Steuersystem Jersey für Auswanderer 2026: Umfassender Leitfaden

Jersey, die größte der Kanalinseln zwischen England und Frankreich, hat sich als eines der attraktivsten Steuerziele für vermögende Auswanderer etabliert. Das Steuersystem der Insel zeichnet sich durch bemerkenswerte Einfachheit aus: Ein einheitlicher Einkommensteuersatz von 20 %, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Mehrwertsteuer machen Jersey zu einem steuerlichen Paradies – allerdings mit hohen Lebenshaltungskosten und strengen Zuwanderungsbeschränkungen.

Jersey Steuern berechnen und richtig nutzen
Jersey Steuern berechnen und richtig nutzen

Im Vergleich zu den DACH-Ländern fallen die Unterschiede sofort ins Auge. Während du in Deutschland mit bis zu 45 % Spitzensteuersatz rechnen musst, zahlst du auf Jersey maximal 20 %. Die Schweiz kennt je nach Kanton Steuersätze zwischen 22 % und 46 %, Österreich erhebt bis zu 55 %. Besonders für Anleger ist Jersey interessant: Kursgewinne, Dividenden aus dem Ausland und Erbschaften bleiben komplett steuerfrei.

Die steuerliche Attraktivität für Auswanderer hängt stark vom individuellen Profil ab. Für Hochverdiener, Investoren und vermögende Rentner bietet Jersey erhebliche Vorteile. Digitale Nomaden und normale Arbeitnehmer werden dagegen Schwierigkeiten haben, überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Jersey ist kein Massenziel, sondern ein exklusiver Standort für finanziell Privilegierte.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

Die Steuerresidenz auf Jersey basiert primär auf dem Aufenthaltsprinzip. Du wirst steuerlich ansässig, wenn du:

  • deinen gewöhnlichen Aufenthalt auf Jersey hast
  • während eines Steuerjahres mindestens 183 Tage auf der Insel verbringst
  • im Durchschnitt von vier Jahren mindestens 91 Tage pro Jahr auf Jersey anwesend bist

Als Steuerresident unterliegst du mit deinem weltweiten Einkommen der Jersey-Besteuerung. Allerdings gibt es für Neuzuwanderer attraktive Sonderregelungen, die das Einkommen aus ausländischen Quellen begünstigen können.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die 183-Tage-Regel ist der Hauptindikator, aber nicht der einzige Faktor. Jersey betrachtet auch:

  • den Ort deines dauerhaften Wohnsitzes
  • den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen (Familie, soziale Bindungen)
  • den Ort deiner wirtschaftlichen Aktivitäten
  • deine Staatsangehörigkeit (nachrangiges Kriterium)

Für die Zählung der Aufenthaltstage gilt: Jeder Tag, an dem du zu irgendeinem Zeitpunkt auf Jersey anwesend bist, zählt als voller Tag. An- und Abreisetage werden beide vollständig gezählt.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Jersey hat als Kronbesitz der britischen Krone einen besonderen völkerrechtlichen Status. Die Insel gehört weder zum Vereinigten Königreich noch zur EU. Doppelbesteuerungsabkommen existieren nur in begrenztem Umfang.

Mit Deutschland besteht kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen. Es gibt lediglich ein Informationsaustauschabkommen (Tax Information Exchange Agreement – TIEA). Das bedeutet: Eine Doppelbesteuerung muss im Einzelfall durch unilaterale Maßnahmen vermieden werden, etwa durch Anrechnung ausländischer Steuern.

Auch mit Österreich und der Schweiz existieren keine vollständigen DBA, sondern nur Informationsaustauschabkommen. Du solltest vor dem Umzug unbedingt prüfen, wie deine konkreten Einkünfte in beiden Ländern behandelt werden.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Deutschland: Die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greift, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Die stillen Reserven werden bei Wegzug so besteuert, als hättest du die Anteile zum Verkehrswert verkauft. Bei Umzug nach Jersey (Drittstaat außerhalb EU/EWR) ist eine Ratenzahlung über sieben Jahre möglich, erfordert aber Sicherheitsleistung.

Österreich: Österreich erhebt ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung auf stille Reserven in Kapitalanteilen. Bei Wegzug in Drittstaaten wie Jersey wird die Steuer sofort fällig.

