Steuersystem Frankreich für Auswanderer: Der komplette Leitfaden 2026

Frankreich hat ein komplexes, aber für bestimmte Auswanderergruppen durchaus attraktives Steuersystem. Als Mitglied der Europäischen Union bietet das Land eine stabile Rechtsordnung und klare steuerliche Regelungen. Besonders interessant: Frankreich hat in den letzten Jahren mehrere Reformen durchgeführt, um das Land für internationale Fachkräfte und Investoren attraktiver zu machen.

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es erhebliche Unterschiede: Die Steuerprogression ist steiler, dafür gibt es interessante Sonderregelungen für Neuankömmlinge. Das französische System kennt eine Haushaltsbesteuerung (quotient familial), die Familien begünstigt. Gleichzeitig können die Sozialabgaben deutlich höher ausfallen als in den DACH-Ländern.

Die steuerliche Attraktivität hängt stark von deiner persönlichen Situation ab. Während Gutverdiener und Vermögende die höheren Steuersätze spüren, können Familien mit Kindern und bestimmte Berufsgruppen von erheblichen Vorteilen profitieren. Seit 2019 gibt es zudem keine Vermögensteuer mehr auf bewegliches Vermögen – nur noch auf Immobilien.

Das Steuersystem von Frankreich für Auswanderer
Das Steuersystem von Frankreich für Auswanderer

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Du wirst in Frankreich unbeschränkt steuerpflichtig, wenn mindestens eines dieser Kriterien erfüllt ist:

  • Wohnsitz: Dein Lebensmittelpunkt liegt in Frankreich (foyer oder lieu de séjour principal)
  • Aufenthalt: Du hältst dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Frankreich auf
  • Berufliche Tätigkeit: Deine Haupterwerbstätigkeit wird in Frankreich ausgeübt
  • Wirtschaftliche Interessen: Der Schwerpunkt deiner Vermögenswerte oder Investitionen liegt in Frankreich

Die 183-Tage-Regel wird strikt angewendet. Anders als in manchen anderen Ländern zählt jeder Tag, an dem du in Frankreich bist, unabhängig davon, ob du dort übernachtest. Bei der Berechnung werden auch Transitaufenthalte berücksichtigt.

Doppelbesteuerungsabkommen bestehen mit allen DACH-Ländern. Diese regeln, welches Land bei grenzüberschreitenden Einkünften das Besteuerungsrecht hat:

  • Mit Deutschland gilt das DBA von 2015 mit Aktualisierungen bis 2020
  • Mit Österreich besteht ein modernes DBA, das 2009 in Kraft trat
  • Mit der Schweiz existiert ein umfassendes Abkommen von 1953, mehrfach überarbeitet

Die Wegzugsbesteuerung aus Deutschland betrifft dich, wenn du dort mehr als 10 Jahre ansässig warst und erhebliche Anteile an Kapitalgesellschaften hältst (mindestens 1 Prozent). Diese fiktive Besteuerung stiller Reserven kann auf fünf Jahre gestundet werden, wenn du in einen EU-Staat wie Frankreich ziehst. Aus Österreich gibt es ähnliche Regelungen für Beteiligungen ab 1 Prozent. Die Schweiz kennt keine generelle Wegzugsbesteuerung, versteuert aber bestimmte Vermögenswerte beim Wegzug.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Das französische Einkommensteuersystem (impôt sur le revenu) funktioniert nach dem Haushaltsprinzip. Die Steuersätze für 2025 gelten pro „Teil“ (part), wobei sich die Anzahl der Teile nach der Familiensituation richtet:

Steuersätze nach Einkommensstufen (pro Teil):

  • Bis 11 294 Euro: 0 Prozent
  • 11 295 bis 28 797 Euro: 11 Prozent
  • 28 798 bis 82 341 Euro: 30 Prozent
  • 82 342 bis 177 106 Euro: 41 Prozent
  • Ab 177 107 Euro: 45 Prozent

Das Familienquotienten-System:

  • Alleinstehende: 1 Teil
  • Verheiratete/PACS: 2 Teile
  • Erstes und zweites Kind: je 0,5 Teile zusätzlich
  • Drittes und jedes weitere Kind: je 1 Teil zusätzlich

Ein verheiratetes Paar mit drei Kindern hat also 4 Teile. Das zu versteuernde Einkommen wird durch die Anzahl der Teile geteilt, dann der Steuersatz ermittelt und das Ergebnis wieder mit der Teilezahl multipliziert. Dies führt zu erheblichen Steuervorteilen für Familien.

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss zwischen April und Juni 2026 eingereicht werden. Seit 2019 wird die Steuer durch das System „prélèvement à la source“ direkt vom Arbeitgeber einbehalten – ähnlich der deutschen Lohnsteuer. Der Steuersatz basiert dabei auf dem Vorjahreseinkommen.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Frankreich wird deine Einkommensteuer direkt vom Gehalt einbehalten. Der Arbeitgeber führt monatlich den Betrag an die Steuerbehörde ab, basierend auf dem dir zugewiesenen Steuersatz.

Werbungskosten kannst du auf zwei Arten geltend machen:

  1. Pauschale: 10 Prozent des Bruttogehalts werden automatisch abgezogen (mindestens 472 Euro, maximal 13 522 Euro für 2025)
  2. Tatsächliche Kosten: Bei höheren Aufwendungen kannst du die realen Kosten nachweisen

Absetzbar sind unter anderem:

  • Arbeitsmittel und Fachliteratur
  • Berufskleidung und deren Reinigung
  • Fortbildungskosten (wenn nicht vom Arbeitgeber erstattet)
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Doppelte Haushaltsführung

Pendlerpauschale: Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kannst du mit den tatsächlichen Kilometern absetzen. Für die ersten 40 Kilometer werden 0,547 Euro pro Kilometer anerkannt (bei einem Fahrzeug mit 5 CV, die Pauschale variiert nach Motorleistung). Ab dem 41. Kilometer sinkt der Satz auf 0,308 Euro.

Sozialversicherungsbeiträge sind erheblich:

  • CSG (Contribution sociale généralisée): 9,2 Prozent
  • CRDS (Contribution au remboursement de la dette sociale): 0,5 Prozent
  • Krankenversicherung: etwa 1 Prozent (Arbeitnehmeranteil)
  • Rentenversicherung: etwa 11,5 Prozent bis zur Beitragsbemessungsgrenze
  • Arbeitslosenversicherung: 2,4 Prozent

Die Gesamtbelastung durch Sozialabgaben liegt für Arbeitnehmer bei etwa 22 bis 25 Prozent des Bruttogehalts.

Digitale Nomaden

Als digitaler Nomade in Frankreich musst du unterscheiden, wo deine Einkünfte entstehen:

Ausländische Einkünfte werden grundsätzlich besteuert, wenn du in Frankreich steuerlich ansässig bist. Das gilt auch für Einkünfte aus Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber oder Auftraggeber. Die Doppelbesteuerungsabkommen regeln jedoch, welcher Staat das primäre Besteuerungsrecht hat.

Home-Office-Regelungen: Wenn du von Frankreich aus für ein Unternehmen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz arbeitest, kann die steuerliche Behandlung komplex werden. Bei dauerhaftem Home-Office verschiebt sich das Besteuerungsrecht oft nach Frankreich. Du solltest in jedem Fall eine Ansässigkeitsbescheinigung bei der französischen Steuerbehörde beantragen.

