Das Steuersystem in Portugal für Auswanderer 2026

Steuersystem Portugal: Umfassender Leitfaden zu Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer, Immobiliensteuern und Steueroptimierung (Stand: Dezember 2025).

Das Steuersystem von Portugal kennen und verstehen
Das Steuersystem von Portugal kennen und verstehen

Einleitung

Portugal hat sich in den letzten Jahren zu einem der beliebtesten Auswanderungsziele für Deutschsprachige entwickelt. Neben dem angenehmen Klima, der hohen Lebensqualität und den moderaten Lebenshaltungskosten spielen auch steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für dieses Land. Das portugiesische Steuersystem unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von den Systemen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Im Vergleich zu den DACH-Ländern ist das portugiesische Steuersystem zentralistisch aufgebaut – es gibt keine Kirchensteuer, und die Gemeindezuschläge sind deutlich niedriger als etwa die deutsche Gewerbesteuer. Der Spitzensteuersatz von 48 % (plus Solidaritätszuschlag) liegt zwar auf deutschem Niveau, jedoch beginnen die niedrigen Steuerstufen bereits bei sehr geringen Einkommen.

Die steuerliche Attraktivität Portugals für Auswanderer hat sich seit 2024 verändert: Das beliebte NHR-Regime (Non-Habitual Resident) wurde für Neuankömmlinge durch das IFICI-Programm (Steueranreiz für wissenschaftliche Forschung und Innovation) ersetzt, das sich gezielt an hochqualifizierte Fachkräfte richtet. Rentner und Privatiers profitieren nicht mehr von den früheren Steuervergünstigungen.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

Du wirst in Portugal unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du als steuerlich ansässig (residente fiscal) gilst. Dies ist der Fall, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Du hältst dich mehr als 183 Tage (zusammenhängend oder nicht) während eines Kalenderjahres in Portugal auf
  • Du verfügst am 31. Dezember des Steuerjahres über eine Wohnung in Portugal, die als gewöhnlicher Aufenthalt dient
  • Du bist Besatzungsmitglied eines portugiesischen Schiffs oder Flugzeugs
  • Du arbeitest im portugiesischen öffentlichen Dienst im Ausland

Als unbeschränkt Steuerpflichtiger musst du dein weltweites Einkommen in Portugal versteuern. Nicht-Ansässige werden nur für Einkünfte aus portugiesischen Quellen besteuert.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DACH-Ländern

Portugal hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen:

Deutschland: Das DBA Deutschland-Portugal regelt unter anderem, dass gesetzliche Renten grundsätzlich nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden (Artikel 18). Beamtenpensionen werden hingegen im Quellenstaat (Deutschland) besteuert (Artikel 19). Wichtig: Bei bestimmten Konstellationen kann eine Rückfallklausel greifen, wenn Portugal die Einkünfte nicht besteuert.

Österreich: Pensionen aus dem öffentlichen Dienst werden grundsätzlich weiterhin in Österreich besteuert. Private Renten können in Portugal besteuert werden.

Schweiz: Das DBA Schweiz-Portugal sieht vor, dass Pensionen aus dem öffentlichen Dienst im Quellenstaat (Schweiz) besteuert werden. Private Renten können im Ansässigkeitsstaat (Portugal) besteuert werden.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Beim Wegzug aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz solltest du folgende steuerliche Aspekte beachten:

Deutschland: Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG erfasst nicht realisierte Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (mindestens 1 % Beteiligung). Die fiktive Veräußerung löst Einkommensteuer aus. Bei Wegzug in die EU kann Stundung beantragt werden.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Deutsche Staatsbürger können noch bis zu zehn Jahre nach Wegzug in Deutschland beschränkt steuerpflichtig bleiben, wenn sie in einem Niedrigsteuerland leben und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben.

Österreich: Auch Österreich kennt eine Wegzugsbesteuerung für Anteile an Kapitalgesellschaften. Bei Wegzug in die EU ist Stundung möglich.

Schweiz: Die Schweiz erhebt keine Wegzugssteuer auf nicht realisierte Gewinne. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer kann jedoch kantonal unterschiedlich ausfallen.

2. Einkommensteuer (IRS)

Allgemeine Struktur

Die portugiesische Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS) ist progressiv ausgestaltet und kennt neun Steuerstufen. Die Sätze wurden für 2025 um 4,6 % inflationsangepasst.

