Die Niederlande gelten als attraktives Auswanderungsziel im Herzen Europas – doch wie steht es um das niederländische Steuersystem? Wenn du mit dem Gedanken spielst, in das Land der Grachten und Windmühlen auszuwandern, solltest du dich intensiv mit der steuerlichen Situation auseinandersetzen.

Das niederländische Steuersystem unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten von den Systemen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Eine Besonderheit ist das sogenannte „Box-System“, das Einkommen in drei verschiedene Kategorien aufteilt und unterschiedlich besteuert. Während in Deutschland alle Einkunftsarten zusammengerechnet und nach einem einheitlichen progressiven Tarif besteuert werden, trennt die Niederlande strikt zwischen Arbeitseinkommen, Unternehmensgewinnen und Vermögenseinkommen.
Steuerlich können die Niederlande für bestimmte Auswanderergruppen durchaus attraktiv sein. Besonders interessant ist die 30-%-Regelung für qualifizierte ausländische Arbeitnehmer, die erhebliche Steuervorteile bietet. Auch für Unternehmer kann das System vorteilhaft sein, allerdings gibt es eine Vermögenssteuer, die du bei deiner Planung berücksichtigen solltest. Die Gesamtsteuerbelastung liegt im internationalen Vergleich im mittleren Bereich – höher als in der Schweiz, aber oft günstiger als in Deutschland oder Österreich, je nach individueller Situation.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In den Niederlanden wirst du unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du hier deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast. Als Wohnsitz gilt der Ort, an dem du unter Umständen lebst, die darauf schließen lassen, dass du diesen Ort beibehalten wirst. Der gewöhnliche Aufenthalt wird angenommen, wenn du dich länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in den Niederlanden aufhältst.
Die niederländischen Steuerbehörden (Belastingdienst) prüfen dabei verschiedene Faktoren:
- Wo befindet sich dein Lebensmittelpunkt?
- Wo leben deine Familie und dein Partner?
- Wo befinden sich deine persönlichen und wirtschaftlichen Interessen?
- Wo bist du sozialversichert?
- Wo bist du im Bevölkerungsregister eingetragen?
Anders als in Deutschland gibt es keine automatische unbeschränkte Steuerpflicht allein aufgrund der Staatsangehörigkeit. Wenn du als niederländischer Staatsbürger im Ausland lebst und dort deinen Lebensmittelpunkt hast, bist du in den Niederlanden nicht unbeschränkt steuerpflichtig.
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die 183-Tage-Regel spielt eine zentrale Rolle bei der Bestimmung deiner Steuerpflicht. Dabei werden nicht nur aufeinanderfolgende Tage gezählt, sondern alle Tage innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums. Auch kurze Aufenthalte werden mitgezählt, wobei sowohl der Ankunfts- als auch der Abreisetag als volle Tage gelten.
Wichtig zu wissen: Die 183-Tage-Regel ist nicht das einzige Kriterium. Selbst wenn du weniger als 183 Tage in den Niederlanden verbringst, kannst du dennoch als steuerlich ansässig gelten, wenn hier dein Lebensmittelpunkt liegt. Umgekehrt bedeutet ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen nicht automatisch unbeschränkte Steuerpflicht, wenn dein Lebensmittelpunkt nachweislich woanders liegt.
Bei der Beurteilung berücksichtigen die Behörden:
- Persönliche Bindungen: Wo leben Ehepartner und minderjährige Kinder?
- Wirtschaftliche Bindungen: Wo befinden sich deine Vermögenswerte und Einkommensquellen?
- Soziale Bindungen: Wo befinden sich deine sozialen und kulturellen Aktivitäten?
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Schweiz und Österreich
Die Niederlande haben mit allen drei deutschsprachigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die verhindern sollen, dass du für dasselbe Einkommen in beiden Ländern Steuern zahlst.
Mit Deutschland besteht ein umfassendes DBA, das nach dem OECD-Musterabkommen gestaltet ist. Grundsätzlich gilt: Arbeitseinkommen wird dort besteuert, wo die Arbeit ausgeübt wird. Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Immobilien) werden in dem Land besteuert, in dem sich die Immobilie befindet. Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unterliegen oft einer Quellensteuer, die aber durch das DBA begrenzt wird.
Mit der Schweiz existiert ebenfalls ein DBA, das ähnlich strukturiert ist. Eine Besonderheit: Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, aber in den Niederlanden wohnen, unterliegen besonderen Regelungen. Die Schweiz darf eine Quellensteuer von maximal 4,5 % erheben, während die Niederlande das Besteuerungsrecht für das übrige Einkommen haben und die schweizerische Steuer anrechnen.
Mit Österreich regelt das DBA ebenfalls die Aufteilung der Besteuerungsrechte. Besonders relevant für Rentner: Gesetzliche Renten aus Österreich dürfen nur in Österreich besteuert werden, während private Renten in den Niederlanden versteuert werden müssen, wenn du dort ansässig bist.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Wenn du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in die Niederlande auswanderst, musst du die Wegzugsbesteuerung beachten – besonders wenn du Unternehmensbeteiligungen hältst.
Deutschland erhebt eine Wegzugssteuer, wenn du mindestens zehn Jahre in Deutschland ansässig warst und Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 1 % besitzt. Dabei werden nicht realisierte Wertsteigerungen zum Zeitpunkt des Wegzugs besteuert, als hättest du die Anteile verkauft. Die Steuer kann unter bestimmten Voraussetzungen gestundet werden, wenn du innerhalb der EU umziehst – also auch in die Niederlande. Die Stundung ist allerdings an Bedingungen geknüpft und kann bei späteren Entwicklungen fällig werden.
Österreich hat ebenfalls Wegzugsbesteuerungsregeln für wesentliche Beteiligungen. Als wesentlich gilt eine Beteiligung von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre. Die Besteuerung kann unter EU-Recht gestundet werden.
Die Schweiz kennt keine allgemeine Wegzugssteuer, hat aber spezielle Regelungen für bestimmte Vermögenswerte. Wichtig ist die Meldung des Wegzugs bei den Steuerbehörden und die ordnungsgemäße Abmeldung.
Mein Tipp: Plane deinen Wegzug steuerlich sorgfältig und hole dir professionelle Beratung, besonders wenn du Unternehmensbeteiligungen oder größere Vermögenswerte hast. Der Zeitpunkt des Wegzugs kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das niederländische Einkommensteuersystem basiert auf dem sogenannten „Box-System“, das deine Einkünfte in drei separate Kategorien (Boxen) einteilt. Jede Box hat ihre eigenen Steuersätze und Regelungen – ein System, das sich fundamental von der deutschen, österreichischen oder schweizerischen Besteuerung unterscheidet.
Box 1 umfasst Einkommen aus Arbeit und Wohneigentum:
- Lohn und Gehalt
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- Eigenheimförderung (hypothetische Mieteinnahmen minus Hypothekenzinsen)
- Sozialversicherungsleistungen
Box 2 betrifft wesentliche Beteiligungen:
- Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 5 % an einer Kapitalgesellschaft
- Veräußerungsgewinne aus solchen Beteiligungen
Box 3 behandelt Einkommen aus Ersparnissen und Investitionen:
- Vermögen auf Bankkonten
- Wertpapiere und Fonds
- Immobilien (außer Eigenheim)
- Andere Vermögenswerte
Steuersätze und Progressionsstufen für 2025
Box 1 verwendet ein progressives Steuersystem mit zwei Stufen:
- Bis 75.518 Euro: 35,82 %
- Über 75.518 Euro: 49,50 %
Diese Sätze beinhalten bereits die Sozialversicherungsbeiträge für die ersten 38.098 Euro (nationale Versicherungen). Für Einkommen darüber liegt der reine Einkommensteuersatz bei 36,97 % (erste Stufe) bzw. 49,50 % (zweite Stufe).
Box 2 wird mit einem festen Satz von 24,50 % besteuert. Dieser Satz gilt für Dividenden und Veräußerungsgewinne aus wesentlichen Beteiligungen.
Box 3 funktiert anders: Hier wird nicht das tatsächliche Einkommen aus Vermögen besteuert, sondern ein fiktiver Vermögensertrag. Das System teilt dein Vermögen in drei Kategorien (Bankguthaben, Schulden und sonstige Anlagen) und wendet darauf unterschiedliche fiktive Renditesätze an:
- Spareinlagen: 0,36 % fiktive Rendite
- Schulden: 2,47 % fiktiver Zins
- Investitionen: 6,17 % fiktive Rendite
Auf diesen fiktiven Ertrag zahlst du dann 36 % Steuer. Es gibt einen Freibetrag von 57.684 Euro pro Person (115.368 Euro für Paare). Das bedeutet: Wenn dein Vermögen unter diesem Betrag liegt, zahlst du keine Steuern auf Box 3.
Freibeträge und Grundfreibetrag
Anders als in Deutschland gibt es in den Niederlanden keinen klassischen Grundfreibetrag. Stattdessen arbeitest du mit verschiedenen Steuergutschriften (heffingskortingen), die direkt von deiner Steuerschuld abgezogen werden.
Die wichtigsten Steuergutschriften für 2025:
Allgemeine Steuergutschrift (Algemene heffingskorting):
- Maximal 3.362 Euro
- Wird ab einem Einkommen von 24.813 Euro schrittweise abgebaut
- Ab 75.518 Euro beträgt sie nur noch 1.735 Euro
Arbeitnehmergutschrift (Arbeidskorting):
- Steigt mit dem Einkommen an
- Maximum: 5.532 Euro bei einem Einkommen zwischen 37.697 Euro und 115.295 Euro
- Wird darüber hinaus wieder abgebaut
Steuerreduktion für Alleinerziehende (Alleenstaande-ouderkorting):
- 1.484 Euro jährlich
- Gilt für Elternteile, die allein mit Kindern unter 27 Jahren leben
Kinderabzug (Kinderkorting): Für Kinder unter 12 Jahren gibt es zusätzliche Entlastungen über das System der Kinderzulagen, die getrennt von der Einkommensteuer ausgezahlt werden.
Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr und läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Steuererklärung (aangifte inkomstenbelasting) muss bis zum 1. Mai des Folgejahres eingereicht werden. Bei Nutzung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist automatisch bis zum 1. September.
Vorauszahlungen: Wenn du selbstständig bist oder andere Einkünfte hast, von denen keine Steuer einbehalten wird, musst du vierteljährliche Vorauszahlungen leisten. Die Belastingdienst berechnet diese aufgrund deiner letzten Steuererklärung oder deiner eigenen Schätzungen.
Nachzahlungen und Erstattungen: Nach Einreichung der Steuererklärung erhältst du einen Steuerbescheid (aanslag). Nachzahlungen müssen innerhalb von zwei Monaten beglichen werden. Erstattungen werden normalerweise innerhalb von drei Monaten überwiesen.
Digitale Abwicklung: Das gesamte Steuersystem läuft digital über das Portal „Mijn Belastingdienst“. Hier reichst du deine Erklärung ein, siehst deine Bescheide ein und regelst alle steuerlichen Angelegenheiten.
Nach Personenkategorie: Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren
Als Arbeitnehmer in den Niederlanden wird deine Einkommensteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten – ähnlich wie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Dieses System heißt „loonheffing“ (Lohnsteuer) und funktioniert als Quellensteuer.
Dein Arbeitgeber benötigt deine Steuernummer (BSN – Burgerservicenummer) und berechnet die einzubehaltende Steuer anhand der Steuertabellen. Dabei werden automatisch die dir zustehenden Steuergutschriften berücksichtigt. Du erhältst monatlich eine Gehaltsabrechnung (loonstrook), auf der alle Abzüge detailliert aufgeführt sind.
Die 30-%-Regelung ist eine Sonderregelung, die für dich besonders interessant sein könnte, wenn du als qualifizierter ausländischer Arbeitnehmer in die Niederlande kommst. Bei dieser Regelung werden 30 % deines Bruttogehalts als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt – ein erheblicher Vorteil.
Voraussetzungen für die 30-%-Regelung:
- Du wurdest aus dem Ausland für eine Stelle in den Niederlanden angeworben
- Du besitzt spezifische Fachkenntnisse, die auf dem niederländischen Arbeitsmarkt knapp sind
- Dein Gehalt übersteigt bestimmte Mindestgrenzen (2025: ca. 43.000 Euro brutto jährlich für unter 30-Jährige mit Masterabschluss, sonst ca. 55.000 Euro)
- Du hattest in den 24 Monaten vor Arbeitsantritt deinen Wohnsitz mehr als 150 Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt
Die Regelung gilt maximal fünf Jahre und muss innerhalb von vier Monaten nach deinem ersten Arbeitstag beantragt werden. Mit der 30-%-Regelung kannst du auch von der Teilfreistellung (gedeeltelijke buitenlandse belastingplicht) profitieren, wodurch bestimmte ausländische Vermögenswerte nicht in Box 3 versteuert werden müssen.
Sozialversicherungsbeiträge
In den Niederlanden sind die Sozialversicherungsbeiträge in der Einkommensteuer integriert – das sogenannte System der „volksverzekeringen“ (Volksversicherungen). Diese decken ab:
- AOW (Altersrente): ca. 17,90 %
- Anw (Hinterbliebenenrente): ca. 0,10 %
- Wlz (Pflegeversicherung): ca. 9,65 %
Diese Beiträge werden nur auf Einkommen bis zur ersten Schwelle (38.098 Euro für 2025) erhoben und sind bereits in den genannten Steuersätzen von Box 1 enthalten. Auf Einkommen darüber fallen keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge mehr an.
Zusätzlich kommt die Krankenversicherung (zorgverzekering), die in den Niederlanden obligatorisch und privat organisiert ist. Du schließt sie direkt mit einer Krankenversicherung ab. Die Kosten liegen bei durchschnittlich 140 bis 160 Euro monatlich, wobei Arbeitgeber oft einen Zuschuss (zorgtoeslag) von etwa 50 bis 100 % zahlen. Geringverdiener können eine staatliche Krankenversicherungsbeihilfe (zorgtoeslag) beantragen.
Arbeitnehmerbeiträge für weitere Versicherungen wie Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit werden ebenfalls vom Gehalt abgezogen, liegen aber typischerweise bei nur 0,5 bis 1 % des Bruttogehalts.
