Griechenland hat sich in den letzten Jahren vom Sorgenkind der Eurozone zu einem attraktiven Ziel für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum entwickelt. Das mediterrane Land lockt nicht nur mit Sonne, Meer und entspanntem Lebensstil, sondern auch mit einem Steuersystem, das für bestimmte Auswanderergruppen erhebliche Vorteile bietet.

Das griechische Steuersystem unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von dem in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Während die regulären Einkommensteuersätze mit bis zu 44 % durchaus im europäischen Mittelfeld liegen, hat Griechenland seit 2020 mehrere attraktive Sonderprogramme eingeführt. Das Non-Dom-Programm für vermögende Zuzügler, die Flat Tax für Rentner und Vergünstigungen für digitale Nomaden machen das Land steuerlich interessant.
Besonders auffällig im Vergleich zu den DACH-Ländern: Griechenland erhebt keine Vermögensteuer im klassischen Sinne, kennt keine Gewerbesteuer und besteuert ausländische Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen gar nicht oder pauschal. Die Körperschaftsteuer liegt mit 22 % unter dem deutschen Niveau, und die Sozialabgaben fallen insgesamt moderater aus.
Für wen lohnt sich Griechenland steuerlich? Vor allem für Rentner mit solider Altersversorgung, digitale Nomaden mit Einkünften aus dem Ausland und vermögende Privatpersonen mit internationalem Einkommen bietet das griechische System handfeste Vorteile. Aber auch klassische Arbeitnehmer und Unternehmer können profitieren, wenn sie die Spielregeln kennen.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Griechenland wirst du steuerlich ansässig und damit unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du eines der folgenden Kriterien erfüllst:
Du hältst dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Griechenland auf. Dabei zählt jeder angefangene Tag, auch An- und Abreisetage. Diese klassische 183-Tage-Regel ist das wichtigste Kriterium für die Steuerresidenz.
Alternativ begründet auch ein ständiger Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Griechenland die unbeschränkte Steuerpflicht. Wenn du eine Wohnung in Griechenland mietest oder kaufst und diese als Lebensmittelpunkt nutzt, giltst du als steuerlich ansässig.
Ein weiteres Kriterium ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Selbst wenn du die 183 Tage nicht erreichst, kann Griechenland dich als steuerlich ansässig betrachten, wenn deine Familie dort lebt, du dort soziale und wirtschaftliche Bindungen hast oder dein Vermögen überwiegend in Griechenland liegt.
Als unbeschränkt Steuerpflichtiger musst du dein gesamtes Welteinkommen in Griechenland versteuern, es sei denn, du qualifizierst dich für eines der Sonderprogramme.
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die 183-Tage-Regel klingt einfach, hat aber Tücken. Griechenland zählt alle Tage physischer Anwesenheit, unabhängig von der Tageszeit. Ein Zwischenstopp am Flughafen Athen zählt allerdings nicht.
Bei der Beurteilung der Steuerresidenz schaut die griechische Finanzbehörde AADE zusätzlich auf folgende Faktoren: Wo ist deine Familie registriert? Wo gehen deine Kinder zur Schule? Wo befindet sich dein Hauptbankkonto? Wo bist du krankenversichert? Wo hast du Vereinsmitgliedschaften oder soziale Aktivitäten?
All diese Faktoren können die Entscheidung über die Steuerresidenz beeinflussen, besonders in Grenzfällen.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, der Schweiz und Österreich
Griechenland hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die eine doppelte Besteuerung des gleichen Einkommens verhindern sollen.
Das DBA mit Deutschland stammt aus dem Jahr 1966 und wurde mehrfach aktualisiert. Es folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen und regelt unter anderem, dass Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Griechenland besteuert werden. Bei Beamtenpensionen gilt hingegen das Kassenstaatsprinzip: Sie werden in Deutschland besteuert.
Das DBA mit Österreich wurde 2007 neu gefasst und enthält ähnliche Regelungen. Auch hier werden gesetzliche Renten im Wohnsitzstaat besteuert, Beamtenpensionen jedoch im Quellenstaat Österreich.
Das DBA mit der Schweiz ist besonders relevant für Rentner und Investoren. Schweizer AHV-Renten werden im Wohnsitzstaat besteuert, während Pensionskassenleistungen je nach Ausgestaltung unterschiedlich behandelt werden können.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Bevor du nach Griechenland auswanderst, solltest du die Wegzugsbesteuerung in deinem Herkunftsland prüfen.
Deutschland erhebt nach § 6 AStG eine Wegzugssteuer auf nicht realisierte Wertzuwächse bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 %. Diese fiktive Veräußerungsgewinnbesteuerung kann erheblich sein und wird bei Wegzug in ein EU-Land wie Griechenland zwar gestundet, aber nicht erlassen. Bei dauerhaftem Verbleib im EU-Ausland kann die Steuer in Raten über sieben Jahre gezahlt werden.
Österreich kennt eine ähnliche Regelung, die sogenannte Entstrickungsbesteuerung. Bei Wegzug in die EU kann eine Ratenzahlung über sieben Jahre oder eine Stundung bis zur tatsächlichen Veräußerung beantragt werden.
Die Schweiz erhebt grundsätzlich keine Wegzugssteuer, was die Schweiz als Zwischenstation für vermögende Auswanderer interessant macht. Allerdings endet mit dem Wegzug die Steuerpflicht in der Schweiz, und in Griechenland beginnt sie für das Welteinkommen.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das griechische Einkommensteuersystem ist progressiv gestaltet und unterscheidet zwischen verschiedenen Einkunftsarten, die teilweise unterschiedlich besteuert werden.
Steuersätze und Progressionsstufen für Arbeitseinkommen 2025:
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 10.000 Euro | 9 % |
| 10.001 bis 20.000 Euro | 22 % |
| 20.001 bis 30.000 Euro | 28 % |
| 30.001 bis 40.000 Euro | 36 % |
| Über 40.000 Euro | 44 % |
Der Solidaritätszuschlag, der in der Vergangenheit bis zu 10 % betrug, wurde für die meisten Einkommensarten abgeschafft. Nur bei sehr hohen Einkommen aus bestimmten Quellen kann noch ein reduzierter Zuschlag anfallen.
Grundfreibetrag und Freibeträge:
Griechenland gewährt einen Grundfreibetrag, der mit der Anzahl der Kinder steigt. Für Alleinstehende ohne Kinder beträgt er aktuell rund 8.636 Euro, bei einem Kind steigt er auf etwa 9.000 Euro, bei zwei Kindern auf rund 10.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern auf bis zu 11.000 Euro.
