Sri Lanka, die tropische Insel im Indischen Ozean, lockt mit traumhaften Stränden, faszinierender Kultur und vergleichsweise niedrigen Lebenshaltungskosten. Doch wie sieht es steuerlich aus? Das Steuersystem des Landes hat in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen durchlaufen – nicht zuletzt aufgrund der Wirtschaftskrise 2022, die zu tiefgreifenden Reformen führte.

Im Vergleich zu den DACH-Ländern präsentiert sich Sri Lanka mit einem progressiven Einkommensteuersystem, dessen Spitzensteuersatz bei 36 % liegt. Das ist deutlich niedriger als in Deutschland oder Österreich, aber höher als in vielen anderen asiatischen Auswanderungszielen. Eine Besonderheit: Sri Lanka besteuert grundsätzlich das weltweite Einkommen seiner Steuerresidenten, kennt aber großzügige Ausnahmen für bestimmte ausländische Einkünfte.
Für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum bietet Sri Lanka eine interessante Mischung: moderate Steuersätze, keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer zwischen nahen Verwandten und attraktive Regelungen für Rentner. Allerdings solltest du die jüngsten Steuererhöhungen und die noch immer volatile wirtschaftliche Lage im Blick behalten.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Sri Lanka wirst du als steuerlich ansässig (Tax Resident) eingestuft, wenn du eines der folgenden Kriterien erfüllst:
Du hältst dich während eines Steuerjahres (1. April bis 31. März) mindestens 183 Tage im Land auf. Dabei müssen die Tage nicht zusammenhängend sein – jeder Tag, an dem du dich um Mitternacht in Sri Lanka befindest, zählt.
Alternativ gilt: Wenn du in Sri Lanka einen ständigen Wohnsitz unterhältst und dich dort regelmäßig aufhältst, kannst du auch bei weniger als 183 Tagen als steuerlich ansässig eingestuft werden. Das Inland Revenue Department (IRD) prüft dabei den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen.
Als Steuerresident unterliegst du grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht auf dein weltweites Einkommen. Nicht-Residenten versteuern hingegen nur ihre Einkünfte aus sri-lankischen Quellen.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Sri Lanka hat ein umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen:
Deutschland: Das DBA zwischen Deutschland und Sri Lanka ist seit 1982 in Kraft. Es regelt die Aufteilung der Besteuerungsrechte und verhindert eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte. Besonders relevant für Auswanderer: Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen ausschließlich in Sri Lanka besteuert werden.
Österreich: Auch mit Österreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das ähnliche Regelungen vorsieht.
Schweiz: Ein DBA zwischen der Schweiz und Sri Lanka existiert ebenfalls und folgt im Wesentlichen dem OECD-Musterabkommen.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Bevor du nach Sri Lanka auswanderst, solltest du die Wegzugsbesteuerung in deinem Herkunftsland beachten:
Deutschland: Bei der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes kann die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen. Betroffen sind insbesondere Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 %. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird besteuert, wobei bei einem Wegzug in Nicht-EU-Länder wie Sri Lanka keine Stundung möglich ist.
Schweiz: Die Schweiz kennt keine allgemeine Wegzugsbesteuerung, allerdings kann bei Aufgabe der Selbstständigkeit eine Liquidationsgewinnbesteuerung anfallen.
Österreich: Österreich erhebt eine Wegzugsbesteuerung auf stille Reserven in Kapitalanteilen. Bei Wegzug in Drittstaaten wie Sri Lanka ist die Steuer sofort fällig.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Sri Lanka wendet ein progressives Einkommensteuersystem an. Nach den Reformen von 2022/2023 gelten folgende Steuersätze für das Steuerjahr 2024/25:
| Zu versteuerndes Einkommen (LKR) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 500.000 | 6 % |
| 500.001 bis 1.000.000 | 12 % |
| 1.000.001 bis 1.500.000 | 18 % |
| 1.500.001 bis 2.000.000 | 24 % |
| 2.000.001 bis 3.000.000 | 30 % |
| Über 3.000.000 | 36 % |
Umgerechnet bedeutet das: Bei einem Einkommen von etwa 10.000 Euro jährlich (ca. 3,3 Millionen LKR) erreichst du bereits den Spitzensteuersatz. Das Steuersystem ist also im internationalen Vergleich recht steil progressiv.
