Finnland zählt zu den Ländern mit der höchsten Steuerbelastung weltweit, bietet dafür aber einen umfassenden Wohlfahrtsstaat mit exzellenter Infrastruktur, erstklassigem Bildungssystem und einem der besten Gesundheitssysteme der Welt. Das finnische Steuersystem ist geprägt von einer Kombination aus progressiver staatlicher Einkommensteuer und kommunalen Steuern, die zusammen eine erhebliche Belastung ergeben können.

Im Vergleich zu den DACH-Ländern fällt besonders auf, dass Finnland keine Vermögensteuer mehr erhebt, dafür aber die Einkommensteuer deutlich höher ausfällt als in Deutschland oder Österreich. Der Spitzensteuersatz kann inklusive Kommunalsteuer über 50 % erreichen. Für die Schweiz gilt: Während dort kantonal stark variierende, oft moderate Steuersätze gelten, ist Finnland ein Hochsteuerland mit einheitlicherer Belastung.
Steuerlich attraktiv ist Finnland vor allem für Menschen, die den umfassenden Sozialstaat schätzen und bereit sind, dafür entsprechend zu zahlen. Besonders interessant kann das Land für Forscher und Schlüsselkräfte sein, die von einem speziellen Steuerprogramm mit reduziertem Satz profitieren können.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Finnland wirst du als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft, wenn du dort deinen ständigen Wohnsitz hast oder dich länger als sechs Monate ununterbrochen im Land aufhältst. Dabei zählen auch vorübergehende Abwesenheiten zur Aufenthaltsdauer, sofern sie den gewöhnlichen Aufenthalt nicht unterbrechen.
Finnische Staatsbürger, die auswandern, bleiben für das Jahr des Wegzugs und die drei darauffolgenden Jahre unbeschränkt steuerpflichtig, es sei denn, sie können nachweisen, dass keine wesentlichen Bindungen mehr zu Finnland bestehen. Als wesentliche Bindungen gelten unter anderem Familie im Land, Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen.
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die 183-Tage-Regel spielt in Finnland eine wichtige Rolle, allerdings mit einer Besonderheit: Bereits ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten (etwa 183 Tage) führt zur unbeschränkten Steuerpflicht für das gesamte Kalenderjahr. Der gewöhnliche Aufenthalt wird dabei als zusammenhängender Zeitraum betrachtet.
Weitere Faktoren, die die Steuerresidenz beeinflussen können:
- Familiärer Lebensmittelpunkt (Ehepartner, Kinder)
- Verfügbare Wohnung in Finnland
- Soziale und wirtschaftliche Interessen
- Ort der Geschäftsleitung bei Unternehmen
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Finnland hat mit allen drei DACH-Ländern umfassende Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen:
Das DBA mit Deutschland stammt aus dem Jahr 2017 und folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Arbeitseinkommen wird grundsätzlich im Tätigkeitsstaat besteuert, Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Quellenstaat. Die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt kommt zur Anwendung.
Mit der Schweiz besteht ein DBA, das ebenfalls die Freistellungsmethode vorsieht. Besonderheit: Schweizer Quellensteuern auf Dividenden werden auf die finnische Steuer angerechnet.
Das DBA mit Österreich regelt ähnlich wie das deutsche Abkommen die Aufteilung der Besteuerungsrechte und vermeidet so eine Doppelbesteuerung durch Freistellung oder Anrechnung.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Wenn du aus Deutschland nach Finnland auswanderst und Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst, greift die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Die nicht realisierten Gewinne werden dabei fiktiv als realisiert behandelt und müssen versteuert werden. Innerhalb der EU kann eine Ratenzahlung über sieben Jahre beantragt werden.
Aus Österreich gilt seit 2016 ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung für wesentliche Beteiligungen (mehr als 1 %) und sonstiges Vermögen. Bei Wegzug in einen EU/EWR-Staat kann ein Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung gestellt werden.
Die Schweiz kennt keine klassische Wegzugsbesteuerung, allerdings kann die Aufgabe des Wohnsitzes steuerliche Konsequenzen bei der Auflösung von Vorsorgeguthaben oder stillen Reserven haben.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das finnische Einkommensteuersystem besteht aus zwei Hauptkomponenten: der staatlichen Einkommensteuer (valtionvero) und der kommunalen Einkommensteuer (kunnallisvero). Hinzu kommen Kirchensteuer für Mitglieder anerkannter Religionsgemeinschaften sowie Sozialversicherungsbeiträge.
Staatliche Einkommensteuer 2025 (progressiv):
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 20.500 Euro | 0 % |
| 20.500 bis 30.500 Euro | 12,64 % |
| 30.500 bis 50.400 Euro | 19,00 % |
| 50.400 bis 88.200 Euro | 30,25 % |
| Über 88.200 Euro | 34,00 % |
Kommunale Einkommensteuer: Die Gemeinden erheben einen Flat-Tax-Satz, der je nach Kommune zwischen 16,50 % und 23,50 % liegt. Der Durchschnitt beträgt etwa 20 %. Diese Steuer wird auf das gesamte Erwerbseinkommen erhoben, nicht nur auf den Teil über dem Grundfreibetrag.
Kirchensteuer: Mitglieder der evangelisch-lutherischen oder orthodoxen Kirche zahlen zusätzlich 1 bis 2 % Kirchensteuer.
Die Gesamtbelastung aus staatlicher und kommunaler Steuer kann somit für Spitzenverdiener über 50 % betragen.
