellensteuerbescheinigungen (Tax Certificates)
- Nachweise über absetzbare Ausgaben
- Ansässigkeitsbescheinigung des Heimatlandes
Online-Portal
Das thailändische Revenue Department bietet ein Online-Portal für die Steuererklärung: rd.go.th. Die Nutzung erfordert eine thailändische Steuernummer (TIN) und ist überwiegend auf Thai.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Bei komplexen Sachverhalten mit ausländischen Einkünften, DBA-Anwendung oder Unternehmensbeteiligungen ist professionelle Beratung dringend empfohlen. Einfache Steuererklärungen kosten ca. 3.000 bis 10.000 THB, komplexe Fälle deutlich mehr.
Strafen bei Verspätung
- Verspätungszuschlag: 1,5 % pro Monat auf die Steuerschuld
- Säumniszuschlag: Bis zu 200 % der geschuldeten Steuer bei Steuerhinterziehung
- Bußgeld für nicht eingereichte Erklärung: Bis zu 2.000 THB
11. Sozialversicherungsbeiträge
System für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in Thailand sind über das Social Security Office (SSO) pflichtversichert.
Beitragssätze 2025:
- Arbeitnehmeranteil: 5 % (maximal 875 THB/Monat)
- Arbeitgeberanteil: 5 % (maximal 875 THB/Monat)
- Bemessungsgrenze: 17.500 THB/Monat
Leistungen:
- Krankenversicherung (in zugewiesenen staatlichen Krankenhäusern)
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Mutterschaftsgeld
- Invaliditätsleistungen
Krankenversicherung für Ausländer
Ausländer, die nicht in Thailand arbeiten (Rentner, Privatiers), haben keinen Zugang zur staatlichen Krankenversicherung. Du benötigst zwingend eine private Krankenversicherung:
- Für Retirement Visa (O-A): Mindestdeckung 400.000 THB ambulant, 40.000 THB stationär
- Für LTR-Visum: Mindestdeckung 50.000 USD oder entsprechende Bankeinlage
Gesamtbelastung im Vergleich zu DACH-Ländern
| Land | Sozialversicherung (AN-Anteil) | Arbeitgeberanteil |
|---|---|---|
| Thailand | 5 % (max. 875 THB) | 5 % (max. 875 THB) |
| Deutschland | Ca. 20 % | Ca. 20 % |
| Schweiz | Ca. 6,4 % (AHV/IV/EO) | Ca. 6,4 % |
| Österreich | Ca. 18 % | Ca. 21 % |
Die Sozialversicherungsbelastung in Thailand ist deutlich niedriger als in DACH-Ländern, bietet aber auch geringere Leistungen, insbesondere bei der Rente.
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung
| Steuerart | Thailand | Deutschland | Schweiz | Österreich |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (max.) | 35 % | 45 % + Soli | 11,5 % + Kantonal | 55 % |
| Körperschaftsteuer | 20 % | 15 % + GewSt | 8,5 % + Kantonal | 23 % |
| Mehrwertsteuer | 7 % | 19 % | 8,1 % | 20 % |
| Kapitalertragssteuer | Progressiv | 25 % + Soli | Progressiv | 27,5 % |
| Vermögenssteuer | Keine | Keine | Kantonal | Keine |
| Erbschaftsteuer | 5 bis 10 % | 7 bis 50 % | Kantonal | Keine |
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Rentner mit 30.000 € Jahresrente
| Land | Ungefähre Steuerlast |
|---|---|
| Thailand | Ca. 2.100 € (7 %) |
| Deutschland | Ca. 3.500 € (11,7 %) |
| Schweiz (Zürich) | Ca. 2.800 € (9,3 %) |
| Österreich | Ca. 4.200 € (14 %) |
Beispiel 2: Selbstständiger mit 100.000 € Gewinn
| Land | Ungefähre Steuerlast |
|---|---|
| Thailand | Ca. 21.000 € (21 %) |
| Deutschland | Ca. 35.000 € (35 %) |
| Schweiz (Zürich) | Ca. 25.000 € (25 %) |
| Österreich | Ca. 38.000 € (38 %) |
Hinweis: Vereinfachte Berechnungen ohne Berücksichtigung aller individuellen Faktoren
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Thailand:
- Niedrigere Gesamtsteuerlast bei mittleren Einkommen
- Keine Vermögenssteuer
- Keine Erbschaftsteuer für die meisten Fälle
- Steuerfreie Kapitalgewinne aus thailändischen Aktien
- LTR-Visum mit Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte
- Niedrige Mehrwertsteuer (7 %)
Nachteile Thailand:
- Seit 2024: Besteuerung aller nach Thailand überwiesenen ausländischen Einkünfte
- Hoher Spitzensteuersatz von 35 % bereits ab ca. 131.500 €
- Keine Absetzbarkeit vieler in DACH üblicher Kosten
- Komplizierte Steuerregeln für Auslandseinkünfte
- Keine Stundung bei Wegzugsbesteuerung
Fazit
Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Thailand steuerlich?