Steuersätze 2025 (Festland Portugal)

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatzAbzugsbetrag
Bis 8.059 €13 %0 €
8.059 € bis 12.160 €16,5 %282,07 €
12.160 € bis 17.233 €22 %950,87 €
17.233 € bis 22.306 €25 %1.467,87 €
22.306 € bis 28.400 €32 %3.029,29 €
28.400 € bis 41.629 €35,5 %4.023,29 €
41.629 € bis 55.890 €43,5 %7.353,61 €
55.890 € bis 83.696 €45 %8.192,16 €
Über 83.696 €48 %10.703,04 €

Solidaritätszuschlag: Zusätzlich wird auf Einkommen über 80.000 € ein Solidaritätszuschlag erhoben: 2,5 % auf den Teil zwischen 80.000 € und 250.000 € sowie 5 % auf alles über 250.000 €.

Existenzminimum: Einkommen bis 12.180 € jährlich (870 € monatlich) ist steuerfrei. Der spezifische Abzug für Arbeitnehmer und Rentner beträgt 2025 ca. 4.462 €.

Steuerjahr und Fristen: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Steuererklärung muss zwischen dem 1. April und dem 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Für ausländische Einkünfte kann die Frist bis zum 31. Dezember verlängert werden.

Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer in Portugal gilt:

Lohnsteuer: Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer monatlich ein und führt sie an das Finanzamt ab. Die Quellensteuer (retenção na fonte) wird anhand von Tabellen berechnet, die Familienstand und Anzahl der Kinder berücksichtigen.

Sozialversicherung: Arbeitnehmer zahlen 11 % ihres Bruttogehalts. Der Arbeitgeberanteil beträgt 23,75 %. In diesen Beiträgen sind Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung enthalten.

Absetzbare Kosten: Werbungskosten können pauschal mit 4.462 € (spezifischer Abzug) oder bei höheren tatsächlichen Kosten einzeln nachgewiesen werden.

IRS Jovem: Junge Arbeitnehmer unter 35 Jahren können vom erweiterten IRS-Jovem-Programm profitieren. Die Steuerbefreiung gilt für bis zu zehn Jahre mit gestaffelten Vergünstigungen.

Digitale Nomaden

Portugal hat sich als beliebtes Ziel für digitale Nomaden etabliert. Seit Oktober 2022 gibt es ein spezielles Visum für Remote Worker.

D8-Visum (Digital Nomad Visa): Für Nicht-EU-Bürger, die für ausländische Unternehmen arbeiten oder selbstständig mit ausländischen Kunden arbeiten. Mindestens 3.480 € monatliches Einkommen erforderlich.

D7-Visum (Passive Income): Für Personen mit passivem Einkommen (Renten, Mieteinnahmen, Dividenden). Mindestens 870 € monatliches Einkommen erforderlich.

Besteuerung: Sobald du mehr als 183 Tage in Portugal verbringst, wirst du steuerlich ansässig und musst dein weltweites Einkommen in Portugal versteuern. Die progressiven Steuersätze von 13 % bis 48 % kommen zur Anwendung. Nicht-Ansässige zahlen 25 % Pauschalsteuer auf portugiesische Einkünfte.

IFICI-Programm: Qualifizierte Fachkräfte in bestimmten Branchen (IT, Forschung, Innovation) können von einem reduzierten Steuersatz von 20 % profitieren, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Selbstständige und Unternehmer

Selbstständige in Portugal (trabalhadores independentes) haben verschiedene Möglichkeiten der Besteuerung:

Vereinfachtes Regime (Regime Simplificado): Für Selbstständige mit Jahresumsatz bis 200.000 € wird ein pauschaler Gewinn von 75 % des Umsatzes (bei Dienstleistungen) oder 15 % (bei Warenverkauf) angenommen. Dieser wird mit den progressiven IRS-Sätzen besteuert.

Organisierte Buchführung: Bei Umsätzen über 200.000 € oder auf Antrag können die tatsächlichen Betriebsausgaben abgezogen werden.

Sozialversicherung: Selbstständige zahlen 21,4 % Sozialversicherungsbeiträge auf ein Drittel ihres durchschnittlichen Quartalseinkommens.

