Steuersystem Martinique für Auswanderer 2026: Kompletter Guide

Du träumst davon, in die Karibik auszuwandern, möchtest aber nicht auf die europäischen Standards verzichten? Dann könnte Martinique genau das Richtige für dich sein. Als französisches Übersee-Departement (DOM) bietet die Insel eine einzigartige Kombination: karibisches Lebensgefühl mit dem französischen Steuersystem – allerdings mit einigen interessanten lokalen Anpassungen.

Das Steuersystem von Martinique für Auswanderer
Das Steuersystem von Martinique für Auswanderer

Das Steuersystem auf Martinique basiert grundsätzlich auf dem französischen Steuerrecht, weist jedoch einige Besonderheiten auf, die es für Auswanderer aus den DACH-Ländern durchaus interessant machen können. Anders als in vielen karibischen Steueroasen zahlst du hier zwar Steuern, profitierst aber von einer gut funktionierenden Infrastruktur, dem französischen Sozialversicherungssystem und dem vollen Zugang zum EU-Binnenmarkt.

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz fallen vor allem die steuerlichen Anreize für Investitionen, bestimmte Steuervergünstigungen für die Überseegebiete sowie die abweichenden Mehrwertsteuersätze ins Auge. Die Einkommensteuer folgt dem französischen progressiven System, kann aber durch lokale Abschläge günstiger ausfallen als im französischen Mutterland.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

Auf Martinique gelten die französischen Regeln zur Steuerresidenz. Du wirst steuerlich ansässig und damit unbeschränkt steuerpflichtig, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Dein Hauptwohnsitz (foyer) oder gewöhnlicher Aufenthaltsort befindet sich auf Martinique
  • Du übst dort deine hauptberufliche Tätigkeit aus (angestellt oder selbstständig)
  • Der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen liegt auf der Insel

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Anders als in vielen anderen Ländern gibt es in Frankreich keine strikte 183-Tage-Regel als alleiniges Kriterium. Die französische Finanzverwaltung betrachtet die Gesamtsituation. Verbringst du mehr als 183 Tage pro Jahr auf Martinique, ist dies jedoch ein starkes Indiz für deine steuerliche Ansässigkeit. Entscheidend ist letztlich, wo sich dein Lebensmittelpunkt befindet – also wo deine Familie lebt, wo du deine engsten persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen hast.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Da Martinique Teil Frankreichs ist, gelten die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Frankreich und den DACH-Ländern:

  • Deutschland-Frankreich: DBA vom 21. Juli 1959, mehrfach geändert, zuletzt 2015
  • Österreich-Frankreich: DBA vom 26. März 1993
  • Schweiz-Frankreich: DBA vom 9. September 1966, mit Zusatzabkommen

Diese Abkommen regeln, welches Land bei verschiedenen Einkunftsarten das Besteuerungsrecht hat und verhindern eine Doppelbesteuerung. Grundsätzlich gilt: Der Ansässigkeitsstaat hat das Besteuerungsrecht, mit Ausnahmen etwa bei Immobilieneinkünften oder bestimmten Rentenzahlungen.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Beim Wegzug aus Deutschland musst du die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG beachten, wenn du wesentlich (mindestens 1 %) an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist. Die stillen Reserven werden bei Wegzug besteuert, wobei innerhalb der EU/EWR eine Stundung möglich ist.

Aus Österreich kann ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung anfallen (§ 27 Abs. 6 EStG). Auch hier gibt es bei Wegzug in EU/EWR-Staaten Erleichterungen.

Die Schweiz kennt keine allgemeine Wegzugsbesteuerung, allerdings kann die Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte relevant werden.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Die Einkommensteuer (Impôt sur le revenu, IR) auf Martinique folgt dem französischen progressiven Steuersystem. Die Berechnung erfolgt nach dem Familienprinzip (Quotient familial), bei dem das Gesamteinkommen des Haushalts durch die Anzahl der Anteile (parts) geteilt wird.

