Immigration
EU- oder EWR Bürger reisen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ein und dürfen sich 90 Tage visumsfrei im Land aufhalten. Übersteigt die Dauer des Aufenthaltes 90 Tage, ist eine Aufenthaltsbewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, welches für den jeweiligen Aufenthaltsort zuständig ist.
Aufenthaltsbewilligung – Für wen?
Wer plant, sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufzuhalten oder länger als 3 Monate dort zu arbeiten, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Der Antrag ist zusammen mit den geforderten Dokumenten beim zuständigen kantonalen Migrationsamt einzureichen. Bei einer Erwerbstätigkeit unter 3 Monaten, ist keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Jedoch muss man sich bei der zuständigen Behörde anmelden.
Arten der Aufenthaltsbewilligung
Kurzaufenthaltsbewilligung
- Bei einem Arbeitsverhältnis zwischen 3 Monaten und 1 Jahr
- Gültigkeitsdauer entspricht der des Arbeitsverhältnisses, eine Verlängerung ist bis zu einer Gesamtdauer von 12 Monaten möglich
- Auch Arbeitssuchende haben Anspruch auf eine Bewilligung, allerdings umfasst diese keine Sozialversicherungsansprüche
Befristete Aufenthaltsbewilligung
- Bei einem unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Arbeitsverhältnis
- Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre, eine Verlängerung auf bis zu 5 Jahren ist möglich
- Personen ohne Erwerbstätigkeit (Rentner, Studierende und andere Nichterwerbstätige) haben Anspruch auf eine Bewilligung, wenn ausreichend finanzielle Mittel, sowie eine Kranken- und Unfallversicherung nachgewiesen werden können
Niederlassungserlaubnis
- Erteilung nach einem Aufenthalt in der Schweiz von 5 oder 10 Jahren
- Unbeschränktes Aufenthaltsrecht
Die Anmeldung
Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen bei der Wohngemeinde (Einwohnerkontrolle) nach Ankunft und spätestens 1 Tag vor Stellenantritt erfolgen. In den meisten Fällen müssen Sie sich persönlich anmelden. Folgende Unterlagen sind dafür notwendig:
- Pass / Personalausweis
- Mitgliedsbestätigung Ihrer Krankenkasse
- Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde
- Arbeitsvertrag oder Studienbescheinigung
- aktuelles Passbild (benötigt jedes Familienmitglied)
- Kopie des Mietvertrags
Da die Höhe der Anmeldegebühren je nach Kanton variiert, erfragen sie Sie am besten vorher telefonisch bei dem für Sie zuständigen Meldeamt.
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