Auf Saint-Martin 🇲🇫 können Auswanderer dort leben, wo andere nur Urlaub machen, auf einer tropischen Karibikinsel mit viel Strand, Meer und Sonne. Für Bürger der EU ist die Einwanderung in den Norden der Insel recht unkompliziert. In diesem Ratgeber erhältst du Anleitung zu Einwanderung, Leben und Arbeiten auf Saint-Martin ✔️
Brenda Remy aus Philipsburg: „Egal ob Französisch oder Holländisch – wir alle haben das Caribbean Feeling mit Liebe, guter Laune, Gastfreundschaft, Optimismus.“
Insel Infos
Saint Martin befindet sich im Norden der Kleinen Antillen. Der nördliche und größere Inselteil, sowie einige kleine Inseln gehört zu Frankreich und wird Saint Martin genannt. Der südliche Teil der Insel gehört zu den Niederlanden und hat den Namen Sint Maarten. Obwohl beide Länder zur EU gehören, gibt es nur im französischen Teil den Euro als Währung. Im niederländischen Teil zahlt man mit dem Antillen-Gulden. Die Insel ist eine der kleinsten Inseln, welche sich zwei Länder teilen.
Obwohl die Insel von zwei Ländern kontrolliert wird, gibt es keine wirkliche Grenze. Es gibt lediglich Grenzmarkierungen. Trotzdem sollte man den Anweisungen in touristischen Einrichtungen folgen, wenn man von der Französischen auf die Niederländische Seite wechseln will, oder umgekehrt.
Auf der Französisch Seite (Saint Martin) gelten die gleichen Gesetze wie in Frankreich. Es wird Französisch gesprochen und es ist recht europäisch. Die meisten Naturwunder gibt es auf der französischen Seite. Die Insel ist reich an Schönheit und bietet phantastische Blicke auf die kleinen Häfen, schöne Strände und ruhige Buchten. FKK Liebhaber bevorzugen den französischen Teil der Insel, weil sie da voll auf ihre Kosten kommen – am FKK-Orient Beach und dem FKK-Resort Club Orient.
Auch Wassersportmöglichkeiten gibt es viele. Dazu zählen unter anderem Tauchen, Schnorcheln, Surfen, Windsurfen und Kitesurfen. Die Städte Marigot und Grand Case bieten die besten Gormet-Restaurants und die besten Geschäfte zum einkaufen.
Der niederländische Teil der Insel, Sint-Maarten, liegt im südlichen Teil der Insel. Sint Maarten ist ein Land innerhalb des niederländischen Königreichs. Sint Maartens Hauptstadt ist Philipsburg.
Die Insel St. Martin ist perfekt gelegen und für Tagesausflüge zu den benachbarten Inseln gut ausgestattet. Ob man einen verlassenen Strand auf Anguilla besuchen möchte oder eine Dschungel-Wanderung durch die Berge von Saba bevorzugt – alles ist mit relativ kurzen Fahr- / Flugzeiten möglich.
Auf der Insel herrscht tropisches Monsun-Klima. Auch gibt es nur zwei Jahreszeiten. Von Januar bis April ist die Trockenzeit und von August bis Dezember ist die Regen- und Hurrikan-Zeit. Die Jahresdurchschnitts- Temperatur beträgt 27 °C und die Wassertemperaturen liegen im Februar bei 26 °C und im Oktober steigen sie bis etwas über 28 °C an.
Einreise, Aufenthalt, Einwanderung Saint-Martin
Als EU-Bürger oder Schweizer hast du einige Vorteile, wenn du nach Saint-Martin reisen oder dort leben möchtest. In diesem Abschnitt erfährst du alles Wichtige über die Einreise, den Aufenthalt und die Einwanderung nach Saint-Martin. Die Informationen sind unterteilt in Regelungen für EU-Bürger und Schweizer sowie in Regelungen für Nicht-EU-Bürger.
Regelungen für EU-Bürger und Schweizer
Für deine Reise nach Saint-Martin gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob du in den französischen oder niederländischen Teil der Insel einreisen möchtest.
Der Französischer Teil (Saint-Martin):
- Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen brauchst du kein Visum.
- Verlängerung:
- EU-Bürger: Für längere Aufenthalte (über 90 Tage) gelten die EU-Freizügigkeitsregeln.