Steuersätze 2025 (identisch mit Festlandfrankreich):

Zu versteuerndes Einkommen pro AnteilSteuersatz
Bis 11.294 Euro0 %
11.295 bis 28.797 Euro11 %
28.798 bis 82.341 Euro30 %
82.342 bis 177.106 Euro41 %
Über 177.106 Euro45 %

Besonderheit Martinique: Für die französischen Überseegebiete (DOM) gilt eine Steuerermäßigung von 30 % auf die berechnete Einkommensteuer, begrenzt auf maximal 2.450 Euro pro Jahr. Diese Ermäßigung wird automatisch angewendet und kann deine Steuerlast spürbar senken.

Freibeträge und Grundfreibetrag

Der steuerfreie Grundfreibetrag liegt bei 11.294 Euro pro Anteil. Ein Alleinstehender hat einen Anteil, ein Ehepaar zwei Anteile, für jedes Kind kommen weitere Anteile hinzu (0,5 für die ersten beiden Kinder, 1 ab dem dritten Kind).

Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Seit 2019 gilt in Frankreich der Quellensteuerabzug (prélèvement à la source), bei dem die Einkommensteuer direkt vom Gehalt einbehalten wird. Die Steuererklärung erfolgt dennoch jährlich im Frühjahr für das Vorjahr.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer auf Martinique wird dein Gehalt direkt über den Quellensteuerabzug besteuert. Dein Arbeitgeber zieht die geschätzte Einkommensteuer monatlich ab. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der Jahressteuererklärung.

Sozialversicherungsbeiträge werden zusätzlich abgeführt und sind nicht Teil der Einkommensteuer. Die Gesamtbelastung durch Sozialabgaben liegt bei etwa 22 bis 25 % des Bruttogehalts für Arbeitnehmer (der Arbeitgeber zahlt nochmals etwa 40 bis 45 %).

Absetzbare Kosten:

  • Pauschale von 10 % für berufsbedingte Aufwendungen (automatisch angewendet)
  • Alternativ: Nachweis tatsächlicher Berufskosten (frais réels)
  • Fahrtkosten zur Arbeit nach amtlichem Kilometersatz
  • Fortbildungskosten
  • Arbeitsmittel

Digitale Nomaden

Für digitale Nomaden ist Martinique interessant, aber komplex. Da die Insel Teil der EU ist, benötigst du als EU-Bürger kein Visum. Allerdings gibt es kein spezielles Digital-Nomad-Visa wie in manchen anderen karibischen Ländern.

Arbeitest du von Martinique aus für ausländische Auftraggeber, wirst du bei Ansässigkeit dort steuerpflichtig. Deine weltweiten Einkünfte unterliegen dann dem französischen Steuerrecht. Das kann bedeuten:

  • Anmeldung als Selbstständiger (Auto-Entrepreneur oder andere Rechtsform)
  • Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Frankreich
  • Einkommensteuererklärung für alle Einkünfte

Wichtig: Die 30-%-Ermäßigung der Überseegebiete gilt auch für dich, was die Steuerlast mindern kann.

Selbstständige und Unternehmer

Selbstständige können auf Martinique verschiedene Rechtsformen wählen:

Micro-Entrepreneur (Auto-Entrepreneur):

  • Vereinfachtes System für kleine Unternehmen
  • Umsatzgrenzen: 77.700 Euro (Dienstleistungen) bzw. 188.700 Euro (Handel)
  • Pauschalbesteuerung auf den Umsatz: 12,3 % (Handel) bis 21,2 % (freie Berufe) inkl. Sozialabgaben
  • Besonderheit DOM: Ermäßigte Sätze in den ersten Jahren

Einzelunternehmen (Entreprise Individuelle):

  • Gewinne werden als persönliches Einkommen besteuert
  • Volle Progression der Einkommensteuer
  • 30 % DOM-Ermäßigung anwendbar

Körperschaftsteuer (Impôt sur les Sociétés): Für Kapitalgesellschaften (SARL, SAS, etc.) gelten folgende Sätze:

GewinnSteuersatz
Bis 42.500 Euro15 %
Über 42.500 Euro25 %

Besonderheit Martinique: Bestimmte Investitionen und Unternehmensgründungen können von zusätzlichen Steuervergünstigungen nach dem Loi Girardin profitieren.

