Panama gilt als eines der steuerfreundlichsten Länder weltweit und zieht Jahr für Jahr Tausende Auswanderer aus deutschsprachigen Ländern an. Das Territorialprinzip, bei dem nur im Land erwirtschaftetes Einkommen besteuert wird, macht den kleinen mittelamerikanischen Staat besonders attraktiv für digitale Nomaden, Unternehmer und Rentner. Doch wie funktioniert das panamaische Steuersystem wirklich, und welche Fallstricke solltest du kennen?

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz bietet Panama ein radikal anderes Steuerkonzept. Während in den DACH-Ländern das Welteinkommensprinzip gilt – du zahlst also auf dein gesamtes globales Einkommen Steuern – besteuert Panama ausschließlich Einkünfte, die innerhalb des Landes entstehen. Ausländische Einkünfte bleiben komplett steuerfrei. Das klingt verlockend, erfordert aber eine sorgfältige Planung, besonders hinsichtlich der Wegzugsbesteuerung aus deinem Heimatland.
Die steuerliche Attraktivität Panamas zeigt sich besonders für Menschen mit internationalen Einkommensquellen. Ob du als Freelancer für ausländische Kunden arbeitest, Dividenden aus einem ausländischen Depot beziehst oder eine Rente aus Deutschland erhältst – all diese Einkünfte bleiben in Panama steuerfrei. Hinzu kommen moderate lokale Steuersätze, keine Vermögensteuer auf ausländisches Vermögen und attraktive Visa-Programme für verschiedene Auswanderer-Typen.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Panama wirst du steuerresident, wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land begründest. Die Steuerbehörde DGI (Dirección General de Ingresos) betrachtet dabei mehrere Faktoren. Ein dauerhaftes Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung ist der offensichtlichste Indikator. Aber auch wirtschaftliche Interessen, der Lebensmittelpunkt der Familie und die physische Präsenz spielen eine Rolle.
Die 183-Tage-Regel und andere Faktoren
Anders als in vielen europäischen Ländern gibt es in Panama keine strikte 183-Tage-Regel. Die Steuerresidenz wird flexibler gehandhabt und orientiert sich stärker am Gesamtbild deiner Lebensumstände. Entscheidend sind der gewöhnliche Aufenthalt, die wirtschaftlichen Aktivitäten im Land und die familiären Bindungen. Theoretisch könntest du also weniger als 183 Tage in Panama verbringen und trotzdem steuerresident sein – oder umgekehrt mehr Zeit im Land verbringen, ohne automatisch steuerpflichtig zu werden.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz
Hier liegt eine wichtige Besonderheit: Panama hat mit keinem der drei DACH-Länder ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Das bedeutet einerseits weniger bürokratische Abstimmung zwischen den Ländern, kann aber andererseits in bestimmten Konstellationen zu Doppelbesteuerung führen. Für die meisten Auswanderer ist das jedoch kein Problem, da Panama ausländische Einkünfte ohnehin nicht besteuert. Mit Deutschland existiert lediglich ein begrenztes Abkommen zum Informationsaustausch.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Die Wegzugsbesteuerung ist der wichtigste Punkt, den du vor deinem Umzug nach Panama klären musst.
Deutschland erhebt bei Wegzug eine Steuer auf nicht realisierte Kursgewinne von Beteiligungen ab 1 % an Kapitalgesellschaften. Hast du also Anteile an einer GmbH, kann das Finanzamt so tun, als hättest du diese zum Verkehrswert verkauft, und die fiktiven Gewinne besteuern. Bei Wegzug in ein Nicht-EU-Land wie Panama wird die Steuer grundsätzlich sofort fällig, wobei Stundungsmöglichkeiten in bestimmten Fällen existieren.
Österreich kennt ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung für Beteiligungen und stille Reserven. Bei Umzug in Drittstaaten wird die Steuer in der Regel sofort fällig.