- Du musst dich bei der Präfektur anmelden
- Ein Einkommen oder eine Arbeit nachweisen
- Eine Krankenversicherung haben
- Schweizer müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, können dies aber vor Ort erledigen.
- EU-Bürger: Für längere Aufenthalte (über 90 Tage) gelten die EU-Freizügigkeitsregeln.
- Du benötigst einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
- Das Reisedokument muss über das Ausreisedatum hinaus gültig, unbeschädigt und unterschrieben sein.
- Bei Direktflügen aus Europa reicht ein gültiger EU- oder Schweizer Personalausweis oder Reisepass.
- Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument mit Foto. Einträge im Pass der Eltern sind nicht mehr gültig.
- Vorausstzungen:
- Es kann der Nachweis eines Rück- oder Weiterreisetickets verlangt werden
- Auch Nachweis von ausreichend finanzielle Mittel kann verlangt werden.
Der Niederländischer Teil (Sint Maarten):
- Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.
- Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist nicht möglich.
- Du musst rechtzeitig den Wechsel in einen anderen Aufenthaltsstatus beantragen (Temporary Residency Permit).
- Für die Bearbeitung werden verschiedene Unterlagen benötigt
- Nachweis ausreichende finanzielle Mittel
- Nachweis über eine Unterkunft
- Rück- oder Weiterflugticket
- Krankenversicherung, für die Dauer des Aufenthalts
- Eventuell ein polizeiliches Führungszeugnis oder Nachweis über deine gute Führung. Vor allem bei längeren Aufenthalten oder wenn du eine Arbeitserlaubnis beantragst.
- Falls du beruflich tätig sein möchtest, sind zusätzlich eine Arbeitserlaubnis und entsprechende Dokumente erforderlich.
- Bei minderjährigen Antragstellern: eine unterschriebene Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, die amtlich beglaubigt sein sollte.
- Der Prozess dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen.
- Wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, falls du planst, länger als 90 Tage zu bleiben.
- Für die Bearbeitung werden verschiedene Unterlagen benötigt
- ED-Card: Es gibt ein digitales Einreiseformular (ED-Card), das du vorab online ausfüllen kannst. Es ist zwar nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen, um die Einreise zu erleichtern.
- Reisedokumente:
- Du benötigst einen gültigen, maschinenlesbaren Reisepass, der mindestens 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig ist.
- Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument mit Foto. Einträge im Pass der Eltern sind nicht mehr gültig.
- Was du brauchst:
- Du musst ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen.
- Ausreichende finanzielle Mittel für deinen Aufenthaltkann kann verlangt werden.
- Reservierungsbestätigung für eine Unterkunft oder einen Nachweis über Eigentum (z.B. Ferienwohnung).
- Adresse eines Familienmitglieds oder Freundes, falls du nicht in einem Hotel wohnst.
Wenn du als EU-Bürger oder Schweizer langfristig auf Saint-Martin leben möchtest, gelten je nach Teil der Insel unterschiedliche Voraussetzungen. Saint-Martin ist geteilt in den französischen Teil (Saint-Martin) und den niederländischen Teil (Sint Maarten), die jeweils eigene Regelungen haben.
Französischer Teil (Saint-Martin):
- Für Aufenthalte über 90 Tagen benötigst du ein Langzeitvisum („visa de long séjour“), das du vor der Einreise bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland beantragen musst.
- Nach der Einreise mit dem Langzeitvisum musst du dich innerhalb von drei Monaten bei der örtlichen Präfektur anmelden, um eine Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) zu erhalten.
- für ein Jahr, verlängbar.
- Nachweis eines gesicherten Einkommens oder einer Arbeitsstelle.
- Nachweis einer Unterkunft.
- Krankenversicherungsschutz für die gesamte Aufenthaltsdauer.
- Gültiger Reisepass.
- für ein Jahr, verlängbar.
- Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigen Aufenthalt kannst du eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung (carte de résident) beantragen, die meist für zehn Jahre gilt.
- Eine Einbürgerung in die französische Staatsbürgerschaft ist nach entsprechender Aufenthaltsdauer und Integration möglich.
Niederländischer Teil (Sint Maarten):
- Für Aufenthalte über 90 Tagen ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die vor Ort bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden muss. Sie wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und kann verlängert werden.
- Gültiger Reisepass, der mindestens 3 Monate über das geplante Aufenthaltsende hinaus gültig ist.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
- Nachweis einer Unterkunft.