Dieser Freibetrag wird jedoch nicht direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern als Steuerermäßigung gewährt. Die Ermäßigung beträgt etwa 777 Euro für Alleinstehende und erhöht sich entsprechend für Familien.
Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten:
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Einkommensteuererklärung muss bis Ende Juni des Folgejahres abgegeben werden. Die Zahlung erfolgt in bis zu acht monatlichen Raten, wobei die erste Rate mit der Abgabe der Steuererklärung fällig wird. Bei Einmalzahlung gewährt der griechische Staat einen Rabatt von 3 %.
Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren:
Als Arbeitnehmer in Griechenland wird dir die Einkommensteuer direkt vom Gehalt abgezogen. Dein Arbeitgeber führt monatlich die Lohnsteuer ab und erstellt am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung, die du für deine Steuererklärung benötigst.
Die Besteuerung erfolgt nach den oben genannten Progressionsstufen. Bei einem Bruttogehalt von 30.000 Euro jährlich ergibt sich beispielsweise eine Steuerlast von etwa 4.420 Euro (9 % auf 10.000 Euro = 900 Euro, 22 % auf 10.000 Euro = 2.200 Euro, 28 % auf 10.000 Euro = 2.800 Euro, abzüglich der Steuerermäßigung von etwa 1.480 Euro).
Sozialversicherungsbeiträge:
Die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls vom Gehalt einbehalten. Der Arbeitnehmeranteil beträgt insgesamt etwa 13,87 % und setzt sich zusammen aus Rentenversicherung (6,67 %), Krankenversicherung (6,45 %) und Arbeitslosenversicherung (0,75 %). Der Arbeitgeber trägt zusätzlich etwa 22,29 %.
Absetzbare Werbungskosten:
Im Gegensatz zu Deutschland ist die Absetzbarkeit von Werbungskosten in Griechenland eingeschränkt. Es gibt keine Pendlerpauschale im deutschen Sinne. Jedoch können Arbeitnehmer bestimmte Ausgaben geltend machen, wenn sie nachgewiesen werden.
Wichtig für die Steuerermäßigung: Um den vollen Grundfreibetrag zu erhalten, musst du einen bestimmten Prozentsatz deines Einkommens durch elektronische Zahlungen (Karte, Überweisung) für bestimmte Güter und Dienstleistungen nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt über das Finanzamt und beträgt in der Regel 30 % des Einkommens bis maximal 20.000 Euro.
Digitale Nomaden
Griechenland hat digitale Nomaden als attraktive Zielgruppe erkannt und bietet seit 2021 ein spezielles Visum und steuerliche Vergünstigungen.
Besteuerung ausländischer Einkünfte:
Das Besondere für digitale Nomaden: Wenn du unter dem griechischen Digital Nomad Visa arbeitest und dein Einkommen ausschließlich aus dem Ausland beziehst, kannst du von einer 50%igen Steuerbefreiung auf diese Einkünfte für bis zu sieben Jahre profitieren.
Voraussetzungen für dieses Programm sind, dass du in den letzten fünf Jahren nicht in Griechenland steuerlich ansässig warst, du deine Arbeit überwiegend per Telearbeit für einen ausländischen Arbeitgeber oder eigene ausländische Kunden erledigst und du mindestens 3.500 Euro monatlich verdienst.
Beispielrechnung für einen digitalen Nomaden mit 60.000 Euro Jahreseinkommen:
Ohne Vergünstigung würde die Steuerlast etwa 21.000 Euro betragen. Mit der 50%igen Befreiung werden nur 30.000 Euro versteuert, was zu einer Steuer von etwa 4.400 Euro führt. Das entspricht einer effektiven Steuerbelastung von nur 7,3 % auf das Gesamteinkommen.
Home-Office-Regelungen:
Du benötigst keinen physischen Arbeitsplatz in Griechenland. Die Arbeit kann vollständig von zu Hause oder aus Coworking-Spaces erfolgen. Für die Steuervorteile musst du jedoch nachweisen, dass deine Tätigkeit überwiegend digital und für ausländische Auftraggeber erfolgt.
Digital Nomad Visa:
Das Visum wird für zunächst ein Jahr erteilt und kann verlängert werden. Die Beantragung erfolgt bei den griechischen Konsulaten im Ausland oder bei Aufenthalt in Griechenland beim zuständigen Ausländeramt. Erforderliche Unterlagen sind Einkommensnachweise, Krankenversicherungsnachweis und ein polizeiliches Führungszeugnis.
Selbstständige und Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen bei Einzelunternehmen:
Selbstständige und Freiberufler werden in Griechenland mit ihrem Gewinn aus selbstständiger Arbeit nach einem eigenen Tarif besteuert.
| Gewinn | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 10.000 Euro | 9 % |
| 10.001 bis 20.000 Euro | 22 % |
| 20.001 bis 30.000 Euro | 28 % |
| 30.001 bis 40.000 Euro | 36 % |
| Über 40.000 Euro | 44 % |
Zusätzlich fällt auf gewerbliche Einkünfte eine Vorauszahlung für das Folgejahr an, die bei 55 % der Steuerschuld des Vorjahres liegt. Diese wird mit der tatsächlichen Steuerschuld des Folgejahres verrechnet.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung:
Wenn du eine Kapitalgesellschaft gründest, etwa eine griechische IKE (Idiotiki Kefalaiouchiki Etairia, vergleichbar mit einer deutschen GmbH) oder eine EPE, liegt der Körperschaftsteuersatz bei 22 %. Das ist günstiger als in Deutschland (rund 30 % inkl. Gewerbesteuer) und vergleichbar mit Österreich.
Die IKE ist besonders bei Auswanderern beliebt, da sie mit nur 1 Euro Stammkapital gegründet werden kann und die Formalitäten überschaubar sind.
Gewerbesteuer:
Eine kommunale Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert in Griechenland nicht. Das macht die Gesamtbelastung für Unternehmen kalkulierbarer.
Buchführungspflichten:
Alle Unternehmer sind buchführungspflichtig. Je nach Umsatz und Rechtsform gilt entweder die einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder die doppelte Buchführung. Die Grenze liegt bei etwa 1,5 Millionen Euro Jahresumsatz.
Wichtig: Alle Rechnungen müssen über das elektronische System myDATA (my Digital Accounting and Tax Application) an die Steuerbehörde übermittelt werden. Dies erfolgt in der Regel automatisch über zertifizierte Buchhaltungssoftware.