Schweiz: Die Schweiz kennt keine allgemeine Wegzugsbesteuerung. Allerdings kann bei Wegzug die Besteuerung von Vorsorgeguthaben (Säule 2 und 3a) anfallen.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Steuersätze und Progressionsstufen

Jersey hat ein erfrischend einfaches Einkommensteuersystem. Es gibt nur zwei Steuersätze:

  • 0 % auf Einkommen unterhalb des Freibetrags
  • 20 % auf alles darüber (Standardsatz)

Eine Progressionsstaffelung wie in Deutschland existiert nicht. Der Flat Tax von 20 % gilt für nahezu alle Einkommensarten – egal ob Gehalt, Unternehmensgewinne oder Mieteinnahmen.

Für Besserverdiener gibt es allerdings eine Sonderregelung: Die sogenannte „Marginal Rate“ begrenzt die Gesamtsteuerbelastung. Du zahlst entweder 20 % auf dein zu versteuerndes Einkommen nach Abzug aller Freibeträge ODER 26 % auf dein Gesamteinkommen ohne Freibeträge – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

Freibeträge und Grundfreibetrag

Jersey gewährt großzügige persönliche Freibeträge (Stand 2025):

  • Grundfreibetrag (Single): 20.000 GBP (etwa 23.500 EUR)
  • Grundfreibetrag (Verheiratete): 31.950 GBP (etwa 37.600 EUR)
  • Zusätzlicher Freibetrag für Alleinerziehende: 6.750 GBP
  • Kinderfreibetrag: 3.000 GBP pro Kind

Diese Freibeträge reduzieren sich bei höheren Einkommen schrittweise. Ab einem Einkommen von etwa 100.000 GBP werden sie abgeschmolzen.

Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten

Das Steuerjahr auf Jersey läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember – identisch mit dem deutschen Kalenderjahr. Die Steuererklärung muss bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden (bei Online-Abgabe bis 31. Juli). Steuerzahlungen erfolgen in zwei Raten: Die erste Rate ist am 31. Mai fällig, die zweite am 30. November.

Nach Personenkategorie

Arbeitnehmer

Lohnsteuer und Abzugsverfahren

Arbeitgeber auf Jersey sind verpflichtet, Einkommensteuer direkt vom Gehalt einzubehalten. Das System heißt ITIS (Income Tax Instalment System) und funktioniert ähnlich wie die deutsche Lohnsteuer. Der Arbeitgeber wendet einen individuellen Steuersatz an, den das Finanzamt (Revenue Jersey) festlegt.

Sozialversicherungsbeiträge

Zusätzlich zur Einkommensteuer zahlst du Sozialversicherungsbeiträge:

  • Arbeitnehmeranteil: 6 % des Einkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze von etwa 65.000 GBP)
  • Arbeitgeberanteil: 6,5 %

Die Beiträge finanzieren Rentenleistungen, Krankengeld und Arbeitslosengeld. Eine Krankenversicherungspflicht im deutschen Sinne gibt es nicht – das Gesundheitssystem wird überwiegend aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.

Absetzbare Werbungskosten

Im Vergleich zu Deutschland sind die Absetzungsmöglichkeiten begrenzt. Anerkannt werden:

  • Beiträge zu zugelassenen Pensionsplänen (bis zu gewissen Grenzen)
  • Hypothekenzinsen für das selbstgenutzte Eigenheim (begrenzt)
  • Spenden an registrierte Wohltätigkeitsorganisationen

Pendlerpauschale/Fahrtkosten

Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert auf Jersey nicht. Fahrtkosten zur Arbeit sind generell nicht absetzbar. Bei der Größe der Insel (etwa 9 x 5 km) sind die Pendelstrecken allerdings überschaubar.

Digitale Nomaden

Besteuerung ausländischer Einkünfte

Für Steuerresidenten gilt grundsätzlich das Welteinkommensprinzip. Ausländische Einkünfte werden jedoch mit einer Besonderheit behandelt: Einkünfte aus ausländischen Quellen, die nicht nach Jersey überwiesen werden, können unter bestimmten Umständen steuerfrei bleiben (Remittance Basis).

Diese Regelung ist allerdings komplex und erfordert professionelle Beratung. Für Neuzuwanderer mit High-Value-Residency-Status gelten Sonderkonditionen.