Die Schweiz hat keine klassische Wegzugsbesteuerung, allerdings können bei der Aufgabe des Wohnsitzes Steuern auf Pensionskassenguthaben und andere gebundene Vorsorge anfallen.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das panamaische Einkommensteuersystem ist progressiv gestaltet, aber mit deutlich niedrigeren Sätzen als in den DACH-Ländern. Der Spitzensteuersatz von 25 % wird erst bei relativ hohen lokalen Einkommen erreicht. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr, und die Steuererklärung ist bis zum 15. März des Folgejahres einzureichen.
Steuersätze für natürliche Personen (Stand 2025):
| Jahreseinkommen (USD) | Jahreseinkommen (EUR) | Steuersatz |
|---|---|---|
| 0 bis 11.000 | 0 bis ca. 10.200 | 0 % |
| 11.001 bis 50.000 | ca. 10.200 bis 46.300 | 15 % |
| Über 50.000 | Über ca. 46.300 | 25 % |
Wichtig: Diese Sätze gelten nur für in Panama erwirtschaftetes Einkommen. Einkünfte aus dem Ausland – seien es Gehälter von ausländischen Arbeitgebern, Dividenden aus ausländischen Unternehmen oder Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien – bleiben komplett steuerfrei.
Freibeträge und Steuerjahr
Der Grundfreibetrag von 11.000 USD (etwa 10.200 Euro) ist vergleichsweise großzügig. Zusätzlich können verschiedene persönliche Abzüge geltend gemacht werden, darunter Bildungsausgaben für Kinder (bis 3.600 USD pro Kind), medizinische Ausgaben und Hypothekenzinsen für die Erstwohnung in Panama.
Arbeitnehmer
Wenn du als Arbeitnehmer bei einem panamaischen Unternehmen angestellt bist, wird die Einkommensteuer direkt vom Gehalt einbehalten. Dein Arbeitgeber führt die Lohnsteuer monatlich an die DGI ab. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen für Arbeitnehmer 9,75 % des Bruttogehalts und werden ebenfalls vom Arbeitgeber einbehalten.
Absetzbare Werbungskosten umfassen berufsbedingte Ausgaben, allerdings ist das System weniger detailliert als in Deutschland. Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert nicht. Fahrtkosten zur Arbeit sind grundsätzlich nicht absetzbar.
Arbeitest du hingegen für ein ausländisches Unternehmen, das keine Betriebsstätte in Panama hat, fällt dein Gehalt unter die Kategorie „ausländische Einkünfte“ und bleibt steuerfrei – selbst wenn du die Arbeit physisch von Panama aus erledigst.
Digitale Nomaden
Für digitale Nomaden ist Panama ein steuerliches Paradies. Solange deine Kunden und Auftraggeber außerhalb Panamas sitzen, zahlst du auf diese Einkünfte null Steuern. Das gilt unabhängig davon, wohin das Geld überwiesen wird oder wo du deine Arbeit tatsächlich erledigst.
Seit 2021 bietet Panama das „Short Stay Visa for Remote Workers“ an, speziell konzipiert für digitale Nomaden. Es erlaubt einen Aufenthalt von bis zu neun Monaten (verlängerbar auf 18 Monate) und bestätigt explizit, dass ausländische Einkünfte nicht der panamaischen Besteuerung unterliegen.
Für eine dauerhafte Lösung kannst du das „Friendly Nations Visa“ in Betracht ziehen, das Bürgern aus etwa 50 Ländern (darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz) einen relativ einfachen Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung bietet.
Nachweispflichten sind minimal. Du solltest allerdings Dokumentation bereithalten, die belegt, dass deine Einkünfte tatsächlich aus dem Ausland stammen – Verträge mit ausländischen Kunden, Rechnungen und Zahlungsnachweise.
Selbstständige und Unternehmer
Als Selbstständiger mit ausschließlich ausländischen Kunden bleibst du in Panama steuerfrei. Hast du jedoch auch lokale Kunden, werden die daraus erzielten Einkünfte nach den oben genannten progressiven Sätzen besteuert.