- Rück- oder Weiterflugticket.
- Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt.
- Arbeitserlaubnis: Wenn du in Sint Maarten arbeiten möchtest, benötigst du zusätzlich eine Arbeitserlaubnis, die vom Arbeitgeber beantragt wird.
- Nach mehreren Jahren legalen Aufenthalts kannst du eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wobei die genauen Bedingungen von der lokalen Verwaltung festgelegt werden.
Familiennachzug:
- Sowohl im französischen als auch im niederländischen Teil kannst du deine engsten Familienangehörigen (Ehepartner, minderjährige Kinder) im Rahmen der Familienzusammenführung mitbringen.
- Dafür sind Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel, Unterkunft und gültige Aufenthaltstitel erforderlich.
- Die Familienangehörigen müssen ebenfalls entsprechende Visa oder Aufenthaltserlaubnisse beantragen.
Französischen Teil von Saint-Martin
EU-Bürger haben es relativ einfach:
- Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt kannst du eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen
- Arbeitsaufnahme ohne zusätzliche Genehmigung möglich
- Selbstständigkeit erlaubt
- Steuerpflicht nach französischem Recht
Schweizer müssen sich für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis bewerben, die regelmäßig erneuert werden muss.
Niederländischen Teil von Sint Maarten
Sint Maarten hat strengere Regeln:
- Einwanderung über Arbeit oder Investitionen möglich
- Mindesteinkommen (etwa 1.715 US-Dollar) oder Kapitalnachweis (über 500 US-Dollar pro Woche) erforderlich
- Daueraufenthalt nach mindestens fünf Jahren Aufenthalt möglich
- Selbstständige müssen eine Unternehmensgenehmigung beantragen
Regelungen für Nicht-EU-Bürger
Für den Französischer Teil von Saint-Martin
- Ob du ein Visum brauchst, hängt von deiner Staatsangehörigkeit ab.
- Staatsangehörige aus etwa 60 Ländern (z.B. USA, Kanada, Japan, Argentinien) sind für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen visumfrei.
- Für andere Länder ist ein Schengen-Visum (Kurzzeitvisum Typ C) erforderlich, das du vor der Einreise bei einer französischen Auslandsvertretung beantragen musst.
- Wenn du ein gültiges Schengen-Visum D (Langzeitvisum) oder einen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates besitzt, brauchst du kein weiteres Visum für einen Kurzaufenthalt.
- Der visumfreie oder visumsbasierte Aufenthalt ist auf maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen begrenzt.
- Einreiseformular: Vor der Einreise musst du ein Online-Einreiseformular (ED-Card) ausfüllen.
- Gültiger Reisepass, der über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig, unbeschädigt und unterschrieben ist.
- Rück- oder Weiterreiseticket
- Es kann sein, dass du bei der Einreise nachweisen musst, dass du über ausreichende finanzielle Mittel für deinen Aufenthalt verfügst.
- Vor der Ankunft musst du ein digitales Einreiseformular (Embarkation Disembarkation Card) ausfüllen.
Für den Niederländischer Teil von Sint Maarten
- Ob du ein Visum brauchst, hängt von deiner Staatsangehörigkeit ab.
- Für viele Nationen ist kein Visum. Das gilt für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen.
- Für längere Aufenthalte oder bestimmte Nationalitäten ist ein Visum notwendig.
- Vor der Einreise musst du ein Online-Einreiseformular (ED-Card) ausfüllen.
- Gültiger Reisepass, der mindestens 3 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist.
- Rück- oder Weiterflugticket
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (etwa 500 US-Dollar pro Woche Aufenthalt).
- Die maximale Aufenthaltsdauer ohne Visum beträgt 90 Tage. Eine Verlängerung vor Ort ist nicht möglich.
- Zoll- und Einreiseformalitäten: Nach der Ankunft musst du die Zoll- und Passkontrolle passieren. Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln ist verboten.
Allgemeine Hinweise für Nicht-EU-Bürger
- Für Aufenthalte über 90 Tage ist in beiden Teilen von Saint-Martin eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Langzeitvisum erforderlich, das vor der Einreise beantragt werden muss.Informiere dich frühzeitig bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat über die für dein Herkunftsland geltenden Visabestimmungen.
Auf den Französischer Teil von Saint-Martin
- Du musst vor der Einreise ein Langzeitvisum (Visa de long séjour) in deinem Heimatland beantragen. Damit kannst Du Dich länger als 90 Tage auf Saint-Martin aufhalten.