Home-Office-Regelungen

Wenn du als digitaler Nomade von Jersey aus für ausländische Auftraggeber arbeitest, unterliegst du mit diesen Einkünften der Jersey-Besteuerung. Steuerliche Sonderregelungen für Remote-Arbeit gibt es nicht.

Relevante Visa/Aufenthaltsprogramme

Jersey kontrolliert die Zuwanderung streng. Es gibt keine speziellen Digital-Nomad-Visa. Als Nicht-Brite benötigst du:

  • einen Arbeitsplatz bei einem lizenzierten Jersey-Arbeitgeber, oder
  • den High Value Residency Status (für Vermögende), oder
  • die Gründung eines eigenen Unternehmens mit Lizenz

Der High Value Residency Status erfordert den Nachweis erheblichen Vermögens und die Verpflichtung, jährlich mindestens 175.000 GBP an Steuern zu zahlen.

Nachweispflichten

Du musst dem Revenue Jersey deine weltweiten Einkünfte offenlegen. Dazu gehören:

  • Einkommensnachweise aus allen Quellen
  • Bankkontoauszüge
  • Dokumentation ausländischer Investments
  • Nachweis über Aufenthaltstage

Selbstständige/Unternehmer

Besteuerung von Unternehmensgewinnen

Einzelunternehmer versteuern ihre Gewinne als persönliches Einkommen mit dem Standardsatz von 20 %. Es gibt keine separate Gewerbesteuer wie in Deutschland.

Körperschaftsteuer bei Firmengründung

Jersey-Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich einem Körperschaftsteuersatz von 0 %. Ja, du liest richtig: null Prozent. Dies gilt für die meisten Unternehmensarten.

Ausnahmen mit höheren Steuersätzen:

  • Finanzdienstleistungsunternehmen: 10 %
  • Versorgungsunternehmen: 20 %
  • Immobiliengeschäfte auf Jersey: 20 %
  • Große Einzelhandelsunternehmen (über 500.000 GBP Gewinn): 20 %

Für deutsche Auswanderer besonders interessant: Eine Jersey-Gesellschaft kann internationale Geschäfte steuerfrei abwickeln. Allerdings greift bei Ausschüttungen an in Deutschland ansässige Gesellschafter die deutsche Besteuerung.

Buchführungspflichten

Alle Unternehmen müssen ordnungsgemäße Bücher führen. Die Anforderungen sind weniger streng als in Deutschland, aber:

  • Jahresabschlüsse müssen erstellt werden
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 5 Jahre
  • Bei bestimmten Unternehmensformen: Prüfungspflicht durch registrierten Wirtschaftsprüfer

Absetzbare Betriebsausgaben

Absetzbar sind alle Ausgaben, die „wholly and exclusively“ für Geschäftszwecke anfallen:

  • Gehälter und Löhne
  • Miete für Geschäftsräume
  • Büroausstattung und Verbrauchsmaterialien
  • Reisekosten für Geschäftsreisen
  • Professionelle Beratung (Rechtsanwalt, Steuerberater)
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen

Finanziell Unabhängige/Investoren

Kapitalertragssteuer (Zinsen, Dividenden)

Jersey erhebt keine separate Kapitalertragsteuer. Zinseinkünfte und Dividenden aus Jersey-Quellen werden als reguläres Einkommen mit 20 % besteuert.

Dividenden aus ausländischen Quellen können unter der Remittance Basis steuerfrei sein, wenn sie nicht nach Jersey transferiert werden. Bei Überweisung nach Jersey: 20 % Einkommensteuer.

Besteuerung von Kursgewinnen

Hier liegt einer der größten Vorteile von Jersey: Kursgewinne (Capital Gains) sind vollständig steuerfrei. Egal ob Aktien, Anleihen, Kryptowährungen oder andere Wertpapiere – realisierte Gewinne werden nicht besteuert.

Für Investoren mit großen Portfolios bedeutet das eine erhebliche Ersparnis gegenüber Deutschland (25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag) oder Österreich (27,5 %).

Immobilienertragsteuer

Bei Verkauf von Immobilien auf Jersey fällt keine Kapitalertragsteuer an. Allerdings gibt es die Stamp Duty beim Kauf (siehe Immobiliensteuer).

Freibeträge für Kapitalerträge

Da Kapitalgewinne ohnehin steuerfrei sind, gibt es keine spezifischen Freibeträge dafür. Für Zinsen und Dividenden gelten die normalen Einkommensteuerfreibeträge.