Quellensteuer: Die Quellensteuer auf Honorare (retenção) wurde für 2025 von 25 % auf 23 % gesenkt.

Körperschaftsteuer bei Firmengründung (IRC)

Wenn du ein Unternehmen in Portugal gründest, gelten folgende Körperschaftsteuersätze (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Coletivas – IRC):

UnternehmenstypSteuersatz 2025
Standard (Festland)20 %
KMU (erste 50.000 € Gewinn)17 % bzw. 12,5 %
Madeira/Azoren14 bis 14,7 %
MIBC Madeira5 %

Kommunaler Zuschlag (Derrama): Zusätzlich können Gemeinden bis zu 1,5 % auf den Gewinn erheben.

Staatlicher Zuschlag: Für Gewinne über 1,5 Mio. € werden zusätzliche 3 bis 9 % fällig.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Für Personen, die von ihrem Vermögen leben, ist das portugiesische Steuersystem weniger attraktiv als früher:

Kapitalertragssteuer: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden pauschal mit 28 % besteuert. Auf Antrag kann die Veranlagung zum progressiven Tarif gewählt werden, wenn dieser günstiger ist.

Ausländische Kapitalerträge: Ohne IFICI-Status werden auch ausländische Kapitalerträge mit 28 % besteuert. Eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern ist im Rahmen der DBA möglich.

Mieteinnahmen: Werden pauschal mit 28 % besteuert. Bei Langzeitmietverträgen (ab 2 Jahren) können ermäßigte Sätze gelten.

Kein Vermögenssteuer-Freibetrag: Es gibt keine klassische Vermögensteuer, aber die AIMI (zusätzliche Immobiliensteuer) auf hochwertige Immobilien.

Rentner

Die steuerliche Behandlung von Renten in Portugal hat sich seit 2024 deutlich verändert:

Ende des NHR für Rentner: Das NHR-Regime mit 10 % Pauschalsteuer auf ausländische Renten wurde für Neuankömmlinge ab 2024 abgeschafft. Bestehende NHR-Begünstigte behalten ihre Vorteile für die volle 10-Jahres-Periode.

Besteuerung deutscher Renten: Gesetzliche Renten (z. B. DRV) können nach dem DBA Deutschland-Portugal grundsätzlich in Portugal besteuert werden. Wichtig: Bei Steuerfreistellung in Portugal kann das Besteuerungsrecht durch die Rückfallklausel an Deutschland zurückfallen.

Beamtenpensionen: Pensionen aus dem öffentlichen Dienst werden grundsätzlich im Quellenstaat (Deutschland, Österreich) besteuert.

Betriebsrenten: Können je nach DBA in Portugal besteuert werden. Die progressive Einkommensteuer kommt zur Anwendung.

Rentner-Freibeträge: Der spezifische Abzug von ca. 4.462 € gilt auch für Rentner. Personen über 65 können bei Reinvestition von Immobilienerlösen steuerliche Vorteile genießen.

3. Vermögensteuer

Portugal erhebt keine klassische Vermögensteuer auf bewegliches Vermögen. Jedoch gibt es die AIMI (Adicional ao IMI) – eine zusätzliche Steuer auf hochwertige Immobilien.

Freibetrag: 600.000 € pro Person (1.200.000 € bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren)

Steuersätze AIMI:

  • 0,7 % auf den Wert zwischen 600.000 € und 1.000.000 €
  • 1 % auf den Wert zwischen 1.000.000 € und 2.000.000 €
  • 1,5 % auf den Wert über 2.000.000 €

Die AIMI wird auf die Summe aller städtischen Wohnimmobilien und Baugrundstücke berechnet, die sich am 1. Januar im Eigentum befinden.

4. Kapitalertragssteuer

Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Portugal ist einheitlich geregelt:

Art der KapitalerträgeSteuersatz
Zinsen28 %
Dividenden28 %
Kursgewinne Aktien/Wertpapiere28 %
Kryptowährungen (unter 1 Jahr Haltedauer)28 %
Immobilienverkauf (50 % des Gewinns)Progressive Sätze

Quellensteuer: Auf portugiesische Zinsen und Dividenden wird automatisch 28 % Quellensteuer einbehalten.

