Steuersystem Italien für Auswanderer: Richtig Verstehen und nutzen

Italien lockt nicht nur mit seiner reichen Kultur, traumhaften Landschaften und der weltberühmten Küche – auch aus steuerlicher Sicht kann das Land für bestimmte Auswanderergruppen attraktiv sein. Das italienische Steuersystem unterscheidet sich in vielen Punkten deutlich von den Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Italiens Steuersystem verstehen und nutzen
Italiens Steuersystem verstehen und nutzen

Besonders interessant: Italien bietet spezielle Steuervergünstigungen für vermögende Ausländer, Rentner und hochqualifizierte Fachkräfte. Mit der sogenannten „Pauschalsteuer“ für neue Steuerresidenten und dem speziellen Rentnerprogramm für den Süden Italiens hat das Land in den letzten Jahren gezielt Anreize für Auswanderer geschaffen.

Allerdings ist das italienische Steuersystem auch komplex und bürokratisch – eine gründliche Planung ist daher unerlässlich. In diesem umfassenden Guide erfährst Du alles Wichtige über Steuern in Italien und ob sich der Umzug für Dich lohnt.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Wann bist Du in Italien steuerpflichtig?

Du wirst in Italien unbeschränkt steuerpflichtig, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • 183-Tage-Regel: Du hältst Dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Italien auf
  • Hauptwohnsitz: Dein Lebensmittelpunkt liegt in Italien (dort, wo Deine Familie lebt oder wo Du Deine engsten persönlichen Beziehungen pflegst)
  • Gewöhnlicher Aufenthalt: Italien ist der Ort, an dem Du gewöhnlich wohnst

Wichtig: Anders als in einigen anderen Ländern ist in Italien nicht nur die physische Anwesenheit relevant. Auch wenn Du weniger als 183 Tage dort verbringst, kannst Du steuerpflichtig werden, wenn Dein Lebensmittelpunkt dort liegt.

Doppelbesteuerungsabkommen

Italien hat mit Deutschland, Österreich und der Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese verhindern, dass Du dasselbe Einkommen in beiden Ländern versteuern musst. In der Regel gilt:

  • Arbeitseinkommen: Wird dort besteuert, wo Du arbeitest
  • Renteneinkommen: Meist im Wohnsitzstaat (Italien)
  • Immobilieneinkünfte: Werden im Land der Immobilie besteuert
  • Kapitalerträge: Meist im Wohnsitzstaat

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Wenn Du aus Deutschland wegziehst und wesentliche Beteiligungen (mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft) hältst, kann die deutsche Wegzugsbesteuerung greifen. Diese fiktive Besteuerung nicht realisierter Gewinne kann erheblich sein. Für Auswanderer in die Schweiz gelten besondere Regelungen bei der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht.

Aus Österreich kommend solltest Du die erweiterte beschränkte Steuerpflicht beachten, die unter bestimmten Umständen noch zehn Jahre nach dem Wegzug gelten kann.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Die italienische Einkommensteuer heißt „Imposta sul Reddito delle Persone Fisiche“ (IRPEF) und folgt einem progressiven Steuersystem.

Steuersätze 2024/2025:

  • Bis 15.000 Euro: 23 %
  • 15.001 bis 28.000 Euro: 25 %
  • 28.001 bis 50.000 Euro: 35 %
  • Über 50.000 Euro: 43 %

Zusätzlich zur IRPEF fallen regionale und kommunale Zuschläge an:

  • Regionale Steuer (addizionale regionale): 1,23 bis 3,33 % je nach Region
  • Gemeindezuschlag (addizionale comunale): bis zu 0,9 %

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Steuererklärung muss bis zum 30. November des Folgejahres eingereicht werden.

Arbeitnehmer

Lohnsteuer und Abzugsverfahren

Als Arbeitnehmer in Italien wird Deine Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten (ritenuta d’acconto). Das System funktioniert ähnlich wie in Deutschland, allerdings gibt es keine Steuerklassen wie im deutschen System.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge sind in Italien deutlich höher als in Deutschland:

  • Arbeitnehmeranteil: circa 9,19 bis 10 %
  • Arbeitgeberanteil: circa 30 bis 33 %

Absetzbare Werbungskosten

Du kannst folgende Kosten geltend machen:

  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Fortbildungskosten
  • Berufskleidung
  • Arbeitsmittel

Ein pauschaler Freibetrag wird bereits automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt und variiert je nach Einkommenshöhe.

Pendlerpauschale

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nur begrenzt abgesetzt werden. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es keine großzügige Entfernungspauschale – die Absetzbarkeit ist meist auf öffentliche Verkehrsmittel beschränkt.

Digitale Nomaden

Besteuerung ausländischer Einkünfte

Wenn Du als digitaler Nomade in Italien lebst und für ausländische Auftraggeber arbeitest, unterliegen Deine weltweiten Einkünfte der italienischen Besteuerung – sobald Du dort steuerlich ansässig bist.