Absetzbare Betriebsausgaben:
Als Selbstständiger kannst du alle betrieblich veranlassten Ausgaben absetzen, darunter Bürokosten und Miete, Arbeitsmittel und Software, Fahrzeugkosten (anteilig bei gemischter Nutzung), Reisekosten, Fortbildungskosten, Telefonkosten und Internet sowie Versicherungen und Beratungskosten.
Der Nachweis muss durch ordnungsgemäße Rechnungen erfolgen. Barzahlungen über 500 Euro werden steuerlich nicht anerkannt.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für vermögende Privatpersonen und Investoren hat Griechenland eines der attraktivsten Programme in Europa geschaffen: das Non-Dom-Regime.
Non-Dom-Programm (Artikel 5A des Einkommensteuergesetzes):
Seit 2020 können vermögende Zuzügler, die in den letzten sieben Jahren nicht in Griechenland steuerlich ansässig waren, eine Pauschalbesteuerung ihrer ausländischen Einkünfte beantragen.
Die Pauschale beträgt 100.000 Euro pro Jahr, unabhängig von der Höhe der ausländischen Einkünfte. Für jedes Familienmitglied, das ebenfalls am Programm teilnimmt, fallen zusätzlich 20.000 Euro an.
Das Programm gilt für maximal 15 Jahre und erfordert eine Mindestinvestition in Griechenland von 500.000 Euro innerhalb von drei Jahren. Diese kann in Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder griechische Staatsanleihen erfolgen.
Beispiel: Eine Familie mit ausländischen Kapitalerträgen von 500.000 Euro jährlich würde in Deutschland etwa 132.500 Euro Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag zahlen. In Griechenland unter dem Non-Dom-Regime fallen nur 100.000 Euro (plus eventuell 20.000 Euro für den Ehepartner) an.
Kapitalertragssteuer außerhalb des Non-Dom-Regimes:
Wer nicht unter das Non-Dom-Regime fällt, zahlt auf Kapitalerträge folgende Steuern:
Zinsen werden mit 15 % besteuert. Dividenden aus griechischen und EU-Gesellschaften unterliegen einem Steuersatz von 5 %. Dividenden aus Drittstaaten werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Besteuerung von Kursgewinnen:
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren werden in Griechenland mit 15 % besteuert. Eine Spekulationsfrist wie die einjährige Haltefrist in Deutschland existiert nicht.
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen werden ebenfalls mit 15 % besteuert.
Immobilienertragsteuer:
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien sind grundsätzlich steuerpflichtig mit 15 %. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn die Immobilie mehr als fünf Jahre selbst genutzt wurde oder wenn der Verkaufserlös innerhalb von zwei Jahren in eine neue selbst genutzte Immobilie reinvestiert wird.
Freibeträge für Kapitalerträge:
Es gibt keinen pauschalen Sparerpauschbetrag wie in Deutschland (1.000 Euro) oder Österreich (keine Freibeträge). Die Steuern fallen ab dem ersten Euro Kapitalertrag an.
Besonderheiten bei ausländischen Depots:
Kapitalerträge aus ausländischen Depots müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die im Ausland gezahlte Quellensteuer kann in der Regel angerechnet werden, maximal jedoch bis zur Höhe der griechischen Steuer.
Rentner
Griechenland hat sich gezielt als Rentnerparadies positioniert und bietet seit 2020 ein attraktives Flat-Tax-Programm für Ruheständler.
Flat Tax für ausländische Rentner (Artikel 5B):
Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und in den letzten fünf von sechs Jahren nicht in Griechenland steuerlich ansässig waren, können eine Pauschalbesteuerung ihres ausländischen Einkommens von nur 7 % beantragen.
Das Programm gilt für 15 Jahre und umfasst alle Einkunftsarten aus dem Ausland, also Renten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien und andere passive Einkünfte.
Voraussetzungen:
Du musst eine Rente oder ähnliche Alterseinkünfte aus dem Ausland beziehen. Du musst deinen Steuerwohnsitz aus einem Land verlegen, mit dem Griechenland ein Doppelbesteuerungsabkommen oder ein Abkommen über den Informationsaustausch hat (Deutschland, Österreich und die Schweiz erfüllen diese Voraussetzung).
Besteuerung gesetzlicher Renten aus Deutschland:
Laut DBA werden deutsche gesetzliche Renten im Wohnsitzstaat Griechenland besteuert. Unter dem 7%-Programm bedeutet das eine effektive Besteuerung von nur 7 % auf die gesamte Rente.
Beispielrechnung:
| Monatliche Rente | Jährliche Rente | Steuer 7 % | Steuer in Deutschland (geschätzt) |
|---|---|---|---|
| 1.500 Euro | 18.000 Euro | 1.260 Euro | ca. 2.400 Euro |
| 2.500 Euro | 30.000 Euro | 2.100 Euro | ca. 5.500 Euro |
| 4.000 Euro | 48.000 Euro | 3.360 Euro | ca. 11.500 Euro |
Besteuerung von Beamtenpensionen:
Achtung bei Beamtenpensionen: Diese werden nach dem Kassenstaatsprinzip weiterhin in Deutschland besteuert. Das 7%-Programm gilt für sie nicht, da sie nicht als ausländisches Einkommen behandelt werden. Griechenland rechnet die in Deutschland gezahlte Steuer jedoch an, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Private Renten und Pensionen:
Riester-Renten, Rürup-Renten und Betriebsrenten aus Deutschland fallen unter das 7%-Programm, sofern sie als ausländisches Einkommen qualifiziert werden.
Altersfreibeträge:
Zusätzliche Altersfreibeträge wie in Deutschland (Altersentlastungsbetrag) gibt es in Griechenland nicht. Dafür ist die pauschale 7%-Besteuerung in den meisten Fällen günstiger.
3. Vermögensteuer
Griechenland erhebt keine klassische Vermögensteuer auf Geldvermögen, Wertpapiere oder Unternehmensanteile. Das unterscheidet das Land positiv von Ländern wie Spanien oder der Schweiz (kantonal).
Allerdings gibt es die jährliche Immobiliensteuer ENFIA (Einheitliche Immobilienbesitzsteuer), die im Abschnitt Immobiliensteuer behandelt wird und als vermögensbezogene Abgabe betrachtet werden kann.
Luxusgüter wie Yachten, Privatflugzeuge oder hochpreisige Fahrzeuge unterliegen ebenfalls speziellen Abgaben, die unter weitere relevante Steuern beschrieben werden.
Für vermögende Zuzügler unter dem Non-Dom-Regime gilt: Das ausländische Vermögen wird nicht erfasst und unterliegt keiner griechischen Besteuerung. Nur die Investition in Griechenland (mindestens 500.000 Euro) muss nachgewiesen werden.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
Die Kapitalertragsbesteuerung in Griechenland ist vergleichsweise moderat:
Zinserträge: Zinsen aus Bankeinlagen und Anleihen werden mit 15 % besteuert. Bei griechischen Bankkonten wird die Steuer direkt einbehalten.