Ausländische Depots: Erträge aus ausländischen Depots müssen in der Steuererklärung deklariert werden. Die in anderen Ländern gezahlte Quellensteuer kann im Rahmen der DBA angerechnet werden.

Veranlagungsoption: Auf Antrag können Kapitalerträge zum progressiven Einkommensteuertarif veranlagt werden, wenn dieser günstiger ist.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer (IMI)

Die kommunale Grundsteuer (Imposto Municipal sobre Imóveis – IMI) ist jährlich zu zahlen:

  • Städtische Immobilien: 0,3 bis 0,45 % des steuerlichen Werts (VPT)
  • Ländliche Immobilien: 0,8 % des VPT
  • Immobilien im Besitz von Personen aus Steueroasen: 7,5 %

Die Gemeinden legen den genauen Satz innerhalb der Bandbreite selbst fest. Die Zahlung erfolgt im Mai, August und November (bei Beträgen über 500 €).

Befreiungen: Für den Hauptwohnsitz kann eine 3-jährige IMI-Befreiung gelten. Haushalte mit niedrigem Einkommen (unter ca. 16.800 €) und geringem Immobilienwert können dauerhaft befreit sein.

Grunderwerbsteuer (IMT)

Beim Kauf einer Immobilie fällt die Grunderwerbsteuer (Imposto Municipal sobre as Transmissões Onerosas de Imóveis – IMT) an:

IMT-Sätze 2025 für Hauptwohnsitz (Festland)

KaufpreisGrenzsteuersatz
Bis 101.917 €Befreit
101.917 € bis 139.412 €2 %
139.412 € bis 203.168 €5 %
203.168 € bis 282.090 €7 %
282.090 € bis 633.453 €8 %
Über 633.453 €7,5 % (pauschal)

Zweitwohnsitz/Ferienimmobilie: Höhere Sätze, maximal 7,5 %

Ländliche Immobilien: 5 % pauschal

Gewerbeimmobilien: 6,5 % pauschal

Stempelsteuer: Zusätzlich fällt 0,8 % Stempelsteuer auf den Kaufpreis an.

IMT Jovens: Käufer unter 35 Jahren können für ihre erste Immobilie von IMT und Stempelsteuer befreit sein.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Beim Verkauf einer Immobilie in Portugal fällt Kapitalertragssteuer an:

  • Für Ansässige: 50 % des Gewinns werden zum progressiven Einkommensteuertarif besteuert
  • Für Nicht-Ansässige: 50 % des Gewinns zum progressiven Tarif (seit 2023 gleichgestellt)

Befreiung beim Hauptwohnsitz: Wenn der Erlös innerhalb von 36 Monaten vor oder 24 Monaten nach dem Verkauf in einen neuen Hauptwohnsitz in Portugal oder der EU reinvestiert wird, ist der Gewinn steuerfrei.

Sonderregelung für über 65-Jährige: Personen über 65 können den Gewinn auch steuerfrei in einen Rentenversicherungsvertrag investieren.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Portugal hat 2003 die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft. Stattdessen wird eine Stempelsteuer (Imposto do Selo) auf unentgeltliche Übertragungen erhoben:

Steuersatz: 10 % auf den Wert der übertragenen Vermögenswerte

Steuerbefreiungen: Komplett steuerfrei sind Übertragungen zwischen:

  • Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern (ab 2 Jahren Zusammenleben)
  • Kindern, Enkeln und weiteren Nachkommen
  • Eltern, Großeltern und weiteren Vorfahren

Steuerpflichtige Übertragungen: Geschwister, Onkel/Tanten, Freunde und andere Personen zahlen 10 % Stempelsteuer.

Territoriales Prinzip: Die Stempelsteuer gilt nur für Vermögenswerte in Portugal (Immobilien, Bankkonten, Unternehmensanteile). Ausländisches Vermögen unterliegt nicht der portugiesischen Steuer.

Internationale Aspekte: Das DBA Deutschland-Portugal deckt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer ab. Eine doppelte Besteuerung ist daher möglich, wenn der Erblasser oder Erbe in Deutschland steuerpflichtig ist.

