Steuersystem Österreich für Auswanderer: Der komplette Guide 2026

Als deutschsprachiger Auswanderer ist Österreich eine naheliegende Option – im wahrsten Sinne des Wortes. Doch wie sieht es mit den Steuern aus? Zahlst du in Österreich mehr oder weniger als in Deutschland? Und welche steuerlichen Besonderheiten musst du als Auswanderer kennen?

In diesem umfassenden Guide erfährst du alles über das österreichische Steuersystem – speziell zugeschnitten auf Auswanderer aus Deutschland, der Schweiz und Österreich selbst (ja, auch innerösterreichische Umzüge können steuerliche Folgen haben).

Das Steuersystem von Österreich für Auswanderer

Das Wichtigste vorab: Österreichs Steuersystem ähnelt dem deutschen stark, hat aber einige attraktive Unterschiede. Die Einkommensteuer ist in mittleren Einkommensbereichen oft niedriger, es gibt keine Vermögensteuer und keine Erbschaftsteuer. Dafür liegen die Sozialabgaben auf ähnlichem Niveau wie in Deutschland.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht in Österreich

Wann wirst du in Österreich steuerpflichtig?

Die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich tritt ein, wenn du:

  • Einen Wohnsitz in Österreich hast (Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht und die du tatsächlich nutzt), ODER
  • Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hast (mehr als 183 Tage im Kalenderjahr)

Anders als in vielen anderen Ländern zählt Österreich dabei jeden Tag, an dem du dich auch nur teilweise im Land aufhältst. Ein- und Abreisetag werden beide voll gezählt.

Die 183-Tage-Regel im Detail

Bei der 183-Tage-Regel gibt es wichtige Besonderheiten:

  • Bereits ab dem ersten Tag deines Aufenthalts bist du beschränkt steuerpflichtig für inländische Einkünfte
  • Nach 183 Tagen wird die unbeschränkte Steuerpflicht ausgelöst – rückwirkend ab dem ersten Tag
  • Kurze Unterbrechungen (z.B. Urlaub im Ausland) zählen mit, wenn du die Wohnung in Österreich behältst
  • Die Tage werden über das gesamte Kalenderjahr gezählt, nicht rollierend

Praxistipp: Wenn du nur knapp unter 183 Tagen bleiben möchtest, dokumentiere deine Aufenthalte genau. Die österreichische Finanzverwaltung ist hier sehr akribisch.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Österreich hat mit allen wichtigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die regeln, wo welche Einkünfte versteuert werden:

Mit Deutschland:

  • Renteneinkünfte werden meist im Wohnsitzland besteuert
  • Mieteinnahmen aus Deutschland werden in Deutschland besteuert, Österreich rechnet an
  • Gehälter für öffentlichen Dienst (z.B. Beamte) bleiben in Deutschland steuerpflichtig
  • Kapitalerträge werden normalerweise im Wohnsitzland versteuert

Mit der Schweiz:

  • Ähnliche Regelungen wie mit Deutschland
  • Besonderheit: Grenzgänger haben Sonderregelungen
  • Quellensteuer in der Schweiz kann oft angerechnet werden

Wegzugsbesteuerung aus Deutschland

Wenn du aus Deutschland nach Österreich auswanderst, musst du die deutsche Wegzugsbesteuerung beachten:

  • Betrifft dich nur bei Beteiligungen ab 1 % an Kapitalgesellschaften mit Wert über 500.000 Euro
  • Nicht realisierte Kursgewinne werden beim Wegzug besteuert
  • Achtung: Gilt auch für GmbH-Anteile!
  • Bei Umzug innerhalb der EU kann die Stundung beantragt werden

Für normale Auswanderer ohne Unternehmensbeteiligungen spielt die Wegzugsbesteuerung keine Rolle.

2. Einkommensteuer in Österreich

Allgemeine Struktur der Einkommensteuer

Das österreichische Einkommensteuersystem arbeitet mit progressiven Steuersätzen. Seit 2023 gelten folgende Steuerstufen:

JahreseinkommenSteuersatz
bis 12.816 €0 %
12.817 bis 20.818 €20 %
20.819 bis 34.513 €30 %
34.514 bis 66.612 €40 %
66.613 bis 99.266 €48 %
99.267 bis 1.000.000 €50 %
ab 1.000.001 €55 %

Wichtige Unterschiede zu Deutschland:

  • Der Grundfreibetrag (12.816 €) ist niedriger als in Deutschland (11.604 € für 2024)
  • Dafür greifen die mittleren Steuersätze erst bei höheren Einkommen
  • Der Spitzensteuersatz von 55 % gilt erst ab 1 Million Euro
  • Es gibt eine Negativsteuer (Rückerstattung) für Geringverdiener bis zu 500 € pro Jahr

Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten

  • Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.)
  • Die Steuererklärung muss bis 30. April des Folgejahres eingereicht werden
  • Bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline: automatische Verlängerung bis 30. Juni
  • Mit Steuerberater: Frist bis 31. März des übernächsten Jahres
  • Vorauszahlungen werden quartalsweise fällig (bei Selbstständigen)

Einkommensteuer für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Österreich wirst du über die Lohnsteuer zur Kasse gebeten:

So funktioniert die Lohnsteuer:

  • Dein Arbeitgeber behält die Steuer direkt vom Gehalt ein
  • Basis ist die Lohnsteuertabelle nach deiner Steuerklasse
  • Automatischer Abzug für Sozialversicherung (ca. 18,12 % vom Bruttolohn)
  • Pendlerpauschale wird automatisch berücksichtigt (wenn beim Arbeitgeber angemeldet)

Absetzbare Werbungskosten:

Folgende Kosten kannst du in der Arbeitnehmerveranlagung (= Lohnsteuerjahresausgleich) geltend machen:

  • Pendlerpauschale: Je nach Entfernung 696 € bis 3.672 € pro Jahr (großes Pendlerpauschale bei fehlender öffentlicher Verkehrsanbindung)
  • Pendlereuro: Zusätzlich 2 € pro Kilometer einfacher Wegstrecke pro Jahr
  • Arbeitskleidung: Wenn spezifische Berufskleidung erforderlich ist
  • Fortbildungskosten: Kurse, Fachliteratur, Kongressgebühren
  • Arbeitsmittel: Computer, Werkzeug, Fachliteratur (Abschreibung über Nutzungsdauer)
  • Home-Office-Pauschale: 3 € pro Tag (max. 100 Tage = 300 € pro Jahr)
  • Gewerkschaftsbeiträge und Pflichtversicherungen

Werbungskostenpauschale: Ohne Nachweise werden automatisch 132 € pro Jahr berücksichtigt.

Rechenbeispiel Arbeitnehmer:

Du verdienst 45.000 € brutto im Jahr in Wien:

  • Sozialversicherung: ca. 8.154 € (18,12 %)
  • Zu versteuerndes Einkommen: 36.846 €
  • Einkommensteuer: ca. 8.470 €
  • Nettoeinkommen: ca. 28.376 € (63 % vom Brutto)

Einkommensteuer für digitale Nomaden

Als digitaler Nomade in Österreich musst du unterscheiden:

Szenario 1: Du arbeitest für ausländische Auftraggeber

  • Einkünfte sind in Österreich zu versteuern, wenn du hier steuerlich ansässig bist
  • Du musst die Einkünfte als Selbstständiger oder Gewerbetreibender anmelden
  • Einkommensteuer nach den normalen Progressionsstufen
  • Zusätzlich: Sozialversicherungsbeiträge (ca. 27 % für SVS-Versicherte)

Szenario 2: Du bist Angestellter bei ausländischem Arbeitgeber

  • Bei Anstellung in EU/EWR: Sozialversicherung meist im Arbeitgeberland (A1-Bescheinigung erforderlich)
  • Einkommensteuer in Österreich durch Selbstveranlagung
  • DBA beachten: Wo ist das Unternehmen ansässig?

Home-Office-Regelungen:

Österreich hat spezielle Regelungen für Home-Office:

  • Ergonomiezuschuss steuerfrei vom Arbeitgeber möglich (max. 300 € pro Jahr)
  • Home-Office-Pauschale 3 € pro Tag absetzbar (max. 100 Tage)
  • Bei dauerhaftem Home-Office: Anteilige Wohnungskosten als Betriebsausgabe

Relevante Visa/Programme:

Für digitale Nomaden gibt es (noch) kein spezielles Visum in Österreich. Du benötigst:

  • Als EU-Bürger: Keine besonderen Genehmigungen
  • Als Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel „Selbstständige Erwerbstätigkeit“ oder Niederlassungsbewilligung
  • Nachweis über ausreichende Mittel erforderlich

Einkommensteuer für Selbstständige und Unternehmer

Als Selbstständiger oder Unternehmer in Österreich hast du mehrere Optionen:

Option 1: Einzelunternehmer/Freiberufler

  • Gewinn wird über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchhaltung ermittelt
  • Einkommensteuer nach normalen Progressionsstufen auf den Gewinn
  • Keine Gewerbesteuer in Österreich (großer Vorteil gegenüber Deutschland!)
  • Sozialversicherung bei SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen)

Mindestbeiträge SVS (2025):

  • Pensionsversicherung: ca. 167 € pro Monat
  • Krankenversicherung: ca. 482 € pro Monat
  • Unfallversicherung: ca. 13 € pro Monat
  • Gesamt: ca. 662 € pro Monat Mindestbeitrag

Bei höheren Einkommen steigen die Beiträge prozentual.

