Kenia, das wirtschaftliche Powerhouse Ostafrikas, lockt mit seiner dynamischen Wirtschaft, traumhaften Landschaften und einer überraschend modernen Infrastruktur. Doch wie sieht es steuerlich aus, wenn du ans Auswandern nach Kenia denkst?

Das kenianische Steuersystem basiert auf dem britischen Modell und wird von der Kenya Revenue Authority (KRA) verwaltet. Im Vergleich zu den DACH-Ländern findest du hier ein progressives Einkommensteuersystem mit Spitzensätzen von bis zu 35 %, was durchaus mit europäischen Verhältnissen vergleichbar ist. Allerdings gibt es keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer und deutlich niedrigere Sozialabgaben – ein interessanter Mix für bestimmte Auswanderertypen.
Besonders attraktiv ist Kenia für Unternehmer, die von den zahlreichen Sonderwirtschaftszonen profitieren können, sowie für Rentner, die von günstigen Doppelbesteuerungsabkommen profitieren. Digitale Nomaden sollten hingegen genau hinschauen: Kenia hat sein Steuernetz in den letzten Jahren deutlich enger gezogen und besteuert auch ausländische Einkünfte von Steuerresidenten.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Kenia wirst du als steuerlich ansässig (Tax Resident) eingestuft, wenn du:
- Einen ständigen Wohnsitz in Kenia hast und dich dort während des Steuerjahres aufhältst
- Dich in einem Steuerjahr (1. Januar bis 31. Dezember) mindestens 183 Tage in Kenia aufhältst
- Dich durchschnittlich mehr als 122 Tage pro Jahr in Kenia aufhältst, berechnet über das aktuelle und die zwei vorangegangenen Jahre
Als Steuerresident bist du mit deinem weltweiten Einkommen in Kenia steuerpflichtig. Nicht-Residenten zahlen nur Steuern auf ihre kenianischen Einkünfte.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DACH-Ländern
Kenia hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland und weiteren Ländern abgeschlossen. Mit Österreich und der Schweiz bestehen derzeit keine DBA, was die steuerliche Planung für Auswanderer aus diesen Ländern komplizierter macht.
Das DBA mit Deutschland regelt unter anderem:
- Arbeitseinkommen wird grundsätzlich im Tätigkeitsstaat besteuert
- Renten werden im Wohnsitzstaat besteuert
- Dividenden und Zinsen unterliegen begrenzten Quellensteuersätzen
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Beim Wegzug aus Deutschland greift unter Umständen die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Die nicht realisierten Wertsteigerungen werden dann fiktiv besteuert. Bei einem Umzug nach Kenia (Nicht-EU/EWR-Land) wird die Steuer sofort fällig.
Aus Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Regelungen zur Entstrickungsbesteuerung, die du vor dem Umzug sorgfältig prüfen solltest.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die kenianische Einkommensteuer (Personal Income Tax) ist progressiv gestaltet. Seit Januar 2024 gelten folgende Steuersätze:
| Monatliches Einkommen in KES | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 24.000 KES | 10 % |
| 24.001 bis 32.333 KES | 25 % |
| 32.334 bis 500.000 KES | 30 % |
| 500.001 bis 800.000 KES | 32,5 % |
| Über 800.000 KES | 35 % |
Umgerechnet in Euro (bei einem Kurs von etwa 1 EUR = 140 KES) bedeutet das:
- Bis etwa 170 EUR monatlich: 10 %
- 170 bis 230 EUR: 25 %
- 230 bis 3.570 EUR: 30 %
- 3.570 bis 5.700 EUR: 32,5 %
- Über 5.700 EUR: 35 %
Der persönliche Grundfreibetrag (Personal Relief) beträgt 2.400 KES pro Monat (etwa 17 EUR) bzw. 28.800 KES pro Jahr.
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Kenia wird die Einkommensteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten (Pay As You Earn, PAYE). Dieser führt die Steuer monatlich bis zum 9. des Folgemonats an die KRA ab.