Sehr attraktiv für:
- LTR-Visum-Inhaber: Vollständige Steuerbefreiung auf ausländische Einkünfte
- Rentner mit moderaten Renten: Niedrige Steuerlast durch Freibeträge
- Vermögende Privatiers: Keine Vermögenssteuer, keine Meldepflichten
- Krypto-Investoren: Fünf Jahre Steuerfreiheit über lizenzierte Börsen
- Personen mit Einkommen vor 2024: Steuerfreie Überweisung von Altersparnissen
Bedingt attraktiv für:
- Digitale Nomaden: Nur bei weniger als 180 Tagen Aufenthalt oder geschicktem Timing
- Unternehmer: 20 % Körperschaftsteuer ist wettbewerbsfähig, aber Foreign Business Act schränkt ein
- Arbeitnehmer: Moderate Belastung, aber weniger Vorteile als in anderen Kategorien
Weniger attraktiv für:
- Hochverdiener ohne LTR-Visum: 35 % Spitzensteuersatz bei hohen Überweisungen nach Thailand
- Personen mit komplexen internationalen Strukturen: Rechtsunsicherheit seit 2024
Wichtigste Punkte zusammengefasst
- Die 180-Tage-Regel bestimmt die Steuerresidenz
- Seit 2024 werden alle nach Thailand überwiesenen Auslandseinkünfte besteuert
- Einkünfte aus vor 2024 bleiben bei späterer Überweisung steuerfrei
- Das LTR-Visum bietet umfassende Steuervorteile für qualifizierte Personen
- Keine Vermögenssteuer, keine Erbschaftsteuer unter 100 Mio. THB
- DBA mit allen DACH-Ländern verhindern Doppelbesteuerung
- Sorgfältige Dokumentation der Geldflüsse ist essenziell
Empfehlung zu professioneller Beratung
Angesichts der komplexen Regelungen seit 2024 und der Interaktion zwischen thailändischem Steuerrecht und den DBA solltest du vor einer Auswanderung nach Thailand unbedingt professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Empfehlenswert sind Steuerberater mit Erfahrung in:
- Thailändischem Steuerrecht und Remittance-Besteuerung
- DBA-Konstellationen Deutschland/Schweiz/Österreich
- Wegzugsbesteuerung und internationaler Steuerplanung
FAQ
Ab wann bin ich in Thailand steuerpflichtig? Du wirst in Thailand steuerlich ansässig (Tax Resident), wenn du dich innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 180 Tage im Land aufhältst. Dann werden alle thailändischen Einkünfte und alle nach Thailand überwiesenen ausländischen Einkünfte steuerpflichtig.
Muss ich meine deutsche Rente in Thailand versteuern? Ja, wenn du steuerlich in Thailand ansässig bist und die Rente nach Thailand überweist. Nach dem DBA liegt das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten beim Wohnsitzstaat Thailand. Beamtenpensionen werden hingegen in Deutschland besteuert.
Ist mein Auslandseinkommen in Thailand steuerfrei, wenn ich es nicht überweise? Ja, ausländische Einkünfte, die nicht nach Thailand überwiesen werden, sind dort nicht steuerpflichtig. Dies gilt jedoch nur, solange du die Gelder nicht auf thailändische Konten transferierst oder mit ausländischen Karten in Thailand ausgibst.
Was ist das LTR-Visum und welche Steuervorteile bietet es? Das Long-Term Resident Visum ist ein 10-Jahres-Visum für vermögende Personen, Rentner, Remote-Arbeiter und Fachkräfte. Es bietet vollständige Steuerbefreiung auf ausländische Einkünfte (außer für Highly Skilled Professionals: 17 % Flat Tax). Voraussetzung ist ein Jahreseinkommen ab 80.000 USD oder alternatives Vermögen.
Sind Kryptowährungen in Thailand steuerfrei? Gewinne aus Kryptowährungen, die über in Thailand lizenzierte Börsen realisiert werden, sind seit 2025 für fünf Jahre steuerfrei. Gewinne aus ausländischen Börsen unterliegen bei Überweisung nach Thailand der regulären Einkommensteuer.
Muss ich als Rentner eine thailändische Krankenversicherung haben? Ja, für die meisten Langzeitvisa (O-A, O-X, LTR) ist eine Krankenversicherung mit Mindestdeckung erforderlich. Rentner haben keinen Zugang zur thailändischen Sozialversicherung und müssen sich privat versichern.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer für Unternehmen in Thailand? Die Körperschaftsteuer beträgt 20 % auf den Nettogewinn. KMU mit Kapital unter 5 Mio. THB und Umsatz unter 30 Mio. THB profitieren von ermäßigten Sätzen (0 % auf die ersten 300.000 THB, 15 % auf 300.001 bis 3 Mio. THB). BOI-geförderte Unternehmen können bis zu 8 Jahre Steuerbefreiung erhalten.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die steuerliche Situation kann je nach persönlichen Umständen variieren. Wir empfehlen, vor einer Auswanderung professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Zuletzt aktualisiert: 8. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