Absetzbare Werbungskosten
In den Niederlanden sind die Möglichkeiten, Werbungskosten (beroepskosten) abzusetzen, deutlich begrenzter als in Deutschland. Das System bevorzugt pauschale Abzüge über die bereits erwähnten Steuergutschriften.
Automatisch abziehbar ohne Nachweis ist eine Pauschale von 3.168 Euro jährlich für arbeitsbezogene Kosten – sofern diese Kosten tatsächlich angefallen sind. Bei Teilzeitarbeit wird dieser Betrag anteilig gekürzt.
Darüber hinaus absetzbar sind nur spezifische Kosten:
- Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden
- Fortbildungskosten, die nicht vom Arbeitgeber erstattet werden (unter bestimmten Bedingungen)
- Umzugskosten aus beruflichen Gründen (bei Entfernung über 25 Kilometer)
- Kosten für Arbeitsmittel, die du selbst anschaffen musst
- Notwendige berufliche Reisekosten (bei bestimmten Berufen)
Wichtig: Diese Kosten müssen den Pauschalbetrag übersteigen, damit sich ein individueller Nachweis lohnt. Außerdem musst du nachweisen können, dass die Kosten tatsächlich beruflich notwendig waren und nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden.
Pendlerpauschale und Fahrtkosten
Anders als in Deutschland gibt es in den Niederlanden keine klassische Pendlerpauschale. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten nicht als absetzbare Werbungskosten. Stattdessen berücksichtigt das niederländische Steuersystem diese Kosten pauschal über die bereits erwähnte Arbeitnehmergutschrift (arbeidskorting).
Ausnahme: Wenn dein Arbeitgeber dir ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellt, das du auch privat nutzen darfst, wird ein geldwerter Vorteil versteuert. Dieser beträgt 22 % des Listenpreises des Fahrzeugs. Für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektroautos) gilt ein reduzierter Satz von 16 % bis Ende 2025, danach steigt er schrittweise an.
Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber ist steuerfrei bis zu 0,23 Euro pro Kilometer. Alles darüber wird als Einkommen versteuert.
Nach Personenkategorie: Digitale Nomaden
Besteuerung ausländischer Einkünfte
Als digitaler Nomade in den Niederlanden unterliegen deine weltweiten Einkünfte der niederländischen Besteuerung, sofern du hier steuerlich ansässig bist. Das bedeutet: Auch Einkünfte aus ausländischen Quellen – sei es von Kunden im Ausland, Online-Plattformen oder passivem Einkommen – müssen in deiner niederländischen Steuererklärung angegeben werden.
Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gilt:
- Einkommen aus Online-Dienstleistungen wird in Box 1 versteuert
- Steuersätze wie bei regulären Selbstständigen (siehe Abschnitt Selbstständige)
- Möglichkeit verschiedener Abzüge und Freibeträge
Doppelbesteuerung vermeiden: Wenn du in anderen Ländern bereits Steuern auf deine Einkünfte gezahlt hast, kannst du diese unter Umständen in den Niederlanden anrechnen lassen. Die Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit wird meist der Ansässigkeitsstaat (in deinem Fall die Niederlande) als berechtigt angesehen.
Wichtig für Online-Unternehmer: Einkünfte aus digitalen Produkten, Affiliate-Marketing oder anderen Online-Geschäftsmodellen werden grundsätzlich als selbstständige Einkünfte behandelt. Bei größeren Umsätzen kann die Gründung einer niederländischen B.V. (GmbH) steuerlich vorteilhaft sein.
Home-Office-Regelungen
Die Niederlande haben während der Covid-19-Pandemie umfassende Home-Office-Erfahrungen gesammelt, was zu klaren steuerlichen Regelungen geführt hat – besonders relevant für digitale Nomaden.
Häusliches Arbeitszimmer: Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich nicht absetzbar, es sei denn, es erfüllt strenge Voraussetzungen:
- Der Raum muss ausschließlich beruflich genutzt werden
- Er muss klar von privaten Wohnräumen getrennt sein
- Du musst nachweisen, dass die Tätigkeit die ausschließliche Nutzung als Arbeitsraum erfordert
In der Praxis ist der Abzug schwierig durchzusetzen. Als Alternative bietet sich an, einen separaten Geschäftsraum anzumieten oder einen Coworking-Space zu nutzen – diese Kosten sind vollständig absetzbar.
Internet und Telefon: Wenn du Internet und Telefon sowohl privat als auch beruflich nutzt, kannst du den geschäftlichen Anteil als Betriebsausgabe absetzen. Du musst allerdings eine nachvollziehbare Aufteilung dokumentieren können (z. B. 70 % geschäftlich, 30 % privat).
Arbeitsmittel: Computer, Software, Büromöbel und andere notwendige Arbeitsmittel sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie überwiegend beruflich genutzt werden.
Relevante Visa und Aufenthaltsprogramme
Als EU-Bürger aus Deutschland oder Österreich benötigst du kein Visum und kannst dich frei in den Niederlanden niederlassen. Du musst dich allerdings bei der Gemeinde (gemeente) anmelden und erhältst dann deine BSN (Burgerservicenummer), die du für alle Behördengänge und zur Steuererklärung benötigst.
Schweizer Staatsbürger profitieren vom Freizügigkeitsabkommen und können ebenfalls frei einreisen. Sie müssen innerhalb von drei Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung (verblijfsvergunning) beantragen, wenn sie länger bleiben möchten.
Nicht-EU-Bürger benötigen ein Visum. Für digitale Nomaden können folgende Programme relevant sein:
Orientierungsjahr für hochqualifizierte Absolventen (Zoekjaar hoogopgeleiden): Wenn du innerhalb der letzten drei Jahre einen Master- oder Doktortitel an einer anerkannten Universität erworben hast, kannst du dieses einjährige Aufenthaltsvisum beantragen. Es erlaubt dir, als Selbstständiger oder Arbeitnehmer zu arbeiten.
Kennismigrantenregeling (Hochqualifiziertenregelung): Für Selbstständige mit spezialisierten Fähigkeiten und anerkannten Kunden oder Arbeitgebern. Erfordert ein Mindestgehalt bzw. Einkommen.
Startup-Visum: Wenn du ein innovatives Unternehmen gründen möchtest und von einem anerkannten Facilitator unterstützt wirst, kannst du dieses Visum für ein Jahr beantragen.
Nachweispflichten
Als digitaler Nomade mit internationalen Kunden und Einkommensquellen musst du besonders sorgfältig dokumentieren:
Einkommensnachweise:
- Rechnungen an Kunden (mit niederländischer oder ausländischer Adresse)
- Zahlungseingänge auf deinem Geschäftskonto
- Verträge mit Kunden oder Plattformen
- Nachweise über Einkünfte von internationalen Plattformen
Ausgabennachweise:
- Belege für alle Betriebsausgaben
- Nachweise über beruflich veranlasste Reisen
- Software-Abonnements, Tools, Cloud-Dienste
- Kosten für Coworking-Spaces oder Geschäftsräume
Aufenthaltsnachweise: Bei häufigem Reisen solltest du dokumentieren, wo du dich wann aufgehalten hast. Dies ist wichtig für die 183-Tage-Regel und um nachzuweisen, dass dein steuerlicher Wohnsitz tatsächlich in den Niederlanden liegt.
Mehrwertsteuer: Wenn dein Umsatz 20.000 Euro übersteigt und du mehr als 25 % deiner Dienstleistungen an niederländische Kunden verkaufst, wirst du mehrwertsteuerpflichtig. Du musst dann vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen einreichen.
Mein Tipp: Nutze digitale Buchhaltungssoftware, die speziell für niederländische Verhältnisse entwickelt wurde. Tools wie Moneybird, Informer oder Yuki vereinfachen die laufende Dokumentation erheblich und sind bei Kontrollen durch die Belastingdienst Gold wert.
Nach Personenkategorie: Selbstständige und Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen
Als Einzelunternehmer (eenmanszaak oder zzp’er – zelfstandige zonder personeel) in den Niederlanden wirst du nicht als separate juristische Person behandelt. Deine Geschäftseinkünfte werden direkt als persönliches Einkommen in Box 1 versteuert.
Gewinnermittlung: Dein zu versteuerndes Einkommen ergibt sich aus den Einnahmen minus den abzugsfähigen Betriebsausgaben. Du kannst zwischen zwei Buchführungsmethoden wählen:
Kassenrechnung (kasstelsel): Einfache Methode, bei der Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung erfasst werden. Geeignet für kleinere Betriebe.
Bilanzierung (balansstelsel): Erfassung nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Einnahmen werden erfasst, wenn die Rechnung gestellt wird, Ausgaben, wenn die Verpflichtung entsteht. Für größere Betriebe obligatorisch.
Wichtige Abzüge für Selbstständige:
Selbstständigenabzug (zelfstandigenaftrek): 2.470 Euro jährlich, wenn du als „echter“ Unternehmer mindestens 1.225 Stunden pro Jahr für dein Unternehmen arbeitest. Der Abzug wird über die Jahre schrittweise reduziert und läuft bis 2027 aus.
Startersabzug (startersaftrek): Zusätzliche 2.123 Euro in den ersten drei Jahren deiner Selbstständigkeit, wenn du in den fünf Jahren davor nicht selbstständig warst.
Investitionsabzüge:
- Kleininvestitionsabzug (KIA): Bis zu 28 % der Investitionskosten absetzbar bei Anschaffungen zwischen 450 Euro und 342.000 Euro
- Investitionsfreibetrag (MIA) und Umweltinvestitionsfreibetrag (Vamil) für umweltfreundliche Investitionen
Verlustverrechnung: Verluste kannst du ein Jahr zurück und sechs Jahre nach vorne vortragen, um sie mit Gewinnen zu verrechnen.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung
Wenn du eine B.V. (besloten vennootschap – vergleichbar mit der deutschen GmbH) gründest, trennt sich dein persönliches Vermögen vom Unternehmensvermögen. Die B.V. zahlt Körperschaftsteuer (vennootschapsbelasting) auf ihre Gewinne:
Steuersätze 2025:
- Gewinne bis 200.000 Euro: 19 %
- Gewinne über 200.000 Euro: 25,8 %
Diese Sätze sind deutlich niedriger als die Spitzensätze in Box 1 (49,50 %), weshalb eine B.V. bei höheren Gewinnen steuerlich vorteilhaft sein kann.
Aber Achtung: Wenn du als Geschäftsführer Gehalt aus der B.V. beziehst, zahlst du darauf persönliche Einkommensteuer. Schüttest du Dividenden aus, werden diese in Box 2 mit 24,50 % besteuert. Die Gesamtsteuerbelastung liegt dann bei etwa 42 bis 45 % (Kombination aus Körperschaftsteuer und Dividendensteuer).
Vorteil einer B.V.:
- Gewinnthesaurierung möglich (Gewinne im Unternehmen lassen und später mit 19 % bzw. 25,8 % versteuert)
- Haftungsbeschränkung
- Professionelleres Image
- Bessere Planungsmöglichkeiten bei Nachfolge oder Verkauf
Nachteile:
- Höherer Verwaltungsaufwand
- Mindestkapital von 0,01 Euro (faktisch werden meist 1 bis 10.000 Euro eingezahlt)
- Pflicht zur Jahresabschlusserstellung
- Kosten für Gründung (ca. 1.000 bis 2.000 Euro) und jährliche Buchhaltung
Gewerbesteuer
Gute Nachricht: Die Niederlande kennen keine Gewerbesteuer wie in Deutschland. Das macht das Land für Unternehmer besonders attraktiv. Du zahlst weder als Einzelunternehmer noch als B.V. eine kommunale Gewerbesteuer.
Allerdings gibt es andere lokale Abgaben:
- Abfallgebühren (afvalstoffenheffing)
- Abwassergebühren (rioolheffing)
- Immobiliensteuern für Geschäftsräume (onroerende zaakbelasting – OZB)
Diese Kosten sind jedoch deutlich niedriger als die deutsche Gewerbesteuer und als Betriebsausgaben voll absetzbar.
Buchführungspflichten
Die Buchführungspflichten hängen von deiner Rechtsform ab:
Einzelunternehmer (eenmanszaak):
- Einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt meist
- Bei Umsätzen über 25.000 Euro wird eine ordentliche Buchführung empfohlen
- Belege müssen sieben Jahre aufbewahrt werden
- Keine Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen
B.V. (GmbH):
- Pflicht zur ordentlichen doppelten Buchführung
- Jährliche Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- Veröffentlichung des Jahresabschlusses bei der Handelskammer (Kamer van Koophandel)
- Größere B.V.s müssen den Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen
Mehrwertsteuer: Wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist, musst du vierteljährlich (bei größeren Umsätzen monatlich) eine Umsatzsteuererklärung (btw-aangifte) einreichen.
Lohnbuchhaltung: Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, musst du monatlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen (Loonheffing).
Absetzbare Betriebsausgaben
Als Selbstständiger kannst du alle Ausgaben absetzen, die betrieblich veranlasst sind. Wichtige Kategorien:
Büro und Ausstattung:
- Miete für Geschäftsräume (vollständig)
- Büromöbel und Computer
- Software und digitale Tools
- Telefon und Internet (anteilig bei Privatnutzung)
Fahrzeugkosten:
- Kaufpreis (abschreibbar über mehrere Jahre)
- Laufende Kosten (Benzin, Versicherung, Wartung)
- Bei teilweiser Privatnutzung: Nachweis der geschäftlichen Nutzung erforderlich
Marketing und Kundenakquise:
- Webseiten und Online-Marketing
- Werbematerialien
- Geschäftsessen (oft nur teilweise absetzbar)
- Messen und Networking-Events
Weiterbildung:
- Fachbücher und -zeitschriften
- Seminare und Kurse
- Konferenzen
Versicherungen:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Betriebliche Rechtsschutzversicherung
- Krankentagegeldversicherung
Geschäftsreisen: Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei geschäftlichen Reisen sind vollständig absetzbar.
Wichtig: Bewahre alle Belege auf und dokumentiere bei gemischter Nutzung (privat/geschäftlich) den geschäftlichen Anteil nachvollziehbar.