Spezielle Visa-Programme

Italien hat 2024 ein spezielles Visum für digitale Nomaden eingeführt. Dies erlaubt Dir, bis zu einem Jahr in Italien zu arbeiten, während Du für nicht-italienische Unternehmen tätig bist. Die steuerlichen Regelungen für dieses Visum werden noch konkretisiert.

Nachweispflichten

Du musst nachweisen können:

  • Für wen Du arbeitest (Verträge)
  • Woher Dein Einkommen stammt
  • Dass bereits Steuern im Ausland abgeführt wurden (Anrechnung möglich)

Selbstständige und Unternehmer

Besteuerung von Unternehmensgewinnen

Als Selbstständiger (libero professionista) zahlst Du IRPEF auf Deine Gewinne. Zusätzlich fällt die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP (Imposta Regionale sulle Attività Produttive) von circa 3,9 % an.

Forfettario-Regelung (Pauschalsteuerung)

Für Kleinunternehmer mit Umsätzen bis 85.000 Euro pro Jahr gibt es das vereinfachte „Regime Forfettario“:

  • Einheitlicher Steuersatz: 15 %
  • Für Neugründer in den ersten fünf Jahren: nur 5 %
  • Keine Mehrwertsteuer
  • Vereinfachte Buchführung
  • Keine IRAP-Pflicht

Dies ist besonders attraktiv für Freelancer und kleine Selbstständige.

Körperschaftsteuer (IRES)

Wenn Du eine Kapitalgesellschaft (S.r.l. oder S.p.A.) gründest, zahlst Du:

  • IRES (Körperschaftsteuer): 24 %
  • IRAP (regionale Wertschöpfungssteuer): circa 3,9 %
  • Effektive Gesamtbelastung: circa 27,9 %

Gewerbesteuer

Eine separate Gewerbesteuer wie in Deutschland gibt es nicht. Die IRAP übernimmt teilweise diese Funktion.

Buchführungspflichten

Abhängig von Deiner Rechtsform und Umsatzhöhe musst Du:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen (bei kleinen Unternehmen)
  • Doppelte Buchführung führen (bei größeren Unternehmen)
  • Elektronische Rechnungen ausstellen (verpflichtend seit 2019)

Absetzbare Betriebsausgaben

Folgende Kosten kannst Du geltend machen:

  • Bürokosten und Miete
  • Arbeitsmittel und Software
  • Fortbildungen
  • Geschäftsreisen
  • Bewirtungskosten (bis 75 %)
  • Kfz-Kosten (anteilig)

Finanziell Unabhängige und Investoren

Pauschalsteuer für vermögende Ausländer

Italien bietet ein besonderes Programm für vermögende Ausländer: Gegen Zahlung einer jährlichen Pauschalsteuer von 100.000 Euro kannst Du Deine ausländischen Einkünfte steuerfrei stellen. Nur italienische Einkünfte werden normal versteuert.

Zusätzlich:

  • Für Familienmitglieder: jeweils 25.000 Euro pro Person
  • Keine Vermögensteuer auf ausländisches Vermögen
  • Gilt für maximal 15 Jahre
  • Mindestaufenthalt erforderlich

Dieses Programm lohnt sich ab einem ausländischen Einkommen von etwa 500.000 Euro jährlich.

Kapitalertragssteuer

Auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) fällt eine Abgeltungssteuer von:

  • 26 % auf die meisten Kapitalerträge
  • 12,5 % auf italienische Staatsanleihen
  • 26 % auf Dividenden (Anrechnung ausländischer Quellensteuer möglich)

Freibeträge

Es gibt keine allgemeinen Freibeträge für Kapitalerträge. Allerdings kannst Du Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen verrechnen.

Besonderheiten bei ausländischen Depots

Wenn Du Depots im Ausland hältst, musst Du:

  • Diese in der Steuererklärung angeben (Quadro RW)
  • Eine zusätzliche Vermögenssteuer (IVAFE) von 0,2 % auf den Depotwert zahlen
  • Eine Finanzkontensteuer (IVAFE) von 34,20 Euro pro Konto zahlen

Rentner

Sonderregelung für Rentner im Süden Italiens

Italien hat ein spezielles Programm für ausländische Rentner, die in bestimmte süditalienische Regionen ziehen:

  • Pauschalsteuersatz von nur 7 % auf ausländische Renteneinkünfte
  • Gilt für Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern in: Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, Abruzzen, Molise, Apulien
  • Laufzeit: maximal 10 Jahre
  • Voraussetzung: Du darfst in den letzten fünf Jahren nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein

Besteuerung deutscher Renten

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland:

  • Gesetzliche Renten: Werden in Italien besteuert
  • Betriebsrenten: Werden in Italien besteuert
  • Private Renten: Werden in Italien besteuert
  • Beamtenpensionen: Werden in Deutschland besteuert (Quellenlandprinzip)

Besteuerung österreichischer und Schweizer Renten

Ähnliche Regelungen gelten für Österreich und die Schweiz – die meisten Renten werden im Wohnsitzstaat (Italien) versteuert, mit Ausnahme von Beamtenpensionen.

Altersfreibeträge

Für Rentner gibt es keine besonderen Freibeträge. Allerdings greift der allgemeine Grundfreibetrag, der bei niedrigen Renten eine Nullbesteuerung ermöglicht.