Freibeträge und Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag für die staatliche Einkommensteuer liegt bei 20.500 Euro jährlich. Für die kommunale Steuer gibt es einen separaten Erwerbseinkommensabzug (työtulovähennys), der die Belastung für niedrige und mittlere Einkommen reduziert.
Weitere wichtige Abzüge:
- Erwerbseinkommensabzug: Bis zu 2.140 Euro
- Arbeitnehmerabzug: Pauschal 750 Euro
- Pendlerpauschale für Fahrten zur Arbeit
Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten
Das finnische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Bei Arbeitnehmern wird die Steuer monatlich durch den Arbeitgeber einbehalten (Quellensteuerverfahren). Die Steuerkarte (verokortti) bestimmt dabei den individuellen Steuersatz basierend auf dem erwarteten Jahreseinkommen.
Nach Jahresende erfolgt eine Steuerveranlagung, bei der Nachzahlungen oder Erstattungen berechnet werden. Die vorausgefüllte Steuererklärung wird typischerweise im März/April zugestellt und muss bis Mai korrigiert oder bestätigt werden.
Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren
Als Arbeitnehmer in Finnland erhältst du vor Arbeitsbeginn eine Steuerkarte (verokortti) von der Steuerbehörde Vero. Diese Karte gibt deinem Arbeitgeber vor, welchen Prozentsatz er von deinem Gehalt einbehalten muss. Der Satz wird basierend auf deinem geschätzten Jahreseinkommen berechnet.
Das Verfahren ist effizient: Dein Arbeitgeber überweist die einbehaltene Steuer direkt an die Steuerbehörde. Am Jahresende erhältst du eine vorausgefüllte Steuererklärung, die du nur noch prüfen und bei Bedarf ergänzen musst.
Sozialversicherungsbeiträge
Als Arbeitnehmer zahlst du:
- Rentenversicherung (TyEL): 7,15 % (unter 53 und über 62 Jahre) bzw. 8,65 % (53 bis 62 Jahre)
- Arbeitslosenversicherung: 1,50 %
- Krankenversicherung: 1,96 % (Pflegebeitrag 0,60 % plus Tagegeldversicherung 1,36 %)
Der Arbeitgeber trägt zusätzlich etwa 20 bis 25 % für Sozialversicherungen.
Absetzbare Werbungskosten
Folgende Kosten kannst du von der Steuer absetzen:
- Arbeitsmittel und Fachliteratur
- Fortbildungskosten
- Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
- Umzugskosten bei berufsbedingtem Umzug
- Doppelte Haushaltsführung
- Kosten für Berufskleidung
Pendlerpauschale und Fahrtkosten
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind absetzbar. Die günstigste Verkehrsmittelwahl wird zugrunde gelegt, wobei öffentliche Verkehrsmittel Vorrang haben. Bei Nutzung des eigenen PKW gilt eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer. Der absetzbare Betrag ist auf etwa 7.000 Euro pro Jahr begrenzt, bei einem Selbstbehalt von 750 Euro.
Digitale Nomaden
Besteuerung ausländischer Einkünfte
Wenn du als digitaler Nomade in Finnland lebst und dort steuerlich ansässig wirst, unterliegt dein weltweites Einkommen der finnischen Besteuerung. Dies gilt auch für Einkünfte aus Aufträgen von Kunden außerhalb Finnlands.
Bei einem Aufenthalt von weniger als sechs Monaten bleibst du beschränkt steuerpflichtig und musst nur finnische Einkünfte versteuern.
Home-Office-Regelungen
Für Home-Office-Kosten können folgende Pauschalbeträge abgesetzt werden:
- Arbeitszimmer: Anteilige Miet- oder Zinskosten
- Ausstattung: Computer, Büromöbel (Abschreibung)
- Internet und Telefon: Beruflicher Anteil
- Eine Pauschale von bis zu 920 Euro pro Jahr für allgemeine Home-Office-Kosten
Relevante Visa und Aufenthaltsprogramme
EU-Bürger benötigen für Aufenthalte über 90 Tage eine Registrierung, aber kein Visum. Für Nicht-EU-Bürger gibt es:
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige (erfordert Nachweis ausreichender Einkünfte)
- Startup-Visum für innovative Unternehmensgründer
- Spezialistenvisum für hochqualifizierte Fachkräfte
Ein spezifisches Digital-Nomad-Visum existiert in Finnland derzeit nicht.
Nachweispflichten
Du musst folgende Unterlagen für die Steuererklärung bereithalten:
- Nachweis über ausländische Einkünfte
- Kontoauszüge und Zahlungsbelege
- Verträge mit Auftraggebern
- Nachweis über bereits im Ausland gezahlte Steuern
Selbstständige und Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen
Selbstständige (toiminimi) werden mit ihrem Gewinn persönlich besteuert. Der Gewinn wird aufgeteilt in Erwerbseinkommen (progressiv besteuert) und Kapitaleinkommen (30 bzw. 34 %).
Die Aufteilung erfolgt so: Als Kapitaleinkommen gilt maximal 20 % des Nettovermögens der Unternehmung (alternativ kann der Unternehmer auch 10 % oder 0 % wählen). Der Rest wird als Erwerbseinkommen besteuert.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung
Eine finnische Kapitalgesellschaft (osakeyhtiö, Oy) zahlt 20 % Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Dieser Satz liegt unter dem EU-Durchschnitt und macht Finnland für Unternehmensgründungen relativ attraktiv.
Das Mindestkapital für eine Aktiengesellschaft (Oy) wurde 2019 abgeschafft, du kannst also mit minimalem Kapital gründen.