Nach Personenkategorie: Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitalertragssteuer (Zinsen, Dividenden)
In den Niederlanden werden Kapitaleinkünfte anders besteuert als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Das System basiert auf dem bereits erwähnten Box-3-Prinzip, das einen fiktiven Vermögensertrag unterstellt – unabhängig davon, wie viel Rendite du tatsächlich erzielst.
Das Box-3-System im Detail:
Dein Vermögen wird in drei Kategorien aufgeteilt:
- Bankguthaben und Spareinlagen: Fiktive Rendite 0,36 %
- Schulden: Fiktiver Zins 2,47 %
- Andere Vermögenswerte (Aktien, Fonds, Anleihen, Zweitwohnungen): Fiktive Rendite 6,17 %
Auf diese fiktiven Erträge zahlst du dann 36 % Steuer. Das System geht davon aus, dass dein Vermögen wie folgt aufgeteilt ist:
- Bis 72.797 Euro: 33 % Spareinlagen, 67 % Investitionen
- 72.797 bis 1.088.954 Euro: 21 % Spareinlagen, 79 % Investitionen
- Über 1.088.954 Euro: 0 % Spareinlagen, 100 % Investitionen
Beispielrechnung: Angenommen, du hast 200.000 Euro Vermögen (nach Freibetrag):
- Davon werden nach der Staffelung ca. 25 % als Spareinlagen behandelt (50.000 Euro) mit 0,36 % = 180 Euro fiktive Rendite
- 75 % als Investitionen (150.000 Euro) mit 6,17 % = 9.255 Euro fiktive Rendite
- Gesamt fiktive Rendite: 9.435 Euro
- Darauf 36 % Steuer: 3.397 Euro jährlich
Das bedeutet: Egal ob deine Aktien 20 % Rendite bringen oder 5 % verlieren – du zahlst immer die gleiche Steuer auf den fiktiven Ertrag.
Wichtig: Dieses System ist derzeit Gegenstand rechtlicher Diskussionen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das alte System für verfassungswidrig erklärt, und die niederländische Regierung arbeitet an Reformen. Es ist möglich, dass das System in den kommenden Jahren grundlegend geändert wird.
Besteuerung von Kursgewinnen
Ein großer Vorteil des niederländischen Systems: Es gibt keine separate Besteuerung von Kursgewinnen. Ob du Aktien, Fonds oder andere Wertpapiere mit Gewinn verkaufst, spielt für die Steuerberechnung keine Rolle. Der Verkaufsgewinn fließt in dein Gesamtvermögen ein, das dann wieder mit dem fiktiven Ertrag versteuert wird.
Praktisch bedeutet das:
- Keine Spekulationsfrist wie in Deutschland
- Keine Trennung zwischen kurzfristigen und langfristigen Gewinnen
- Keine Pflicht, einzelne Käufe und Verkäufe zu dokumentieren
- Vereinfachte Steuererklärung
Du musst lediglich einmal jährlich (zum Stichtag 1. Januar) den Wert deines Vermögens angeben. Trading-Gewinne oder -Verluste während des Jahres sind steuerlich irrelevant.
Ausnahme: Wenn du mit Aktienhandel so aktiv bist, dass es als gewerbliche Tätigkeit gilt (professioneller Day-Trading), können die Gewinne in Box 1 als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit besteuert werden. Die Grenze ist nicht klar definiert, aber tägliches Trading mit hohen Umsätzen kann dazu führen.
Immobilienertragsteuer
Mieteinnahmen aus Immobilien (außer Eigenheim) werden in Box 3 erfasst. Die Immobilie zählt zu den „anderen Vermögenswerten“ mit einer fiktiven Rendite von 6,17 %. Hypotheken auf solche Anlageimmobilien werden als Schulden mit 2,47 % fiktivem Zins berücksichtigt.
Das bedeutet: Die tatsächlichen Mieteinnahmen und tatsächlichen Kosten (Instandhaltung, Verwaltung etc.) spielen für die Besteuerung keine Rolle. Entscheidend ist nur der Verkehrswert der Immobilie am 1. Januar.
Beispiel:
- Mietwohnung im Wert von 300.000 Euro
- Hypothek von 200.000 Euro
- Nettovermögen: 100.000 Euro
- Fiktive Rendite auf die Immobilie: 6,17 % von 300.000 Euro = 18.510 Euro
- Fiktiver Zins auf die Hypothek: 2,47 % von 200.000 Euro = 4.940 Euro
- Netto fiktiver Ertrag: 13.570 Euro
- Steuer (36 %): 4.885 Euro
Die tatsächlichen Mieteinnahmen und Kosten sind für die Steuerhöhe irrelevant.
Ausnahme: Wenn du mehr als fünf Mietobjekte besitzt oder professionell als Vermieter tätig bist, kann dein Vermietungsgeschäft als Unternehmen in Box 1 eingestuft werden. Dann gelten die normalen Regeln für Geschäftseinkommen, und tatsächliche Einnahmen und Ausgaben werden berücksichtigt.
Freibeträge für Kapitalerträge
Der Freibetrag für Box 3 beträgt 2025:
- 57.684 Euro pro Person
- 115.368 Euro für (steuerliche) Partner
Wenn dein gesamtes Vermögen unter diesem Betrag liegt, zahlst du keine Steuern in Box 3. Das gilt für alle Assets zusammen: Bankguthaben, Wertpapiere, Zweitwohnungen etc.
Steuerpartnerschaft: Du kannst wählen, ob du als steuerliche Partner behandelt werden möchtest oder nicht. Als Partner könnt ihr Vermögen und Schulden beliebig zwischen euch aufteilen, um die Steuerlast zu optimieren. Voraussetzungen:
- Ihr seid verheiratet, habt eine eingetragene Partnerschaft oder erfüllt bestimmte Kriterien für eine Lebenspartnerschaft
- Ihr wohnt zusammen
- Ihr seid beide in den Niederlanden ansässig
Besonderheiten bei ausländischen Depots
Wenn du Wertpapiere in Depots im Ausland hältst, musst du diese trotzdem in deiner niederländischen Steuererklärung angeben und in Box 3 versteuern. Die Niederlande haben Informationsaustauschvereinbarungen mit den meisten Ländern, sodass die Steuerbehörden üblicherweise Kenntnis von ausländischen Konten und Depots haben.
Quellensteuer: Viele Länder erheben Quellensteuer auf Dividenden, die an ausländische Anleger ausgezahlt werden. Diese Quellensteuer wird direkt von der Dividende abgezogen, bevor sie auf dein Konto überwiesen wird.
Da die Niederlande keine separate Kapitalertragssteuer erheben, sondern nur die pauschale Box-3-Steuer, kannst du die ausländische Quellensteuer nicht auf deine niederländische Steuerschuld anrechnen lassen. Das ist ein Nachteil im Vergleich zu Deutschland, wo die Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer angerechnet wird.
Beispiel:
- Deutsche Aktie schüttet 1.000 Euro Dividende aus
- Deutschland behält 25 % Quellensteuer ein = 250 Euro
- Du erhältst 750 Euro
- In den Niederlanden zahlst du trotzdem die volle Box-3-Steuer auf den Wert der Aktie, ohne Anrechnung der 250 Euro
Allerdings können die Doppelbesteuerungsabkommen eine Erstattung der überschüssigen Quellensteuer ermöglichen. Bei deutschen Aktien ist die Quellensteuer beispielsweise auf 15 % begrenzt (statt 25 %), die restlichen 10 % kannst du vom deutschen Finanzamt zurückfordern.
30-%-Regelung: Wenn du unter die 30-%-Regelung fällst, kannst du die Teilfreistellung für Box 3 nutzen. Dann musst du bestimmte ausländische Vermögenswerte nicht in Box 3 angeben, solange du gleichwertige niederländische Vermögenswerte als „steuerlich relevant“ markierst. Dieses Wahlrecht kann die Steuerbelastung erheblich reduzieren.
Meldepflichten: Die Niederlande haben strenge Meldepflichten für ausländische Konten und Vermögenswerte. Bei Nichtmeldung drohen empfindliche Bußgelder.
Nach Personenkategorie: Rentner
Besteuerung gesetzlicher Renten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Die Besteuerung deiner Rente hängt stark davon ab, aus welchem Land sie stammt und wo du steuerlich ansässig bist. Die Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat.
Gesetzliche Renten aus Deutschland: Wenn du in den Niederlanden lebst und eine deutsche gesetzliche Rente beziehst, darf nach dem DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden nur Deutschland diese Rente besteuern. Die Niederlande müssen die Rente bei der Berechnung deines Steuersatzes berücksichtigen (Progressionsvorbehalt), dürfen aber keine Steuer darauf erheben.
Praktisch läuft es so:
- Deutschland behält weiterhin Steuern von deiner Rente ein
- Du gibst die Rente in deiner niederländischen Steuererklärung an
- Die Niederlande rechnen sie bei der Ermittlung des Steuersatzes für deine übrigen Einkünfte ein, erheben aber keine Steuer darauf
Wichtig: Die deutsche Besteuerung erfolgt nach den deutschen Regeln der nachgelagerten Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil deiner Rente hängt davon ab, wann du in Rente gegangen bist (Renteneintritt 2025 = 83,5 % steuerpflichtig).
Gesetzliche Renten aus Österreich: Ähnlich wie bei Deutschland gilt: Die österreichische gesetzliche Rente darf nach dem DBA nur in Österreich besteuert werden, auch wenn du in den Niederlanden lebst. Österreich behält also weiterhin die Steuer ein.
Gesetzliche Renten aus der Schweiz (AHV): Das Abkommen mit der Schweiz regelt es etwas anders: Die schweizerische AHV-Rente darf nur in den Niederlanden besteuert werden, wenn du dort ansässig bist. Die Schweiz erhebt keine Steuer auf die AHV-Rente für Auslandsrentner.
Die Rente wird in den Niederlanden in Box 1 als Einkommen erfasst und zu den regulären Steuersätzen (35,82 % bzw. 49,50 %) versteuert. Du kannst die Steuergutschriften (allgemeine heffingskorting und Seniorengutschrift) in Anspruch nehmen.
Besteuerung privater Renten und Pensionen
Private Renten und Betriebspensionen werden anders behandelt als gesetzliche Renten:
Aus Deutschland: Betriebsrenten und private Renten (z. B. aus Riester oder Rürup) werden nach dem DBA in den Niederlanden besteuert, wenn du dort ansässig bist. Deutschland darf eine Quellensteuer von maximal 15 % einbehalten, die in den Niederlanden angerechnet wird.
Die Rente wird in Box 1 erfasst und zu den regulären Steuersätzen besteuert. Von der niederländischen Steuerschuld wird die deutsche Quellensteuer abgezogen.
Aus Österreich: Auch hier werden private Pensionen und Betriebspensionen in den Niederlanden besteuert. Österreich darf eine Quellensteuer einbehalten (meist 15 %), die in den Niederlanden angerechnet wird.
Aus der Schweiz: Private Renten aus der 2. Säule (berufliche Vorsorge) und 3. Säule werden in den Niederlanden besteuert. Die Schweiz darf ebenfalls eine Quellensteuer erheben.
Kapitalabfindungen: Wenn du statt einer laufenden Rente eine Kapitalauszahlung erhältst, wird diese einmalige Zahlung ebenfalls in Box 1 versteuert – allerdings kannst du unter Umständen eine Verteilung auf mehrere Jahre beantragen (lijfrentespreiding), um die Progressionswirkung zu mildern.
Doppelbesteuerungsabkommen für Renten
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Deutschland-Niederlande:
- Gesetzliche Renten (GRV): Besteuerung nur in Deutschland
- Betriebsrenten und private Renten: Besteuerung in den Niederlanden, Deutschland darf max. 15 % Quellensteuer erheben
- Beamtenpensionen: Besteuerung nur in Deutschland
Österreich-Niederlande:
- Gesetzliche Renten: Besteuerung nur in Österreich
- Betriebsrenten und private Renten: Besteuerung in den Niederlanden
- Beamtenpensionen: Besteuerung nur in Österreich
Schweiz-Niederlande:
- AHV (1. Säule): Besteuerung nur in den Niederlanden
- Berufliche Vorsorge (2. Säule): Besteuerung in den Niederlanden
- Private Vorsorge (3. Säule): Besteuerung in den Niederlanden
- Beamtenpensionen: Besteuerung nur in der Schweiz
Progressionsvorbehalt: Auch wenn Deutschland oder Österreich die gesetzliche Rente besteuern, fließt sie in die Berechnung deines niederländischen Steuersatzes ein. Wenn du also zusätzliche Einkünfte in den Niederlanden hast (z. B. Mieteinnahmen oder private Renten), werden diese mit einem höheren Steuersatz belastet.
Altersfreibeträge
Die Niederlande bieten verschiedene Steuererleichterungen für Senioren:
Seniorengutschrift (ouderenkorting):
- Ab dem Jahr, in dem du 65 Jahre alt wirst
- Maximal 1.951 Euro
- Wird ab einem Einkommen von 42.776 Euro schrittweise abgebaut
- Ab 59.586 Euro komplett abgeschmolzen
Alleinstehende Seniorengutschrift (alleenstaande-ouderenkorting):
- Zusätzlich 488 Euro für alleinstehende Personen ab 65 Jahren
Allgemeine Steuergutschrift: Die bereits erwähnte algemene heffingskorting steht auch Rentnern zu und beträgt maximal 3.362 Euro.
Beispielrechnung für einen 67-jährigen Rentner:
- Deutsche gesetzliche Rente: 18.000 Euro (wird in Deutschland versteuert)
- Private Betriebsrente aus Deutschland: 12.000 Euro (wird in NL versteuert)
- Zu versteuerndes Einkommen in NL: 12.000 Euro
- Steuer darauf (35,82 %): 4.298 Euro
- Minus allgemeine Steuergutschrift: 3.362 Euro
- Minus Seniorengutschrift: 1.951 Euro
- Gesamtsteuerschuld: -1.015 Euro (negativ = keine Steuer, keine Erstattung)
Das bedeutet: Bei diesem Einkommen würde praktisch keine niederländische Einkommensteuer anfallen.
Zusätzliche Sozialleistungen: Wenn dein Einkommen niedrig ist, kannst du zusätzlich Anspruch auf:
- Zorgtoeslag (Krankenversicherungszuschuss)
- Huurtoeslag (Mietzuschuss)
- Bijzondere bijstand (Sonderbeihilfe für außergewöhnliche Kosten)
Diese Leistungen werden einkommensabhängig gewährt und können die finanzielle Situation erheblich verbessern.