Bei einer Firmengründung in Panama gelten folgende Körperschaftsteuersätze:
| Unternehmensgewinn (USD) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 1.500.000 | 25 % |
| Über 1.500.000 | 25 % (alternativ: 1,17 % vom Bruttoumsatz, je nachdem was höher ist) |
Die berühmte panamaische S.A. (Sociedad Anónima) oder die S.R.L. (Sociedad de Responsabilidad Limitada) zahlen auf ausländische Einkünfte ebenfalls keine Steuern. Eine Offshore-Gesellschaft, die ausschließlich Geschäfte außerhalb Panamas tätigt, bleibt komplett steuerfrei.
Eine Gewerbesteuer im deutschen Sinne existiert nicht. Allerdings wird eine jährliche Betriebslizenzgebühr (Licencia Comercial) fällig, die sich nach der Art des Geschäfts richtet und typischerweise zwischen 50 und 1.000 USD liegt.
Buchführungspflichten bestehen für alle Unternehmen. Du musst ordnungsgemäße Bücher führen und diese fünf Jahre aufbewahren. Eine Bilanzierung nach panamaischen Standards ist erforderlich, wobei für Offshore-Unternehmen die Anforderungen lockerer sind.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Hier zeigt sich die wahre Stärke des panamaischen Steuersystems für Auswanderer. Kapitalerträge aus ausländischen Quellen – seien es Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne – sind komplett steuerfrei.
Kapitalertragssteuer auf lokale Investments:
Dividenden von panamaischen Unternehmen unterliegen einer Quellensteuer von 10 % (5 % für börsennotierte Unternehmen). Zinsen aus lokalen Bankeinlagen werden mit 15 % besteuert. Kursgewinne aus dem Verkauf panamaischer Wertpapiere sind mit 10 % steuerpflichtig.
Für ausländische Depots gibt es keine Meldepflichten gegenüber Panama. Dein Depot bei einer deutschen, schweizerischen oder internationalen Bank bleibt vollständig steuerfrei – sowohl die laufenden Erträge als auch realisierte Kursgewinne.
Rentner
Panama ist eines der beliebtesten Länder für deutschsprachige Rentner, und das Steuersystem ist ein wesentlicher Grund dafür. Renten aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz werden in Panama nicht besteuert.
Bei deutschen gesetzlichen Renten liegt das Besteuerungsrecht gemäß nationalem deutschen Recht weiterhin in Deutschland. Du zahlst also in Deutschland Einkommensteuer auf deine Rente, aber in Panama bleibt sie steuerfrei. Das „Pensionado Visa“ bietet zusätzlich erhebliche Rabatte auf Alltagsausgaben – von 50 % auf Unterhaltung und 25 % auf Flugtickets bis zu 25 % auf Restaurantrechnungen.
Private Renten und Pensionen aus dem Ausland sind in Panama ebenfalls steuerfrei. Das betrifft sowohl Betriebsrenten als auch Zahlungen aus privaten Rentenversicherungen.
3. Vermögensteuer
Panama erhebt keine allgemeine Vermögensteuer auf Finanzvermögen. Es gibt keine Steuer auf Bankguthaben, Wertpapierdepots oder sonstige bewegliche Vermögenswerte – weder auf inländisches noch auf ausländisches Vermögen.
Eine Ausnahme bildet Immobilienvermögen in Panama, das der jährlichen Grundsteuer unterliegt (siehe Abschnitt 5). Ausländische Immobilien werden nicht erfasst.