7. Mehrwertsteuer (IVA)

Die portugiesische Mehrwertsteuer (Imposto sobre o Valor Acrescentado – IVA) kennt drei Sätze:

SteuersatzFestlandMadeira/Azoren
Normalsatz23 %16 %
Ermäßigter Satz13 %9 %
Stark ermäßigt6 %4 %

Stark ermäßigter Satz (6 %): Grundnahrungsmittel, Medikamente, öffentliche Verkehrsmittel, Bücher, Zeitungen

Ermäßigter Satz (13 %): Bestimmte Lebensmittel, Restaurantdienstleistungen, landwirtschaftliche Produkte

Normalsatz (23 %): Alle anderen Waren und Dienstleistungen

Kleinunternehmerregelung: Unternehmer mit Jahresumsatz unter 14.500 € können von der MwSt. befreit sein (isenção). Sie dürfen dann aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Reverse-Charge: Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung.

8. Weitere relevante Steuern

Kfz-Steuer (ISV und IUC)

Die Fahrzeugsteuer besteht aus zwei Komponenten:

  • ISV (Imposto sobre Veículos): Einmalige Steuer beim Kauf/Import, abhängig von Hubraum und CO₂-Emissionen
  • IUC (Imposto Único de Circulação): Jährliche Zulassungssteuer, abhängig von Fahrzeugtyp, Alter und Emissionen

Stempelsteuer (Imposto do Selo)

Wird auf zahlreiche Rechtsvorgänge erhoben:

  • Kreditverträge: 0,04 bis 0,6 %
  • Immobilienkauf: 0,8 %
  • Versicherungsprämien: 2 bis 9 %
  • Schenkungen/Erbschaften (außer direkte Familie): 10 %

Touristensteuer

Viele portugiesische Gemeinden erheben eine Übernachtungssteuer (Taxa Turística):

  • Lissabon: 2 € pro Nacht (max. 7 Nächte)
  • Porto: 2 € pro Nacht (max. 7 Nächte)
  • Algarve: 1 bis 2 € je nach Gemeinde

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

IFICI-Status (NHR 2.0): Wenn du als hochqualifizierte Fachkraft in den Bereichen Forschung, IT, Technologie oder Innovation arbeitest, kannst du vom IFICI-Programm profitieren:

  • 20 % Pauschalsteuer auf portugiesisches Erwerbseinkommen
  • Steuerfreiheit für die meisten ausländischen Einkünfte
  • 10 Jahre Laufzeit, nicht verlängerbar
  • Voraussetzung: In den letzten 5 Jahren nicht in Portugal steuerpflichtig

IRS Jovem: Für junge Arbeitnehmer unter 35 Jahren:

  • Steuerbefreiung im ersten Jahr
  • Gestaffelte Reduktion über 10 Jahre
  • Gilt für Erwerbseinkommen

Madeira International Business Centre (MIBC): Für Unternehmen, die internationale Dienstleistungen erbringen:

  • Nur 5 % Körperschaftsteuer bis 2028
  • Bestimmte Substanzanforderungen (Arbeitsplätze, Investitionen)
  • Gewinnobergrenzen je nach Beschäftigtenzahl

Timing des Umzugs

Der Zeitpunkt deines Umzugs kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben:

  • Umzug in der ersten Jahreshälfte: Du wirst für das gesamte Jahr in Portugal steuerpflichtig
  • Umzug in der zweiten Jahreshälfte: Du kannst unter Umständen noch als Nicht-Ansässiger gelten
  • Prüfe die Wegzugsbesteuerung in deinem Herkunftsland vor dem Umzug
  • Realisiere eventuelle steuerfreie Veräußerungsgewinne vor dem Umzug (z. B. Kryptowährungen aus Deutschland nach mehr als 1 Jahr Haltedauer)

Günstige Unternehmensformen

Sociedade Unipessoal por Quotas (Unipessoal Lda.): Einpersonen-GmbH mit mindestens 1 € Stammkapital. Vorteilhaft für Selbstständige mit höheren Einkünften. Körperschaftsteuer von 20 % (bzw. 17 % auf erste 50.000 €) plus 28 % auf Ausschüttungen.