Buchführungspflichten: Je nach Rechtsform und Umsatz reichen die Pflichten von einfacher Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zur vollständigen doppelten Buchführung.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Für Investoren und finanziell Unabhängige gelten auf Martinique die französischen Regelungen zur Kapitalbesteuerung:

Kapitalertragssteuer: Seit 2018 gilt in Frankreich die Flat Tax (Prélèvement Forfaitaire Unique, PFU) von 30 % auf Kapitalerträge. Diese setzt sich zusammen aus:

  • 12,8 % Einkommensteuer
  • 17,2 % Sozialabgaben (Prélèvements Sociaux)

Alternativ kannst du für die Besteuerung nach dem progressiven Einkommensteuertarif optieren, wenn dies günstiger ist.

Besteuerung verschiedener Anlageformen:

  • Dividenden: 30 % Flat Tax oder progressive Besteuerung mit 40 % Abschlag
  • Zinsen: 30 % Flat Tax
  • Kursgewinne: 30 % Flat Tax, mit möglichen Ermäßigungen bei längerer Haltedauer für Altbestände

Ausländische Depots: Müssen in der französischen Steuererklärung angegeben werden. Konten und Depots im Ausland sind meldepflichtig (Formular 3916). Verstoß kann mit Strafen bis zu 1.500 Euro pro nicht deklariertem Konto geahndet werden.

Rentner

Für Rentner aus den DACH-Ländern ergeben sich auf Martinique folgende steuerliche Konsequenzen:

Deutsche gesetzliche Rente: Nach dem DBA Deutschland-Frankreich werden gesetzliche Renten grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert. Ziehst du nach Martinique, versteuert du deine deutsche Rente dort nach französischem Recht.

Österreichische Pensionen: Ähnliche Regelung: Besteuerung im Ansässigkeitsstaat Frankreich/Martinique.

Schweizer Renten: AHV-Renten werden nach dem DBA im Ansässigkeitsstaat besteuert. Bei Pensionskassenrenten kann je nach Struktur auch eine Quellensteuer in der Schweiz anfallen.

Besteuerung auf Martinique:

  • Renten unterliegen der progressiven Einkommensteuer
  • 10 % Pauschalabzug für Werbungskosten (max. 4.123 Euro, min. 442 Euro)
  • 30 % DOM-Ermäßigung auf die Steuer (max. 2.450 Euro)

Beispielrechnung für einen alleinstehenden Rentner mit 24.000 Euro Jahresrente:

  • Nach Pauschalabzug: 21.600 Euro
  • Zu versteuern: 21.600 minus 11.294 = 10.306 Euro zu 11 %
  • Steuer vor Ermäßigung: ca. 1.134 Euro
  • Nach 30 % DOM-Ermäßigung: ca. 794 Euro
  • Effektive Steuerbelastung: ca. 3,3 %

3. Vermögensteuer

Frankreich hat die allgemeine Vermögensteuer (ISF) 2018 abgeschafft und durch die Immobilienvermögensteuer (Impôt sur la Fortune Immobilière, IFI) ersetzt.

Immobilienvermögensteuer (IFI)

Die IFI betrifft nur Immobilienvermögen und gilt ab einem Nettowert von 1,3 Millionen Euro:

NettovermögenSteuersatz
Bis 800.000 Euro0 %
800.001 bis 1.300.000 Euro0,5 %
1.300.001 bis 2.570.000 Euro0,7 %
2.570.001 bis 5.000.000 Euro1 %
5.000.001 bis 10.000.000 Euro1,25 %
Über 10.000.000 Euro1,5 %

Wichtig: Der selbstgenutzte Hauptwohnsitz wird mit einem Abschlag von 30 % bewertet. Anderes Vermögen wie Wertpapiere, Bankguthaben oder Unternehmensbeteiligungen ist nicht betroffen.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

Die französische Flat Tax (PFU) von 30 % (12,8 % Steuer plus 17,2 % Sozialabgaben) gilt einheitlich für:

  • Dividenden (französische und ausländische)
  • Zinsen
  • Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren
  • Gewinne aus Lebensversicherungen (mit besonderen Regeln)

Quellensteuer

Auf französische Dividenden wird eine Quellensteuer von 12,8 % einbehalten. Bei ausländischen Dividenden hängt die Quellensteuer vom jeweiligen Herkunftsland ab.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Die in anderen Ländern gezahlte Quellensteuer kann auf die französische Steuer angerechnet werden, maximal bis zur Höhe der französischen Steuer auf diese Einkünfte. Die DBAs regeln die Details.

