Paraguay hat sich in den letzten Jahren zu einem der attraktivsten Ziele für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum entwickelt – und das liegt maßgeblich am außergewöhnlich günstigen Steuersystem. Das südamerikanische Land verfolgt konsequent das Territorialprinzip: Nur Einkünfte, die innerhalb Paraguays erzielt werden, unterliegen der Besteuerung. Ausländische Einkünfte bleiben vollständig steuerfrei.

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz bietet Paraguay damit einen fundamentalen Unterschied: Während DACH-Länder das Welteinkommensprinzip anwenden und sämtliche globalen Einkünfte ihrer Steuerresidenten besteuern, interessiert sich der paraguayische Fiskus ausschließlich für im Land generierte Gewinne. Mit einem einheitlichen Einkommensteuersatz von nur 10 % auf lokale Einkünfte, keiner Vermögensteuer und äußerst moderaten Lebenshaltungskosten positioniert sich Paraguay als echtes Steuerparadies – völlig legal und international anerkannt.
Für Auswanderer bedeutet das konkret: Wer von Kapitalerträgen, ausländischen Renten, Online-Geschäften mit internationalen Kunden oder Dividenden aus dem Ausland lebt, zahlt in Paraguay faktisch null Steuern auf diese Einkünfte. Diese Konstellation macht das Land besonders interessant für digitale Nomaden, Investoren, Rentner und Unternehmer mit internationalem Geschäftsmodell.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Paraguay wirst du steuerresident, sobald du deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land begründest. Die Steuerbehörde SET (Subsecretaría de Estado de Tributación) betrachtet dich als unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du:
- Deinen Wohnsitz in Paraguay hast
- Dich mehr als 120 Tage pro Jahr im Land aufhältst
- Eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Residencia Permanente) besitzt
Bemerkenswert ist, dass Paraguay keine strikte 183-Tage-Regel wie europäische Länder anwendet. Die 120-Tage-Schwelle dient eher als Orientierung, wobei in der Praxis der tatsächliche Lebensmittelpunkt entscheidend ist. Selbst bei Erfüllung dieser Kriterien bleiben ausländische Einkünfte aufgrund des Territorialprinzips steuerfrei.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Paraguay hat bislang kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz abgeschlossen. Diese Situation ist für Auswanderer allerdings weniger problematisch als zunächst vermutet:
Da Paraguay ausländische Einkünfte nicht besteuert, entsteht in den meisten Fällen ohnehin keine Doppelbesteuerung. Die Quellensteuern, die etwa Deutschland auf Dividenden oder Zinsen erhebt, können zwar nicht in Paraguay angerechnet werden, aber da Paraguay diese Einkünfte gar nicht besteuert, spielt das keine Rolle.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Beim Wegzug aus Deutschland greift die sogenannte Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, wenn du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hältst. Die stillen Reserven werden dann fiktiv aufgedeckt und versteuert. Bei Wegzug in ein Nicht-EU/EWR-Land wie Paraguay wird die Steuer grundsätzlich sofort fällig.
Österreich kennt eine ähnliche Regelung, gewährt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Ratenzahlung oder Stundung. Die Schweiz erhebt keine spezifische Wegzugssteuer auf Bundesebene, allerdings können kantonale Besonderheiten relevant sein.
Eine sorgfältige Planung vor dem Umzug ist daher essentiell. Idealerweise solltest du bereits ein bis zwei Jahre vor der geplanten Auswanderung mit einem spezialisierten Steuerberater die optimale Struktur erarbeiten.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das paraguayische Einkommensteuersystem besticht durch seine Einfachheit. Der IRP (Impuesto a la Renta Personal) wird auf alle in Paraguay erzielten Einkünfte natürlicher Personen erhoben:
Steuersätze:
- 8 % auf Einkünfte bis 50 Millionen Guaraníes (etwa 6.000 Euro)
- 10 % auf Einkünfte über 50 Millionen Guaraníes
Der Grundfreibetrag liegt bei 36 Mindestlöhnen pro Jahr, was derzeit etwa 10.000 Euro entspricht. Einkünfte unterhalb dieser Schwelle bleiben steuerfrei.