Visa und Aufenthaltsprogramme: Als EU-Bürger aus Deutschland oder Österreich benötigst du kein Visum. Du musst dich aber bei einem Aufenthalt über drei Monate bei der örtlichen Behörde anmelden. Schweizer benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, die jedoch unkompliziert zu erhalten ist.

Frankreich bietet seit 2021 das Talent Passport Visum für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger, das auch für digitale Nomaden interessant sein kann. Es erlaubt einen Aufenthalt von bis zu vier Jahren.

Nachweispflichten: Du musst nachweisen können, dass deine Tätigkeit legal ausgeübt wird. Dazu gehören:

  • Gewerbeanmeldung in Frankreich (für Selbstständige)
  • Nachweis der Sozialversicherung
  • Bei Angestelltenverhältnis: Arbeitsvertrag
  • Regelmäßige Steuererklärungen

Selbstständige und Unternehmer

Als Selbstständiger hast du in Frankreich mehrere Optionen:

Micro-Entrepreneur (früher Auto-Entrepreneur): Für Einkünfte bis 77 700 Euro (Dienstleistungen) bzw. 188 700 Euro (Handel) kannst du dieses vereinfachte System nutzen. Du zahlst einen Pauschalabgabensatz auf den Umsatz:

  • 21,2 Prozent für Dienstleistungen (inklusive Sozialabgaben)
  • 12,3 Prozent für Handelstätigkeiten
  • 5,5 Prozent für vermietete Unterkünfte

Diese Abgaben ersetzen sowohl Einkommensteuer als auch einen Großteil der Sozialabgaben. Eine vereinfachte Buchführung genügt, keine Mehrwertsteuerpflicht.

Klassische Selbstständigkeit (Entreprise Individuelle): Hier werden deine Gewinne voll mit dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert. Du kannst alle Betriebsausgaben absetzen:

  • Bürokosten und Miete
  • Fahrzeugkosten (anteilig)
  • Versicherungen
  • Fortbildungen
  • Anschaffungen (je nach Wert sofort oder über Abschreibung)
  • 30 Prozent Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei Außentätigkeiten

Körperschaftsteuer bei Firmengründung: Gründest du eine Gesellschaft (SARL, SAS, SASU), unterliegt diese der Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés):

  • 15 Prozent auf die ersten 42 500 Euro Gewinn (für kleine Unternehmen)
  • 25 Prozent auf Gewinne darüber

Als Geschäftsführer zahlst du auf dein Gehalt dann nochmals Einkommensteuer. Dividenden werden mit 30 Prozent Pauschalsteuer belegt (12,8 Prozent Einkommensteuer plus 17,2 Prozent Sozialabgaben) – oder du wählst die normale Einkommensteuer, falls günstiger.

Gewerbesteuer (Cotisation Foncière des Entreprises, CFE): Jedes Unternehmen mit Betriebsstätte in Frankreich zahlt diese lokale Steuer. Die Höhe variiert stark je nach Gemeinde und Größe der Räumlichkeiten, liegt aber oft zwischen 200 und 2 000 Euro jährlich. Im ersten Geschäftsjahr bist du befreit.

Buchführungspflichten: Je nach Rechtsform und Umsatz gelten unterschiedliche Anforderungen. Micro-Entrepreneurs führen nur ein einfaches Einnahmen-Ausgaben-Buch. Größere Unternehmen benötigen eine vollständige Buchführung mit Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Ein Steuerberater (expert-comptable) ist bei komplexeren Strukturen praktisch unverzichtbar.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Wenn du von Kapitalerträgen lebst, profitierst du seit 2018 vom vereinfachten „Flat Tax“-System (prélèvement forfaitaire unique, PFU):

Kapitalertragssteuer: Zinsen und Dividenden werden mit 30 Prozent pauschal besteuert:

  • 12,8 Prozent Einkommensteuer
  • 17,2 Prozent Sozialabgaben

Du kannst alternativ die normale Einkommensteuer wählen, wenn diese günstiger ist. Dies lohnt sich bei niedrigen Gesamteinkommen unter etwa 30 000 Euro.

Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen unterliegen ebenfalls der 30-Prozent-Pauschalsteuer. Ein jährlicher Freibetrag existiert nicht mehr – jeder Euro Gewinn wird besteuert.

Immobilienertragsteuer bei Mieteinnahmen: Diese werden als normales Einkommen versteuert. Du hast zwei Optionen:

  1. Mikro-foncier-Regime: Bei Mieteinnahmen unter 15 000 Euro jährlich wird eine Pauschale von 30 Prozent abgezogen, der Rest als Einkommen versteuert
  2. Régime réel: Du setzt alle tatsächlichen Kosten ab (Reparaturen, Zinsen, Abschreibung, Verwaltung, Versicherungen)

Ausländische Depots: Kapitalerträge aus dem Ausland müssen in Frankreich deklariert werden. Die Doppelbesteuerungsabkommen regeln die Anrechnung ausländischer Quellensteuer. Deutsche Quellensteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag) wird anteilig angerechnet, sodass du in Frankreich die Differenz nachzahlen musst.

Besonderheit: Du musst alle ausländischen Konten und Depots der französischen Steuerverwaltung melden. Bei Verstößen drohen Strafen von 1 500 Euro pro nicht gemeldetes Konto.

Freibeträge gibt es kaum noch. Eine Ausnahme: Die Lebensversicherung (assurance-vie) genießt nach acht Jahren Haltedauer einen jährlichen Freibetrag von 4 600 Euro (Alleinstehende) bzw. 9 200 Euro (Paare) auf Zinserträge, danach 7,5 Prozent Steuer statt 12,8 Prozent.

Rentner

Als Rentner in Frankreich hängt deine Steuerlast stark davon ab, woher deine Rente stammt:

Gesetzliche Renten aus Deutschland: Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen werden deutsche gesetzliche Renten in Deutschland besteuert. Du zahlst also weiterhin deutsche Steuern auf deine Rente, auch wenn du in Frankreich lebst. Du musst die Rente aber in Frankreich deklarieren – sie wird unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt (erhöht deinen Steuersatz auf andere Einkünfte).

Gesetzliche Renten aus Österreich: Hier liegt das Besteuerungsrecht bei Frankreich. Österreichische Sozialversicherungsrenten werden in Frankreich als normales Einkommen versteuert.

Gesetzliche Renten aus der Schweiz: Die Schweizer AHV-Rente wird nur in der Schweiz besteuert (Quellensteuer). Frankreich rechnet die Rente aber ebenfalls unter Progressionsvorbehalt an.

Private Renten und Betriebsrenten: Diese werden grundsätzlich in Frankreich versteuert, unabhängig vom Herkunftsland. Sie gelten als normales Einkommen und unterliegen dem progressiven Steuertarif.

Beamtenpensionen: Pensionen für frühere Staatsbedienstete werden im jeweiligen Herkunftsland besteuert. Eine deutsche Beamtenpension bleibt also in Deutschland steuerpflichtig, auch bei Wohnsitz in Frankreich.

Steuerliche Behandlung: Auf Renten wird ein pauschaler Abzug von 10 Prozent gewährt (mindestens 442 Euro, maximal 4 321 Euro pro Person). Der verbleibende Betrag wird mit dem normalen Einkommensteuertarif versteuert.

Sozialabgaben auf Renten: Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen in Frankreich Sozialabgaben an:

  • CSG: 8,3 Prozent (teilweise absetzbar)
  • CRDS: 0,5 Prozent
  • CASA: 0,3 Prozent

Bei geringen Renten unter etwa 12 000 Euro können diese Abgaben entfallen oder reduziert werden.

