Steuersystem Estland für Auswanderer 2026: Kompletter Leitfaden

Estland gilt als digitaler Pionier Europas – und das spiegelt sich auch im Steuersystem wider. Das kleine baltische Land hat eines der innovativsten und unternehmerfreundlichsten Steuersysteme weltweit entwickelt. Besonders das einzigartige Körperschaftsteuersystem, bei dem Unternehmensgewinne erst bei Ausschüttung besteuert werden, macht Estland zu einem Magneten für Gründer und digitale Nomaden.

Das Steuersystem von Estland für Auswanderer
Das Steuersystem von Estland für Auswanderer

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz besticht Estland durch seine Einfachheit: Ein Flat-Tax-System mit einem einheitlichen Einkommensteuersatz von 20 %, keine Gewerbesteuer, keine Vermögensteuer und eine vollständig digitalisierte Steuerverwaltung. Während du in Deutschland mit komplexen Progressionsstufen und zahlreichen Steuerarten kämpfst, erledigst du deine estnische Steuererklärung in wenigen Minuten online.

Für Auswanderer aus dem DACH-Raum bietet Estland besonders attraktive Bedingungen: Die Gesamtsteuerbelastung liegt deutlich unter dem deutschen Niveau, das e-Residency-Programm ermöglicht auch Nicht-Residenten die Gründung estnischer Unternehmen, und die EU-Mitgliedschaft sorgt für Rechtssicherheit und einfache Niederlassung.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

Du wirst in Estland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du:

  • Deinen Wohnsitz (registrierte Adresse) in Estland hast
  • Dich mindestens 183 Tage innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten in Estland aufhältst
  • Als estnischer Staatsangehöriger im Ausland als Diplomat oder Regierungsangestellter arbeitest

Als unbeschränkt Steuerpflichtiger musst du dein weltweites Einkommen in Estland versteuern. Beschränkt Steuerpflichtige (Nicht-Residenten) versteuern hingegen nur ihre estnischen Einkünfte.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die 183-Tage-Regel ist in Estland flexibel gestaltet: Die Tage müssen nicht zusammenhängend sein und werden über einen rollierenden 12-Monats-Zeitraum gezählt. Dabei zählen auch Teilaufenthalte (Ankunfts- und Abreisetage) als volle Tage.

Neben der physischen Anwesenheit prüfen die estnischen Behörden auch weitere Faktoren wie den Mittelpunkt der Lebensinteressen, familiäre Bindungen und wirtschaftliche Verbindungen. Bei Grenzfällen entscheiden die Doppelbesteuerungsabkommen über die Zuordnung.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Estland hat mit allen drei DACH-Ländern umfassende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen:

Deutschland: Das DBA von 1998 (zuletzt geändert 2014) regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach der Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt. Besonderheit: Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur in Deutschland besteuert.

Österreich: Das DBA von 2001 folgt dem OECD-Musterabkommen und sieht ebenfalls die Freistellungsmethode vor. Österreichische Pensionen unterliegen in der Regel dem österreichischen Besteuerungsrecht.

Schweiz: Das DBA von 2002 enthält spezielle Regelungen für Grenzgänger und Ruhegehälter. Die Anrechnungsmethode kommt bei bestimmten Einkunftsarten zur Anwendung.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Beim Wegzug aus Deutschland greift § 6 AStG: Hältst du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft, werden die stillen Reserven (fiktiver Veräußerungsgewinn) besteuert. Bei Umzug in die EU/EWR kannst du eine zinslose Stundung beantragen, die Steuer wird dann erst bei tatsächlichem Verkauf oder Wegzug aus der EU fällig.

Österreich kennt mit § 27 Abs. 6 EStG eine ähnliche Regelung. Bei Wegzug in die EU wird die Steuerschuld auf Antrag ebenfalls gestundet.

Die Schweiz erhebt keine spezifische Wegzugssteuer, allerdings kann die Quellenbesteuerung bei der Auszahlung von Säule-2- und Säule-3a-Guthaben relevant werden.

