Veränderte Reisebestimmungen während und nach der Corona-Pandemie
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas. Die Einschränkungen zur Einreise sind größtenteils aufgehoben. Der Impfstatus der Reisenden wird nicht mehr überprüft. COVID-19-Tests sind weder vor noch nach der Einreise erforderlich.
Personen sollen nicht reisen, wenn sie COVID-19-Symptome zeigen. Wenn Reisende während der Reise Symptome zeigen, sollten sie einen Flugbegleiter, das Kreuzfahrtpersonal oder einen Grenzbeamten informieren. Sie werden dann ggf. an einen Quarantänebeamten verwiesen, der entscheidet, ob der oder die Reisende weiter medizinisch untersucht werden muss.
Das Ausfüllen der ArriveCAN-App vor Einreise ist nicht mehr obligatorisch, sondern optional möglich, z.B. um Zeit am Flughafen zu sparen.
Ausreise und Transit
Die kanadische Regierung hat die Einschränkung der Nutzung von Zügen und Flugzeugen innerhalb Kanadas und zur Ausreise aus Kanada komplett aufgehoben. Dies gilt sowohl für die Tests als auch für die Maskenpflicht in Flugzeugen und Zügen, hier spricht die kanadische Regierung allerdings die starke Empfehlung aus, weiterhin Masken zu tragen.
Gäste auf Kreuzfahrtschiffen benötigen weder einen COVID-19-Test vor dem Boarden, noch müssen sie geimpft sein, noch die ArriveCAN-App benutzen.
Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Quelle: Auswärtiges Amt am 13.01.2023
Generelle Bestimmungen für Reisen und Aufenthalt (bis zur Corona-Pandemie)
Urlaubs/Touristen-Visum bzw. elektronische Einreiseerlaubnis eTA
Kanada-Besucher mit einer Staatszugehörigkeit von Deutschland, Österreich, Schweiz, Dänemark, Lichtenstein, Luxemburg, Frankreich sowie anderer Länder der EU benötigen zur Einreise, bis zu einem Aufenthalt von 6 Monaten, kein Visum sondern nur einen gültigen Reisepass (der für die Dauer des Aufenthalts in Kanada gültig ist) sowie eine elektronische Einreiseerlaubnis (eTA, sofern man auf dem Luftweg einreist), die online beantragt wird. Die Beantragung muss vor Antritt der Flugreise erfolgen. Informationen zu eTA, Antragsformulare und FAQ auf der Webseite des Government of Canada.
Im Zuge der elektronischen Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 7,- CAD zu entrichten. Die Einreisegenehmigung wird für fünf Jahre erteilt und ist an das jeweilige Reisedokument des Antragstellers gebunden. Wird innerhalb des Gültigkeitszeitraums ein neuer Reisepass ausgestellt, muss das eTA-Verfahren erneut durchgeführt werden. Reisende, die im Besitz mehrere Reisepässe sind, müssen ggf. für jeden Pass eine gesonderte eTA beantragen (die Erteilung mehrerer eTA ist möglich, auch wenn sich diese zeitlich überschneiden). Hier können Sie auf der offiziellen Seite der Kanadischen Regierung Ihre persönliche eTA beantragen.
Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines gültigen Visums/Aufenthaltstitels für Kanada sind (entry visa, study/work visa, temporary residence permit, permanent residence permit, diplomatic/consular acceptance etc.) benötigen zur Einreise keine eTA. Auch wer auf dem Land- oder Seeweg, also bspw. über die USA einreist, benötigt kein eTA.
Eine Einreise ohne Visum gilt unter folgenden Bedingungen nicht:
- wenn eine Arbeitsaufnahme vorgesehen ist
- wenn der Aufenthalt länger als sechs Monate dauert
- wenn die Einreise zuvor schon einmal verweigert wurde
- wenn ein Visumsantrag schon einmal abgelehnt wurde
In diesen Fällen muss ein dem Zweck entsprechendes Visum beantragt werden.