Gewerbesteuer
Eine separate Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert in Finnland nicht. Die Körperschaftsteuer von 20 % ist die einzige Unternehmenssteuer auf Bundesebene.
Buchführungspflichten
Alle Unternehmen in Finnland sind buchführungspflichtig. Die Anforderungen richten sich nach der Unternehmensgröße:
- Kleine Unternehmen: Vereinfachte Buchführung möglich
- Mittlere und große Unternehmen: Doppelte Buchführung, Jahresabschluss nach finnischem GAAP oder IFRS
- Aufbewahrungsfrist: Mindestens sechs Jahre für Buchungsbelege, zehn Jahre für Jahresabschlüsse
Absetzbare Betriebsausgaben
Zu den absetzbaren Betriebsausgaben gehören:
- Büro- und Geschäftsräume (Miete, Nebenkosten)
- Geschäftsreisen und Bewirtung (50 % der Bewirtungskosten)
- Abschreibungen auf Anlagevermögen
- Personalkosten
- Marketing und Werbung
- Versicherungen
- Professionelle Dienstleistungen (Steuerberater, Rechtsanwalt)
Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitalertragssteuer (Zinsen, Dividenden)
Kapitaleinkünfte werden in Finnland mit einem gestaffelten Steuersatz besteuert:
- Bis 30.000 Euro: 30 %
- Über 30.000 Euro: 34 %
Dividenden aus finnischen börsennotierten Unternehmen sind zu 85 % steuerpflichtig, 15 % bleiben steuerfrei. Bei nicht börsennotierten Unternehmen gelten komplexere Regeln abhängig vom Wert der Beteiligung und dem mathematischen Wert der Anteile.
Zinseinkünfte unterliegen vollständig der Kapitalertragsteuer.
Besteuerung von Kursgewinnen
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Immobilien und anderen Vermögenswerten werden als Kapitaleinkommen mit 30 bzw. 34 % besteuert.
Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können fünf Jahre vorgetragen werden.
Immobilienertragsteuer
Beim Verkauf von Immobilien wird der Gewinn als Kapitaleinkommen besteuert. Die Anschaffungskosten und Verbesserungskosten werden vom Verkaufspreis abgezogen. Alternativ kann eine pauschale Anschaffungskostenregelung gewählt werden:
- 20 % des Verkaufspreises bei Besitz unter zehn Jahren
- 40 % des Verkaufspreises bei Besitz über zehn Jahren
Eine wichtige Ausnahme: Wenn du dein selbst bewohntes Eigenheim verkaufst und dort mindestens zwei Jahre ununterbrochen gelebt hast, ist der Gewinn vollständig steuerfrei.
Freibeträge für Kapitalerträge
Einen generellen Sparerfreibetrag wie in Deutschland gibt es in Finnland nicht. Jeder Euro Kapitalertrag ist steuerpflichtig. Allerdings sind Verkäufe von Vermögenswerten bis zu einem Gesamterlös von 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei.
Besonderheiten bei ausländischen Depots
Ausländische Kapitalerträge müssen in der finnischen Steuererklärung angegeben werden. Im Ausland einbehaltene Quellensteuer wird auf Antrag auf die finnische Steuer angerechnet, maximal bis zur Höhe der finnischen Steuer auf diese Einkünfte.
Du bist verpflichtet, ausländische Konten und Depots der Steuerbehörde zu melden. Finnland nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, sodass die Behörden ohnehin Informationen über Auslandskonten erhalten.
Rentner
Besteuerung gesetzlicher Renten (DE/CH/AT)
Deutsche gesetzliche Renten werden nach dem DBA Deutschland-Finnland ausschließlich in Deutschland besteuert. Du musst sie zwar in deiner finnischen Steuererklärung angeben, aber sie werden von der finnischen Steuer freigestellt (mit Progressionsvorbehalt).
Schweizer AHV-Renten werden grundsätzlich im Wohnsitzstaat, also Finnland, besteuert. Schweizer Quellensteuer wird angerechnet.
Österreichische gesetzliche Renten werden nach dem DBA überwiegend in Österreich besteuert, unterliegen in Finnland aber dem Progressionsvorbehalt.
Besteuerung privater Renten und Pensionen
Private Renten aus Lebensversicherungen oder betrieblichen Versorgungswerken werden in Finnland als Erwerbseinkommen besteuert und unterliegen damit der progressiven Einkommensteuer plus Kommunalsteuer.
Pensionen aus öffentlichen Dienstverhältnissen werden grundsätzlich im Quellenstaat besteuert, sofern der Empfänger nicht die finnische Staatsangehörigkeit besitzt.
Doppelbesteuerungsabkommen für Renten
Die DBAs mit den DACH-Ländern regeln die Rentenbesteuerung unterschiedlich:
- Deutschland: Sozialversicherungsrenten werden im Quellenstaat (Deutschland) besteuert
- Schweiz: Renten werden im Wohnsitzstaat (Finnland) besteuert
- Österreich: Ähnlich wie Deutschland, Sozialversicherungsrenten werden in Österreich besteuert
Altersfreibeträge
Rentner profitieren von einem speziellen Pensionseinkommen-Abzug (eläketulovähennys), der die Steuerbelastung bei niedrigen und mittleren Renten reduziert. Der Abzug verringert sich progressiv bei steigendem Einkommen.
Zusätzlich gibt es einen Altersabzug bei der Kommunalsteuer für Personen über 65 Jahren mit geringem Einkommen.
3. Vermögensteuer
Finnland hat die Vermögensteuer im Jahr 2006 abgeschafft. Es gibt daher keine jährliche Besteuerung des Nettovermögens.