Zum steuerpflichtigen Einkommen gehören:
- Grundgehalt
- Boni und Provisionen
- Sachleistungen (Benefits in Kind)
- Wohnungszuschüsse
- Firmenwagen (pauschal besteuert)
Absetzbare Kosten:
- Beiträge zu registrierten Pensionsfonds (bis zu 30.000 KES monatlich)
- Beiträge zur National Hospital Insurance Fund (NHIF)
- Hypothekenzinsen für selbstgenutztes Wohneigentum (bis zu 25.000 KES monatlich)
- Beiträge zum Affordable Housing Levy (1,5 % des Bruttogehalts)
Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland gibt es in Kenia nicht.
Digitale Nomaden
Kenia bietet kein spezielles Visum für digitale Nomaden. Du benötigst entweder ein Arbeitsvisum (Work Permit) oder ein Investorenvisum, um legal längerfristig im Land zu arbeiten.
Als Steuerresident in Kenia musst du dein weltweites Einkommen versteuern – auch Einkünfte aus Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber oder Kunden. Die Kenya Revenue Authority hat ihre Überwachung grenzüberschreitender digitaler Einkünfte in den letzten Jahren deutlich verstärkt.
Wichtige Nachweispflichten:
- Vollständige Dokumentation aller Einkünfte
- Nachweis bereits gezahlter Steuern im Ausland
- Bei Einkünften aus DBA-Ländern: Ansässigkeitsbescheinigungen
Die Versteuerung ausländischer Einkünfte erfolgt nach dem Welteinkommensprinzip zum regulären progressiven Tarif.
Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige (Sole Proprietors) versteuern ihre Gewinne nach dem progressiven Einkommensteuertarif. Die Körperschaftsteuer (Corporate Tax) für kenianische Kapitalgesellschaften beträgt:
- Ansässige Unternehmen: 30 %
- Nicht ansässige Unternehmen: 37,5 %
- Neu gelistete Unternehmen an der Nairobi Securities Exchange: 25 % (für 5 Jahre)
- Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen (SEZ): 10 % (für 10 Jahre), danach 15 %
Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert nicht, allerdings fallen lokale Geschäftslizenzen (Business Permits) an.
Buchführungspflichten:
- Alle Unternehmen müssen ordnungsgemäße Bücher führen
- Jahresabschlüsse sind innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende zu erstellen
- Unternehmen mit einem Umsatz über 1 Milliarde KES benötigen geprüfte Jahresabschlüsse
Absetzbare Betriebsausgaben:
- Betrieblich veranlasste Aufwendungen
- Abschreibungen (Investment Deductions)
- Forschungs- und Entwicklungskosten (bis zu 100 % Sofortabzug)
- Schulungkosten für Mitarbeiter
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für Investoren und finanziell Unabhängige sind folgende Steuern relevant:
Dividenden:
- Inländische Dividenden: 15 % Quellensteuer (final)
- Ausländische Dividenden: Im regulären Einkommen zu versteuern, mit Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Zinsen:
- Zinsen aus kenianischen Quellen: 15 % Quellensteuer (für Residenten final)
- Zinsen auf Staatsanleihen: 15 %
- Zinsen auf bestimmte Infrastrukturanleihen: 0 %
- Ausländische Zinsen: Im regulären Einkommen zu versteuern
Kapitalgewinne:
- Seit 2015 wieder eingeführt
- Steuersatz: 15 % auf realisierte Gewinne
- Betrifft: Immobilien, Aktien, Geschäftsanteile
- Freibetrag: Die ersten 3 Millionen KES an Kapitalgewinnen aus dem Verkauf eines selbstgenutzten Eigenheims sind steuerfrei
Besonderheit bei ausländischen Depots: Als Steuerresident musst du auch Gewinne aus ausländischen Wertpapierdepots in Kenia versteuern. Die praktische Durchsetzung ist allerdings noch lückenhaft.
