Die Kanarischen Inseln gehören zu den steuerlich attraktivsten Regionen Europas – und das als vollwertiger Teil der Europäischen Union. Als spanische Autonome Gemeinschaft genießen die sieben Inseln einen besonderen Steuerstatus, der historisch gewachsen ist und bis heute erhebliche Vorteile gegenüber dem spanischen Festland bietet. Die Zona Especial Canaria (ZEC) und das Régimen Económico y Fiscal (REF) schaffen ein einzigartiges Steuerumfeld, das niedrigere Steuersätze, reduzierte Mehrwertsteuer und attraktive Unternehmensanreize kombiniert.

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz bieten die Kanaren eine spürbar geringere Steuerbelastung – insbesondere für Unternehmer und Investoren. Während der deutsche Spitzensteuersatz bei 45 % liegt, beträgt er auf den Kanaren maximal 47 %, allerdings bei deutlich höheren Freibeträgen und einer günstigeren Progression. Die eigentliche Besonderheit liegt jedoch bei der Unternehmensbesteuerung: In der ZEC-Zone können Unternehmen mit nur 4 % Körperschaftsteuer operieren – ein Bruchteil der üblichen 25 % in Deutschland oder 23 % in Spanien.
Für Auswanderer aus dem DACH-Raum bedeutet dies: Die Kanaren vereinen mediterranes Klima, EU-Rechtssicherheit und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. Besonders attraktiv ist die Region für digitale Nomaden, Unternehmer mit internationaler Ausrichtung, Rentner mit privatem Vermögen und Investoren, die von den niedrigen Kapitalertragsteuern profitieren möchten.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für die unbeschränkte Steuerpflicht
Als Teil Spaniens gelten auf den Kanarischen Inseln die spanischen Regelungen zur Steuerresidenz. Du wirst in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Die 183-Tage-Regel besagt, dass du als steuerlich ansässig giltst, wenn du dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Spanien aufhältst. Dabei werden auch sporadische Abwesenheiten mitgezählt, sofern dein gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien liegt. Anders als in manchen anderen Ländern zählen An- und Abreisetage als volle Tage.
Der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen bildet ein weiteres Kriterium. Wenn sich der Kern deiner beruflichen oder geschäftlichen Aktivitäten in Spanien befindet – also dort, wo du den Großteil deines Einkommens erzielst oder dein Vermögen verwaltest –, begründet dies ebenfalls eine Steuerresidenz.
Die familiäre Bindung spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung. Leben dein Ehepartner oder deine minderjährigen Kinder in Spanien, wird vermutet, dass auch du dort steuerlich ansässig bist. Diese Vermutung kannst du allerdings widerlegen, wenn du nachweisen kannst, dass du tatsächlich in einem anderen Land lebst.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DACH-Ländern
Spanien hat mit allen drei deutschsprachigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die eine doppelte Besteuerung verhindern:
Das DBA Deutschland-Spanien regelt detailliert, welches Land welche Einkünfte besteuern darf. Arbeitseinkommen wird grundsätzlich im Tätigkeitsstaat besteuert, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung hingegen ausschließlich im Quellenstaat Deutschland. Private Renten und Pensionen können dagegen im Wohnsitzstaat Spanien besteuert werden.
Das DBA Schweiz-Spanien folgt ähnlichen Prinzipien, wobei die Schweizer AHV-Renten im Wohnsitzstaat besteuert werden – ein wichtiger Unterschied zur deutschen Regelung.
Das DBA Österreich-Spanien entspricht weitgehend dem deutschen Abkommen. Österreichische Pensionen aus dem öffentlichen Dienst werden in Österreich besteuert, private Pensionen im Wohnsitzstaat.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Vor dem Umzug auf die Kanaren solltest du die Wegzugsbesteuerung deines Herkunftslandes beachten:
Deutschland erhebt nach § 6 AStG eine Wegzugssteuer auf nicht realisierte Wertsteigerungen von Unternehmensanteilen ab 1 % Beteiligung. Bei Wegzug in einen EU/EWR-Staat kannst du eine zinslose Stundung beantragen, die sich über sieben Jahre erstreckt.
Die Schweiz kennt keine direkte Wegzugssteuer, erhebt aber die Quellensteuer auf bestimmte Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen.
Österreich hat seit 2016 eine Wegzugsbesteuerung für Kapitalvermögen eingeführt. Bei Wegzug in EU/EWR-Staaten wird die Steuer bis zur tatsächlichen Veräußerung gestundet.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) auf den Kanarischen Inseln setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem staatlichen Anteil und einem regionalen Anteil. Diese Besonderheit ermöglicht es den Kanaren, eigene Steuersätze und Freibeträge festzulegen.
Steuertarif 2025 auf den Kanarischen Inseln:
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis 12.450 Euro | 19 % |
| 12.450 bis 20.200 Euro | 24 % |
| 20.200 bis 35.200 Euro | 30 % |
| 35.200 bis 60.000 Euro | 37 % |
| 60.000 bis 90.000 Euro | 41 % |
| 90.000 bis 120.000 Euro | 44 % |
| Über 120.000 Euro | 47 % |
Der Grundfreibetrag beträgt 5.550 Euro für Einzelpersonen. Für Steuerpflichtige über 65 Jahre erhöht sich dieser auf 6.700 Euro, über 75 Jahre auf 8.100 Euro. Zusätzlich gibt es Freibeträge für Nachkommen (2.400 bis 4.500 Euro je nach Alter) und für Vorfahren (1.150 bis 2.550 Euro).