Empresário em Nome Individual: Einzelunternehmer mit vereinfachter Buchführung. Für kleinere Umsätze oft günstiger aufgrund des spezifischen Abzugs.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefrist: 1. April bis 30. Juni des Folgejahres

Verlängerung: Bei ausländischen Einkünften automatisch bis 31. Dezember

Online-Portal: Die Steuererklärung wird über das Portal das Finanças (www.portaldasfinancas.gov.pt) eingereicht. Dafür benötigst du:

  • NIF (Número de Identificação Fiscal) – deine Steuernummer
  • Zugangsdaten zum Portal (Passwort wird per Post zugesandt)
  • Digitales Zertifikat für komplexere Vorgänge

Benötigte Unterlagen:

  • Lohnbescheinigungen (bereits automatisch im System)
  • Rechnungen mit NIF (automatisch über E-Fatura)
  • Nachweise über ausländische Einkünfte
  • Bescheinigungen über einbehaltene Quellensteuern

E-Fatura-System: Portugal hat ein umfassendes elektronisches Rechnungssystem. Wenn du beim Einkauf deine NIF angibst, werden die Rechnungen automatisch erfasst. Du erhältst Steuervergünstigungen für bestimmte Ausgaben (Gesundheit, Bildung, Haushalt).

Steuerberater: Für komplexe Situationen (ausländische Einkünfte, Unternehmer, IFICI-Antrag) ist ein portugiesischer Steuerberater (contabilista certificado) empfehlenswert. Kosten: ca. 200 bis 500 € für eine private Steuererklärung.

Strafen bei Verspätung:

  • Bis 30 Tage: 25 bis 100 €
  • 31 bis 60 Tage: 37,50 bis 150 €
  • Über 60 Tage: 75 bis 375 € plus Zinsen

11. Sozialversicherungsbeiträge

Das portugiesische Sozialversicherungssystem (Segurança Social) umfasst folgende Leistungen:

BeitragsartArbeitnehmerArbeitgeber
Gesamtbeitrag11 %23,75 %
Selbstständige21,4 %

Der Gesamtbeitrag von 34,75 % (Arbeitnehmer + Arbeitgeber) deckt ab:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung (ermöglicht Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem SNS)
  • Arbeitslosenversicherung
  • Mutterschafts-/Vaterschaftsgeld
  • Krankengeld

Beitragsbemessungsgrenze: Es gibt keine Obergrenze – Beiträge werden auf das gesamte Gehalt berechnet.

Mindestbeitrag Selbstständige: Basiert auf dem durchschnittlichen Quartalseinkommen. Mindestens etwa 20 € pro Monat.

Vergleich zu DACH-Ländern

LandArbeitnehmerArbeitgeberGesamt
Portugal11 %23,75 %34,75 %
Deutschlandca. 20 %ca. 20 %ca. 40 %
Österreichca. 18 %ca. 21 %ca. 39 %
Schweiz*ca. 6 %ca. 6 %ca. 12 %

*Schweiz: Zusätzlich BVG und Krankenversicherung separat

12. Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz

Steuerbelastung im Vergleich

SteuerartPortugalDeutschlandSchweiz*
Einkommensteuer max.48 % + Soli45 % + Solica. 40 %
Körperschaftsteuer20 %ca. 30 %ca. 15 %
Kapitalertragssteuer28 %26,375 %0 %**
Mehrwertsteuer23 %19 %8,1 %
Erbschaftsteuer0/10 %bis 50 %kantonal

*Schweiz: Kantonale Unterschiede / **Für Privatanleger

Beispielrechnung: Bruttogehalt 60.000 €

PositionPortugalDeutschland
Bruttogehalt60.000 €60.000 €
Sozialversicherung AN6.600 € (11 %)ca. 12.000 € (20 %)
Einkommensteuer ca.ca. 10.000 €ca. 11.500 €
Nettoeinkommen ca.ca. 43.400 €ca. 36.500 €

Hinweis: Vereinfachte Berechnung ohne Berücksichtigung aller Freibeträge und Abzüge.

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile Portugal:

  • Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer
  • Keine Erbschaftsteuer für direkte Verwandte
  • IFICI-Programm für qualifizierte Fachkräfte (20 % Pauschalsteuer)
  • Niedrigere Körperschaftsteuer (20 %) als Deutschland
  • Günstige Konditionen auf Madeira (5 % IRC im MIBC)
  • Keine Kirchensteuer

Nachteile Portugal:

  • Hoher Spitzensteuersatz (48 % plus Solidaritätszuschlag)
  • Höhere Mehrwertsteuer (23 %)
  • Kapitalertragssteuer von 28 % ohne NHR-Vergünstigung
  • Keine Beitragsbemessungsgrenze bei Sozialversicherung
  • Komplexes Steuersystem mit vielen Sonderregelungen

Fazit

Das portugiesische Steuersystem bietet für bestimmte Auswanderergruppen attraktive Möglichkeiten, ist aber nicht mehr das Steuerparadies, das es mit dem NHR-Regime war.