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Steuererklärung muss bis Ende März des Folgejahres eingereicht werden, die Zahlung erfolgt in der Regel quartalsweise im Voraus basierend auf dem Vorjahreseinkommen.
Arbeitnehmer
Angestellte in Paraguay unterliegen dem Quellenabzugsverfahren. Der Arbeitgeber behält die Einkommensteuer direkt vom Bruttogehalt ein und führt sie an die Steuerbehörde ab.
Sozialversicherungsbeiträge:
- Arbeitnehmeranteil: 9 % des Bruttogehalts
- Arbeitgeberanteil: 16,5 % des Bruttogehalts
Diese Beiträge decken Krankenversicherung (IPS), Rentenversicherung und Unfallversicherung ab. Im Vergleich zu den DACH-Ländern sind die Abgaben deutlich niedriger.
Absetzbare Werbungskosten sind in Paraguay weniger umfangreich geregelt als in Deutschland. Grundsätzlich können berufsbedingte Ausgaben geltend gemacht werden, wobei die niedrigen Steuersätze den Effekt ohnehin begrenzen.
Digitale Nomaden
Für digitale Nomaden ist Paraguay steuerlich besonders attraktiv. Wer ausschließlich für ausländische Kunden arbeitet und die Einkünfte aus dem Ausland bezieht, zahlt in Paraguay keine Einkommensteuer auf diese Einkünfte – unabhängig davon, ob die Arbeit physisch in Paraguay geleistet wird.
Relevante Visa-Optionen:
- Rentista-Visum mit nachgewiesenem passivem Einkommen von mindestens 1.300 USD monatlich
- Inversionista-Visum bei Investition von mindestens 70.000 USD
- Daueraufenthaltsgenehmigung nach Einzahlung von etwa 5.000 USD auf ein paraguayisches Bankkonto
Die Nachweispflichten sind überschaubar. Du solltest dokumentieren können, dass deine Kunden im Ausland ansässig sind und die Zahlungen aus dem Ausland stammen. Kontoauszüge und Rechnungen genügen in der Regel.
Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige mit lokaler Geschäftstätigkeit unterliegen dem IRP mit maximal 10 %. Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft (S.A. oder S.R.L.) gilt die Körperschaftsteuer IRACIS von ebenfalls 10 %.
Besonderheit: Dividendenausschüttungen an im Inland ansässige natürliche Personen werden zusätzlich mit 5 % besteuert. Die effektive Gesamtbelastung bei Gewinnentnahme beträgt somit etwa 14,5 %.
Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert nicht. Die Buchführungspflichten sind moderat – eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt für kleinere Unternehmen. Ab einem Jahresumsatz von etwa 100.000 Euro wird eine ordnungsgemäße Buchhaltung nach paraguayischen Standards verlangt.
Betriebsausgaben können großzügig abgesetzt werden, darunter:
- Miet- und Leasingkosten
- Personalkosten
- Fahrzeugkosten
- Reisekosten
- Beratungskosten
- Abschreibungen
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für Investoren und finanziell Unabhängige bietet Paraguay die günstigsten Bedingungen. Das Territorialprinzip bedeutet konkret:
Steuerfreie Einkünfte:
- Dividenden aus ausländischen Unternehmen
- Zinsen aus ausländischen Konten und Anleihen
- Kursgewinne aus dem Verkauf ausländischer Wertpapiere
- Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien
Steuerpflichtige Einkünfte (10 %):
- Dividenden aus paraguayischen Unternehmen (5 % nach bereits gezahlter Körperschaftsteuer)
- Zinsen aus paraguayischen Bankkonten
- Gewinne aus paraguayischen Immobilienverkäufen
Bei ausländischen Depots bestehen keine besonderen Meldepflichten gegenüber Paraguay. Du solltest allerdings prüfen, ob dein Heimatland oder das Land der Depotführung Meldepflichten im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (CRS) hat.
Rentner
Deutsche, österreichische und schweizerische Renten bleiben in Paraguay vollständig steuerfrei, da sie als ausländische Einkünfte qualifizieren. Dies gilt für:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Private Rentenversicherungen
- Pensionen aus dem öffentlichen Dienst (hier gelten allerdings Sonderregeln im Quellenland)
Wichtiger Hinweis zu deutschen Beamtenpensionen: Diese werden weiterhin in Deutschland besteuert, da das Kassenstaatsprinzip greift. Mangels DBA kann Paraguay hier keine Entlastung bieten, allerdings besteuert Paraguay diese Einkünfte ohnehin nicht.