Wichtig: Plane deinen Wegzug mindestens 6 bis 12 Monate im Voraus und lass dich von einem Steuerberater mit internationaler Expertise beraten, um böse Überraschungen zu vermeiden.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Estland besteuert Einkommen mit einem einheitlichen Flat-Tax-Satz von 20 %. Anders als in Deutschland gibt es keine Progressionsstufen – ob du 20.000 oder 200.000 Euro verdienst, der Steuersatz bleibt gleich.

Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt bis zu 7.848 Euro jährlich (654 Euro monatlich), ist aber einkommensabhängig gestaltet: Ab einem Jahreseinkommen von 14.400 Euro beginnt der Freibetrag zu sinken und entfällt vollständig bei einem Einkommen über 25.200 Euro. Diese degressive Gestaltung macht das System progressiver, als der Flat-Tax zunächst vermuten lässt.

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden. Steuernachzahlungen sind bis zum 1. Oktober fällig, Erstattungen erfolgen in der Regel innerhalb weniger Tage nach Einreichung.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Estland wird die Einkommensteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt (Quellenabzugsverfahren). Der Arbeitgeber ist für die korrekte Berechnung und Abführung verantwortlich.

Sozialversicherungsbeiträge:

  • Arbeitgeberanteil: 33 % (20 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung)
  • Arbeitnehmeranteil: 1,6 % Arbeitslosenversicherung + 2 % obligatorische Rentenversicherung (II. Säule)
  • Arbeitgeberanteil Arbeitslosenversicherung: 0,8 %

Die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer ist damit deutlich geringer als in Deutschland, wo allein der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung bei etwa 20 % liegt.

Absetzbare Werbungskosten: Estland kennt kein klassisches Werbungskostenabzugssystem wie Deutschland. Stattdessen gibt es begrenzte Abzugsmöglichkeiten für:

  • Fortbildungskosten (Kurse, Konferenzen)
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen (bis zu bestimmten Grenzen)
  • Hypothekenzinsen für die selbst genutzte Immobilie

Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert nicht. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich nicht absetzbar.

Digitale Nomaden

Estland war 2020 eines der ersten Länder, das ein spezielles Digital Nomad Visa einführte. Dieses Visum erlaubt dir, bis zu einem Jahr in Estland zu leben und für ausländische Arbeitgeber oder Kunden zu arbeiten.

Voraussetzungen:

  • Nachweis von mindestens 4.500 Euro monatlichem Einkommen (brutto)
  • Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Unternehmen oder Nachweis selbstständiger Tätigkeit
  • Krankenversicherungsnachweis

Steuerliche Behandlung:

  • Bei Aufenthalt unter 183 Tagen: keine estnische Steuerpflicht auf ausländische Einkünfte
  • Bei Aufenthalt über 183 Tagen: unbeschränkte Steuerpflicht auf weltweites Einkommen
  • Wichtig: Du musst nachweisen können, wo dein Einkommen versteuert wird

Home-Office-Regelungen: Arbeitest du remote für einen estnischen Arbeitgeber, gelten die normalen Arbeitnehmerregeln. Bei Arbeit für ausländische Arbeitgeber hängt die Besteuerung von deinem Steuerstatus und den DBA-Regelungen ab.

e-Residency: Das berühmte e-Residency-Programm begründet keine Steuerresidenz! Es ermöglicht lediglich die Gründung und Verwaltung eines estnischen Unternehmens digital. Die Steuerpflicht des Unternehmens und des Gesellschafters richten sich nach den normalen Regeln.

Selbstständige und Unternehmer

Estland bietet Unternehmern eines der attraktivsten Steuersysteme Europas:

Körperschaftsteuer: Die estnische Körperschaftsteuer ist einzigartig: 0 % auf einbehaltene Gewinne! Erst bei Gewinnausschüttung werden 20 % fällig (berechnet auf den Bruttobetrag, effektiv 20/80 = 25 % auf den Nettobetrag). Für regelmäßige Dividendenausschüttungen gilt seit 2019 ein reduzierter Satz von 14 % (effektiv 14/86 ≈ 16,3 %).

Gewerbesteuer: Existiert in Estland nicht. Die komplexe deutsche Gewerbesteuerberechnung entfällt vollständig.