Besonderheiten bei ausländischen Depots

Jersey-Residenten können ausländische Depots weiterführen. Wichtig:

  • Dividenden und Zinsen müssen in der Steuererklärung angegeben werden
  • Bei Überweisungen nach Jersey: Steuerpflicht mit 20 %
  • Kursgewinne bleiben auch bei ausländischen Depots steuerfrei
  • Meldepflicht gegenüber Revenue Jersey besteht

Rentner

Besteuerung gesetzlicher Renten (DE/CH/AT)

Deutsche gesetzliche Renten unterliegen nach deutschem Recht der beschränkten Steuerpflicht. Deutschland behält einen Teil der Rente ein (derzeit 5 % Quellensteuer auf den Ertragsanteil).

Auf Jersey wird die deutsche Rente als ausländisches Einkommen behandelt. Sie ist steuerpflichtig, wenn sie nach Jersey überwiesen wird. Der Steuersatz beträgt 20 %, wobei deutsche Quellensteuer angerechnet werden kann.

Schweizer AHV-Renten und österreichische Pensionen werden ähnlich behandelt. Die genaue Steuerlast hängt von der Struktur der jeweiligen Rente ab.

Besteuerung privater Renten/Pensionen

Private Rentenversicherungen und Betriebsrenten werden auf Jersey als Einkommen mit 20 % besteuert. Riester- und Rürup-Renten aus Deutschland können steuerlich komplex sein – hier ist Einzelfallberatung wichtig.

Doppelbesteuerungsabkommen für Renten

Da kein umfassendes DBA mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz besteht, kann es zur Doppelbesteuerung kommen. Jersey rechnet üblicherweise im Ausland gezahlte Steuern auf die eigene Steuerschuld an, aber nicht immer vollständig.

Altersfreibeträge

Für Personen ab 65 Jahren gibt es einen erhöhten Freibetrag:

  • Einzelperson 65+: 20.950 GBP (statt 20.000 GBP)
  • Ehepaar 65+: 33.900 GBP (statt 31.950 GBP)

3. Vermögensteuer

Jersey erhebt keine Vermögensteuer. Es gibt keine jährliche Abgabe auf Privatvermögen, egal wie hoch es ist.

Das unterscheidet Jersey fundamental von der Schweiz, wo kantonal unterschiedliche Vermögensteuern anfallen. Auch Spanien, Norwegen oder Frankreich (mit der Immobilienvermögensteuer IFI) kennen solche Abgaben.

Für vermögende Auswanderer ist das ein wesentlicher Vorteil: Weder Bankguthaben noch Wertpapierportfolios, weder Kunstsammlungen noch Edelmetalle werden mit einer jährlichen Steuer belegt.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

Jersey erhebt keine Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax). Das bedeutet:

  • Aktienverkäufe: 0 %
  • Anleihenverkäufe: 0 %
  • Kryptowährungsgewinne: 0 %
  • Verkauf von Unternehmensbeteiligungen: 0 %
  • Immobilienverkäufe: 0 %
  • Verkauf von Edelmetallen: 0 %

Lediglich Zinsen und Dividenden werden als laufendes Einkommen mit 20 % besteuert.

Quellensteuer

Jersey erhebt auf Dividenden und Zinsen, die von Jersey-Unternehmen an Nicht-Residenten gezahlt werden, grundsätzlich keine Quellensteuer. Das macht die Insel auch als Holdingstandort attraktiv.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Wenn ausländische Quellensteuern auf deine Kapitaleinkünfte einbehalten wurden (z.B. 15 % US-Quellensteuer auf amerikanische Dividenden), kannst du diese auf Jersey anrechnen lassen. Die Anrechnung ist auf die Jersey-Steuerschuld begrenzt.

Meldepflichten

Als Jersey-Resident musst du alle ausländischen Kapitaleinkünfte in deiner Steuererklärung deklarieren. Jersey nimmt am automatischen Informationsaustausch (Common Reporting Standard, CRS) teil, sodass ausländische Banken deine Kontodaten ohnehin an Jersey melden.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer/jährliche Abgaben

Jersey erhebt eine jährliche Grundsteuer (Rates), die von den Gemeinden (Parishes) festgelegt wird. Die Höhe variiert je nach Gemeinde und Immobilienwert. Typische Beträge liegen zwischen 500 und 2.000 GBP pro Jahr für ein durchschnittliches Wohnhaus.