Sozialversicherung

Als Rentner musst Du Dich in Italien krankenversichern. EU-Rentner können ihre deutsche, österreichische oder Schweizer Krankenversicherung nutzen (Formular S1/E121), müssen aber in Italien registriert sein.

3. Vermögensteuer

Italien erhebt grundsätzlich keine allgemeine Vermögensteuer auf inländisches Vermögen. Dies ist ein klarer Vorteil gegenüber der Schweiz.

Ausnahmen:

IVAFE (Vermögenssteuer auf ausländische Finanzanlagen)

  • 0,2 % auf den Wert ausländischer Wertpapiere, Bankguthaben und Finanzprodukte
  • Bemessungsgrundlage: Wert am 31. Dezember des Steuerjahres
  • Mindeststeuern pro ausländischem Konto: 34,20 Euro

IVIE (Vermögenssteuer auf ausländische Immobilien)

  • 0,76 % auf den Katasterwert ausländischer Immobilien
  • Gilt für alle im Ausland gelegenen Immobilien

Befreiungen:

Wenn Du das Pauschalsteuerprogramm für vermögende Ausländer (100.000 Euro jährlich) nutzt, entfallen IVAFE und IVIE auf Dein ausländisches Vermögen.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze im Detail:

  • Zinsen: 26 %
  • Dividenden: 26 % (mit Anrechnung ausländischer Quellensteuer)
  • Kursgewinne: 26 %
  • Italienische Staatsanleihen: 12,5 %
  • Bestimmte EU-Staatsanleihen: 12,5 %

Quellensteuer

Italienische Banken führen die Steuer automatisch ab (imposta sostitutiva). Bei ausländischen Depots musst Du die Steuer selbst in der Steuererklärung angeben und abführen.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Wenn im Ausland bereits Quellensteuer abgezogen wurde (z. B. 15 % auf US-Dividenden), kannst Du diese auf die italienische Steuer anrechnen lassen. Die Anrechnung erfolgt nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Verlustverrechnung

Verluste aus Kapitalanlagen können:

  • Mit Gewinnen aus demselben Jahr verrechnet werden
  • Bis zu vier Jahre vorgetragen werden
  • Nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden

Meldepflichten

Du musst alle ausländischen Konten, Depots und Finanzanlagen im Quadro RW Deiner Steuererklärung angeben – auch wenn sie keine Erträge abwerfen. Verstöße können mit hohen Strafen geahndet werden.

5. Immobiliensteuer

IMU (Grundsteuer)

Die IMU (Imposta Municipale Unica) ist die jährliche Grundsteuer:

  • Steuersatz: 0,46 bis 1,06 % des Katasterwerts (je nach Gemeinde und Nutzung)
  • Befreiung: Für den Erstwohnsitz (außer Luxusimmobilien der Kategorien A/1, A/8, A/9)
  • Fälligkeit: Meist zwei Raten (Juni und Dezember)

Der Katasterwert (rendita catastale) liegt deutlich unter dem Marktwert – oft bei nur 30 bis 50 % des tatsächlichen Werts.

TASI (Steuer für kommunale Dienstleistungen)

Die TASI wurde weitgehend in die IMU integriert, kann aber in manchen Gemeinden noch separat erhoben werden.

TARI (Müllabfuhrgebühr)

  • Kommunale Abfallgebühr
  • Abhängig von der Wohnfläche und Personenzahl
  • Circa 150 bis 400 Euro jährlich für eine durchschnittliche Wohnung

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Immobilienkauf fallen folgende Steuern an:

Privatverkauf:

  • Erstwohnsitz: 2 % (plus feste Gebühren von circa 200 Euro für Grundbuch und Kataster)
  • Zweitwohnsitz: 9 % (plus feste Gebühren)

Kauf von Unternehmen:

  • 22 % Mehrwertsteuer (bei neuen Immobilien)
  • Reduzierte Grundbuchgebühren

Bemessungsgrundlage: Bei Privatverkäufen kann der günstigere Katasterwert herangezogen werden (sistema del prezzo-valore), was die Steuerlast erheblich reduziert.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Wenn Du eine Immobilie verkaufst, können Steuern auf den Gewinn anfallen:

Keine Steuer:

  • Bei Verkauf des Erstwohnsitzes (wenn mindestens fünf Jahre selbst bewohnt oder seit mindestens fünf Jahren im Besitz)
  • Bei Verkauf nach mindestens fünf Jahren Besitzzeit (Zweitwohnsitz)

Steuer bei Verkauf innerhalb von fünf Jahren:

  • 26 % auf den Gewinn (Verkaufspreis minus Kaufpreis und Kaufnebenkosten)
  • Alternativ: Besteuerung als reguläres Einkommen mit IRPEF-Sätzen

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen kannst Du auf zwei Arten versteuern:

Cedolare secca (Pauschalsteuer):

  • 21 % pauschale Steuer auf die Bruttomieteinnahmen (Wohnimmobilien)
  • 10 % bei langfristiger Vermietung mit Sozialbindung (canone concordato)
  • Keine zusätzlichen Zuschläge
  • Keine Absetzung von Werbungskosten
  • Vorteil: Einfach und oft günstiger

Reguläre Besteuerung:

  • Mieteinnahmen als normales Einkommen
  • IRPEF-Sätze (23 bis 43 %) plus Zuschläge
  • Absetzung von Werbungskosten möglich (Instandhaltung, Verwaltung, Finanzierungskosten)

Für die meisten Vermieter ist die cedolare secca die attraktivere Option.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die italienische Erbschafts- und Schenkungssteuer (imposta sulle successioni e donazioni) ist im europäischen Vergleich moderat.