3. Vermögensteuer
Existenz und Höhe
Die Niederlande erheben eine Vermögensteuer – allerdings nicht in der klassischen Form, sondern über das bereits beschriebene Box-3-System. Technisch gesehen handelt es sich um eine Einkommensteuer auf fiktive Vermögenserträge, in der Wirkung aber um eine Vermögensteuer.
Die Besteuerung erfolgt so:
- Dein Vermögen wird am Stichtag 1. Januar jeden Jahres bewertet
- Nach Abzug des Freibetrags wird eine fiktive Rendite berechnet
- Auf diese fiktive Rendite zahlst du 36 % Steuer
Effektive Vermögensteuerbelastung: Die tatsächliche steuerliche Belastung deines Vermögens hängt von der Zusammensetzung ab:
- Reine Spareinlagen: ca. 0,13 % des Vermögens
- Gemischtes Portfolio: ca. 1,5 bis 1,9 % des Vermögens
- Reine Investitionen: ca. 2,2 % des Vermögens
Diese Belastung ist deutlich höher als in Deutschland (keine allgemeine Vermögensteuer) oder der Schweiz (kantonale Vermögensteuern meist unter 1 %).
Freibeträge
Grundfreibetrag (heffingvrij vermogen):
- 57.684 Euro pro Person (2025)
- 115.368 Euro für steuerliche Partner
Dieser Freibetrag gilt für dein gesamtes Vermögen in Box 3. Wichtig: Es ist ein gemeinsamer Freibetrag für alle Vermögensarten – Bankguthaben, Wertpapiere, Zweitwohnungen etc.
Eigenheimfreibetrag: Deine selbstgenutzte Hauptwohnung (und die zugehörige Hypothek) fällt nicht in Box 3, sondern wird in Box 1 erfasst. Das ist ein erheblicher Vorteil.
Partnerregelung: Als Partner könnt ihr euer Vermögen für steuerliche Zwecke beliebig zwischen euch aufteilen. Das ermöglicht Optimierungen, besonders wenn einer von euch deutlich weniger Vermögen hat.
Bewertungsgrundlagen
Stichtag: Die Vermögensbewertung erfolgt immer zum 1. Januar. Der Wert an diesem Tag ist maßgeblich für das gesamte Steuerjahr.
Bankguthaben und Wertpapiere: Saldo auf Konten und Depots am 1. Januar. Bei Wertpapieren zählt der Kurswert zu diesem Datum.
Immobilien: Der „WOZ-Wert“ (Waarde Onroerende Zaak) wird von der Gemeinde festgesetzt. Dieser Wert orientiert sich am Verkehrswert, liegt aber oft etwas darunter. Du erhältst jährlich einen WOZ-Bescheid, gegen den du Einspruch einlegen kannst.
Unternehmensanteile: Anteile an B.V.s oder anderen Gesellschaften müssen zum Verkehrswert bewertet werden. Bei nicht börsennotierten Unternehmen ist das oft komplex und erfordert eine Unternehmensbewertung.
Schulden: Hypotheken, Kredite und andere Schulden werden am 1. Januar mit ihrem Restbetrag erfasst und mindern das zu versteuernde Vermögen.
Lebensversicherungen und Rentenzusagen: Bestimmte Lebensversicherungen mit Sparcharakter fallen ebenfalls in Box 3. Renten aus betrieblicher Altersvorsorge (lijfrente) sind aber befreit, solange sie nicht ausgezahlt werden.
Betroffene Vermögensarten
In Box 3 steuerpflichtig:
- Bankguthaben (Girokonten, Sparkonten, Festgelder)
- Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs)
- Kryptowährungen
- Zweitwohnungen und Anlageimmobilien
- Edelmetalle und Kunst (mit Ausnahmen)
- Yachten und andere Luxusgüter über 4.500 Euro Wert
- Forderungen an Dritte
- Anteile an Personengesellschaften
- Kapitallebensversicherungen (mit Ausnahmen)
Nicht in Box 3 steuerpflichtig:
- Selbstgenutzte Hauptwohnung (kommt in Box 1)
- Hausrat und persönliche Gegenstände
- Firmenvermögen von Einzelunternehmern (wird in Box 1 als Betriebsvermögen erfasst)
- Pensionsansprüche und Rentenversicherungen (lijfrente)
- Unternehmensanteile ab 5 % (fallen in Box 2)
Besonderheit Kryptowährungen: Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten als Vermögenswert und müssen in Box 3 angegeben werden. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert am 1. Januar.
Auslandsvermögen: Auch Vermögen im Ausland muss vollständig in der niederländischen Steuererklärung angegeben werden. Die Niederlande haben Informationsaustauschvereinbarungen mit fast allen Ländern, sodass die Nichtangabe riskant ist.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
Wie bereits im Abschnitt über finanziell Unabhängige beschrieben, kennt das niederländische System keine klassische Kapitalertragssteuer auf realisierte Gewinne. Stattdessen wird über das Box-3-System ein fiktiver Vermögensertrag besteuert.
Die effektive Besteuerung verschiedener Anlageformen:
Aktien und Fonds:
- Besteuerung über Box 3 mit fiktiver Rendite von 6,17 % (bei Vermögen über 72.797 Euro)
- Darauf 36 % Steuer = ca. 2,2 % des Vermögenswerts
Anleihen:
- Gleiche Behandlung wie Aktien
- Keine Unterscheidung nach Risikoklasse
Spareinlagen:
- Fiktive Rendite von nur 0,36 %
- Darauf 36 % Steuer = ca. 0,13 % des Vermögenswerts
- Deutlich günstiger als Wertpapiere
Immobilien (außer Eigenheim):
- Fiktive Rendite 6,17 %
- Hypotheken werden mit fiktivem Zins von 2,47 % berücksichtigt
- Nettovermögen bestimmt die Steuerlast
Kryptowährungen:
- Behandlung wie andere Investitionen
- Fiktive Rendite 6,17 %
Dividenden aus Beteiligungen ab 5 %: Diese fallen in Box 2 und werden mit 24,50 % auf die tatsächlichen Ausschüttungen besteuert – nicht über das fiktive Ertragssystem.
Quellensteuer
Niederländische Dividendensteuer (dividendbelasting): Niederländische Unternehmen behalten bei Dividendenausschüttungen 15 % Quellensteuer ein. Wenn du in den Niederlanden ansässig bist, wird diese Quellensteuer auf deine Box-3-Steuerschuld angerechnet.
Praktisch läuft es so:
- Niederländisches Unternehmen schüttet 1.000 Euro Dividende aus
- 15 % Quellensteuer werden einbehalten = 150 Euro
- Du erhältst 850 Euro
- In deiner Steuererklärung gibst du die volle Dividende (1.000 Euro) als Einkommen an
- Die 150 Euro einbehaltene Quellensteuer werden von deiner Steuerschuld abgezogen
Bei Box-2-Beteiligungen (ab 5 %) wird die Quellensteuer gegen die 24,50 % Steuer auf die Dividende verrechnet.
Ausländische Quellensteuer: Viele Länder erheben Quellensteuer auf Dividenden, die an ausländische Anleger ausgezahlt werden. Diese Steuersätze variieren:
- Deutschland: 25 % (durch DBA auf 15 % reduzierbar)
- Österreich: 27,5 % (durch DBA auf 15 % reduzierbar)
- Schweiz: 35 % (durch DBA auf 15 % reduzierbar)
- USA: 30 % (durch DBA auf 15 % reduzierbar)
Die Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen die Quellensteuer meist auf 15 %. Um den reduzierten Satz zu erhalten, musst du Formulare bei der ausländischen Steuerbehörde einreichen:
- Deutschland: Freistellungsauftrag oder Erstattungsantrag
- USA: W-8BEN-Formular bei deiner Bank
- Schweiz: Erstattungsverfahren über das Formulár 82C/82I
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Das ist ein komplizierter Aspekt des niederländischen Systems: Die ausländische Quellensteuer kann nicht direkt auf die Box-3-Steuer angerechnet werden, da Box 3 keine Steuer auf tatsächliche Erträge, sondern auf fiktive Erträge erhebt.
Konsequenz: Du zahlst effektiv doppelt:
- Quellensteuer im Ausland (z. B. 15 % auf deutsche Dividenden)
- Box-3-Steuer in den Niederlanden (2,2 % auf den Wert der Aktien)
Allerdings kannst du in manchen Fällen die überschüssige Quellensteuer im Quellenland zurückfordern. Das DBA-Formular hilft, die Quellensteuer auf den vereinbarten Satz (meist 15 %) zu begrenzen.
Tipp: Bevorzuge Aktien aus Ländern mit niedrigen oder keinen Quellensteuern:
- Großbritannien: 0 % Quellensteuer
- Irland: 0 % Quellensteuer auf die meisten Dividenden
- Singapur: 0 % Quellensteuer
Oder investiere in thesaurierende Fonds, die keine Dividenden ausschütten und somit keine Quellensteuer auslösen.
Meldepflichten
Ausländische Konten und Depots müssen in der Steuererklärung vollständig angegeben werden. Die Niederlande sind Teil des Common Reporting Standard (CRS) und tauschen automatisch Informationen mit über 100 Ländern aus.
Meldepflichtig sind:
- Alle Bankkonten im Ausland
- Wertpapierdepots
- Lebensversicherungen mit Kapitalbildung
- Treuhandvermögen
- Immobilien im Ausland
Du musst angeben:
- Land, in dem sich das Vermögen befindet
- Art des Vermögens
- Name der Bank/Institution
- Kontonummer oder IBAN
- Wert am 1. Januar
Strafen bei Nichtmeldung: Die niederländischen Steuerbehörden nehmen Nichtmeldung sehr ernst. Strafen können betragen:
- 5.278 Euro bei vorsätzlicher Nichtmeldung
- Nachzahlung der Steuern für bis zu 12 Jahre
- Zusätzliche Strafzuschläge von bis zu 300 % der nicht gezahlten Steuer
Freiwillige Meldung: Wenn du in der Vergangenheit ausländische Vermögenswerte nicht gemeldet hast, gibt es Möglichkeiten zur strafbefreienden Selbstanzeige. Die Strafen fallen dann deutlich milder aus.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer und jährliche Abgaben
Grundsteuer (onroerende-zaakbelasting – OZB): Die OZB ist eine kommunale Steuer, die jährlich von Immobilienbesitzern gezahlt werden muss. Im Gegensatz zur deutschen Grundsteuer gibt es zwei Varianten:
OZB für Eigentümer (eigenaarsdeel):
- Wird vom Eigentümer gezahlt
- Steuersatz variiert je nach Gemeinde zwischen 0,03 % und 0,50 % des WOZ-Werts
- Durchschnitt in den großen Städten: ca. 0,15 bis 0,30 %
OZB für Nutzer (gebruikersdeel):
- Wird vom Bewohner gezahlt (bei Eigentümern auch vom Eigentümer, bei Mietern vom Mieter)
- Ebenfalls 0,03 bis 0,50 % des WOZ-Werts
Beispielrechnung:
- Haus mit WOZ-Wert von 400.000 Euro in Amsterdam
- OZB-Eigentümerteil: 0,24 % = 960 Euro
- OZB-Nutzerteil: 0,18 % = 720 Euro
- Gesamtbelastung bei Eigennutzung: 1.680 Euro jährlich
Die OZB ist deutlich niedriger als die Grundsteuer in vielen deutschen Gemeinden, aber höher als in einigen Schweizer Kantonen.
Abwassersteuer (rioolheffing): Jährliche Gebühr für die Kanalisation, unabhängig vom Wasserverbrauch. Je nach Gemeinde 150 bis 350 Euro jährlich.
Müllabfuhrgebühr (afvalstoffenheffing): Jährliche Gebühr für die Müllentsorgung, teilweise abhängig von der Haushaltsgröße. 200 bis 500 Euro jährlich.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Grunderwerbsteuer (overdrachtsbelasting): Beim Kauf einer Immobilie in den Niederlanden fällt Grunderwerbsteuer an:
Regulärer Satz: 10,4 % des Kaufpreises (seit 2021)
Ermäßigter Satz für Erstkäufer: 0 % für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie, wenn:
- Du zwischen 18 und 35 Jahre alt bist
- Du die Immobilie selbst bewohnst
- Der Kaufpreis maximal 510.000 Euro beträgt
Über 510.000 Euro zahlst du auch als Erstkäufer 10,4 %.
Beispielrechnung:
- Kaufpreis: 450.000 Euro
- Als Erstkäufer unter 35: 0 Euro Grunderwerbsteuer
- Als normaler Käufer: 10,4 % = 46.800 Euro
Die niederländische Grunderwerbsteuer ist deutlich höher als in Deutschland (3,5 bis 6,5 %), Österreich (3,5 %) oder der Schweiz (meist 1 bis 3 %).
Notarkosten: Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen Notarkosten an, die üblicherweise 0,5 bis 1 % des Kaufpreises betragen.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Gute Nachricht: Die Niederlande erheben keine separate Wertzuwachssteuer (Spekulationssteuer) beim Verkauf von privaten Immobilien.
Selbstgenutzte Immobilien: Wenn du deine selbstgenutzte Immobilie (Eigenheim) verkaufst, ist der Gewinn vollständig steuerfrei – unabhängig von Haltedauer oder Gewinnhöhe.
Vermietete Immobilien: Auch beim Verkauf von Anlageimmobilien fällt keine gesonderte Wertzuwachssteuer an. Die Immobilie wird in Box 3 erfasst mit ihrem Verkehrswert. Nach dem Verkauf fließt der Erlös in dein Gesamtvermögen ein, wird aber nicht separat als Gewinn besteuert.
Ausnahme gewerblicher Immobilienhandel: Wenn du regelmäßig Immobilien kaufst und verkaufst (An- und Verkauf als Geschäftsmodell), kann die Steuerbehörde das als gewerbliche Tätigkeit einstufen. Dann werden die Gewinne in Box 1 als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit versteuert.