Dies unterscheidet Finnland positiv von einigen anderen europäischen Ländern und macht es für vermögende Auswanderer attraktiver, auch wenn die laufenden Einkommensteuern hoch sind.
Allerdings wird Vermögen indirekt über andere Steuern erfasst:
- Immobilienbesitz unterliegt der Grundsteuer
- Kapitalerträge werden besteuert
- Bei Übertragungen greifen Erbschafts- und Schenkungssteuer
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
Alle Kapitalerträge werden einheitlich besteuert:
- Bis 30.000 Euro Kapitaleinkünfte: 30 %
- Über 30.000 Euro Kapitaleinkünfte: 34 %
Dies gilt für:
- Zinsen aus Bankguthaben und Anleihen
- Dividenden (mit Teilfreistellung)
- Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen
- Mieteinnahmen
- Lizenzgebühren
Besonderheit bei Dividenden:
- Börsennotierte Unternehmen: 85 % steuerpflichtig, 15 % steuerfrei
- Nicht börsennotierte Unternehmen: Komplexe Regeln basierend auf dem mathematischen Wert der Anteile; ein Teil kann als steuerfreies Einkommen behandelt werden
Quellensteuer
Finnland erhebt folgende Quellensteuern auf Zahlungen an Ausländer:
- Dividenden: 20 % (durch DBA oft reduziert auf 15 % oder weniger)
- Zinsen: Keine Quellensteuer für die meisten Zinszahlungen
- Lizenzgebühren: 20 % (durch DBA oft reduziert)
Für Dividenden an deutsche, österreichische oder Schweizer Anleger wird die Quellensteuer durch die jeweiligen DBA typischerweise auf 15 % begrenzt.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Wenn du als finnischer Steuerresident ausländische Dividenden oder andere Kapitaleinkünfte erhältst, auf die im Ausland Quellensteuer einbehalten wurde, kannst du diese auf deine finnische Steuer anrechnen lassen.
Die Anrechnung ist begrenzt auf den Betrag, den Finnland auf diese Einkünfte erheben würde. Überschüssige ausländische Quellensteuer kann nicht erstattet werden, aber teilweise auf andere Jahre vorgetragen werden.
Meldepflichten
Du musst in deiner Steuererklärung alle Kapitaleinkünfte angeben, auch wenn sie im Ausland erzielt wurden. Insbesondere:
- Ausländische Bankkonten und Depots
- Dividenden und Zinsen aus dem Ausland
- Verkäufe von ausländischen Wertpapieren
- Kryptowährungsgewinne
Finnland erhält automatisch Informationen über Finanzkonten aus den meisten Ländern durch den CRS-Informationsaustausch. Eine Nichtangabe kann daher zu erheblichen Strafen führen.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer (Kiinteistövero)
Die jährliche Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben und variiert je nach Gemeinde und Art der Immobilie:
| Immobilienart | Steuersatz |
|---|---|
| Allgemeine Grundsteuer | 0,93 bis 2,00 % |
| Dauerhaft bewohnte Wohngebäude | 0,41 bis 1,00 % |
| Sonstige Wohngebäude (z.B. Ferienhäuser) | 0,93 bis 2,00 % |
| Unbebaute Baugrundstücke | 2,00 bis 6,00 % |
| Kraftwerke | Bis zu 3,10 % |
Die Bemessungsgrundlage ist der steuerliche Wert der Immobilie, der typischerweise unter dem Marktwert liegt.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Kauf einer Immobilie in Finnland fällt Grunderwerbsteuer (varainsiirtovero) an:
- Grundstücke und Gebäude: 3 %
- Wohnungsaktien (Eigentumswohnungen): 1,5 %
- Sonstige Wertpapiere: 1,6 %
Erstkäufer im Alter von 18 bis 39 Jahren, die ihre erste eigene Wohnung kaufen und diese selbst bewohnen werden, sind von der Grunderwerbsteuer befreit.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie wird als Kapitaleinkommen mit 30 bzw. 34 % besteuert. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Erwerbsnebenkosten minus Verbesserungskosten = steuerpflichtiger Gewinn
Alternativ kann eine Pauschale angesetzt werden:
- 20 % des Verkaufspreises bei Besitz unter 10 Jahren
- 40 % des Verkaufspreises bei Besitz über 10 Jahren
Steuerbefreiung für Eigenheime: Wenn du deine selbst bewohnte Immobilie verkaufst und dort mindestens zwei Jahre ununterbrochen gewohnt hast, ist der Gewinn vollständig steuerfrei. Dies ist eine der wichtigsten Steuervergünstigungen in Finnland.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden als Kapitaleinkommen mit 30 bzw. 34 % besteuert. Du kannst folgende Kosten absetzen:
- Abschreibungen (4 % pro Jahr für Wohngebäude)
- Zinsen auf Darlehen für die Immobilie
- Instandhaltung und Reparaturen
- Hausverwaltungskosten
- Versicherungen
- Grundsteuer
Verluste aus Vermietung können mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden.
Steuervorteile bei Eigennutzung
Neben der Steuerfreiheit beim Verkauf nach zwei Jahren Eigennutzung gibt es weitere Vorteile:
- Hypothekenzinsen sind zu 10 % als Abzug vom Kapitaleinkommen absetzbar
- Renovierungskosten für die selbst genutzte Wohnung können unter bestimmten Umständen steuermindernd geltend gemacht werden (Haushaltsabzug)
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad
Finnland erhebt sowohl Erbschafts- als auch Schenkungssteuer. Die Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Zuwendung.
Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Eltern, deren Nachkommen):
| Wert der Erbschaft/Schenkung | Steuersatz |
|---|---|
| 20.000 bis 40.000 Euro | 7 % |
| 40.000 bis 60.000 Euro | 10 % |
| 60.000 bis 200.000 Euro | 13 % |
| 200.000 bis 1.000.000 Euro | 16 % |
| Über 1.000.000 Euro | 17 % |
Steuerklasse II (alle anderen Empfänger):
| Wert der Erbschaft/Schenkung | Steuersatz |
|---|---|
| 20.000 bis 40.000 Euro | 19 % |
| 40.000 bis 60.000 Euro | 25 % |
| 60.000 bis 200.000 Euro | 29 % |
| 200.000 bis 1.000.000 Euro | 31 % |
| Über 1.000.000 Euro | 33 % |
Freibeträge
Der Grundfreibetrag für Erbschaften und Schenkungen beträgt 20.000 Euro pro Empfänger und Zuwendung. Alles darunter ist steuerfrei.
Zusätzlich gibt es spezielle Freibeträge:
- Überlebende Ehepartner: Zusätzlicher Abzug von bis zu 90.000 Euro
- Minderjährige Kinder: Zusätzlicher Abzug von bis zu 60.000 Euro, wenn sie direkte Erben sind
- Lebensversicherungsleistungen: Zur Hälfte steuerfrei, maximal 35.000 Euro
Bewertung von Vermögen
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Verkehrswert (Marktwert) zum Zeitpunkt des Todes bzw. der Schenkung. Bei Immobilien wird oft auf Vergleichswerte oder Ertragswertverfahren zurückgegriffen.
Für nicht börsennotierte Unternehmensanteile gibt es spezielle Bewertungsregeln, die oft zu einer Bewertung unter dem tatsächlichen Marktwert führen.
Internationale Aspekte
Finnland besteuert Erbschaften und Schenkungen, wenn:
- Der Erblasser/Schenker in Finnland ansässig war, oder
- Der Empfänger in Finnland ansässig ist, oder
- Sich finnisches Vermögen (insbesondere Immobilien) im Nachlass befindet
Doppelbesteuerung kann entstehen, wenn mehrere Länder Ansprüche erheben. Finnland hat nur wenige spezielle Erbschaftsteuerabkommen geschlossen (unter anderem mit Frankreich und den Niederlanden, aber nicht mit den DACH-Ländern). In anderen Fällen erfolgt eine unilaterale Entlastung durch Anrechnung ausländischer Steuern.
7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze
Finnland hat einen der höchsten Mehrwertsteuersätze in der EU:
| Kategorie | Steuersatz |
|---|---|
| Regelsteuersatz | 25,5 % |
| Ermäßigt I (Lebensmittel, Restaurant, Tierfutter) | 14 % |
| Ermäßigt II (Bücher, Medikamente, Hotel, Personenbeförderung, Kulturveranstaltungen) | 10 % |
Der Regelsteuersatz wurde zum 1. September 2024 von 24 % auf 25,5 % erhöht.
Kleinunternehmerregelung
Finnland hat zum 1. Januar 2025 die EU-weite Kleinunternehmerregelung umgesetzt. Die Grenze liegt bei einem Jahresumsatz von 15.000 Euro. Unternehmer unter dieser Grenze können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen und müssen dann keine Umsatzsteuer ausweisen, können aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Die bisherige Umsatzsteuererleichterung für Kleinunternehmer (huojennus) wurde im Zuge dessen abgeschafft.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Unternehmer müssen sich bei der Steuerbehörde für die Umsatzsteuer registrieren, wenn ihr Umsatz die Kleinunternehmergrenze überschreitet. Die Registrierung erfolgt über das Unternehmens- und Gesellschaftsregister (ytj.fi).
Umsatzsteuervoranmeldungen sind typischerweise monatlich oder vierteljährlich abzugeben, abhängig vom Umsatzvolumen.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer und führt sie ab. Dies betrifft insbesondere:
- B2B-Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern
- Innergemeinschaftliche Lieferungen
Als finnischer Unternehmer musst du zusammenfassende Meldungen (EC Sales List) abgeben, wenn du Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringst.
8. Weitere relevante Steuern
Kfz-Steuer
Finnland erhebt mehrere Kfz-bezogene Steuern:
Fahrzeugsteuer (Ajoneuvovero): Eine jährliche Steuer, die sich aus einem Grundbetrag und einer CO2-abhängigen Komponente zusammensetzt. Die Steuer variiert je nach Fahrzeugtyp und Emissionen zwischen 100 und 600 Euro pro Jahr.
Kfz-Zulassungssteuer (Autovero): Wird beim Erstkauf oder Import eines Fahrzeugs fällig. Die Steuer basiert auf dem CO2-Ausstoß und kann bei Fahrzeugen mit hohen Emissionen bis zu 50 % des Kaufpreises betragen. Elektrofahrzeuge sind weitgehend befreit.
Alkohol- und Tabaksteuer
Finnland hat sehr hohe Verbrauchsteuern auf Alkohol und Tabak:
- Spirituosen: Etwa 50 Euro pro Liter reinem Alkohol
- Bier: Etwa 1,80 Euro pro Liter
- Wein: Etwa 3,50 Euro pro Liter
- Zigaretten: Über 9 Euro pro Packung
Diese hohen Steuern erklären die bekannten Einkaufsfahrten von Finnen nach Estland.