Rechtsformen:

  • OÜ (Osaühing): Vergleichbar mit der deutschen GmbH, Mindestkapital 2.500 Euro (muss nicht sofort eingezahlt werden)
  • AS (Aktsiaselts): Aktiengesellschaft, Mindestkapital 25.000 Euro
  • FIE (Füüsilisest isikust ettevõtja): Einzelunternehmer, einfachste Form

Buchführungspflichten: Alle Unternehmen müssen ordnungsgemäße Bücher führen. Jahresabschlüsse sind elektronisch beim Handelsregister einzureichen. Für OÜs unter bestimmten Größenkriterien gibt es vereinfachte Anforderungen.

Absetzbare Betriebsausgaben: Grundsätzlich alle betrieblich veranlassten Ausgaben, darunter:

  • Gehälter und Sozialabgaben
  • Miete und Nebenkosten
  • Geschäftsreisen (aber Vorsicht bei Bewirtung: geldwerter Vorteil!)
  • Arbeitsmittel und Büroausstattung
  • Marketing und Werbung
  • Professionelle Dienstleistungen (Steuerberater, Rechtsanwalt)

Wichtig: Bei Sachzuwendungen an Mitarbeiter (Firmenwagen, Bewirtung) fällt Fringe Benefit Tax an – ebenfalls 20 % auf den geldwerten Vorteil.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Für FIRE-Anwärter (Financial Independence, Retire Early) und passive Einkommensbezieher bietet Estland interessante Perspektiven:

Kapitalertragsteuer:

  • Dividenden: Bereits an der Quelle mit 20 % (bzw. 14 %) besteuert, keine weitere Besteuerung auf Empfängerebene bei estnischen Unternehmen. Ausländische Dividenden unterliegen dem normalen Einkommensteuersatz von 20 %.
  • Zinsen: Grundsätzlich mit 20 % steuerpflichtig. Zinsen aus EU-Mitgliedstaaten können unter bestimmten Bedingungen steuerbefreit sein.
  • Kursgewinne: 20 % Einkommensteuer auf realisierte Gewinne. Keine Spekulationsfrist – egal wie lange du die Anlage gehalten hast.

Freibeträge für Kapitalerträge: Der allgemeine Grundfreibetrag von bis zu 7.848 Euro gilt auch für Kapitalerträge. Einen separaten Sparerpauschbetrag wie in Deutschland (1.000 Euro) gibt es nicht.

Ausländische Depots: Hältst du Wertpapiere bei ausländischen Brokern, musst du Gewinne und Dividenden selbst in der Steuererklärung angeben. Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer kann auf die estnische Steuer angerechnet werden (gemäß DBA-Regelungen).

Immobilienertragsteuer: Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien unterliegen grundsätzlich 20 % Einkommensteuer. Ausnahme: Selbst genutztes Wohneigentum kann steuerfrei veräußert werden, wenn es mindestens 2 Jahre als Hauptwohnsitz diente.

Vermögensverwaltende Strukturen: Anders als in Liechtenstein oder Luxemburg gibt es in Estland keine speziellen steuerbegünstigten Strukturen für Vermögensverwaltung. Das attraktive Körperschaftsteuersystem mit 0 % auf einbehaltene Gewinne kann jedoch für thesaurierende Anlagestrategien genutzt werden.

Rentner

Estland kann für Rentner aus dem DACH-Raum steuerlich interessant sein, allerdings gibt es wichtige Einschränkungen:

Deutsche gesetzliche Renten: Nach dem DBA Deutschland-Estland werden Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur in Deutschland besteuert. Du zahlst also weiterhin deutsche Einkommensteuer auf deine gesetzliche Rente – allerdings ohne deutschen Wohnsitz oft zu günstigeren Konditionen (beschränkte Steuerpflicht).

Österreichische Pensionen: Ähnlich wie bei Deutschland: Pensionen aus dem öffentlichen Dienst werden in Österreich besteuert. Bei privaten Pensionen kommt es auf die genaue Ausgestaltung an.

Schweizer Renten: AHV-Renten (1. Säule) werden in der Regel im Ansässigkeitsstaat (Estland) besteuert. Pensionskassenleistungen (2. Säule) können je nach Bezugsform unterschiedlich behandelt werden.

Private Renten und Betriebsrenten: Diese werden in der Regel in Estland mit 20 % besteuert. Der Grundfreibetrag von bis zu 7.848 Euro kann angewendet werden, sodass kleine Renten möglicherweise steuerfrei bleiben.