Im Vergleich zu Deutschland, wo ab 2025 wieder verstärkt Diskussionen über eine Vermögensteuer geführt werden, und zur Schweiz, die in einigen Kantonen eine moderate Vermögensteuer erhebt, bietet Panama hier einen klaren Vorteil.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Panama folgt dem Territorialprinzip:
Inländische Kapitalerträge:
- Dividenden: 10 % Quellensteuer (5 % für börsennotierte Unternehmen)
- Zinsen aus Bankeinlagen: 15 % Quellensteuer
- Zinsen aus panamaischen Anleihen: steuerfrei
- Kursgewinne aus panamaischen Wertpapieren: 10 %
Ausländische Kapitalerträge:
- Dividenden: 0 %
- Zinsen: 0 %
- Kursgewinne: 0 %
- Kryptowährungen: 0 % (wenn außerhalb Panamas gehandelt)
Quellensteuer und Anrechnung
Panama erhebt Quellensteuer auf Zahlungen an nicht-residente Empfänger:
- Dividenden an Ausländer: 10 % (5 % für börsennotierte Unternehmen)
- Zinsen an Ausländer: 12,5 %
- Lizenzgebühren: 12,5 %
Da kein DBA mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz besteht, kann diese Quellensteuer in deinem Heimatland unter Umständen nicht oder nur teilweise angerechnet werden. In der Praxis betrifft das jedoch nur Auswanderer, die noch steuerliche Verbindungen zu ihrem Heimatland haben.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer (Impuesto de Inmuebles)
Panama erhebt eine progressive Grundsteuer auf den Katasterwert von Immobilien:
| Katasterwert (USD) | Steuersatz |
|---|---|
| 0 bis 30.000 | 0 % |
| 30.001 bis 250.000 | 0,6 % |
| 250.001 bis 500.000 | 0,8 % |
| Über 500.000 | 1,0 % |
Für Neubauten und neu erworbene Immobilien gibt es großzügige Steuerbefreiungen von bis zu 20 Jahren, abhängig vom Bauwert. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Immobilienmarkt anzukurbeln, und macht Panama besonders attraktiv für Immobilieninvestoren.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Immobilienkauf fällt eine Übertragungssteuer von 2 % des Kaufpreises oder Katasterwertes an (je nachdem, welcher Wert höher ist). Hinzu kommen Notargebühren und Registrierungskosten von etwa 1 bis 2 %.
Ein beliebter Trick: Viele Immobilien in Panama werden über Gesellschaften (S.A.) gehalten. Beim „Verkauf“ werden dann die Gesellschaftsanteile übertragen statt der Immobilie selbst, was die Grunderwerbsteuer umgeht.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Beim Verkauf einer Immobilie fallen 3 % des Verkaufspreises oder 10 % des Gewinns an – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Diese Regelung ist deutlich günstiger als die Spekulationssteuer in Deutschland.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen aus panamaischen Immobilien werden als reguläres Einkommen besteuert (15 bis 25 %). Absetzbar sind Betriebsausgaben, Instandhaltungskosten und Abschreibungen. Für ausländische Immobilien, die von Panama aus verwaltet werden, fällt keine panamaische Steuer an.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Panama erhebt keine Erbschaftssteuer und keine Schenkungssteuer. Vermögensübertragungen innerhalb der Familie oder an Dritte sind komplett steuerfrei. Das gilt sowohl für in Panama befindliches Vermögen als auch für die Übertragung von Anteilen an panamaischen Gesellschaften.
Für Auswanderer aus Deutschland ist das besonders interessant, da die deutsche Erbschaftssteuer bis zu 50 % betragen kann. Allerdings greift die deutsche Erbschaftssteuer auch bei einem Erblasser oder Erben mit deutschem Wohnsitz oder bei deutschen Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Eine sorgfältige Nachlassplanung ist daher essenziell.
Internationale Aspekte: Da kein DBA existiert, kann bei grenzüberschreitenden Erbfällen grundsätzlich eine Doppelbesteuerung entstehen. In der Praxis wird diese jedoch oft durch einseitige Anrechnungsmechanismen der Heimatländer vermieden.
7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
ITBMS (Impuesto de Transferencia de Bienes Muebles y Servicios)
Die panamaische Mehrwertsteuer heißt ITBMS und beträgt standardmäßig 7 % – deutlich niedriger als in Deutschland (19 %), Österreich (20 %) oder der Schweiz (8,1 %).