Süßigkeitensteuer
Finnland erhebt eine Verbrauchsteuer auf Süßwaren, Speiseeis und alkoholfreie Getränke. Die Steuer beträgt etwa 0,95 Euro pro Kilogramm für Süßwaren und 0,22 Euro pro Liter für gesüßte Getränke.
Stromsteuer
Elektrizität unterliegt einer Verbrauchssteuer, die nach Nutzergruppen differenziert:
- Haushalte und öffentliche Einrichtungen: 2,253 Cent pro kWh
- Industrie: 0,05 Cent pro kWh
Rundfunkgebühr (Yle-vero)
Statt einer Haushaltsabgabe wie in Deutschland erhebt Finnland eine einkommensabhängige Rundfunksteuer:
- 2,5 % des Erwerbseinkommens über 14.000 Euro
- Maximum: 163 Euro pro Jahr
- Unternehmen zahlen basierend auf ihrem steuerpflichtigen Einkommen
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Finnland bietet trotz hoher Steuersätze einige legale Optimierungsmöglichkeiten:
Steuerprogramm für Schlüsselkräfte (Avainhenkilö): Ausländische Spezialisten und Führungskräfte können für die ersten 48 Monate einen reduzierten Steuersatz von nur 32 % auf ihr Gehalt beantragen. Voraussetzungen:
- Monatliches Bruttogehalt von mindestens 5.800 Euro
- Spezielle Fachkenntnisse, die in Finnland knapp sind
- Kein finnischer Wohnsitz in den letzten fünf Jahren
Haushaltsabzug (Kotitalousvähennys): Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können bis zu 2.250 Euro pro Jahr von der Steuer abgezogen werden.
Timing des Umzugs
Der Zeitpunkt deines Umzugs kann steuerlich relevant sein:
- Umzug gegen Jahresende: Du vermeidest möglicherweise die volle finnische Steuerpflicht für das Umzugsjahr
- Aufenthalt unter sechs Monaten: Du bleibst beschränkt steuerpflichtig und versteuerst nur finnische Einkünfte
- Planung vor dem 1. Januar: Ein Umzug zum Jahreswechsel ermöglicht eine klare Trennung der Steuerjahre
Günstige Unternehmensformen
Für Unternehmer können verschiedene Strukturen sinnvoll sein:
Osakeyhtiö (Oy): Die finnische GmbH mit 20 % Körperschaftsteuer. Gewinne können als Dividenden ausgeschüttet werden, wobei ein Teil steuerfrei bleibt. Besonders interessant bei höheren Gewinnen.
Toiminimi (Einzelunternehmen): Einfach zu gründen, aber Gewinne werden persönlich versteuert. Gut für kleine Einkünfte oder als Testphase.
Osuuskunta (Genossenschaft): Kann für bestimmte Geschäftsmodelle steuerlich attraktiv sein.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Maximiere folgende Abzüge und Freibeträge:
- Vollständige Ausnutzung des Erwerbseinkommensabzugs
- Pendlerpauschale bei Fahrten über den Selbstbehalt
- Haushaltsabzug für Handwerker und Haushaltshilfen
- Steuerfreier Verkauf des Eigenheims nach zwei Jahren Eigennutzung
- Altersvorsorgebeiträge (in gewissem Rahmen absetzbar)
Holding-Strukturen
Für größere Vermögen kann eine Holding-Struktur interessant sein:
- Eine finnische Holdinggesellschaft (Oy) kann Dividenden von EU-Tochtergesellschaften unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vereinnahmen (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie)
- Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen an qualifizierten Tochtergesellschaften können steuerfrei sein
- Professionelle Beratung ist hier unbedingt erforderlich
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Das finnische Steuersystem basiert auf vorausgefüllten Steuererklärungen:
- März/April: Du erhältst die vorausgefüllte Steuererklärung (esitäytetty veroilmoitus) von der Steuerbehörde
- Mai: Abgabefrist für Korrekturen und Ergänzungen (genaues Datum wird jährlich festgelegt)
- Bei korrekten Angaben: Keine Aktion erforderlich, Erklärung gilt als eingereicht
Für Unternehmen und Selbstständige:
- Einzelunternehmer: Ende April
- Kapitalgesellschaften: Vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen solltest du für die Steuererklärung bereithalten:
- Jahreslohnauszüge aller Arbeitgeber
- Nachweise über ausländische Einkünfte
- Belege für absetzbare Kosten (Fahrtkosten, Werbungskosten)
- Bankbescheinigungen über Zinseinkünfte
- Dividendenabrechnungen
- Dokumente über Immobilienverkäufe
- Nachweise über Renteneinkünfte
Online-Portale
Die finnische Steuerbehörde Vero bietet ein umfassendes Online-Portal:
- OmaVero (www.vero.fi/omavero): Persönliches Steuerportal für Privatpersonen
- Funktionen: Steuererklärung einreichen, Steuerkarte beantragen, Bescheide einsehen, Vorauszahlungen leisten
- Authentifizierung: Mit finnischer Bankkarte, mobilem Zertifikat oder Personalausweis
Das System ist sehr benutzerfreundlich und auch in Englisch verfügbar.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Ein Steuerberater ist in folgenden Fällen empfehlenswert:
- Komplexe internationale Einkünfte
- Unternehmensgründung oder Beteiligung
- Immobilienverkäufe mit Gewinn
- Erste Steuererklärung in Finnland (zur Eingewöhnung)
- Erbschaften oder größere Schenkungen
- Nutzung des Spezialistensteuerprogramms
Für einfache Arbeitnehmerverhältnisse ist die vorausgefüllte Erklärung oft ausreichend und kein Berater nötig.
