Die Schweiz ist weltweit eines der beliebtesten Länder für Auswanderer. Locken doch sagenhafte Gebirgslandschaften und Städte wie Basel, Bern, Zürich und Genf bestechen durch eine hohe Lebensqualität. In der Schweiz sind die Steuern niedrig und die Gehälter mitunter die höchsten auf der Welt. Kultur und Sprache unterscheiden sich nicht wesentlich von dem, was wir aus Deutschland kennen.
Zur Umsiedlung in die Alpenrepublik bedarf es allerdings mehr als guten Willen und fromme Wünsche. Vor allem die Vorgaben für die Aufenthaltsgenehmigung, die Wohnungssuche und die Arbeitserlaubnis müssen peinlichst genau eingehalten werden. Deshalb stellen wir an dieser Stelle einen kleinen Leitfaden vor, damit das Traumziel Schweiz für Auswanderer erfolgreich angegangen werden kann.
Für wen ist die Schweiz als Auswanderungsland geeignet?
Jobs in der Schweiz sind gut bezahlt und zahlreich im Dienstleistungssektor, der chemischen Industrie und im Maschinenbau zu finden. Außerdem werden qualifizierte Arbeitskräfte in der Medizin und Pflege, im Ingenieurwesen und als Lehrer gesucht. In den Tourismushochburgen wird um Mitarbeiter in der Gastronomie geworben.
Aufenthalt und Visum
Die Schweiz ist kein Mitgliedsstaat der EU (Europäische Union). Deshalb ist eine Umsiedlung mit etwas mehr Bürokratie und Aufwand verbunden, als wenn das Auswanderungsziel innerhalb der Union liegen würde. Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ist kein Visum notwendig.
Wer länger als drei Monate in der Schweiz bleiben möchte, muss sich beim zuständigen Migrationsamt um einen Aufenthaltstitel bemühen. Zudem muss sich innerhalb der ersten 14 Tage und in jedem Falle vor dem ersten Arbeitstag am neuen Wohnort angemeldet werden. Letztlich muss jeder Auswanderungswillige nachweisen können, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dafür braucht es entweder einen Vermögensnachweis oder eine gültige Arbeitserlaubnis.
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
Für Deutsche stellt die zuständige Wohngemeinde üblicherweise eine der nachfolgend aufgeführten Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen aus:
- Bewilligung B (Aufenthalt) gibt es in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis bei der Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrages, der länger als 12 Monate befristet ist. Dieses Dokument ist fünf Jahre gültig.
- Bewilligung C (Niederlassung) wird ausgestellt, wenn sich Auswanderer schon 5 Jahre und länger regulär in der Schweiz aufhalten. Diese Bewilligung besitzt keine Befristung mehr.
- Bewilligung G (Grenzgänger) ist eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz für Arbeitnehmer mit Wohnsitz auf der anderen Seite der Grenze. Dabei muss mindestens einmal die Woche ins heimische Ausland zurückgekehrt werden.
- Bewilligung L (Kurzaufenthalt) wird dann ausgestellt, wenn der Aufenthalt kürzer als ein Jahr sein soll.
Arbeit und Steuern
In der Schweiz sind die Löhne sichtbar höher und die Steuern um einiges niedriger als in Deutschland. Dafür sind die Lebenshaltungskosten wiederum deutlich teurer.
Im Falle von Kündigungsfristen, Arbeitszeit und Urlaub unterscheiden sich Schweizer Gepflogenheiten von den hiesigen Bestimmungen. Der Kündigungsschutz ist weniger stark ausgeprägt. Während der Probezeit kann schon innerhalb der ersten 7 Tage gekündigt werden. Im 1. Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat, im 2. Arbeitsjahr 2 Monate. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beläuft sich auf etwas mehr als 41 Stunden, die maximale Arbeitszeit kann bis zu 50 Stunden ausgedehnt werden. Der Jahresurlaub ist je nach Alter auf 4 bis 5 Wochen begrenzt.
In der Regel wird jährlich etwa ein Monatsgehalt an Steuern fällig. Bei Ausländern ohne Bewilligung C wird die sogenannte Quellensteuer direkt vom Gehalt abgezogen. Ab 120.000 Franken (in Genf ab 500.000 Franken) Einkommen jährlich muss jeder eine Steuererklärung abgeben.
Neue Wohnung in der Schweiz
In den Schweizer Städten ist erschwinglicher Wohnraum knapp. Auswanderer benötigen bei einer Wohnungsbesichtigung folgende Dokumente in Kopie:
- gültiger Ausweis
- Aufenthaltsbewilligung
- Betreibungsauskunft (mit der SCHUFA-Auskunft vergleichbar)
- Kontaktdaten des vorherigen Vermieters
- Arbeitsvertrag
Beim Umzug muss das gesamte Hab und Gut durch den Zoll. Dabei muss eine Liste aller mitgeführten Gegenstände vorgelegt werden.
Auto und Verkehr
Wenn das eigene Auto mitgenommen werden soll, muss es verzollt werden. Zudem ist nach spätestens 12 Monaten Aufenthalt ein Schweizer Führerschein zu beantragen. Wer berufsbedingt ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug bewegen möchte, braucht den Schweizer Führerschein schon vor dem ersten Fahrtantritt. Dabei sind folgende Dokumente vorzulegen:
- gültiger Führerschein
- Aufenthaltsbewilligung
- ausgefülltes Formular und ein farbiges Passfoto
Für die Umschreibung muss mit 80 bis 100 Franken kalkuliert werden.