Dividenden: Dividenden aus griechischen und EU-Gesellschaften werden mit nur 5 % besteuert, was einer der niedrigsten Sätze in Europa ist. Dividenden aus Drittstaaten (z.B. USA, Schweiz) werden hingegen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 44 % besteuert.
Veräußerungsgewinne: Kursgewinne aus Aktien, Fonds und anderen Wertpapieren unterliegen einer pauschalen Steuer von 15 %. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es keine steuerfreie Haltefrist.
Kryptowährungen: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen werden seit 2023 explizit mit 15 % besteuert.
Quellensteuer
Auf Dividenden griechischer Unternehmen wird eine Quellensteuer von 5 % einbehalten, die mit der Einkommensteuerschuld verrechnet wird.
Zinszahlungen an Steuerinländer unterliegen einer Quellensteuer von 15 %, die ebenfalls als Vorauszahlung gilt.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Die im Ausland gezahlte Quellensteuer kann in Griechenland angerechnet werden, maximal jedoch bis zur Höhe der griechischen Steuer auf dieselben Einkünfte.
Beispiel Deutschland: Deutsche Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag. Nach DBA kann Deutschland 15 % Quellensteuer einbehalten. Diese 15 % werden in Griechenland auf die 5 % Dividendensteuer angerechnet. Da die griechische Steuer niedriger ist, entsteht kein Erstattungsanspruch für die Differenz in Griechenland. Du solltest daher in Deutschland die Erstattung der über 15 % hinausgehenden Quellensteuer beantragen.
Meldepflichten
Alle ausländischen Kapitalerträge müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Griechenland nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, sodass Kontodaten aus dem Ausland ohnehin an die griechischen Behörden gemeldet werden.
Ausländische Bankkonten und Depots müssen gesondert deklariert werden. Bei Nichtangabe drohen empfindliche Strafen.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer (ENFIA)
Die ENFIA (Eniaios Foros Idiokitisias Akiniton) ist die wichtigste jährliche Immobilienabgabe in Griechenland. Sie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Hauptsteuer: Berechnet wird sie auf Basis des objektiven Wertes (antikeimenikes aksies) der Immobilie, der von der Steuerbehörde festgelegt wird und in der Regel unter dem Marktwert liegt. Die Steuersätze staffeln sich nach dem Wert pro Quadratmeter und der Größe der Immobilie.
Für eine typische 100-Quadratmeter-Wohnung in Athen mit einem objektiven Wert von 150.000 Euro beträgt die jährliche ENFIA etwa 400 bis 800 Euro. Auf den griechischen Inseln oder in ländlichen Gebieten kann sie deutlich niedriger sein.
Ergänzungssteuer: Für Immobilien mit einem objektiven Gesamtwert über 250.000 Euro (Eigentümer) bzw. 300.000 Euro (juristische Personen) fällt zusätzlich eine Ergänzungssteuer von 0,1 % bis 1,15 % des Wertes an.
Die ENFIA wird jährlich im September festgesetzt und kann in bis zu zehn monatlichen Raten gezahlt werden.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Kauf einer Immobilie in Griechenland fällt eine Grunderwerbsteuer von 3 % auf den Kaufpreis an. Dieser Satz gilt seit 2014 und ist im europäischen Vergleich moderat.
Zusätzlich fallen beim Kauf an: Notarkosten (etwa 1 bis 2 % des Kaufpreises), Grundbuchgebühren (etwa 0,5 %), Anwaltskosten (etwa 1 bis 2 %) und gegebenenfalls Maklergebühren (2 bis 3 %, plus Mehrwertsteuer).
Die Gesamtnebenkosten beim Immobilienkauf liegen damit bei etwa 8 bis 12 % des Kaufpreises.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden mit 15 % besteuert. Als Gewinn gilt die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten (bereinigt um Inflation und durchgeführte Verbesserungen).
Steuerbefreiungen:
Wenn du die Immobilie mehr als fünf Jahre als Hauptwohnsitz selbst genutzt hast, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Bei Reinvestition des Erlöses in eine neue selbst genutzte Immobilie innerhalb von zwei Jahren entfällt ebenfalls die Steuer. Für Immobilien, die vor 1995 erworben wurden, gelten Sonderregelungen.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden als Einkommen besteuert. Für natürliche Personen gilt ein gestaffelter Tarif:
| Mieteinnahmen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 12.000 Euro | 15 % |
| 12.001 bis 35.000 Euro | 35 % |
| Über 35.000 Euro | 45 % |
Diese Steuersätze sind höher als die allgemeinen Einkommensteuersätze, da der Gesetzgeber Mieteinnahmen als passive Einkünfte stärker belasten wollte.
Von den Mieteinnahmen können abgezogen werden: 5 % pauschale Werbungskosten oder tatsächliche Aufwendungen (Renovierungen, Versicherungen), die ENFIA für die vermietete Immobilie und Zinsen für Immobiliendarlehen.
Kurzzeitvermietung (Airbnb & Co.):
Einnahmen aus Kurzzeitvermietung werden wie reguläre Mieteinnahmen besteuert. Zusätzlich müssen alle Kurzzeitvermietungen bei der AADE registriert werden, und die Einnahmen sind über die Plattform myDATA zu melden.
Steuervorteile bei Eigennutzung
Für selbst genutztes Wohneigentum können keine Steuervorteile im klassischen Sinne geltend gemacht werden. Jedoch gilt die ENFIA für den Hauptwohnsitz als ermäßigt, und Familien mit Kindern erhalten Rabatte von 10 bis 30 %.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad
Griechenland erhebt Erbschafts- und Schenkungssteuer nach einem progressiven System, das stark vom Verwandtschaftsgrad abhängt. Es werden drei Steuerklassen unterschieden:
Steuerklasse A (Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern):
| Wert des Erbes/der Schenkung | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 150.000 Euro | 1 % |
| 150.001 bis 300.000 Euro | 5 % |
| 300.001 bis 600.000 Euro | 10 % |
| Über 600.000 Euro | 10 % |
Steuerklasse B (Geschwister, Großeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern):
| Wert des Erbes/der Schenkung | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 30.000 Euro | 5 % |
| 30.001 bis 70.000 Euro | 10 % |
| 70.001 bis 200.000 Euro | 20 % |
| Über 200.000 Euro | 20 % |
Steuerklasse C (alle anderen Personen):
| Wert des Erbes/der Schenkung | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 6.000 Euro | 20 % |
| 6.001 bis 66.000 Euro | 30 % |
| 66.001 bis 195.000 Euro | 40 % |
| Über 195.000 Euro | 40 % |
Freibeträge
Die Freibeträge in Griechenland sind nach deutschen Maßstäben niedrig:
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner | 400.000 Euro |
| Kinder | 400.000 Euro |
| Enkelkinder | 400.000 Euro |
| Eltern | 400.000 Euro |
| Geschwister | 30.000 Euro |
| Andere | 6.000 Euro |
Zusätzlich gibt es Freibeträge für den Hauptwohnsitz: Wenn das geerbte oder geschenkte Objekt als Hauptwohnsitz genutzt wird, erhöht sich der Freibetrag um bis zu 200.000 Euro pro Erben.