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Steuererklärung muss zwischen April und Juni des Folgejahres eingereicht werden. Vorauszahlungen werden quartalsweise fällig, sofern du selbstständig bist.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer auf den Kanarischen Inseln wird dein Gehalt über das Quellenabzugsverfahren versteuert. Dein Arbeitgeber behält die geschätzte Einkommensteuer direkt vom Bruttogehalt ein und führt sie an das Finanzamt ab. Die genaue Höhe der Einbehaltung hängt von deinem Gehalt, Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.
Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer betragen insgesamt etwa 6,35 % des Bruttogehalts. Diese setzen sich zusammen aus 4,70 % für die Rentenversicherung, 1,55 % für Arbeitslosigkeit und 0,10 % für die Berufsausbildung. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich etwa 30 % des Bruttogehalts.
An absetzbaren Werbungskosten kannst du die Beiträge zu Gewerkschaften, Kosten für berufliche Fortbildung und Ausgaben für Arbeitskleidung geltend machen. Anders als in Deutschland gibt es keine Pendlerpauschale im klassischen Sinne. Fahrtkosten zur Arbeit sind nur in Ausnahmefällen absetzbar, etwa wenn der Arbeitgeber keine Erstattung leistet und der Arbeitsplatz besonders weit entfernt ist.
Besonders interessant für hochqualifizierte Arbeitnehmer ist das Beckham-Gesetz (Régimen de Impatriados). Wenn du in den letzten zehn Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig warst, kannst du für bis zu sechs Jahre einen pauschalen Steuersatz von 24 % auf Einkommen bis 600.000 Euro wählen. Darüber hinausgehende Einkünfte werden mit 47 % besteuert.
Digitale Nomaden
Für digitale Nomaden bieten die Kanarischen Inseln seit 2023 das spezielle Visum für digitale Nomaden (Visado para Nómadas Digitales). Dieses erlaubt es Nicht-EU-Bürgern, bis zu fünf Jahre auf den Kanaren zu leben und zu arbeiten, während sie für ausländische Arbeitgeber oder eigene Unternehmen im Ausland tätig sind.
Die steuerliche Behandlung hängt von deinem Status ab. Wenn du als digitaler Nomade mit dem speziellen Visum einreist und für ausländische Auftraggeber arbeitest, kannst du unter Umständen vom Impatriado-Regime profitieren. Dies bedeutet einen pauschalen Steuersatz von 24 % auf spanische Einkünfte bis 600.000 Euro für die ersten sechs Jahre.
Bei ausländischen Einkünften gilt grundsätzlich: Als Steuerresident in Spanien musst du dein weltweites Einkommen versteuern. Arbeitest du jedoch für einen nicht-spanischen Arbeitgeber ohne Betriebsstätte in Spanien, werden diese Einkünfte zwar in Spanien versteuert, aber möglicherweise unter günstigeren Bedingungen des Impatriado-Regimes.
Home-Office-Regelungen auf den Kanaren entsprechen den spanischen Vorschriften. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können anteilig abgesetzt werden, wenn der Raum ausschließlich beruflich genutzt wird. Bei Selbstständigen ist dies einfacher nachzuweisen als bei Angestellten.
Als Nachweis für das Finanzamt solltest du Arbeitsverträge mit ausländischen Unternehmen, Zahlungsnachweise, Rechnungen und eine detaillierte Aufstellung deiner Arbeitstage dokumentieren.
Selbstständige und Unternehmer
Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen auf den Kanarischen Inseln erfolgt entweder über die Einkommensteuer (für Einzelunternehmer) oder die Körperschaftsteuer (für Gesellschaften). Einzelunternehmer versteuern ihre Gewinne nach dem progressiven IRPF-Tarif mit bis zu 47 %.
Die Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) beträgt in Spanien regulär 25 %. Für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz unter einer Million Euro gilt ein reduzierter Satz von 23 % auf die ersten 50.000 Euro Gewinn.
Die eigentliche Attraktion liegt jedoch in der Zona Especial Canaria (ZEC). Diese Sonderwirtschaftszone bietet einen Körperschaftsteuersatz von nur 4 % für qualifizierte Unternehmen. Um von der ZEC zu profitieren, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen: Das Unternehmen muss neu gegründet oder in die ZEC verlagert werden, mindestens eine Person muss in den ersten sechs Monaten beschäftigt werden (auf den kleineren Inseln wie El Hierro, La Gomera und La Palma) beziehungsweise fünf Personen auf den größeren Inseln. Eine Mindestinvestition von 50.000 Euro auf den kleineren oder 100.000 Euro auf den größeren Inseln ist erforderlich. Die Geschäftstätigkeit muss tatsächlich auf den Kanaren stattfinden.
