20. November 2024 von Jan Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert
Besteuerung von natürlichen Personen
Mauritius hat ein Remissions-basiertes Steuersystem: Es werden nur diejenigen Einkünfte besteuert, die in oder aus Mauritius heraus generiert werden, oder auf ausländische geschäftliche Einkünfte, die nach Mauritius überwiesen werden.
Der Steuersatz für die individuelle Einkommensteuer beträgt pauschal 15 % (Einkommen bis 700.000 MUR werden abweichend mit 10 %, Einkommen zwischen 700.000 und 975.000 MUR mit 12,5 % besteuert). Auf Einkommensbestandteile (inkl. Dividenden), die 3 Millionen MUR (ca. 62.000 EUR) p.a. übersteigen, wird ein Solidaritätszuschlag von 25 % erhoben, der bei 10 % des Gesamteinkommens gedeckelt ist.
Eine natürliche Person wird in Mauritius steuerlich ansässig, wenn sie hier ihren Wohnsitz hat und ihr Lebensmittelpunkt nicht außerhalb von Mauritius ist, oder wenn sie innerhalb eines Fiskaljahres (1. Juli bis 30. Juni) mehr als 183 Tage in Mauritius verbracht hat, oder wenn sie innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Fiskaljahren insgesamt mehr als 270 Tage in Mauritius verbracht hat.
Einkommen, das nicht der Lohnsteuer unterliegt, ist jährlich in einer persönlichen Einkommensteuererklärung anzugeben. Der Aufwand hierfür ist im Vergleich zu Deutschland äußerst überschaubar. Die Steuererklärung kann innerhalb von 20 Minuten am Computer erledigt werden!
Es gibt keine Kapitalgewinnsteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Quellensteuern auf Dividenden.
Besteuerung von juristischen Personen
Die Körperschaftsteuer beträgt pauschal 15 %. Unternehmen werden nach ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Ein Unternehmen ist in Mauritius steuerlich ansässig, wenn es entweder in Mauritius registriert ist oder das zentrale Management und die Kontrolle in Mauritius stattfinden.
Auf bestimmte Einkunftsarten wird die Körperschaftsteuer effektiv auf 3 % reduziert, indem 80 % des Einkommens nicht der Steuer unterworfen werden:
- Ausländische Dividenden
- Gewinne, die ausländischen Betriebsstätten zugeordnet werden können
- Einkünfte aus Zinsen und Lizenzgebühren (Royalties)
- Einkommen aus spezifizierten Finanzdienstleistungen
- Einkommen aus dem Exportgeschäft unter bestimmten Bedingungen
Es gibt keine Kapitalgewinnsteuer (Capital Gains Tax) und keine Quellensteuern auf Dividenden. Für Auslandsgesellschaften gilt seit 2020 ein Controlled Foreign Companies (CFC) Regime, doch es gibt zahlreiche Ausnahmen.
Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
Mauritius hat mit 47 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, darunter 18 in Afrika. Darüber hinaus bedürfen 7 weitere Abkommen der Ratifizierung, 4 erwarten ihre Unterzeichnung, und 20 befinden sich in Verhandlung.
Zusätzlich sind 11 Abkommen zum Austausch von Finanzinformationen (Tax Information Exchange Agreements; TIEA) in Kraft, und 3 erwarten ihre Unterzeichnung.
Mit Deutschland besteht ein DBA. Mit der Schweiz wurde ein DBA unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Mit Österreich besteht ein TIEA.
Gründung von Gesellschaften auf Mauritius
Rechtsformen und Gesellschaftsarten stehen in Mauritius in großer Vielfalt zur Verfügung. Die wichtigsten sind die Domestic Company, die Authorized Company und die Global Business Company. Die allermeisten Ausländer gründen eine Global Business Company.
Für in Deutschland unbegrenzt steuerpflichtige Personen ist eine Authorized Company ungeeignet, denn nach dem Außensteuergesetz würde eine steuerlich nicht in Mauritius ansässige Gesellschaft sicherlich als illegale „Briefkastenfirma“ eingestuft, wodurch erhebliche steuerliche Nachteile entstünden.
Einige Rechtsformen sind in Kontinentaleuropa unbekannt. Doch gerade sie, wie z. B. die Protected Cell Company und die Variable Capital Company, bieten besondere Vorteile.
