Visum
Als EU-Bürger ist bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum erforderlich. Innerhalb dieses Zeitraums ist keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Sollte jedoch einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden, ist diese meldepflichtig.
Für Aufenthalte, deren Dauer 90 Tage überschreiten, ist eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. Diese wird in der Regel problemlos bei einem Arbeits- oder ausreichend Existenzmittelnachweis ausgestellt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter den Einwanderungsbestimmungen.
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Visum: nein
Impfungen: nein
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St. Gallen-Altenrhein (ACH)
Zürich (ZRH)
Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
Währung: Schweizer Franken (CHF)
1 CHF = 100 Rappen
Wechselkurse:
1 EUR = 0,93 CHF
1 CHF = 1,075 EUR
1 CHF = 0,937 GBP
1 CHF = 197,90 JPY
1 CHF = 1,262 USD
(Kurs vom 03.01.2026)
Telefon Vorwahl: +41
Zeitzone: UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März–Oktober)
Netzspannung: 220V



Zuletzt aktualisiert: 3. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