Eine klassische Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert auf den Kanaren nicht. Es gibt jedoch eine lokale Wirtschaftsabgabe (Impuesto sobre Actividades Económicas, IAE), von der Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einer Million Euro befreit sind.
Die Buchführungspflichten entsprechen den spanischen Vorschriften. Unternehmen müssen eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen, Jahresabschlüsse erstellen und diese beim Handelsregister einreichen. Für Selbstständige gelten vereinfachte Regeln, aber quartalsweise Umsatz- und Einkommensteuererklärungen sind Pflicht.
Absetzbare Betriebsausgaben umfassen alle betrieblich veranlassten Kosten: Miete, Personal, Material, Fahrzeuge (mit Einschränkungen), Reisekosten, Versicherungen, Beraterhonorare und Abschreibungen auf Investitionsgüter.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Die Kapitalertragssteuer auf den Kanarischen Inseln folgt einem eigenen Tarif, der sich von der allgemeinen Einkommensteuer unterscheidet:
| Kapitalerträge | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 6.000 Euro | 19 % |
| 6.000 bis 50.000 Euro | 21 % |
| 50.000 bis 200.000 Euro | 23 % |
| 200.000 bis 300.000 Euro | 27 % |
| Über 300.000 Euro | 28 % |
Zinsen und Dividenden werden nach diesem Tarif besteuert. Bei spanischen Dividenden behält das ausschüttende Unternehmen bereits 19 % Quellensteuer ein, die auf die endgültige Steuerschuld angerechnet wird.
Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren unterliegen ebenfalls diesem Tarif. Es gibt keine Haltefristen oder Steuerbefreiungen für langfristige Investments wie in manchen anderen Ländern.
Die Immobilienertragsteuer beim Verkauf von Immobilien folgt dem gleichen Stufentarif. Der Gewinn errechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten und zulässiger Verbesserungsaufwendungen. Für Immobilien, die vor 1995 erworben wurden, gibt es Übergangsregelungen mit reduzierten Bemessungsgrundlagen.
Einen speziellen Freibetrag für Kapitalerträge wie den deutschen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro gibt es in Spanien nicht. Die ersten 1.500 Euro an Dividenden aus bestimmten spanischen Aktien können jedoch steuerfrei sein.
Bei ausländischen Depots bist du verpflichtet, diese im Rahmen des Modelo 720 zu deklarieren, wenn der Gesamtwert 50.000 Euro übersteigt. Diese Vermögensanzeige muss jährlich im ersten Quartal abgegeben werden. Verstöße wurden früher drakonisch bestraft, die Sanktionen wurden jedoch nach einem EuGH-Urteil 2022 deutlich reduziert.
Rentner
Die Besteuerung von Renten auf den Kanarischen Inseln hängt stark von deren Art und Herkunft ab.
Gesetzliche Renten aus Deutschland (Deutsche Rentenversicherung) werden nach dem DBA Deutschland-Spanien ausschließlich in Deutschland besteuert. Du erhältst die Rente also brutto ausgezahlt und musst sie in Deutschland versteuern. Dies gilt als Ausnahme vom Welteinkommensprinzip.
Schweizer AHV-Renten werden dagegen im Wohnsitzstaat besteuert. Wenn du auf den Kanaren lebst, musst du die Schweizer Rente dort versteuern. Die Schweiz behält keine Quellensteuer ein.
Österreichische Pensionen folgen einem gemischten System: Pensionen aus dem öffentlichen Dienst werden in Österreich besteuert, private Pensionen und ASVG-Renten im Wohnsitzstaat Spanien.
Private Renten und Betriebsrenten aus dem DACH-Raum werden auf den Kanaren nach dem progressiven Einkommensteuertarif versteuert. Allerdings gibt es erhöhte Altersfreibeträge: Ab 65 Jahren steigt der persönliche Freibetrag auf 6.700 Euro, ab 75 Jahren auf 8.100 Euro.
Besonders attraktiv für Rentner ist die Besteuerung von Lebensversicherungen bei Kapitalauszahlung. Je nach Laufzeit werden nur 65 bis 100 % der Erträge besteuert, was die effektive Steuerlast erheblich reduziert.
Ein wichtiger Hinweis zur Doppelbesteuerung: Auch wenn deutsche Renten in Deutschland versteuert werden, müssen sie in der spanischen Steuererklärung deklariert werden. Sie werden jedoch mit Progression freigestellt, was bedeutet, dass sie den Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen können.
3. Vermögensteuer
Die Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) existiert in Spanien und damit auch auf den Kanarischen Inseln. Die Kanaren wenden jedoch besonders günstige Regelungen an.
Der Freibetrag auf den Kanarischen Inseln beträgt 700.000 Euro pro Person. Zusätzlich ist der Wert der selbst genutzten Hauptwohnung bis zu 300.000 Euro von der Vermögensteuer befreit. Für ein Ehepaar bedeutet dies effektiv einen steuerfreien Vermögenswert von bis zu 1,7 Millionen Euro (2 × 700.000 Euro Freibetrag plus 300.000 Euro Hauptwohnung).