Beispiel Deutschland: Deutsche Quellensteuer auf Dividenden (25 % plus Soli) kann teilweise angerechnet werden. Das DBA begrenzt die deutsche Quellensteuer auf 15 %, der Rest ist erstattungsfähig.

Meldepflichten

  • Ausländische Konten und Depots: Formular 3916
  • Trusts und ausländische Strukturen: Formular 3916-bis
  • Lebensversicherungsverträge im Ausland: Meldepflichtig

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer (Taxes Foncières)

Auf Martinique fallen zwei jährliche Grundsteuern an:

Taxe Foncière sur les Propriétés Bâties:

  • Betrifft bebaute Grundstücke
  • Höhe variiert je nach Gemeinde und Katasterwert
  • Typisch: 500 bis 2.000 Euro pro Jahr für ein Einfamilienhaus

Taxe Foncière sur les Propriétés Non Bâties:

  • Betrifft unbebaute Grundstücke
  • Deutlich niedriger

Wohnsteuer (Taxe d’Habitation)

Die Wohnsteuer wurde für Hauptwohnsitze abgeschafft. Für Zweitwohnsitze gilt sie jedoch weiterhin und kann auf Martinique erheblich sein.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Immobilienkauf fallen Notargebühren und Steuern an, zusammen etwa:

  • Neubau: Ca. 2 bis 3 % des Kaufpreises
  • Bestandsimmobilien: Ca. 7 bis 8 % des Kaufpreises

Die Zusammensetzung:

  • Grundbuchgebühren (droits d’enregistrement): 5,09 % (Bestand)
  • Notargebühren: Ca. 1 %
  • Diverse Gebühren und Steuern

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Beim Verkauf einer Immobilie (außer Hauptwohnsitz) wird der Gewinn besteuert:

Einkommensteueranteil: 19 % Sozialabgaben: 17,2 % Gesamt: 36,2 %

Es gibt Abschläge für die Haltedauer:

  • Nach 22 Jahren: Vollständige Befreiung vom Einkommensteueranteil
  • Nach 30 Jahren: Vollständige Befreiung von Sozialabgaben

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen werden als Einkommen besteuert:

  • Möblierte Vermietung: Kann als gewerbliche Tätigkeit (BIC) eingestuft werden
  • Unmöblierte Vermietung: Einkünfte aus Grundvermögen (Revenus Fonciers)
  • Abzugsfähig: Zinsen, Versicherungen, Reparaturen, Verwaltungskosten

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

Frankreich hat ein progressives Erbschafts- und Schenkungssteuersystem:

In direkter Linie (Eltern-Kinder):

Wert nach FreibetragSteuersatz
Bis 8.072 Euro5 %
8.073 bis 12.109 Euro10 %
12.110 bis 15.932 Euro15 %
15.933 bis 552.324 Euro20 %
552.325 bis 902.838 Euro30 %
902.839 bis 1.805.677 Euro40 %
Über 1.805.677 Euro45 %

Zwischen Ehepartnern/eingetragenen Partnern: Vollständig steuerbefreit

Zwischen Geschwistern: 35 bis 45 %

Andere Verwandte/Nicht-Verwandte: Bis zu 60 %

Freibeträge

  • Ehepartner/PACS-Partner: Unbegrenzt steuerbefreit
  • Kinder: 100.000 Euro pro Elternteil
  • Enkel: 31.865 Euro
  • Geschwister: 15.932 Euro (unter bestimmten Bedingungen höher)
  • Neffen/Nichten: 7.967 Euro

Die Freibeträge erneuern sich alle 15 Jahre und können für Schenkungen zu Lebzeiten genutzt werden.

Internationale Aspekte

Bei steuerlicher Ansässigkeit auf Martinique unterliegt dein weltweites Vermögen der französischen Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die DBAs regeln Doppelbesteuerungsfragen, wobei Frankreich nicht mit allen Ländern entsprechende Abkommen hat.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Sätze auf Martinique

Anders als im französischen Mutterland gelten auf Martinique ermäßigte Mehrwertsteuersätze:

ArtSatz
Normalsatz8,5 %
Ermäßigter Satz2,1 %
Besonders ermäßigt1,75 %
Bestimmte Produkte1,05 %

Zum Vergleich: In Festlandfrankreich beträgt der Normalsatz 20 %.

