Stand: Mai 2026
Kasachstan gilt unter Auswanderern aus dem DACH-Raum noch als echter Geheimtipp – dabei bietet das größte Binnenland der Welt ein Steuersystem, das sich fundamental von dem unterscheidet, was du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz gewohnt bist. Ein einheitlicher Einkommensteuersatz von 10 %, keine Vermögensteuer auf das meiste Privatvermögen, vergleichsweise niedrige Sozialabgaben und ein wachsender Wirtschaftsraum machen Kasachstan zunehmend interessant – nicht nur für Unternehmer und digitale Nomaden, sondern auch für Investoren und Rentner, die ihre Steuerlast nachhaltig reduzieren wollen.

Der Unterschied zu DACH-Ländern ist erheblich: Während du in Deutschland bei mittleren Einkommen schnell 42 % Einkommensteuer zahlst, liegt die kasachische Flat Tax pauschal bei 10 %. Hinzu kommen moderate Sozialabgaben, die insgesamt deutlich unter dem DACH-Niveau liegen. Kasachstan ist zwar kein klassisches Null-Steuer-Paradies, aber ein Land mit einer echten und legalen Möglichkeit zur erheblichen Steuerentlastung – wenn du die Spielregeln kennst.
In diesem Artikel erfährst du alles, was du als Auswanderer über das kasachische Steuersystem wissen musst: von der Steuerresidenz über Einkommensteuer, Kapitalerträge und Immobilien bis hin zu Sozialabgaben und dem Vergleich mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht in Kasachstan
Kriterien für die unbeschränkte Steuerpflicht
In Kasachstan bist du steuerlich ansässig, wenn du dich im jeweiligen Steuerjahr mindestens 183 Tage im Land aufhältst. Diese 183-Tage-Regel ist das zentrale Kriterium – sie muss nicht zusammenhängend erfüllt sein, sondern gilt für den kumulierten Aufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres (1. Januar bis 31. Dezember).
Darüber hinaus gibt es weitere Anknüpfungspunkte: Wer seinen Lebensmittelpunkt (Zentrum der vitalen Interessen) in Kasachstan hat – also Familie, dauerhafter Wohnsitz und wirtschaftliche Tätigkeiten –, kann ebenfalls als steuerlich ansässig eingestuft werden, auch wenn die 183 Tage nicht erreicht werden. Für Ausländer ist in der Praxis aber primär die Aufenthaltsregel maßgebend.
Steuerlich ansässige Personen zahlen kasachische Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen. Nicht ansässige Personen (Non-Residents) zahlen nur auf Einkünfte aus kasachischen Quellen, unterliegen aber anderen Steuersätzen und Regelungen.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DACH-Ländern
Kasachstan hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit allen drei DACH-Ländern abgeschlossen:
Deutschland–Kasachstan: Das DBA ist seit 1998 in Kraft. Es regelt die Zuweisung von Besteuerungsrechten für Arbeitseinkommen, Unternehmensgewinne, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Renten. Die Freistellungsmethode (mit Progressionsvorbehalt) bzw. die Anrechnungsmethode kommen je nach Einkommensart zur Anwendung.
Österreich–Kasachstan: Ein DBA besteht ebenfalls, sodass eine Doppelbesteuerung grundsätzlich vermieden wird. Österreichische Staatsbürger, die nach Kasachstan auswandern, sollten insbesondere die Regelungen zu Pensionen und Unternehmensgewinnen prüfen.
Schweiz–Kasachstan: Das DBA zwischen der Schweiz und Kasachstan ist ebenfalls in Kraft und folgt im Wesentlichen dem OECD-Musterabkommen.
Wichtig zu verstehen: Das DBA verhindert, dass du doppelt besteuert wirst – es legt aber nicht fest, dass du gar keine Steuern zahlst. Welches Land das primäre Besteuerungsrecht hat, hängt von deiner Ansässigkeit und der jeweiligen Einkommensart ab.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Bevor du dich über niedrige kasachische Steuern freust, musst du die Wegzugsbesteuerung in deinem Heimatland im Blick haben:
Deutschland: Bei Wegzug aus Deutschland greift unter bestimmten Umständen § 6 AStG (Außensteuergesetz). Wer Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hält, muss bei Wegzug eine fiktive Veräußerungssteuer auf stille Reserven zahlen – auch ohne tatsächlichen Verkauf. Seit 2022 gilt: Die frühere Stundungsmöglichkeit bei EU/EWR-Staaten entfällt für Drittstaaten wie Kasachstan vollständig; die Steuer wird sofort fällig. Außerdem musst du für die erweiterte beschränkte Steuerpflicht aufpassen: Wer in ein Niedrigsteuerland (Kasachstan kann darunter fallen) zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, kann noch bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug in Deutschland beschränkt steuerpflichtig bleiben.
Österreich: Auch Österreich kennt eine Wegzugsbesteuerung auf Kapitalvermögen. Bei Verlagerung des Wohnsitzes in einen Drittstaat werden stille Reserven in Kapitalvermögen besteuert.