Die Steuersätze auf den Kanaren sind regional festgelegt und liegen zwischen 0,2 % und 3,5 %, wobei der Höchstsatz erst bei sehr hohen Vermögen ab zehn Millionen Euro greift. Die Stufen im Detail:
| Bemessungsgrundlage | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 167.129 Euro | 0,20 % |
| 167.129 bis 334.253 Euro | 0,30 % |
| 334.253 bis 668.500 Euro | 0,50 % |
| 668.500 bis 1.337.000 Euro | 0,90 % |
| 1.337.000 bis 2.673.999 Euro | 1,30 % |
| 2.673.999 bis 5.347.998 Euro | 1,70 % |
| 5.347.998 bis 10.695.996 Euro | 2,10 % |
| Über 10.695.996 Euro | 3,50 % |
Die Bewertungsgrundlagen variieren je nach Vermögensart. Immobilien werden zum höheren Wert aus Katasterwert, Kaufpreis oder amtlich festgestelltem Wert angesetzt. Wertpapiere werden mit dem Börsenwert zum Jahresende bewertet. Bankguthaben zählen zum Nominalwert.
Betroffene Vermögensarten umfassen Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensanteile, Fahrzeuge, Schmuck und Kunstwerke. Hausrat und persönliche Gegenstände bis zu einem angemessenen Wert sind ausgenommen.
Eine wichtige Besonderheit: Die Vermögensteuer ist zusammen mit der Einkommensteuer auf maximal 60 % der steuerpflichtigen Einkünfte begrenzt. Bei geringen laufenden Einkünften und hohem Vermögen kann dies zu erheblichen Steuerersparnissen führen.
4. Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragssteuer auf den Kanarischen Inseln folgt dem bereits erwähnten gestaffelten System mit Sätzen von 19 bis 28 %.
Für verschiedene Anlageformen gelten folgende Regelungen:
- Dividenden werden an der Quelle mit 19 % besteuert. In der Steuererklärung wird dann der tatsächliche Steuersatz nach dem Stufentarif ermittelt und die bereits gezahlte Quellensteuer angerechnet.
- Zinsen aus Spareinlagen und Anleihen unterliegen ebenfalls der 19-prozentigen Quellensteuer bei spanischen Banken. Zinsen aus ausländischen Konten müssen in der Steuererklärung deklariert werden.
- Kursgewinne aus Aktien, Fonds und anderen Wertpapieren werden ohne Quellensteuer erzielt. Die Besteuerung erfolgt erst bei Verkauf im Rahmen der jährlichen Steuererklärung. Es gibt keine steuerfreie Haltefrist.
- Kryptowährungen werden als Kapitalvermögen behandelt. Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch unterliegen dem Kapitalertragsteuer-Tarif. Spanien hat 2024 verschärfte Meldepflichten für Krypto-Assets eingeführt.
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer ist möglich, jedoch begrenzt auf den spanischen Steuersatz. Wenn ein Land 30 % Quellensteuer erhebt, Spanien aber nur 21 % Steuern verlangt, gehen 9 Prozentpunkte verloren. Die Doppelbesteuerungsabkommen reduzieren in den meisten Fällen die Quellensteuer auf maximal 15 %.
Meldepflichten bestehen für ausländisches Vermögen über 50.000 Euro (Modelo 720) sowie für Kryptowährungen (Modelo 721). Diese Formulare müssen jährlich im ersten Quartal eingereicht werden.
5. Immobiliensteuer
Der Immobilienkauf auf den Kanarischen Inseln ist mit verschiedenen Steuern und Abgaben verbunden.
Die Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, ITP) beträgt beim Kauf von Bestandsimmobilien zwischen Privatpersonen 6,5 %. Dies ist günstiger als auf dem spanischen Festland, wo die Sätze regional zwischen 6 und 11 % schwanken.
Bei Neubauten vom Bauträger fällt statt der Grunderwerbsteuer die IGIC an (die kanarische Variante der Mehrwertsteuer). Der Satz beträgt hier 7 %. Zusätzlich wird eine Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados) von 0,75 % fällig.
Die jährliche Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI) wird von den Gemeinden erhoben. Der Satz variiert je nach Gemeinde zwischen 0,4 und 1,1 % des Katasterwerts. Der Katasterwert liegt in der Regel deutlich unter dem Marktwert.
Beim Verkauf von Immobilien fällt die Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal) an. Diese kommunale Steuer besteuert den Wertzuwachs des Grundstücks während der Haltedauer. Nach einem Verfassungsgerichtsurteil 2021 darf die Steuer nicht mehr erhoben werden, wenn kein tatsächlicher Gewinn erzielt wurde. Die Berechnung erfolgt nun auf Basis des tatsächlichen Wertzuwachses oder nach objektiven Koeffizienten – der Steuerpflichtige kann die günstigere Methode wählen.
Vermietungseinkünfte aus spanischen Immobilien werden nach dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert. Absetzbar sind Abschreibungen (3 % des Gebäudewerts jährlich), Zinsen für Finanzierungen, Reparaturen, Versicherungen, Gemeinschaftskosten und Grundsteuer. Bei langfristiger Vermietung als Hauptwohnsitz des Mieters können 60 % der Nettomieteinnahmen steuerfrei gestellt werden.