Kleinunternehmerregelung

Die Franchise en base de TVA (Befreiung von der Umsatzsteuer) gilt für:

  • Dienstleistungen: Bis 36.800 Euro Jahresumsatz
  • Handel: Bis 91.900 Euro Jahresumsatz

Reverse-Charge-Verfahren

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer.

8. Weitere relevante Steuern

Octroi de Mer

Eine Besonderheit der französischen Überseegebiete ist der Octroi de Mer, eine Einfuhrsteuer auf Waren:

  • Sätze variieren je nach Produkt (0 bis 30 %)
  • Betrifft auch Waren aus dem französischen Mutterland
  • Dient dem Schutz der lokalen Produktion

Kfz-Steuer

  • Zulassungsgebühren variieren nach Fahrzeugtyp
  • Jährliche Steuer für Firmenwagen (Taxe sur les Véhicules de Société)
  • CO2-Malus bei Neuwagen mit hohem Verbrauch

Sozialabgaben (CSG und CRDS)

Zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen fallen auf viele Einkünfte die allgemeinen Sozialabgaben an:

  • CSG (Contribution Sociale Généralisée): 9,2 % auf Arbeitseinkommen
  • CRDS (Contribution au Remboursement de la Dette Sociale): 0,5 %

Diese Abgaben sind auch auf Kapitalerträge und Vermögenseinkünfte fällig (zusammen 17,2 %).

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

DOM-Ermäßigung nutzen: Die 30 %-Ermäßigung auf die Einkommensteuer (max. 2.450 Euro) ist ein automatischer Vorteil für alle Einwohner.

Loi Girardin: Investitionen in bestimmte Wirtschaftssektoren der Überseegebiete können steuerlich gefördert werden:

  • Sozialwohnungsbau (Girardin Social)
  • Produktive Investitionen (Girardin Industriel)
  • Steuervorteil: Bis zu 50 % der Investition als Steuerminderung

PEA (Plan d’Épargne en Actions): Aktiensparkonto mit Steuervorteilen nach 5 Jahren Haltedauer.

Assurance-Vie: Französische Lebensversicherung mit günstiger Besteuerung nach 8 Jahren Laufzeit.

Timing des Umzugs

  • Umzug zu Jahresbeginn optimiert die DOM-Ermäßigung für das erste Jahr
  • Vor dem Wegzug aus Deutschland: Kapitalerträge realisieren, wenn deutsche Besteuerung günstiger
  • Entnahmen aus Riester/Rürup vor Umzug prüfen

Günstige Unternehmensformen

  • Micro-Entrepreneur: Ideal für den Einstieg, niedrige Pauschalsätze
  • SASU: Flexible Kapitalgesellschaft mit nur einem Gesellschafter
  • Holding-Strukturen: Können für größere Vermögen sinnvoll sein

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Die Steuererklärung für das Vorjahr muss im Frühjahr abgegeben werden:

  • Online (obligatorisch bei Internetzugang): Mitte Mai bis Anfang Juni, je nach Département
  • Papierformular: Mitte Mai

Für Martinique gilt meist eine etwas spätere Frist als für das Mutterland (ca. eine Woche später).

Benötigte Unterlagen

  • Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
  • Rentenbescheide
  • Bescheinigungen über Kapitalerträge
  • Nachweise über ausländische Einkünfte und Konten
  • Belege für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Online-Portal

Die Steuererklärung erfolgt über impots.gouv.fr. Als neuer Resident musst du dich zunächst beim lokalen Finanzamt (Service des Impôts des Particuliers) anmelden und eine Steuernummer erhalten.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Ein Steuerberater (Expert-Comptable oder Conseiller Fiscal) ist empfehlenswert bei:

  • Komplexen internationalen Einkünften
  • Selbstständiger Tätigkeit
  • Immobilienbesitz
  • Erstmaliger Steuererklärung in Frankreich