Vermietungseinkünfte
Besteuerung von Mieteinnahmen: Wie bereits beschrieben, werden Mieteinnahmen nicht nach den tatsächlichen Erträgen besteuert, sondern über das Box-3-System:
- Die vermietete Immobilie wird mit ihrem WOZ-Wert am 1. Januar in Box 3 erfasst
- Hypotheken werden als Schulden abgezogen
- Auf das Nettovermögen wird eine fiktive Rendite von 6,17 % angenommen
- Darauf zahlst du 36 % Steuer
Tatsächliche Mieteinnahmen, Nebenkosten, Instandhaltungsaufwendungen, Verwaltungskosten etc. spielen keine Rolle für die Steuerhöhe.
Ausnahme professionelle Vermietung: Bei mehr als fünf Mietobjekten oder einer offensichtlich professionellen Vermietungstätigkeit kann die Steuerbehörde die Tätigkeit als Unternehmen in Box 1 einstufen. Dann gelten die Regeln für selbstständige Einkünfte, und du kannst tatsächliche Kosten als Betriebsausgaben absetzen.
Steuervorteile bei Eigennutzung
Eigenheimförderung (eigenwoningregeling): Deine selbstgenutzte Hauptwohnung wird in Box 1 erfasst, nicht in Box 3. Das bietet erhebliche Vorteile:
Absetzbar sind:
- Hypothekenzinsen: In voller Höhe absetzbar in Box 1 (mit Einschränkungen bei höheren Einkommen)
- WOZ-Grundsteuer: Als Teil der Wohnkosten
Zu versteuern ist:
- Ein fiktiver „Eigenheimwert“ (eigenwoningforfait): Das ist eine Art hypothetische Miete, die du dir selbst zahlst. Der Prozentsatz richtet sich nach dem WOZ-Wert:
- Bis 75.000 Euro: 0 %
- 75.000 bis 1.200.000 Euro: 0,35 %
- Über 1.200.000 Euro: 2,35 %
Beispielrechnung:
- Haus mit WOZ-Wert 400.000 Euro
- Hypothek 320.000 Euro mit 3,5 % Zinsen
- Jährliche Zinszahlung: 11.200 Euro (absetzbar)
- Eigenwoningforfait: 400.000 Euro × 0,35 % = 1.400 Euro (zu versteuern)
- Netto steuerlicher Vorteil: 9.800 Euro
Bei einem Steuersatz von 49,50 % in der Spitze bedeutet das eine Steuerersparnis von ca. 4.850 Euro jährlich.
Wichtige Einschränkungen:
- Der Zinsabzug ist auf Hypotheken beschränkt, die zum Kauf, Bau oder Renovierung der eigenen Wohnung aufgenommen wurden
- Seit 2013 ist nur noch vollamortisierende Hypotheken (annuitäten- oder linearer Tilgung) förderungsfähig
- Der Zinsabzug läuft schrittweise aus und wird bis 2043 vollständig abgeschafft
Im Vergleich zu Box 3: Wenn das Eigenheim in Box 3 fallen würde, müsstest du auf die fiktive Rendite (6,17 % von 400.000 Euro minus Hypothek) deutlich mehr Steuern zahlen. Die Eigenheimförderung ist also ein erheblicher Vorteil für Immobilieneigentümer.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad
Die Niederlande erheben Erbschaftssteuer (erfbelasting) und Schenkungssteuer (schenkbelasting), wobei die Sätze je nach Verwandtschaftsgrad variieren.
Erbschaftssteuer 2025:
Partner und Kinder (Kategorie I):
- Bis 148.726 Euro: 10 %
- 148.726 bis 1.644.998 Euro: 20 %
- Über 1.644.998 Euro: 20 %
Enkelkinder, Eltern, Großeltern (Kategorie II):
- Bis 148.726 Euro: 18 %
- Über 148.726 Euro: 36 %
Alle anderen Erben (Kategorie III):
- Bis 148.726 Euro: 30 %
- Über 148.726 Euro: 40 %
Schenkungssteuer 2025:
Kinder unter 40 Jahren:
- Freibetrag: 29.897 Euro (allgemein) oder 31.956 Euro (für Bildung)
- Erhöhter Freibetrag einmalig: 32.000 Euro für eine Immobilie
- Steuersatz darüber: 10 % bis 148.726 Euro, dann 20 %
Kinder ab 40 Jahren und Partner:
- Freibetrag: 7.544 Euro
- Steuersätze wie bei Erbschaft
Enkelkinder, Eltern:
- Freibetrag: 2.638 Euro
- Steuersatz: 18 % bis 148.726 Euro, dann 36 %
Alle anderen:
- Freibetrag: 2.638 Euro
- Steuersatz: 30 % bis 148.726 Euro, dann 40 %
Freibeträge
Erbschaftsfreibeträge 2025:
- Partner (Ehe, eingetragene Partnerschaft): 731.338 Euro
- Kinder: 23.909 Euro
- Kinder unter 21 Jahren: Gestaffelt nach Alter, maximal 76.035 Euro für Kinder unter 5 Jahren
- Eltern: 57.604 Euro
- Großeltern, Enkelkinder, Geschwister: 2.638 Euro
- Alle anderen: 2.638 Euro
Besondere Freibeträge:
- Eigenheim: Wenn der überlebende Partner das gemeinsame Eigenheim erbt, ist es vollständig steuerfrei (zusätzlich zum Freibetrag)
- Familienunternehmen: Unter bestimmten Bedingungen können bis zu 100 % Steuerbefreiung für Betriebsvermögen gelten
Schenkungsfreibeträge sind deutlich niedriger und jährlich nutzbar (siehe oben).
Bewertung von Vermögen
Immobilien: Bewertung zum Verkehrswert am Todestag. In der Regel wird der WOZ-Wert als Grundlage herangezogen, gegebenenfalls mit einem Aufschlag.
Bankguthaben und Wertpapiere: Saldo bzw. Kurswert am Todestag.
Unternehmensanteile: Bei börsennotierten Unternehmen der Kurswert, bei nicht börsennotierten eine sachverständige Unternehmensbewertung.
Schulden: Verbindlichkeiten des Erblassers werden vom Nachlasswert abgezogen, ebenso Beerdigungskosten (pauschal 5.146 Euro oder tatsächliche Kosten).
Lebensversicherungen: Auszahlungen aus Lebensversicherungen zählen zum steuerpflichtigen Erbe, sofern keine speziellen Steuerbefreiungen greifen.
Internationale Aspekte
Wegzugsfiktion: Wenn ein niederländischer Staatsangehöriger seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, aber innerhalb von zehn Jahren verstirbt, gilt er für erbschaftsteuerliche Zwecke noch als in den Niederlanden ansässig. Das bedeutet: Weltweites Vermögen unterliegt der niederländischen Erbschaftssteuer.
Doppelbesteuerungsabkommen: Die Niederlande haben nur mit wenigen Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaften:
- USA
- Vereinigtes Königreich
- Frankreich
- Belgien
Mit Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine Erbschaftsteuer-DBA. Das kann zu Doppelbesteuerung führen, wenn:
- Der Erblasser in einem Land gelebt hat, der Erbe in einem anderen
- Vermögen in verschiedenen Ländern liegt
Beispiel: Ein deutscher Rentner lebt in den Niederlanden und vererbt eine Immobilie in Deutschland an seine Kinder:
- Deutschland besteuert die Immobilie nach deutschem Recht
- Die Niederlande besteuern das weltweite Erbe
- Die deutsche Steuer kann unter Umständen nicht vollständig angerechnet werden
Tipp für Auswanderer: Rechtzeitige Nachlassplanung ist essentiell. Schenkungen zu Lebzeiten können die Steuerlast erheblich reduzieren, da die Freibeträge jährlich neu genutzt werden können.
7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze
Die niederländische Mehrwertsteuer heißt BTW (belasting toegevoegde waarde) und wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.
Steuersätze 2025:
Regelsteuersatz: 21 % Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, darunter:
- Elektronik und Haushaltswaren
- Kleidung und Schuhe
- Restaurantbesuche (außer Getränke)
- Handwerkerleistungen
- Professionelle Dienstleistungen
Ermäßigter Satz: 9 % Gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen:
- Lebensmittel (außer Luxusprodukte)
- Medikamente
- Bücher (gedruckt und elektronisch)
- Zeitungen und Zeitschriften
- Personentransport
- Hotelübernachtungen
- Kultur- und Sportveranstaltungen
- Friseur und Körperpflege
- Reparaturen von Fahrrädern, Schuhen und Kleidung
Steuerbefreit (0 % oder keine USt):
- Finanzdienstleistungen
- Versicherungen
- Medizinische Behandlungen
- Bildungsleistungen
- Innergemeinschaftliche Lieferungen (an USt-pflichtige Unternehmen in anderen EU-Ländern)
Kleinunternehmerregelung
In den Niederlanden gibt es eine Kleinunternehmerregelung (kleineondernemersregeling – KOR), die Kleinunternehmern verwaltungstechnische Erleichterungen bietet.
Voraussetzungen:
- Jahresumsatz maximal 20.000 Euro
- Keine Option für die Regelbesteuerung gewählt
Vorteile:
- Keine Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung
- Befreiung von der Rechnungslegungspflicht bezüglich Umsatzsteuer
- Vereinfachte Buchführung
Nachteile:
- Du kannst keine Vorsteuer abziehen
- Du musst deinen Kunden die volle Umsatzsteuer berechnen (sie ist im Preis enthalten)
- Bei Geschäften mit anderen Unternehmen kann das nachteilig sein
Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung gilt automatisch, wenn dein Umsatz unter 20.000 Euro liegt. Du kannst aber freiwillig zur Regelbesteuerung optieren, wenn das für dich vorteilhafter ist (z. B. wenn du hohe Vorsteuerbeträge hast).
Vergleich zu Deutschland: Der Schwellenwert ist in Deutschland höher (22.000 Euro), aber das Grundprinzip ähnlich. In Österreich liegt die Grenze bei 35.000 Euro.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Ab wann bist du umsatzsteuerpflichtig?
- Sobald du gewerblich oder beruflich Leistungen erbringst
- Unabhängig von der Rechtsform (Einzelunternehmer oder B.V.)
- Auch wenn du nur gelegentlich tätig bist
Registrierung: Du musst dich bei der Belastingdienst als Unternehmer registrieren lassen und erhältst eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (BTW-nummer). Diese musst du auf allen Rechnungen angeben.
Voranmeldungspflichten:
- Quartalsweise: Bei Umsätzen bis 1.345.000 Euro (Standard)
- Monatlich: Bei Umsätzen über 1.345.000 Euro oder auf Antrag
Die Voranmeldungen (BTW-aangiften) müssen elektronisch über das Portal „Mijn Belastingdienst“ eingereicht werden. Frist: Spätestens einen Monat nach Ende des Voranmeldungszeitraums.
Jahreserklärung: Zusätzlich zu den Voranmeldungen musst du eine jährliche Zusammenfassung einreichen.
Vorsteuerabzug: Als Unternehmer kannst du die Umsatzsteuer, die du selbst für Betriebsausgaben gezahlt hast, als Vorsteuer abziehen. Das gilt für:
- Geschäftsausstattung
- Büromaterial
- Professionelle Dienstleistungen
- Rohstoffe und Handelswaren
Nicht abzugsfähig ist die Vorsteuer auf:
- Repräsentationsaufwendungen (z. B. teure Geschäftsessen)
- Private PKW-Nutzung
- Gemischt genutzte Gegenstände (nur anteilig)
Reverse-Charge-Verfahren
Innergemeinschaftliche Leistungen: Bei Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern gilt das Reverse-Charge-Verfahren:
- Du stellst die Rechnung ohne niederländische Umsatzsteuer aus
- Der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer in seinem Land selbst abführen
- Du musst die USt-IdNr. deines Kunden prüfen und in deiner Rechnung angeben
- Die Leistung muss in der „ICP-Erklärung“ (intracommunautaire prestaties) gemeldet werden
B2B-Lieferungen innerhalb der EU: Wenn du Waren an Unternehmen in anderen EU-Ländern lieferst:
- Die Lieferung ist in den Niederlanden von der Umsatzsteuer befreit (0 %)
- Der Empfänger muss die Umsatzsteuer in seinem Land zahlen (Erwerbsbesteuerung)
- Du musst die „ICP-Erklärung“ quartalsweise einreichen
Bauleistungen: In den Niederlanden gilt bei bestimmten Bauleistungen das Reverse-Charge-Verfahren. Wenn du als Subunternehmer für einen Hauptunternehmer arbeitest, muss dieser die Umsatzsteuer abführen.
8. Weitere relevante Steuern
Luxussteuer
Die Niederlande haben keine allgemeine Luxussteuer, aber bestimmte Waren und Dienstleistungen unterliegen erhöhten Steuern oder Abgaben:
Private Personenwagen: Beim Kauf oder Import eines Autos zahlst du die BPM (Belasting van personenauto’s en motorrijwielen) – eine Zulassungssteuer, die sich nach CO₂-Emissionen richtet:
- Emissionsfreie Fahrzeuge: Stark reduziert oder 0 Euro
- Benziner/Diesel: Zwischen 0 % und 77 % des Nettokaufpreises
- Sehr umweltschädliche Fahrzeuge: Bis zu 30.000 Euro zusätzlich
Die BPM ist einmalig beim Kauf bzw. bei der Zulassung fällig.
Yachten und Luxusgüter: Diese werden über Box 3 erfasst, wenn ihr Wert über 4.500 Euro liegt. Es gibt keine separate Luxussteuer, aber die Vermögensbesteuerung greift.
Kfz-Steuer
Kfz-Steuer (motorrijtuigenbelasting – MRB): Jedes zugelassene Fahrzeug unterliegt der vierteljährlichen Kfz-Steuer. Die Höhe richtet sich nach:
- Gewicht des Fahrzeugs
- Kraftstoffart (Benzin, Diesel, Elektro, Hybrid)
- Provinz (minimale Unterschiede)
Beispielsätze 2025:
- Benzin-PKW (1.400 kg): ca. 650 bis 750 Euro jährlich
- Diesel-PKW (1.400 kg): ca. 900 bis 1.100 Euro jährlich (Dieselzuschlag!)
- Elektrofahrzeug: ca. 50 bis 100 Euro jährlich (stark ermäßigt)
- Plug-in-Hybrid: ca. 300 bis 500 Euro jährlich
Die niederländische Kfz-Steuer ist deutlich höher als in Deutschland oder Österreich, besonders für Dieselfahrzeuge.