Strafen bei Verspätung
Verspätete Abgabe oder fehlerhafte Angaben können teuer werden:
- Verspätungszuschlag: Bis zu 2.000 Euro bei Privatpersonen, mehr bei Unternehmen
- Steuerzuschlag bei Fehlern: 2 bis 10 % der nachträglich festgesetzten Steuer
- Strafzinsen: 7 % pro Jahr auf nicht gezahlte Steuern
- Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung: Strafrechtliche Konsequenzen
11. Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung
Das finnische Gesundheitssystem ist größtenteils steuerfinanziert. Arbeitnehmer zahlen zusätzlich:
- Krankenversicherungsbeitrag: 0,60 % (Pflegebeitrag)
- Tagegeldversicherung: 1,36 % (für Krankengeld und Elterngeld)
Die Leistungen umfassen:
- Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem mit geringen Eigenbeteiligungen
- Krankengeld ab dem zehnten Krankheitstag (vorher zahlt der Arbeitgeber)
- Elterngeld und Mutterschaftsleistungen
Rentenversicherung
Das finnische Rentensystem basiert auf einem einkommensabhängigen Umlageverfahren:
Arbeitnehmer (TyEL):
- Unter 53 und über 62 Jahre: 7,15 %
- 53 bis 62 Jahre: 8,65 %
Arbeitgeber:
- Durchschnittlich etwa 17 % (variiert je nach Branche und Unternehmensgröße)
Das Renteneintrittsalter steigt schrittweise und liegt für nach 1965 Geborene bei 65 Jahren mit flexiblem Rentenbeginn zwischen 63 und 70 Jahren.
Arbeitslosenversicherung
- Arbeitnehmerbeitrag: 1,50 %
- Arbeitgeberbeitrag: 0,52 % (kann je nach Lohnsumme variieren)
Zusätzlich gibt es gewerkschaftsnahe Arbeitslosenkassen, deren Mitgliedschaft freiwillig, aber für höheres Arbeitslosengeld empfehlenswert ist.
Pflegeversicherung
Eine separate Pflegeversicherung wie in Deutschland existiert nicht. Pflegeleistungen werden aus dem allgemeinen Steueraufkommen und den Kommunalhaushalten finanziert.
Gesamtbelastung im Vergleich zu DACH-Ländern
| Land | Arbeitnehmer-Sozialabgaben | Arbeitgeber-Sozialabgaben |
|---|---|---|
| Finnland | Ca. 10 bis 12 % | Ca. 20 bis 25 % |
| Deutschland | Ca. 20 % | Ca. 20 % |
| Österreich | Ca. 18 % | Ca. 21 % |
| Schweiz | Ca. 6 bis 7 % (AHV/IV/EO) | Ca. 6 bis 7 % |
Die Arbeitnehmer-Sozialabgaben in Finnland sind niedriger als in Deutschland und Österreich, allerdings sind die Einkommensteuern deutlich höher, sodass die Gesamtbelastung ähnlich oder höher ausfällt.
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung
| Steuerart | Finnland | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Spitzensteuersatz (inkl. Kommunal/Kirche) | Bis 56 % | Bis 47,5 % | Bis 55 % | 25 bis 45 % (kantonal) |
| Körperschaftsteuer | 20 % | 30 bis 33 % | 25 % | 12 bis 18 % (kantonal) |
| Kapitalertragsteuer | 30 bis 34 % | 26,375 % | 27,5 % | 0 % (Privatvermögen) |
| Mehrwertsteuer (Regelsatz) | 25,5 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Grunderwerbsteuer | 1,5 bis 3 % | 3,5 bis 6,5 % | 3,5 % | 0 bis 3 % (kantonal) |
| Erbschaftsteuer (Kinder) | Bis 17 % | Bis 30 % | 0 % | 0 bis 6 % (kantonal) |
| Vermögensteuer | Keine | Keine | Keine | 0,3 bis 1 % (kantonal) |
Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen
Beispiel 1: Angestellter mit 50.000 Euro Bruttojahresgehalt
| Finnland | Deutschland | Österreich | Schweiz (Zürich) | |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | Ca. 11.500 Euro | Ca. 7.500 Euro | Ca. 8.000 Euro | Ca. 5.500 Euro |
| Sozialabgaben AN | Ca. 5.300 Euro | Ca. 10.000 Euro | Ca. 9.000 Euro | Ca. 3.500 Euro |
| Netto | Ca. 33.200 Euro | Ca. 32.500 Euro | Ca. 33.000 Euro | Ca. 41.000 Euro |
Beispiel 2: Gutverdiener mit 100.000 Euro Bruttojahresgehalt
| Finnland | Deutschland | Österreich | Schweiz (Zürich) | |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | Ca. 33.000 Euro | Ca. 27.000 Euro | Ca. 29.000 Euro | Ca. 16.000 Euro |
| Sozialabgaben AN | Ca. 10.600 Euro | Ca. 11.500 Euro | Ca. 10.000 Euro | Ca. 7.000 Euro |
| Netto | Ca. 56.400 Euro | Ca. 61.500 Euro | Ca. 61.000 Euro | Ca. 77.000 Euro |
Beispiel 3: Kapitaleinkünfte von 50.000 Euro
| Finnland | Deutschland | Österreich | Schweiz | |
|---|---|---|---|---|
| Steuer auf Dividenden | Ca. 13.800 Euro | Ca. 13.200 Euro | Ca. 13.750 Euro | Ca. 4.000 Euro (nur Vorsteuer) |
| Steuer auf Kursgewinne | Ca. 16.000 Euro | Ca. 13.200 Euro | Ca. 13.750 Euro | 0 Euro |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Finnlands:
- Keine Vermögensteuer
- Moderate Körperschaftsteuer (20 %)
- Steuerfreier Eigenheimverkauf nach zwei Jahren
- Spezialistensteuerprogramm für Fachkräfte
- Niedrigere Grunderwerbsteuer für Wohnungen
- Abgeschafftes Mindestkapital für GmbH-Gründung
Nachteile Finnlands:
- Sehr hohe Einkommensteuer (Spitze über 50 %)
- Hohe Kapitalertragsteuer (30 bis 34 %)
- Höchste Mehrwertsteuer in der EU
- Keine Sparerfreibeträge
- Hohe Verbrauchsteuern (Alkohol, Tabak, Auto)
- Erbschaftsteuer auch für nahe Verwandte
Fazit
Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Finnland steuerlich?