Altersfreibeträge gibt es im eigentlichen Sinne nicht. Dafür profitieren Rentner vom allgemeinen Grundfreibetrag und den beiden Erwachsenen-Teilen bei Ehepaaren, was die Progression deutlich mildert.

Praxisbeispiel: Ein deutsches Rentnerehepaar mit je 1 500 Euro gesetzlicher Rente plus 500 Euro privater Rente (zusammen 3 500 Euro monatlich) zahlt in Frankreich keine Einkommensteuer auf die gesetzliche Rente, aber etwa 1 200 bis 1 500 Euro jährlich auf die privaten Renten – deutlich weniger als vergleichbare Steuern in Deutschland.

3. Vermögensteuer

Die klassische Vermögensteuer (impôt sur la fortune, ISF) wurde 2018 abgeschafft. An ihre Stelle trat die deutlich eingeschränkte Immobilienvermögensteuer (impôt sur la fortune immobilière, IFI).

Betroffene Vermögensarten: Nur noch Immobilienvermögen unterliegt dieser Steuer. Dazu zählen:

  • Grundstücke und Gebäude in Frankreich
  • Immobilien im Ausland (für in Frankreich Ansässige)
  • Anteile an Immobiliengesellschaften (anteilig)
  • Nicht selbstgenutzte Immobilien

Ausgenommen sind:

  • Alle beweglichen Vermögenswerte (Aktien, Anleihen, Bankguthaben)
  • Betriebsvermögen
  • Kunstgegenstände und Sammlungen
  • Selbstgenutztes Hauptwohneigentum (mit 30 Prozent Bewertungsabschlag)

Freibetrag: Die Steuer greift erst ab einem Netto-Immobilienvermögen von 1,3 Millionen Euro. Dieser Freibetrag gilt pro Steuerhaushalt, nicht pro Person.

Steuersätze (progressiv):

  • Bis 800 000 Euro: 0 Prozent
  • 800 000 bis 1,3 Millionen Euro: 0,5 Prozent
  • 1,3 bis 2,57 Millionen Euro: 0,7 Prozent
  • 2,57 bis 5 Millionen Euro: 1 Prozent
  • 5 bis 10 Millionen Euro: 1,25 Prozent
  • Über 10 Millionen Euro: 1,5 Prozent

Bewertungsgrundlage: Immobilien werden zum Verkehrswert bewertet. Hypotheken und Immobilienkredite werden abgezogen. Bei selbstgenutztem Hauptwohnsitz gibt es 30 Prozent Abschlag auf den Wert.

Praxisbeispiel: Ein Paar besitzt eine Villa an der Côte d’Azur (Wert 2 Millionen Euro, selbstgenutzt) und eine vermietete Wohnung in Paris (800 000 Euro). Nach 30 Prozent Abschlag auf die Villa (1,4 Millionen Euro) ergibt sich ein Gesamtvermögen von 2,2 Millionen Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 1,3 Millionen Euro sind 900 000 Euro steuerpflichtig, was zu einer Steuer von etwa 4 900 Euro führt.

4. Kapitalertragssteuer

Seit 2018 gilt in Frankreich die Flat Tax (PFU) von 30 Prozent auf Kapitalerträge:

Zusammensetzung der 30 Prozent:

  • 12,8 Prozent Einkommensteuer
  • 17,2 Prozent Sozialabgaben (CSG, CRDS)

Betroffene Anlageformen:

  • Zinsen auf Sparkonten und Festgelder
  • Dividenden (französische und ausländische)
  • Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen
  • Erträge aus Investmentfonds

Option zur progressiven Besteuerung: Du kannst auf die Flat Tax verzichten und deine Kapitalerträge stattdessen mit dem normalen Einkommensteuertarif versteuern lassen. Dies ist ein unwiderruflicher Wahlentscheid für das gesamte Steuerjahr und lohnt sich nur bei sehr niedrigen Einkommen (unter etwa 28 000 Euro).

Quellensteuer: Französische Unternehmen führen automatisch 12,8 Prozent Quellensteuer auf Dividenden ab. Die 17,2 Prozent Sozialabgaben werden zusammen mit der Steuererklärung fällig. Bei ausländischen Dividenden musst du die gesamten 30 Prozent mit der Steuererklärung abrechnen.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer:

  • Deutschland: Die deutsche Quellensteuer von 26,375 Prozent wird auf die französischen 30 Prozent angerechnet. Da die deutsche Steuer höher ist, zahlst du in Frankreich nichts nach, kannst aber auch nichts zurückfordern
  • Österreich: Quellensteuer von 27,5 Prozent, ähnliche Situation wie bei Deutschland
  • Schweiz: 35 Prozent Verrechnungssteuer, die für deutsche Staatsangehörige auf 15 Prozent reduziert wird; die Differenz kannst du in der Schweiz zurückfordern

Meldepflichten: Alle ausländischen Konten und Depots müssen jährlich in der Anlage zur Steuererklärung deklariert werden (Formular 3916). Auch wenn keine Erträge angefallen sind, besteht Meldepflicht. Bei Versäumnis droht eine Strafe von 1 500 Euro pro nicht gemeldetes Konto, bei Konten außerhalb der EU sogar 10 000 Euro.

Sonderfall Lebensversicherung: Die französische Lebensversicherung (assurance-vie) genießt Steuerprivilegien:

  • Nach acht Jahren Vertragslaufzeit: Nur 7,5 Prozent Steuer (statt 12,8 Prozent) auf den ersten 150 000 Euro Einzahlung
  • Freibetrag bei Auszahlung: 4 600 Euro (Alleinstehende) bzw. 9 200 Euro (Paare) pro Jahr steuerfrei
  • Sozialabgaben bleiben bei 17,2 Prozent

5. Immobiliensteuer

Das französische Immobiliensteuersystem kennt mehrere verschiedene Abgaben:

Grundsteuer (Taxe foncière)

Die jährliche Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben und zahlt der Eigentümer. Die Höhe variiert stark nach Region:

  • Paris und Großstädte: 800 bis 1 500 Euro jährlich für eine 80-Quadratmeter-Wohnung
  • Mittelstädte: 400 bis 800 Euro
  • Ländliche Regionen: 200 bis 500 Euro

Die Steuer basiert auf dem sogenannten „cadastral value“ (Katasterwert), der oft deutlich unter dem Marktwert liegt. Die Gemeinden legen die Hebesätze fest, weshalb die Unterschiede so groß sind.