Schweiz: Die Schweiz erhebt keine klassische Wegzugssteuer auf Privatvermögen, jedoch können Kantone bei Aufgabe des Wohnsitzes rückwirkende Besteuerungen vornehmen. Bei Unternehmensanteilen greifen ebenfalls spezielle Regelungen.
Empfehlung: Lass dich vor dem Wegzug zwingend von einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater beraten. Die Kosten für diese Beratung amortisieren sich in den meisten Fällen schnell.
2. Einkommensteuer in Kasachstan
Allgemeine Struktur
Kasachstans Einkommensteuer ist denkbar einfach: Es gilt ein einheitlicher Flat-Tax-Satz von 10 % auf das gesamte steuerpflichtige Einkommen. Es gibt keine Progressionsstufen wie in Deutschland (14 bis 45 %) oder der Schweiz (je nach Kanton bis über 40 %). Diese Einfachheit ist ein echtes Alleinstellungsmerkmal.
Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Für Arbeitnehmer erfolgt die Steuer meist direkt über den Arbeitgeber im Quellenabzugsverfahren. Selbstständige und Unternehmer reichen eine jährliche Steuererklärung ein.
Es gibt einen Grundfreibetrag: Für Arbeitnehmer sind Einkünfte bis zum Einfachen des Mindestlohns (2026 ca. 85.000 Tenge monatlich, angepasst jährlich) steuerfrei. Für Selbstständige und andere Kategorien gelten abweichende Regelungen.
Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Wenn du als Arbeitnehmer in Kasachstan arbeitest, zieht dein Arbeitgeber die Einkommensteuer direkt vom Gehalt ab – ähnlich wie die Lohnsteuer in Deutschland. Der Satz beträgt 10 % auf das steuerpflichtige Einkommen nach Abzug der Pflichtbeiträge.
Sozialabgaben für Arbeitnehmer (2026):
- Obligatorischer Rentenbeitrag (OPAS): 10 % des Bruttogehalts (Arbeitnehmer)
- Obligatorische Krankenversicherung (OSMS): 2 % des Gehalts (Arbeitnehmer) + 3 % (Arbeitgeber)
- Sozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber): 9,5 % bis 11 %
Die Rentenbeiträge (10 %) sind vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar, was die effektive Einkommensteuerbelastung etwas senkt.
Beispielrechnung Arbeitnehmer (Monatsgehalt 500.000 Tenge ≈ ca. 1.000 EUR):
- Brutto: 500.000 Tenge
- Abzug Rentenbeitrag (10 %): 50.000 Tenge
- Abzug Grundfreibetrag: 85.000 Tenge (vereinfacht)
- Steuerpflichtiges Einkommen: 365.000 Tenge
- Einkommensteuer (10 %): 36.500 Tenge
- Netto ca.: 406.300 Tenge (nach ESt und OSMS)
Das ist eine erheblich geringere Belastung als in Deutschland, wo bei vergleichbarem Einkommen Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer zusammen leicht 25 bis 30 % ausmachen können.
Einkommensteuer für digitale Nomaden
Kasachstan hat sich in den letzten Jahren als attraktiver Standort für digitale Nomaden entwickelt. Es gibt zwar kein dediziertes „Digital Nomad Visa“ wie in einigen anderen Ländern, aber verschiedene Aufenthaltsmöglichkeiten:
- Business-Visum / Aufenthaltserlaubnis: Für selbstständige Tätigkeiten und unternehmerische Aktivitäten in Kasachstan.
- Astana Hub: Das internationale Technologie-Startup-Zentrum in der Hauptstadt Astana bietet besondere Konditionen für Tech-Unternehmen und Gründer, darunter Steuererleichterungen.
Für digitale Nomaden, die in Kasachstan steuerlich ansässig werden (183-Tage-Regel), gilt grundsätzlich die Welteinkommensbesteuerung mit 10 % Flat Tax – auch auf ausländische Einkünfte. Das kann gegenüber Deutschland (wo du bei Ansässigkeit ebenfalls weltweit besteuert wirst, aber mit höheren Sätzen) sehr attraktiv sein.
Wichtig: Ausländische Einkünfte müssen in der kasachischen Steuererklärung deklariert werden. Kasachstan rechnet im Rahmen der DBAs gezahlte ausländische Quellensteuern an. Eine genaue Dokumentation deiner Einkommensquellen und der im Ausland gezahlten Steuern ist unerlässlich.
Home-Office-Kosten sind als Betriebsausgaben bei Selbstständigen abziehbar, sofern sie nachgewiesen werden können.
Einkommensteuer für Selbstständige und Unternehmer
Als Selbstständiger in Kasachstan hast du mehrere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten:
Einzelunternehmer (IP – Individual Entrepreneur): Das kasachische Steuerrecht kennt für Einzelunternehmer vereinfachte Steuersysteme:
Vereinfachtes Steuersystem (упрощённая декларация):
- Anwendbar bis zu einem Halbjahresumsatz von 24.038 MCI (ca. 90 bis 100 Mio. Tenge, abhängig vom aktuellen MCI-Wert)
- Steuersatz: 3 % auf den Umsatz (nicht auf den Gewinn!)