Der persönliche Freibetrag beträgt 1,2 Millionen LKR pro Jahr (etwa 3.600 Euro). Dieser wird automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Das Steuerjahr in Sri Lanka läuft vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres. Steuerzahlungen erfolgen vierteljährlich als Vorauszahlungen, wobei Arbeitnehmer dem PAYE-System (Pay As You Earn) unterliegen.
Arbeitnehmer
Wenn du in Sri Lanka angestellt arbeitest, wird dein Arbeitgeber automatisch Lohnsteuer im Rahmen des PAYE-Systems einbehalten. Der Arbeitgeber führt diese monatlich an das Inland Revenue Department ab.
Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer zahlen 8 % ihres Bruttogehalts in den Employees‘ Provident Fund (EPF), der Arbeitgeber weitere 12 %. Zusätzlich entfällt 3 % Arbeitgeberbeitrag auf den Employees‘ Trust Fund (ETF). Als ausländischer Arbeitnehmer mit befristetem Aufenthalt kannst du unter Umständen von der EPF-Pflicht befreit sein.
Absetzbare Ausgaben: Du kannst bestimmte Aufwendungen steuerlich geltend machen, darunter Beiträge zu genehmigten Pensionsfonds, Spenden an anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen sowie Zinszahlungen für Wohnungsbaudarlehen (begrenzt).
Selbstständige und Unternehmer
Als Selbstständiger in Sri Lanka versteuerst du deinen Gewinn mit den regulären Einkommensteuersätzen von 6 bis 36 %. Du bist verpflichtet, vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung: Wenn du eine Kapitalgesellschaft gründest, unterliegt diese der Körperschaftsteuer. Der Standardsatz beträgt 30 %. Für bestimmte Branchen gelten abweichende Sätze:
- Herstellung und Export: 18 %
- Kleine und mittlere Unternehmen: 14 %
- IT-Dienstleistungen und BPO: 14 %
Buchführungspflichten: Ab einem Jahresumsatz von 500 Millionen LKR (etwa 1,5 Millionen Euro) ist eine Wirtschaftsprüfung vorgeschrieben. Kleinere Unternehmen müssen ordnungsgemäße Bücher führen, benötigen aber keinen Wirtschaftsprüfer.
Absetzbare Betriebsausgaben: Du kannst alle betrieblich veranlassten Ausgaben absetzen, darunter Miete, Personal, Marketing, Reisekosten und Abschreibungen auf Anlagegüter.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für Privatiers und Investoren ist die Besteuerung von Kapitalerträgen besonders relevant:
Dividenden: Dividenden aus sri-lankischen Unternehmen unterliegen einer Quellensteuer von 15 %. Diese ist in der Regel als Endbesteuerung ausgestaltet.
Zinsen: Zinserträge werden mit 5 % besteuert, wenn sie von sri-lankischen Banken oder Finanzinstituten stammen. Diese Quellensteuer ist ebenfalls final.
Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die an der Colombo Stock Exchange notiert sind, sind grundsätzlich steuerfrei. Gewinne aus dem Verkauf von nicht börsennotierten Anteilen oder ausländischen Wertpapieren können jedoch der Einkommensteuer unterliegen.
Ausländische Depots: Kapitalerträge aus ausländischen Quellen werden als Teil des weltweiten Einkommens besteuert, sofern du Steuerresident bist. Die Doppelbesteuerungsabkommen können hier Entlastung bieten.
Rentner
Sri Lanka bietet für Rentner aus dem deutschsprachigen Raum einige steuerliche Vorteile:
Deutsche gesetzliche Rente: Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steht das Besteuerungsrecht für Sozialversicherungsrenten in der Regel dem Wohnsitzstaat zu. Das bedeutet: Wenn du in Sri Lanka steuerlich ansässig bist, wird deine deutsche Rente dort besteuert – zu den oft günstigeren sri-lankischen Sätzen.
Private Renten und Betriebsrenten: Diese fallen ebenfalls unter die sri-lankische Besteuerung, wobei die DBA-Regelungen je nach Art der Rente variieren können.