Option 2: GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  • Körperschaftsteuer: 24 % auf den Gewinn (einheitlicher Satz)
  • Gehalt an dich selbst: Wieder Lohnsteuer + Sozialversicherung
  • Dividenden: 27,5 % Kapitalertragsteuer
  • Mindeststammkapital: 10.000 € (bar oder Sacheinlage)

Rechnet sich eine GmbH?

Faustregel: Ab einem Jahresgewinn von ca. 80.000 € kann eine GmbH steuerlich interessant werden, wenn du Gewinne im Unternehmen belassen kannst.

Rechenbeispiel:

Gewinn 100.000 € als Einzelunternehmer:

  • Einkommensteuer: ca. 38.900 €
  • SVS: ca. 17.000 €
  • Netto: ca. 44.100 €

Gewinn 100.000 € in GmbH:

  • Körperschaftsteuer: 24.000 €
  • Restbetrag: 76.000 €
  • Bei Ausschüttung als Dividende: 27,5 % KESt = 20.900 €
  • Netto: ca. 55.100 € (plus eingesparte SVS-Beiträge bei moderatem Geschäftsführergehalt)

Absetzbare Betriebsausgaben:

Als Selbstständiger kannst du folgende Kosten absetzen:

  • Bürokosten: Miete, Strom, Internet (bei Home-Office anteilig)
  • Arbeitsmittel: Computer, Software, Büromaterial (Abschreibung über Nutzungsdauer, Kleingeräte bis 1.000 € sofort absetzbar)
  • Fahrzeugkosten: Kilometergeld (0,42 €/km) oder tatsächliche Kosten mit Fahrtenbuch
  • Fortbildung: Kurse, Seminare, Fachliteratur
  • Bewirtung: 50 % absetzbar (Geschäftsessen)
  • Versicherungen: Betriebliche Versicherungen voll absetzbar
  • Telefon: Bei gemischter Nutzung (privat/beruflich) pauschale Aufteilung möglich

Buchführungspflichten:

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Bei Umsätzen unter 700.000 € möglich (vereinfachte Buchhaltung)
  • Doppelte Buchhaltung: Pflicht ab 700.000 € Umsatz oder wenn Kaufmann im Firmenbuch eingetragen
  • Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre für alle Geschäftsunterlagen

Einkommensteuer für finanziell Unabhängige und Investoren

Wenn du von deinen Kapitalerträgen lebst, ist Österreich steuerlich interessant:

Kapitalertragssteuer (KESt):

  • Einheitlicher Satz: 27,5 % auf alle Kapitalerträge
  • Abgeltungssteuer: Mit Abzug ist die Steuer abgegolten (keine weitere Veranlagung nötig)
  • Freibetrag: 1.000 € pro Jahr für Zinserträge (seit 2023)

Was unterliegt der KESt:

  • Zinsen aus Sparbüchern und Anleihen
  • Dividenden aus in- und ausländischen Aktien
  • Kursgewinne aus Wertpapieren (Spekulationsfrist entfällt seit 2012)
  • Ausschüttungen aus Investmentfonds
  • Kursgewinne aus Kryptowährungen (nach 1 Jahr haltedauer steuerfrei!)

Besonderheiten bei ausländischen Depots:

  • Bei Depots außerhalb Österreichs: Selbstveranlagung erforderlich
  • Meldepflicht in der Steuererklärung (Kennzahl E1)
  • Quellensteuer aus dem Ausland kann oft angerechnet werden (DBA beachten)
  • Vorsicht: Keine automatische Abfuhr der KESt – du musst selbst aktiv werden!

Rechenbeispiel Investor:

Du lebst von 50.000 € Kapitalerträgen (Dividenden, Zinsen, realisierte Kursgewinne):

  • KESt: 13.750 € (27,5 %)
  • Freibetrag: -275 € (1.000 € Zinsen steuerfrei)
  • Netto: 36.525 € (73,05 %)

Wichtiger Vergleich zu Deutschland:

In Deutschland würden die gleichen Einkünfte ebenfalls pauschal mit 26,375 % (inkl. Soli) besteuert – Österreich liegt mit 27,5 % nur minimal darüber. Der große Vorteil: Du brauchst keine Günstigerprüfung, der Satz ist fix.

Immobilienertragsteuer (ImmoESt):

Beim Verkauf von Immobilien fällt die Immobilienertragsteuer an:

  • 30 % auf den Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und Investitionen)
  • Hauptwohnsitzbefreiung: Bei Eigennutzung der letzten 2 Jahre (innerhalb der letzten 10 Jahre) steuerfrei
  • Inflationsabschlag: Bei Immobilien vor 1. Jänner 2003 erworben – je länger das Eigentum, desto niedriger die Steuer
  • Spekulationsfrist: Gibt es nicht mehr (wurde 2012 abgeschafft)

Einkommensteuer für Rentner

Als Rentner in Österreich gelten besondere Regeln:

Besteuerung gesetzlicher Renten:

Aus Deutschland:

  • Deutsche gesetzliche Renten werden nach dem DBA in Österreich besteuert
  • Versteuerung nach den normalen Progressionsstufen
  • Pensionistenabsetzbetrag: Automatischer Absetzbetrag für Rentner (bis zu 825 € pro Jahr)
  • Bei niedrigen Renten: Oft keine Steuer durch Grundfreibetrag

Aus der Schweiz:

  • Schweizer AHV-Renten werden in Österreich versteuert
  • Auch hier gilt der Pensionistenabsetzbetrag

Aus Österreich:

  • Österreichische Pensionen werden selbstverständlich in Österreich versteuert
  • Automatischer Lohnsteuerabzug durch die Pensionsversicherung

Besteuerung privater Renten:

  • Betriebspensionen: Volle Besteuerung wie gesetzliche Renten
  • Riester/Rürup aus Deutschland: Volles steuerliches Durchgriffsrecht – meist in Österreich zu versteuern
  • Private Rentenversicherungen: Nur der Ertragsanteil wird besteuert (abhängig vom Alter bei Rentenbeginn)
  • Lebensversicherungen: Bei Auszahlung nach 15 Jahren und ab 50. Lebensjahr steuerfrei

Altersfreibeträge und Begünstigungen:

  • Pensionistenabsetzbetrag: Automatischer Absetzbetrag, gestaffelt nach Rentenhöhe (max. 825 € pro Jahr)
  • Alleinverdienerabsetzbetrag: Wenn Partner keine oder geringe eigene Rente hat (bis 669 € pro Jahr)
  • Pflegepauschbetrag: Bei Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe 3)

Rechenbeispiel Rentner:

Deutsche gesetzliche Rente: 24.000 € pro Jahr

  • Pensionistenabsetzbetrag: ca. 400 €
  • Zu versteuerndes Einkommen nach Absetzbetrag: 23.600 €
  • Einkommensteuer: ca. 3.136 €
  • Nettorente: ca. 20.864 € (87 %)

Im Vergleich zu Deutschland (wo etwa 82 % der Rente steuerpflichtig wären bei ähnlichem Rentenniveau) schneidest du in Österreich bei mittleren Renten oft besser ab.

3. Vermögensteuer

Gute Nachrichten: Österreich erhebt keine allgemeine Vermögensteuer!

Die Vermögensteuer wurde 1994 abgeschafft und seitdem nicht wieder eingeführt. Das bedeutet:

  • Dein Bankvermögen wird nicht besteuert
  • Wertpapierdepots unterliegen keiner Substanzsteuer
  • Immobilienbesitz (außer Grundsteuer) wird nicht jährlich besteuert
  • Keine Vermögenserklärung erforderlich

Ausnahme: Die Grundsteuer (siehe Kapitel 5) ist eine Art Vermögensteuer auf Immobilien, aber vergleichsweise moderat.

Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber Ländern wie der Schweiz (Vermögensteuer in allen Kantonen) oder Spanien (ab bestimmten Vermögensschwellen).