Rentner
Kenia kann für Rentner steuerlich interessant sein, insbesondere wegen:
Besteuerung deutscher Renten: Nach dem DBA Deutschland-Kenia werden Renten im Wohnsitzstaat besteuert. Als Rentner in Kenia versteuerst du deine deutsche Rente also in Kenia nach dem progressiven Tarif.
Besteuerung privater Renten:
- Bezüge aus registrierten kenianischen Pensionsfonds sind steuerfrei bis zu einem Lebenszeitbetrag von 600.000 KES
- Ausländische Rentenbezüge werden als reguläres Einkommen besteuert
Altersfreibeträge:
- Es gibt keinen speziellen Altersfreibetrag
- Der allgemeine Personal Relief von 28.800 KES jährlich gilt auch für Rentner
Für Rentner aus Österreich und der Schweiz: Da keine DBA bestehen, kann es zur Doppelbesteuerung kommen. Hier ist professionelle Beratung unerlässlich.
3. Vermögensteuer
Gute Nachrichten: Kenia erhebt keine Vermögensteuer. Dein Privatvermögen – sei es in Form von Bankguthaben, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten – wird nicht allein aufgrund seines Bestandes besteuert.
Das unterscheidet Kenia positiv von der Schweiz, wo auf kantonaler Ebene Vermögenssteuern erhoben werden.
4. Kapitalertragssteuer
Die Capital Gains Tax (CGT) wurde 2015 in Kenia wieder eingeführt und beträgt einheitlich 15 %.
Betroffene Vermögenswerte:
- Immobilien in Kenia
- Aktien und Geschäftsanteile (börsennotiert und nicht börsennotiert)
- Verkauf von Unternehmensanteilen
Berechnung: Der steuerpflichtige Gewinn errechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der historischen Anschaffungskosten und nachweisbarer Verbesserungskosten.
Quellensteuer auf Kapitalerträge:
| Einkommensart | Residente | Nicht-Residente |
|---|---|---|
| Dividenden | 15 % | 15 % |
| Zinsen | 15 % | 15 % |
| Lizenzgebühren | 5 % | 20 % |
Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Ausländische Quellensteuern können auf die kenianische Steuerschuld angerechnet werden, sofern ein DBA besteht oder Gegenseitigkeit gewährleistet ist. Die Anrechnung ist auf die kenianische Steuer auf diese Einkünfte begrenzt.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer (Land Rates)
Die jährliche Grundsteuer wird von den County Governments erhoben und variiert je nach Lage und Nutzung:
- Städtische Gebiete (z.B. Nairobi): Etwa 1 bis 4 % des unbebauten Grundstückswerts
- Ländliche Gebiete: Deutlich niedriger
Grunderwerbsteuer (Stamp Duty)
Beim Immobilienkauf fällt Stamp Duty an:
- Städtische Gebiete: 4 % des Kaufpreises
- Ländliche Gebiete: 2 % des Kaufpreises
- Bei Übertragungen zwischen Ehepartnern oder an Kinder: 1 %
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Der Gewinn aus dem Immobilienverkauf unterliegt der Capital Gains Tax von 15 %. Der Verkäufer muss diese Steuer vor der Eigentumsübertragung an die KRA abführen.
Steuerfreie Ausnahme: Gewinne bis zu 3 Millionen KES (etwa 21.400 EUR) aus dem Verkauf eines selbstgenutzten Eigenheims, das mindestens 3 Jahre im Eigentum war, sind steuerfrei.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden als Residential Rental Income besteuert:
Vereinfachtes System für Wohnimmobilien:
- Gilt für Bruttomieteinnahmen zwischen 288.000 und 15 Millionen KES jährlich
- Pauschaler Steuersatz: 10 % der Bruttomieteinnahmen
- Keine Abzugsmöglichkeit für Kosten
- Alternativ: Besteuerung im regulären Einkommensteuersystem mit Kostenabzug
Gewerbliche Vermietung:
- Wird im regulären Einkommensteuersystem besteuert
- Abzug von Werbungskosten möglich
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Kenia erhebt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungssteuer. Das macht das Land für vermögende Auswanderer interessant, die ihr Vermögen steuerfrei an die nächste Generation übertragen möchten.