Befreiungen: Oldtimer (über 40 Jahre alt) und bestimmte Behindertenfahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit.
Touristensteuer
Touristensteuer (toeristenbelasting): Viele niederländische Gemeinden erheben eine Touristensteuer auf Übernachtungen. Die Höhe variiert stark:
- Amsterdam: 12,5 % des Übernachtungspreises plus 3 Euro pro Person/Nacht
- Rotterdam: 6,5 % des Übernachtungspreises
- Den Haag: 8 % des Übernachtungspreises
- Ländliche Gebiete: 1 bis 3 Euro pro Person/Nacht
Die Steuer wird in der Regel direkt vom Hotel, der Ferienwohnung oder dem Campingplatz eingezogen.
Wenn du selbst eine Ferienwohnung vermietest (z. B. über Airbnb), musst du die Touristensteuer an die Gemeinde abführen. Die Plattformen ziehen die Steuer oft automatisch ein und leiten sie weiter.
Sondersteuern
Versicherungssteuer (assurantiebelasting): Auf bestimmte Versicherungsprämien wird eine Steuer von 21 % erhoben, darunter:
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
Krankenversicherungen sind davon ausgenommen.
Bankenabgabe (bankenbelasting): Banken zahlen eine Sondersteuer von 0,022 % auf ihre kurzfristigen Verbindlichkeiten (über 20 Milliarden Euro). Diese Steuer wird indirekt durch höhere Gebühren an Kunden weitergegeben.
Verbrauchsteuern:
- Tabaksteuer: Sehr hoch, eine Schachtel Zigaretten kostet ca. 8 bis 10 Euro
- Alkoholsteuer: Gestaffelt nach Alkoholgehalt, z. B. ca. 90 Cent pro Liter Bier
- Energiesteuer: Auf Strom und Gas, gestaffelt nach Verbrauch
Lotteriesteuer (kansspelbelasting): Gewinne aus Lotterien, Sportwetten und Online-Glücksspielen sind in den Niederlanden steuerfrei für die Spieler. Die Anbieter zahlen eine Steuer von 30,5 % auf ihre Einnahmen.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Als Auswanderer in die Niederlande hast du verschiedene legale Möglichkeiten, deine Steuerlast zu optimieren – ohne in die Grauzone zu geraten.
30-%-Regelung beantragen: Wenn du die Voraussetzungen erfüllst (siehe Abschnitt Arbeitnehmer), ist das die wirksamste Steuererleichterung. Stelle
JH
Weiter
den Antrag rechtzeitig – innerhalb von vier Monaten nach Arbeitsantritt.
Steuerpartnerschaft optimal nutzen: Als Paar könnt ihr euer Vermögen für Box 3 beliebig aufteilen. Wenn ein Partner weniger Einkommen oder Vermögen hat, kann die Zuordnung eines größeren Vermögensanteils zu ihm den gemeinsamen Freibetrag besser ausnutzen.
Eigenheim vs. Mietwohnung: Die Eigenheimförderung macht Immobilieneigentum steuerlich attraktiv, besonders wenn du eine Hypothek hast und die Zinsen absetzen kannst. Vergleiche die Nettokosten mit einer Mietwohnung.
Investitionen statt Spareinlagen: Bei größerem Vermögen kann es steuerlich günstiger sein, auf Spareinlagen (fiktive Rendite 0,36 %) zu verzichten und in Investitionen (fiktive Rendite 6,17 %) umzuschichten – auch wenn das paradox klingt. Wenn deine tatsächliche Rendite über 2,2 % liegt, zahlst du effektiv weniger Steuern, als wenn das Geld auf dem Sparkonto läge.
Schenkungen zu Lebzeiten: Nutze die jährlichen Schenkungsfreibeträge, um Vermögen steuergünstig zu übertragen. Besonders für Kinder lohnt sich das mit dem erhöhten Freibetrag von 29.897 Euro bzw. 32.000 Euro für Immobilien.
Pensionszusagen (lijfrente): Einzahlungen in eine niederländische Rentenversicherung (lijfrente) sind in Box 1 absetzbar und werden erst bei Auszahlung versteuert. Das schiebt die Steuerlast in die Zukunft, wenn du möglicherweise ein niedrigeres Einkommen hast.
Timing des Umzugs
Der Zeitpunkt deines Umzugs kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben:
Unterjährige Ansässigkeit: Wenn du unterjährig in die Niederlande umziehst, wirst du ab dem Umzugstag dort unbeschränkt steuerpflichtig. Einkommen vor dem Umzug wird in Deutschland/Österreich/Schweiz versteuert, Einkommen danach in den Niederlanden.
Optimale Umzugszeitpunkte:
- Jahresanfang: Volle Ausnutzung der niederländischen Steuergutschriften und Freibeträge für das gesamte Jahr
- Bei geplanten Kapitalerträgen: Wenn du größere Kapitalgewinne erwartest, kann ein Umzug vor der Realisierung vorteilhaft sein (keine Spekulationsfrist in NL)
- Bei Unternehmensverkauf: Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen kann je nach Land unterschiedlich sein
Wegzugsbesteuerung vermeiden: Wenn du Beteiligungen hältst, plane den Wegzug so, dass die deutsche/österreichische Wegzugssteuer minimiert wird – z. B. durch vorherigen Verkauf unter Ausnutzung von Freibeträgen oder Stundungsregelungen.
Günstige Unternehmensformen
Einzelunternehmen (eenmanszaak) vs. B.V. (GmbH):
Einzelunternehmen wählen, wenn:
- Dein Gewinn unter 50.000 Euro jährlich liegt
- Du keine Haftungsbeschränkung benötigst
- Du die Verwaltungskosten minimieren willst
- Du von Selbstständigenabzügen profitieren kannst
B.V. gründen, wenn:
- Dein Gewinn über 100.000 Euro liegt
- Du Gewinne thesaurieren möchtest (nur 19 % bzw. 25,8 % Körperschaftsteuer)
- Du Haftungsbeschränkung wünschst
- Du internationale Geschäfte tätigst
- Du die Nachfolge planst
Hybridmodelle: Du kannst als Einzelunternehmer starten und später in eine B.V. umwandeln, wenn das Geschäft wächst.
Holding-Strukturen: Für Unternehmer mit mehreren Geschäftsfeldern kann eine Holdingstruktur Vorteile bieten (siehe unten).
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Maximale Ausnutzung der Box-3-Freibeträge:
- Einzelpersonen: 57.684 Euro steuerfrei
- Paare: 115.368 Euro steuerfrei
- Plane größere Anschaffungen oder Investitionen so, dass du am Stichtag 1. Januar unter dem Freibetrag bleibst
Arbeitnehmergutschrift: Diese wird automatisch gewährt, aber stelle sicher, dass dein Arbeitgeber sie korrekt bei der Lohnsteuer berücksichtigt.
Selbstständigenabzug: Wenn du selbstständig bist, sorge dafür, dass du die Mindeststundenzahl (1.225 Stunden) dokumentieren kannst.
Startersabzug: In den ersten drei Jahren als Selbstständiger nutzen (zusätzliche 2.123 Euro).
Seniorengutschrift: Ab 65 Jahren automatisch gewährt, aber achte darauf, dass sie bei der Steuererklärung berücksichtigt wird.
Holding-Strukturen
Eine Holding-Struktur kann für Unternehmer mit mehreren Geschäftsbereichen oder höheren Gewinnen vorteilhaft sein.
Typische Struktur:
- Holding-B.V. (Muttergesellschaft): Hält Beteiligungen an Tochtergesellschaften
- Betriebs-B.V. (Tochtergesellschaft): Führt das operative Geschäft
Vorteile:
- Steuerfreie Dividenden: Dividenden von der Betriebs-B.V. an die Holding-B.V. sind steuerfrei (Beteiligungsbefreiung ab 5 % Anteil)
- Vermögensschutz: Gewinne können in der Holding thesauriert werden, geschützt vor Gläubigern der Betriebs-B.V.
- Nachfolgeplanung: Anteile an der Holding können schrittweise übertragen werden
- Investitionen: Die Holding kann in andere Unternehmen oder Immobilien investieren
Beispiel:
- Betriebs-B.V. macht 200.000 Euro Gewinn
- Körperschaftsteuer 19 % = 38.000 Euro
- Verbleiben 162.000 Euro
- Dividendenausschüttung an Holding-B.V.: steuerfrei
- In der Holding: 162.000 Euro können reinvestiert oder für spätere Auszahlung zurückgelegt werden
Erst wenn du als Privatperson Dividenden aus der Holding beziehst, zahlst du die 24,50 % Box-2-Steuer.
Nachteile:
- Höhere Gründungs- und Verwaltungskosten
- Komplexere Buchhaltung
- Nur sinnvoll bei höheren Gewinnen (ab ca. 100.000 bis 150.000 Euro jährlich)
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Steuererklärung (aangifte inkomstenbelasting):
- Reguläre Frist: 1. Mai des Folgejahres
- Mit Steuerberater: Automatische Verlängerung bis 1. September
- Auf Antrag: Weitere Fristverlängerung bis maximal 1. Dezember möglich
Beispiel: Für das Steuerjahr 2025 läuft die Frist bis zum 1. Mai 2026 (bzw. 1. September 2026 mit Steuerberater).
Voranmeldungen:
- Umsatzsteuer (BTW): Quartalsweise oder monatlich, jeweils einen Monat nach Ende des Zeitraums
- Lohnsteuer: Monatlich, bis zum letzten Tag des Folgemonats
- ICP-Erklärung (innergemeinschaftliche Lieferungen): Quartalsweise
Benötigte Unterlagen
Für Arbeitnehmer:
- Jährlicher Lohnsteuerbescheid (jaaropgave) vom Arbeitgeber
- Nachweise über absetzbare Kosten (falls über Pauschale hinaus)
- Angaben zu Nebeneinkünften
Für Selbstständige:
- Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz
- Umsatzsteuererklärungen des Jahres
- Nachweise über Investitionen
- Belege für absetzbare Betriebsausgaben
Für alle:
- Bankkontoauszüge zum Stichtag 1. Januar (für Box 3)
- Depotwerte zum 1. Januar
- WOZ-Bescheid für Immobilien
- Hypothekenabrechnung (bei Eigenheim)
- Nachweise über gezahlte ausländische Steuern
- Rentenbescheide und Nachweise über Rentenzahlungen
- Schenkungen und Erbschaften
Box-3-Vermögen: Besonders wichtig ist eine genaue Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden zum Stichtag 1. Januar. Vergiss nicht:
- Ausländische Konten und Depots
- Zweitwohnungen im In- und Ausland
- Forderungen
- Kryptowährungen
Online-Portale
Mijn Belastingdienst: Das zentrale Portal für alle steuerlichen Angelegenheiten. Hier kannst du:
- Deine Steuererklärung elektronisch einreichen
- Steuerbescheide einsehen
- Vorauszahlungen verwalten
- Persönliche Daten aktualisieren
- Mit der Steuerbehörde kommunizieren
Zugang:
- Mit DigiD (digitaler Identitätsnachweis, den du bei der Gemeinde beantragst)
- Oder mit eHerkenning (für Unternehmer)
Vorausgefüllte Erklärung: Viele Daten sind bereits vorausgefüllt:
- Lohndaten vom Arbeitgeber
- AOW-Rente
- Hypothekendaten
- Bankkonten bei niederländischen Banken (teilweise)
Du musst nur noch prüfen, ergänzen und bestätigen.
Mobile App: Die Belastingdienst bietet auch eine App für iOS und Android an, über die du bestimmte Vorgänge erledigen kannst.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Wann du selbst machen kannst:
- Einfache Arbeitnehmersituation ohne Nebeneinkünfte
- Keine ausländischen Einkünfte
- Wenig Vermögen (unter Freibetrag)
- Keine selbstgenutzten Immobilien mit komplexen Hypotheken
Wann ein Steuerberater sinnvoll ist:
- Selbstständigkeit oder B.V.
- Internationale Einkünfte und Doppelbesteuerungsfragen
- Komplexe Vermögensstrukturen
- Erbschaften oder Schenkungen
- Immobilienbesitz (besonders mehrere Objekte)
- Erstes Jahr in den Niederlanden
- Wenn du die 30-%-Regelung nutzen möchtest
Kosten: Ein niederländischer Steuerberater (belastingadviseur) kostet für eine einfache Erklärung ca. 200 bis 400 Euro, für komplexe Fälle 500 bis 2.000 Euro oder mehr.
Vorteil: Steuerberater kennen alle Gestaltungsmöglichkeiten und verhindern kostspielige Fehler. Außerdem verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis September.
Strafen bei Verspätung
Verspätungszuschlag:
- Erste Mahnung: Keine Strafe, aber Aufforderung zur Abgabe
- Nach 4 Wochen: Zwangsgeld von 5.278 Euro angedroht
- Bei weiterer Nichtabgabe: Schätzungsbescheid (voorbeschikking) durch die Behörde, meist zu deinem Nachteil
Säumniszuschläge: Wenn du Steuern zu spät zahlst:
- 4 % Verzugszins pro Jahr auf Nachzahlungen
- Bei Vorauszahlungen: Guthabenzins (niedriger, aktuell ca. 2 %)
Strafen bei falschen Angaben:
- Fahrlässigkeit: Bis zu 5.278 Euro Bußgeld
- Vorsatz: Bis zu 26.393 Euro Bußgeld plus Nachzahlung der Steuern mit bis zu 300 % Strafzuschlag
- Steuerhinterziehung: Kann strafrechtlich verfolgt werden, Freiheitsstrafen bis zu 6 Jahren möglich
Selbstanzeige: Wenn du Fehler entdeckst oder Einkünfte nicht angegeben hast, kannst du eine freiwillige Korrektur (inkeerregeling) einreichen. Dann fallen die Strafen deutlich milder aus oder entfallen ganz.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung
Obligatorische Basisversicherung (basisverzekering): Jede Person, die in den Niederlanden lebt oder arbeitet, muss eine Krankenversicherung abschließen. Im Gegensatz zu Deutschland ist das System vollständig privat organisiert, aber mit gesetzlichen Vorgaben.