Deutsche Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung können auf Antrag ohne deutschen Steuerabzug ausgezahlt werden, wenn du nachweist, dass du in Paraguay steuerlich ansässig bist. Das Finanzamt Neubrandenburg ist hier der richtige Ansprechpartner.
3. Vermögensteuer
Paraguay erhebt keine Vermögensteuer. Weder Bankguthaben noch Wertpapierdepots, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige Vermögenswerte unterliegen einer jährlichen Substanzbesteuerung.
Dies unterscheidet Paraguay fundamental von einigen anderen beliebten Auswanderungszielen und macht das Land besonders attraktiv für vermögende Privatpersonen.
4. Kapitalertragssteuer
Die Besteuerung von Kapitalerträgen folgt konsequent dem Territorialprinzip:
Inländische Kapitalerträge:
- Zinsen aus paraguayischen Bankkonten: 8 % Quellensteuer
- Dividenden aus paraguayischen Gesellschaften: 5 % nach Körperschaftsteuer
- Kursgewinne aus paraguayischen Wertpapieren: 10 %
Ausländische Kapitalerträge:
- Zinsen aus ausländischen Konten: steuerfrei
- Dividenden aus ausländischen Gesellschaften: steuerfrei
- Kursgewinne aus ausländischen Wertpapieren: steuerfrei
Eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern ist technisch nicht möglich, da Paraguay diese Einkünfte nicht besteuert. Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer (etwa 15 % auf US-Dividenden oder 26,375 % auf deutsche Dividenden) stellt somit die endgültige Belastung dar.
Besondere Meldepflichten für ausländische Konten oder Depots existieren in Paraguay nicht.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer
Die jährliche Grundsteuer (Impuesto Inmobiliario) ist in Paraguay äußerst moderat. Sie beträgt etwa 1 % des Katasterwerts, wobei die Katasterwerte typischerweise weit unter dem Marktwert liegen. Für ein Einfamilienhaus in Asunción fallen oft nur 50 bis 200 Euro pro Jahr an.
Ländliche Grundstücke werden noch günstiger bewertet. Hier liegt die effektive Belastung häufig unter 50 Euro jährlich.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf von Immobilien fallen folgende Kosten an:
- Grunderwerbsteuer: 2 % des höheren Wertes aus Kaufpreis oder Katasterwert
- Notargebühren: etwa 1 bis 1,5 %
- Eintragungsgebühren: etwa 0,5 %
Die Gesamtnebenkosten beim Immobilienkauf liegen somit bei etwa 4 bis 5 % und sind damit deutlich niedriger als in den DACH-Ländern.
Immobilienverkauf
Beim Verkauf von Immobilien wird der Veräußerungsgewinn mit dem regulären IRP-Satz von 10 % besteuert. Als Bemessungsgrundlage gilt die Differenz zwischen Verkaufspreis und ursprünglichem Kaufpreis zuzüglich nachweisbarer Investitionen.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen aus paraguayischen Immobilien unterliegen der Einkommensteuer von maximal 10 %. Absetzbar sind Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Abschreibungen und Zinsen für Finanzierungen.
Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien bleiben aufgrund des Territorialprinzips in Paraguay steuerfrei.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Paraguay erhebt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungssteuer. Vermögensübertragungen zwischen Generationen oder an Dritte sind vollständig steuerfrei.
Dieser Umstand macht Paraguay besonders interessant für die Nachfolgeplanung wohlhabender Familien. Allerdings solltest du beachten, dass bei Schenkungen oder Erbschaften von DACH-Vermögen die dortigen Regelungen weiterhin greifen können, insbesondere wenn der Schenker oder Erblasser noch in einem dieser Länder ansässig ist oder war.