- Abgabe halbjährlich
- Sehr attraktiv für Dienstleistungsunternehmer mit hohen Margen
Allgemeines Steuersystem für IP:
- Einkommensteuer 10 % auf den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben)
- Für Unternehmer, die das vereinfachte System nicht nutzen können oder wollen
LLP (Limited Liability Partnership / TOO): Die kasachische GmbH (TOO) zahlt Körperschaftsteuer von 20 % auf den Gewinn. Dividendenausschüttungen an in Kasachstan ansässige Gesellschafter unterliegen dann nochmals 5 % Quellensteuer – Gesamtbelastung also etwa 24 bis 25 %, was immer noch erheblich unter dem deutschen Niveau (Körperschaftsteuer 15 % + Gewerbesteuer ca. 14 bis 17 % + Abgeltungsteuer 25 % auf Dividenden) liegt.
Buchführungspflichten: Einzelunternehmer im vereinfachten System haben reduzierte Buchführungspflichten. LLP/TOO müssen eine vollständige Buchführung nach kasachischen Rechnungslegungsstandards (IFRS für größere Unternehmen, vereinfachte Standards für KMU) führen.
Absetzbare Betriebsausgaben: Grundsätzlich abzugsfähig sind alle nachgewiesenen Ausgaben, die wirtschaftlich begründet und direkt mit der unternehmerischen Tätigkeit verbunden sind: Büromiete, Personalkosten, IT-Kosten, Reisekosten (geschäftlich), Marketingausgaben, Abschreibungen auf Betriebsmittel.
Einkommensteuer für finanziell Unabhängige und Investoren
Für Investoren ist das kasachische Steuersystem durchaus interessant:
- Zinseinkünfte: 10 % Einkommensteuer (für ansässige Personen)
- Dividenden: 5 % Quellensteuer (bei kasachischen Gesellschaften), für steuerlich Ansässige insgesamt 5 % auf inländische Dividenden
- Kursgewinne: In der Regel 10 % Einkommensteuer; bei Veräußerung von Wertpapieren, die an der Kasachstan Stock Exchange (KASE) oder der Astana International Exchange (AIX) gehandelt werden, gilt unter bestimmten Bedingungen eine Steuerbefreiung – ein wichtiges Detail für Investoren
- Ausländische Kapitalerträge: Bei Steueransässigkeit in Kasachstan grundsätzlich steuerpflichtig mit 10 %, abzüglich anrechenbarer ausländischer Quellensteuern
Freibeträge: Es gibt keinen allgemeinen Sparerpauschbetrag wie in Deutschland (1.000 EUR). Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich ab dem ersten Tenge Kapitalertrag, allerdings sind die Steuersätze (5 bis 10 %) deutlich niedriger als der deutsche Abgeltungssteuersatz von 25 %.
Ausländische Depots: Kasachstan verlangt von steuerlich ansässigen Personen die Deklaration ausländischer Konten und Depots. Kasachstan ist OECD-Mitglied im Common Reporting Standard (CRS), d. h. ausländische Finanzbehörden melden Kontodaten automatisch an die kasachischen Steuerbehörden.
Einkommensteuer für Rentner
Für Rentner aus DACH-Ländern, die nach Kasachstan auswandern, ist die DBA-Regelung entscheidend:
Deutsche gesetzliche Rente: Nach dem DBA Deutschland–Kasachstan hat der Wohnsitzstaat (also Kasachstan) das primäre Besteuerungsrecht auf gesetzliche Renten aus Deutschland. Das bedeutet: Deine deutsche Rente wird grundsätzlich in Kasachstan mit 10 % besteuert – deutlich weniger als in Deutschland, wo Renteneinkünfte ab 2040 zu 100 % steuerpflichtig sind.
Deutsche Beamtenpensionen und Betriebsrenten: Hier gilt in der Regel das Quellenprinzip – Deutschland behält das Besteuerungsrecht. Du musst die Rente in Deutschland weiterhin versteuern, kannst aber die gezahlte deutsche Steuer in Kasachstan anrechnen lassen.
Österreichische und Schweizer Renten: Ähnliche Regelungen gelten analog zu den jeweiligen DBA-Regelungen.
Altersfreibeträge: Das kasachische Steuerrecht kennt besondere Steuervergünstigungen für Personen mit dem Status eines „Invaliden der Gruppen I und II“ sowie für Kriegsveteranen, aber keinen allgemeinen Altersfreibetrag im DACH-Sinne.
3. Vermögensteuer in Kasachstan
Eine jährliche allgemeine Vermögensteuer auf Geldvermögen, Wertpapierdepots oder Bankguthaben – wie sie in manchen Ländern existiert – kennt Kasachstan nicht. Das ist ein klarer Vorteil für vermögende Auswanderer.