Aber Achtung:
- Bei der Übertragung von Immobilien fällt Stamp Duty an (1 bis 4 % je nach Fall)
- Bei der Übertragung von Unternehmensanteilen kann Capital Gains Tax anfallen
- Die Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern greift möglicherweise vor der Auswanderung
Internationale Aspekte: Da weder Deutschland noch Österreich ein Erbschaftsteuer-DBA mit Kenia haben, kann es bei grenzüberschreitenden Erbfällen zur Doppelbesteuerung kommen, wenn Vermögen in Deutschland/Österreich liegt.
7. Mehrwertsteuer (VAT)
Steuersätze
Kenia erhebt eine Value Added Tax (VAT) mit folgenden Sätzen:
| Kategorie | Steuersatz |
|---|---|
| Regelsteuersatz | 16 % |
| Ermäßigter Satz | 8 % (für bestimmte Erdölprodukte) |
| Nullsatz | 0 % (Exporte, bestimmte Grundnahrungsmittel) |
| Steuerbefreit | Bestimmte Finanzdienstleistungen, Gesundheit, Bildung |
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Die VAT-Registrierungspflicht gilt ab einem Jahresumsatz von 5 Millionen KES (etwa 35.700 EUR). Unternehmen mit niedrigerem Umsatz können sich freiwillig registrieren.
Turnover Tax als Alternative: Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz zwischen 1 und 25 Millionen KES können die Turnover Tax wählen:
- Steuersatz: 3 % des Bruttoumsatzes
- Befreit von VAT und regulärer Einkommensteuer
- Einfachere Buchführungsanforderungen
Digital Services Tax
Seit Januar 2021 erhebt Kenia eine Digital Services Tax von 1,5 % auf den Umsatz aus digitalen Dienstleistungen. Diese betrifft:
- Online-Marktplätze
- Streaming-Dienste
- Cloud-Services
- Digitale Downloads
- Online-Werbung
8. Weitere relevante Steuern
Excise Duty (Verbrauchsteuer)
Auf bestimmte Waren werden Verbrauchsteuern erhoben:
- Alkohol: 65 bis 265 KES pro Liter je nach Alkoholgehalt
- Tabakwaren: 4.100 KES pro 1.000 Zigaretten
- Kraftstoffe: Variable Sätze
- Importierte Fahrzeuge: 20 %
- Kosmetika: 15 %
- Handyübertragungsdienste: 20 %
Kfz-Steuer
Die jährliche Kfz-Steuer in Kenia ist vergleichsweise moderat:
- Motorräder: 1.500 KES (etwa 11 EUR)
- Pkw: 2.500 bis 5.000 KES je nach Hubraum (etwa 18 bis 36 EUR)
- Nutzfahrzeuge: Nach Gewicht gestaffelt
Umweltabgaben
- Plastic Bag Levy: Einwegplastik ist in Kenia verboten
- Export Levy auf bestimmte Rohstoffe
- Eco Levy auf importierte Güter mit Umweltauswirkungen
Railway Development Levy
Eine Abgabe von 2 % auf den Zollwert importierter Waren zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Nutzung der Sonderwirtschaftszonen (SEZ):
- Körperschaftsteuer von nur 10 % für die ersten 10 Jahre
- Danach 15 % (statt regulär 30 %)
- Befreiung von Stamp Duty und VAT auf bestimmte Transaktionen
- Wichtige SEZs: Nairobi, Mombasa, Kisumu, Eldoret
Pensionsbeiträge maximieren:
- Beiträge zu registrierten Pensionsfonds sind bis zu 30.000 KES monatlich absetzbar
- Das sind 360.000 KES jährlich (etwa 2.570 EUR)
Hypothekenzinsenabzug:
- Bis zu 25.000 KES monatlich für selbstgenutztes Wohneigentum absetzbar
- Fördert den Immobilienerwerb steuerlich
Timing des Umzugs
- Idealerweise zum Jahreswechsel umziehen, um klare steuerliche Verhältnisse zu schaffen