Internationale Aspekte: Deutschland besteuert Erbschaften und Schenkungen, wenn entweder der Erblasser/Schenker oder der Erbe/Beschenkte in Deutschland ansässig ist – und dies sogar noch fünf Jahre nach dem Wegzug. Eine sorgfältige Planung ist daher unerlässlich.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Der reguläre Mehrwertsteuersatz (IVA – Impuesto al Valor Agregado) in Paraguay beträgt 10 %. Auf bestimmte Grundnahrungsmittel und pharmazeutische Produkte gilt ein ermäßigter Satz von 5 %.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer:
Jeder, der in Paraguay gewerblich tätig ist, muss sich beim Finanzamt registrieren und Mehrwertsteuer abführen. Eine Kleinunternehmerregelung existiert für Unternehmen mit sehr geringem Umsatz (unter etwa 3.000 Euro monatlich), wobei hier vereinfachte Regelungen gelten.
Das Reverse-Charge-Verfahren findet bei Dienstleistungen an ausländische Unternehmen Anwendung. Exporte sind grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit.
8. Weitere relevante Steuern
Kfz-Steuer
Die jährliche Kfz-Steuer ist minimal und beträgt je nach Fahrzeugtyp und Alter zwischen 20 und 150 Euro pro Jahr. Luxusfahrzeuge können etwas höher besteuert werden.
Importzölle
Bei der Einfuhr von Fahrzeugen, Möbeln oder anderen Gütern fallen Importzölle an. Diese variieren je nach Produktkategorie zwischen 0 und 30 %. Für Übersiedlungsgut gibt es Erleichterungen, wobei bestimmte Fristen und Nachweise erforderlich sind.
Stempelsteuer
Auf bestimmte Dokumente und Verträge wird eine geringe Stempelsteuer erhoben, die meist unter 1 % liegt.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Paraguay bietet von Haus aus bereits so günstige Bedingungen, dass aggressive Steuergestaltung meist unnötig ist. Dennoch gibt es Optimierungspotenzial:
Strukturierung der Einkommensquellen: Achte darauf, dass deine Einkünfte tatsächlich als ausländisch qualifizieren. Arbeite für ausländische Kunden, halte Investments in ausländischen Strukturen und vermeide die Begründung paraguayischer Einkunftsquellen, wenn du sie nicht benötigst.
Timing des Umzugs: Der optimale Zeitpunkt für die Auswanderung aus DACH-Ländern hängt von deiner individuellen Situation ab. Generell gilt:
- Realisiere Kursgewinne erst nach Aufgabe des deutschen Wohnsitzes
- Beachte die Wegzugsbesteuerung bei Unternehmensbeteiligungen
- Plane Schenkungen strategisch vor oder nach dem Umzug
Günstige Unternehmensformen: Für lokale Geschäftstätigkeit eignet sich oft eine S.R.L. (vergleichbar mit einer GmbH) mit 10 % Körperschaftsteuer. Bei reinem Auslandsgeschäft kann die Tätigkeit als Einzelunternehmer sinnvoller sein, da keine lokale Steuerpflicht entsteht.
Holding-Strukturen
Paraguayische Holdings haben international wenig Bedeutung, da das Land nicht über ein ausgedehntes DBA-Netzwerk verfügt. Für die reine Vermögensverwaltung kann eine paraguayische S.A. dennoch sinnvoll sein, etwa um Anonymität zu wahren oder die Nachfolge zu regeln.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabepflichten und Fristen
Die jährliche Steuererklärung muss bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Vierteljährliche Vorauszahlungen sind zu folgenden Terminen fällig:
- Ende März
- Ende Juni
- Ende September
- Ende Dezember
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung benötigst du:
- Aufstellung aller in Paraguay erzielten Einkünfte
- Belege für absetzbare Ausgaben
- Bankkontoauszüge der paraguayischen Konten
- Rechnungen und Quittungen
Online-Portal
Die SET bietet ein elektronisches Portal (Marangatú) für die Steuererklärung. Die Registrierung erfolgt mit deiner RUC-Nummer (Registro Único de Contribuyente), die du bei Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit erhältst.
Steuerberater
Für einfache Sachverhalte ist ein lokaler Contador (Buchhalter) ausreichend, dessen Dienste etwa 50 bis 150 Euro monatlich kosten. Bei komplexeren internationalen Strukturen empfiehlt sich die Hinzuziehung eines spezialisierten Steuerberaters mit DACH-Expertise.