Altersfreibeträge: Estland kennt keinen speziellen Altersfreibetrag wie Deutschland. Der allgemeine Grundfreibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen gleichermaßen.

Praktischer Hinweis: Als Rentner in Estland solltest du unbedingt prüfen, welche Renten wo besteuert werden. Eine doppelte Besteuerung wird durch die DBA vermieden, aber die Aufteilung der Besteuerungsrechte kann komplex sein.

3. Vermögensteuer

Estland erhebt keine Vermögensteuer. Dein Nettovermögen – egal ob in Form von Bargeld, Wertpapieren, Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen – wird nicht jährlich besteuert.

Das unterscheidet Estland deutlich von der Schweiz, wo Kantone eine jährliche Vermögensteuer erheben (typischerweise 0,1 bis 0,5 % des Nettovermögens). Auch Deutschland diskutiert regelmäßig die Wiedereinführung einer Vermögensteuer, die seit 1997 nicht mehr erhoben wird.

Für vermögende Auswanderer bedeutet dies: Du kannst Vermögen in Estland aufbauen und halten, ohne laufende Steuerbelastung auf den Bestand. Besteuert werden nur die Erträge (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen) und Veräußerungsgewinne.

4. Kapitalertragsteuer

Die Besteuerung von Kapitaleinkünften in Estland folgt dem allgemeinen Einkommensteuersatz:

AnlageformSteuersatzBemerkungen
Dividenden (inländisch)20 % / 14 %Bereits auf Unternehmensebene besteuert
Dividenden (ausländisch)20 %Anrechnung ausländischer Quellensteuer möglich
Zinsen20 %Allgemeiner Einkommensteuersatz
Kursgewinne20 %Keine Haltefrist, keine Abgeltungssteuer
Kryptowährungen20 %Als Kapitalgewinne behandelt

Quellensteuer: Estland erhebt auf ausgehende Dividenden und Zinsen an Nicht-Residenten eine Quellensteuer von 20 %. Diese kann durch DBA-Regelungen reduziert werden (typischerweise auf 5 bis 15 % bei Dividenden, 0 bis 10 % bei Zinsen).

Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Wurde im Ausland bereits Quellensteuer einbehalten (z.B. 15 % US-Quellensteuer auf amerikanische Dividenden), kannst du diese auf die estnische Steuer anrechnen. Übersteigt die ausländische Steuer die estnische, verfällt der überschießende Betrag allerdings.

Meldepflichten: Ausländische Konten und Depots müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Der automatische Informationsaustausch (CRS) sorgt ohnehin dafür, dass die estnischen Behörden über ausländische Finanzkonten informiert werden.

Verlustverrechnung: Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden. Ein Verlustvortrag ist möglich, allerdings nur innerhalb derselben Einkunftsart.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer (Maamaks)

Estland erhebt eine jährliche Grundsteuer auf Grundstücke. Wichtig: Die Steuer wird nur auf den Grund und Boden erhoben, nicht auf Gebäude!

  • Steuersatz: 0,1 bis 2,5 % des Bodenwerts (je nach Gemeinde)
  • Typische Sätze: In Tallinn 2,5 % für Gewerbegrundstücke, 0,1 bis 0,6 % für Wohngrundstücke
  • Befreiung: Wohngrundstücke bis 1.500 m² in Städten und 2 ha in ländlichen Gebieten sind von der Grundsteuer befreit, wenn der Eigentümer dort seinen Hauptwohnsitz hat
  • Zahlungstermine: 31. März und 1. Oktober (bei Beträgen über 64 Euro in zwei Raten)

Grunderwerbsteuer

Beim Kauf einer Immobilie in Estland gibt es keine Grunderwerbsteuer im eigentlichen Sinne. Es fallen lediglich an:

  • Notargebühren: Abhängig vom Kaufpreis, typischerweise 0,1 bis 0,4 %
  • Staatliche Gebühren: Registrierung im Grundbuch ca. 0,04 bis 0,25 % des Kaufpreises

Im Vergleich zu Deutschland (3,5 bis 6,5 % Grunderwerbsteuer) oder Österreich (3,5 %) ist der Immobilienkauf in Estland damit erheblich günstiger.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien unterliegen grundsätzlich der 20 % Einkommensteuer.