Schweizer Renten: AHV-Renten können nach dem DBA zwischen der Schweiz und Sri Lanka im Wohnsitzstaat besteuert werden. Bei der Kapitalauszahlung von Pensionskassenguthaben gelten besondere Regeln.
Österreichische Pensionen: Ähnlich wie bei deutschen Renten greift das DBA und weist das Besteuerungsrecht häufig Sri Lanka zu.
Besonders attraktiv: Der Grundfreibetrag von 1,2 Millionen LKR bedeutet, dass kleinere Renten vollständig steuerfrei bleiben können.
3. Vermögensteuer
Sri Lanka erhebt derzeit keine allgemeine Vermögensteuer auf das Privatvermögen. Das ist ein deutlicher Vorteil gegenüber Ländern wie Spanien oder der Schweiz, wo kantonal Vermögensteuern anfallen können.
Allerdings gibt es eine Art Vermögensabgabe auf ungenutztes Land (Idle Land Tax), die Grundstücke betrifft, die nicht produktiv genutzt werden. Diese Regelung zielt primär auf die Mobilisierung brachliegender landwirtschaftlicher Flächen ab und betrifft die meisten Auswanderer nicht.
4. Kapitalertragssteuer
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Sri Lanka unterscheidet sich je nach Art der Anlage:
Zinserträge:
- Inländische Bankzinsen: 5 % Quellensteuer (final)
- Ausländische Zinsen: reguläre Einkommensteuer
Dividenden:
- Inländische Dividenden: 15 % Quellensteuer (final)
- Ausländische Dividenden: reguläre Einkommensteuer, mit Anrechnung ausländischer Quellensteuern
Aktiengewinne:
- Börsennotierte Aktien (CSE): steuerfrei
- Nicht börsennotierte Anteile: Einkommensteuer auf den Gewinn
Anleihen und Staatsanleihen:
- Zinsen aus Staatsanleihen: 5 % Quellensteuer
- Veräußerungsgewinne: steuerpflichtig
Meldepflichten: Du bist verpflichtet, alle Kapitalerträge in deiner jährlichen Steuererklärung anzugeben, auch wenn bereits Quellensteuer einbehalten wurde. Bei ausländischen Depots musst du die Erträge selbst deklarieren.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer
Die lokalen Behörden erheben eine jährliche Grundsteuer (Assessment Tax) auf Immobilien. Die Höhe variiert je nach Gemeinde und liegt typischerweise zwischen 0,5 und 2 % des Jahresmietertrags oder des geschätzten Mietwerts.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf von Immobilien fällt eine Stempelsteuer (Stamp Duty) an:
- Grundstücke und Gebäude: 3 bis 4 % des Kaufpreises
- Übertragung von Anteilen an Immobiliengesellschaften: 1 %
Wichtig für Ausländer: Der Erwerb von Land durch Ausländer ist in Sri Lanka stark eingeschränkt. Du kannst als Ausländer kein Land direkt kaufen, sondern nur Eigentumswohnungen (ab dem vierten Stockwerk aufwärts) oder Immobilien über eine sri-lankische Gesellschaft halten.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien unterliegen der Einkommensteuer, wenn sie innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb verkauft werden. Nach zehn Jahren Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden als reguläres Einkommen besteuert. Du kannst Aufwendungen wie Reparaturen, Versicherung und Zinsen für Immobiliendarlehen abziehen. Eine pauschale Abschreibung von 25 % auf die Mieteinnahmen ist alternativ möglich.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Sri Lanka erhebt keine Erbschaftsteuer auf Vermögensübertragungen im Todesfall. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber den DACH-Ländern, wo je nach Verwandtschaftsgrad hohe Erbschaftsteuern anfallen können.
Auch eine Schenkungsteuer existiert in Sri Lanka nicht. Schenkungen unter Lebenden sind steuerfrei, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad oder der Höhe.