- Wenn du in Saint-Martin arbeiten möchtest, benötigst du eine Arbeitserlaubnis, die dein Arbeitgeber bei der lokalen Verwaltung beantragt und genehmigt bekommen muss. Ohne diese Arbeitserlaubnis keine legal beschäftigung.
- Innerhalb der ersten drei Monate nach deiner Ankunft musst du dich bei den lokalen Behörden (meist der Präfektur) registrieren, um dein Langzeitvisum als Aufenthaltstitel zu validieren.
- Für die Beantragung und Verlängerung deines Aufenthalts musst du folgende Nachweise erbringen:
- Gültiger Reisepass
- Nachweis eines Arbeitsvertrags oder eines anderen legitimen Aufenthaltszwecks
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Nachweis einer Unterkunft
- Krankenversicherungsschutz für die gesamte Aufenthaltsdauer
Aufenthaltstitel
- Nach dem ersten Jahr kannst du eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour pluriannuelle) beantragen
- Diese gilt meist für 2 bis 4 Jahre, sofern du weiterhin die Voraussetzungen erfüllst.
- Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigen Aufenthalt kannst du eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (carte de résident) beantragen, die dir stabilere Rechte und eine längere Gültigkeit (in der Regel 10 Jahre) bietet.
Familiennachzug
- Du kannst deine engsten Familienangehörigen (Ehepartner, minderjährige Kinder) im Rahmen der Familienzusammenführung mitbringen. Dafür musst du stabile finanzielle Mittel, eine angemessene Unterkunft und eine gültige Aufenthaltserlaubnis nachweisen. Der Familiennachzug erfolgt über ein eigenes Visum, das bei der französischen Botschaft beantragt wird.
Auf dem Niederländischer Teil von Sint Maarten
- Für einen Aufenthalt über 90 Tage benötigst du eine Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise beantragt werden muss. Ein visumfreier Aufenthalt von 90 Tagen kann nicht verlängert werden.
- Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis:
- Gültiger Reisepass, der mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt
- Nachweis einer Unterkunft
- Rück- oder Weiterflugticket
- Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer
- Wenn du in Sint Maarten arbeiten möchtest, ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis erforderlich, die in der Regel vom Arbeitgeber beantragt wird.
- Wenn du dich selbstständig machen möchtest, musst du eine Unternehmensgenehmigung beantragen.
- Nach mehreren Jahren legalen Aufenthalts kannst du eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen, wobei die genauen Bedingungen von der lokalen Verwaltung festgelegt werden.
Familienangehörige
- Auch im niederländischen Teil kannst du deine nahen Familienangehörigen im Rahmen des Familiennachzugs mitbringen, sofern du die finanziellen und wohnlichen Voraussetzungen erfüllst.
Dauerhaft auf dem Französischer Teil leben
- Du musst vor der Einreise ein Langzeitvisum (visa de long séjour) bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland beantragen.
- Nach der Ankunft musst du dich innerhalb von 90 Tagen bei der Präfektur anmelden, um dein Langzeitvisum in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln.
- Gültiger Reisepass
- Nachweis eines legitimen Aufenthaltszwecks (Arbeitsvertrag, Studium, Familienzusammenführung etc.)
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Nachweis einer Unterkunft
- Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer
- Arbeiten: Wenn du in Saint-Martin arbeiten möchtest, benötigt dein Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis, die bei der lokalen Verwaltung beantragt und genehmigt werden muss. Ohne diese Erlaubnis darfst du nicht beschäftigt werden.
- Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt kannst du eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (carte de résident) beantragen, die meist für zehn Jahre gilt.
- Nach einer gewissen Aufenthaltsdauer und Integration kannst du die französische Staatsbürgerschaft beantragen.
Für lange auf dem Niederländischer Teil von Sint Maarten leben
- Für einen Aufenthalt über 90 Tage benötigst du eine Aufenthaltserlaubnis, die du vor der Einreise beantragen musst. Ein visumfreier Aufenthalt von 90 Tagen kann nicht verlängert werden.
- Gültiger Reisepass, der mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (etwa 500 US-Dollar pro Woche Aufenthalt)
- Nachweis einer Unterkunft
- Rück- oder Weiterflugticket
- Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer
- Arbeitserlaubnis: Wenn du arbeiten möchtest, ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich, die in der Regel vom Arbeitgeber beantragt wird.