Ausnahmen:

  • Selbst genutzte Wohnimmobilie: Steuerfrei, wenn mindestens 2 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt
  • Land- und forstwirtschaftliche Flächen: Steuerfrei unter bestimmten Bedingungen
  • Restitutionsimmobilien: Sonderregelungen für nach 1991 zurückerhaltene Immobilien

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen werden als normales Einkommen mit 20 % besteuert. Absetzbar sind:

  • Abschreibungen auf Gebäude
  • Reparatur- und Instandhaltungskosten
  • Versicherungen
  • Verwaltungskosten
  • Hypothekenzinsen (für vermietete Objekte)

Hinweis: Vermietest du möbliert über Plattformen wie Airbnb, können zusätzliche Registrierungspflichten und touristische Abgaben anfallen.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Estland gehört zu den wenigen EU-Ländern ohne Erbschafts- und Schenkungssteuer. Seit der Abschaffung 2015 können Vermögenswerte vollständig steuerfrei vererbt oder verschenkt werden – unabhängig von:

  • Der Höhe des Vermögens
  • Dem Verwandtschaftsgrad
  • Der Art des Vermögens (Geld, Immobilien, Unternehmen, etc.)

Internationale Aspekte:

Erben aus Deutschland müssen beachten: Das deutsche Erbschaftsteuerrecht kann auch bei im Ausland lebenden deutschen Staatsangehörigen zur Anwendung kommen. Deutschland besteuert Erbschaften und Schenkungen, wenn:

  • Der Erblasser/Schenker deutscher Staatsangehöriger war und weniger als 5 Jahre im Ausland lebte
  • Der Erbe/Beschenkte in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist
  • Sich in Deutschland befindliches Vermögen übertragen wird

Das DBA mit Estland enthält keine Regelungen zur Erbschaftsteuer, sodass bei grenzüberschreitenden Fällen komplexe Situationen entstehen können.

Tipp: Bei größeren Vermögen und grenzüberschreitenden Familienkonstellationen ist eine vorausschauende Nachlassplanung mit spezialisierten Beratern unerlässlich.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Steuersätze

Estland erhebt folgende Umsatzsteuersätze:

KategorieSteuersatzAnwendungsbereich
Regelsteuersatz22 %Die meisten Waren und Dienstleistungen
Ermäßigter Satz9 %Bücher, Periodika, Beherbergung, Medikamente, Veranstaltungstickets
Nullsatz0 %Exporte, internationale Beförderung

Der estnische Regelsteuersatz von 22 % liegt über dem deutschen (19 %), aber unter dem österreichischen (20 %) und deutlich unter dem schweizerischen Normalsatz (8,1 %).

Kleinunternehmerregelung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 40.000 Euro können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Diese Regelung ist vergleichbar mit der deutschen Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), allerdings liegt die Grenze in Deutschland bei 22.000 Euro.

Vorteile:

  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
  • Keine monatliche/quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung
  • Geringerer Verwaltungsaufwand

Nachteile:

  • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • Möglicherweise weniger attraktiv für B2B-Kunden

Umsatzsteuerpflicht und Registrierung

Du musst dich für die Umsatzsteuer registrieren, wenn:

  • Dein Jahresumsatz in Estland 40.000 Euro übersteigt
  • Du steuerpflichtige Waren aus anderen EU-Ländern im Wert von über 10.000 Euro pro Jahr beziehst
  • Du freiwillig optierst

Reverse-Charge-Verfahren: Bei B2B-Geschäften mit EU-Ausland kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer und kann gleichzeitig den Vorsteuerabzug geltend machen.

Abgabefristen:

  • Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 20. des Folgemonats
  • Jahreserklärung nicht erforderlich (monatliche Meldungen gelten als abschließend)

8. Weitere relevante Steuern

Kfz-Steuer

Estland erhebt keine jährliche Kfz-Steuer. Du zahlst lediglich:

  • Registrierungsgebühr: Einmalig bei Zulassung (ca. 130 bis 190 Euro)
  • Technische Überwachung: Jährliche Hauptuntersuchung (ca. 25 bis 50 Euro)

Im Vergleich zu Deutschland (jährliche Kfz-Steuer nach Hubraum und CO₂) ist das ein erheblicher Vorteil, besonders bei größeren Fahrzeugen.