Was es gibt, ist eine Grundsteuer (Bodensteuer) auf Immobilien und Grundstücke sowie eine Eigentumssteuer auf bestimmte Sachwerte – diese ist jedoch im internationalen Vergleich sehr moderat. Die Bewertungsgrundlage für Immobilien ist der steuerliche Schätzwert (nicht der Marktwert), was die Belastung zusätzlich dämpft.
Für Fahrzeuge gibt es eine separate Kraftfahrzeugsteuer (mehr dazu in Abschnitt 8).
4. Kapitalertragssteuer in Kasachstan
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
| Anlageform | Steuersatz (Ansässige) |
|---|---|
| Dividenden (inländisch) | 5 % |
| Zinsen (allgemein) | 10 % |
| Kursgewinne (allgemein) | 10 % |
| Wertpapiere (KASE/AIX-notiert) | 0 % (unter Bedingungen) |
| Immobilienveräußerung | 10 % (auf Gewinn) |
| Ausländische Kapitalerträge | 10 % (mit Anrechnung) |
Quellensteuer und Anrechnung
Kasachstan erhebt Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen, die an Nicht-Ansässige ausgezahlt werden (in der Regel 15 %, reduzierbar durch DBA auf 5 bis 10 %). Für steuerlich Ansässige ist die Quellensteuer meist die Abgeltung der Steuerschuld oder wird auf die Jahreseinkommensteuer angerechnet.
Ausländische Quellensteuern (z. B. auf deutsche Dividenden, die du als in Kasachstan Ansässiger erhältst) können im Rahmen der DBAs auf die kasachische Steuerschuld angerechnet werden – du zahlst also nicht doppelt.
Meldepflichten
Kapitalerträge aus ausländischen Quellen müssen zwingend in der jährlichen Steuererklärung deklariert werden. Da Kasachstan am automatischen Informationsaustausch (CRS) teilnimmt, ist die Versuchung zur Nicht-Deklaration hoch riskant.
5. Immobiliensteuer in Kasachstan
Grundsteuer (jährliche Abgaben)
Auf Immobilieneigentum in Kasachstan wird eine jährliche Grundsteuer erhoben. Die Steuersätze sind gestaffelt nach dem steuerlichen Schätzwert der Immobilie:
- Wohnimmobilien: Pauschalbeträge je nach Schätzwert, typischerweise sehr moderat (wenige Tausend bis wenige Zehntausend Tenge jährlich)
- Gewerbliche Immobilien: 1,5 % des Schätzwertes jährlich
- Grundstücke: Gesonderte Bodensteuer nach Lage und Nutzungsart
Im internationalen Vergleich sind die Grundsteuern in Kasachstan sehr niedrig. Für eine normale Wohnimmobilie in Almaty oder Astana liegen die jährlichen Grundsteuern umgerechnet oft im zwei- bis dreistelligen Euro-Bereich.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Immobilienkauf fällt in Kasachstan keine separate Grunderwerbsteuer im DACH-Sinne an. Es gibt jedoch Notargebühren und Registrierungsgebühren beim Kauf, die zusammen meist unter 1 % des Kaufpreises liegen.
Wichtig für Ausländer: Der Erwerb von Agrarland ist für Ausländer gesetzlich verboten. Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien können von Ausländern hingegen erworben werden.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Beim Verkauf einer Immobilie ist der Gewinn (Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis, bereinigt um nachgewiesene Kosten) mit 10 % Einkommensteuer zu versteuern.
Wichtige Ausnahme: Wenn du eine Immobilie mehr als ein Jahr hältst und sie dein einziger Immobilienbesitz in Kasachstan ist, kann unter bestimmten Bedingungen eine Steuerbefreiung gelten. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen aus kasachischen Immobilien sind grundsätzlich steuerpflichtig:
- Für Ansässige: 10 % Einkommensteuer
- Für Nicht-Ansässige: 20 % Quellensteuer (Standard für Vermietung an juristische Personen, die die Quellensteuer einbehalten)
Steuervorteile bei Eigennutzung
Für eigengenutzte Wohnimmobilien gibt es keine gesonderten Steuervorteile in Form von Abzügen (kein Schuldzinsenabzug wie in der Schweiz), aber die ohnehin niedrige Grundsteuer und die mögliche Steuerfreiheit bei Verkauf machen Eigennutzung attraktiv.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer in Kasachstan
Das ist einer der attraktivsten Aspekte des kasachischen Steuersystems für wohlhabende Auswanderer: Kasachstan erhebt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer. Vermögensübertragungen im Todesfall und Schenkungen unter Lebenden sind steuerlich nicht belastet.
Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber Deutschland (Erbschaftsteuersätze bis 50 %, Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad), Österreich (keine Erbschaftsteuer, aber Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragung) und der Schweiz (kantonale Erbschaftsteuern, teils erheblich bei entfernten Verwandten oder Nichtverwandten).