Bewertung von Vermögen
Immobilien werden nach dem objektiven Wert (antikeimenikes aksies) bewertet, der in der Regel 30 bis 50 % unter dem Marktwert liegt. Diese Bewertungsmethode ist für Erben vorteilhaft.
Wertpapiere werden zum Börsenwert am Todestag bewertet, Bankguthaben zum Kontostand am Todestag und Unternehmensanteile nach dem Substanz- oder Ertragswertverfahren.
Internationale Aspekte
Bei internationalen Erbfällen ist die Ansässigkeit des Erblassers entscheidend. War der Erblasser in Griechenland steuerlich ansässig, unterliegt sein gesamtes Weltvermögen der griechischen Erbschaftsteuer. Die im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer kann angerechnet werden.
Für Auswanderer aus Deutschland ist wichtig: Deutschland behält sich vor, Erbschaftsteuer zu erheben, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Erbfall unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war (erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht).
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze
Griechenland hat mit 24 % einen der höheren Mehrwertsteuersätze in der EU. Daneben gibt es ermäßigte Sätze:
| Kategorie | Steuersatz |
|---|---|
| Regelsteuersatz | 24 % |
| Ermäßigter Satz | 13 % |
| Super-ermäßigter Satz | 6 % |
Der ermäßigte Satz von 13 % gilt unter anderem für Lebensmittel, Hotelübernachtungen, Restaurantbesuche, öffentliche Verkehrsmittel und bestimmte medizinische Produkte.
Der super-ermäßigte Satz von 6 % gilt für Bücher und Zeitungen, Medikamente, bestimmte kulturelle Veranstaltungen und Impfstoffe.
Auf den Inseln der östlichen Ägäis sowie auf einigen anderen Inseln gelten ermäßigte Mehrwertsteuersätze: 17 % statt 24 %, 9 % statt 13 % und 4 % statt 6 %.
Kleinunternehmerregelung
In Griechenland gibt es eine Kleinunternehmerregelung ähnlich der deutschen Regelung. Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 10.000 Euro können von der Mehrwertsteuerpflicht befreit werden.
Allerdings ist diese Grenze sehr niedrig, und viele Selbstständige überschreiten sie schnell. Die Befreiung bedeutet auch, dass du keine Vorsteuer geltend machen kannst, was bei höheren Betriebsausgaben nachteilig sein kann.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Als Unternehmer in Griechenland musst du dich beim Finanzamt für Mehrwertsteuerzwecke registrieren, sobald du die Kleinunternehmergrenze überschreitest oder freiwillig optierst.
Die Mehrwertsteuer-Voranmeldung erfolgt monatlich (bei Jahresumsatz über 300.000 Euro) oder quartalsweise (bei geringerem Umsatz). Die Abgabe erfolgt elektronisch über die Plattform TAXISnet.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland und bei Dienstleistungen von EU-ausländischen Unternehmen an dich gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Die Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über.
Für digitale Nomaden und international tätige Selbstständige ist das relevant: Dienstleistungen an Kunden im EU-Ausland werden in Griechenland nicht der Mehrwertsteuer unterworfen, müssen aber in der Zusammenfassenden Meldung (EC Sales List) angegeben werden.
8. Weitere relevante Steuern
Luxussteuer
Griechenland erhebt seit 2010 eine Sondersteuer auf Luxusgüter und hochpreisige Vermögenswerte:
Fahrzeuge mit hohem Hubraum: Kraftfahrzeuge über 1.929 ccm Hubraum unterliegen einer jährlichen Sonderabgabe. Bei Fahrzeugen über 2.500 ccm kann diese mehrere tausend Euro pro Jahr betragen.
Yachten und Boote: Yachten über 5 Meter Länge unterliegen einer jährlichen Abgabe, die nach Länge gestaffelt ist. Für eine 15-Meter-Yacht können das 1.500 bis 3.000 Euro pro Jahr sein.
Privatflugzeuge und Hubschrauber: Auch Luftfahrzeuge unterliegen einer jährlichen Luxussteuer, gestaffelt nach Gewicht und Nutzungsart.
Swimmingpools: Private Swimmingpools über 60 Quadratmeter werden mit einer jährlichen Abgabe belegt, die in der ENFIA-Berechnung berücksichtigt wird.
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer (Telos Kykloforias) ist in Griechenland erheblich und richtet sich nach dem Hubraum und dem Alter des Fahrzeugs.
| Hubraum | Jährliche Steuer (Richtwerte) |
|---|---|
| Bis 1.000 ccm | 22 bis 120 Euro |
| 1.001 bis 1.300 ccm | 55 bis 135 Euro |
| 1.301 bis 1.600 ccm | 120 bis 265 Euro |
| 1.601 bis 2.000 ccm | 240 bis 630 Euro |
| Über 2.000 ccm | 600 bis 1.380 Euro |
Ältere Fahrzeuge (vor 2006 zugelassen) zahlen niedrigere Sätze. Elektrofahrzeuge sind bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit.
Bei der Erstzulassung eines importierten Fahrzeugs fällt zusätzlich eine Zulassungssteuer an, die nach CO2-Ausstoß und Fahrzeugwert berechnet wird und erheblich sein kann. Für einen typischen Mittelklassewagen können das 10 bis 30 % des Fahrzeugwerts sein.
Touristensteuer
Seit 2018 erhebt Griechenland eine Übernachtungssteuer (Telos Dianoméas) in Hotels und Ferienunterkünften:
| Unterkunftsart | Steuer pro Nacht |
|---|---|
| 1 bis 2 Sterne | 0,50 Euro |
| 3 Sterne | 1,50 Euro |
| 4 Sterne | 3,00 Euro |
| 5 Sterne | 4,00 Euro |
| Ferienwohnungen | 0,50 bis 4,00 Euro |
Die Steuer wird vom Unterkunftsbetreiber erhoben und abgeführt.