Grunderwerbsteuer (Droits de mutation)

Beim Kauf einer Immobilie fallen erhebliche Nebenkosten an:

Altbau (über fünf Jahre alt):

  • Départements-Steuer: 3,8 bis 4,5 Prozent je nach Region
  • Gemeinde-Zuschlag: etwa 1,2 Prozent
  • Notargebühren: etwa 1 Prozent
  • Gesamt: etwa 7 bis 8 Prozent des Kaufpreises

Neubau (unter fünf Jahre):

  • Reduzierte Steuer: 0,715 Prozent
  • Dafür 20 Prozent Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis
  • Notargebühren: etwa 2 bis 3 Prozent
  • Gesamt: etwa 2 bis 4 Prozent

Wertzuwachssteuer beim Verkauf (Plus-value immobilière)

Verkaufst du eine Immobilie mit Gewinn, wird dieser besteuert:

Steuersatz: 36,2 Prozent auf den Wertzuwachs

  • 19 Prozent Einkommensteuer
  • 17,2 Prozent Sozialabgaben

Freibeträge nach Haltedauer:

Für die Einkommensteuer:

  • Ab dem 6. Jahr: 6 Prozent Ermäßigung pro Jahr
  • Ab dem 22. Jahr: 4 Prozent Ermäßigung pro Jahr
  • Nach 22 Jahren: vollständig steuerfrei

Für die Sozialabgaben:

  • Ab dem 6. Jahr: 1,65 Prozent Ermäßigung pro Jahr
  • Ab dem 22. Jahr: 1,6 Prozent Ermäßigung pro Jahr bis zum 28. Jahr
  • Ab dem 28. Jahr: 9 Prozent Ermäßigung pro Jahr
  • Nach 30 Jahren: vollständig befreit

Ausnahme: Der Verkauf des Hauptwohnsitzes ist immer vollständig steuerfrei, unabhängig von der Haltedauer.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen werden als Einkommen versteuert. Du hast zwei Optionen:

1. Mikro-foncier (bis 15 000 Euro Jahresmiete):

  • 30 Prozent Pauschale für Kosten
  • Der Rest wird als normales Einkommen versteuert
  • Keine Nachweispflicht für Kosten

2. Régime réel (bei höheren Mieten oder hohen Kosten):

  • Absetzbar sind: Reparaturen, Kreditzinsen, Versicherungen, Verwaltungskosten, Grundsteuer
  • Gebäude-Abschreibung über 25 bis 40 Jahre möglich
  • Vollständige Buchführung erforderlich

Möblierte Vermietung: Bei möbliert vermieteten Wohnungen gelten andere Regelungen. Hier kannst du als Vermieter zwischen dem Mikro-BIC-Regime (50 Prozent Pauschale bis 77 700 Euro Umsatz) oder der Realbesteuerung mit Abschreibung des Mobiliars wählen.

Wohnsteuer (Taxe d’habitation)

Diese wurde für Hauptwohnsitze seit 2023 vollständig abgeschafft. Nur für Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen besteht sie weiter und beträgt je nach Gemeinde zwischen 300 und 1 500 Euro jährlich.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Das französische Erbschaftsrecht unterscheidet nach Verwandtschaftsgrad:

Freibeträge

Für jedes Kind (pro Elternteil):

  • 100 000 Euro alle 15 Jahre

Für den Ehepartner/PACS-Partner:

  • Vollständig steuerfrei

Für Enkelkinder:

  • 31 865 Euro (von Großeltern)

Für Geschwister:

  • 15 932 Euro

Für Nichten/Neffen:

  • 7 967 Euro

Für andere Personen:

  • 1 594 Euro

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

Direkte Linie (Kinder, Eltern):

  • Bis 8 072 Euro: 5 Prozent
  • 8 072 bis 12 109 Euro: 10 Prozent
  • 12 109 bis 15 932 Euro: 15 Prozent
  • 15 932 bis 552 324 Euro: 20 Prozent
  • 552 324 bis 902 838 Euro: 30 Prozent
  • 902 838 bis 1 805 677 Euro: 40 Prozent
  • Über 1 805 677 Euro: 45 Prozent

Geschwister:

  • Bis 24 430 Euro: 35 Prozent
  • Über 24 430 Euro: 45 Prozent

Bis zum 4. Grad (Nichten, Neffen):

  • Pauschal 55 Prozent

Entferntere Verwandte und Fremde:

  • Pauschal 60 Prozent

Bewertung von Vermögen

  • Immobilien: Zum Verkehrswert am Todestag
  • Wertpapiere: Börsenkurs am Todestag
  • Bankguthaben: Nominaler Wert
  • Unternehmensanteile: Gutachten erforderlich
  • Hausrat: Pauschal 5 Prozent des Nachlasswerts (außer besondere Wertgegenstände)

Internationale Aspekte

EU-Erbrechtsverordnung: Seit 2015 kannst du als EU-Bürger wählen, ob das Erbrecht deines letzten Wohnsitzstaates oder deines Heimatlandes gelten soll. Dies beeinflusst aber nur, wer erbt – nicht die Steuerpflicht.

Doppelbesteuerung: Frankreich hat kein Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland oder Österreich. Mit der Schweiz besteht ein begrenztes Abkommen für bestimmte Kantone.

Weltweites Vermögen: Lebst du seit mindestens sechs der letzten zehn Jahre in Frankreich, unterliegt dein weltweites Vermögen der französischen Erbschaftsteuer. Für Zugezogene gilt dies also erst nach längerer Ansässigkeit.

Planungsmöglichkeiten:

  • Schenkungen zu Lebzeiten nutzen (alle 15 Jahre neue Freibeträge)
  • Lebensversicherungen (assurance-vie) genießen Sonderregelungen: 152 500 Euro pro Begünstigtem steuerfrei
  • Nutzung des PACS-Status für unverheiratete Paare (steuerfreie Übertragung wie bei Ehe)

7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

Das französische Mehrwertsteuersystem (TVA – taxe sur la valeur ajoutée) kennt verschiedene Sätze:

Steuersätze

Normalsteuersatz: 20 Prozent

  • Für die meisten Waren und Dienstleistungen
  • Elektronik, Kleidung, Möbel
  • Restaurants und Gastronomie
  • Handwerkerleistungen

Ermäßigter Satz von 10 Prozent:

  • Bestimmte Renovierungsarbeiten
  • Transport
  • Einige Nahrungsmittel (nicht für Grundnahrungsmittel)
  • Hotelübernachtungen

Stark ermäßigter Satz von 5,5 Prozent:

  • Grundnahrungsmittel
  • Bücher (auch E-Books)
  • Kinderkleidung und -ausstattung
  • Energetische Renovierung
  • Behindertengerechte Umbauten

Sondersatz von 2,1 Prozent:

  • Bestimmte Medikamente
  • Zeitungen und Zeitschriften

Kleinunternehmerregelung (Franchise en base de TVA)

Wenn dein Jahresumsatz folgende Grenzen nicht überschreitet, kannst du von der Mehrwertsteuer befreit werden:

  • Dienstleistungen: 37 500 Euro (Toleranzgrenze bis 39 100 Euro)
  • Handel/Verkauf: 85 000 Euro (Toleranzgrenze bis 93 500 Euro)

Vorteile:

  • Keine Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Keine Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausweisen
  • Keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen

Nachteile:

  • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • Auf Rechnungen muss der Vermerk „TVA non applicable, art. 293 B du CGI“ erscheinen
  • Bei B2B-Geschäften kann dies nachteilig sein

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Überschreitest du die Kleinunternehmergrenze, wirst du umsatzsteuerpflichtig:

Voranmeldungen:

  • Monatlich (bei Umsatz über 4 000 Euro Jahres-Mehrwertsteuer)
  • Quartalsweise (bei niedrigerer Steuerschuld)
  • Jährlich (für sehr kleine Unternehmen)

Fristen: Die Voranmeldung muss bis zum 24. des Folgemonats erfolgen (bei elektronischer Übermittlung).

Vorsteuerabzug: Du kannst die Mehrwertsteuer auf deine Betriebsausgaben zurückfordern:

  • Auf Anschaffungen und Investitionen
  • Auf laufende Betriebskosten
  • Eingeschränkt bei Fahrzeugen (nur 80 Prozent bei Diesel, 0 Prozent bei Benzin für PKW)
  • Nicht auf Bewirtungskosten

Reverse-Charge-Verfahren

Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren:

  • Du stellst Rechnungen ohne französische Mehrwertsteuer aus
  • Der Leistungsempfänger schuldet die Mehrwertsteuer in seinem Land
  • Du benötigst die Umsatzsteuer-ID des Kunden
  • Meldung über die „déclaration européenne de services“ (DES)

Wichtig: Für Privatkundengeschäfte gelten andere Regeln. Bei digitalen Dienstleistungen an Privatkunden in der EU muss die Mehrwertsteuer des Kundenlandes abgeführt werden (One-Stop-Shop-Verfahren).