Kosten:
- Durchschnittliche Prämie: 140 bis 160 Euro pro Monat (2025)
- Die Prämie variiert je nach Versicherer, aber das Leistungspaket ist gesetzlich festgelegt
- Kinder bis 18 Jahre sind kostenfrei mitversichert
Selbstbeteiligung (eigen risico):
- Gesetzliche Mindest-Selbstbeteiligung: 385 Euro pro Jahr
- Freiwillig kann diese auf bis zu 885 Euro erhöht werden (gegen Prämienrabatt)
- Gilt nur für medizinische Behandlungen, nicht für Hausarztbesuche oder Vorsorge
Arbeitgeberzuschuss: Viele Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss zur Krankenversicherung (zorgtoeslag werkgever), oft 50 bis 100 % der Prämie. Das ist aber freiwillig und muss ausgehandelt werden.
Krankenversicherungsbeihilfe (zorgtoeslag): Wenn dein Einkommen niedrig ist, kannst du staatliche Unterstützung beantragen:
- Bei Einkommen bis ca. 37.000 Euro (Einzelperson) bzw. 46.000 Euro (Paar)
- Maximale Beihilfe: Ca. 157 Euro pro Monat
- Wird einkommensabhängig gestaffelt
Zusatzversicherungen (aanvullende verzekeringen): Für Leistungen, die nicht in der Basisversicherung enthalten sind:
- Zahnbehandlungen (außer bei Kindern)
- Physiotherapie über 20 Sitzungen hinaus
- Alternative Heilmethoden
- Brillen und Kontaktlinsen
Kosten: 10 bis 50 Euro monatlich, je nach Leistungsumfang.
Rentenversicherung
AOW (Allgemeine Altersrente): Die niederländische Basisrente ist eine umlagefinanzierte Volksversicherung, die allen Einwohnern zusteht.
Beitragssatz: Etwa 17,90 % des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (38.098 Euro für 2025). Der Beitrag ist in der Einkommensteuer enthalten (Teil der 35,82 % in Box 1).
Anspruch:
- Volle Rente: Nach 50 Jahren Wohnsitz in den Niederlanden zwischen 15 und 67 Jahren
- Pro Jahr Wohnsitz: 2 % der vollen Rente
- Aktuelle volle AOW-Rente: Ca. 1.400 Euro brutto pro Monat für Alleinstehende, ca. 1.900 Euro für Paare zusammen
Rentenalter: Aktuell 67 Jahre, wird in Zukunft weiter steigen (an die Lebenserwartung gekoppelt).
Für Auswanderer: Wenn du vor deinem 67. Lebensjahr nicht die vollen 50 Jahre in den Niederlanden gelebt hast, erhältst du eine anteilige Rente. Die AOW wird auch ins Ausland ausgezahlt, wenn du nach der Rente wegziehst.
Betriebliche Altersvorsorge (pensioen): Zusätzlich zur AOW haben die meisten Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Rente. Diese ist oft obligatorisch und wird über Branchenfonds oder Versicherungen organisiert.
Beitragssatz: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten, insgesamt oft 15 bis 25 % des Gehalts (über dem AOW-Freibetrag).
Arbeitslosenversicherung
WW (Werkloosheidswet): Die Arbeitslosenversicherung ist für Arbeitnehmer obligatorisch.
Beitragssatz: Ca. 0,5 % des Gehalts, wird vollständig vom Arbeitnehmer getragen (in der Lohnabrechnung ausgewiesen).
Leistung:
- Erste zwei Monate: 75 % des letzten Gehalts
- Danach: 70 % des letzten Gehalts
- Maximum: Ca. 5.200 Euro brutto pro Monat
- Dauer: Abhängig von der Beschäftigungsdauer, mindestens 3 Monate, maximal 24 Monate
Selbstständige: Sind nicht automatisch arbeitslosenversichert, können aber eine freiwillige Versicherung abschließen.
Pflegeversicherung
Wlz (Wet langdurige zorg): Die Pflegeversicherung deckt schwere, langfristige Pflegebedürftigkeit ab (z. B. Pflegeheime, schwere Behinderungen).
Beitragssatz: Ca. 9,65 % des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (38.098 Euro). Der Beitrag ist in der Einkommensteuer enthalten.
Leistung: Übernahme der Kosten für stationäre Pflege oder häusliche Pflege bei schwerer Pflegebedürftigkeit. Es gibt keine Eigenbeteiligung wie in Deutschland.
Wmo (Wet maatschappelijke ondersteuning): Für leichtere Pflegebedürftigkeit und Unterstützung im Alltag sind die Gemeinden zuständig. Die Leistungen variieren je nach Wohnort.
Gesamtbelastung vs. DACH-Länder
Vergleich der Sozialabgaben (bei durchschnittlichem Gehalt von 50.000 Euro):
Niederlande:
- Nationale Versicherungen (AOW, Wlz, Anw): Ca. 27,65 % bis 38.098 Euro = 10.539 Euro
- Krankenversicherung (privat): Ca. 1.800 Euro jährlich
- Arbeitnehmerbeiträge (WW, Pensionsfonds): Ca. 7 bis 10 % = 3.500 bis 5.000 Euro
- Gesamtbelastung: Ca. 15.839 bis 17.339 Euro = 32 bis 35 % des Bruttogehalts
Deutschland (zum Vergleich):
- Rentenversicherung: 18,6 % (je zur Hälfte AG/AN) = 4.650 Euro
- Krankenversicherung: 14,6 % + Zusatzbeitrag (je zur Hälfte) = ca. 4.000 Euro
- Pflegeversicherung: 3,4 % = 850 Euro
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % = 650 Euro
- Gesamtbelastung Arbeitnehmeranteil: Ca. 10.150 Euro = 20 % des Bruttogehalts
Aber: In Deutschland kommen noch ca. 10.150 Euro Arbeitgeberanteil hinzu, was die Arbeitskosten erhöht.
Österreich:
- Sozialversicherungsbeiträge Arbeitnehmer: Ca. 18 % = 9.000 Euro
Schweiz:
- Sozialversicherungsbeiträge sehr unterschiedlich je nach Kanton und Arbeitgeber, aber tendenziell niedriger als in NL
Fazit: Die niederländischen Sozialabgaben liegen im mittleren Bereich. Die Belastung für Arbeitnehmer ist höher als in Deutschland (wegen der privaten Krankenversicherung und höheren Beiträgen), aber die Leistungen sind vergleichbar oder besser (z. B. großzügigere Arbeitslosenversicherung).
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung
| Steuerart | Niederlande | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer Spitzensatz | 49,50 % ab 75.518 Euro | 45 % ab 277.826 Euro plus Solidaritätszuschlag 5,5 % | 55 % ab 1 Mio. Euro | 11 bis 40 % (kantonal unterschiedlich) |
| Körperschaftsteuer | 19 % bis 200.000 Euro, darüber 25,8 % | 15 % plus Gewerbesteuer ca. 14 % = gesamt ca. 29 % | 23 % (plus 3 % Mindeststeuersatz in bestimmten Fällen) | 12 bis 21 % (kantonal unterschiedlich) |
| Kapitalertragssteuer | Keine direkte Steuer, aber fiktive Besteuerung über Box 3: ca. 2,2 % des Vermögenswerts jährlich | 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag | 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) | Kantonal unterschiedlich, oft 0 % bei Privatpersonen für Kapitalgewinne |
| Vermögensteuer | Über Box 3: effektiv ca. 1,5 bis 2,2 % des Vermögens jährlich (abhängig von Zusammensetzung) | Keine allgemeine Vermögensteuer | Keine Vermögensteuer | 0,1 bis 1 % (kantonal unterschiedlich) |
| Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer | Regelsteuersatz 21 %, ermäßigt 9 % | Regelsteuersatz 19 %, ermäßigt 7 % | Regelsteuersatz 20 %, ermäßigt 10 % und 13 % | Regelsteuersatz 8,1 %, ermäßigt 2,6 % |
| Grunderwerbsteuer | 10,4 % (0 % für Erstkäufer unter 35 Jahren bis 510.000 Euro) | 3,5 bis 6,5 % (je nach Bundesland) | 3,5 % | 1 bis 3 % (kantonal unterschiedlich) |
| Erbschaftsteuer | 10 bis 40 % (je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe) | 7 bis 50 % (je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe) | 0 bis 60 % (je nach Verwandtschaftsgrad und Bundesland) | 0 bis 50 % (kantonal sehr unterschiedlich, teilweise keine Erbschaftsteuer) |
| Gewerbesteuer | Keine Gewerbesteuer | 7 bis 17 % (je nach Gemeinde, zusätzlich zur Einkommensteuer) | Keine Gewerbesteuer | Kantonal unterschiedlich, oft keine separate Gewerbesteuer |
| Sozialabgaben Arbeitnehmeranteil | Ca. 32 bis 35 % (inkl. nationale Versicherungen und private Krankenversicherung) | Ca. 20 % (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) | Ca. 18 % (Sozialversicherungsbeiträge) | Ca. 12 bis 18 % (je nach Kanton und Versicherungen) |
| Grundsteuer / OZB | 0,03 bis 0,50 % des WOZ-Werts (kommunal unterschiedlich) | 0,2 bis 1 % des Einheitswerts (je nach Gemeinde, Reform 2025) | 0,1 bis 0,3 % (je nach Gemeinde) | Kantonal sehr unterschiedlich |
| Kfz-Steuer | Ca. 650 bis 1.100 Euro jährlich (höher für Diesel, niedriger für Elektro) | Ca. 200 bis 400 Euro jährlich | Ca. 150 bis 500 Euro jährlich (je nach Bundesland) | Kantonal unterschiedlich, ca. 200 bis 600 CHF |
Hinweise zur Tabelle:
- Alle Angaben beziehen sich auf das Steuerjahr 2025 und können sich in den Folgejahren ändern
- Einkommens- und Körperschaftsteuersätze sind Spitzensätze bzw. Durchschnittssätze
- Die Schweizer Steuersätze variieren sehr stark zwischen den 26 Kantonen
- Sozialabgaben enthalten nur den Arbeitnehmeranteil, nicht den Arbeitgeberanteil
- Die effektive Steuerbelastung hängt stark von der individuellen Situation ab (Einkommen, Familienstand, Wohnort, Vermögen)
Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen
Szenario 1: Alleinstehender Arbeitnehmer, 40.000 Euro Brutto
Niederlande:
- Einkommensteuer: 40.000 € × 35,82 % = 14.328 €
- Minus Steuergutschriften (algemene + arbeidskorting): ca. 8.800 €
- Netto Einkommensteuer: 5.528 €
- Krankenversicherung: 1.800 €
- Netto verfügbar: ca. 32.672 € = 81,7 %
Deutschland:
- Einkommensteuer + Soli: ca. 7.200 €
- Sozialabgaben (AN-Anteil): ca. 8.000 €
- Netto verfügbar: ca. 24.800 € = 62 %
Österreich:
- Einkommensteuer: ca. 6.500 €
- Sozialabgaben: ca. 7.200 €
- Netto verfügbar: ca. 26.300 € = 65,8 %
Schweiz (Kanton Zürich):
- Einkommensteuer (Bund + Kanton): ca. 4.500 CHF
- Sozialabgaben: ca. 5.000 CHF
- Netto verfügbar: ca. 30.500 CHF = 76 %
Bei diesem Einkommensniveau ist die Niederlande durch die hohen Steuergutschriften am attraktivsten.
Szenario 2: Alleinstehender Arbeitnehmer, 80.000 Euro Brutto
Niederlande:
- Einkommensteuer Box 1: ca. 29.600 €
- Minus Steuergutschriften: ca. 7.000 €
- Netto Einkommensteuer: 22.600 €
- Krankenversicherung: 1.800 €
- Netto verfügbar: ca. 55.600 € = 69,5 %
Deutschland:
- Einkommensteuer + Soli: ca. 19.500 €
- Sozialabgaben (AN-Anteil): ca. 14.000 €
- Netto verfügbar: ca. 46.500 € = 58,1 %
Österreich:
- Einkommensteuer: ca. 22.000 €
- Sozialabgaben: ca. 13.500 €
- Netto verfügbar: ca. 44.500 € = 55,6 %
Schweiz (Kanton Zürich):
- Einkommensteuer: ca. 15.000 CHF
- Sozialabgaben: ca. 10.000 CHF
- Netto verfügbar: ca. 55.000 CHF = 68,8 %
Bei höherem Einkommen wird die Schweiz attraktiver, während Deutschland und Österreich durch höhere Progression stärker belasten.