- Selbstständige müssen eine Unternehmensgenehmigung beantragen.
- Nach mehreren Jahren legalen Aufenthalts kannst du eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Rechtssicher auswandern – Was jeder wissen sollte
Wirtschaft und Arbeitsmarkt auf Saint-Martin
Saint-Martin, eine idyllische Insel in der Karibik, hat eine dynamische Wirtschaft, die stark vom Tourismus geprägt ist. Die schönen Strände, das milde Klima und die vielfältigen Freizeitmöglichkeiten ziehen jährlich viele Besucher an. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche Dienstleistungen rund um den Tourismus, wie Gastronomie, Hotellerie und Freizeitangebote, eine zentrale Rolle in der Wirtschaft spielen.
Arbeitsaufnahme als Ausländer
Wenn du als Ausländer auf Saint-Martin arbeiten möchtest, sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Zunächst benötigst du eine Arbeitserlaubnis. Diese erhältst du in der Regel, wenn ein lokaler Arbeitgeber dir eine Anstellung anbietet. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er keinen geeigneten lokalen Kandidaten für die Stelle finden konnte. Zudem musst du möglicherweise bestimmte Qualifikationen oder Erfahrung vorweisen, je nach Branche.
Gefragte Branchen und Tätigkeitsfelder
Auf Saint-Martin gibt es mehrere Bereiche, in denen Arbeitskräfte gesucht werden. Dazu gehören:
- Tourismus und Gastgewerbe: Neben Hotels und Restaurants gibt es viele Dienstleistungen, die mit dem Aufenthalt von Touristen verbunden sind.
- Bau- und Handwerkssektor: Der Wiederaufbau und die Renovierung nach den durch Hurrikane verursachten Schäden haben die Nachfrage in diesem Bereich erhöht.
- Gesundheitswesen: Auch im medizinischen Sektor ist der Bedarf an Fachkräften gestiegen.
- Bildungsbereich: Lehrkräfte, insbesondere für Schulen und private Bildungseinrichtungen, werden ebenfalls gesucht.
Durchschnittliche Löhne und Gehälter
Die Löhne auf Saint-Martin können stark variieren, abhängig von der Branche und der Qualifikation. Im Dienstleistungssektor liegen die Gehälter oft im unteren bis mittleren Bereich, während spezialisierte Fachkräfte in Bereichen wie Gesundheitswesen oder Ingenieurwesen höhere Einkommen erzielen können. Insgesamt liegt das durchschnittliche Gehalt auf der Insel im Vergleich zu vielen europäischen Ländern eher im unteren Bereich, was auch die höheren Lebenshaltungskosten ausgleicht.
Wenn du konkrete Gehaltsinformationen für eine bestimmte Position benötigst, ist es ratsam, Online-Jobportale zu konsultieren oder sich direkt an lokale Unternehmen zu wenden.
Deutschsprachige Jobs für Auswanderer, die auch auf St. Martin ausgeübt werden können, gibt es manchmal auf dem Portal Osourced. Besonders Muttersprachler sind sehr gefragt. Die Arbeitgeber kommen vor allem aus Deutschland bzw. DACH.
Selbständigkeit und Firmengründung
Wenn du in Saint-Martin selbständig werden oder eine Firma gründen möchtest, gibt es einige Schritte, die du beachten solltest. Zunächst ist es wichtig, einen Geschäftsplan zu erstellen, der die Art deines Unternehmens, die Zielgruppe und die finanziellen Prognosen umfasst. Danach musst du dich bei den lokalen Behörden informieren und die notwendigen Genehmigungen einholen.
Es kann auch hilfreich sein, sich mit anderen Unternehmern auszutauschen oder Beratungsstellen aufzusuchen, die dir bei der Gründung unterstützen können. Du solltest zudem die steuerlichen Aspekte und Geschäftsvorschriften in Saint-Martin berücksichtigen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Schnell eine neue Sprache sprechen – So geht’s
Gesundheitssystem und Krankenversicherung
Lokale Krankenversicherung
Saint-Martin ist geteilt in einen französischen und einen niederländischen Teil. Der französische Abschnitt unterliegt der Sécurité Sociale, der niederländische hat ein eigenes System. Eine einheitliche Pflicht für alle Ausländer gibt es nicht, Touristen müssen sich privat absichern.