- Die 183-Tage-Regel genau im Blick behalten
- Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern rechtzeitig planen (eventuell Anteile vorher übertragen)
Günstige Unternehmensformen
Limited Company:
- Haftungsbeschränkung
- 30 % Körperschaftsteuer
- Gewinne können als Dividenden (15 % Quellensteuer) ausgeschüttet werden
Limited Liability Partnership (LLP):
- Flexiblere Struktur
- Partner werden individuell besteuert
- Keine Körperschaftsteuer auf LLP-Ebene
Branch Office:
- Für ausländische Unternehmen
- 37,5 % Steuersatz auf kenianische Gewinne
10. Steuererklärung und Fristen
Wichtige Fristen
| Erklärungsart | Frist |
|---|---|
| Einkommensteuererklärung (natürliche Personen) | 30. Juni des Folgejahres |
| Körperschaftsteuererklärung | 6 Monate nach Geschäftsjahresende |
| Vorauszahlungen (Instalment Tax) | 20. April, 20. Juni, 20. September, 20. Dezember |
| VAT-Erklärung | 20. des Folgemonats |
| PAYE-Abführung | 9. des Folgemonats |
Online-Portale
Alle Steuererklärungen werden über das iTax-Portal der Kenya Revenue Authority eingereicht: itax.kra.go.ke
Für die Registrierung benötigst du:
- Personal Identification Number (PIN) von der KRA
- Gültige E-Mail-Adresse
- Kenianische Handynummer
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Für einfache Angestelltenverhältnisse ist die Steuererklärung selbst machbar. Bei folgenden Situationen empfiehlt sich professionelle Hilfe:
- Selbstständigkeit oder Unternehmertätigkeit
- Einkünfte aus mehreren Ländern
- Kapitalerträge und Immobiliengeschäfte
- Nutzung von DBA-Vorteilen
Gute Steuerberater in Nairobi verlangen etwa 15.000 bis 100.000 KES (etwa 110 bis 715 EUR) für eine Jahressteuererklärung, je nach Komplexität.
Strafen bei Verspätung
- Verspätete Einreichung: 5 % der fälligen Steuer oder 20.000 KES, je nachdem was höher ist
- Verspätete Zahlung: 5 % der Steuerschuld plus 1 % Zinsen pro Monat
- Nicht-Registrierung: Bis zu 100.000 KES Strafe
11. Sozialversicherungsbeiträge
National Social Security Fund (NSSF)
Der NSSF ist Kenias staatliche Rentenversicherung:
- Arbeitnehmerbeitrag: 6 % des Gehalts (maximal 1.080 KES)
- Arbeitgeberbeitrag: 6 % des Gehalts (maximal 1.080 KES)
- Maximaler Gesamtbeitrag: 2.160 KES monatlich (etwa 15 EUR)
National Hospital Insurance Fund (NHIF)
Die staatliche Krankenversicherung:
- Beitrag: Gestaffelt nach Einkommen, von 150 bis 1.700 KES monatlich
- Für Einkommen über 100.000 KES: 1.700 KES (etwa 12 EUR)
- Selbstständige können freiwillig beitreten
Hinweis: Die NHIF wird derzeit zum Social Health Insurance Fund (SHIF) umstrukturiert.
Affordable Housing Levy
- 1,5 % des Bruttogehalts (Arbeitnehmer)
- 1,5 % des Arbeitgebers als Matching
- Seit März 2024 verpflichtend
Gesamtbelastung im Vergleich
| Land | Sozialabgaben Arbeitnehmer | Sozialabgaben Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Kenia | ca. 7,5 bis 9,5 % (gedeckelt) | ca. 7,5 bis 9,5 % (gedeckelt) |
| Deutschland | ca. 20 % | ca. 20 % |
| Österreich | ca. 18 % | ca. 21 % |
| Schweiz | ca. 6 bis 7 % | ca. 6 bis 7 % |
Die kenianischen Sozialabgaben sind durch Höchstbeiträge gedeckelt und damit absolut gesehen sehr niedrig.