Ermäßigte Sätze und Befreiungen:
- 10 % auf alkoholische Getränke und Tabak
- 15 % auf Hotelübernachtungen
- 0 % auf Grundnahrungsmittel, Medikamente und Bildung
- Befreit sind auch Exporte und internationale Dienstleistungen
Kleinunternehmerregelung
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 36.000 USD sind von der ITBMS-Registrierung befreit. Das ist besonders praktisch für kleine Selbstständige und Freelancer.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Als Unternehmer mit lokalem Geschäft musst du dich bei der DGI registrieren und monatlich ITBMS-Erklärungen abgeben. Der Reverse-Charge-Mechanismus (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) existiert für bestimmte internationale Dienstleistungen.
8. Weitere relevante Steuern
Konsumsteuern
Panama erhebt Konsumsteuern (ISC – Impuesto Selectivo al Consumo) auf bestimmte Güter:
- Zigaretten: 100 % des CIF-Wertes
- Alkohol: 10 bis 45 % je nach Alkoholgehalt
- Kraftstoffe: variable Beträge
- Fahrzeuge: 5 bis 30 % je nach Hubraum und Luxusniveau
Kfz-Steuer
Die jährliche Kfz-Steuer in Panama ist minimal und beträgt je nach Fahrzeugtyp zwischen 15 und 100 USD pro Jahr.
Touristensteuer
Hotels erheben eine Touristensteuer von 10 % auf den Zimmerpreis, die in der erhöhten ITBMS enthalten ist.
Abfluggsteuer
Bei Verlassen des Landes fällt eine Abfluggsteuer von 40 USD für internationale Flüge an, die meist im Ticketpreis enthalten ist.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Die wichtigste Optimierungsstrategie ist die konsequente Nutzung des Territorialprinzips. Strukturiere deine Einkünfte so, dass sie als ausländische Einkünfte qualifizieren:
Für Selbstständige und Unternehmer:
- Gründe eine panamaische Offshore-Gesellschaft für internationale Geschäfte
- Halte Kundenbeziehungen außerhalb Panamas
- Nutze internationale Bankkonten für Geschäftsabwicklung
Für Investoren:
- Halte Depots bei ausländischen Banken
- Investiere in ausländische Märkte
- Vermeide panamaische Wertpapiere für das Kerndepot
Timing des Umzugs
Das optimale Timing deines Umzugs kann erhebliche Steuerersparnisse bringen:
- Verlasse dein Heimatland möglichst zum Jahresende, um die dortige Steuerpflicht zu beenden
- Realisiere keine Kursgewinne in deutschen Depots kurz vor dem Umzug
- Kläre die Wegzugsbesteuerung vorab und nutze Stundungsmöglichkeiten
- Warte bei großen Erbschaften oder Schenkungen, bis du vollständig in Panama steuerresident bist
Günstige Unternehmensformen
Die klassische panamaische S.A. (Sociedad Anónima) ist für Offshore-Geschäfte am beliebtesten. Vorteile:
- Keine Steuern auf ausländische Einkünfte
- Anonymität der Eigentümer (mit Einschränkungen seit den Panama Papers)
- Keine Bilanzierungspflicht für reine Offshore-Geschäfte
- Minimale Gründungs- und Unterhaltungskosten (etwa 1.500 bis 2.000 USD Gründung, 300 bis 500 USD jährlich)
Für lokale Geschäfte kann die S.R.L. (vergleichbar mit einer GmbH) sinnvoller sein.
Holding-Strukturen
Panama eignet sich als Standort für Holding-Gesellschaften, die Beteiligungen an ausländischen Unternehmen halten. Dividenden aus diesen Beteiligungen fließen steuerfrei in die panamaische Holding. Bei einer späteren Ausschüttung an dich persönlich bleibt das Geld ebenfalls steuerfrei – vorausgesetzt, die ursprüngliche Quelle lag außerhalb Panamas.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
- Jährliche Einkommensteuererklärung: bis 15. März des Folgejahres
- Körperschaftsteuererklärung: bis 31. März des Folgejahres
- Monatliche ITBMS-Erklärung: bis zum 15. des Folgemonats
- Quellensteuerabführung: innerhalb von 10 Tagen nach Monatsende
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung benötigst du:
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rechnungen)
- Belege für absetzbare Ausgaben
- Kontoauszüge
- Bei Unternehmen: Jahresabschluss
- RUC (Registro Único de Contribuyente) – deine Steuernummer
Online-Portal
Die DGI bietet ein Online-Portal (e-Tax 2.0) für die elektronische Einreichung. Die Registrierung erfordert eine RUC-Nummer und ist für alle Steuerpflichtigen obligatorisch.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Für ausschließlich ausländische Einkünfte benötigst du in Panama oft gar keine Steuererklärung. Bei lokalen Einkünften empfiehlt sich ein lokaler Steuerberater (Contador Público Autorizado), dessen Kosten bei etwa 200 bis 500 USD pro Jahr für einfache Fälle liegen.