Finnland ist steuerlich keine Oase, kann aber für bestimmte Profile interessant sein:
Geeignet für:
- Hochqualifizierte Fachkräfte, die das Spezialistenprogramm (32 % Flat Tax für 48 Monate) nutzen können
- Unternehmer, die eine Kapitalgesellschaft mit 20 % Körperschaftsteuer gründen wollen
- Menschen, die den umfassenden Sozialstaat und die damit verbundenen Leistungen schätzen
- Immobilienbesitzer, die ihr Eigenheim steuerfrei verkaufen wollen (nach zwei Jahren)
- Familien mit Kindern, die von Bildung, Sicherheit und Infrastruktur profitieren
Weniger geeignet für:
- Reine Steueroptimierer, die geringe Abgaben priorisieren
- Kapitalanleger mit hohen Dividenden- oder Zinseinkünften
- Rentner mit mittleren bis hohen Einkünften
- Digitale Nomaden ohne Spezialistenstatus
- Konsumfreudige Menschen (hohe Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern)
Wichtigste Punkte zusammengefasst
- Finnland ist ein Hochsteuerland mit Spitzensteuersätzen über 50 %
- Die 20 % Körperschaftsteuer macht Unternehmensgründungen attraktiv
- Kapitalerträge werden mit 30 bis 34 % besteuert, ohne Sparerfreibetrag
- Das Spezialistensteuerprogramm bietet 32 % Flat Tax für 48 Monate
- Keine Vermögensteuer, aber hohe Erbschaftsteuer
- Eigenheimverkauf nach zwei Jahren Eigennutzung steuerfrei
- Vorausgefüllte Steuererklärungen vereinfachen die Abwicklung
Empfehlung zu professioneller Beratung
Angesichts der Komplexität des finnischen Steuersystems und der internationalen Aspekte bei einer Auswanderung aus den DACH-Ländern empfehle ich dringend, vor dem Umzug einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater zu konsultieren. Besonders wichtig bei:
- Wegzugsbesteuerung aus Deutschland oder Österreich
- Unternehmensstrukturierung
- Nutzung des Spezialistenprogramms
- Rentenbesteuerung bei mehreren Einkommensquellen
- Größeren Vermögenswerten oder Erbschaftsplanung
Die finnische Steuerbehörde Vero bietet zudem kostenlose Beratung für Neuankömmlinge an.
FAQ
Wie hoch ist der Steuersatz in Finnland wirklich?
Die Gesamtbelastung aus staatlicher Einkommensteuer, Kommunalsteuer und Sozialabgaben kann bei Gutverdienern über 50 % erreichen. Für mittlere Einkommen liegt die effektive Belastung typischerweise bei 35 bis 45 %.
Kann ich als deutscher Rentner in Finnland Steuern sparen?
Eher nicht. Deutsche gesetzliche Renten werden weiterhin in Deutschland besteuert. Private Renten unterliegen der finnischen Einkommensteuer. Die Lebenshaltungskosten in Finnland sind zudem hoch.
Was ist das Spezialistensteuerprogramm und wie qualifiziere ich mich?
Das Programm bietet 32 % Flat Tax für 48 Monate bei einem Mindestgehalt von 5.800 Euro monatlich, speziellen Fachkenntnissen und keinem finnischen Wohnsitz in den letzten fünf Jahren. Der Antrag muss innerhalb von 90 Tagen nach Arbeitsbeginn gestellt werden.
Muss ich mein deutsches Depot in Finnland versteuern?
Ja, als finnischer Steuerresident musst du alle weltweiten Einkünfte angeben, einschließlich Dividenden, Zinsen und Kursgewinne aus deutschen Depots. Die deutsche Quellensteuer wird angerechnet.
Wie funktioniert die Steuererklärung in Finnland?
Du erhältst im Frühjahr eine vorausgefüllte Erklärung von der Steuerbehörde. Bei korrekten Angaben musst du nichts tun. Ergänzungen und Korrekturen können einfach online über OmaVero eingereicht werden.
Ist eine GmbH-Gründung in Finnland kompliziert?
Nein, die Gründung einer Osakeyhtiö (Oy) ist relativ einfach und seit 2019 ohne Mindestkapital möglich. Die Online-Registrierung dauert wenige Tage. Die Körperschaftsteuer von 20 % ist im EU-Vergleich günstig.
Was passiert, wenn ich nur sechs Monate in Finnland bleibe?
Bei einem Aufenthalt von genau sechs Monaten oder weniger bleibst du beschränkt steuerpflichtig und musst nur finnische Einkünfte versteuern. Überschreitest du die Grenze, wirst du für das gesamte Jahr unbeschränkt steuerpflichtig.
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Zuletzt aktualisiert: 23. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