Internationale Aspekte: Beachte jedoch, dass Deutschland, Österreich und die Schweiz unter bestimmten Umständen Erbschafts- oder Schenkungsteuer erheben können, wenn der Erblasser, der Erbe oder das Vermögen einen Bezug zu diesen Ländern hat. Eine vorausschauende Planung ist hier ratsam.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Sri Lanka erhebt eine Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT) auf die meisten Waren und Dienstleistungen:
Steuersätze:
- Regelsteuersatz: 18 %
- Ermäßigter Satz: 0 % für bestimmte Grundnahrungsmittel und Exportleistungen
Registrierungspflicht: Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 80 Millionen LKR (etwa 240.000 Euro) übersteigt. Eine freiwillige Registrierung ist auch bei niedrigerem Umsatz möglich.
Kleinunternehmerregelung: Für kleinere Unternehmen mit einem Quartalsumsatz unter 15 Millionen LKR gibt es vereinfachte Regelungen.
Social Security Contribution Levy (SSCL): Zusätzlich zur Mehrwertsteuer wird eine Abgabe von 2,5 % auf den Umsatz erhoben. Diese trifft alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.
8. Weitere relevante Steuern
Nation Building Tax (NBT)
Diese Steuer wurde abgeschafft und durch andere Abgaben ersetzt.
Kfz-Steuer
Bei der Einfuhr von Fahrzeugen fallen hohe Zölle und Steuern an. Ein importierter PKW kann schnell 200 bis 300 % des Ursprungswerts kosten. Die jährliche Kfz-Steuer ist hingegen moderat.
Luxussteuer
Auf bestimmte Luxusgüter wie hochpreisige Fahrzeuge, Schmuck und Alkohol werden zusätzliche Abgaben erhoben.
Touristensteuer
Hotels erheben eine Tourism Development Levy von etwa 1 % auf den Übernachtungspreis.
Wirtschaftsservice-Abgabe (ESC)
Unternehmen zahlen eine vierteljährliche Abgabe basierend auf ihrem Umsatz, die als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Timing des Umzugs: Plane deinen Umzug so, dass du im Jahr des Wegzugs weniger als 183 Tage in Deutschland verbringst und gleichzeitig in Sri Lanka die Ansässigkeit begründest. So vermeidest du eine doppelte unbeschränkte Steuerpflicht.
Nutzung des Grundfreibetrags: Der Freibetrag von 1,2 Millionen LKR (ca. 3.600 Euro) pro Person bedeutet, dass kleinere Einkommen vollständig steuerfrei bleiben.
Dividendenstrategie: Da Dividenden aus börsennotierten sri-lankischen Unternehmen nur mit 15 % besteuert werden, kann die Umschichtung von Einkommen in Dividenden vorteilhaft sein.
Strukturierung über eine Gesellschaft: Für Selbstständige kann die Gründung einer sri-lankischen Gesellschaft sinnvoll sein, insbesondere wenn sie in begünstigte Branchen wie IT-Dienstleistungen (14 % Körperschaftsteuer) fällt.
Kapitalgewinne aus Aktien: Investiere in börsennotierte Aktien an der Colombo Stock Exchange, um von der Steuerfreiheit auf Kursgewinne zu profitieren.
Vorsicht bei Gestaltungen
Aggressive Steuergestaltungen können riskant sein. Sri Lanka hat in den letzten Jahren seine Steuergesetze verschärft und die Durchsetzung verbessert. Außerdem solltest du bedenken, dass die wirtschaftliche und politische Situation des Landes volatil sein kann.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die Steuererklärung für das Steuerjahr (1. April bis 31. März) muss bis zum 30. November des Folgejahres eingereicht werden. Für Selbstständige und Unternehmer gelten vierteljährliche Vorauszahlungspflichten:
- August (für Q1)
- November (für Q2)
- Februar (für Q3)
- Mai (für Q4)
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung brauchst du:
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Honorarverträge)
- Bankbescheinigungen über Zinserträge
- Dividendenmitteilungen
- Belege für absetzbare Ausgaben
- Nachweise über ausländische Einkünfte und dort gezahlte Steuern
Online-Portal
Das Inland Revenue Department bietet ein Online-Portal (RAMIS) für die elektronische Steuererklärung an. Die Registrierung ist obligatorisch für alle Steuerpflichtigen.