8. Weitere relevante Steuern

Kraftfahrzeugsteuer (Taxe sur les véhicules de société)

In Frankreich gibt es keine klassische Kfz-Steuer für Privatpersonen. Nur Unternehmen zahlen eine jährliche Fahrzeugsteuer auf Firmenfahrzeuge:

Pauschale Steuer (nach CO₂-Ausstoß):

  • Bis 50 g CO₂/km: 0 Euro
  • 51 bis 120 g CO₂/km: gestaffelt von 0 bis etwa 500 Euro
  • Über 120 g CO₂/km: bis zu mehrere tausend Euro jährlich

Zusätzliche Luftverschmutzungssteuer: Für Dieselfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß kommen weitere 100 bis 600 Euro jährlich hinzu.

Malus écologique (Umweltsteuer beim Fahrzeugkauf)

Beim Neuwagenkauf wird eine einmalige Umweltsteuer fällig:

  • Bis 117 g CO₂/km: 0 Euro
  • 118 bis 150 g CO₂/km: 50 bis 1 000 Euro
  • 151 bis 170 g CO₂/km: 1 000 bis 3 000 Euro
  • Über 170 g CO₂/km: bis zu 60 000 Euro (für extreme Verbraucher)

Elektro- und Hybridfahrzeuge sind befreit. Diese Steuer wird direkt beim Händler kassiert.

Luxussteuer auf Fahrzeuge

Für sehr teure Fahrzeuge gibt es eine zusätzliche Steuer:

  • 500 Euro jährlich ab einem ursprünglichen Kaufpreis von 36 000 Euro
  • Gilt für Fahrzeuge, die weniger als zehn Jahre alt sind

Wohnsteuer für Zweitwohnsitze (Taxe d’habitation)

Obwohl für Hauptwohnsitze abgeschafft, existiert sie für Zweitwohnungen weiter:

  • Je nach Gemeinde zwischen 300 und 2 000 Euro jährlich
  • Besonders hoch in begehrten Ferienregionen (Côte d’Azur, Alpen, Atlantikküste)
  • In manchen Gemeinden wird ein Aufschlag von bis zu 60 Prozent auf Zweitwohnsitze erhoben

Touristensteuer (Taxe de séjour)

Wenn du Ferienwohnungen vermietest, musst du die Touristensteuer erheben und abführen:

  • 0,20 bis 4 Euro pro Person und Nacht
  • Abhängig von Kategorie der Unterkunft und Gemeinde
  • In Paris: bis zu 12,50 Euro für Luxusunterkünfte
  • Kinder unter 18 Jahren sind befreit

Die Steuer wird von den Gästen bezahlt, du führst sie quartalsweise an die Gemeinde ab.

Fernsehabgabe (Contribution à l’audiovisuel public)

Diese wurde zum 1. Januar 2022 abgeschafft. Zuvor musste jeder Haushalt mit Fernseher 138 Euro jährlich zahlen.

Abfallgebühren (Taxe d’enlèvement des ordures ménagères)

Diese kommunale Gebühr ist oft in der Grundsteuer enthalten, kann aber auch separat abgerechnet werden:

  • 100 bis 400 Euro jährlich je nach Gemeinde und Wohnungsgröße
  • In manchen Gemeinden nach Gewicht der Mülltonnen

Hundesteuer

Einige Gemeinden erheben eine jährliche Hundesteuer:

  • 10 bis 50 Euro pro Hund
  • Gilt nicht flächendeckend
  • Gefährliche Hunderassen können höher besteuert werden (bis 150 Euro)

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Timing des Umzugs

Der Zeitpunkt deiner Auswanderung kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben:

Jahreswechsel nutzen: Ziehst du Ende Dezember um, bist du meist für das gesamte folgende Jahr in Frankreich steuerpflichtig. Ein Umzug Anfang Januar kann dir ein weiteres Jahr unter altem Steuerrecht verschaffen.

Besonderheit bei Abfindungen: Erhältst du eine Abfindung, solltest du diese vor dem Umzug erhalten, wenn die Besteuerung im Herkunftsland günstiger ist.

Kapitalertragstermine: Wenn du große Aktienpakete verkaufen willst, prüfe, ob dies vor oder nach dem Umzug steuerlich günstiger ist. Deutschland hat einen Sparerpauschbetrag von 1 000 Euro, Frankreich nicht.

Günstige Unternehmensformen

Für niedrige Umsätze (unter 77 700 Euro):

  • Micro-Entrepreneur: Nur 21,2 Prozent Gesamtabgabenlast auf den Umsatz
  • Optimal für Freelancer, Berater, Coaches
  • Minimaler Verwaltungsaufwand

Für mittlere Einkommen (50 000 bis 200 000 Euro):

  • SASU (vereinfachte Aktiengesellschaft): Flexibel, Gehalt + Dividenden kombinierbar
  • Dividenden mit nur 30 Prozent Flat Tax
  • Mehr Gestaltungsspielraum als Einzelunternehmen

Für hohe Einkommen (über 200 000 Euro):

  • SAS mit mehreren Gesellschaftern: Optimale Gewinnverteilung möglich
  • Holding-Strukturen zur Dividendenoptimierung
  • Steuerberater unverzichtbar

Holding-Strukturen

Eine französische Holding kann unter bestimmten Bedingungen Dividenden von Tochtergesellschaften zu 95 Prozent steuerfrei vereinnahmen (Regime mère-fille). Dies lohnt sich, wenn du mehrere Unternehmen oder größere Beteiligungen hast.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 5 Prozent Beteiligung an der Tochtergesellschaft
  • Haltedauer mindestens zwei Jahre
  • Beide Gesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer

Nur 5 Prozent der Dividenden sind steuerpflichtig, effektiv also nur 1,25 Prozent Körperschaftsteuer statt 25 Prozent.

Nutzung von Steuerfreibeträgen

Familiensplitting optimieren:

  • Bei Eheschließung oder PACS erhältst du sofort zwei Steuerteile
  • Jedes Kind ab dem dritten bringt einen vollen Teil (massive Steuerersparnis)
  • Adoptionen und Pflegekinder werden berücksichtigt

Lebensversicherung nutzen:

  • Beste Altersvorsorge in Frankreich mit enormen Steuervorteilen
  • Nach acht Jahren: 4 600 Euro jährlicher Freibetrag (9 200 Euro für Paare)
  • Im Todesfall: 152 500 Euro pro Begünstigtem steuerfrei

Schenkungen planen:

  • Alle 15 Jahre neue Freibeträge von 100 000 Euro pro Kind
  • Bei zwei Kindern können Eltern alle 15 Jahre 400 000 Euro steuerfrei übertragen
  • Frühzeitig beginnen, um Erbschaftsteuer zu minimieren

Besondere Regelungen für Neuankömmlinge

Impatriate-Regelung: Wenn du als hochqualifizierte Fachkraft nach Frankreich kommst, kannst du für acht Jahre von Steuervorteilen profitieren:

  • 30 Prozent des Gehalts steuerfrei (oder tatsächliche Umzugskosten und Auslandszuschläge)
  • Ausländische Dividenden und Zinsen bis zu 50 Prozent steuerfrei
  • Keine IFI auf Immobilien außerhalb Frankreichs für fünf Jahre

Voraussetzungen:

  • In den letzten fünf Jahren nicht in Frankreich steuerlich ansässig gewesen
  • Einstellung von ausländischem Arbeitgeber oder Versetzung innerhalb internationaler Gruppe
  • Antrag muss mit der ersten Steuererklärung gestellt werden

Immobiliengestaltung

Hauptwohnsitz optimal nutzen:

  • Wertzuwachssteuer entfällt komplett beim Verkauf
  • 30 Prozent Bewertungsabschlag bei der IFI
  • Vermeidung der Zweitwohnsteuer

Vermietung über Gesellschaft: Bei größerem Immobilienbesitz kann eine SCI (société civile immobilière) sinnvoll sein:

  • Trennung von Privatvermögen und Vermietungsgeschäft
  • Einfachere Übertragung an nächste Generation
  • Flexiblere Kostengestaltung

Vorsicht: Die SCI bringt auch mehr Bürokratie und Kosten mit sich.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Die französische Steuererklärung für 2025 muss zwischen April und Juni 2026 eingereicht werden. Die genauen Fristen hängen davon ab, wo du wohnst und ob du online oder per Papier einreichst:

Online-Einreichung (obligatorisch bei Internetzugang):

  • Zone 1 (Départements 01 bis 19 + Nicht-Residenten): bis etwa 25. Mai
  • Zone 2 (Départements 20 bis 54): bis etwa 1. Juni
  • Zone 3 (Départements 55 bis 976): bis etwa 8. Juni

Papierformular (nur noch in Ausnahmefällen):

  • Einheitliche Frist: etwa 20. Mai

Die genauen Daten werden jedes Jahr im Frühjahr bekanntgegeben. Verspätungen führen zu automatischen Zuschlägen von 10 Prozent auf die Steuerschuld.

Benötigte Unterlagen

Für Arbeitnehmer:

  • Lohnsteuerbescheinigung (DADS oder Fiche de paie Dezember)
  • Bescheinigung über bereits einbehaltene Steuer
  • Nachweise über absetzbare Werbungskosten
  • Fahrtenbuch bei Pendlerpauschale

Für Selbstständige:

  • Gewinn-und-Verlust-Rechnung
  • Bilanz (bei vollständiger Buchführung)
  • Belege für Betriebsausgaben
  • Umsatzsteuervoranmeldungen

Für Kapitalanleger:

  • Jahressteuerbescheinigungen der Banken (IFU)
  • Bescheinigungen über ausländische Kapitalerträge
  • Nachweise gezahlter ausländischer Quellensteuer
  • Liste aller ausländischen Konten und Depots (Formular 3916)

Für Immobilienbesitzer:

  • Grundsteuerbescheide
  • Mieteinnahmenübersicht
  • Belege für Reparaturen und Verwaltung
  • Kreditunterlagen (bei Zinsabzug)

Für Rentner:

  • Rentenbescheide aus allen Ländern
  • Bescheinigungen über einbehaltene Steuern
  • DBA-Ansässigkeitsbescheinigung (falls erforderlich)

Online-Portal: impots.gouv.fr

Seit 2022 ist die elektronische Abgabe verpflichtend für alle mit Internetzugang. Das Portal bietet:

Hauptfunktionen:

  • Steuererklärung ausfüllen und absenden
  • Vorab ausgefüllte Erklärung (déclaration pré-remplie) mit bekannten Daten
  • Bezahlung von Steuern
  • Einsicht in Steuerbescheide
  • Verwaltung persönlicher Daten
  • Ausstellung von Steuerbescheinigungen

Messagerie sécurisée: Über den gesicherten Nachrichtenbereich kannst du direkt mit dem Finanzamt kommunizieren.

Erstregistrierung: Beim ersten Mal benötigst du deine Steuernummer, die du nach der ersten Steuererklärung erhältst. Als Neuankömmling musst du zunächst eine Papier-Erklärung einreichen oder dich beim lokalen Finanzamt (centre des finances publiques) registrieren lassen.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Ein Steuerberater ist empfehlenswert bei:

  • Selbstständigkeit oder Unternehmen (ab 50 000 Euro Umsatz fast unverzichtbar)
  • Komplexen internationalen Sachverhalten
  • Mehreren Einkunftsarten
  • Größerem Immobilienbesitz
  • Umfangreichen Kapitalanlagen im Ausland

Kosten:

  • Einfache Arbeitnehmer-Steuererklärung: 150 bis 300 Euro
  • Selbstständige mit Buchführung: 800 bis 2 500 Euro jährlich
  • Komplexe Mandate: 3 000 Euro und mehr

Die Kosten sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar.

Für einfache Fälle (nur Arbeitnehmereinkommen) kannst du die Steuererklärung problemlos selbst erledigen. Das Online-System ist benutzerfreundlich und bietet Erklärungen auf Französisch.

Strafen bei Verspätung

Verspätungszuschlag:

  • 10 Prozent der Steuerschuld bei Verspätung
  • 20 Prozent bei Nichtabgabe trotz Mahnung
  • 40 Prozent bei wiederholter Pflichtverletzung
  • 80 Prozent bei Steuerhinterziehungsabsicht

Zinsen: Zusätzlich fallen Verzugszinsen von 0,2 Prozent pro Monat an (2,4 Prozent pro Jahr).

Nicht gemeldete Auslandskonten: 1 500 Euro pro Konto, bei Konten außerhalb der EU 10 000 Euro.

Erste Mahnung: Bei versehentlicher Verspätung gewährt die Verwaltung manchmal Kulanz, wenn du schnell reagierst und eine plausible Erklärung hast.

11. Sozialversicherungsbeiträge

Das französische Sozialversicherungssystem ist umfassender, aber auch teurer als in den meisten DACH-Ländern:

Krankenversicherung

Arbeitnehmer: Etwa 1 Prozent des Bruttogehalts Arbeitgeber: Etwa 7 Prozent des Bruttogehalts Selbstständige: Etwa 6,5 Prozent des Gewinns (nach PASS, Plafond annuel de la sécurité sociale)

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur 70 bis 80 Prozent der Kosten. Eine Zusatzversicherung (mutuelle) ist faktisch notwendig:

  • Kosten: 50 bis 150 Euro monatlich
  • Arbeitgeber müssen mindestens 50 Prozent übernehmen
  • Selbstständige tragen die vollen Kosten

Besonderheit: Die französische Krankenversicherung gilt europaweit. Du kannst dich auch in anderen EU-Ländern behandeln lassen.

Rentenversicherung

Arbeitnehmer:

  • Basis: 11,31 Prozent bis zur Beitragsbemessungsgrenze (PASS: 46 368 Euro für 2025)
  • Ergänzend: Etwa 7,5 Prozent für die Zusatzrente (AGIRC-ARRCO)

Arbeitgeber: Zahlt ähnlich hohe Beiträge

Selbstständige:

  • Basis: 17,75 Prozent bis zum PASS
  • 0,6 Prozent darüber

Die Beitragsbemessungsgrenze (PASS) liegt 2025 bei 46 368 Euro jährlich. Für Einkommen darüber gelten reduzierte Sätze.

Rentenhöhe: Für eine volle Rente benötigst du 172 Quartale (43 Jahre) Beitragszeiten. Die deutsche, österreichische oder schweizerische Rentenversicherungszeiten werden angerechnet.