4. Kapitalertragssteuer im Detail

Die Kapitalertragssteuer (KESt) haben wir bereits bei den Investoren kurz behandelt. Hier die vollständigen Details:

Steuersätze nach Anlageform

Standardsatz 27,5 %:

  • Zinsen (über 1.000 € Freibetrag)
  • Dividenden
  • Realisierte Kursgewinne aus Wertpapieren
  • Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge aus Investmentfonds
  • Termingeschäfte

25 % ermäßigter Satz:

  • Bestimmte besicherte Bankanleihen (historisch, kaum noch relevant)

Steuerfrei:

  • Erste 1.000 € Zinserträge pro Jahr (Freibetrag seit 2023)
  • Kryptowährungen nach 1 Jahr Haltedauer
  • Lebensversicherungen bei Auszahlung nach 15 Jahren und ab 50. Lebensjahr
  • Eigenheimverkauf (Hauptwohnsitzbefreiung)

Quellensteuer und Anrechnung

Bei inländischen Banken:

  • Automatischer Abzug der KESt durch die Bank
  • Keine weitere Veranlagung erforderlich (Abgeltungsteuer)
  • Freibetrag wird automatisch berücksichtigt (wenn angemeldet)

Bei ausländischen Banken/Brokern:

Das wird komplizierter:

  1. Quellensteuer im Ausland fällt oft an (z.B. 15 % in Deutschland, 35 % in der Schweiz, 15 bis 30 % in den USA)
  2. Selbstveranlagung in Österreich erforderlich (in der Steuererklärung)
  3. Anrechnung der ausländischen Quellensteuer möglich (nach DBA)

Beispiel USA-Aktien:

  • USA-Dividende: 100 €
  • US-Quellensteuer (15 % nach DBA): -15 €
  • Verbleib: 85 €
  • Österreichische KESt: 27,5 % von 100 € = 27,50 €
  • Anrechnung US-Quellensteuer: -15 €
  • Nachzahlung in Österreich: 12,50 €
  • Gesamtsteuer: 27,50 € (27,5 %)

Meldepflichten bei ausländischen Depots

Seit 2015 verschärfte Regeln:

  • Automatischer Informationsaustausch (AIA): Banken im EU-Ausland melden deine Kontostände automatisch an Österreich
  • Angabe in Steuererklärung: Ausländische Depots müssen deklariert werden (Kennzahl E1)
  • Selbstberechnung: Du musst die KESt selbst berechnen und abführen
  • Strafen bei Nichtmeldung: Empfindliche Geldstrafen möglich (bis zu 10 % des Vermögens!)

Praxistipp: Wenn du ein ausländisches Depot hast (z.B. bei Interactive Brokers, Trade Republic mit deutschem Sitz), beauftrage einen Steuerberater für die korrekte Deklaration. Die Regeln sind komplex und Fehler teuer.

Verlustverrechnung

Innerhalb eines Kalenderjahres:

  • Verluste können mit Gewinnen im selben Jahr verrechnet werden
  • Bei inländischen Banken: Automatische Verrechnung im Depot (Verlustausgleich)

Vortrag in Folgejahre:

  • Verluste können unbegrenzt in Folgejahre vorgetragen werden
  • Verrechnung nur mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart
  • Bei ausländischen Depots: Antrag auf Verlustfeststellung beim Finanzamt

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer (jährliche Abgabe)

Die österreichische Grundsteuer ist vergleichsweise moderat:

Berechnung:

  1. Einheitswert der Immobilie (oft sehr niedriger Wert, basiert auf alten Bemessungen)
  2. Grundsteuermesszahl (0,5 % bis 1 % des Einheitswerts)
  3. Hebesatz der Gemeinde (unterschiedlich, meist 400 % bis 500 %)

Resultat: In der Praxis zahlst du oft nur 100 bis 500 € pro Jahr für ein Einfamilienhaus, in Wien auch mal bis 1.000 €.

Beispiel:

  • Einfamilienhaus in Graz, Einheitswert 15.000 €
  • Grundsteuermesszahl 0,5 % = 75 €
  • Hebesatz Graz 450 % = 75 € × 4,5
  • Grundsteuer: 337,50 € pro Jahr

Aktueller Stand: Eine Grundsteuerreform ist in Diskussion, könnte die Beträge in Zukunft erhöhen. Stand 2025 gilt aber noch das alte System.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Immobilienkauf wird die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällig:

Standardsatz: 3,5 % vom Kaufpreis

Ermäßigter Satz: 0,5 % für nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) – aber nur bei unentgeltlicher Übertragung oder Übertragung unter Wert

Bemessungsgrundlage: Der höhere Wert aus:

  • Kaufpreis laut Vertrag
  • 3-facher Einheitswert der Immobilie

In der Praxis ist fast immer der Kaufpreis maßgeblich.

Zusätzliche Kosten beim Kauf:

  • Eintragungsgebühr Grundbuch: 1,1 % des Kaufpreises
  • Vertragserrichtung Notar/Anwalt: ca. 1 bis 2 % des Kaufpreises
  • Gesamte Nebenkosten: ca. 6 bis 7 % des Kaufpreises

Rechenbeispiel:

  • Kaufpreis Wohnung: 300.000 €
  • Grunderwerbsteuer (3,5 %): 10.500 €
  • Grundbucheintragung (1,1 %): 3.300 €
  • Notar: ca. 3.000 €
  • Gesamtkosten: ca. 316.800 €

Immobilienertragsteuer beim Verkauf

Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) haben wir bereits erwähnt. Hier die Details:

Standardsatz: 30 % auf den Veräußerungsgewinn

Berechnung des Gewinns:

  • Verkaufspreis
  • MINUS Anschaffungskosten (Kaufpreis + Nebenkosten)
  • MINUS nachträgliche Herstellungskosten (Renovierungen, Umbauten – nicht: laufende Instandhaltung)
  • MINUS 2 % pauschale Werbungskosten (vom Verkaufspreis)
  • = Steuerpflichtiger Gewinn

Befreiungen:

  1. Hauptwohnsitzbefreiung:
    • Immobilie war mindestens 2 Jahre durchgehend Hauptwohnsitz
    • Innerhalb der letzten 10 Jahre vor Verkauf
    • Komplett steuerfrei
  2. Altimmobilien (vor 31.3.2002 erworben):
    • Pauschalbesteuerung mit 4,2 % des Verkaufspreises (statt 30 % des Gewinns)
    • Oder: Regelbesteuerung mit Inflationsabschlag
  3. Immobilien zwischen 1.4.2002 und 31.12.2015:
    • Inflationsabschlag möglich (verringert die Steuerlast)

Rechenbeispiel:

  • Kaufpreis 2018: 250.000 €
  • Verkaufspreis 2025: 350.000 €
  • Renovierungen: 20.000 €
  • Werbungskosten (2 % von 350.000): 7.000 €

Gewinn: 350.000 – 250.000 – 20.000 – 7.000 = 73.000 €

ImmoESt (30 %): 21.900 €

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen sind in Österreich reguläre Einkünfte und unterliegen der Einkommensteuer nach Progression:

Absetzbare Kosten:

  • Abschreibung (AfA): 1,5 % pro Jahr (bei Gebäuden ab 1915), 2 % bei älteren Gebäuden
  • Zinsen für Immobilienkredite
  • Instandhaltung und Reparaturen
  • Hausversicherung, Grundsteuer
  • Hausverwaltungskosten
  • Rechts- und Steuerberatungskosten

Achtung bei möblierten Wohnungen:

  • Einrichtungsgegenstände können zusätzlich abgeschrieben werden (schnellere Abschreibung)
  • Sonderregelungen bei kurzfristiger Vermietung (z.B. Airbnb – siehe Umsatzsteuer)

Rechenbeispiel Vermietung:

  • Jahresmieteinnahmen: 12.000 €
  • Abschreibung: -3.000 €
  • Zinsen: -2.000 €
  • Instandhaltung: -1.500 €
  • Nebenkosten: -500 €
  • Zu versteuerndes Einkommen: 5.000 €

Bei einem persönlichen Steuersatz von 40 % ergibt das 2.000 € Steuern.

Steuervorteile bei Eigennutzung

Während der Eigennutzung:

  • Keine Miete = keine Steuerpflicht (klingt banal, ist aber relevant im Vergleich zur Vermietung)
  • Grundsteuer weiterhin zahlbar (aber moderat)
  • Keine jährliche Vermögensteuer auf die Immobilie

Beim Verkauf:

  • Hauptwohnsitzbefreiung (siehe oben) – riesiger Vorteil!
  • Keine ImmoESt bei 2 Jahren Eigennutzung innerhalb der letzten 10 Jahre

Fazit: Eigengenutzte Immobilien werden in Österreich steuerlich sehr begünstigt behandelt.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Hier die beste Nachricht für vermögende Auswanderer: Österreich hat keine Erbschafts- und Schenkungssteuer!

Die Erbschaftssteuer wurde 2008 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und seitdem nicht neu eingeführt.

Was bedeutet das konkret?