Internationale Krankenversicherung
Ob französische oder niederländische Seite – eine internationale Police deckt teure Privatbehandlungen und mögliche Transfers in weiterführende Kliniken ab. Wer sich längere Zeit auf Saint-Martin aufhält, sollte damit rechnen, dass lokale Strukturen begrenzt sind. HIER erhältst Du eine kostenlose Beratung und Policen, mit denen Du den Verwaltungsdschungel auf Saint-Martin umgehen kannst und einen weltweiten Gültigkeitsbereich hast.
Lebenshaltungskosten auf Saint-Martin
Die Lebenshaltungskosten auf Saint-Martin sind insgesamt recht hoch, besonders wenn es um Miete, Lebensmittel und Restaurants geht. Importierte Waren sind teurer, da fast alles auf die Insel transportiert werden muss.
- Miete: Die Preise für Wohnungen variieren stark je nach Lage. In touristischen Gebieten und direkt am Meer sind die Mieten deutlich höher als im Inselinneren.
- Lebensmittel: Supermärkte bieten eine Mischung aus französischen und karibischen Produkten an, wobei importierte Artikel aus Europa teurer sind.
- Essen gehen: Restaurants, besonders in touristischen Gegenden, haben europäische Preise. Günstiger isst du in lokalen Imbissen oder auf dem Markt.
- Transport: Öffentliche Verkehrsmittel sind begrenzt, sodass viele Menschen ein eigenes Auto nutzen. Benzin ist relativ teuer.
- Freizeit & Unterhaltung: Aktivitäten wie Wassersport, Bootsausflüge oder Restaurantbesuche können ins Geld gehen, aber es gibt auch kostenlose Strände und Naturerlebnisse.
Insgesamt sind die Kosten mit denen in westlichen Großstädten vergleichbar, wobei du durch einen angepassten Lebensstil viel sparen kannst. Detaillierte Lebenshaltungskosten Saint-Martin in Euro ✓.
Dein sorgloser Umzug nach Saint-Martin
Vergleiche bitte die Kosten und spare bis zu 40 % bei Deinem Umzug nach Saint-Martin. Du erhältst kostenlos die 5 besten Angebote von über 1.000 professionellen internationalen Umzugsunternehmen. Über 200.000 Auswanderer haben bisher diesen Service erfolgreich genutzt. Hier JETZT kostenlos Angebot anfordern ✓.
Fazit: Auswandern und Leben Saint-Martin
Die Einreise nach Saint-Martin ist für EU-Bürger und Schweizer unkompliziert. Während du im französischen Teil als EU-Bürger viele Vorteile hast, benötigst du im niederländischen Teil ab einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen eine spezielle Genehmigung. Planst du eine langfristige Einwanderung, hast du im französischen Teil bessere Möglichkeiten, während Sint Maarten strengere Einwanderungsbestimmungen hat.
Empfehlenswerte Sprachkurse Französisch
Unter der Vielzahl von Sprachkursen empfehle ich Multimedia Sprachkurse, weil man mit dieser Methode sehr schnell lernt. Unter nachfolgendem Link erhältst Du einen professionellen Sprachkurs, mit dem Du leicht und schnell Französisch erlernen kannst:
Saint Martin / Sint Maarten Daten
Fläche: 34 km²
Einwohner: 48.807 (2024)
Bevölkerungsdichte: 1.319 E/km²
Hauptort: Philipsburg
Landessprache: Französisch, Englisch,
Niederländisch, Spanisch
Währung: Euro (franz. Teil)
Antillen-Gulden (ANG) (niederländischer Teil)
1 ANG = 100 Cent
Wechselkurse (niederländischer Teil):
1 USD = 1,79 ANG (fix)
1 EUR = 2,04 ANG
1 ANG = 0,543 EUR
1 CHF = 2,191 ANG
1 ANG = 0,456 CHF
(Kurs vom 21.04.2025)
Telefon Vorwahl: +1
Zeitzone: UTC-4
Reiseführer
Weitere Saint-Martin Informationen
Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem auswandern Leitfaden wurden sorgfältig recherchiert, können sich jedoch ändern. Für aktuelle und rechtlich verbindliche Informationen wende dich bitte an die Botschaften von Frankreich bzw. den Niederlanden oder einen spezialisierten Rechtsberater.
Zuletzt aktualisiert: 28. Juni 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)