Wer länger als 6 Monate in Kanada bleiben möchte, benötigt ein Visum bzw. eine Verlängerung. Besucher aus anderen Ländern benötigen ein Temporary Resident Visum. Auf der Website www.cic.gc.ca finden Sie eine vollständige Liste der Länder, für die ein Visum für Kanada erforderlich ist.
Zu beachten ist, dass man zur Einreise noch andere Voraussetzungen erfüllen muss. Diese werden von der Canada Border Services Agency (CBSA) zur Begrüßung auf den Flughafen in Kanada durch Fragen überprüft. Dazu gehören: was sie in Kanada vorhaben, wie lange sie bleiben werden, wo sie wohnen werden (Hotel oder Freunde, etc.) und vor allem, ob sie dafür über genug Geld verfügen. Ergeben sich bei der Befragung Zweifel, kann sich in Einzelfällen das Verfahren durch weitere Nachforschungen der Einwanderungsbehörde über mehrere Stunden erstrecken. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.
Außerdem müssen Sie gesund sein. Sollte es einen Grund geben, dass Ihnen die Einreise aus gesundheitlichen Gründen nicht gestatten werden kann, müssen Sie sich eventuell einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Am erhaltenen Stempel in Ihren Reisepass erfahren Sie die genaue Zeitspanne Ihres Aufenthaltes in Kanada.
Sollte sich nach Ihrer Einreise der Zweck oder die Dauer Ihres Aufenthalts ändern, so ist in eine Veränderung Ihres Aufenthalts möglich. Der Antrag dazu muss mindestens 30 Tage vor dem planmäßigen Ablauf des Aufenthaltes eingereicht werden.
Für Kinder unter 18 Jahren sollten Sie einen gültigen Reisepass bei sich haben. Wenn ein Kind mit Ihnen reist, von dem Sie nicht ein Elternteil oder Vormund sind oder der andere Elternteil nicht mitreist, benötigen Sie ein Schreiben des (anderen) gesetzlichen Vormundes, dass Sie ermächtigt mit dem Kind einzureisen.
Für Antragsteller mit körperlichen oder geistigen Behinderungen kann die Einreisegenehmigung durch einen Vertreter auf alternativem Wege eingeholt werden. Reisende sollten beachten, dass auch eine erteilte Genehmigung keinen Anspruch auf Einreise nach Kanada begründet. Die endgültige Entscheidung obliegt weiterhin dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal.
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Kanada – Canada
Visum: nein
Impfungen: nein
Flughäfen: Baker Lake (YBK)
Cambridge Bay (YCB)
Charlottetown (YHG)
Coral Harbour (YZS)
Edmonton-alle-Airports (YEA)
Edmonton – City Centre Airport (YXD)
Edmonton (YEG)
Fredericton (YFC)
Gjoa Haven (YHK)
Hamilton – Ontario (YHM)
Havre St. Pierre (YGV)
Inuvik (YEV)
Iqaluit (YFB)
Ivujivik (YIK)
London International (YXU)
Montreal (YUL)
Montreal – Mirabel International Airport (YMX)
Montreal – St. Hubert (YHU)
Ottawa (YOW)
Prince Rupert (YPR)
Puvirnituq (YPX)
Quebec (YQB)
Regina (YQR)
Sachs Harbour (YSY)
Saint John (YSJ)
Toronto-alle-Airports (YTO)
Toronto City Centre (YTZ)
Toronto Buttonville (YKZ)
Toronto Pearson (YYZ)
Toronto Downsview (YZD)
Toronto Pearson (YYZ)
Toronto Union Station (YBZ)
Victoria International (YYJ)
Winnipeg (YWG)
Yellowknife (YZF)
Landessprache: Englisch, Französisch
Währung: Kanadischer Dollar ($), CAD (1 $ = 100 Cent)
Wechselkurse:
1 EUR = 1,456 CAD
1 CAD = 0,686 EUR
1 CHF = 1,493 CAD
1 CAD = 0,669 CHF
(Kurs vom 10.07.2023)
Telefon Vorwahl: +1
Zeitzone: UTC −3,5 bis −8
Strom: 110/120 Volt, 60 Hz

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