Bei Eigennutzung entfällt zwar die Besteuerung fiktiver Mieteinnahmen, die es in manchen Ländern gibt. Allerdings werden selbst genutzte Zweitwohnungen als Vermögen in die Vermögensteuer einbezogen, sofern sie den Freibetrag von 300.000 Euro für die Hauptwohnung nicht darstellen.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) auf den Kanarischen Inseln gehört zu den günstigsten in ganz Spanien.
Für Erben der Steuerklasse I und II (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern) gilt seit 2020 eine nahezu vollständige Befreiung. Der Freibetrag beträgt bis zu 99,9 % Ermäßigung auf die Steuerschuld, was einer faktischen Steuerbefreiung gleichkommt.
Die Steuersätze nach dem grundsätzlichen spanischen Tarif liegen zwischen 7,65 und 34 %, werden aber durch die kanarischen Ermäßigungen drastisch reduziert.
Für die Verwandtschaftsgrade gelten unterschiedliche Regelungen:
- Gruppe I (Nachkommen unter 21 Jahren) erhält einen Freibetrag von 23.125 Euro plus 3.990 Euro für jedes Jahr unter 21 Jahren.
- Gruppe II (Ehepartner, Nachkommen über 21 Jahre, Vorfahren) erhält einen Grundfreibetrag von 23.125 Euro und die 99,9-prozentige Ermäßigung.
- Gruppe III (Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerverwandte) erhält einen Freibetrag von 9.786 Euro und die 99,9-prozentige Ermäßigung (seit 2024).
- Gruppe IV (Nichtverwandte) erhält keinen Freibetrag und nur 50 % Ermäßigung.
Die Bewertung von Vermögen erfolgt zum Verkehrswert am Todestag beziehungsweise Schenkungszeitpunkt. Immobilien werden nach dem Referenzwert des Katasteramts oder dem tatsächlichen Verkehrswert bewertet.
Bei internationalen Aspekten gilt: Wenn der Erblasser oder der Erbe auf den Kanaren steuerlich ansässig war, ist die Erbschaft dort steuerpflichtig. Bei Erben aus dem DACH-Raum können die Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften relevant werden – mit Deutschland und Österreich existieren jedoch keine speziellen Erbschaftsteuerabkommen.
7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Mehrwertsteuergebiet der EU. Statt der Mehrwertsteuer gilt die IGIC (Impuesto General Indirecto Canario), die kanarische indirekte Steuer.
Der Regelsteuersatz der IGIC beträgt nur 7 % – deutlich niedriger als die 21 % Mehrwertsteuer auf dem spanischen Festland oder die 19 % in Deutschland.
Die IGIC-Steuersätze im Überblick:
| Steuersatz | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 0 % | Tipo cero | Grundnahrungsmittel, Medikamente, bestimmte Dienstleistungen |
| 3 % | Tipo reducido | Bestimmte Lebensmittel, Wasser, Hotelübernachtungen |
| 7 % | Tipo general | Regelsteuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen |
| 9,5 % | Tipo incrementado | Fahrzeuge, bestimmte elektronische Geräte |
| 15 % | Tipo especial incrementado | Tabak |
| 20 % | Tipo especial | Bestimmte Luxusgüter (sehr selten angewandt) |
Die Kleinunternehmerregelung (Régimen Especial de Pequeños Empresarios) befreit Selbstständige mit einem Jahresumsatz unter 30.000 Euro von der IGIC-Pflicht. Sie stellen Rechnungen ohne IGIC aus und können im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen.
Für Unternehmer mit IGIC-Pflicht gelten quartalsweise Meldepflichten. Die Erklärungen sind jeweils bis zum 20. des Folgemonats nach Quartalsende einzureichen.
Das Reverse-Charge-Verfahren kommt bei bestimmten B2B-Geschäften zur Anwendung, insbesondere bei Dienstleistungen von Unternehmen außerhalb der Kanaren. Der Leistungsempfänger schuldet dann die Steuer selbst.
Eine Besonderheit bei Importen: Waren aus dem EU-Festland gelten zollrechtlich als Importe aus Drittländern. Auf eingeführte Waren wird die IGIC erhoben. Für Privatpersonen gilt jedoch eine Freigrenze von 150 Euro pro Sendung.
8. Weitere relevante Steuern
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica, IVTM) wird von den Gemeinden erhoben. Die Höhe richtet sich nach Hubraum und Fahrzeugtyp. Für einen PKW mit 1.600 ccm bis 2.000 ccm liegt die jährliche Steuer je nach Gemeinde zwischen 80 und 200 Euro – deutlich günstiger als die deutsche Kfz-Steuer.
Bei der Erstzulassung fällt keine separate Zulassungssteuer an, da die Kanaren von der spanischen Zulassungssteuer befreit sind.
Touristensteuer
Eine regionale Touristensteuer wie auf den Balearen existiert auf den Kanarischen Inseln bisher nicht. Allerdings wird seit Jahren über ihre Einführung diskutiert. Stand 2025 gibt es keine entsprechende Abgabe.