Protected Cell Company (PCC)
Eine spezielle Gesetzgebung erlaubt die Trennung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten innerhalb eines Unternehmens auf separate Zellen, wodurch die Ansprüche eines Gläubigers auf Vermögenswerte auf diejenige Zelle beschränkt werden, mit der er eine Vertragsbeziehung hat.
Das Kapital ist in Zellen mit unterschiedlichen Namen, Buchhaltung und Bilanzen aufgeteilt. Jede Zelle ist gegen andere Zellen abgegrenzt. Die Zellen sind jedoch keine eigenen Unternehmen.
Investoren, die am Kapital der Zellen beteiligt sind, haben keinen Einfluss auf das Management der GBC selbst, das allein von den Inhabern des Kerns (Core) bestimmt wird. Es können allerdings Direktoren für einzelne Zellen bestellt werden.
Dieser umfassende Schutz kann angewendet werden auf Offshore Funds, Captive Insurance Companies und Investment Holding Companies, sowie auf Immobilien-Holdings – letztere auch als Domestic Company. Außerdem vereinfacht eine PCC die Verwaltung beträchtlich und reduziert die damit verbundenen operativen Kosten ganz erheblich.
Variable Capital Company (VCC)
Die VCC hat ein variables Kapital und eine variable Gesellschafterstruktur, vergleichbar einem offenen Investmentfonds nach deutschem Recht. Sie ist ähnlich aufgebaut wie eine PCC, erlaubt aber eine größere Anonymität der Anteilsinhaber und erlaubt auch die Strukturierung in Dach- und Unterfonds. Teilfonds und Zweckgesellschaften dürfen einen eigenen Namen und eine eigene Rechtspersönlichkeit haben (im Unterschied zur PCC).
Finanzdienstleistungen
Für Investoren, Trader und Finanzdienstleister bietet der Finanzplatz Mauritius eine enorme Bandbreite an Möglichkeiten.
Wie in den meisten Ländern, so sind Finanzdienstleistungen auch in Mauritius reguliert. Im Vergleich mit europäischen Ländern ist die Regulierung allerdings sehr viel schlanker, weniger kostspielig und für KMU bedeutend leichter zu handhaben.
Anbieter von Finanzdienstleistungen finden in Mauritius ein hervorragendes rechtliches, finanzielles und regulatorisches Rahmenwerk vor.
Digitale Vermögenswerte, inklusive Kryptowährungen, sind bereits seit 2018 als Asset-Klasse zugelassen, allerdings nur für spezifische Typen von Investoren.
Investmentfonds, Finanzdienstleistungsunternehmen und sogar eine Investmentbank lassen sich in Mauritius viel einfacher und kostengünstiger aufsetzen und zulassen als in der EU.
Paradies für Trader
Private Trader zahlen keine Kapitalgewinnsteuer und laufen auch keine Gefahr, mit ihrem Privatvermögen als gewerblich eingestuft zu werden.
Vermögensschutz und Sicherheit
Mauritius ist eines der sichersten Länder weltweit. Die Statuten von Trusts, Stiftungen, Unternehmen und Zweckgesellschaften sowie Gesellschaftsstrukturen lassen sich so gestalten, dass sie einer Tresoranlage im Innern einer uneinnehmbaren Festung gleichen.
Zu einem umfassenden Vermögensschutz gehören Vertraulichkeit und Diskretion. Das hat nichts mit Steuerhinterziehung zu tun, umso mehr aber mit dem Schutz der Privatsphäre. In Mauritius werden die folgenden Informationen streng vertraulich behandelt; es gibt keine öffentlich einsehbaren Register für:
- Global Business Companies (hinsichtlich Gesellschafterkreis und Jahresabschlüsse)
- Trusts und Stiftungen
- Limited Partnerships
- Inhaberschaft an anderen Vermögenswerten (inkl. Immobilien)
- Urteile von Finanzgerichten
Mauritius nimmt an dem weltweiten Informationsaustauschsystem CRS (Common Reporting Standard) teil und hat strenge Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Land steht auf der weißen Liste der OECD, der FATF und der EU. All dies macht Mauritius zu einem sehr sicheren Hafen.
Wer mehr wissen will, findet auf der Webseite von Pro Mauritius detaillierte Informationen, inkl. ausführlicher Erklärvideos zur Unternehmensgründung.