Zusätzlich fällt die Island-Wide Rate an, eine Abgabe für inselweite Dienstleistungen.

Grunderwerbsteuer beim Kauf (Stamp Duty)

Beim Kauf von Immobilien auf Jersey fällt die Stamp Duty an. Die Sätze sind gestaffelt:

  • Bis 50.000 GBP: 0 %
  • 50.001 bis 300.000 GBP: 2 %
  • 300.001 bis 500.000 GBP: 3 %
  • 500.001 bis 700.000 GBP: 4 %
  • 700.001 bis 1.000.000 GBP: 5 %
  • Über 1.000.000 GBP: 6 %

Für Erstkäufer gibt es reduzierte Sätze.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Beim Verkauf von Immobilien fällt keine Kapitalertragsteuer an. Gewinne aus Immobilienverkäufen sind steuerfrei.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen aus Jersey-Immobilien werden mit 20 % Einkommensteuer belegt. Absetzbar sind:

  • Hypothekenzinsen
  • Instandhaltungskosten
  • Verwaltungsgebühren
  • Gebäudeversicherung
  • Abschreibungen auf Einrichtung

Steuervorteile bei Eigennutzung

Hypothekenzinsen für das selbstgenutzte Eigenheim können bis zu bestimmten Grenzen steuerlich abgesetzt werden. Der Freibetrag liegt aktuell bei etwa 7.500 GBP pro Jahr.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Jersey erhebt keine Erbschaftsteuer (Inheritance Tax) und keine Schenkungssteuer. Das Vermögen kann steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden.

Dies ist ein enormer Vorteil gegenüber Deutschland, wo Erbschaftsteuersätze von 7 % bis 50 % anfallen können, oder Frankreich mit bis zu 60 %.

Internationale Aspekte

Vorsicht bei Erblassern oder Erben mit Verbindungen zu anderen Ländern:

Deutschland: Wenn der Erblasser oder der Erbe innerhalb der letzten zehn Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, kann Deutschland Erbschaftsteuer erheben – auch auf Jersey-Vermögen.

Immobilien im Ausland: Immobilien werden grundsätzlich am Belegenheitsort besteuert. Eine Immobilie in Deutschland unterliegt der deutschen Erbschaftsteuer, auch wenn Erblasser und Erbe auf Jersey leben.

Probate Fees

Statt einer Erbschaftsteuer erhebt Jersey Probate Fees (Nachlassgebühren) für die Testamentseröffnung. Diese sind moderat und betragen einen kleinen Prozentsatz des Nachlasswertes.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze

Jersey hat keine Mehrwertsteuer (VAT/GST). Waren und Dienstleistungen werden ohne zusätzliche Umsatzsteuer verkauft.

Seit 2008 gibt es jedoch den GST (Goods and Services Tax) mit einem Satz von 5 %. Dieser ist deutlich niedriger als die deutsche Mehrwertsteuer von 19 % oder die österreichische von 20 %.

Kleinunternehmerregelung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 300.000 GBP sind von der GST-Registrierung befreit. Sie können freiwillig registrieren, um Vorsteuer geltend zu machen.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

GST-pflichtige Unternehmen müssen:

  • Vierteljährliche GST-Erklärungen abgeben
  • 5 % GST auf steuerpflichtige Lieferungen aufschlagen
  • Vorsteuer auf Geschäftseinkäufe abziehen

Befreiungen

Bestimmte Lieferungen sind GST-befreit:

  • Finanzdienstleistungen
  • Medizinische Leistungen
  • Bildungsdienstleistungen
  • Immobilientransaktionen

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer

Jersey erhebt keine spezielle Luxussteuer auf hochwertige Güter wie Schmuck, Yachten oder Kunstwerke.

Kfz-Steuer

Fahrzeughalter zahlen eine jährliche Vehicle Registration Duty. Die Beträge sind moderat und richten sich nach Fahrzeugtyp und Emissionen. Typisch sind 200 bis 400 GBP pro Jahr.

Touristensteuer

Es gibt keine Kurtaxe oder Touristenabgabe auf Jersey. Hotels und Unterkünfte erheben keine zusätzlichen Steuern.

