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Bildungsurlaub in Spanien

Das Recht der Arbeitnehmer auf einen bezahlten Bildungsurlaub in Spanien geht auf das Übereinkommen Nummer 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 1974 zurück. Das von der Regierung Schmidt unterzeichnete Papier verpflichtete die Bundesrepublik Deutschland, offiziell einen bezahlten Bildungsurlaub einzuführen. Ein solcher dient dem Ziel der allgemeinen und politischen Bildung, der Weiterbildung im Beruf und einer Weiterbildung auf Gewerkschaftsebene.

Hierzulande unterliegt die Bildung allerdings den Bundesländern. Diese verabschiedeten eigene Landesgesetze, welche den Anspruch der Arbeitnehmer regeln. Die meisten Länder gewähren abhängig Beschäftigten jährlich fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub.

Bildungsurlaub in Spanien

Während eines Bildungsurlaubs die spanische Kultur entdecken! Bild von Joakim Roubert auf Pixabay

Was wird unter einem Bildungsurlaub verstanden?

Der Bildungsurlaub ist eine Sonderform des bezahlten Urlaubs. Heutzutage werden dafür synonym die Begriffe “Bildungszeit” oder “Bildungsfreistellung” verwendet. Dadurch wird deutlich, dass es sich nicht um einen normalen Erholungsurlaub handelt. Ein Bildungsurlaub dient ausschließlich der beruflichen beziehungsweise der politischen und kulturellen Weiterbildung von Arbeitnehmern.

Welche Ziele verfolgt ein Bildungsurlaub in Spanien?

Ein Bildungsurlaub in Spanien, z. B. mit Bildungsreise, wird in der Regel dann beantragt, wenn sich Arbeitnehmer von einem Aufenthalt auf der iberischen Halbinsel eine Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse erhoffen.

Außerdem ist eine Bildungsreise nützlich, um Land und Leute besser kennenzulernen, damit interkulturelle Missverständnisse bei der Kommunikation von hiesigen und spanischsprachigen Unternehmen vermieden werden können.

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsurlaub in Spanien?

Bis auf Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer die Vorgaben der Regierung und der ILO umgesetzt. Das bedeutet, dass in beiden Freistaaten kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub besteht. In den restlichen Bundesländern besitzen alle Auszubildenden, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft einen Anspruch. Auch Beschäftigte in Teilzeit und in Minijobs besitzen das Recht, einen Antrag auf einen Bildungsurlaub einzureichen. Daher überrascht es, dass durchschnittlich nur etwa 2 Prozent der Berechtigten ihren Anspruch wahrnehmen.

Ausgenommen vom Recht auf Bildungsurlaub sind Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie Zivildienstleistende. Auch Beschäftigten in Probezeit bleibt diese Fortbildungsmaßnahme verwehrt.

Bedarf es eine Genehmigung des Arbeitgebers?

Üblicherweise können Arbeitgeber einen Antrag auf einen Bildungsurlaub in Spanien nicht ablehnen. Allerdings bestehen Ausnahmen, sofern sie nachvollziehbar und belegbar sind:

  • Der Antrag wurde nicht fristgerecht eingereicht.
  • Der Bildungsurlaub fällt in einen Zeitabschnitt, der wichtige Projektfristen betrifft.
  • Der Antrag auf Bildungsurlaub wurde nicht formgerecht gestellt.
  • Die Maßnahme zur Fortbildung ist für das Arbeitsplatzprofil irrelevant.
  • Aus betrieblichen Gründen haben andere Beschäftigte des Unternehmens Vorrang.

Die Ablehnung eines Bildungsurlaubs in Spanien bedarf der Schriftform. Es empfiehlt sich in diesem Falle, sofort einen neuen Antrag auf einen anderen Termin oder zu einer anderen Bildungsveranstaltung zu stellen.

Wird ein Bildungsurlaub in Spanien vom Jahresurlaub abgezogen?

Die Verrechnung mit dem im Arbeitsvertrag festgelegten Erholungsurlaub ist nicht möglich. Es handelt sich bei einem Bildungsurlaub um einen Sonderurlaub, für den die Lohnfortzahlung gesetzlich garantiert ist.

Wie finanziert sich ein Bildungsurlaub in Spanien?

Die Kosten für einen Bildungsurlaub in Spanien teilen sich das Unternehmen und die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. In der Regel zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Die Arbeitnehmer kommen für die Kursgebühren auf und für die Ausgaben für Lehrmittel. Außerdem müssen sie die Kosten für die Reise und die Unterkunft aufbringen.

Wie wird ein Bildungsurlaub in Spanien beantragt?