Besonders lohnend für:

  • Hochqualifizierte Fachkräfte in IT, Forschung und Innovation (IFICI-Status)
  • Junge Arbeitnehmer unter 35 Jahren (IRS Jovem)
  • Unternehmer mit internationalen Kunden (Madeira MIBC)
  • Familien, die Vermögen steuergünstig vererben möchten

Weniger attraktiv für:

  • Rentner und Pensionäre (kein NHR mehr für Neuankömmlinge)
  • Privatiers mit hohen Kapitaleinkünften (28 % Kapitalertragssteuer)
  • Sehr gut verdienende Angestellte ohne IFICI-Qualifikation

Eine sorgfältige Steuerplanung vor dem Umzug ist unerlässlich. Die Wegzugsbesteuerung im Herkunftsland, die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen und die Wahl des optimalen Zeitpunkts können erhebliche Auswirkungen auf deine Steuerbelastung haben.

Empfehlung: Konsultiere sowohl einen Steuerberater in deinem Herkunftsland als auch einen portugiesischen contabilista certificado, bevor du deinen Umzug planst. Die Kosten für professionelle Beratung amortisieren sich in den meisten Fällen durch optimierte Steuergestaltung.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Gibt es in Portugal noch Steuervorteile für Rentner?

Das NHR-Regime mit 10 % Pauschalsteuer auf ausländische Renten ist seit 2024 für Neuankömmlinge nicht mehr verfügbar. Rentner werden jetzt zum regulären progressiven Tarif besteuert. Wer bereits vor 2024 den NHR-Status erhalten hat, behält die Vorteile für insgesamt 10 Jahre.

2. Wie hoch ist die Einkommensteuer in Portugal?

Die Einkommensteuer ist progressiv und reicht von 13 % (bis 8.059 € zu versteuerndes Einkommen) bis 48 % (über 83.696 €). Zusätzlich gibt es einen Solidaritätszuschlag für hohe Einkommen.

3. Was ist das IFICI-Programm (NHR 2.0)?

Das IFICI (Steueranreiz für wissenschaftliche Forschung und Innovation) ist der Nachfolger des NHR-Regimes. Es richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte in den Bereichen Forschung, IT, Technologie und Innovation. Begünstigte zahlen 20 % Pauschalsteuer auf portugiesisches Erwerbseinkommen und können Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte genießen.

4. Muss ich meine deutsche Rente in Portugal versteuern?

Das hängt vom DBA ab. Gesetzliche Renten können grundsätzlich in Portugal besteuert werden. Achtung: Wenn Portugal die Rente nicht besteuert, kann durch die Rückfallklausel das Besteuerungsrecht an Deutschland zurückfallen. Beamtenpensionen werden in Deutschland besteuert.

5. Wie werde ich steuerlich in Portugal ansässig?

Du wirst steuerlich ansässig, wenn du dich mehr als 183 Tage im Jahr in Portugal aufhältst oder am 31. Dezember eine Wohnung in Portugal hast, die als gewöhnlicher Aufenthalt dient.

6. Gibt es Erbschaftsteuer in Portugal?

Es gibt keine klassische Erbschaftsteuer. Übertragungen zwischen direkten Verwandten (Ehepartner, Kinder, Eltern) sind steuerfrei. Andere Erben zahlen 10 % Stempelsteuer auf in Portugal belegene Vermögenswerte.

7. Wann muss ich meine Steuererklärung in Portugal abgeben?

Die Steuererklärung muss zwischen dem 1. April und dem 30. Juni des Folgejahres über das Online-Portal eingereicht werden. Bei ausländischen Einkünften gilt eine automatische Verlängerung bis zum 31. Dezember.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Portugal

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Portugal, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient nur zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerrecht ändert sich häufig. Bitte konsultiere einen qualifizierten Steuerberater für deine persönliche Situation. Stand: Dezember 2025.

Zuletzt aktualisiert: 8. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)