Imputed Rental Income

Eine Besonderheit: Jersey besteuert den fiktiven Mietwert selbstgenutzter Immobilien (Imputed Rent). Der Wert wird geschätzt und mit 20 % besteuert. Allerdings können Hypothekenzinsen gegengerechnet werden, sodass die tatsächliche Belastung gering ist.

Sozialversicherungsbeiträge

Obwohl keine Steuer im engeren Sinne, sind die Social Security Contributions eine bedeutende Abgabe:

  • Arbeitnehmer: 6 % (bis etwa 65.000 GBP)
  • Selbstständige: 12,5 % (Class 2 Contributions)
  • Arbeitgeber: 6,5 %

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Remittance Basis nutzen: Wenn du ausländische Einkünfte nicht nach Jersey transferierst, können diese unter Umständen steuerfrei bleiben. Das erfordert sorgfältige Planung und Dokumentation.

Unternehmensstruktur: Eine Jersey-Gesellschaft mit 0 % Körperschaftsteuer kann für internationale Geschäfte vorteilhaft sein. Beachte aber die Hinzurechnungsbesteuerung (CFC Rules), wenn du noch Verbindungen zu Deutschland hast.

Pensionsplanung: Beiträge zu Jersey-approved Pensionsplänen sind steuerlich absetzbar. Das reduziert die laufende Steuerlast und baut Altersvorsorge auf.

Timing des Umzugs

Der Zeitpunkt deines Umzugs kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben:

  • Ziehe idealerweise zum Jahresanfang um, um das gesamte Jahr auf Jersey steuerlich ansässig zu sein
  • Kläre die deutsche Wegzugsbesteuerung VOR dem Umzug
  • Realisiere Kursgewinne erst NACH Erlangung der Jersey-Residenz

Günstige Unternehmensformen

Private Company: Die Standard-Kapitalgesellschaft mit 0 % Körperschaftsteuer für die meisten Geschäftstätigkeiten.

Limited Partnership: Steuerlich transparent, Gewinne werden direkt beim Gesellschafter versteuert.

Foundation: Für Vermögensschutz und Nachfolgeplanung interessant.

Nutzung von Steuerfreibeträgen

Maximiere deine Freibeträge durch:

  • Ehegattensplitting (gemeinsame Veranlagung)
  • Kinderfreibeträge
  • Pensionsbeiträge
  • Hypothekenzinsabzug

High Value Residency Status

Für sehr vermögende Personen bietet der HVR-Status Planungssicherheit: Du verpflichtest dich, mindestens 175.000 GBP pro Jahr an Steuern zu zahlen, erhältst dafür aber vereinfachte Regelungen und garantierten Aufenthaltsstatus.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

  • Steuerjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
  • Abgabefrist Papier: 31. Mai des Folgejahres
  • Abgabefrist Online: 31. Juli des Folgejahres
  • Zahlungsfrist 1. Rate: 31. Mai
  • Zahlungsfrist 2. Rate: 30. November

Benötigte Unterlagen

Für deine Steuererklärung brauchst du:

  • Einkommensnachweise aller Quellen
  • P60 vom Arbeitgeber (entspricht der deutschen Lohnsteuerbescheinigung)
  • Kontoauszüge für ausländische Einkünfte
  • Nachweis über Pensionsbeiträge
  • Hypothekenzinsbescheinigung
  • Spendenbescheinigungen

Online-Portale

Revenue Jersey bietet ein Online-Portal für:

  • Steuererklärungen
  • Steuerbescheide einsehen
  • Zahlungen leisten
  • Korrespondenz

Das System ist benutzerfreundlich und auf Englisch verfügbar.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Für einfache Steuersituationen (nur Jersey-Einkommen aus Anstellung) kannst du die Erklärung selbst erstellen. Bei komplexeren Situationen – insbesondere mit internationalem Bezug – ist ein Steuerberater empfehlenswert.

Typische Kosten für einen Jersey-Steuerberater:

  • Einfache Steuererklärung: 300 bis 500 GBP
  • Komplexe internationale Situation: 1.000 bis 3.000 GBP

Strafen bei Verspätung

Verspätete Abgabe wird bestraft mit:

  • Sofortige Strafe: 100 GBP
  • Nach drei Monaten: weitere 100 GBP
  • Nach sechs Monaten: 5 % der geschuldeten Steuer oder 300 GBP (höherer Betrag)
  • Zinsen auf ausstehende Steuern

11. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherung

Jersey hat kein beitragsfinanziertes Krankenversicherungssystem wie Deutschland. Die Gesundheitsversorgung wird überwiegend aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.