Arbeitslosenversicherung

Arbeitnehmer: 2,4 Prozent Arbeitgeber: 4,05 Prozent

Selbstständige: Seit 2019 haben auch Selbstständige Anspruch auf Arbeitslosengeld, zahlen aber keine direkten Beiträge. Die Finanzierung erfolgt über die CSG.

Pflegeversicherung

Anders als in Deutschland gibt es keine separate Pflegeversicherung. Pflegeleistungen werden aus der allgemeinen Krankenversicherung und Sozialhilfe finanziert. Die Leistungen sind begrenzter als in Deutschland.

CSG und CRDS

Diese Sozialabgaben treffen alle Einkommensarten:

CSG (Contribution sociale généralisée):

  • Auf Arbeitseinkommen: 9,2 Prozent
  • Auf Renten: 8,3 Prozent (bei höheren Renten)
  • Auf Kapitalerträge: 9,2 Prozent (in der Flat Tax enthalten)
  • Auf Mieteinnahmen: 9,2 Prozent

CRDS (Contribution au remboursement de la dette sociale):

  • Einheitlich 0,5 Prozent auf alle Einkommen
  • Zur Tilgung von Sozialversicherungsschulden

Ein Teil der CSG (6,8 Prozent) ist von der Einkommensteuer absetzbar.

Gesamtbelastung vs. DACH-Länder

Vergleichsrechnung für Bruttogehalt 50 000 Euro:

Frankreich:

  • Arbeitnehmeranteil Sozialabgaben: ca. 11 000 Euro (22 Prozent)
  • Einkommensteuer (alleinstehend): ca. 5 000 Euro
  • Gesamtbelastung: 16 000 Euro (32 Prozent)

Deutschland:

  • Arbeitnehmeranteil Sozialabgaben: ca. 10 000 Euro (20 Prozent)
  • Einkommensteuer: ca. 9 500 Euro
  • Gesamtbelastung: 19 500 Euro (39 Prozent)

Österreich:

  • Arbeitnehmeranteil Sozialabgaben: ca. 9 000 Euro (18 Prozent)
  • Einkommensteuer: ca. 10 500 Euro
  • Gesamtbelastung: 19 500 Euro (39 Prozent)

Schweiz (stark kantonsabhängig, Beispiel Zürich):

  • Sozialabgaben: ca. 6 400 Euro (13 Prozent)
  • Einkommensteuer: ca. 7 500 Euro
  • Gesamtbelastung: 13 900 Euro (28 Prozent)

Frankreich liegt bei mittleren Einkommen oft günstiger als Deutschland und Österreich, aber teurer als die Schweiz. Bei sehr hohen Einkommen über 100 000 Euro dreht sich das Bild: Die Progression in Frankreich führt zu höherer Belastung.

Familienvorteil: Mit Kindern ist Frankreich deutlich attraktiver. Ein Ehepaar mit drei Kindern und 80 000 Euro Einkommen zahlt in Frankreich kaum Einkommensteuer, in Deutschland mehrere tausend Euro.

12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung

KriteriumFrankreichDeutschlandÖsterreichSchweiz (Kt. ZH)
Spitzensteuersatz45 % ab 177 107 €45 % ab 277 826 €55 % ab 1 Mio. €ca. 40 % (kantonsabhängig)
Grundfreibetrag11 294 € (pro Teil)11 784 €13 308 €variiert stark
Kapitalertragsteuer30 % (Flat Tax)26,375 %27,5 %ca. 25 bis 35 %
VermögensteuerNur Immobilien ab 1,3 Mio. €KeineKeineJa (kantonsabhängig)
Erbschaftsteuer (Kind)45 % ab 1,8 Mio. €30 % ab 26 Mio. €Keine (Erwerbe von Eltern)Keine bis mittel (kantonsabhängig)
MwSt-Normalsatz20 %19 %20 %8,1 %
Sozialabgaben Arbeitnehmerca. 22 bis 25 %ca. 20 %ca. 18 %ca. 6 bis 13 %

Beispielrechnungen verschiedener Einkommensklassen

Single, 40 000 Euro Bruttoeinkommen:

  • Frankreich: 2 400 Euro Einkommensteuer + 8 800 Euro Sozialabgaben = 11 200 Euro (28 Prozent)
  • Deutschland: 7 200 Euro Einkommensteuer + 8 000 Euro Sozialabgaben = 15 200 Euro (38 Prozent)
  • Österreich: 8 000 Euro Einkommensteuer + 7 200 Euro Sozialabgaben = 15 200 Euro (38 Prozent)
  • Schweiz: 6 000 Euro Einkommensteuer + 5 200 Euro Sozialabgaben = 11 200 Euro (28 Prozent)

Verheiratet mit 2 Kindern, 80 000 Euro gemeinsam:

  • Frankreich: 1 500 Euro Einkommensteuer + 17 600 Euro Sozialabgaben = 19 100 Euro (24 Prozent)
  • Deutschland: 12 000 Euro Einkommensteuer + 16 000 Euro Sozialabgaben = 28 000 Euro (35 Prozent)
  • Österreich: 13 500 Euro Einkommensteuer + 14 400 Euro Sozialabgaben = 27 900 Euro (35 Prozent)
  • Schweiz: 10 000 Euro Einkommensteuer + 10 400 Euro Sozialabgaben = 20 400 Euro (26 Prozent)

Single, 100 000 Euro Bruttoeinkommen:

  • Frankreich: 18 500 Euro Einkommensteuer + 22 000 Euro Sozialabgaben = 40 500 Euro (40,5 Prozent)
  • Deutschland: 30 500 Euro Einkommensteuer + 20 000 Euro Sozialabgaben = 50 500 Euro (50,5 Prozent)
  • Österreich: 34 000 Euro Einkommensteuer + 18 000 Euro Sozialabgaben = 52 000 Euro (52 Prozent)
  • Schweiz: 20 000 Euro Einkommensteuer + 13 000 Euro Sozialabgaben = 33 000 Euro (33 Prozent)

Rentner-Ehepaar, 3 000 Euro Rente monatlich (36 000 Euro jährlich):

  • Frankreich: 0 bis 500 Euro Einkommensteuer + 3 100 Euro Sozialabgaben = 3 600 Euro (10 Prozent)
  • Deutschland: 2 800 Euro Einkommensteuer + 3 800 Euro Sozialabgaben = 6 600 Euro (18 Prozent)
  • Österreich: 2 200 Euro Einkommensteuer + 3 200 Euro Sozialabgaben = 5 400 Euro (15 Prozent)
  • Schweiz: 1 500 Euro Einkommensteuer + 1 000 Euro Sozialabgaben = 2 500 Euro (7 Prozent)

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile Frankreich:
✓ Familiensplitting reduziert Steuerlast für Familien massiv
✓ Flat Tax auf Kapitalerträge relativ moderat
✓ Keine Vermögensteuer auf bewegliches Vermögen mehr
✓ Günstige Besteuerung bei mittleren Einkommen
✓ Impatriate-Regelung für Neuankömmlinge sehr attraktiv
✓ Lebensversicherungen mit großen Steuervorteilen
✓ Hauptwohnsitzverkauf komplett steuerfrei

Nachteile Frankreich:
✗ Hohe Sozialabgaben (22 bis 25 Prozent)
✗ Steile Progression bei höheren Einkommen
✗ Hohe Erbschaftsteuer für entfernte Verwandte
✗ Keine Freibeträge bei Kapitalerträgen
✗ Komplexes Steuersystem, oft Steuerberater nötig
✗ Hohe Grunderwerbsteuer (7 bis 8 Prozent)
✗ Verpflichtende Meldung aller Auslandskonten

Im Vergleich zur Schweiz: Die Schweiz bleibt insgesamt am günstigsten, besonders bei hohen Einkommen und für Singles. Frankreich ist jedoch familienfreundlicher.