Verbrauchsteuern (Akzise)

Estland erhebt Verbrauchsteuern auf:

  • Kraftstoffe: Benzin ca. 0,56 Euro/Liter, Diesel ca. 0,49 Euro/Liter
  • Alkohol: Progressive Besteuerung nach Alkoholgehalt
  • Tabak: Eine Schachtel Zigaretten kostet etwa 5 bis 6 Euro (davon ca. 3,50 Euro Steuern)
  • Energie: Strom und Gas

Sozialsteuer (Sotsiaalmaks)

Technisch keine Steuer, aber wichtig: Der Arbeitgeber zahlt 33 % des Bruttogehalts als Sozialsteuer. Diese finanziert das Kranken- und Rentensystem. Als Selbstständiger musst du diese Abgabe selbst leisten (Mindestbeitrag auf Basis des Mindestlohns).

Weitere Abgaben

  • Touristenabgabe: Einige Gemeinden können lokale Übernachtungsabgaben erheben
  • Umweltabgaben: Für Verpackungen, bestimmte Chemikalien
  • Glücksspielsteuer: 5 % auf Glücksspieleinsätze

Luxussteuer

Eine spezifische Luxussteuer existiert in Estland nicht.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Estlands Steuersystem bietet bereits viele Vorteile, aber es gibt zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten:

1. Unternehmensstruktur mit Gewinnthesaurierung

Die 0 % Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne ist das Herzstück der estnischen Steueroptimierung:

  • Gründe eine OÜ (estnische GmbH)
  • Lasse Gewinne im Unternehmen (keine Ausschüttung)
  • Reinvestiere in Wachstum oder halte als Kapitalreserve
  • Bei Bedarf: Ausschüttung zum reduzierten Satz von 14 % (bei regelmäßigen Dividenden)

Beispielrechnung:

SzenarioDeutschlandEstland (mit Thesaurierung)
Gewinn vor Steuern100.000 €100.000 €
Körperschaftsteuer~30.000 €0 €
Zur Reinvestition~70.000 €100.000 €

2. Timing des Umzugs

  • Jahreswechsel nutzen: Ziehe zu Jahresbeginn um, um ein volles Steuerjahr in Estland zu haben
  • Vor großen Realisierungen: Bei geplanten Unternehmensverkäufen oder Aktienveräußerungen kann der vorherige Umzug vorteilhaft sein
  • Wegzugsbesteuerung beachten: Mindestens 7 Jahre Planung bei wesentlichen Beteiligungen

3. Nutzung des Grundfreibetrags

Der degressive Grundfreibetrag von bis zu 7.848 Euro jährlich sollte optimal genutzt werden:

  • Bei Einkommen unter 14.400 Euro: Voller Freibetrag verfügbar
  • Bei höheren Einkommen: Überlege Einkommensverschiebung zwischen Ehepartnern

4. Investitionsrücklage im Unternehmen

Halte einen Teil der Unternehmensgewinne als Investitionsrücklage. Diese kann für:

  • Immobilienerwerb durch das Unternehmen
  • Wertpapieranlagen
  • Geschäftserweiterung

verwendet werden – alles ohne sofortige Besteuerung.

Holding-Strukturen

Eine estnische Holdinggesellschaft kann in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein:

Vorteile:

  • Dividenden von Tochtergesellschaften (EU) können steuerfrei vereinnahmt werden (Mutter-Tochter-Richtlinie)
  • Keine Besteuerung, solange nicht an natürliche Personen ausgeschüttet wird
  • EU-Rechtsrahmen und -Rechtssicherheit

Nachteile:

  • Substanzanforderungen beachten (keine reine Briefkastenfirma)
  • Komplexere Struktur und höhere Verwaltungskosten
  • Potenzielle Hinzurechnungsbesteuerung im Herkunftsland

Wichtig: Holding-Strukturen erfordern sorgfältige Planung mit spezialisierten Steuerberatern. Die Anforderungen an wirtschaftliche Substanz wurden in den letzten Jahren verschärft.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