Luxussteuer
Eine separate Luxussteuer existiert nicht. Bestimmte Luxusgüter werden jedoch mit erhöhten IGIC-Sätzen von bis zu 20 % besteuert, beispielsweise hochpreisige Fahrzeuge über einem bestimmten Wert.
Müllabfuhrgebühr
Die kommunale Müllabfuhrgebühr (Tasa de Basura) ist streng genommen keine Steuer, aber eine relevante Abgabe. Sie variiert je nach Gemeinde und Immobilienart zwischen 50 und 300 Euro jährlich.
AIEM (Arbitrio sobre las Importaciones y Entregas de Mercancías)
Diese Sonderabgabe auf bestimmte Importe schützt die lokale Produktion und betrifft vor allem industriell gefertigte Waren. Die Sätze liegen zwischen 5 und 15 % und werden zusätzlich zur IGIC erhoben.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Die Kanarischen Inseln bieten zahlreiche legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung:
Timing des Umzugs
Der Zeitpunkt deines Umzugs kann steuerlich relevant sein. Wenn du vor Jahresende auf die Kanaren ziehst und dort mehr als 183 Tage verbringst, wirst du für das gesamte Jahr in Spanien steuerpflichtig. Ein Umzug in der zweiten Jahreshälfte bedeutet dagegen oft, dass du für das laufende Jahr noch im Herkunftsland steuerpflichtig bleibst. Plane den Umzug so, dass du die Freibeträge und niedrigeren Sätze optimal nutzen kannst.
Nutzung der ZEC-Vorteile
Die Zona Especial Canaria bietet mit 4 % Körperschaftsteuer einen der niedrigsten Steuersätze in Europa. Wenn du ein Unternehmen mit internationaler Kundschaft führst, kann die Gründung einer ZEC-Gesellschaft erhebliche Steuerersparnisse bringen. Die Anforderungen (Arbeitsplätze, Investition) sind erfüllbar und amortisieren sich schnell durch die Steuerersparnis.
Beckham-Gesetz für zugezogene Fachkräfte
Wenn du als hochqualifizierte Fachkraft oder Manager auf die Kanaren ziehst und in den letzten zehn Jahren nicht in Spanien gelebt hast, kannst du für sechs Jahre den pauschalen Steuersatz von 24 % auf spanische Einkünfte bis 600.000 Euro nutzen. Dies ist besonders attraktiv für Gutverdiener.
Familiäre Gestaltungen
Einkommen kann durch Arbeitsverhältnisse mit Familienmitgliedern aufgeteilt werden. Wenn dein Ehepartner oder erwachsene Kinder im Unternehmen mitarbeiten, können deren Gehälter die Gesamtsteuerlast durch Nutzung mehrerer Grundfreibeträge reduzieren.
Holding-Strukturen
Für größere Vermögen kann eine spanische ETVE-Holding (Entidades de Tenencia de Valores Extranjeros) interessant sein. Diese genießt unter bestimmten Voraussetzungen Steuerfreiheit auf Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Auslandsbeteiligungen.
Immobiliengestaltung
Der Kauf der Hauptwohnung bietet steuerliche Vorteile: 300.000 Euro sind von der Vermögensteuer befreit, und beim Verkauf können Gewinne steuerfrei reinvestiert werden, wenn du innerhalb von zwei Jahren eine neue Hauptwohnung kaufst.
Altersvorsorge
Beiträge zu spanischen Pensionsplänen sind bis zu bestimmten Grenzen steuerlich absetzbar. Die späteren Auszahlungen werden zwar versteuert, aber oft zu niedrigeren Sätzen im Rentenalter.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die wichtigsten Termine für Steuererklärungen auf den Kanarischen Inseln:
Die Einkommensteuererklärung (IRPF) muss zwischen Anfang April und Ende Juni des Folgejahres eingereicht werden. Bei Erstattungsanspruch empfiehlt sich eine frühe Abgabe.
Quartalsweise Erklärungen für Selbstständige umfassen die IGIC-Voranmeldung (Modelo 420), die Einkommensteuer-Vorauszahlung (Modelo 130) und die Lohnsteuer-Anmeldung für Arbeitgeber (Modelo 111). Diese sind jeweils bis zum 20. des Folgemonats nach Quartalsende fällig, außer im vierten Quartal (bis 30. Januar).
Die Vermögensteuer ist zusammen mit der Einkommensteuer bis Ende Juni abzugeben.
Das Modelo 720 zur Anzeige von Auslandsvermögen über 50.000 Euro muss bis zum 31. März eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung solltest du folgende Unterlagen bereithalten: NIE (Ausländer-Identifikationsnummer), Einkommensnachweise aller Art, Belege für absetzbare Ausgaben, Jahresauszüge aller Bankkonten und Depots, Kaufverträge bei Immobilientransaktionen und Belege über ausländische Steuerzahlungen.
Online-Portale
Das spanische Finanzamt (Agencia Tributaria) bietet ein umfassendes Online-Portal unter www.agenciatributaria.es. Mit einem digitalen Zertifikat oder Cl@ve-PIN kannst du alle Erklärungen elektronisch einreichen. Das System erstellt automatisch einen Entwurf (Borrador) der Steuererklärung auf Basis der gemeldeten Daten.