Internationale Aspekte: Die Befreiung gilt für kasachisches Recht. Wenn du als in Kasachstan ansässige Person aber deutsches Immobilienvermögen oder Unternehmensanteile in Deutschland vererbt bekommst oder verschenkst, greift weiterhin deutsches Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, unabhängig von deinem Wohnsitz in Kasachstan.
7. Mehrwertsteuer in Kasachstan
Regelsteuersatz
Der Mehrwertsteuersatz (kasachisch: НДС / NDS) in Kasachstan beträgt 12 %. Das ist im internationalen Vergleich moderat (Deutschland: 19 %, Österreich: 20 %, Schweiz: 8,1 %).
Ermäßigte Steuersätze gibt es in Kasachstan in dieser Form nicht; es gibt jedoch Steuerbefreiungen für bestimmte Kategorien (Grundnahrungsmittel, bestimmte medizinische Leistungen, Bildungsleistungen, Finanzdienstleistungen).
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Die Registrierungspflicht für die MwSt. greift ab einem Jahresumsatz von 20.000 MCI (Monatlicher Berechnungsindex; entspricht 2026 ca. 75 bis 80 Mio. Tenge, also grob 150.000 bis 160.000 EUR). Kleinunternehmer unterhalb dieser Grenze sind nicht MwSt.-pflichtig – das ist ein erheblicher Schwellenwert, der die meisten kleineren Selbstständigen und Freiberufler entlastet.
Reverse-Charge-Verfahren
Für digitale Dienstleistungen ausländischer Anbieter in Kasachstan gilt seit einigen Jahren ein Reverse-Charge-ähnliches Verfahren, bei dem der kasachische Empfänger MwSt.-Pflichten übernimmt. Wenn du als in Kasachstan ansässiger Unternehmer Leistungen aus dem Ausland einkaufst, musst du auf diese ggf. MwSt. abführen.
8. Weitere relevante Steuern in Kasachstan
Kraftfahrzeugsteuer
Die Kfz-Steuer in Kasachstan basiert auf dem Hubraum des Fahrzeugs und wird in MCI (Monatlicher Berechnungsindex) berechnet. Die Beträge sind im europäischen Vergleich sehr niedrig – für einen Mittelklassewagen typischerweise umgerechnet unter 100 EUR jährlich.
Touristensteuer
Für touristische Übernachtungen gibt es in Kasachstan keine standardisierte nationale Touristensteuer. Einige Gemeinden erheben lokale Abgaben, die aber minimal sind.
Sondersteuern und Rohstoffabgaben
Kasachstan erhebt spezifische Steuern auf die Gewinnung von Rohstoffen (Erdöl, Erdgas, Erze) – für den normalen Auswanderer irrelevant, aber relevant wenn du in diesem Sektor unternehmerisch tätig werden willst.
Stempelgebühren und staatliche Abgaben
Für verschiedene behördliche Handlungen (Beurkundungen, Registrierungen, Genehmigungen) fallen staatliche Abgaben an, die aber im normalen Alltag gering sind.
9. Steueroptimierung für Auswanderer in Kasachstan
Timing des Umzugs
Das Timing deines Wegzugs aus dem DACH-Land hat erhebliche steuerliche Auswirkungen:
- Deutschland: Achte darauf, dass du im Wegzugsjahr nicht mehr als 183 Tage in Deutschland verbringst, um die unbeschränkte Steuerpflicht zu beenden. Bei bedeutenden Vermögensveräußerungen sollte der Wegzug möglichst bereits im Vorjahr abgeschlossen sein.
- Jahreswechsel nutzen: Ein Wegzug zum Jahreswechsel (31. Dezember / 1. Januar) kann steuerlich günstiger sein als ein Wegzug mitten im Jahr, da Progressionseffekte und Teiljahresveranlagungen vermieden werden.
Günstige Unternehmensformen
Als Unternehmer lohnt sich die Analyse, ob du als kasachischer Einzelunternehmer (IP) mit vereinfachtem Steuersystem (3 % auf Umsatz) oder als LLP/TOO mit 20 % Körperschaftsteuer operierst. Für Dienstleister mit hohen Margen ist das IP-Modell oft optimal.
Nutzung des Astana International Financial Centre (AIFC)
Das AIFC (Astana International Financial Centre) bietet als Sonderwirtschaftszone für Finanzdienstleistungen, Tech-Unternehmen und Investmentfonds besondere Steuervergünstigungen, darunter Steuerbefreiungen für bestimmte Tätigkeiten bis 2066. Für Unternehmer im FinTech- und Investmentbereich ist das besonders interessant.
Quellensteuerminimierung
Durch geschickte Nutzung der DBA-Regelungen kannst du Quellensteuern auf Zinsen und Dividenden aus DACH-Ländern auf das im DBA vereinbarte Minimum reduzieren (oft 5 bis 10 % statt der Standardsätze von 15 bis 25 %).