Sondersteuern
Tabaksteuer: Zigaretten und Tabakprodukte sind in Griechenland stark besteuert. Eine Schachtel Zigaretten kostet etwa 4,50 bis 5,50 Euro, wobei etwa 75 % davon Steuern sind.
Alkoholsteuer: Auf alkoholische Getränke wird zusätzlich zur Mehrwertsteuer eine Verbrauchsteuer erhoben. Spirituosen sind deutlich teurer als in Deutschland.
Energiesteuer: Auf Benzin, Diesel und Heizöl werden Energiesteuern erhoben. Die Benzinpreise in Griechenland liegen bei etwa 1,80 bis 2,00 Euro pro Liter.
Stempelsteuer: Bei bestimmten Rechtsgeschäften (Darlehensverträge, Mietverträge) fällt eine Stempelsteuer von 2,4 bis 3,6 % an.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Die wichtigste Optimierungsstrategie ist die Wahl des richtigen Programms:
Für vermögende Privatpersonen: Das Non-Dom-Regime mit pauschaler Besteuerung von 100.000 Euro auf ausländische Einkünfte lohnt sich ab etwa 250.000 Euro jährlichem Auslandseinkommen. Darunter kann die reguläre Besteuerung günstiger sein.
Für Rentner: Das 7%-Flat-Tax-Programm ist fast immer vorteilhaft. Bei einer Rente von 2.000 Euro monatlich sparst du etwa 3.500 Euro Steuern pro Jahr im Vergleich zu Deutschland.
Für digitale Nomaden: Die 50%ige Steuerbefreiung auf ausländische Einkünfte für bis zu sieben Jahre macht Griechenland zu einem der attraktivsten Standorte in Europa.
Timing des Umzugs
Der Zeitpunkt deines Umzugs kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben:
Jahresanfang bevorzugen: Ein Umzug zum 1. Januar vereinfacht die steuerliche Zuordnung. Du bist dann für das gesamte Jahr in Griechenland steuerlich ansässig.
Wegzugsbesteuerung planen: Falls du Beteiligungen an Kapitalgesellschaften hältst, solltest du die deutsche Wegzugsbesteuerung frühzeitig mit einem Steuerberater planen. Unter Umständen kann eine Reorganisation vor dem Wegzug sinnvoll sein.
Aufenthaltstage dokumentieren: Führe ein Aufenthaltstagebuch, um die 183-Tage-Regel nachweisen zu können. Flugtickets, Kreditkartenabrechnungen und andere Belege aufbewahren.
Günstige Unternehmensformen
IKE (Idiotiki Kefalaiouchiki Etairia): Die griechische Variante der GmbH ist für Auswanderer besonders interessant. Sie kann mit nur 1 Euro Stammkapital gegründet werden, wird mit 22 % Körperschaftsteuer belastet, kann Gewinne als Dividenden mit nur 5 % ausschütten und bietet Haftungsbeschränkung.
Einpersonengesellschaft: Für kleinere Tätigkeiten kann auch ein Einzelunternehmen sinnvoll sein. Die Gründung ist unkompliziert, und bei Gewinnen bis etwa 20.000 Euro ist die Steuerbelastung moderat.
Zypriotische oder maltesische Holdings: Für komplexere Strukturen mit internationalem Einkommen kann eine Holdinggesellschaft in Zypern oder Malta in Kombination mit griechischer Ansässigkeit steuereffizient sein. Solche Strukturen sollten jedoch nur mit professioneller Beratung implementiert werden.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Grundfreibetrag maximieren: Nutze den Grundfreibetrag durch elektronische Zahlungen. 30 % deines Einkommens (maximal 20.000 Euro) sollten per Karte oder Überweisung für alltägliche Ausgaben bezahlt werden, um die volle Steuerermäßigung zu erhalten.
Familienvorteile nutzen: Der Grundfreibetrag steigt mit jedem Kind. Bei drei Kindern erhöht sich die Steuerermäßigung um mehrere hundert Euro.
Sonderausgaben geltend machen: Spenden an anerkannte Organisationen sind bis zu 10 % des Einkommens absetzbar. Medizinische Ausgaben können unter bestimmten Umständen geltend gemacht werden.
Holding-Strukturen
Für Unternehmer und Investoren kann eine griechische Holdingstruktur vorteilhaft sein:
Die Beteiligungsertragsbefreiung (Participation Exemption) stellt Dividenden aus Tochtergesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Voraussetzungen sind eine Mindestbeteiligung von 10 % und eine Haltedauer von mindestens 24 Monaten.
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen können ebenfalls steuerfrei sein, wenn die gleichen Voraussetzungen erfüllt sind.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die griechische Einkommensteuererklärung muss jährlich bis Ende Juni des Folgejahres elektronisch eingereicht werden.
| Steuererklärung | Frist |
|---|---|
| Einkommensteuer natürliche Personen | 30. Juni |
| Körperschaftsteuererklärung | 30. Juni |
| Mehrwertsteuer-Jahreserklärung | 30. April |
| ENFIA (Immobiliensteuer) | September (Bescheid kommt automatisch) |
Die Fristen werden gelegentlich verlängert, meist bis Mitte Juli. Verlasse dich aber nicht darauf und plane die fristgerechte Abgabe ein.
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung benötigst du: deine AFM (griechische Steuernummer), Einkommensnachweise (Lohnbescheinigungen, Rentenbescheide, Kontoauszüge), Belege für ausländische Einkünfte, Kapitalertragsnachweise (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne), Immobilienunterlagen (bei Eigentum), Nachweise über elektronische Zahlungen (für den Grundfreibetrag) und gegebenenfalls Spendenquittungen.
Online-Portale
Die griechische Steuerverwaltung ist weitgehend digitalisiert:
TAXISnet: Das zentrale Portal für alle Steuererklärungen. Hier reichst du deine Einkommensteuererklärung ein, kannst deine Steuerbescheide einsehen, deine Steuerschulden verwalten und Ratenzahlungen einrichten.
myDATA: Das elektronische Buchhaltungssystem für Unternehmer. Alle Rechnungen müssen hier gemeldet werden.
myAADE: Das Portal der griechischen Steuerbehörde für allgemeine Informationen und Anträge.
Für den Zugang benötigst du TAXISnet-Zugangsdaten, die du bei der Steuernummerbeantragung erhältst oder online beantragen kannst.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Ein lokaler Steuerberater (Logistis) ist in Griechenland fast unerlässlich:
Für Arbeitnehmer mit nur griechischem Einkommen ist die Steuererklärung relativ einfach und kann selbst erledigt werden. Bei ausländischen Einkünften, Immobilienbesitz oder selbstständiger Tätigkeit ist jedoch professionelle Unterstützung ratsam.