  • Arztbesuche: Basisversorgung kostenfrei, aber Zuzahlungen üblich
  • Krankenhausbehandlung: Grundsätzlich kostenfrei für Residenten
  • Zahnbehandlung: Privatleistung
  • Medikamente: Zuzahlungen erforderlich

Viele Residenten schließen zusätzliche private Krankenversicherungen ab. Typische Kosten: 150 bis 400 GBP monatlich für umfassenden Schutz.

Rentenversicherung

Die Social Security Contributions finanzieren die staatliche Rente. Nach 45 Beitragsjahren erhältst du die volle Grundrente. Die Höhe ist moderat – etwa 250 GBP pro Woche bei voller Anspruchsberechtigung.

Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Sozialversicherung decken auch Arbeitslosengeld ab. Die Leistungen sind bescheidener als in Deutschland.

Pflegeversicherung

Eine separate Pflegeversicherung wie in Deutschland existiert nicht. Pflegeleistungen werden aus allgemeinen Mitteln und privaten Zuzahlungen finanziert.

Gesamtbelastung vs. DACH-Länder

AbgabeJerseyDeutschlandSchweizÖsterreich
Einkommensteuer (max.)20 %45 %22 bis 46 %55 %
Sozialversicherung (AN)6 %ca. 20 %ca. 6 %ca. 18 %
Gesamtbelastung (hoch)ca. 26 %ca. 50 %ca. 35 %ca. 50 %

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung

SteuerartJerseyDeutschlandSchweiz (Zürich)Österreich
Einkommensteuer (max.)20 %45 % + Solica. 40 %55 %
Kapitalertragsteuer0 %25 % + Soli0 bis 40 %27,5 %
Körperschaftsteuer0 % (Standard)ca. 30 %ca. 20 %24 %
Mehrwertsteuer5 %19 %8,1 %20 %
Erbschaftsteuer0 %7 bis 50 %0 bis 50 %0 %
Vermögensteuer0 %0 %ja (kantonal)0 %

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen

Beispiel 1: Angestellter mit 80.000 EUR Bruttojahresgehalt

LandEinkommensteuerSozialversicherungNetto ca.
Jersey10.800 GBP4.800 GBP55.000 EUR
Deutschland17.500 EUR16.000 EUR46.500 EUR
Österreich20.000 EUR14.400 EUR45.600 EUR

Ersparnis Jersey vs. Deutschland: etwa 8.500 EUR pro Jahr

Beispiel 2: Investor mit 200.000 EUR Kapitalerträgen (Kursgewinne)

LandSteuer auf Kursgewinne
Jersey0 EUR
Deutschland52.750 EUR (26,375 %)
Österreich55.000 EUR (27,5 %)

Ersparnis Jersey: über 50.000 EUR pro Jahr

Beispiel 3: Rentner mit 36.000 EUR Jahresrente

LandSteuerbelastung ca.
Jersey3.500 GBP
Deutschland4.000 EUR
Österreich6.500 EUR

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile Jersey:

  • Niedriger Flat Tax von 20 %
  • Keine Kapitalertragsteuer
  • Keine Erbschaftsteuer
  • Keine Vermögensteuer
  • 0 % Körperschaftsteuer für Unternehmen
  • Niedrige Mehrwertsteuer (5 %)
  • Keine Wegzugsbesteuerung

Nachteile Jersey:

  • Strenge Zuwanderungskontrolle
  • Extrem hohe Lebenshaltungskosten
  • Kein DBA mit DACH-Ländern
  • Begrenzte Absetzungsmöglichkeiten
  • Imputed Rental Income (fiktiver Mietwert)
  • Kleiner Arbeitsmarkt

Fazit

Jersey ist ein steuerliches Paradies – aber nur für die richtige Zielgruppe. Die Insel eignet sich hervorragend für:

Investoren und Kapitalanleger: Die Steuerfreiheit auf Kursgewinne macht Jersey zum idealen Standort für aktive Trader und langfristige Investoren. Wer ein siebenstelliges Portfolio verwaltet, spart schnell sechsstellige Beträge pro Jahr.