Strafen
Verspätete Abgabe oder Zahlung führt zu Säumniszuschlägen von etwa 1 % pro Monat plus Zinsen. Bei Steuerhinterziehung drohen empfindliche Strafen, wobei die Durchsetzung in der Praxis weniger rigoros ist als in europäischen Ländern.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Gesetzliche Sozialversicherung (IPS)
Das Instituto de Previsión Social bietet eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer:
Beitragssätze:
- Arbeitnehmer: 9 % vom Bruttogehalt
- Arbeitgeber: 16,5 % vom Bruttogehalt
- Gesamt: 25,5 %
Im Vergleich zu Deutschland (etwa 40 % Gesamtbeitrag) sind die Abgaben deutlich niedriger.
Krankenversicherung
Die IPS-Mitgliedschaft beinhaltet eine Krankenversicherung, deren Leistungsniveau jedoch unter europäischem Standard liegt. Die meisten Auswanderer schließen zusätzlich eine private Krankenversicherung ab:
- Lokale Anbieter: 100 bis 300 Euro monatlich
- Internationale Krankenversicherung: 300 bis 800 Euro monatlich je nach Alter und Leistungsumfang
Rentenversicherung
Beiträge zur paraguayischen Rentenversicherung sind für Selbstständige freiwillig. Die Rentenhöhe orientiert sich an den eingezahlten Beiträgen, wobei das Rentenniveau insgesamt niedrig ist. Die meisten Auswanderer setzen auf private Altersvorsorge.
Gesamtvergleich mit DACH-Ländern
| Kategorie | Paraguay | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Sozialabgaben Arbeitnehmer | 9 % | 20 % | 18 % | 6,5 % |
| Sozialabgaben Arbeitgeber | 16,5 % | 20 % | 21 % | 6,5 % |
| Gesamt | 25,5 % | 40 % | 39 % | 13 % + KV |
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Steuervergleich
| Steuerart | Paraguay | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 10 % | 45 % (+5,5 % Soli) | 55 % | bis 40 % (kantonal) |
| Körperschaftsteuer | 10 % | 30 % (inkl. GewSt) | 25 % | 12 bis 24 % |
| Kapitalertragsteuer | 0 bis 10 % | 26,375 % | 27,5 % | Vermögenssteuer |
| Vermögensteuer | 0 % | 0 % | 0 % | 0,3 bis 1 % |
| Erbschaftsteuer | 0 % | bis 50 % | bis 60 % (auf Landesebene) | kantonal |
| Mehrwertsteuer | 10 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
Beispielrechnungen
Szenario 1: Digitaler Nomade mit 80.000 Euro Jahreseinkommen aus ausländischen Quellen
| Land | Steuerbelastung |
|---|---|
| Paraguay | 0 Euro |
| Deutschland | etwa 22.000 Euro |
| Österreich | etwa 25.000 Euro |
| Schweiz | etwa 15.000 Euro |
Szenario 2: Rentner mit 2.500 Euro monatlicher Rente aus Deutschland
| Land | Steuerbelastung |
|---|---|
| Paraguay | 0 Euro |
| Deutschland | etwa 3.500 Euro/Jahr |
| Österreich | etwa 4.000 Euro/Jahr |
| Schweiz | etwa 3.000 Euro/Jahr |
Szenario 3: Investor mit 200.000 Euro Dividendeneinkünften aus ausländischem Depot
| Land | Steuerbelastung |
|---|---|
| Paraguay | 0 Euro (zzgl. Quellensteuer im Ursprungsland) |
| Deutschland | etwa 52.750 Euro |
| Österreich | etwa 55.000 Euro |
| Schweiz | etwa 40.000 Euro + Vermögensteuer |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Pro Paraguay:
- Territorialbesteuerung macht ausländische Einkünfte steuerfrei
- Niedrige Steuersätze auch für lokale Einkünfte
- Keine Vermögen-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer
- Geringe Sozialabgaben
- Einfaches Steuersystem mit wenig Bürokratie
- Niedrige Lebenshaltungskosten verstärken den Vorteil
Contra Paraguay:
- Kein DBA mit DACH-Ländern (kann bei bestimmten Konstellationen nachteilig sein)
- Wegzugsbesteuerung bei Kapitalgesellschaftsanteilen
- Quellensteuern im Ausland nicht anrechenbar