Strafen bei Verspätung

  • 10 % Zuschlag bei Verspätung bis 30 Tage
  • 20 % Zuschlag bei Verspätung über 30 Tage
  • 40 % Zuschlag bei unterlassener Erklärung trotz Mahnung
  • Zusätzlich: Verzugszinsen von 0,2 % pro Monat

11. Sozialversicherungsbeiträge

System der Sécurité Sociale

Als Einwohner Martiniques bist du im französischen Sozialversicherungssystem versichert:

Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil):

ZweigBeitragssatz
Krankenversicherung0 bis 0,5 %
Rentenversicherung (Basis)6,9 %
Zusatzrente (AGIRC-ARRCO)3,15 bis 8,64 %
Arbeitslosenversicherung0 % (vom Arbeitgeber finanziert)
CSG/CRDS9,7 %
Gesamt ca.22 bis 25 %

Arbeitgeberanteil: Zusätzlich ca. 40 bis 45 %

Selbstständige

Selbstständige zahlen ihre Beiträge an die URSSAF:

  • Micro-Entrepreneur: Pauschalsatz auf Umsatz (ca. 12 bis 22 %)
  • Andere Rechtsformen: Prozentsatz vom Gewinn, ca. 45 %

Krankenversicherung

Das französische System bietet umfassende Krankenversicherung:

  • Basisversicherung: Sécurité Sociale
  • Zusatzversicherung (Mutuelle): Empfohlen für volle Kostendeckung
  • Auf Martinique: Gute medizinische Versorgung, für komplexe Fälle Überweisungen nach Festlandfrankreich

Vergleich mit DACH-Ländern

LandSozialabgaben ArbeitnehmerSozialabgaben Arbeitgeber
Martinique/FrankreichCa. 23 %Ca. 42 %
DeutschlandCa. 20 %Ca. 20 %
ÖsterreichCa. 18 %Ca. 21 %
SchweizCa. 6,5 % (AHV/IV/EO)Ca. 6,5 %

Die Gesamtbelastung auf Martinique ist ähnlich wie in Deutschland, die Verteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch unterschiedlich.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich

SteuerartMartiniqueDeutschlandÖsterreichSchweiz
Einkommensteuer Spitzensatz45 % (minus 30 % DOM-Abzug)45 % (plus Soli)55 %22 bis 45 % (kantonal)
Kapitalertragssteuer30 % (Flat Tax)26,375 %27,5 %0 % (Privatpersonen)
Körperschaftsteuer15/25 %29,9 % (mit Gewerbesteuer)25 %11,9 bis 21 % (kantonal)
Mehrwertsteuer8,5 %19 %20 %8,1 %
Erbschaftsteuer (Kinder)5 bis 45 %7 bis 30 %0 bis 15 % (variiert)Kantonal (meist gering)

Beispielrechnungen

Alleinstehender Arbeitnehmer, 60.000 Euro Bruttojahresgehalt:

MartiniqueDeutschlandÖsterreichSchweiz (Zürich)
EinkommensteuerCa. 6.200 EuroCa. 11.500 EuroCa. 12.800 EuroCa. 8.500 Euro
SozialabgabenCa. 13.800 EuroCa. 12.000 EuroCa. 10.800 EuroCa. 3.900 Euro
NettoCa. 40.000 EuroCa. 36.500 EuroCa. 36.400 EuroCa. 47.600 Euro

Hinweis: Vereinfachte Berechnung ohne Berücksichtigung aller individuellen Faktoren

Rentner mit 30.000 Euro Jahresrente:

MartiniqueDeutschlandÖsterreich
EinkommensteuerCa. 1.100 EuroCa. 2.200 EuroCa. 3.500 Euro
KrankenversicherungDurch System gedecktCa. 3.000 Euro (freiwillig GKV)Ca. 1.500 Euro

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile Martinique:

  • 30 % DOM-Ermäßigung auf die Einkommensteuer
  • Niedrige Mehrwertsteuer (8,5 %)
  • Keine Vermögensteuer auf Finanzanlagen
  • Französisches Sozialsystem mit guter Absicherung
  • Keine separate Kirchensteuer
  • Günstige Rentenbesteuerung

Nachteile Martinique:

  • Hohe Sozialabgaben für Arbeitgeber
  • 30 % Flat Tax auf Kapitalerträge (höher als z.B. Schweiz)
  • Komplexes Steuersystem
  • Hohe Erbschaftsteuer bei großen Vermögen
  • Octroi de Mer verteuert importierte Waren
  • IFI bei hohem Immobilienvermögen

Fazit

Martinique bietet eine interessante steuerliche Situation für bestimmte Auswanderer-Typen. Du profitierst vom französischen Sozialsystem mit karibischem Flair, der 30 %-DOM-Ermäßigung auf die Einkommensteuer und einem insgesamt gut strukturierten Steuersystem.