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Tabellarischer Vergleich
| Steuerart | Kenia | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 35 % | 45 % (+ Soli) | 55 % | 11,5 bis 40 % |
| Körperschaftsteuer | 30 % | ca. 30 % | 25 % | 11,9 bis 21,6 % |
| Kapitalertragssteuer | 15 % | 25 % (+ Soli) | 27,5 % | 0 % (privat) |
| Dividenden | 15 % | 25 % (+ Soli) | 27,5 % | Einkommen |
| Mehrwertsteuer | 16 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Vermögensteuer | 0 % | 0 % | 0 % | 0,1 bis 1 % |
| Erbschaftsteuer | 0 % | 7 bis 50 % | 0 bis 60 % | kantonal |
Beispielrechnungen
Szenario 1: Angestellter mit 60.000 EUR Jahresbrutto
| Kenia | Deutschland | |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 60.000 EUR | 60.000 EUR |
| Einkommensteuer | ca. 17.500 EUR | ca. 12.500 EUR |
| Sozialabgaben | ca. 600 EUR | ca. 12.000 EUR |
| Nettogehalt | ca. 41.900 EUR | ca. 35.500 EUR |
Szenario 2: Selbstständiger mit 100.000 EUR Gewinn
| Kenia | Deutschland | |
|---|---|---|
| Gewinn | 100.000 EUR | 100.000 EUR |
| Einkommensteuer | ca. 32.000 EUR | ca. 28.000 EUR |
| Sozialabgaben | ca. 600 EUR | ca. 18.500 EUR |
| Gewerbesteuer | 0 EUR | ca. 10.000 EUR |
| Netto | ca. 67.400 EUR | ca. 43.500 EUR |
Szenario 3: Rentner mit 30.000 EUR Jahresrente
| Kenia | Deutschland | |
|---|---|---|
| Bruttorente | 30.000 EUR | 30.000 EUR |
| Einkommensteuer | ca. 7.500 EUR | ca. 3.500 EUR |
| Krankenversicherung | ca. 150 EUR | ca. 2.800 EUR |
| Netto | ca. 22.350 EUR | ca. 23.700 EUR |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Kenias:
- Keine Vermögensteuer
- Keine Erbschaftsteuer
- Sehr niedrige Sozialabgaben (gedeckelt)
- Attraktive Sonderwirtschaftszonen mit 10 % Körperschaftsteuer
- Kapitalertragssteuer mit nur 15 % (niedriger als DACH)
- Keine Gewerbesteuer
Nachteile Kenias:
- Hoher Einkommensteuerspitzensatz von 35 %
- Welteinkommensprinzip für Steuerresidenten
- Kein DBA mit Österreich und der Schweiz
- Komplexere Steuerverwaltung
- Digital Services Tax für Online-Unternehmer
- Niedrigere Grundfreibeträge als in DACH-Ländern
Fazit
Kenia ist steuerlich besonders interessant für:
Unternehmer und Investoren: Die Kombination aus niedriger Körperschaftsteuer in Sonderwirtschaftszonen (10 %), fehlender Vermögen- und Erbschaftsteuer sowie moderater Kapitalertragssteuer macht Kenia zu einem attraktiven Standort für Unternehmertum und Vermögensaufbau.
Gutverdiener mit hohen Sozialabgaben: Wer in Deutschland oder Österreich an der Beitragsbemessungsgrenze kratzt, kann in Kenia durch die gedeckelten Sozialabgaben erheblich sparen.
Vermögende mit Nachfolgeplanung: Ohne Erbschaftsteuer ist die Vermögensübertragung an die nächste Generation deutlich günstiger.