- Infrastruktur und öffentliche Leistungen auf niedrigerem Niveau
- Rechtsunsicherheit im Vergleich zu europäischen Standards
- Geografische Distanz zu Europa
Fazit
Paraguay ist steuerlich besonders attraktiv für:
Ideale Kandidaten:
- Digitale Nomaden und Freelancer mit internationalen Kunden
- Investoren und finanziell Unabhängige mit ausländischen Portfolios
- Rentner mit Renten aus dem Ausland
- Unternehmer mit internationalem Geschäftsmodell
- Vermögende mit Nachfolgeplanung
Weniger geeignet für:
- Arbeitnehmer, die lokale Beschäftigung in Paraguay suchen
- Unternehmer mit ausschließlich paraguayischer Kundschaft
- Menschen, die auf hohe öffentliche Infrastrukturstandards angewiesen sind
Die Kombination aus Territorialbesteuerung, niedrigen Steuersätzen und fehlender Vermögen- und Erbschaftsteuer macht Paraguay zu einem der steuerlich attraktivsten Länder weltweit. Die niedrigen Lebenshaltungskosten und die unkomplizierte Einwanderung verstärken diesen Vorteil zusätzlich.
Wichtiger Hinweis: Trotz der klaren Gesetzeslage solltest du vor der Auswanderung unbedingt professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Insbesondere die Wegzugsbesteuerung, die Behandlung von Renten und die Strukturierung deiner Investments erfordern individuelle Planung. Ein auf internationale Sachverhalte spezialisierter Steuerberater kann dir helfen, Fallstricke zu vermeiden und die Vorteile optimal zu nutzen.
FAQ
Muss ich in Paraguay Steuern auf meine deutsche Rente zahlen?
Nein. Deutsche Renten gelten als ausländische Einkünfte und sind in Paraguay aufgrund des Territorialprinzips steuerfrei. Du solltest beim Finanzamt Neubrandenburg beantragen, dass die Rente ohne deutschen Steuerabzug ausgezahlt wird.
Wie lange muss ich in Paraguay leben, um steuerlich ansässig zu werden?
Die Steueransässigkeit tritt ein, sobald du deinen gewöhnlichen Aufenthalt begründest, typischerweise ab etwa 120 Tagen pro Jahr. Die genaue Schwelle ist jedoch nicht so strikt wie die 183-Tage-Regel in Europa.
Sind Kryptowährungsgewinne in Paraguay steuerfrei?
Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen, die auf ausländischen Börsen gehalten werden, sind in Paraguay steuerfrei. Wenn du jedoch eine paraguayische Krypto-Börse nutzt, könnten die Gewinne als lokale Einkünfte qualifizieren.
Welches Visum benötige ich als digitaler Nomade?
Das Rentista-Visum (Nachweis von mindestens 1.300 USD monatlichem passivem Einkommen) oder das Inversionista-Visum (Investition von etwa 70.000 USD) sind die gängigsten Optionen. Alternativ kannst du auch direkt die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.
Muss ich meine ausländischen Konten in Paraguay melden?
Nein, Paraguay hat keine Meldepflicht für ausländische Konten oder Depots. Du solltest jedoch prüfen, ob dein Heimatland oder die kontoführende Bank im Rahmen des CRS Daten austauscht.
Wie hoch ist die Grundsteuer für ein Haus in Asunción?
Die Grundsteuer ist sehr niedrig und beträgt etwa 1 % des Katasterwerts. Für ein typisches Einfamilienhaus sind das etwa 50 bis 200 Euro jährlich.
Kann ich als Auswanderer die deutsche Krankenversicherung behalten?
Die gesetzliche Krankenversicherung endet bei dauerhafter Auswanderung. Private Krankenversicherungen können teilweise als Anwartschaft weitergeführt werden. Die meisten Auswanderer schließen eine internationale Krankenversicherung oder eine lokale paraguayische Versicherung ab.
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Zuletzt aktualisiert: 22. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