Szenario 3: Selbstständiger mit 100.000 Euro Gewinn, 300.000 Euro Vermögen
Niederlande:
- Einkommensteuer Box 1 (inkl. Selbstständigenabzug): ca. 43.000 €
- Box 3 (300.000 € minus 57.684 € Freibetrag = 242.316 €): ca. 5.335 €
- Krankenversicherung: 1.800 €
- Gesamtsteuerbelastung: 50.135 € = 50,1 %
Deutschland:
- Einkommensteuer + Soli: ca. 38.000 €
- Kranken-/Pflegeversicherung (Selbstständige): ca. 9.000 €
- Keine Vermögensteuer
- Gesamtsteuerbelastung: 47.000 € = 47 %
Österreich:
- Einkommensteuer: ca. 40.000 €
- Sozialversicherung (Selbstständige): ca. 8.000 €
- Keine Vermögensteuer
- Gesamtsteuerbelastung: 48.000 € = 48 %
Schweiz (Kanton Zürich):
- Einkommensteuer: ca. 25.000 CHF
- Sozialversicherung: ca. 12.000 CHF
- Vermögensteuer (ca. 0,3 %): ca. 900 CHF
- Gesamtsteuerbelastung: ca. 37.900 CHF = 37,9 %
Für Selbstständige mit Vermögen ist die Schweiz klar am günstigsten. Deutschland kann durch fehlende Vermögensteuer attraktiv sein, aber die Gesamtbelastung liegt ähnlich wie in den Niederlanden.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Niederlande – Pro:
- 30-%-Regelung für qualifizierte ausländische Arbeitnehmer (enorm vorteilhaft)
- Keine Gewerbesteuer
- Kein Solidaritätszuschlag
- Keine Spekulationsfrist bei Kapitalgewinnen
- Hohe Steuergutschriften bei mittleren Einkommen
- Eigenheimförderung mit Hypothekenzinsabzug
- Relativ einfaches Steuersystem mit digitalem Zugang
- EU-Mitgliedschaft mit allen Vorteilen (Freizügigkeit, keine Zölle)
Niederlande – Contra:
- Vermögensteuer über Box 3 (besonders für Investoren nachteilig)
- Sehr hohe Grunderwerbsteuer (10,4 %)
- Hohe Kfz-Steuer, besonders für Diesel
- Quellensteuer auf ausländische Dividenden wird nicht angerechnet
- Private Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung
- Höherer Spitzensteuersatz tritt früher ein als in Deutschland
- Fiktive Besteuerung in Box 3 kann nachteilig sein, wenn Vermögen wenig Ertrag bringt
Deutschland – Pro:
- Keine Vermögensteuer
- Niedrigere Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland)
- Gesetzliche Krankenversicherung mit Familienversicherung
- Hoher Grundfreibetrag (11.784 Euro für 2025)
- Spitzensteuersatz tritt erst bei sehr hohen Einkommen ein
- Günstigere Kfz-Steuer
Deutschland – Contra:
- Gewerbesteuer (zusätzlich zur Einkommensteuer)
- Solidaritätszuschlag (wenn auch nur noch bei hohen Einkommen)
- Komplexes Steuersystem mit vielen Sonderregelungen
- Hohe Sozialabgaben (über 40 % der Arbeitskosten)
- Spekulationsfristen bei Kapitalgewinnen
Österreich – Pro:
- Keine Vermögensteuer
- Niedrigere Grunderwerbsteuer (3,5 %)
- Relativ einfache Besteuerung von Kapitalerträgen (KESt 27,5 %)
- Günstiges Gesundheitssystem
Österreich – Contra:
- Höchster Spitzensteuersatz (55 %)
- Keine besonderen Vorteile für Auswanderer
- Hohe Sozialabgaben
Schweiz – Pro:
- Niedrigste Steuerbelastung insgesamt
- Keine Abgeltungssteuer für private Kapitalgewinne (bei reinem Privatvermögen)
- Niedrige Sozialabgaben
- Niedrige Mehrwertsteuer
- Günstige Unternehmensbesteuerung
- Hohe Lebensqualität
Schweiz – Contra:
- Kein EU-Mitglied (Einschränkungen bei Personenfreizügigkeit und Handel)
- Hohe Lebenshaltungskosten
- Komplexes föderales Steuersystem (26 Kantone mit unterschiedlichen Regelungen)
- Kantonale Vermögenssteuern (wenn auch niedrig)
- Private Krankenversicherung teuer (ca. 300 bis 500 CHF pro Monat)
Fazit
Für welche Auswanderer-Typen lohnen sich die Niederlande steuerlich?
Hochqualifizierte Arbeitnehmer mit 30-%-Regelung: Klarer Gewinner. Die 30-%-Regelung macht die Niederlande für fünf Jahre extrem attraktiv, besonders bei höheren Gehältern.
Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen (30.000 bis 60.000 Euro): Durch die hohen Steuergutschriften oft günstiger als in Deutschland oder Österreich. Vergleichbar mit der Schweiz, aber mit einfacherer Immigration.
Arbeitnehmer mit hohen Einkommen (über 80.000 Euro): Ohne 30-%-Regelung ist die Schweiz steuerlich attraktiver. Mit 30-%-Regelung sind die Niederlande unschlagbar.
Selbstständige und Unternehmer: Mittleres Steuerniveau. Vorteilhaft durch fehlende Gewerbesteuer und niedrige Körperschaftsteuer bei B.V.-Gründung. Aber: Vermögensteuer kann nachteilig sein.
Digitale Nomaden: Attraktiv durch einfache Infrastruktur, gute digitale Verwaltung und EU-Mitgliedschaft. Steuerlich im Mittelfeld.
Investoren und Kapitalanleger: Eher nachteilig durch Box 3-Vermögensteuer. Bei großem Vermögen (über 1 Million) wird die Steuerbelastung erheblich. Die Schweiz oder Deutschland sind hier günstiger.
Immobilieninvestoren: Gemischt. Selbstgenutztes Eigenheim wird gefördert, Anlageimmobilien durch Box 3 belastet. Sehr hohe Grunderwerbsteuer schreckt ab.
Rentner: Hängt stark von der Rentenquelle ab. Deutsche/österreichische gesetzliche Renten werden im Heimatland besteuert, private Renten in den Niederlanden. Bei niedrigen Einkommen durch Steuergutschriften und Seniorenfreibeträge attraktiv. Bei höheren Renten ist die Schweiz oft günstiger.
Wichtigste Punkte zusammengefasst
- Box-System: Die Niederlande teilen Einkommen in drei Boxen mit unterschiedlichen Steuersätzen. Box 3 besteuert Vermögen mit fiktiven Erträgen.
- 30-%-Regelung: Für qualifizierte ausländische Arbeitnehmer ein riesiger Vorteil – 30 % des Gehalts steuerfrei für bis zu fünf Jahre.
- Vermögensteuer: Über Box 3 effektiv ca. 1,5 bis 2,2 % des Vermögens jährlich. Für Investoren nachteilig.
- Keine Gewerbesteuer: Vorteil für Unternehmer gegenüber Deutschland.
- Eigenheimförderung: Hypothekenzinsen absetzbar, Eigenheim nicht in Box 3. Aber hohe Grunderwerbsteuer (10,4 %).
- Sozialabgaben: Im mittleren Bereich, aber private Krankenversicherung obligatorisch (ca. 140 bis 160 Euro monatlich).
- Hohe Grunderwerbsteuer: 10,4 % (außer für Erstkäufer unter 35) ist ein großer Nachteil beim Immobilienkauf.
- Einfaches digitales System: Steuererklärung online, viele Daten vorausgefüllt, effiziente Verwaltung.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Mit Deutschland, Österreich und Schweiz vorhanden, aber kein Erbschaftsteuer-DBA.
- EU-Mitgliedschaft: Volle Freizügigkeit, keine Zölle, einfacher Zugang für EU-Bürger.
Empfehlung zu professioneller Beratung
Die niederländischen Steuerregeln sind komplex, besonders das Box-System und die internationalen Aspekte bei Auswanderung. Ich empfehle dir dringend, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen:
Vor dem Umzug:
- Konsultiere einen Steuerberater mit Kenntnissen sowohl des niederländischen als auch des deutschen/österreichischen/schweizerischen Steuersystems
- Plane den Zeitpunkt des Umzugs steuerlich optimal
- Kläre die Wegzugsbesteuerung ab (besonders bei Unternehmensbeteiligungen)
- Prüfe, ob du die Voraussetzungen für die 30-%-Regelung erfüllst
Im ersten Jahr in den Niederlanden:
- Lass deine erste Steuererklärung von einem niederländischen Steuerberater erstellen
- Kläre die Behandlung ausländischer Einkünfte und Vermögenswerte
- Stelle sicher, dass alle Steuergutschriften korrekt beantragt werden
- Prüfe, ob eine B.V.-Gründung steuerlich vorteilhaft wäre
Bei größeren Vermögen oder komplexen Situationen:
- Regelmäßige steuerliche Planung mit einem Berater
- Optimierung der Box-3-Belastung
- Nachlassplanung unter Berücksichtigung beider Steuersysteme
Ein guter Steuerberater kostet zwar Geld, kann dir aber leicht das Mehrfache an Steuern sparen – und verhindert kostspielige Fehler. Die Investition lohnt sich fast immer.
FAQ
1. Muss ich in den Niederlanden Steuern zahlen, wenn ich noch in Deutschland/Österreich/Schweiz arbeite?
Das hängt davon ab, wo du deinen Wohnsitz hast und wo die Arbeit ausgeübt wird. Wenn du in den Niederlanden wohnst, aber remote für einen Arbeitgeber in Deutschland arbeitest, musst du das Einkommen grundsätzlich in den Niederlanden versteuern. Allerdings darf Deutschland eine begrenzte Quellensteuer erheben, die in den Niederlanden angerechnet wird. Bei Grenzgängern (täglich pendeln) gelten Sonderregelungen. Konsultiere einen Steuerberater, der beide Steuersysteme kennt.
2. Lohnt sich die 30-%-Regelung auch bei niedrigeren Gehältern?
Ja, die 30-%-Regelung ist bei jedem Einkommensniveau vorteilhaft, solange du die Mindestgehaltsgrenze erfüllst (2025: ca. 43.000 Euro für unter 30-Jährige mit Master, sonst 55.000 Euro). Bei einem Gehalt von 50.000 Euro sind 15.000 Euro steuerfrei – das spart dir etwa 5.000 bis 6.000 Euro Steuern jährlich. Der Antrag muss innerhalb von vier Monaten nach Arbeitsantritt gestellt werden.
3. Muss ich mein Vermögen in Deutschland/Österreich/Schweiz auch in den Niederlanden versteuern?
Ja, wenn du in den Niederlanden ansässig bist, musst du dein weltweites Vermögen in Box 3 angeben – also auch ausländische Bankkonten, Wertpapierdepots und Immobilien. Die Niederlande tauschen automatisch Finanzdaten mit über 100 Ländern aus. Bei Nichtangabe drohen hohe Strafen (bis zu 5.278 Euro plus Nachzahlung mit Strafzuschlag).
4. Wie funktioniert die Besteuerung, wenn ich ein Eigenheim in den Niederlanden und eine Ferienwohnung in Deutschland habe?
Dein niederländisches Eigenheim wird in Box 1 erfasst mit Hypothekenzinsabzug und fiktivem Eigenwoningforfait (ca. 0,35 % des WOZ-Werts). Die deutsche Ferienwohnung kommt in Box 3 mit einer fiktiven Rendite von 6,17 % auf den Verkehrswert. Hypotheken auf die Ferienwohnung werden mit 2,47 % fiktivem Zins berücksichtigt. Beide Immobilien sind in der niederländischen Steuererklärung anzugeben.
5. Kann ich als Selbstständiger in den Niederlanden die Umsatzsteuer (BTW) zurückfordern, die ich in Deutschland bezahlt habe?
Ja, über das „MOSS-System“ (Mini One Stop Shop) bzw. das Verfahren für innergemeinschaftliche Vorsteuererstattung kannst du Umsatzsteuer, die du als niederländischer Unternehmer in anderen EU-Ländern bezahlt hast, zurückfordern. Der Antrag läuft über das niederländische Finanzamt. Du brauchst Originalbelege und musst nachweisen, dass die Kosten betrieblich veranlasst waren.
6. Was passiert mit meiner deutschen/österreichischen gesetzlichen Rente, wenn ich in die Niederlande ziehe?
Deutsche und österreichische gesetzliche Renten dürfen nach den Doppelbesteuerungsabkommen nur im Heimatland besteuert werden. Du erhältst die Rente weiterhin ausgezahlt, und Deutschland/Österreich behält die Steuer ein. In den Niederlanden musst du die Rente zwar angeben, sie wird aber nicht besteuert (nur Progressionsvorbehalt). Private Betriebsrenten werden hingegen in den Niederlanden versteuert.
7. Lohnt es sich steuerlich, eine B.V. (niederländische GmbH) zu gründen?
Eine B.V. lohnt sich steuerlich meist ab einem Jahresgewinn von 100.000 Euro. Die Körperschaftsteuer (19 % bzw. 25,8 %) ist niedriger als die Spitzensätze in Box 1 (49,50 %), und du kannst Gewinne im Unternehmen thesaurieren. Beachte aber: Sobald du Dividenden ausschüttest, zahlst du zusätzlich 24,50 % in Box 2. Die Gesamtbelastung liegt dann bei etwa 40 bis 45 %. Eine B.V. verursacht außerdem höhere Verwaltungskosten (Buchhaltung, Jahresabschluss). Lass dich beraten!
Hilfen für einen sorglosen Umzug in die Niederlande
Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung in die Niederlande, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.
| Service mit Link | Beschreibung |
|---|---|
| Beratung + Mentor + Coaching | Wir begleiten dich auf deinem Weg in die Niederlande von A bis Z (unverbindliches Erstgespräch buchen), angefangen von einer Erstberatung oder Strategiegespräch bis zur erfolgreichen Integration |
| Steuer- und Rechtsberatung | Rechtliche und steuerliche Beratung |
| Beglaubigte Übersetzungen | Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten |
| Umzugsservice Ausland | Professionelle Umzüge weltweit, bis 40 % Preisvorteil |
| Internationale Krankenversicherung | Individuelle Police gemäß deinen persönlichen Bedürfnissen |
| Expat Haftpflichtversicherung | Zuverlässiger Schutz weltweit, Absicherung bei Haftpflichtschäden |
| Internationales Konto | Kostenloses Multi-Währungs-Konto mit weltweit sehr preisgünstigen Überweisungen |
| Job Angebote | Eine Auswahl an guten Job Angeboten |
| Sprachkurse | Multimedia Sprachkurse für schnelles und einfaches Erlernen von 83 Fremdsprachen → Sprachkurs Niederländisch |
| Ausstattung & Zubehör | Bei einer Auswanderung oder auf Reisen brauchst du so manches, was du vielleicht noch nicht hast |
| Visaservice | Für jene Lände für die die Visabesorgung kompliziert ist, findest du hier einen Service, der alles für dich erledigt |
| Flug buchen | Flugbuchung einfach, schnell & zum besten Preis |
| Flughafen Transfer | Du wirst bequem und sicher vom Flughafen abgeholt und zu deiner Unterkunft gebracht |
| Mietwagen | Wenn du lieber selber fahren möchtest, kannst du ein KFZ deiner Wahl buchen |
| Hotel, Hostel, Ferienwohnung | Große Auswahl an preiswerten Unterkünften für die ersten Wochen |
| Wohnung oder Haus mieten | Hier erhältst du deine Wohnung mit Mieterschutz und 10 % Rabatt auf die Mieterschutzgebühr |
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Dieser Artikel wurde im Dezember 2025 erstellt und berücksichtigt die Steuergesetzgebung für das Jahr 2025. Steuergesetze ändern sich regelmäßig – prüfe daher immer die aktuellen Regelungen oder konsultiere einen Steuerberater. Die Informationen in diesem Artikel dienen nur zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
Zuletzt aktualisiert: 3. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