  • Vererbungen innerhalb der Familie: steuerfrei
  • Schenkungen zu Lebzeiten: steuerfrei
  • Immobilien, Geldvermögen, Unternehmen: alles steuerfrei übertragbar
  • Keine Freibeträge nötig – es gibt keine Steuer, die ausgelöst werden könnte

Aber Achtung – es gibt Ausnahmen:

Grunderwerbsteuer bei Immobilien

Bei der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien fällt die Grunderwerbsteuer an:

  • 0,5 % bei Übertragung an nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder, Enkelkinder)
  • 3,5 % bei Übertragung an entfernte Verwandte oder Fremde
  • Bemessungsgrundlage: 3-facher Einheitswert (oft deutlich unter Marktwert)

Rechenbeispiel:

  • Haus mit Marktwert 500.000 €
  • Einheitswert: 40.000 €
  • Bemessungsgrundlage: 3 × 40.000 = 120.000 €
  • GrESt bei Schenkung an Kind (0,5 %): 600 €

Im Vergleich zur deutschen Erbschaftsteuer (Freibetrag 400.000 € pro Kind, danach 7 bis 30 % auf alles darüber) ist das extrem günstig.

Stiftungseingangssteuer

Bei Einbringung in eine Privatstiftung (österreichisches Konstrukt):

  • 2,5 % Stiftungseingangssteuer auf das eingebrachte Vermögen
  • Danach: Keine Erbschaftsteuer mehr bei Stiftungsübertragungen
  • Intermediate KESt (27,5 %) auf Kapitalerträge innerhalb der Stiftung alle 17 Jahre („KESt-Abschlag“)

Privatstiftungen sind für sehr vermögende Familien interessant (ab ca. 2 bis 3 Millionen Euro Vermögen).

Meldepflichten

Auch ohne Steuer gibt es Meldepflichten:

  • Erbschaften über 50.000 € müssen dem Finanzamt angezeigt werden (innerhalb 3 Monate)
  • Schenkungen ebenfalls meldepflichtig
  • Nur Meldung, keine Steuerpflicht (außer GrESt bei Immobilien)

Internationale Aspekte

Was passiert bei Vererbung ins Ausland?

  • Österreich erhebt keine Steuer
  • Aber: Das Empfängerland könnte eine Erbschaftsteuer erheben
  • Deutschland: Deutsches Erbschaftsteuerrecht kann greifen (bei deutschem Erblasser oder deutschem Erben mit Wohnsitz in Deutschland)
  • Schweiz: Kantone erheben unterschiedlich Erbschaftsteuer

Gestaltungsmöglichkeit:

Wenn du als Deutscher nach Österreich auswanderst und dort 5 Jahre lebst, endet die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Danach sind Vererbungen an deine Erben in Deutschland nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig (wenn die Erben nicht selbst in Deutschland wohnen).

7. Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer in Österreich funktioniert ähnlich wie in Deutschland, hat aber andere Sätze:

Steuersätze

Regelsteuersatz: 20 %

Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.

Ermäßigter Satz: 13 %

  • Kulturelle Dienstleistungen (Theater, Kino, Konzerte)
  • Künstlerische Leistungen
  • Beherbergung in Hotels
  • Schwimmbäder, Museen
  • Lebende Tiere, Pflanzen

Ermäßigter Satz: 10 %

  • Lebensmittel (die meisten)
  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften (auch E-Books)
  • Personenbeförderung
  • Arzneimittel
  • Wohnraumvermietung (kurzfristig)

Steuerfrei: 0 %

  • Exporte in Drittländer
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen (unter Voraussetzungen)
  • Bestimmte Finanzdienstleistungen
  • Vermietung von Wohnraum (langfristig, über 14 Tage)
  • Bildungsleistungen (unter Voraussetzungen)
  • Gesundheitsdienstleistungen

Kleinunternehmerregelung

Wenn du als Selbstständiger unter 35.000 € Jahresumsatz bleibst, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen:

Vorteile:

  • Keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen
  • Keine Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich
  • Weniger bürokratischer Aufwand

Nachteile:

  • Kein Vorsteuerabzug (du kannst die USt auf deine Einkäufe nicht zurückholen)
  • Auf Rechnungen muss stehen: „Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

  • Wenn deine Kunden überwiegend Privatkunden sind (denen ist die USt egal)
  • Wenn du wenig Betriebsausgaben hast (wenig Vorsteuer zum Abziehen)

Wann solltest du darauf verzichten?

  • Bei B2B-Geschäft (Firmenkunden können Vorsteuer abziehen, denen ist es egal ob du USt verrechnest)
  • Bei hohen Investitionen (du willst die Vorsteuer zurück)

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Als regulärer Unternehmer:

  • Umsatzsteuervoranmeldung: Monatlich oder quartalsweise (je nach Umsatz)
  • Jahresumsatzsteuererklärung: Bis 30. Juni des Folgejahres
  • Vorsteuerabzug: Du kannst die USt auf deine Betriebsausgaben abziehen
  • UID-Nummer: EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Geschäfte

Reverse-Charge-Verfahren

Bei bestimmten B2B-Dienstleistungen über Ländergrenzen gilt das Reverse-Charge-Verfahren:

Prinzip: Der Leistungsempfänger (dein Kunde) muss die Umsatzsteuer in seinem Land selbst abführen.

Beispiel:

Du erbringst eine Beratungsleistung für einen deutschen Unternehmer:

  • Du stellst netto in Rechnung (ohne österreichische USt)
  • Auf der Rechnung: „Reverse-Charge – Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 19 Abs. 1 UStG“
  • Dein Kunde muss die deutsche USt selbst abführen (und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen – Nullsummenspiel für ihn)

Besonderheiten bei digitalen Dienstleistungen

OSS-Verfahren (One-Stop-Shop):

Wenn du digitale Produkte (E-Books, Online-Kurse, Software) an Privatkunden in der EU verkaufst:

  • Umsatzsteuer fällt im Land des Kunden an (nicht in Österreich)
  • Du musst dich für OSS registrieren (zentrale Abwicklung über Österreich)
  • Quartalsweise Meldung und Abführung der EU-Umsatzsteuern

Plattformen wie Amazon, Udemy übernehmen das oft für dich.

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer

Österreich hat keine allgemeine Luxussteuer im klassischen Sinne. Aber:

NoVA (Normverbrauchsabgabe):

Eine Art Luxussteuer beim Kauf von Neuwagen:

  • Berechnung basiert auf CO2-Ausstoß
  • 0 % bis 80 % (bei sehr emissionsstarken Fahrzeugen)
  • Elektroautos: Befreit
  • Plug-in-Hybride: Ermäßigt
  • Durchschnittliches Auto (130g CO2/km): ca. 10 bis 20 % NoVA

Beispiel:

  • Neuwagen Kaufpreis: 40.000 € (netto)
  • CO2-Ausstoß: 140g/km → NoVA ca. 15 %
  • NoVA: 6.000 €
  • Plus Umsatzsteuer (20 % auf Kaufpreis + NoVA): 9.200 €
  • Gesamtpreis: 55.200 €

Die NoVA ist ein erheblicher Kostenfaktor beim Neuwagenkauf!

Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer)

Überraschung: Österreich hat keine jährliche Kfz-Steuer für Privatfahrzeuge!

Aber:

  • Motorbezogene Versicherungssteuer: Wird von der Kfz-Versicherung eingehoben (eingerechnet im Versicherungsbeitrag)
  • Höhe: abhängig von kW-Leistung des Motors
  • Durchschnittlich: ca. 50 bis 150 € pro Jahr (deutlich weniger als deutsche Kfz-Steuer)

Touristensteuer (Ortstaxe)

In vielen touristischen Gemeinden wird eine Nächtigung- bzw. Ortstaxe eingehoben:

  • Berechnung: Pro Übernachtung und Person
  • Höhe: ca. 1 bis 3 € pro Nacht (je nach Gemeinde und Unterkunftsart)
  • Betrifft hauptsächlich Hotels, Ferienwohnungen
  • Bei Airbnb-Vermietung: Du als Vermieter musst sie abführen

Relevant für Auswanderer?

Nur wenn du:

  • Kurzfristig Wohnraum vermietest (Airbnb, Ferienwohnung)
  • In einer touristischen Gemeinde lebst

Sondersteuern

Versicherungssteuer:

  • 11 % auf Versicherungsprämien (außer Kranken- und Unfallversicherung)
  • Wird automatisch im Beitrag eingerechnet

Stabilitätsabgabe (Bankenabgabe):

  • Nur für Banken relevant
  • Betrifft dich nicht direkt

Werbeabgabe:

  • 5 % auf Werbeaufwendungen (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Nur für werbetreibende Unternehmen über bestimmten Schwellen relevant

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

1. Optimaler Zeitpunkt für den Umzug:

  • Jahresanfang: Wenn du zum 1. Jänner nach Österreich ziehst, giltst du das gesamte Jahr als österreichischer Steuerresident
  • Jahresende: Bei Umzug Ende Dezember bist du noch das gesamte Jahr in Deutschland steuerpflichtig
  • Sweet Spot für Ex-Deutsche: Umzug im Juli/August – du nutzt den deutschen Grundfreibetrag anteilig und startest in Österreich mit niedrigeren Tarifen in der zweiten Jahreshälfte

2. Nutzung des 1.000 € Zinsfreibetrags:

  • Seit 2023 sind die ersten 1.000 € Zinserträge pro Jahr steuerfrei
  • Optimierung: Zinstragende Anlagen (Festgeld, Anleihen) im Inland halten für automatische Berücksichtigung
  • Bei ausländischen Banken: Freibetrag in Steuererklärung geltend machen

3. Krypto-Optimierung:

  • Haltefrist 1 Jahr: Kryptowährungen sind nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei
  • Strategie: Kryptos langfristig halten, nicht traden
  • Bei Umzug aus Deutschland: Spekulationsfrist läuft weiter (auch in Österreich anerkannt)

4. Hauptwohnsitz-Optimierung bei Immobilien:

  • Wenn du eine Immobilie besitzt, die du verkaufen willst: 2 Jahre als Hauptwohnsitz nutzen (innerhalb der letzten 10 Jahre)
  • Dann: Komplett steuerfreier Verkauf (keine ImmoESt)
  • Ersparnis bei 100.000 € Gewinn: 30.000 € Steuern!