Immobilieninvestitionen
Da Wertzuwächse bei langfristig gehaltenen Immobilien unter Umständen steuerfrei sind und Mieteinnahmen nur mit 10 % besteuert werden, kann Kasachstan für Immobilieninvestoren attraktiv sein – insbesondere in Astana und Almaty, wo Wertzuwächse in den letzten Jahren erheblich waren.
10. Steuererklärung und Fristen in Kasachstan
Abgabefristen
- Jahressteuererklärung (für Ansässige mit Deklarationspflicht): 31. März des Folgejahres
- Zahlung der Einkommensteuer: 10. April des Folgejahres
- Für Einzelunternehmer im vereinfachten System: Halbjährliche Abgabe (25. August für das erste Halbjahr, 15. Februar des Folgejahres für das zweite Halbjahr)
- MwSt.-Erklärung: Quartalsweise, bis zum 25. des Monats nach Quartalsende
Benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise aus kasachischen und ausländischen Quellen
- Nachweise über gezahlte ausländische Steuern (für Anrechnung)
- Bankkontonachweise und Depotauszüge für ausländische Finanzkonten
- Belege für abzugsfähige Ausgaben (bei Selbstständigen)
- Dokumente zu Immobilienkäufen/-verkäufen
Online-Portale
Das kasachische Steuerportal e.gov.kz sowie das spezifische Steuerportal cabinet.salyk.kz ermöglichen die elektronische Einreichung von Steuererklärungen. Die Portale sind auf Kasachisch und Russisch verfügbar – für deutschsprachige Auswanderer empfiehlt sich in den ersten Jahren ein lokaler Steuerberater.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Für den Einstieg als Auswanderer ist ein lokaler kasachischer Steuerberater, idealerweise mit Kenntnis des deutschen Steuerrechts oder mit einer auf internationale Mandanten spezialisierten Kanzlei, sehr empfehlenswert. Die Honorare sind im Vergleich zu DACH-Ländern moderat.
Strafen bei Verspätung
Verspätete Steuererklärungen werden mit Geldbußen belegt (typischerweise 30 MCI je Versäumnis, also ca. 100 bis 150 EUR). Bei Steuerhinterziehung drohen erheblich höhere Strafen inklusive strafrechtlicher Konsequenzen.
11. Sozialversicherungsbeiträge in Kasachstan
Das kasachische Sozialversicherungssystem ist grundlegend anders aufgebaut als in DACH-Ländern – und im Regelfall deutlich günstiger für den Einzelnen.
Übersicht der Beiträge (2026, Arbeitnehmer/Selbstständige)
Rentenversicherung (OPAS – Obligatorisches Pensions-Akkumulierungssystem):
- Arbeitnehmer: 10 % des Bruttogehalts
- Arbeitgeber: 1,5 % zusätzlich (Arbeitgeberbeitrag zum Staatlichen Fonds)
- Selbstständige: 10 % des deklarierten Einkommens (mind. 1 MCI, max. 50 MCI Bemessungsgrundlage)
Das kasachische Rentensystem ist kapitalgedeckt – deine Beiträge fließen auf ein individuelles Rentenkonto beim Unified Accumulation Pension Fund (UAPF). Das ist ein Vorteil: Das Kapital gehört dir, du kannst es (unter Bedingungen) erben.
Krankenversicherung (OSMS):
- Arbeitnehmer: 2 % des Gehalts
- Arbeitgeber: 3 % des Gehalts
- Selbstständige: 5 % des deklarierten Einkommens
Sozialversicherung (für Arbeitnehmer-Invalidität, Mutterschaft etc.):
- Arbeitgeber: 3,5 % des Gehalts
Gesamtbelastung im Vergleich:
| Kasachstan (AN) | Deutschland (AN) | Österreich (AN) | Schweiz (AN) | |
|---|---|---|---|---|
| Rente | 10 % | 9,3 % | 10,25 % | ca. 5,3 % |
| Kranken | 2 % | 7,3 % | 3,87 % | ca. 1,5 bis 8 % |
| Soziales gesamt | ca. 12 bis 13 % | ca. 20 % | ca. 18 % | ca. 6 bis 14 % |
Der Gesamtvorteil für Arbeitnehmer ist erheblich, besonders im Vergleich zu Deutschland und Österreich. Selbstständige profitieren besonders, da der kasachische Anteil deutlich unter dem deutschen liegt (wo Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Beitrag von ca. 14 bis 18 % des Einkommens selbst tragen müssen).