Steuerberater
Angesichts der Komplexität des sri-lankischen Steuersystems und der sprachlichen Barriere empfehle ich dir dringend, einen lokalen Steuerberater zu engagieren. Die Kosten liegen bei etwa 50.000 bis 150.000 LKR (150 bis 450 Euro) pro Jahr für eine Standard-Steuererklärung.
Strafen bei Verspätung
Verspätete Steuererklärungen werden mit Strafzahlungen belegt: 2 % des fälligen Steuerbetrags pro Monat, maximal 100 %. Zusätzlich fallen Zinsen auf ausstehende Steuerschulden an.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Employees‘ Provident Fund (EPF)
Das Pendant zur deutschen Rentenversicherung ist der EPF. Die Beiträge betragen:
- Arbeitnehmer: 8 % des Bruttogehalts
- Arbeitgeber: 12 % des Bruttogehalts
Das Guthaben wird bei Ruhestand, Auswanderung oder unter bestimmten anderen Umständen ausgezahlt.
Employees‘ Trust Fund (ETF)
Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber 3 % in den ETF ein. Dieser dient als zusätzliche Altersvorsorge und Absicherung.
Krankenversicherung
Sri Lanka hat kein allgemeines Krankenversicherungssystem vergleichbar mit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Die staatlichen Krankenhäuser bieten kostenlose Behandlung, aber viele Expats und wohlhabende Einheimische nutzen private Krankenversicherungen.
Als Auswanderer solltest du eine internationale Krankenversicherung abschließen. Die Kosten liegen je nach Alter und Leistungsumfang bei etwa 1.000 bis 3.000 Euro pro Jahr.
Gesamtbelastung im Vergleich
| Abgabe | Sri Lanka | Deutschland |
|---|---|---|
| Rentenversicherung (AN) | 8 % | 9,3 % |
| Krankenversicherung (AN) | keine Pflicht | 7,3 bis 8,4 % |
| Arbeitslosenversicherung | keine | 1,3 % |
| Pflegeversicherung | keine | 1,7 bis 2,3 % |
| Gesamt AN | 8 % | ca. 20 % |
Die Sozialabgabenbelastung ist in Sri Lanka deutlich niedriger, allerdings musst du die Krankenversicherung privat finanzieren.
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Vergleich
| Steuerart | Sri Lanka | Deutschland | Schweiz | Österreich |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 36 % | 45 % (+ Soli) | 11,5 bis 40 % | 55 % |
| Grundfreibetrag | ca. 3.600 € | 11.784 € | variiert | 12.816 € |
| Körperschaftsteuer | 30 % | 30 % (inkl. GewSt) | 11,9 bis 21 % | 24 % |
| Kapitalertragsteuer | 0 bis 15 % | 25 % + Soli | 0 bis 35 % | 27,5 % |
| Vermögensteuer | keine | keine | kantonal | keine |
| Erbschaftsteuer | keine | 7 bis 50 % | kantonal | keine |
| Mehrwertsteuer | 18 % | 19 % | 8,1 % | 20 % |
Beispielrechnungen
Szenario 1: Rentner mit 24.000 Euro Jahresrente
| Land | Einkommensteuer | Sozialabgaben | Netto |
|---|---|---|---|
| Sri Lanka | ca. 1.800 € | 0 € | ca. 22.200 € |
| Deutschland | ca. 1.500 € | ca. 2.400 € KV | ca. 20.100 € |
Szenario 2: Selbstständiger mit 60.000 Euro Gewinn
| Land | Einkommensteuer | Sozialabgaben | Netto |
|---|---|---|---|
| Sri Lanka | ca. 15.000 € | ca. 1.200 € | ca. 43.800 € |
| Deutschland | ca. 14.000 € | ca. 12.000 € | ca. 34.000 € |
Szenario 3: Investor mit 100.000 Euro Kapitalerträgen
| Land | Kapitalertragsteuer | Netto |
|---|---|---|
| Sri Lanka | ca. 5.000 bis 15.000 € | 85.000 bis 95.000 € |
| Deutschland | ca. 26.400 € | ca. 73.600 € |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Sri Lankas:
- Kein Spitzensteuersatz über 36 %
- Keine Vermögensteuer
- Keine Erbschaftsteuer
- Steuerfreie Aktiengewinne (börsennotiert)
- Niedrige Quellensteuer auf Zinsen (5 %)
- Geringe Sozialabgaben
Nachteile Sri Lankas:
- Niedriger Grundfreibetrag
- Steile Progression (Spitzensatz ab ca. 10.000 €)
- Komplexe Regelungen für ausländische Einkünfte
- Wirtschaftliche und politische Instabilität
- Eingeschränkte Rechtssicherheit
Fazit
Sri Lanka bietet für bestimmte Auswanderergruppen interessante steuerliche Vorteile, ist aber kein klassisches Niedrigsteuerland.
