20. November 2024 von Jan Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert
Visum
Als EU-Bürger ist bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum erforderlich. Innerhalb dieses Zeitraums ist keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Sollte jedoch einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden, ist diese meldepflichtig.
Für Aufenthalte, deren Dauer 90 Tage überschreiten, ist eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. Diese wird in der Regel problemlos bei einem Arbeits- oder ausreichend Existenzmittelnachweis ausgestellt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter den Einwanderungsbestimmungen.
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Schweiz Flughäfen
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1 CHF = 1,061 EUR
1 CHF = 0,890 GBP
1 CHF = 175,826 JPY
1 CHF = 1,150 USD
(Kurs vom 04.11.2024)
Telefon Vorwahl: +41
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UTC+2 MESZ (März–Oktober)
Netzspannung: 220V