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad:

Ehepartner und Kinder:

  • 4 % auf den Wert über 1.000.000 Euro pro Erbe
  • Freibetrag: 1.000.000 Euro pro Person

Geschwister:

  • 6 % auf den Wert über 100.000 Euro
  • Freibetrag: 100.000 Euro pro Person

Verwandte bis zum 4. Grad:

  • 6 % ohne Freibetrag

Nicht verwandte Personen:

  • 8 % ohne Freibetrag

Bewertung von Vermögen:

  • Immobilien: Nach Katasterwert (deutlich unter Marktwert)
  • Bankguthaben: Nominalwert
  • Wertpapiere: Kurswert am Todestag
  • Unternehmensbeteiligungen: Verkehrswert

Internationale Aspekte:

Bei Erbschaften mit Auslandsbezug musst Du beachten:

  • Italien besteuert Erbschaften, wenn der Erblasser oder der Erbe in Italien ansässig war
  • Doppelbesteuerungsabkommen existieren nur mit wenigen Ländern
  • Ausländisches Vermögen muss deklariert werden
  • Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuer möglich

Strategien zur Steueroptimierung:

  • Schenkungen zu Lebzeiten nutzen (gleiche Freibeträge wie Erbschaft)
  • Nutzung von Nießbrauchsrechten
  • Gründung von Familienstiftungen (bei sehr großem Vermögen)

7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

Die italienische Mehrwertsteuer heißt „Imposta sul Valore Aggiunto“ (IVA).

Steuersätze:

  • Regelsteuersatz: 22 %
  • Ermäßigter Satz: 10 % (u. a. Lebensmittel, Hotels, Restaurants, Renovierungen)
  • Stark ermäßigter Satz: 5 % (soziale Leistungen, bestimmte Lebensmittel)
  • Sondersatz: 4 % (Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen)

Kleinunternehmerregelung (Regime Forfettario)

Wenn Dein Jahresumsatz unter 85.000 Euro liegt, kannst Du das Pauschalregime nutzen:

  • Keine Ausweisung von Mehrwertsteuer
  • Keine Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Vereinfachte Verwaltung
  • Reduzierter Einkommensteuersatz (5 bis 15 %)

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer musst Du:

  • Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausweisen
  • Monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen einreichen
  • Jahreserklärung abgeben
  • Elektronische Rechnungen verwenden (verpflichtend)

Reverse-Charge-Verfahren

Bei bestimmten Geschäften gilt das Reverse-Charge-Verfahren:

  • Bauleistungen
  • Metallhandel
  • Grenzüberschreitende Dienstleistungen

Der Leistungsempfänger schuldet die Steuer, nicht der Leistungserbringer.

Elektronische Rechnungsstellung

Seit 2019 ist die elektronische Rechnungsstellung (fatturazione elettronica) für alle B2B- und B2C-Transaktionen verpflichtend. Rechnungen müssen über das System der Finanzverwaltung (Sistema di Interscambio, SDI) übermittelt werden.

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer

Es gibt keine separate allgemeine Luxussteuer, aber:

  • Höhere IMU-Sätze für Luxusimmobilien (Kategorien A/1, A/8, A/9)
  • Zusatzsteuer auf Luxusautos über 185 kW: 20 Euro pro kW über der Grenze
  • Yachtsteuer (tassa annuale di stazionamento)

Kfz-Steuer (Bollo auto)

Die Kfz-Steuer wird regional erhoben und hängt ab von:

  • Motorleistung (kW)
  • Umweltklasse (Euro-Norm)
  • Fahrzeugalter

Beispiel: Ein Mittelklassewagen mit 100 kW kostet circa 200 bis 250 Euro jährlich.

Oldtimer-Regelung: Fahrzeuge über 30 Jahre zahlen nur eine Pauschalgebühr von circa 30 Euro.