5. Vermeidung der deutschen Wegzugsbesteuerung:

  • Bei GmbH-Anteilen über 1 %: Vor dem Wegzug Anteile unter die 1%-Schwelle verteilen (z.B. an Familienmitglieder)
  • Oder: Stundung beantragen bei Umzug innerhalb der EU

6. Geschickte Wahl der Unternehmensform:

  • Bis ca. 80.000 € Gewinn: Einzelunternehmen (einfacher, flexibler)
  • Ab ca. 80.000 €: GmbH prüfen (niedrigere Körperschaftsteuer, Gewinne thesaurierbar)
  • Als digitaler Nomade/Freiberufler: Oft Einzelunternehmen optimal (keine Gewerbesteuer!)

7. Steueroptimale Entnahme bei GmbH:

  • Kombination aus moderatem Geschäftsführergehalt (Lohnsteuer + SV) und
  • Dividenden (27,5 % KESt, keine SV)
  • Sweet Spot: Gehalt bis ca. 60.000 €, Rest als Dividende

8. Home-Office-Pauschale nutzen:

  • 3 € pro Tag (max. 100 Tage = 300 € pro Jahr)
  • Dokumentation der Home-Office-Tage
  • Kombinierbar mit anteiligen Wohnkosten als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen)

Timing des Umzugs

Beispiel-Szenarien:

Szenario A: Umzug im Januar

  • Du ziehst am 15. Januar 2026 nach Österreich
  • Ab 15. Januar: Steuerresidenz Österreich
  • Gesamtes Einkommen 2026 in Österreich zu versteuern
  • Vorteil: Klare Verhältnisse, kein „Splitting“ zwischen Ländern

Szenario B: Umzug im Juli

  • Du ziehst am 1. Juli 2026 nach Österreich
  • Januar-Juni: Steuerpflicht Deutschland
  • Juli-Dezember: Steuerpflicht Österreich
  • Du nutzt deutsche Freibeträge für 6 Monate UND österreichische Progression (oft günstiger)
  • Optimaler Zeitpunkt bei mittleren Einkommen!

Szenario C: Umzug im Dezember

  • Du ziehst am 20. Dezember 2026 nach Österreich
  • Gesamtes Jahr 2026: Steuerpflicht Deutschland
  • Ab 2027: Steuerpflicht Österreich
  • Nachteil: Du zahlst 2026 noch deutsche Steuern

Günstige Unternehmensformen

Einzelunternehmer / Freiberufler:

Vorteile:

  • Einfache Gründung (Gewerbeanmeldung oder freiberufliche Tätigkeit)
  • Keine Körperschaftsteuer
  • Keine Gewerbesteuer (anders als in Deutschland!)
  • Flexibilität bei Entnahmen
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich (vereinfachte Buchhaltung)

Nachteile:

  • Volle Progression bei Einkommensteuer (bis 55 %)
  • SVS-Pflichtversicherung (ca. 662 € Mindestbeitrag/Monat)
  • Persönliche Haftung

Wann optimal?

  • Bei Gewinnen bis ca. 80.000 €
  • Bei schwankenden Einkommen
  • Für Freiberufler (keine Gewerbeanmeldung nötig)

GmbH:

Vorteile:

  • Körperschaftsteuer nur 24 % (einheitlich)
  • Gewinne können im Unternehmen bleiben (Thesaurierung)
  • Haftungsbeschränkung
  • Kombinierbar: Gehalt + Dividenden

Nachteile:

  • Gründungskosten (ca. 1.500 bis 3.000 €)
  • Mindeststammkapital 10.000 €
  • Doppelte Buchhaltung Pflicht
  • Höherer administrativer Aufwand
  • Dividenden: 27,5 % KESt (insgesamt ca. 45 % Gesamtbelastung bei Vollausschüttung)

Wann optimal?

  • Ab ca. 80.000 € Jahresgewinn
  • Wenn Gewinne im Unternehmen bleiben können
  • Bei langfristigem Vermögensaufbau im Unternehmen

Rechenbeispiel 100.000 € Gewinn:

Als Einzelunternehmer:

  • Einkommensteuer: ca. 38.900 €
  • SVS: ca. 17.000 €
  • Netto: ca. 44.100 €

Als GmbH-Geschäftsführer:

  • Gehalt: 50.000 € (Lohnsteuer ca. 10.500 €, SV ca. 9.060 €)
  • Restgewinn: 50.000 € → KöSt 24 % = 12.000 €
  • Dividende: 38.000 € → KESt 27,5 % = 10.450 €
  • Gesamtnetto: ca. 57.990 €

Ersparnis mit GmbH: ca. 13.900 € pro Jahr!

Nutzung von Steuerfreibeträgen

Systematische Ausschöpfung aller Freibeträge:

  1. Zinsfreibetrag (1.000 €): Zinstragende Anlagen optimieren
  2. Werbungskostenpauschale (132 €): Wird automatisch berücksichtigt
  3. Pensionistenabsetzbetrag (bis 825 €): Für Rentner automatisch
  4. Home-Office-Pauschale (300 €): 100 Tage dokumentieren
  5. Pendlerpauschale (bis 3.672 €): Beim Arbeitgeber oder in Steuererklärung geltend machen
  6. Alleinverdienerabsetzbetrag (bis 669 €): Wenn Partner wenig verdient
  7. Kinderabsetzbetrag (58,40 € pro Kind/Monat): Automatisch bei Familienbeihilfe

Strategische Nutzung:

Wenn du z.B. sowohl Zinserträge als auch Dividenden hast:

  • Optimierung: 1.000 € Zinsen kassieren (steuerfrei)
  • Plus: Unbegrenzt Dividenden (27,5 % KESt – nicht ideal, aber klar geregelt)
  • Ergebnis: Du zahlst auf die ersten 1.000 € Kapitalerträge keine Steuern

Holding-Strukturen

Für sehr vermögende Auswanderer oder Unternehmer können Holding-Strukturen interessant sein:

Österreichische GmbH als Holding:

  • Mutter-GmbH hält Anteile an Tochter-GmbHs
  • Vorteil: Beteiligungserträge (Dividenden von Tochter an Mutter) sind zu 100 % steuerfrei (Schachtelprivileg)
  • Vorteil: Verkauf von Beteiligungen kann steuerbegünstigt sein
  • Vorteil: Vermögensverwaltung in steueroptimaler Struktur

Wann lohnt sich das?

  • Ab mehreren Millionen Euro Unternehmenswert
  • Bei komplexen Unternehmensstrukturen
  • Für langfristige Vermögensnachfolge

Achtung: Holding-Strukturen sind komplex und erfordern professionelle Beratung. Nicht für „normale“ Auswanderer relevant.

Was du NICHT tun solltest (illegal!)

  • Einkünfte verschweigen (hohe Strafen + Steuernachzahlung)
  • Ausländische Konten nicht melden (automatischer Informationsaustausch!)
  • Scheinwohnsitze konstruieren (Gefahr der Doppelbesteuerung)
  • Schwarzarbeit (in Österreich streng kontrolliert)
  • Rechnungen ohne Gewerbeberechtigung ausstellen

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Arbeitnehmerveranlagung (= Lohnsteuerjahresausgleich):

  • Abgabefrist: 5 Jahre rückwirkend möglich
  • Freiwillig (außer du hast Einkünfte außerhalb des Lohnzettels)
  • Empfehlung: Immer machen! Oft gibt’s Geld zurück

Einkommensteuererklärung (Selbstständige, Vermieter, etc.):

  • Frist: 30. April des Folgejahres
  • Bei elektronischer Übermittlung (FinanzOnline): automatische Verlängerung bis 30. Juni
  • Mit Steuerberater: 31. März des übernächsten Jahres (!)