Besonders geeignet für:

  • Rentner: Günstige Besteuerung von Renten, gutes Gesundheitssystem
  • Angestellte mit mittlerem Einkommen: DOM-Ermäßigung macht sich bemerkbar
  • Unternehmer: Girardin-Förderungen und niedrige Mehrwertsteuer
  • EU-Bürger, die karibisches Klima mit europäischen Standards verbinden möchten

Weniger geeignet für:

  • Großanleger: 30 % Flat Tax auf Kapitalerträge ist höher als in der Schweiz
  • Sehr vermögende Immobilienbesitzer: IFI kann belasten
  • Personen, die minimale Sozialabgaben suchen

Insgesamt ist Martinique kein Steuerparadies im klassischen Sinne, aber auch keine Steuerhölle. Die Kombination aus französischem Recht, lokalen Vergünstigungen und karibischer Lebensqualität macht die Insel zu einer überlegenswerten Option für den Ruhestand oder einen Neuanfang unter Palmen.

Wichtiger Hinweis: Steuergesetze ändern sich regelmäßig. Vor einer Auswanderung nach Martinique solltest du unbedingt einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater konsultieren, der sowohl das französische System als auch deine individuelle Situation aus dem DACH-Land beurteilen kann.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Martinique

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Martinique, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich als EU-Bürger ein Visum für Martinique beantragen?

Nein, als EU-Bürger kannst du dich ohne Visum auf Martinique aufhalten und dort leben. Du hast volle Freizügigkeit, da Martinique Teil der Europäischen Union ist.

Gilt das deutsche Doppelbesteuerungsabkommen auch für Martinique?

Ja, da Martinique ein integraler Teil Frankreichs ist, gilt das DBA zwischen Deutschland und Frankreich vollständig. Das gleiche gilt für die Abkommen mit Österreich und der Schweiz.

Wie hoch ist die tatsächliche Steuerersparnis durch die DOM-Ermäßigung?

Die 30 %-Ermäßigung auf die Einkommensteuer ist auf maximal 2.450 Euro pro Jahr begrenzt. Bei einer berechneten Steuer von 8.000 Euro sparst du also 2.400 Euro, bei einer Steuer von 3.000 Euro sind es nur 900 Euro.

Kann ich als Rentner meine deutsche Krankenversicherung behalten?

Grundsätzlich wechselst du bei dauerhafter Ansässigkeit in das französische System. Die europäische Krankenversicherungskarte gilt nur für temporäre Aufenthalte. Als Rentner aus der EU kannst du aber unter Umständen über das Formular S1 Ansprüche aus deinem Herkunftsland geltend machen.

Sind Kryptowährungen auf Martinique steuerpflichtig?

Ja, Gewinne aus Kryptowährungen werden in Frankreich als Kapitalerträge behandelt und unterliegen der Flat Tax von 30 %. Bei gewerbsmäßigem Handel können sogar höhere Steuersätze anfallen.

Wie funktioniert die Unternehmensgründung auf Martinique?

Die Gründung erfolgt nach französischem Recht, meist über das Centre de Formalités des Entreprises (CFE). Der Micro-Entrepreneur-Status ist besonders einfach und kann online angemeldet werden. Für Kapitalgesellschaften benötigst du einen Notar.

Werden meine deutschen Riester- oder Rürup-Renten auf Martinique besteuert?

Ja, bei steuerlicher Ansässigkeit auf Martinique werden auch diese Renten dort versteuert. Die Besteuerung erfolgt nach französischem Recht, wobei die Begünstigungen aus dem deutschen System nicht übertragbar sind. Vor dem Umzug solltest du die steuerlichen Konsequenzen genau prüfen.

Weitere Martinique Beiträge


Zuletzt aktualisiert: 13. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)