Touristensteuer (Tassa di soggiorno)

In touristischen Städten wird eine Übernachtungssteuer erhoben:

  • Circa 1 bis 7 Euro pro Person und Nacht
  • Abhängig von Stadt und Unterkunftskategorie
  • Maximal für einige Nächte
  • Zahlung durch Gäste, nicht durch Einwohner

Sonstige Steuern

  • Fernsehgebühr (Canone RAI): 90 Euro jährlich (wird über Stromrechnung eingezogen)
  • Konzessionsabgaben: Für Terrassen und Schankflächen im öffentlichen Raum
  • Vergnügungssteuer: Auf Glücksspiel und Unterhaltungsautomaten

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Italien bietet verschiedene Möglichkeiten zur Steueroptimierung:

1. Pauschalsteuerprogramme nutzen:

  • 100.000-Euro-Pauschale für Vermögende (ab circa 500.000 Euro ausländischem Einkommen sinnvoll)
  • 7-%-Rentnerprogramm für Süditalie n (bei gesetzlichen Renten sehr attraktiv)

2. Regime Forfettario für Selbstständige:

  • Bis 85.000 Euro Umsatz nur 15 % Steuer (5 % in den ersten fünf Jahren)
  • Keine Mehrwertsteuer, keine IRAP
  • Lohnt sich fast immer für kleine Selbstständige

3. Cedolare secca bei Vermietung:

  • 21 % Pauschalsteuer statt progressiver IRPEF
  • Besonders vorteilhaft bei höheren Einkommen

Timing des Umzugs

Der Zeitpunkt Deiner Auswanderung kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben:

  • Umzug zum Jahresbeginn: Volle Ausnutzung von Freibeträgen in Italien
  • Verkauf von Assets vor dem Umzug: Vermeidung der italienischen Kapitalertragssteuer
  • Steuerabmeldung im Herkunftsland: Rechtzeitige Klärung zur Vermeidung doppelter Steuerpflicht
  • Anmeldung in Italien: Zeitnahe Registrierung als Resident für Zugang zu Sonderprogrammen

Günstige Unternehmensformen

Abhängig von Deiner Tätigkeit und Umsatzhöhe:

Bis 85.000 Euro Umsatz:

  • Einzelunternehmen mit Regime Forfettario (5 bis 15 % Steuer)

Über 85.000 Euro Umsatz:

  • S.r.l. (GmbH-Äquivalent) mit 24 % IRES plus 3,9 % IRAP
  • Gesamtbelastung circa 28 % auf Unternehmensebene
  • Gewinnausschüttung mit weiteren 26 % belastet

Für Freelancer und Kreative:

  • Einzelunternehmen oft günstiger wegen niedrigerer Verwaltungskosten
  • Keine Pflicht zur doppelten Buchführung bei Einzelunternehmen

Nutzung von Steuerfreibeträgen

  • Maximale Ausschöpfung des 1-Million-Euro-Freibetrags bei Erbschaften/Schenkungen
  • Geschickte Verteilung von Einkünften auf mehrere Jahre
  • Nutzung von Verlustvor- und Rückträgen bei Kapitalanlagen

Holding-Strukturen

Bei größeren Vermögen oder mehreren Unternehmen kann eine Holdingstruktur sinnvoll sein:

  • Beteiligungsvergünstigungen (participation exemption): 95 % der Dividenden steuerfrei
  • Veräußerungsgewinne zu 95 % steuerfrei (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Voraussetzungen: Mindestbeteiligung, Haltedauer, operative Tätigkeit der Tochtergesellschaft

Dies lohnt sich aber erst ab einem gewissen Vermögen und sollte mit Experten geplant werden.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

  • Steuererklärung (Dichiarazione dei Redditi): 30. November des Folgejahres
  • Vorauszahlungen: 30. Juni und 30. November
  • Mehrwertsteuer: Monatlich oder vierteljährlich (je nach Umsatz)
  • INPS-Beiträge Selbstständige: Vierteljährlich

Benötigte Unterlagen

Für Deine Steuererklärung benötigst Du:

  • Codice Fiscale (Steuernummer)
  • CU (Certificazione Unica) von Arbeitgebern/Rentenversicherungen
  • Belege über Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Nachweise über absetzbare Ausgaben
  • Mietverträge und Vermietungseinnahmen
  • Belege über ausländische Konten und Vermögen (Quadro RW)
  • Nachweise über gezahlte Sozialversicherungsbeiträge

Online-Portale

Die italienische Finanzverwaltung (Agenzia delle Entrate) bietet umfangreiche Online-Services:

  • Portale „Fisconline“: Für private Steuerzahler
  • Portale „Entratel“: Für Unternehmer und professionelle Nutzer
  • App „Fatture e Corrispettivi“: Für elektronische Rechnungen
  • SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale): Digitale Identität für alle behördlichen Online-Dienste

Die Portale sind auf Italienisch, einige Bereiche auch auf Englisch verfügbar.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Ein Commercialista (italienischer Steuerberater) ist empfehlenswert, wenn:

  • Du komplexe Einkommensverhältnisse hast
  • Du selbstständig oder unternehmerisch tätig bist
  • Du internationale Einkünfte beziehst
  • Du eine der Sonderregelungen (Pauschalsteuer, 7-%-Rentnerprogramm) nutzen möchtest
  • Deine Italienischkenntnisse begrenzt sind

Kosten: Circa 500 bis 2.000 Euro jährlich für einfache Fälle, mehr bei komplexen Situationen.