Im Vergleich zu Deutschland/Österreich: Frankreich ist bei mittleren Einkommen und für Familien deutlich günstiger. Bei sehr hohen Einkommen über 150 000 Euro gleichen sich die Systeme an.

Fazit

Frankreich ist steuerlich besonders attraktiv für:

✓ Familien mit Kindern: Das Familiensplitting sorgt für massive Steuervorteile. Ein Paar mit drei Kindern zahlt selbst bei gutem Einkommen kaum Steuern.

✓ Mittelverdiener: Einkommen zwischen 40 000 und 80 000 Euro werden deutlich moderater besteuert als in Deutschland oder Österreich.

✓ Rentner mit moderaten Bezügen: Bis etwa 40 000 Euro Jahresrente bleibt die Steuerlast gering. Das Zwei-Teile-System für Paare wirkt stark entlastend.

✓ Neuankömmlinge mit Impatriate-Status: Hochqualifizierte können acht Jahre lang erhebliche Steuervorteile nutzen.

✓ Immobilienbesitzer als Hauptwohnsitz: Keine Wertzuwachssteuer beim Verkauf, Bewertungsabschlag bei der IFI.

Weniger attraktiv für:

✗ Gutverdienende Singles: Ab etwa 100 000 Euro greift die hohe Progression. Die Gesamtbelastung übersteigt dann oft die der DACH-Länder.

✗ Sehr Vermögende mit Immobilien: Die IFI kann ab 1,3 Millionen Euro Immobilienvermögen spürbar werden.

✗ Personen mit komplexen internationalen Strukturen: Das französische System ist komplex, die Verwaltung bürokratisch.

✗ Unternehmer mit hohen Gewinnen: Die Sozialabgaben für Selbstständige sind erheblich, Holding-Strukturen oft nötig.

Wichtigste Punkte zusammengefasst

  1. Familiensplitting ist das Herzstück des französischen Systems – nutze es maximal aus
  2. Flat Tax von 30 Prozent auf Kapitalerträge ist moderat, aber ohne Freibeträge
  3. Sozialabgaben von 22 bis 25 Prozent sind höher als in den DACH-Ländern
  4. Immobilienvermögensteuer greift erst ab 1,3 Millionen Euro
  5. Timing der Auswanderung kann tausende Euro sparen
  6. Auslandskonten müssen verpflichtend gemeldet werden
  7. Lebensversicherungen (assurance-vie) sind das beste Steuerinstrument in Frankreich
  8. Bei komplexen Fällen ist ein Steuerberater unverzichtbar

Empfehlung zu professioneller Beratung

Eine professionelle steuerliche Beratung vor dem Umzug ist dringend empfohlen, wenn:

  • Du Unternehmer oder Selbstständiger bist
  • Du größere Vermögenswerte hast (über 500 000 Euro)
  • Du Immobilien im In- oder Ausland besitzt
  • Du Beteiligungen an Kapitalgesellschaften hältst (Wegzugsbesteuerung!)
  • Du komplexe Einkunftsstrukturen hast
  • Du eine Erbschaft planst oder erwartest

Suche dir einen deutschsprachigen Steuerberater in Frankreich oder einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater. Die Investition von 500 bis 2 000 Euro für eine Erstberatung zahlt sich fast immer mehrfach aus.

Viele Fehler werden beim Umzug gemacht und lassen sich später nur schwer korrigieren. Eine gute Planung im Vorfeld erspart dir später Ärger mit den Finanzbehörden beider Länder.

FAQ

Muss ich in Frankreich Steuern zahlen, wenn ich nur 150 Tage dort bin?

Nein, die 183-Tage-Regel bedeutet, dass du erst ab 183 Tagen in Frankreich unbeschränkt steuerpflichtig wirst. Allerdings können auch andere Kriterien greifen, etwa wenn dein Lebensmittelpunkt oder deine wirtschaftlichen Interessen in Frankreich liegen. Bei weniger als 183 Tagen bist du nur für französische Einkünfte beschränkt steuerpflichtig.

Werden meine deutschen Rentenbeiträge in Frankreich anerkannt?

Ja, durch die EU-Regelungen und bilaterale Abkommen werden deine deutschen Rentenversicherungszeiten vollständig angerechnet. Du musst nicht neu anfangen. Die deutsche gesetzliche Rente wird in Deutschland besteuert, auch wenn du in Frankreich lebst. Private Renten werden jedoch in Frankreich versteuert.

Kann ich als Selbstständiger das Micro-Entrepreneur-System nutzen, wenn ich in Deutschland Kunden habe?

Ja, das geht grundsätzlich. Du musst aber beachten, dass die Umsatzgrenzen (37 500 Euro für Dienstleistungen) für alle Einkünfte gelten, egal woher die Kunden kommen. Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen gelten besondere Mehrwertsteuerregelungen (Reverse-Charge).

Muss ich mein deutsches Depot auflösen?

Nein, du kannst dein deutsches Depot behalten. Du musst es aber der französischen Steuerbehörde jährlich melden (Formular 3916). Die Kapitalerträge werden in Frankreich versteuert, die deutsche Quellensteuer wird angerechnet. Viele Auswanderer behalten ihre deutschen Depots, da diese oft günstiger sind als französische.

Wie hoch ist die Steuer auf Mieteinnahmen aus Deutschland?

Mieteinnahmen aus Deutschland werden nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland besteuert. Du musst sie aber in Frankreich deklarieren, wo sie unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden – sie erhöhen also deinen Steuersatz auf andere Einkünfte. Die tatsächliche Steuer zahlst du nur in Deutschland.

Lohnt sich die Auswanderung nach Frankreich steuerlich für mich als Gutverdiener?

Das hängt stark von deiner Familiensituation ab. Als Single mit über 100 000 Euro Einkommen wirst du in Frankreich ähnlich oder sogar höher besteuert als in Deutschland. Mit Ehepartner und Kindern kann Frankreich jedoch massiv günstiger sein. Eine individuelle Berechnung durch einen Steuerberater ist hier unverzichtbar. Für die ersten acht Jahre könnte die Impatriate-Regelung interessant sein.

Was passiert, wenn ich meine ausländischen Konten nicht melde?

Die Strafe beträgt 1 500 Euro pro nicht gemeldetem Konto innerhalb der EU und 10 000 Euro für Konten außerhalb der EU. Bei vorsätzlichem Verschweigen können zusätzlich 80 Prozent Steuerzuschlag auf hinterzogene Beträge fällig werden. Zudem tauschen die Steuerbehörden heute automatisch Informationen aus (CRS-Abkommen) – das Risiko ist sehr hoch. Melde alle Konten von Anfang an korrekt.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Frankreich

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Frankreich, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

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Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand der Gesetzgebung für 2025 wieder. Steuergesetze ändern sich regelmäßig. Für deine persönliche Situation solltest du unbedingt einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater konsultieren. Die hier dargestellten Beispielrechnungen sind vereinfacht und können im Einzelfall abweichen.

Letztes Update: 2. Dezember 2025 von Jan Harmening