Beispiel:

  • Steuerjahr 2026
  • Ohne Steuerberater: Abgabe bis 30. Juni 2027
  • Mit Steuerberater: Abgabe bis 31. März 2028

Umsatzsteuervoranmeldung:

  • Bei Jahresumsatz bis 100.000 €: Quartalsweise (bis zum 15. des zweitfolgenden Monats)
  • Bei Jahresumsatz über 100.000 €: Monatlich (bis zum 15. des Folgemonats)

Benötigte Unterlagen

Als Arbeitnehmer:

  • Lohnzettel (bekommst du vom Arbeitgeber, meist schon elektronisch übermittelt)
  • Nachweise für Werbungskosten (Rechnungen für Arbeitsmittel, Fortbildungen)
  • Pendlerpauschale-Rechner-Ausdruck
  • Spendennachweise (für Sonderausgaben)
  • Kirchenbeiträge

Als Selbstständiger:

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz (je nach Größe)
  • Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Bankauszüge
  • Nachweise für Betriebsausgaben
  • Fahrtenbuch (wenn Kfz betrieblich genutzt)
  • Anlageverzeichnis

Als Vermieter:

  • Mietverträge
  • Nachweis über Mieteinnahmen
  • Rechnungen für Instandhaltung, Reparaturen
  • Darlehensverträge und Zinsnachweise
  • Grundsteuerbescheid
  • Versicherungspolicen

Als Investor:

  • Depotauszüge (Jahresaufstellung)
  • Nachweise über ausländische Quellensteuer
  • Kauf- und Verkaufsbelege für Wertpapiere
  • Dividendengutschriften

Online-Portale: FinanzOnline

FinanzOnline ist das zentrale Portal für alle Steuerangelegenheiten in Österreich:

Website: www.finanzonline.at

Funktionen:

  • Steuererklärung elektronisch einreichen
  • Bescheide abrufen
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Kontoabfrage (wie viel Guthaben/Schulden hast du beim Finanzamt?)
  • Vorauszahlungen anpassen
  • Formulare herunterladen

Registrierung:

  • Persönlich beim Finanzamt (Ausweis mitbringen)
  • Du erhältst Zugangsdaten per Post (PIN-Code)
  • Danach: Online-Zugang freischalten mit Handy-Signatur oder ID Austria

Vorteile:

  • Längere Fristen (automatische Verlängerung bis 30. Juni)
  • Schnellere Bearbeitung durch das Finanzamt
  • Sofortige Bestätigung über Eingang
  • Kein Papier nötig

Praxistipp: Registriere dich sofort nach Ankunft in Österreich für FinanzOnline. Das spart viel Zeit und Nerven.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Wann brauchst du keinen Steuerberater?

  • Als einfacher Arbeitnehmer mit Lohnzettel
  • Bei überschaubaren Werbungskosten
  • Wenn du nur Arbeitnehmerveranlagung machst

→ FinanzOnline oder ELSTER-Software reichen aus

Wann ist ein Steuerberater sinnvoll?

  • Als Selbstständiger oder Unternehmer
  • Bei GmbH (Pflicht: Buchführung und Bilanz)
  • Bei Vermietung mehrerer Immobilien
  • Bei internationalen Einkünften (komplexe DBA-Fragen)
  • Bei Grenzgängersituationen
  • Nach dem Umzug aus dem Ausland (erstes Jahr)

Kosten eines Steuerberaters:

  • Arbeitnehmerveranlagung: ca. 150 bis 300 €
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: ca. 800 bis 1.500 € pro Jahr
  • GmbH-Buchhaltung komplett: ca. 2.500 bis 5.000 € pro Jahr
  • Nach Honorarordnung: Gestaffelt nach Umsatz/Gewinn

Lohnt sich das?

  • Ein guter Steuerberater findet oft mehr Einsparungen als er kostet
  • Gerade im ersten Jahr nach Auswanderung: Unbedingt empfehlenswert
  • Bei komplexen Strukturen: Unverzichtbar

Strafen bei Verspätung

Verspätungszuschlag:

  • Bis zu 10 % der festgesetzten Steuer
  • Wird nach Ermessen des Finanzamts festgelegt
  • Bei erstmaliger Verspätung: Oft nur Mahnung
  • Bei wiederholter Verspätung: Zuschlag wahrscheinlich

Säumniszuschlag:

  • 2 % pro Monat auf nicht rechtzeitig bezahlte Steuern
  • Wird automatisch berechnet
  • Auch bei unverschuldeter Verspätung (z.B. Bescheid kommt spät)

Finanzordnungswidrigkeiten:

  • Bei grober Fahrlässigkeit: Bis zu 50 % der verkürzten Steuer
  • Bei Vorsatz (Steuerhinterziehung): Bis zu 200 % der verkürzten Steuer + Strafverfahren

Praxistipp: Wenn du die Frist nicht schaffst, beantrage rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt. Meist wird diese bei guter Begründung gewährt.

11. Sozialversicherungsbeiträge

Österreich hat ein umfassendes Sozialversicherungssystem, das alle Arbeitnehmer und Selbstständige absichert:

Für Arbeitnehmer (Unselbstständige)

Gesamtbelastung: ca. 18,12 % vom Bruttogehalt (Arbeitnehmeranteil)

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich ca. 21,23 % (davon merkst du aber nichts direkt):

VersicherungArbeitnehmerArbeitgeberGesamt
Krankenversicherung3,87 %3,78 %7,65 %
Pensionsversicherung10,25 %12,55 %22,80 %
Arbeitslosenversicherung3,00 %3,00 %6,00 %
Unfallversicherung0 %1,20 %1,20 %
Insolvenz-Entgelt0 %0,70 %0,70 %
GESAMT18,12 %21,23 %39,35 %

Höchstbeitragsgrundlage 2025: 6.060 € pro Monat (darüber hinaus werden keine SV-Beiträge mehr berechnet)

Rechenbeispiel:

  • Bruttogehalt: 3.500 € pro Monat
  • Sozialversicherung: 634,20 € (18,12 %)
  • Lohnsteuer: ca. 456 € (bei Steuerklasse 1)
  • Netto: ca. 2.410 € (68,9 % vom Brutto)

Für Selbstständige (SVS-Versicherte)

Selbstständige zahlen in die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen):

Mindestbeiträge 2025 (bei Einkommen bis 6.145,45 €):

VersicherungMonatsbeitrag
Krankenversicherung482,39 €
Pensionsversicherung167,19 €
Unfallversicherung12,98 €
GESAMT662,56 €

Bei höheren Einkommen:

  • Pensionsversicherung: ca. 18,5 % des Einkommens
  • Krankenversicherung: Gestaffelt nach Einkommen (ab ca. 7 % aufwärts)

Opting Out:

  • Unter 28 Jahre: Pensionsversicherung optional (wird aber nicht empfohlen)
  • Kleinunternehmer (unter 35.000 € Umsatz): Reduzierte Mindestbeiträge möglich

Rechenbeispiel:

Gewinn als Selbstständiger: 60.000 € pro Jahr (5.000 € pro Monat)

  • Pensionsversicherung: ca. 926 € pro Monat (18,5 %)
  • Krankenversicherung: ca. 482 € pro Monat
  • Unfallversicherung: ca. 13 € pro Monat
  • Gesamt: ca. 1.421 € pro Monat (ca. 17.000 € pro Jahr = 28,5 %)

Krankenversicherung im Detail

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Arztbesuche: Freie Arztwahl (Vertragsärzte kostenfrei, Privatärzte: 80 % Rückerstattung)
  • Krankenhausaufenthalte: Allgemeine Gebührenklasse kostenfrei (außer Tagesgeld 12,90 €)
  • Medikamente: Rezeptgebühr 7,10 € pro Packung
  • Zahnbehandlung: Basis-Leistungen gratis, hochwertigere Behandlungen mit Selbstbehalt

Private Zusatzversicherung:

Viele Österreicher schließen zusätzlich eine private Krankenversicherung ab (ca. 50 bis 150 € pro Monat):

  • Sonderklasse im Krankenhaus (Einzelzimmer, Chefarzt)
  • Schnellere Termine bei Fachärzten
  • Bessere Zahnbehandlung

Pensionsversicherung (Rentenversicherung)

Funktionsweise:

  • Umlageverfahren (wie in Deutschland)
  • Pensionsalter: 65 Jahre (Männer), schrittweise Angleichung für Frauen bis 2033
  • Korridorpension: Ab 62 Jahre möglich (mit Abschlägen)
  • Schwerarbeit: Frühere Pension bei bestimmten Berufen

Pensionshöhe:

  • Ca. 1,78 % des Durchschnittseinkommens pro Versicherungsjahr
  • Höchstpension: Ca. 4.200 € brutto pro Monat
  • Mindestpension: Ca. 1.145 € pro Monat (Ausgleichszulage)

Rechenbeispiel:

  • 40 Jahre Beitragszeit
  • Durchschnittsgehalt 3.500 € brutto
  • Pension: ca. 2.496 € brutto (40 × 1,78 % × 3.500 €)
  • Nach Lohnsteuer: ca. 2.100 € netto (ca. 60 % des letzten Nettogehalts)

Arbeitslosenversicherung

  • 3 % vom Gehalt (je 3 % Arbeitnehmer + Arbeitgeber)
  • Arbeitslosengeld: Ca. 55 % des letzten Nettogehalts
  • Dauer: Abhängig von Versicherungszeit (mind. 20 Wochen, max. 52 Wochen)
  • Notstandshilfe: Anschließend unbegrenzt (ca. 92 bis 95 % des Arbeitslosengeldes)

Pflegeversicherung

Achtung: Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine separate Pflegeversicherung!