Strafen bei Verspätung
Verspätete Steuererklärungen werden mit Bußgeldern belegt:
- Bis zu 1.000 USD für verspätete Einreichung
- 10 % Zuschlag auf ausstehende Steuern
- Zusätzlich Verzugszinsen von etwa 1 % pro Monat
11. Sozialversicherungsbeiträge
Das panamaische System (CSS)
Die Caja de Seguro Social (CSS) ist Panamas Sozialversicherungsträger. Als Arbeitnehmer bei einem panamaischen Unternehmen bist du automatisch versichert:
| Leistungsbereich | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | In Gesamtbeitrag enthalten | In Gesamtbeitrag enthalten |
| Rentenversicherung | In Gesamtbeitrag enthalten | In Gesamtbeitrag enthalten |
| Gesamt | 9,75 % | 12,25 % |
Die Gesamtbelastung von 22 % liegt unter dem deutschen Niveau von etwa 40 %.
Für Selbstständige und Unternehmer
Als Selbstständiger kannst du dich freiwillig bei der CSS versichern. Viele Auswanderer entscheiden sich jedoch für private internationale Krankenversicherungen, die oft bessere Leistungen bieten.
Vergleich mit DACH-Ländern
| Land | Gesamtsozialversicherung (AN + AG) |
|---|---|
| Panama | ca. 22 % |
| Deutschland | ca. 40 % |
| Österreich | ca. 38 % |
| Schweiz | ca. 12 % (ohne Pensionskasse ca. 25 %) |
Panama bietet damit eine deutlich niedrigere Gesamtbelastung als Deutschland und Österreich, liegt aber über der Schweiz.
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Tabellarischer Vergleich der Steuerbelastung
| Steuerart | Panama | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer Spitzensatz | 25 % | 45 % (+ Soli) | 55 % | 11,5 bis 40 % (kantonal) |
| Körperschaftsteuer | 25 % | ca. 30 % (inkl. Gewerbesteuer) | 25 % | 12 bis 24 % (kantonal) |
| Mehrwertsteuer | 7 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Kapitalertragssteuer (Ausland) | 0 % | 25 % + Soli | 27,5 % | Vermögenssteuer |
| Vermögensteuer | Keine | Keine | Keine | 0,1 bis 1 % |
| Erbschaftssteuer | 0 % | 7 bis 50 % | 0 bis 60 % | 0 bis 36 % (kantonal) |
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Digitaler Nomade mit 60.000 Euro Jahreseinkommen aus dem Ausland
- Panama: 0 Euro Steuern
- Deutschland: ca. 15.000 Euro
- Österreich: ca. 17.000 Euro
- Schweiz (Zürich): ca. 10.000 Euro
Beispiel 2: Investor mit 100.000 Euro Dividenden aus ausländischem Depot
- Panama: 0 Euro Steuern
- Deutschland: ca. 26.000 Euro
- Österreich: ca. 27.500 Euro
- Schweiz (Zürich): ca. 2.000 bis 5.000 Euro (Vermögenssteuer)
Beispiel 3: Rentner mit 30.000 Euro deutscher Rente
- Panama: 0 Euro panamaische Steuern (ggf. begrenzte deutsche Steuern)
- Deutschland: ca. 4.000 Euro
- Österreich: ca. 6.000 Euro
- Schweiz: ca. 3.000 bis 6.000 Euro
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Pro Panama:
- Ausländische Einkünfte komplett steuerfrei
- Keine Kapitalertragssteuer auf ausländische Investments
- Keine Vermögenssteuer
- Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Niedrige Mehrwertsteuer (7 %)
- Attraktive Visa-Programme
Contra Panama:
- Kein DBA mit DACH-Ländern kann zu Komplikationen führen
- Wegzugsbesteuerung muss sorgfältig geplant werden
- Lokale Einkünfte werden besteuert (wenn auch moderat)
- Soziale Absicherung erfordert private Vorsorge
- Internationale Informationsaustausch-Abkommen (CRS)
Fazit
Panama ist steuerlich besonders attraktiv für folgende Auswanderer-Typen:
Ideal geeignet:
- Digitale Nomaden und Remote Worker mit ausländischen Kunden
- Unternehmer mit internationalen Geschäften
- Kapitalanleger mit ausländischen Depots
- Rentner mit ausländischen Renten
- Hochvermögende mit internationaler Vermögensstruktur
Weniger geeignet:
- Arbeitnehmer, die für ein panamaisches Unternehmen arbeiten wollen
- Unternehmer, die primär den lokalen Markt bedienen
- Menschen mit großen Unternehmensbeteiligungen (Wegzugsbesteuerung beachten)
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Das Territorialprinzip befreit alle ausländischen Einkünfte von der Steuer
- Keine Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer
- Moderate lokale Steuersätze (max. 25 %)
- Niedrige Mehrwertsteuer (7 %)
- Attraktive Visa-Programme für verschiedene Auswanderer-Kategorien
- Sorgfältige Planung der Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern erforderlich
Eine professionelle Beratung durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Experten ist vor dem Umzug dringend zu empfehlen. Die Wegzugsbesteuerung und die korrekte Strukturierung deiner Einkünfte können tausende Euro sparen – oder kosten.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Panama
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FAQ
Muss ich in Panama Steuern zahlen, wenn ich für ausländische Kunden arbeite?
Nein. Solange deine Kunden außerhalb Panamas sitzen und die Arbeit nicht für den panamaischen Markt bestimmt ist, bleiben diese Einkünfte nach dem Territorialprinzip steuerfrei.
Wie wird meine deutsche Rente in Panama besteuert?
Deine deutsche Rente bleibt in Panama steuerfrei. Deutschland behält jedoch das Besteuerungsrecht, sodass du dort (meist geringe) Steuern zahlen musst. Da kein DBA existiert, gibt es keine automatische Anrechnung.
Kann ich mein deutsches Aktiendepot steuerfrei in Panama halten?
Ja. Kapitalerträge aus ausländischen Depots – egal ob Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne – sind in Panama komplett steuerfrei. Dein Depot kann bei einer deutschen oder internationalen Bank bleiben.
Gibt es eine Wegzugsbesteuerung, wenn ich nach Panama auswandere?
Die Wegzugsbesteuerung betrifft vor allem Personen mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab 1 %. Für normale Wertpapierdepots gibt es in Deutschland keine Wegzugsbesteuerung. Kläre deine individuelle Situation mit einem Steuerberater.
Muss ich in Panama eine Steuererklärung abgeben, wenn ich nur ausländische Einkünfte habe?
Nein, bei ausschließlich ausländischen Einkünften besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Es empfiehlt sich jedoch, die Situation dokumentieren zu können.
Wie lange dauert es, bis ich in Panama steuerresident werde?
Die Steuerresidenz beginnt mit dem gewöhnlichen Aufenthalt in Panama. Mit einem dauerhaften Visum und tatsächlichem Lebensmittelpunkt im Land wirst du sofort steuerresident. Eine starre Wartezeit wie in manchen anderen Ländern gibt es nicht.
Kann ich als digitaler Nomade mit dem Remote Worker Visa unbegrenzt in Panama bleiben?
Das Remote Worker Visa gilt zunächst für neun Monate und kann einmalig um weitere neun Monate verlängert werden. Für einen dauerhaften Aufenthalt benötigst du ein anderes Visum, etwa das Friendly Nations Visa oder das Pensionado Visa.
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Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