Steuerberater
Für Auswanderer mit komplexeren steuerlichen Situationen ist ein spezialisierter Steuerberater (Asesor Fiscal) empfehlenswert. Dies gilt besonders bei Auslandseinkünften, Immobilienvermögen, Unternehmertätigkeit, ZEC-Gesellschaften und der Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen. Die Kosten für einen Steuerberater liegen für eine einfache Jahreserklärung bei etwa 100 bis 300 Euro.
Strafen bei Verspätung
Verspätete Abgabe ohne Aufforderung des Finanzamts wird mit Zuschlägen von 1 % pro Monat Verspätung (maximal 15 %) bestraft. Nach Aufforderung steigt der Zuschlag auf 50 bis 150 % der Steuerschuld. Zusätzlich fallen Verzugszinsen an.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Das spanische Sozialversicherungssystem gilt auch auf den Kanarischen Inseln und bietet umfassenden Schutz.
Beiträge für Arbeitnehmer
Die Gesamtbelastung für Sozialversicherung beträgt etwa 36 % des Bruttogehalts:
| Versicherungszweig | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 4,70 % | 23,60 % |
| Arbeitslosenversicherung | 1,55 % | 5,50 % |
| Berufsausbildung | 0,10 % | 0,60 % |
| Arbeitsunfallversicherung | — | 0,30 bis 6,70 % |
| Gesamt | 6,35 % | ca. 30 % |
Die Bemessungsgrenze liegt 2025 bei etwa 4.720 Euro monatlich.
Beiträge für Selbstständige
Selbstständige (Autónomos) zahlen einen pauschalen Mindestbeitrag oder einen Beitrag abhängig vom Einkommen. Das neue System seit 2023 sieht gestaffelte Beiträge je nach tatsächlichem Einkommen vor:
Bei einem Nettoeinkommen unter 670 Euro monatlich beträgt der Beitrag 230 Euro. Bei Einkommen zwischen 1.500 und 1.700 Euro liegt der Beitrag bei etwa 425 Euro. Bei sehr hohen Einkommen über 6.000 Euro monatlich steigt der Beitrag auf bis zu 590 Euro.
Für Existenzgründer gibt es die Tarifa Plana: Im ersten Jahr zahlen Neugründer nur etwa 80 Euro monatlich.
Krankenversicherung
Die spanische Sozialversicherung umfasst eine vollständige Krankenversicherung. Du hast Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem (Sistema Nacional de Salud), das auf den Kanaren gut ausgebaut ist. Viele Auswanderer schließen zusätzlich eine private Krankenversicherung ab (ab etwa 50 Euro monatlich), um kürzere Wartezeiten und privatärztliche Behandlung zu genießen.
Vergleich zur DACH-Region
Im Vergleich zu Deutschland ist die Sozialversicherungsbelastung für Arbeitnehmer etwas niedriger (6,35 % statt etwa 20 %), für Arbeitgeber jedoch ähnlich hoch. Selbstständige zahlen tendenziell weniger als in Deutschland, erhalten aber auch geringere Leistungen, insbesondere bei der Rente.
Die Schweiz und Österreich haben unterschiedliche Systeme: Die Schweizer AHV/IV/EO-Beiträge sind niedriger, dafür kommt die obligatorische Krankenversicherung separat hinzu. Die österreichischen Beiträge liegen auf ähnlichem Niveau wie die spanischen.
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Tabellarischer Vergleich der Steuerbelastung
| Steuerart | Kanarische Inseln | Deutschland | Schweiz | Österreich |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer-Spitzensatz | 47 % | 45 % (+ Soli) | 23 bis 45 % | 55 % |
| Körperschaftsteuer | 25 % (4 % ZEC) | 30 % (inkl. GewSt) | 12 bis 18 % | 23 % |
| Kapitalertragssteuer | 19 bis 28 % | 26,375 % | 0 bis 35 % | 27,5 % |
| Mehrwertsteuer | 7 % (IGIC) | 19 % | 8,1 % | 20 % |
| Erbschaftsteuer (nahe Angehörige) | 0 bis 0,01 % | 7 bis 30 % | 0 % | 0 % |
| Vermögensteuer | 0,2 bis 3,5 % | keine | 0,1 bis 0,8 % | keine |
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Angestellter mit 60.000 Euro Jahresbrutto
| Aspekt | Kanaren | Deutschland |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | ca. 11.500 Euro | ca. 14.500 Euro |
| Sozialversicherung (AN) | ca. 3.810 Euro | ca. 12.000 Euro |
| Nettogehalt | ca. 44.690 Euro | ca. 33.500 Euro |
Der deutliche Unterschied bei den Sozialversicherungsbeiträgen erklärt sich durch das unterschiedliche System – in Deutschland zahlen Arbeitnehmer etwa 20 % selbst, auf den Kanaren nur etwa 6 %.