12. Vergleich Kasachstan mit Deutschland, Österreich und der Schweiz
Tabellarischer Steuervergleich
| Steuerart | Kasachstan | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer max. | 10 % (Flat) | 45 % | 55 % | bis ca. 40 % |
| Körperschaftsteuer | 20 % | 15 % + GewSt. | 24 % | 8,5 bis 12 % |
| Kapitalerträge | 5 bis 10 % | 25 % (AbgSt.) | 27,5 % | 0 bis 35 % |
| Mehrwertsteuer | 12 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Erbschaftsteuer | 0 % | bis 50 % | 0 %* | kantonal bis 50 % |
| Vermögensteuer | nein | nein | nein | kantonal 0,1 bis 1 % |
*Österreich: keine Erbschaftsteuer, aber Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragung
Beispielrechnungen Einkommensteuerbelastung
Beispiel 1: Selbstständiger mit 60.000 EUR Jahresgewinn
- Deutschland: ca. 18.000 bis 22.000 EUR (inkl. Soli, ohne Kirchensteuer, ohne GKV-Beiträge)
- Österreich: ca. 17.000 bis 20.000 EUR
- Schweiz (Zürich): ca. 15.000 bis 18.000 EUR
- Kasachstan (IP vereinfacht, 3 % auf Umsatz): ca. 1.800 EUR (bei 60.000 EUR Umsatz = Gewinn)
- Kasachstan (IP allgemein, 10 % auf Gewinn): ca. 6.000 EUR
Beispiel 2: Angestellter mit 40.000 EUR Jahresgehalt
- Deutschland: ca. 8.000 bis 10.000 EUR Einkommensteuer + Soli
- Österreich: ca. 8.000 bis 9.000 EUR
- Schweiz (Zürich): ca. 6.000 bis 8.000 EUR
- Kasachstan: ca. 3.500 bis 4.000 EUR
Beispiel 3: Rentner mit 20.000 EUR gesetzlicher Jahresrente aus Deutschland
- Deutschland: ca. 1.500 bis 3.000 EUR (je nach Jahrgangskohort und Besteuerungsanteil)
- Kasachstan (primäres Besteuerungsrecht): ca. 2.000 EUR (10 % Flat Tax, aber auf den DBA-relevanten Anteil)
Die Zahlen verdeutlichen: Besonders für Selbstständige und Unternehmer ist Kasachstan steuerlich extrem attraktiv. Bei Arbeitnehmern und Rentnern ist der Vorteil vorhanden, aber je nach Einkommenshöhe weniger dramatisch.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Pro:
- Niedrigste Einkommensteuer in der Region (10 % Flat Tax)
- Kein Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Keine allgemeine Vermögensteuer
- Günstige Umsatzsteuerschwelle (keine MwSt.-Pflicht bis ca. 150.000 EUR Umsatz)
- Kapitalgedecktes Rentensystem (Eigentum an Rentenbeiträgen)
- Vereinfachtes Steuersystem für Unternehmer (3 % auf Umsatz)
- AIFC-Sonderwirtschaftszone für Finanzdienstleister
Contra:
- Komplexeres Steuerrecht in Russisch/Kasachisch
- Kein deutschsprachiges Steuersystem – lokale Beratung nötig
- Wegzugsbesteuerung in Deutschland muss vorab geregelt sein
- Geringe Rechtssicherheit im Vergleich zu EU-Ländern
- Kasachische Rentenansprüche nicht auf EU-Niveau
- Gesundheitsversorgung auf europäischem Niveau teuer (private Zusatzversicherung empfohlen)
Fazit: Für wen lohnt sich Kasachstan steuerlich?
Kasachstan ist kein klassisches Steueroasen-Land wie Panama oder Dubai, bietet aber ein legitimes und attraktives Steuersystem mit erheblichen Vorteilen gegenüber DACH-Ländern – wenn du bereit bist, wirklich dort zu leben.
Besonders attraktiv ist Kasachstan für:
- Selbstständige und Freiberufler mit hohen Margen, die vom vereinfachten Steuersystem (3 % auf Umsatz) profitieren
- IT-Unternehmer und Tech-Gründer, insbesondere über den Astana Hub und das AIFC
- Investoren und Kapitalanleger, die von niedrigen Kapitalertragsteuern und der Abwesenheit von Vermögensteuer profitieren
- Personen mit großem Vermögen, die Erbschaftsteuer in Deutschland oder der Schweiz vermeiden wollen
- Rentner, deren Renten im DBA Kasachstan als Besteuerungsrecht zugewiesen wird
Weniger attraktiv für:
- Personen, die nur vorübergehend in Kasachstan wohnen wollen und weiterhin in Deutschland steuerlich ansässig bleiben
- Angestellte in internationalen Unternehmen ohne starke Bindung an Kasachstan
- Alle, die auf europäische Rechtssicherheit, Qualität des Gesundheitssystems und soziale Absicherung angewiesen sind
Der wichtigste Rat: Lass dich vor dem Schritt nach Kasachstan umfassend von einem Steuerberater mit internationalem Fokus beraten – sowohl zu den kasachischen Möglichkeiten als auch zu den Verpflichtungen, die du in deinem Herkunftsland hast. Die Steuerersparnis kann erheblich sein, aber nur wenn du alles richtig angehst.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Kasachstan
Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Kasachstan, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.
