Aktualisiert 17. Juli 2024 von Jan Harmening, ausgewandert seit 2005
Visum
Als EU-Bürger ist bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum erforderlich. Innerhalb dieses Zeitraums ist keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Sollte jedoch einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden, ist diese meldepflichtig.
Für Aufenthalte, deren Dauer 90 Tage überschreiten, ist eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. Diese wird in der Regel problemlos bei einem Arbeits- oder ausreichend Existenzmittelnachweis ausgestellt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter den Einwanderungsbestimmungen.
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Visum: nein
Impfungen: nein
Flughäfen:
Basel (BSL / MLH / EAP)
Bern-Belp (BRN)
Engadin (SMV)
Genf (GVA)
Grenchen (ZHI)
Lugano (LUG)
Sion/Sitten (SIR)
St. Gallen-Altenrhein (ACH)
Zürich (ZRH)
Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
Währung: Schweizer Franken (CHF)
1 CHF = 100 Rappen
Wechselkurse:
1 EUR = 0,975 CHF
1 CHF = 1,025 EUR
1 CHF = 0,862 GBP
1 CHF = 177,04 JPY
1 CHF = 1,117 USD
(Kurs vom 17.07.2024)
Telefon Vorwahl: +41
Zeitzone: UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März–Oktober)
Netzspannung: 220V