Stattdessen:

  • Pflegegeld: Aus dem Bundeshaushalt finanziert (nicht durch Beiträge)
  • 7 Pflegestufen (abhängig vom Betreuungsbedarf)
  • Zwischen 174 € und 1.955 € pro Monat
  • Unabhängig vom Einkommen oder Vermögen

Das bedeutet: Du zahlst keine expliziten Pflegeversicherungsbeiträge (anders als in Deutschland mit ca. 3 % vom Gehalt).

Gesamtbelastung vs. DACH-Länder

Vergleich bei 50.000 € Bruttojahresgehalt:

LandSV-BeiträgeEinkommensteuerGesamtNetto
Österreichca. 9.060 €ca. 7.200 €16.260 €33.740 € (67,5 %)
Deutschlandca. 10.000 €ca. 8.400 €18.400 €31.600 € (63,2 %)
Schweizca. 6.500 €ca. 2.500 €9.000 €41.000 € (82 %)

Fazit:

  • Österreich und Deutschland liegen bei den Abgaben etwa gleichauf (Österreich minimal günstiger in mittleren Einkommensbereichen)
  • Schweiz hat deutlich niedrigere Abgaben, aber auch höhere Lebenshaltungskosten
  • Bei höheren Einkommen (über 70.000 €) ist Österreich steuerlich oft attraktiver als Deutschland (flachere Progression)

12. Vergleich zu Deutschland / Schweiz / Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung

KriteriumÖsterreichDeutschlandSchweiz
Einkommensteuer0 bis 55 % (ab 1 Mio. €)0 bis 45% (+ 5,5 % Soli)0 bis 40 % (kantonal unterschiedlich)
Körperschaftsteuer24 %15 % + 5,5 % Soli = 15,825 %11,9 bis 21,6 % (kantonal)
GewerbesteuerKeine7 bis 17 % (Hebesatz)Keine (in KöSt enthalten)
Kapitalertragsteuer27,5 %26,375 % (inkl. Soli)~34 % (kantonal unterschiedlich)
VermögensteuerKeineKeine0,1 bis 1 % pro Jahr (kantonal)
ErbschaftsteuerKeine7 bis 50 % (je nach Verwandtschaftsgrad)Kantonal unterschiedlich (oft hoch)
Mehrwertsteuer10 %/13 %/20 %7 %/19 %2,6 %/3,8 %/8,1 %
Sozialabgaben Angestellteca. 18 %ca. 20 %ca. 13 %
Sozialabgaben Arbeitgeberca. 21 %ca. 20 %ca. 13 %

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen

Szenario 1: Angestellter mit 40.000 € Bruttojahresgehalt

PositionÖsterreichDeutschlandSchweiz (CHF 50.000)
Bruttolohn40.000 €40.000 €50.000 CHF (≈45.000 €)
Sozialversicherung-7.248 €-8.000 €-6.500 CHF (≈5.850 €)
Einkommensteuer-4.680 €-6.200 €-1.500 CHF (≈1.350 €)
Netto28.072 €25.800 €42.000 CHF (≈37.800 €)
Nettoquote70,2 %64,5 %84 %

Gewinner: Schweiz (deutlich), dann Österreich, dann Deutschland


Szenario 2: Selbstständiger mit 80.000 € Jahresgewinn

PositionÖsterreich (Einzelfirma)Deutschland (Einzelunternehmer)Schweiz (Einzelfirma)
Gewinn80.000 €80.000 €100.000 CHF (≈90.000 €)
Sozialversicherung-20.000 €-8.200 € (SV-Pflicht!)-10.000 CHF (≈9.000 €)
Einkommensteuer-23.300 €-23.000 €-12.000 CHF (≈10.800 €)
Gewerbesteuer0 €-5.600 € (Hebesatz 400 %)0 CHF
Netto36.700 €43.200 €78.000 CHF (≈70.200 €)
Nettoquote45,9 %54 %78 %

Besonderheit Deutschland: Selbstständige haben oft keine volle SV-Pflicht, was einen Vorteil bringen kann. Bei freiwilliger Krankenversicherung ca. 8.200 € pro Jahr.

Gewinner: Schweiz (deutlich), dann Deutschland (wegen fehlender Gewerbesteuer bei niedrigem Gewinn), dann Österreich


Szenario 3: Selbstständiger mit 150.000 € Jahresgewinn (GmbH in AT/DE, AG in CH)

PositionÖsterreich (GmbH)Deutschland (GmbH)Schweiz (AG)
Gewinn150.000 €150.000 €180.000 CHF (≈162.000 €)
Körperschaftsteuer-36.000 € (24 %)-23.738 € (15,825 %)-21.600 CHF (≈19.440 €, 12 %)
Gewerbesteuer0 €-20.000 €0 CHF
Verbleib114.000 €106.262 €158.400 CHF (≈142.560 €)
Bei Vollausschüttung als Dividende
Kapitalertragsteuer-31.350 € (27,5 %)-28.049 € (26,375 %)-53.856 CHF (≈48.470 €, 34 %)
Gesamtnetto82.650 €78.213 €104.544 CHF (≈94.090 €)
Effektive Steuerquote44,9 %47,9 %41,9 %

Gewinner: Schweiz (knapp), dann Österreich, dann Deutschland

Wichtig: In der Praxis wird man nicht alles ausschütten. Bei Thesaurierung (Gewinn bleibt im Unternehmen) ist Österreich attraktiver als Deutschland (keine Gewerbesteuer!).


Szenario 4: Investor mit 100.000 € Kapitalerträgen (Dividenden + Kursgewinne)

PositionÖsterreichDeutschlandSchweiz
Kapitalerträge100.000 €100.000 €120.000 CHF (≈108.000 €)
Zinsfreibetrag-1.000 €-1.000 €0 CHF
Kapitalertragsteuer-27.225 € (27,5 %)-26.111 € (26,375 %)-40.800 CHF (≈36.720 €, 34 %)
Netto72.775 €72.889 €79.200 CHF (≈71.280 €)
Nettoquote72,8 %72,9 %66 %

Gewinner: Deutschland (knapp), dann Österreich, dann Schweiz

Besonderheit Schweiz: Kursgewinne sind steuerfrei bei Privatvermögen, Dividenden aber hoch besteuert. Bei reinen Kursgewinnen wäre die Schweiz unschlagbar!


Szenario 5: Rentner mit 30.000 € Jahresrente

PositionÖsterreichDeutschlandSchweiz
Gesetzliche Rente30.000 €30.000 €36.000 CHF (≈32.400 €)
Steuerpflichtiger Anteil100 %82 % = 24.600 €100 %
Pensionistenabsetzbetrag-600 €Grundfreibetrag -11.604 €Rentnerabzug variabel
Einkommensteuer-3.360 €-1.950 €-800 CHF (≈720 €)
Nettorente26.640 €28.050 €35.200 CHF (≈31.680 €)
Nettoquote88,8 %93,5 %97,8 %

Gewinner: Schweiz (deutlich), dann Deutschland, dann Österreich

Aber: In Österreich sind bei niedrigen Renten oft gar keine Steuern fällig (durch Pensionistenabsetzbetrag).

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Österreich:

Pro:

  • Keine Vermögensteuer
  • Keine Erbschaftsteuer (riesiger Vorteil bei Vermögenstransfers)
  • Keine Gewerbesteuer (großer Vorteil für Selbstständige/Unternehmer)
  • Flachere Progression bei mittleren Einkommen
  • Spitzensteuersatz erst ab 1 Million Euro
  • Hauptwohnsitzbefreiung bei Immobilienverkauf sehr großzügig
  • Krypto nach 1 Jahr steuerfrei

Contra:

  • Hohe Sozialabgaben für Selbstständige (Mindestbeitrag 662 €/Monat)
  • Kapitalertragsteuer etwas höher als in Deutschland (27,5 % vs. 26,375 %)
  • Körperschaftsteuer höher als in Deutschland (24 % vs. 15,825 %)
  • Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf (3,5 % + 1,1 % Grundbucheintragung)

Für wen optimal?

  • Vermögende (keine Vermögen-/Erbschaftsteuer)
  • Selbstständige ohne Gewerbe (keine Gewerbesteuer)
  • Immobilienbesitzer (keine Erbschaftsteuer, großzügige Hauptwohnsitzbefreiung)
  • Mittlere Einkommen (günstigere Progression als Deutschland)

Deutschland:

Pro:

  • Körperschaftsteuer niedrig (15,825 %)
  • Kapitalertragsteuer minimal niedriger (26,375 % vs. 27,5 %)
  • Rentner oft besser gestellt (nur 82 % der Rente steuerpflichtig)
  • Höherer Grundfreibetrag (11.604 € vs. 12.816 € in AT – aber AT hat Pensionistenabsetzbetrag)

Contra:

  • Gewerbesteuer (7 bis 17 %, je nach Gemeinde)
  • Erbschaftsteuer (7 bis 50 %, je nach Verwandtschaftsgrad)
  • Wegzugsbesteuerung bei Beteiligungen über 1 %
  • Höhere Steuerlast bei höheren Einkommen (Spitzensteuersatz ab 277.826 €)

Für wen optimal?