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| Sprachkurse | Multimedia Sprachkurse für schnelles und einfaches Erlernen von 83 Fremdsprachen → Sprachkurs Russisch |
| Ausstattung & Zubehör | Bei einer Auswanderung oder auf Reisen brauchst du so manches, was du vielleicht noch nicht hast |
| Visaservice | Für jene Lände für die die Visabesorgung kompliziert ist, findest du hier einen Service, der alles für dich erledigt |
| Flug buchen | Flugbuchung einfach, schnell & zum besten Preis |
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FAQ: Steuern in Kasachstan für Auswanderer
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Kasachstan?
Kasachstan hat eine einheitliche Flat Tax von 10 % auf das steuerpflichtige Einkommen. Es gibt keine Progressionsstufen – ob du 20.000 EUR oder 200.000 EUR verdienst, der Satz bleibt konstant bei 10 %.
Muss ich meine deutschen Einkünfte in Kasachstan versteuern?
Wenn du in Kasachstan steuerlich ansässig bist (183-Tage-Regel), zahlst du grundsätzlich auf dein weltweites Einkommen kasachische Einkommensteuer. Das DBA Deutschland–Kasachstan regelt, dass du ausländische Quellensteuern anrechnen kannst, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht. Bei bestimmten Einkommensarten (z. B. Beamtenpensionen) verbleibt das Besteuerungsrecht aber in Deutschland.
Gibt es eine Erbschaftsteuer in Kasachstan?
Nein. Kasachstan erhebt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer. Das macht Kasachstan besonders interessant für Vermögensübertragungen an Kinder oder andere Begünstigte.
Wie hoch sind die Sozialabgaben für Selbstständige in Kasachstan?
Selbstständige zahlen in Kasachstan insgesamt ca. 10 % für die Rentenversicherung und 5 % für die Krankenversicherung – also ca. 15 % Gesamtabgaben auf das deklarierte Einkommen, deutlich weniger als in Deutschland (wo Selbstständige oft 30 bis 40 % für Kranken- und Rentenversicherung aufwenden).
Kann ich als Ausländer in Kasachstan Immobilien kaufen?
Ja, als Ausländer kannst du Wohn- und Gewerbeimmobilien in Kasachstan kaufen. Agrarland ist für Ausländer jedoch gesetzlich verboten. Beim Immobilienkauf fallen keine nennenswerte Grunderwerbsteuer an, nur moderate Notargebühren.
Wie wird meine deutsche Rente in Kasachstan besteuert?
Nach dem DBA Deutschland–Kasachstan hat bei gesetzlichen Renten aus Deutschland grundsätzlich der Wohnsitzstaat (also Kasachstan) das Besteuerungsrecht. Du versteuerst deine deutsche Rente dann in Kasachstan mit 10 %, während Deutschland keine Einkommensteuer mehr darauf erhebt. Bei Beamtenpensionen und bestimmten Betriebsrenten gilt jedoch das Quellenprinzip – Deutschland behält das Besteuerungsrecht.
Muss ich in Kasachstan eine Steuererklärung abgeben?
Als steuerlich ansässige Person mit Einkünften aus mehreren Quellen, ausländischen Einkünften oder als Selbstständiger musst du eine jährliche Steuererklärung abgeben (Frist: 31. März des Folgejahres). Arbeitnehmer, deren Steuer vollständig über den Arbeitgeber abgezogen wird und die keine weiteren Einkünfte haben, sind in der Regel von der Deklarationspflicht befreit.

„Kasachstan taucht in Gesprächen unter Auswanderern aus dem DACH-Raum erstaunlich selten auf – dabei ist das Land steuerlich eines der interessantesten Ziele in ganz Asien. Eine Flat Tax von 10 %, kein Erbschaftsteuer, keine Vermögensteuer auf Geldvermögen und ein vereinfachtes Unternehmenssteuersystem mit 3 % auf den Umsatz: Das sind keine Kleinigkeiten. Ich kenne Selbstständige, die in Deutschland locker 35 bis 40 % ihres Gewinns ans Finanzamt abgegeben haben und in Kasachstan auf einen Bruchteil davon gekommen wären – völlig legal und mit bestehendem Doppelbesteuerungsabkommen.
Was ich aus eigener Erfahrung mit Steuersystemen in verschiedenen Ländern sagen kann: Die Einfachheit eines Systems ist oft genauso wichtig wie die Höhe der Sätze. Kasachstan hat hier echte Stärken. Gleichzeitig solltest du nicht blauäugig rangehen – die Wegzugsbesteuerung aus Deutschland kann je nach Vermögensstruktur erheblich sein, und wer glaubt, er kann einfach seinen Wohnsitz ummelden und weiter wie gewohnt arbeiten, wird unangenehme Post vom Finanzamt bekommen. Wer den Schritt aber sauber plant und wirklich nach Kasachstan zieht, findet dort ein System, das Leistung und unternehmerisches Handeln deutlich weniger bestraft als die meisten europäischen Alternativen.
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Hinweis: Steuergesetze ändern sich regelmäßig. Alle Angaben in diesem Artikel entsprechen dem Stand Mai 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für deine persönliche Situation empfehlen wir, einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater hinzuzuziehen.