Vermögende Unternehmer: Die 0 % Körperschaftsteuer und die fehlende Erbschaftsteuer ermöglichen optimale Unternehmensstrukturen und Nachfolgeplanung.

Wohlhabende Rentner: Mit niedrigen Steuersätzen und keiner Vermögensteuer können Rentner ihren Lebensabend komfortabel verbringen – vorausgesetzt, sie können sich die hohen Lebenshaltungskosten leisten.

Weniger geeignet für:

  • Normale Arbeitnehmer (kaum Arbeitsmarkt, strenge Zuwanderung)
  • Digitale Nomaden (kein passendes Visum)
  • Familien mit mittlerem Einkommen (Lebenshaltungskosten)

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. Einheitlicher Steuersatz von 20 % – keine Progression
  2. Keine Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne
  3. Keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer
  4. 0 % Körperschaftsteuer für die meisten Unternehmen
  5. Strenge Zuwanderungskontrolle – nicht jeder darf sich niederlassen
  6. Hohe Lebenshaltungskosten – Immobilien und Lebensunterhalt sind teuer
  7. Kein vollständiges DBA mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Empfehlung: Vor einem Umzug nach Jersey solltest du unbedingt professionelle steuerliche und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Kombination aus Wegzugsbesteuerung aus dem Herkunftsland, fehlendem DBA und den komplexen Aufenthaltsbestimmungen erfordert individuelle Planung. Konsultiere sowohl einen Steuerberater im Herkunftsland als auch einen Jersey-spezialisierten Berater.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Jersey

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Jersey, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Brauche ich ein Visum für Jersey?

Als EU-Bürger kannst du ohne Visum nach Jersey reisen, aber für einen dauerhaften Aufenthalt benötigst du eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Jersey kontrolliert die Zuwanderung streng – du brauchst entweder einen Arbeitsplatz bei einem lizenzierten Arbeitgeber, den High Value Residency Status oder gründest ein Unternehmen.

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten auf Jersey?

Jersey gehört zu den teuersten Orten Europas. Eine Zwei-Zimmer-Wohnung kostet etwa 1.500 bis 2.500 GBP Miete monatlich. Immobilienkauf: ab 600.000 GBP für ein einfaches Haus. Lebensmittel und Restaurants sind 20 bis 30 % teurer als in Deutschland.

Muss ich meine deutsche Rente auf Jersey versteuern?

Ja, wenn du sie nach Jersey überweist. Die deutsche Rente wird mit 20 % besteuert, abzüglich der Freibeträge. Deutschland kann zusätzlich beschränkte Steuerpflicht geltend machen. Ohne vollständiges DBA kann Doppelbesteuerung entstehen.

Kann ich als digitaler Nomade nach Jersey ziehen?

Praktisch sehr schwierig. Jersey hat kein Digital-Nomad-Visum. Du müsstest entweder den High Value Residency Status (hohe Vermögensnachweise nötig) erhalten oder ein Unternehmen auf Jersey gründen und lizenzieren lassen.

Sind Kryptowährungsgewinne auf Jersey steuerfrei?

Ja. Jersey erhebt keine Kapitalertragsteuer, was auch für Kryptowährungen gilt. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen sind steuerfrei, solange es sich nicht um gewerblichen Handel handelt.

Was ist der High Value Residency Status?

Ein spezieller Aufenthaltsstatus für sehr vermögende Personen. Du musst nachweisen, dass du jährlich mindestens 175.000 GBP an Steuern auf Jersey zahlst. Im Gegenzug erhältst du vereinfachten Aufenthaltsstatus und Zugang zum Immobilienmarkt.

Wie lange dauert die Einbürgerung auf Jersey?

Jersey vergibt keine eigene Staatsbürgerschaft. Du kannst British Citizen werden, was nach etwa fünf Jahren Aufenthalt im UK-Territorium möglich ist. Die Jersey-Residenz zählt dabei mit.

Weitere Jersey Beiträge


Dieser Artikel wurde im Januar 2025 aktualisiert und gibt den aktuellen Stand des Jersey-Steuersystems wieder. Steuergesetze können sich ändern – für individuelle Entscheidungen konsultiere bitte einen qualifizierten Steuerberater.

Zuletzt aktualisiert: 9. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)