Der Antrag auf einen Bildungsurlaub muss formgerecht gestellt werden. Folgende Vorgehensweise ist üblich:

  1. Prüfen, ob der Anspruch auf den Bildungsurlaub gerechtfertigt ist.
  2. Korreliert ein Aufenthalt in Spanien mit dem eigenen Interesse und dem des Arbeitgebers?
  3. Wird der Bildungsurlaub in Spanien im jeweiligen Bundesland als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt.
  4. Der Vorgesetzte ist zu informieren.
  5. Liegt eine mündliche Zusage vor, kann sich für die Weiterbildung angemeldet werden.
  6. Nach der Anmeldung entsendet der Anbieter der Weiterbildungsmaßnahme alle erforderlichen Unterlagen, die für die Antragstellung notwendig sind.
  7. Der Antrag ist der zuständigen Abteilung innerhalb des eigenen Unternehmens fristgerecht zuzusenden. Es empfiehlt sich, den Eingang des Antrags mit Unterschrift und Eingangsstempel bestätigen zu lassen.
  8. Nach Beendigung des Bildungsurlaubs muss beim Arbeitgeber eine Teilnahmebestätigung eingereicht werden.

Tipp: Bildungsurlaub mit Erholungsurlaub verbinden

Bei Bildungsreisenden ist Spanien ein bevorzugtes Zielland. Spanisch ist neben Englisch und Chinesisch die weltweit meistgesprochene Sprache mit über 400 Millionen Muttersprachlern. Wer seinen Bildungsurlaub inklusive Sprachkurs mit dem Erholungsurlaub verbindet, dem steht ausreichend Zeit zur Verfügung, um die reichhaltige Kultur und Geschichte des Landes auf der iberischen Halbinsel kennenzulernen.

Bildungsreise Spanien – Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Preise

Ein Bildungsurlaub in Spanien dauert üblicherweise fünf Tage. Wer seinen Anspruch von zwei Jahren zusammenlegt, kann auf zehn Reisetage kommen. In der Regel ist im Aufenthalt ein vormittäglicher Sprachunterricht enthalten. Je nach Zielgebiet beginnen die Preise für einen fünftägigen Sprachkurs bei etwa 300 Euro. Das Seminar wird üblicherweise als Gruppenunterricht angeboten. An vielen Standorten ist Einzelunterricht möglich, der die Kosten allerdings erheblich steigert.

Viele anerkannte Sprachschulen stehen in Kontakt zu spanischen Gastfamilien. Wem eine Unterkunft bei einer solchen zusagt, sollte nicht lange zögern. Zum einen ist eine solche Unterbringung sehr kostengünstig, zum anderen lässt sich das Gelernte direkt anwenden und vertiefen. Natürlich ist es möglich, sich eigenständig um eine Unterkunft zu bemühen. Je nach Ausstattung und Region beginnt die Preisstaffelung bei etwa 35 Euro pro Nacht und Person.

Die Gastfreundschaft und Küche Spaniens haben weltweit einen guten Ruf. Je nach Region werden Besucher mit Köstlichkeiten wie Paella, Tapas oder Gazpacho verwöhnt. Begleitet werden die schmackhaften Spezialitäten von einem hervorragenden Wein aus den verschiedenen heimischen Anbaugebieten.

Von Deutschland aus ist Spanien als Mitgliedsstaat der EU (Europäische Union) ohne Komplikationen zu erreichen. Ein Visum ist nicht notwendig. Üblicherweise wird die Anreise zum Ort des Bildungsurlaubs von den Teilnehmern selbst organisiert. Von Deutschland aus sind die meisten Schulungsorte bequem mit dem Flugzeug innerhalb von zwei bis drei Stunden zu erreichen. Die meisten Lehranstalten vor Ort organisieren den Transport vom Flughafen zur Sprachschule und zurück in Eigenregie.

Eine frühzeitige Planung ist vorteilhaft

Wer daran denkt, 2023 einen Bildungsurlaub in Spanien zu verbringen, sollte das Projekt frühzeitig in Angriff nehmen. Die meisten Unternehmen begrüßen es, wenn Ihre Mitarbeiter die Bildungsreise so früh wie möglich anmelden, um die innerbetriebliche Planungssicherheit zu gewährleisten. Deshalb ist es ratsam, die Unterlagen mindestens drei Monate vor Seminarbeginn einzureichen.

Gibt es Fördermöglichkeiten für einen Bildungsurlaub in Spanien?

Wer seine beruflichen Qualifikationen mit einem Bildungsurlaub in Spanien verbessern möchte, kann auf Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) hoffen. Die Programme werden von mehreren Bundesministerien und Landesregierungen umgesetzt und berücksichtigen die Besonderheiten des regionalen Arbeitsmarkts. Dabei ist ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten möglich, höchstens aber 500 Euro pro Projekt und Person.

Ist ein Bildungsurlaub in Spanien steuerlich absetzbar?

Ein Arbeitnehmer kann seine Kosten für einen Bildungsurlaub in Spanien von der Steuer absetzen, sofern der Aufenthalt in direktem Zusammenhang mit einer beruflichen Weiterbildung steht. Ausgaben, die der allgemeinen oder politischen Weiterbildung dienen, können nicht geltend gemacht werden.

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