Weniger geeignet für:
- Digitale Nomaden ohne festen Wohnsitz (komplizierte Steuerresidenzfragen)
- Rentner aus Österreich oder der Schweiz (fehlendes DBA)
- Menschen mit komplexen internationalen Einkommensstrukturen
Wichtig: Die steuerlichen Vorteile sollten nie der einzige Grund für eine Auswanderung sein. Kenia bietet viel mehr – eine pulsierende Startup-Szene, atemberaubende Natur, gastfreundliche Menschen und ein angenehmes Klima. Die Steuern sind nur ein Puzzleteil.
Ich empfehle dir dringend, vor der Auswanderung einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater zu konsultieren. Besonders die Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern und die optimale Gestaltung deiner Steuerresidenz erfordern professionelle Planung.
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FAQ
Muss ich als deutscher Rentner in Kenia Steuern auf meine deutsche Rente zahlen?
Ja, nach dem DBA Deutschland-Kenia werden Renten im Wohnsitzstaat besteuert. Du versteuerst deine deutsche Rente also in Kenia nach dem progressiven Tarif. Die deutsche Rentenversicherung führt dann keine Steuer mehr ab, sobald du eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegst.
Wie hoch ist die Steuerbelastung für einen Freiberufler mit 50.000 EUR Jahresgewinn?
Bei 50.000 EUR (etwa 7 Millionen KES) Jahresgewinn zahlst du circa 30 % Einkommensteuer auf den größten Teil der Einkünfte, plus minimale Sozialabgaben von rund 600 EUR. Effektiv behältst du etwa 34.000 EUR netto – deutlich mehr als in Deutschland.
Kann ich in Kenia eine Firma gründen und von niedrigen Steuern profitieren?
Ja, besonders in Sonderwirtschaftszonen (SEZ) mit nur 10 % Körperschaftsteuer für 10 Jahre. Allerdings gelten strenge Auflagen bezüglich Investitionsvolumen und Exportanteil. Für kleinere Unternehmen ist eine reguläre Limited Company mit 30 % Körperschaftsteuer der übliche Weg.
Was passiert mit meinem deutschen Aktiendepot, wenn ich nach Kenia auswandere?
Als kenianischer Steuerresident musst du Dividenden und realisierte Kursgewinne in Kenia versteuern (15 % Kapitalertragssteuer). Die deutsche Quellensteuer auf Dividenden (25 %) kann teilweise angerechnet werden. Eine Depotübertragung zu einem kenianischen oder internationalen Broker ist überlegenswert.
Gibt es Freibeträge für Kapitalerträge wie in Deutschland?
Nein, Kenia kennt keinen Sparerpauschbetrag wie die 1.000 EUR in Deutschland. Alle Kapitalerträge sind ab dem ersten Cent steuerpflichtig mit 15 %.
Wie lange dauert es, bis ich in Kenia steuerlich ansässig werde?
Du wirst steuerlich ansässig, sobald du die 183-Tage-Schwelle in einem Kalenderjahr überschreitest oder einen ständigen Wohnsitz in Kenia begründest. Bei der Durchschnittsbetrachtung (122 Tage über 3 Jahre) kann es schneller gehen.
Muss ich als digitaler Nomade in Kenia Steuern zahlen, wenn meine Kunden alle in Europa sitzen?
Ja, wenn du als Steuerresident in Kenia giltst (183+ Tage oder ständiger Wohnsitz), musst du dein weltweites Einkommen in Kenia versteuern – unabhängig davon, woher deine Kunden kommen. Kenia wendet das Welteinkommensprinzip an.
Weitere Beiträge für Auswanderer nach Kenia
- Auswandern nach Kenia als Rentner
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Dieser Artikel wurde im Juni 2025 aktualisiert und gibt den aktuellen Stand der kenianischen Steuergesetzgebung wieder. Steuergesetze können sich ändern – bitte konsultiere für deine individuelle Situation einen qualifizierten Steuerberater.
Zuletzt aktualisiert: 25. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