Strafen bei Verspätung

Säumigkeit wird in Italien ernst genommen:

  • Verspätete Abgabe: Mindeststrafe 250 Euro plus 15 bis 30 % der geschuldeten Steuer
  • Steuerhinterziehung: Bis zu 240 % der hinterzogenen Steuer plus Strafverfahren
  • Nicht gemeldete ausländische Konten: 3 bis 15 % des Kontowerts pro Jahr
  • Schwarzarbeit: Hohe Geldstrafen und mögliche Freiheitsstrafen

Tipp: Nutze die „ravvedimento operoso“ (spontane Selbstanzeige), um Strafen deutlich zu reduzieren, wenn Du Fehler bemerkst.

11. Sozialversicherungsbeiträge

Das italienische Sozialversicherungssystem ist umfassend, aber auch kostspielig.

Krankenversicherung (SSN – Servizio Sanitario Nazionale)

Als in Italien ansässige Person hast Du Anspruch auf die staatliche Gesundheitsversorgung:

  • Beitrag ist in IRPEF und INPS-Beiträgen enthalten
  • Keine separaten Krankenversicherungsbeiträge wie in Deutschland
  • Registrierung beim ASL (lokale Gesundheitsbehörde) erforderlich
  • Hausarztwahl (medico di base) kostenfrei

Qualität: Unterschiedlich je nach Region; Norditalien meist besser als Süden. Wartezeiten können länger sein als in Deutschland oder der Schweiz.

Private Zusatzversicherung: Viele Italiener haben eine private Zusatzversicherung für schnelleren Zugang und bessere Leistungen (circa 1.000 bis 3.000 Euro jährlich).

Rentenversicherung

Die Rentenbeiträge sind in Italien hoch:

Arbeitnehmer:

  • Arbeitnehmeranteil: 9,19 %
  • Arbeitgeberanteil: 23,81 %
  • Gesamt: 33 %

Selbstständige (Gestione Separata):

  • Circa 25,72 % auf die Bruttoeinkünfte
  • Plus feste Mindestbeiträge (circa 3.800 Euro jährlich)

Regime Forfettario:

  • Reduzierte Beiträge: circa 24 %
  • Weitere Ermäßigung für Jüngere möglich

Rentenanspruch: Reguläres Rentenalter 67 Jahre, mit mindestens 20 Beitragsjahren. Die Rentenhöhe ist beitragsbezogen und deutlich niedriger als in Deutschland.

Arbeitslosenversicherung (NASpI)

  • Arbeitnehmerbeitrag: 1,61 %
  • Arbeitgeberbeitrag: circa 1,61 %
  • Leistung: Bis zu 75 % des vorherigen Gehalts für maximal 24 Monate
  • Voraussetzung: Mindestens 13 Wochen Beiträge in den letzten vier Jahren

Pflegeversicherung

Italien hat keine separate Pflegeversicherung wie Deutschland. Pflegeleistungen werden teilweise über das Gesundheitssystem und Sozialleistungen abgedeckt, sind aber deutlich weniger umfassend.

Gesamtbelastung im Vergleich zu DACH-Ländern

Beispiel Arbeitnehmer mit 50.000 Euro Bruttojahreseinkommen:

LandEinkommensteuerSozialabgabenGesamtbelastung
Italiencirca 12.000 €circa 4.600 €33 %
Deutschlandcirca 10.500 €circa 10.000 €41 %
Österreichcirca 11.000 €circa 9.000 €40 %
Schweizcirca 6.500 €circa 6.500 €26 %

Italien liegt bei Arbeitnehmern zwischen Schweiz und Deutschland/Österreich – die Einkommensteuer ist höher als in der Schweiz, aber die Sozialabgaben niedriger als in Deutschland.

12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung

SteuerartItalienDeutschlandÖsterreichSchweiz
Höchster Einkommensteuersatz43 % + Zuschläge (bis 47 %)45 % + Soli55 %11,5 bis 40 % (kantonal unterschiedlich)
Körperschaftsteuer24 % + 3,9 % IRAP15 % + GewSt (gesamt circa 30 %)25 %12 bis 21 % (kantonal)
Kapitalertragssteuer26 %25 % + Soli27,5 %Vermögenssteuer statt Kapitalertragssteuer
Mehrwertsteuer22 %19 %20 %8,1 %
VermögensteuerNur auf ausländisches VermögenKeineKeineJa (kantonal, 0,3 bis 1 %)
Erbschaftsteuer (Kinder)4 % ab 1 Mio. €7 bis 30 % ab 400.000 €3,5 bis 60 %Kantonal (0 bis 50 %)

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen

Fall 1: Angestellter mit 40.000 Euro Jahreseinkommen

LandEinkommensteuerSozialabgaben (AN-Anteil)Nettoeinkommen
Italiencirca 8.500 €circa 3.700 €27.800 €
Deutschlandcirca 7.500 €circa 8.200 €24.300 €
Österreichcirca 7.800 €circa 7.300 €24.900 €
Schweizcirca 4.000 €circa 5.200 €30.800 €

Fazit: Italien liegt im Mittelfeld – besser als Deutschland, schlechter als die Schweiz.