Beispiel 2: Unternehmer mit 100.000 Euro Gewinn (ZEC-Gesellschaft)
| Aspekt | Kanaren (ZEC) | Deutschland |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 4.000 Euro | 30.000 Euro |
| Verbleibender Gewinn | 96.000 Euro | 70.000 Euro |
Beispiel 3: Rentner mit 30.000 Euro Jahresrente
Bei einer deutschen gesetzlichen Rente wird diese weiterhin in Deutschland versteuert (ca. 2.000 Euro bei Besteuerungsanteil von 85 %). Zusätzliche private Renten oder Kapitalerträge werden auf den Kanaren besteuert.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile der Kanaren:
- Sehr niedrige Mehrwertsteuer (7 % IGIC)
- ZEC-Zone mit nur 4 % Körperschaftsteuer
- Praktisch keine Erbschaftsteuer für nahe Angehörige
- Beckham-Gesetz für Neuzugezogene
- Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer
- EU-Mitgliedschaft mit Rechtssicherheit
Nachteile der Kanaren:
- Vermögensteuer existiert (anders als in DE und AT)
- Kapitalertragssteuer ohne Freibeträge
- Komplexes Steuersystem mit vielen Vorschriften
- Meldepflichten für Auslandsvermögen (Modelo 720)
- Höchststeuersatz über deutschem Niveau
Fazit
Die Kanarischen Inseln sind steuerlich besonders attraktiv für diese Auswanderer-Typen:
Unternehmer und Firmengründer profitieren am stärksten vom 4-prozentigen ZEC-Steuersatz. Wer ein Dienstleistungsunternehmen mit internationaler Kundschaft führt, kann seine Steuerlast auf ein Minimum reduzieren und gleichzeitig alle EU-Vorteile genießen.
Hochqualifizierte Fachkräfte können das Beckham-Gesetz nutzen und sechs Jahre lang nur 24 % Steuern auf Einkommen bis 600.000 Euro zahlen – ideal für Manager, Spezialisten und gut bezahlte Angestellte.
Familien mit Vermögen schätzen die faktische Abschaffung der Erbschaftsteuer für nahe Angehörige. Vermögen kann praktisch steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden.
Rentner mit deutschen Renten behalten die deutsche Besteuerung ihrer gesetzlichen Rente, profitieren aber von niedrigen Lebenshaltungskosten und der günstigen IGIC auf den täglichen Konsum.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Die Kanaren bieten EU-Rechtssicherheit bei gleichzeitig deutlich niedrigeren Steuersätzen als das Festland. Der 7-prozentige IGIC-Satz macht das tägliche Leben günstiger. Die ZEC-Zone ist ein Alleinstellungsmerkmal für Unternehmer. Die Erbschaftsteuer-Befreiung sichert den Vermögenserhalt über Generationen.
Eine professionelle steuerliche Beratung vor dem Umzug ist unbedingt empfehlenswert. Die Wegzugsbesteuerung aus dem Herkunftsland, die optimale Gestaltung der Steuerresidenz und die Nutzung aller Vorteile erfordern individuelle Planung. Ein auf internationale Sachverhalte spezialisierter Steuerberater – idealerweise mit Expertise sowohl im DACH-Raum als auch auf den Kanaren – kann erhebliche Steuerersparnisse realisieren.
Hilfen für einen sorglosen Umzug auf die Kanaren
Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung auf die Kanarischen Inseln, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.
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|---|---|
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| Steuer- und Rechtsberatung | Rechtliche und steuerliche Beratung |
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FAQ
Muss ich auf den Kanaren Vermögensteuer zahlen?
Ja, aber erst ab einem Vermögen von über 700.000 Euro pro Person (plus 300.000 Euro für die selbst genutzte Hauptwohnung). Die Sätze sind moderat und beginnen bei 0,2 %.
Wird meine deutsche Rente auf den Kanaren besteuert?
Nein, gesetzliche Renten aus Deutschland werden weiterhin in Deutschland besteuert. Private Renten und Betriebsrenten unterliegen jedoch der spanischen Besteuerung.
Was ist die ZEC und wie kann ich davon profitieren?
Die Zona Especial Canaria ist eine Sonderwirtschaftszone mit nur 4 % Körperschaftsteuer. Du musst eine Gesellschaft gründen, Arbeitsplätze schaffen und investieren, um teilzunehmen.
Wie funktioniert das Beckham-Gesetz?
Wenn du in den letzten zehn Jahren nicht in Spanien gelebt hast und als Arbeitnehmer oder Geschäftsführer zuziehst, kannst du für sechs Jahre einen pauschalen Steuersatz von 24 % auf spanische Einkünfte bis 600.000 Euro wählen.
Muss ich mein Auslandsvermögen melden?
Ja, wenn dein Vermögen im Ausland (Konten, Wertpapiere, Immobilien) jeweils 50.000 Euro übersteigt, musst du das Modelo 720 bis Ende März einreichen.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf den Kanaren?
Die IGIC beträgt nur 7 % statt 19 % in Deutschland. Viele Grundnahrungsmittel sind sogar mit 0 % oder 3 % besteuert.
Kann ich als digitaler Nomade auf den Kanaren arbeiten?
Ja, seit 2023 gibt es ein spezielles Visum für digitale Nomaden. Du kannst unter Umständen auch vom Impatriado-Regime mit 24 % Steuersatz profitieren.
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Zuletzt aktualisiert: 9. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