Die Kosten für einen Steuerberater liegen für eine einfache Steuererklärung bei etwa 100 bis 200 Euro. Bei komplexeren Fällen (Unternehmenssteuer, internationale Einkünfte) können es 500 bis 1.500 Euro pro Jahr sein.
Wichtig bei der Auswahl: Suche einen Steuerberater, der Erfahrung mit ausländischen Mandanten hat und idealerweise Englisch oder Deutsch spricht.
Strafen bei Verspätung
Griechenland ahndet verspätete Steuererklärungen und Zahlungen empfindlich:
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung droht eine Strafe von 100 Euro pro Monat Verspätung, maximal jedoch 500 Euro. Für verspätete Steuerzahlungen fallen Zinsen von etwa 0,73 % pro Monat an. Bei erheblicher Steuerhinterziehung drohen Geldstrafen und strafrechtliche Konsequenzen.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung
Das griechische Gesundheitssystem wird über die EFKA (Einheitliche Sozialversicherungsanstalt) finanziert.
Für Arbeitnehmer: Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 7,10 % des Bruttogehalts, davon trägt der Arbeitnehmer 2,15 % und der Arbeitgeber 4,95 %. Der Höchstbeitrag ist gedeckelt.
Für Selbstständige: Selbstständige zahlen einen einheitlichen monatlichen Beitrag, der je nach Einkommensklasse zwischen 55 und 220 Euro liegt.
Leistungsumfang: Die öffentliche Krankenversicherung deckt Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente (mit Zuzahlung) und Vorsorgeuntersuchungen ab. Die Qualität der öffentlichen Gesundheitsversorgung variiert stark. In Athen und Thessaloniki gibt es gute Krankenhäuser, auf den Inseln und in ländlichen Gebieten kann die Versorgung eingeschränkt sein.
Viele Auswanderer schließen zusätzlich eine private Krankenversicherung ab. Empfehlenswerte Anbieter sind internationale Versicherer wie Allianz, Cigna oder lokale griechische Versicherer wie Interamerican oder Eurolife.
Rentenversicherung
Für Arbeitnehmer: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 20 % des Bruttogehalts, davon trägt der Arbeitnehmer 6,67 % und der Arbeitgeber 13,33 %.
Für Selbstständige: Selbstständige zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag zwischen 210 und 650 Euro pro Monat.
Rentenansprüche: Die Mindestbeitragszeit für eine griechische Rente beträgt 15 Jahre. Das Regelrentenalter liegt bei 67 Jahren. Bei mindestens 40 Beitragsjahren ist ein Renteneintritt ab 62 möglich.
Wichtig für Auswanderer: Die Beitragszeiten in verschiedenen EU-Ländern werden zusammengerechnet. Wenn du also 10 Jahre in Deutschland und 10 Jahre in Griechenland eingezahlt hast, erreichst du die Mindestversicherungszeit.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist Teil des EFKA-Systems.
Beitragssatz: 2,40 % des Bruttogehalts, davon Arbeitnehmer 1,20 % und Arbeitgeber 1,20 %.
Leistungen: Das Arbeitslosengeld beträgt etwa 400 bis 700 Euro monatlich und wird für maximal 12 Monate (bei langer Beschäftigung bis zu 24 Monaten) gezahlt.
Pflegeversicherung
Eine eigenständige Pflegeversicherung wie in Deutschland existiert in Griechenland nicht. Pflegeleistungen werden über das allgemeine Gesundheits- und Sozialsystem finanziert, sind aber weniger umfangreich als in Deutschland.
Gesamtbelastung im Vergleich zu DACH-Ländern
| Beitragsart | Griechenland (AN-Anteil) | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 2,15 % | 7,3 % | 3,87 % | variabel |
| Rentenversicherung | 6,67 % | 9,3 % | 10,25 % | variabel |
| Arbeitslosenversicherung | 1,20 % | 1,2 % | 3,0 % | variabel |
| Pflegeversicherung | 0 % | 1,7 % | 0 % | 0 % |
| Gesamt (Arbeitnehmer) | ca. 13,87 % | ca. 20,4 % | ca. 18,0 % | variabel |
Die Sozialabgaben in Griechenland sind für Arbeitnehmer deutlich niedriger als in Deutschland und Österreich. Allerdings sind auch die Leistungen, insbesondere bei der Rente und Gesundheitsversorgung, weniger umfangreich.
12. Vergleich zu Deutschland, der Schweiz und Österreich
Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung
| Steuerart | Griechenland | Deutschland | Österreich | Schweiz (Durchschnitt) |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 44 % | 45 % (+Soli) | 55 % | ca. 40 % |
| Körperschaftsteuer | 22 % | ca. 30 % | 25 % | ca. 18 % |
| Kapitalertragssteuer | 15 % (Gewinne), 5 % (Dividenden) | 26,375 % | 27,5 % | 0 % (Private) |
| Mehrwertsteuer | 24 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Erbschaftsteuer (Kinder) | 1 bis 10 % | 7 bis 30 % | 0 bis 15 % | 0 bis 36 % (kantonal) |
| Vermögensteuer | keine | keine | keine | ja (kantonal) |
Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen
Beispiel 1: Arbeitnehmer mit 50.000 Euro Jahresbrutto
| Land | Einkommensteuer | Sozialabgaben | Nettobelastung |
|---|---|---|---|
| Griechenland | ca. 9.500 Euro | ca. 6.935 Euro | ca. 33.565 Euro netto |
| Deutschland | ca. 10.500 Euro | ca. 10.200 Euro | ca. 29.300 Euro netto |
| Österreich | ca. 11.000 Euro | ca. 9.000 Euro | ca. 30.000 Euro netto |
Beispiel 2: Rentner mit 30.000 Euro Jahresrente aus Deutschland
| Szenario | Steuerbelastung |
|---|---|
| In Deutschland bleiben | ca. 5.500 Euro |
| Nach Griechenland (7 % Flat Tax) | 2.100 Euro |
| Ersparnis | ca. 3.400 Euro pro Jahr |
Beispiel 3: Digitaler Nomade mit 80.000 Euro aus ausländischen Quellen
| Szenario | Steuerbelastung |
|---|---|
| In Deutschland (volle Besteuerung) | ca. 25.000 Euro |
| Griechenland (50 % Befreiung) | ca. 6.500 Euro |
| Ersparnis | ca. 18.500 Euro pro Jahr |
Beispiel 4: Vermögender Investor mit 400.000 Euro ausländischen Kapitalerträgen
| Szenario | Steuerbelastung |
|---|---|
| In Deutschland (Abgeltungsteuer) | ca. 106.000 Euro |
| Griechenland (Non-Dom, 100.000 Euro pauschal) | 100.000 Euro |
| Ersparnis | ca. 6.000 Euro pro Jahr |
Bei noch höheren Auslandseinkünften steigt die Ersparnis entsprechend.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Griechenlands:
Die Sonderprogramme für Rentner, digitale Nomaden und vermögende Zuzügler bieten erhebliche Steuereinsparungen. Die niedrige Dividendenbesteuerung von nur 5 % ist EU-weit fast einmalig. Es gibt keine Vermögensteuer und keine Gewerbesteuer. Die Körperschaftsteuer ist mit 22 % moderat, und die Sozialabgaben sind niedriger als in Deutschland und Österreich.