  • GmbH-Gründer mit hohen Gewinnen (niedrige KöSt)
  • Rentner mit mittleren Bezügen (nur 82 % steuerpflichtig)
  • Angestellte im unteren Einkommensbereich (höherer Grundfreibetrag)

Schweiz:

Pro:

  • Niedrigste Einkommensteuersätze
  • Kursgewinne bei Privatvermögen steuerfrei
  • Niedrige Körperschaftsteuer
  • Sehr hohe Nettoeinkommen möglich
  • Moderate Sozialabgaben

Contra:

  • Vermögensteuer (0,1 bis 1 % pro Jahr, kantonal unterschiedlich)
  • Erbschaftsteuer in vielen Kantonen (teils sehr hoch)
  • Hohe Lebenshaltungskosten (kompensieren niedrige Steuern teilweise)
  • Kantonale Unterschiede (komplexes System)
  • Kapitalertragsteuer auf Dividenden höher (ca. 34 % effektiv)

Für wen optimal?

  • Gutverdienende Angestellte (hohes Netto)
  • Unternehmer mit Gewinnthesaurierung (niedrige KöSt)
  • Trader mit Kursgewinnen (steuerfrei bei Privatvermögen)
  • Wer niedrige laufende Steuern will und hohe Lebenshaltungskosten verkraftet

Fazit: Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Österreich steuerlich?

Österreich ist aus steuerlicher Sicht besonders attraktiv für:

✅ Top-Zielgruppe für Österreich:

1. Vermögende und Erben

  • Keine Vermögensteuer = jährlich tausende Euro gespart
  • Keine Erbschaftsteuer = bei Millionen-Vermögen sechsstellige Beträge gespart
  • Vermögensübertragung innerhalb der Familie komplett steuerfrei

2. Selbstständige und Freiberufler (ohne Gewerbe)

  • Keine Gewerbesteuer (Ersparnis: 7 bis 17 % in Deutschland!)
  • Besonders interessant ab ca. 40.000 € Jahresgewinn
  • Einfache Buchführung möglich (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)

3. Immobilieninvestoren

  • Großzügige Hauptwohnsitzbefreiung (2 Jahre wohnen = steuerfreier Verkauf)
  • Keine Erbschaftsteuer bei Weitergabe an Kinder (nur 0,5 % GrESt)
  • Vermietung steuerlich gut absetzbar (1,5 % AfA pro Jahr)

4. Krypto-Investoren

  • Kryptowährungen nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei
  • Idealer „Hodl“-Standort für Bitcoin & Co.

5. Gutverdienende Angestellte (ab ca. 60.000 € Brutto)

  • Flachere Progression als in Deutschland
  • Spitzensteuersatz erst ab 1 Million Euro
  • Oft 3 bis 5 % niedrigere Gesamtbelastung als in Deutschland

⚠️ Weniger optimal für:

1. Normale Angestellte mit niedrigem/mittlerem Einkommen (unter 40.000 €)

  • Kaum steuerliche Unterschiede zu Deutschland
  • Sozialabgaben ähnlich hoch
  • Kein signifikanter finanzieller Vorteil

2. Dividenden-Investoren

  • KESt 27,5 % in Österreich vs. 26,375 % in Deutschland
  • Minimal höhere Steuerlast (aber verkraftbar)
  • Zinsfreibetrag 1.000 € ist nett, aber nicht riesig

3. GmbH-Gründer mit Vollausschüttung

  • Körperschaftsteuer 24 % (höher als Deutschland mit 15,825 %)
  • Vorteil: Keine Gewerbesteuer gleicht das aus
  • Aber: Schweiz wäre noch besser

4. Rentner mit niedrigen Bezügen

  • Deutschland oft minimal günstiger (nur 82 % der Rente steuerpflichtig)
  • Österreich: 100 % steuerpflichtig, aber Pensionistenabsetzbetrag
  • Unterschied in der Praxis aber gering

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst

  1. Keine Vermögensteuer – ideal für Vermögende
  2. Keine Erbschaftsteuer – Vermögensübertragung steuerfrei
  3. Keine Gewerbesteuer – perfekt für Selbstständige
  4. Flache Progression – höhere Einkommen profitieren
  5. Krypto nach 1 Jahr steuerfrei – Hodl-Paradies
  6. Hauptwohnsitzbefreiung – Immobilienverkauf oft steuerfrei
  7. Ähnliche Sozialabgaben wie Deutschland – kein großer Unterschied
  8. Höhere Körperschaftsteuer als Deutschland – aber keine Gewerbesteuer
  9. KESt etwas höher als Deutschland – aber verkraftbar
  10. Deutschsprachig und kulturell nah – einfacher Übergang für DACH-Auswanderer

Empfehlung zu professioneller Beratung

So umfassend dieser Guide auch ist – er ersetzt keine individuelle Steuerberatung!

Wann solltest du unbedingt einen Steuerberater konsultieren?

Vor dem Umzug:

  • Klärung der Wegzugsbesteuerung (bei Beteiligungen über 1 %)
  • Timing des Umzugs optimieren
  • Internationale Aspekte klären (DBA, Doppelbesteuerung)

Im ersten Jahr nach dem Umzug:

  • Komplexe Steuererklärung über zwei Länder
  • Anmeldung aller Einkünfte in Österreich
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung

Bei Selbstständigkeit/Unternehmensgründung:

  • Wahl der optimalen Rechtsform
  • Buchführung und Bilanzierung
  • Steueroptimierung

Bei Immobilienbesitz in mehreren Ländern:

  • Vermietungseinkünfte korrekt versteuern
  • Verkauf steueroptimal gestalten
  • Erbschaftsplanung

Bei hohen Kapitalerträgen:

  • Ausländische Depots korrekt deklarieren
  • Quellensteuer anrechnen
  • Verlustverrechnung nutzen

Kosten vs. Nutzen:

Ein guter Steuerberater kostet dich im ersten Jahr ca. 1.500 bis 3.000 €, kann dir aber leicht 5.000 bis 20.000 € an Steuern sparen durch:

  • Optimales Timing
  • Ausschöpfung aller Freibeträge
  • Vermeidung von Fehlern (die teuer werden können)
  • Professionelle Gestaltung

Tipp: Suche einen Steuerberater mit Spezialisierung auf internationale Fälle und DACH-Kenntnissen. Die Österreichische Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bietet eine Beratersuche: www.ksw.or.at


FAQ: Die 7 häufigsten Fragen

1. Muss ich in Österreich Steuern zahlen, wenn ich nur 3 Monate im Jahr dort bin?

Nein, erst ab 183 Tagen im Kalenderjahr wirst du unbeschränkt steuerpflichtig. Bei kürzeren Aufenthalten nur beschränkte Steuerpflicht für österreichische Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen in Österreich).

2. Kann ich meine deutsche Rente in Österreich steuerfrei beziehen?

Nein, deutsche Renten werden nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich versteuert (nach Progressionstarif). Durch den Pensionistenabsetzbetrag fällt bei niedrigen Renten oft keine oder wenig Steuer an.

3. Zahle ich als Selbstständiger in Österreich Gewerbesteuer?

Nein! Österreich hat keine Gewerbesteuer. Das ist ein großer Vorteil gegenüber Deutschland, wo 7 bis 17 % Gewerbesteuer anfallen.

4. Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Österreich?

Es gibt keine Erbschaftsteuer! Vererbung ist komplett steuerfrei. Bei Immobilien fällt nur eine ermäßigte Grunderwerbsteuer von 0,5 % an (bei Übertragung an nahe Angehörige).

5. Sind Kryptowährungen in Österreich steuerpflichtig?

Gewinne aus Krypto-Verkäufen sind nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei. Innerhalb eines Jahres: 27,5 % Kapitalertragsteuer auf den Gewinn (wie bei Aktien).

6. Kann ich als deutscher Staatsangehöriger problemlos nach Österreich auswandern?

Ja, als EU-Bürger hast du Freizügigkeit. Du brauchst keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung. Einfach anmelden bei der Gemeinde und Meldezettel holen.

7. Lohnt sich eine GmbH in Österreich?

Ab ca. 80.000 € Jahresgewinn kann eine GmbH steuerlich interessant werden (24 % Körperschaftsteuer + 27,5 % KESt auf Dividenden = ca. 45 % Gesamtbelastung vs. bis zu 55 % Einkommensteuer als Einzelunternehmer). Wichtig: Gewinne müssen thesaurierbar sein, sonst kein Vorteil.


Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Österreich

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Österreich, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

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Letzte Aktualisierung: 2. Dezember 2025, Jan Harmening

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