Fall 2: Selbstständiger mit 80.000 Euro Gewinn

LandSteuernSozialabgabenNetto nach Steuern/SV
Italien (Forfettario)12.000 €circa 19.000 €49.000 €
Italien (regulär)circa 25.000 €circa 20.000 €35.000 €
Deutschlandcirca 22.000 €circa 15.000 €43.000 €
Österreichcirca 24.000 €circa 16.000 €40.000 €
Schweizcirca 12.000 €circa 11.000 €57.000 €

Fazit: Mit Forfettario ist Italien sehr attraktiv für Selbstständige. Ohne diese Regelung ist die Schweiz deutlich besser.

Fall 3: Rentner mit 30.000 Euro deutscher Rente

LandSteuernNettorente
Italien (ohne Sonderregelung)circa 5.500 €24.500 €
Italien (7-%-Programm Süden)2.100 €27.900 €
Deutschlandcirca 3.600 €26.400 €
Österreichcirca 4.200 €25.800 €
Schweizcirca 2.500 €27.500 €

Fazit: Mit dem 7-%-Rentnerprogramm ist Italien für Ruheständler extrem attraktiv – fast auf Augenhöhe mit der Schweiz.

Fall 4: Vermögender mit 500.000 Euro Kapitalerträgen

LandSteuernNetto
Italien (mit Pauschalsteuer)100.000 €400.000 €
Italien (ohne Pauschalsteuer)130.000 €370.000 €
Deutschland130.000 €370.000 €
Österreich137.500 €362.500 €
Schweizcirca 80.000 € (inkl. Vermögensteuer)420.000 €

Fazit: Mit der Pauschalsteuer ist Italien für Vermögende sehr attraktiv, ohne diese ist die Schweiz besser.

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

PRO Italien:

  • Attraktive Sonderregelungen (Pauschalsteuer, 7-%-Rentnerprogramm, Forfettario)
  • Keine allgemeine Vermögensteuer auf italienisches Vermögen
  • Moderate Erbschaftsteuer mit hohen Freibeträgen
  • Niedrigere Sozialabgaben als Deutschland/Österreich
  • Günstige Immobilienbesteuerung bei Eigennutzung
  • Niedrige Grunderwerbsteuer für Erstwohnsitz (2 %)

CONTRA Italien:

  • Hohe Steuern ohne Sonderregelungen
  • Komplexes und bürokratisches System
  • IVAFE/IVIE auf ausländisches Vermögen
  • Hohe Sozialabgaben für Selbstständige
  • Strenge Strafen bei Verstößen
  • Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung
  • Weniger transparentes System als DACH-Länder

Fazit: Für wen lohnt sich Italien steuerlich?

Besonders attraktiv für:

  1. Rentner mit ausländischen Renten: Mit dem 7-%-Programm für Südit alien ist Italien eine der besten Optionen in Europa. Bei einer Rente von 30.000 Euro sparst Du circa 3.000 Euro jährlich im Vergleich zu Deutschland.
  2. Vermögende mit hohen ausländischen Einkünften: Die 100.000-Euro-Pauschalsteuer lohnt sich ab etwa 500.000 Euro ausländischem Jahreseinkommen. Die Ersparnis kann mehrere Hunderttausend Euro jährlich betragen.
  3. Selbstständige und Freelancer mit moderaten Einkommen: Das Regime Forfettario mit 5 bis 15 % Steuern ist konkurrenzlos günstig in Europa – besonders in den ersten fünf Jahren.
  4. Personen ohne ausländisches Vermögen: Wer sein gesamtes Vermögen nach Italien verlagert, zahlt keine Vermögensteuer und profitiert von günstigen Immobiliensteuern.
  5. Unternehmer mit Beteiligungsstrukturen: Die 95-%-Freistellung für Dividenden und Veräußerungsgewinne macht Italien für Holdings interessant.

Weniger attraktiv für:

  1. Arbeitnehmer mit hohen Gehältern: Die Schweiz bietet deutlich bessere Konditionen; auch Deutschland kann bei sehr hohen Einkommen vergleichbar sein.
  2. Personen mit umfangreichen ausländischen Vermögen: Die IVAFE/IVIE-Steuern belasten ausländische Konten und Immobilien – außer Du nutzt die Pauschalsteuer.
  3. Personen, die Wert auf einfache Steuersysteme legen: Das italienische System ist komplex und erfordert oft professionelle Beratung.
  4. Kurzfristige Aufenthalte: Die Sonderregelungen erfordern meist mehrjährige Bindungen.

Wichtigste Punkte zusammengefasst:

  • Italien bietet sehr attraktive Sonderregelungen für bestimmte Zielgruppen (Rentner, Vermögende, kleine Selbstständige)
  • Ohne diese Sonderregelungen ist die Steuerbelastung im europäischen Mittelfeld
  • Das System ist komplex und bürokratisch – professionelle Beratung ist meist notwendig
  • Timing und Planung sind entscheidend für die Steueroptimierung
  • Die Lebensqualität und andere nicht-steuerliche Faktoren sollten ebenfalls in die Entscheidung einfließen

Empfehlung zu professioneller Beratung:

Aufgrund der Komplexität des italienischen Steuersystems und der erheblichen finanziellen Auswirkungen einer Fehlplanung empfehle ich dringend:

  1. Vor dem Umzug: Konsultation eines auf internationales Steuerrecht spezialisierten Beraters in Deinem Heimatland
  2. Nach dem Umzug: Beauftragung eines erfahrenen Commercialista in Italien
  3. Bei Vermögen über 500.000 Euro: Einbeziehung eines Fachanwalts für Steuerrecht
  4. Laufende Betreuung: Jährliche Überprüfung Deiner Steuersituation

Die Kosten für professionelle Beratung (1.500 bis 5.000 Euro initial, 1.000 bis 3.000 Euro jährlich) amortisieren sich meist schnell durch vermiedene Fehler und optimale Gestaltung.