Nachteile Griechenlands:
Die regulären Einkommensteuersätze sind mit bis zu 44 % relativ hoch. Die Mehrwertsteuer von 24 % ist eine der höchsten in Europa. Die Immobilienbesteuerung durch ENFIA kann bei wertvollem Eigentum ins Gewicht fallen. Die Bürokratie ist trotz Digitalisierung noch komplex, und die Rechtssicherheit und Verwaltungseffizienz sind nicht auf deutschem Niveau.
Fazit
Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Griechenland steuerlich?
Sehr empfehlenswert: Rentner mit Auslandsrente profitieren massiv vom 7%-Programm. Die Ersparnis kann bei einer soliden Rente mehrere tausend Euro pro Jahr betragen. Digitale Nomaden mit ausländischen Einkünften genießen durch die 50%ige Steuerbefreiung erhebliche Vorteile. Vermögende Privatpersonen mit hohen ausländischen Kapitalerträgen können durch das Non-Dom-Regime ihre Steuerlast deutlich reduzieren.
Bedingt empfehlenswert: Unternehmer mit internationaler Tätigkeit können von der niedrigen Körperschaftsteuer und der günstigen Dividendenbesteuerung profitieren, müssen aber die Bürokratie und Verwaltungskosten einkalkulieren. Arbeitnehmer mit griechischem Arbeitgeber haben keine besonderen Steuervorteile gegenüber Deutschland, profitieren aber von niedrigeren Sozialabgaben und den geringeren Lebenshaltungskosten.
Weniger empfehlenswert: Arbeitnehmer mit sehr hohem Einkommen zahlen in Griechenland ähnlich viel Steuern wie in Deutschland. Personen, die auf hohe Sozialleistungen angewiesen sind, sollten bedenken, dass das griechische System weniger umfangreich ist.
Wichtigste Punkte zusammengefasst
Das 7%-Flat-Tax-Programm für Rentner ist eines der attraktivsten in Europa. Digitale Nomaden erhalten 50 % Steuerbefreiung auf ausländische Einkünfte für sieben Jahre. Das Non-Dom-Regime bietet Pauschalbesteuerung von 100.000 Euro für vermögende Zuzügler. Dividenden werden mit nur 5 % besteuert. Es gibt keine Vermögensteuer und keine Gewerbesteuer. Die Körperschaftsteuer beträgt 22 %. Die Sozialabgaben sind niedriger als in DACH-Ländern. Ein lokaler Steuerberater ist fast unerlässlich.
Empfehlung zu professioneller Beratung
Die steuerlichen Regelungen in Griechenland sind komplex und ändern sich regelmäßig. Vor einer Auswanderungsentscheidung solltest du unbedingt professionelle Beratung einholen:
Einen deutschen Steuerberater mit Erfahrung in internationaler Steuerplanung für die Wegzugsbesteuerung und die Beendigung der deutschen Steuerpflicht. Einen griechischen Steuerberater für die lokalen Regelungen und die Anmeldung bei den griechischen Behörden. Gegebenenfalls einen Anwalt für Aufenthaltsrecht, wenn du Fragen zum Visum oder zur Aufenthaltsgenehmigung hast.
Die Investition in gute Beratung zahlt sich in der Regel vielfach aus, da sie Fehler vermeidet und alle Optimierungsmöglichkeiten ausschöpft.
FAQ
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Griechenland?
Der Einkommensteuersatz ist progressiv und reicht von 9 % für Einkommen bis 10.000 Euro bis zu 44 % für Einkommen über 40.000 Euro. Es gibt jedoch Sonderprogramme mit pauschaler Besteuerung für bestimmte Auswanderergruppen.
Lohnt sich Griechenland steuerlich für Rentner?
Ja, sehr. Das 7%-Flat-Tax-Programm für ausländische Rentner ist eines der attraktivsten in Europa. Bei einer monatlichen Rente von 2.000 Euro sparst du etwa 3.400 Euro Steuern pro Jahr im Vergleich zu Deutschland.
Was ist das griechische Non-Dom-Regime?
Das Non-Dom-Regime ermöglicht es vermögenden Zuzüglern, ihre ausländischen Einkünfte pauschal mit 100.000 Euro pro Jahr zu versteuern, unabhängig von der tatsächlichen Höhe. Das Programm erfordert eine Mindestinvestition in Griechenland von 500.000 Euro und gilt für maximal 15 Jahre.
Gibt es in Griechenland eine Vermögensteuer?
Nein, Griechenland erhebt keine klassische Vermögensteuer auf Geldvermögen oder Wertpapiere. Allerdings gibt es die jährliche Immobiliensteuer ENFIA für Grundbesitz.
Wie werden Dividenden in Griechenland besteuert?
Dividenden aus griechischen und EU-Gesellschaften werden mit nur 5 % besteuert, was einer der niedrigsten Sätze in Europa ist. Dividenden aus Drittstaaten unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Brauche ich einen Steuerberater in Griechenland?
Für einfache Fälle (griechisches Arbeitseinkommen ohne Sonderfälle) kannst du die Steuererklärung selbst erstellen. Bei ausländischen Einkünften, Immobilienbesitz oder Selbstständigkeit ist ein lokaler Steuerberater sehr empfehlenswert. Die Kosten liegen bei 100 bis 1.500 Euro pro Jahr je nach Komplexität.
Welche Sozialabgaben fallen in Griechenland an?
Arbeitnehmer zahlen etwa 13,87 % ihres Bruttogehalts an Sozialabgaben, aufgeteilt in Rentenversicherung (6,67 %), Krankenversicherung (6,45 %) und Arbeitslosenversicherung (0,75 %). Das ist deutlich weniger als in Deutschland (etwa 20,4 %).
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Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