Besonders geeignet für:
- Rentner mit moderaten Bezügen, die von den DBA-Regelungen und niedrigen Steuersätzen profitieren
- Investoren, die auf börsennotierte Aktien setzen und von steuerfreien Kursgewinnen profitieren wollen
- Vermögende, die eine erbschaftsteuerfreie Nachfolgeplanung anstreben
- Digitale Nomaden, die weniger als 183 Tage bleiben und keine sri-lankischen Einkünfte erzielen
Weniger geeignet für:
- Gutverdiener mit hohem Arbeitseinkommen (schnell erreichter Spitzensteuersatz)
- Unternehmer in nicht-begünstigten Branchen (30 % Körperschaftsteuer)
- Sicherheitsorientierte Auswanderer (wirtschaftliche Volatilität)
Wichtigste Punkte zusammengefasst:
- Der Spitzensteuersatz von 36 % greift bereits ab etwa 10.000 Euro
- Keine Vermögen- und Erbschaftsteuer
- Kapitalerträge können günstig besteuert werden
- DBA mit allen DACH-Ländern vorhanden
- Wirtschaftliche Situation erfordert erhöhte Aufmerksamkeit
Empfehlung: Vor der Auswanderung nach Sri Lanka solltest du unbedingt einen Steuerberater sowohl im Herkunftsland als auch in Sri Lanka konsultieren. Die Kombination aus Wegzugsbesteuerung, DBA-Regelungen und sri-lankischem Steuerrecht erfordert sorgfältige Planung.
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FAQ
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Sri Lanka?
Die Einkommensteuer ist progressiv gestaffelt von 6 bis 36 %. Der Spitzensteuersatz von 36 % gilt für Einkommen über 3 Millionen LKR (etwa 9.000 bis 10.000 Euro) pro Jahr.
Muss ich mein weltweites Einkommen in Sri Lanka versteuern?
Ja, als Steuerresident (ab 183 Tagen Aufenthalt) unterliegt grundsätzlich dein weltweites Einkommen der sri-lankischen Besteuerung. Die Doppelbesteuerungsabkommen verhindern jedoch eine doppelte Belastung.
Gibt es ein spezielles Visum für digitale Nomaden?
Derzeit noch nicht, obwohl seit 2022 der Entwurf zu einem Digital Nomad Visa für bis zu 12 Monate vorliegt.
Werden deutsche Renten in Sri Lanka besteuert?
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steht das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten in der Regel Sri Lanka zu. Die Besteuerung erfolgt dann zu den oft günstigeren sri-lankischen Sätzen.
Kann ich als Ausländer in Sri Lanka Immobilien kaufen?
Der Landkauf ist für Ausländer stark eingeschränkt. Du kannst jedoch Eigentumswohnungen ab dem vierten Stock erwerben oder Immobilien über eine sri-lankische Gesellschaft halten.
Gibt es eine Erbschaftsteuer in Sri Lanka?
Nein, Sri Lanka erhebt keine Erbschaftsteuer. Auch Schenkungen sind steuerfrei.
Wie funktioniert die Krankenversicherung für Auswanderer?
Sri Lanka hat keine Pflicht-Krankenversicherung. Als Auswanderer solltest du eine internationale Krankenversicherung abschließen, da das staatliche Gesundheitssystem nur Basisversorgung bietet.
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Stand: Dezember 2025. Steuerrecht kann sich ändern. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater.
Zuletzt aktualisiert: 27. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