FAQ

1. Muss ich als deutscher Rentner in Italien Steuern auf meine gesetzliche Rente zahlen?

Ja, nach dem Doppelbesteuerungsabkommen werden deutsche gesetzliche Renten in Italien besteuert, wenn Du dort ansässig bist. Nur Beamtenpensionen werden weiterhin in Deutschland versteuert. Du kannst aber das spezielle 7-%-Rentnerprogramm für Süd italien nutzen, wodurch Du nur 7 % Steuern auf ausländische Renten zahlst – deutlich weniger als die regulären IRPEF-Sätze.

2. Lohnt sich die 100.000-Euro-Pauschalsteuer für Vermögende wirklich?

Die Pauschalsteuer lohnt sich ab einem jährlichen ausländischen Einkommen von etwa 500.000 Euro. Bei diesem Betrag würdest Du ohne Pauschalregelung circa 130.000 Euro Steuern zahlen (26 % Kapitalertragssteuer). Mit der Pauschalsteuer zahlst Du nur 100.000 Euro und hast zudem keine Meldepflichten und keine IVAFE/IVIE auf ausländisches Vermögen. Bei höheren Einkommen wird die Ersparnis noch größer.

3. Kann ich als Selbstständiger dauerhaft das Regime Forfettario mit 5 % Steuern nutzen?

Die 5 % gelten nur für die ersten fünf Jahre als Neugründer. Danach steigt der Steuersatz auf 15 %. Das Regime kannst Du nutzen, solange Dein Umsatz unter 85.000 Euro bleibt. Beachte: Du darfst keine Mehrwertsteuer ausweisen und hast eingeschränkte Absatzmöglichkeiten bei Betriebsausgaben. Trotzdem ist es eine der attraktivsten Regelungen für kleine Selbstständige in Europa.

4. Wie hoch sind die Steuern beim Immobilienkauf in Italien?

Beim Kauf einer Immobilie als Erstwohnsitz zahlst Du nur 2 % Grunderwerbsteuer (auf den Katasterwert, der oft nur 30 bis 50 % des Marktwerts beträgt) plus circa 200 Euro Nebenkosten. Bei einer Zweitimmobilie sind es 9 % plus Nebenkosten. Dies ist deutlich günstiger als in Deutschland (3,5 bis 6,5 %) oder Österreich (3,5 %).

5. Muss ich meine deutschen oder Schweizer Bankkonten in Italien melden?

Ja, absolut! Alle ausländischen Bankkonten, Depots und Finanzanlagen müssen im Quadro RW Deiner italienischen Steuererklärung gemeldet werden – auch wenn sie keine Erträge abwerfen. Zusätzlich zahlst Du 0,2 % IVAFE auf den Depotwert und 34,20 Euro pro Konto. Verstöße können mit Strafen von 3 bis 15 % des Kontowerts pro Jahr geahndet werden.

6. Wie funktioniert die Wegzugsbesteuerung aus Deutschland nach Italien?

Wenn Du wesentliche Beteiligungen (mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft mit Wert über 500.000 Euro) hältst, kann Deutschland eine Wegzugssteuer auf nicht realisierte Wertsteigerungen erheben. Diese kann gestundet werden, wenn Du innerhalb der EU bleibst (also auch nach Italien ziehst). Die Stundung endet nach sieben Jahren oder bei Verkauf der Anteile. Für normale Angestellte oder Selbstständige ohne solche Beteiligungen fällt keine Wegzugssteuer an.

7. Ist Italien oder die Schweiz steuerlich attraktiver?

Das hängt stark von Deiner Situation ab:

  • Arbeitnehmer: Die Schweiz ist meist deutlich besser (circa 26 % Gesamtbelastung vs. 33 % in Italien)
  • Selbstständige mit Forfettario: Italien kann sehr attraktiv sein (15 % vs. Schweizer Gesamtbelastung 15 bis 25 %)
  • Rentner mit 7-%-Programm: Italien ist fast gleichauf oder sogar besser
  • Vermögende mit Pauschalsteuer: Italien ist sehr wettbewerbsfähig, die Schweiz hat aber Vermögensteuer
  • Lebensqualität und Kosten: Beides sollte in die Entscheidung einfließen – die Schweiz ist deutlich teurer

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Italien

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Italien, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

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Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über das italienische Steuersystem, ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche Beratung. Steuergesetze ändern sich regelmäßig – prüfe daher die Aktualität der Informationen und konsultiere einen auf italienisches und internationales Steuerrecht spezialisierten Berater für Deine persönliche Situation.

Zuletzt aktualisiert: 4. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)