WasFrist
Einkommensteuererklärung (Privatpersonen)30. April
Steuernachzahlung1. Oktober
Umsatzsteuervoranmeldung20. des Folgemonats
Jahresabschluss Unternehmen6 Monate nach Geschäftsjahresende

Die digitale Steuererklärung

Estland ist Vorreiter bei der digitalen Verwaltung. Die Steuererklärung erfolgt komplett online über das e-MTA-Portal (Maksu- ja Tolliamet):

Vorausgefüllte Daten: Das Finanzamt hat bereits folgende Informationen:

  • Lohndaten von Arbeitgebern
  • Bankzinsen
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Spenden an registrierte Organisationen
  • Hypothekenzinsen

Ablauf:

  1. Anmeldung mit ID-Card, Mobile-ID oder Smart-ID
  2. Vorausgefüllte Erklärung prüfen
  3. Eventuelle Ergänzungen (ausländische Einkünfte, Abzüge)
  4. Absenden mit digitaler Signatur
  5. Erstattung meist innerhalb weniger Tage

Die meisten Esten benötigen weniger als 5 Minuten für ihre Steuererklärung!

Benötigte Unterlagen

Für ausländische Einkünfte solltest du bereithalten:

  • Lohnabrechnungen ausländischer Arbeitgeber
  • Dividendenabrechnungen und Quellensteuerbescheinigungen
  • Verkaufsbelege für Wertpapiere
  • Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen (bei Vermietung)
  • Nachweis über bereits im Ausland gezahlte Steuern

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Für einfache Fälle (estnisches Gehalt, keine ausländischen Einkünfte) ist kein Steuerberater nötig. Empfehlenswert ist professionelle Hilfe bei:

  • Komplexen internationalen Konstellationen
  • Unternehmenseinkünften und Gesellschafterstrukturen
  • Erstmaliger Steuererklärung nach Zuzug
  • Geltendmachung von DBA-Vorteilen

Kosten für einen Steuerberater in Estland: ca. 50 bis 150 Euro für eine einfache Privatperson, 200 bis 500 Euro für Unternehmer.

Strafen bei Verspätung

  • Verspätete Abgabe: Bis zu 300 Euro Strafgebühr
  • Verspätete Zahlung: 0,06 % Verzugszinsen pro Tag (ca. 22 % p.a.)
  • Falsche Angaben: Je nach Schwere bis zu 32.000 Euro oder strafrechtliche Konsequenzen

11. Sozialversicherungsbeiträge

Übersicht des Systems

Das estnische Sozialversicherungssystem ist schlanker als das deutsche:

VersicherungArbeitgeberArbeitnehmerGesamt
Krankenversicherung13 %0 %13 %
Rentenversicherung (I. Säule)20 %0 %20 %
Rentenversicherung (II. Säule)0 %2 %2 %
Arbeitslosenversicherung0,8 %1,6 %2,4 %
Gesamt33,8 %3,6 %37,4 %

Krankenversicherung

Die estnische Krankenversicherung wird vollständig vom Arbeitgeber (bzw. bei Selbstständigen vom Unternehmer selbst) finanziert. Der Beitrag von 13 % ist Teil der Sozialsteuer.

Leistungen:

  • Ärztliche Behandlung
  • Krankenhausaufenthalte
  • Medikamente (mit Zuzahlung)
  • Zahnbehandlung für Kinder

Wichtig: Als Selbstständiger musst du die Sozialsteuer selbst abführen, um Krankenversicherungsschutz zu erhalten. Die Mindestbemessungsgrundlage liegt beim Mindestlohn.

Rentenversicherung

Estland hat ein Drei-Säulen-System:

I. Säule (staatlich):

  • Umlagefinanziert
  • Beitrag: 20 % (in der Sozialsteuer enthalten)
  • Renteneintrittsalter: 65 Jahre (ab 2026: 65 Jahre 3 Monate, schrittweise steigend)

II. Säule (kapitalgedeckt, teilweise obligatorisch):

  • 2 % Arbeitnehmerbeitrag + 4 % staatlicher Zuschuss
  • Investition in private Pensionsfonds
  • Seit 2021 freiwilliger Ausstieg möglich

III. Säule (freiwillig):

  • Private Altersvorsorge
  • Steuervorteile: Beiträge bis zu 15 % des Bruttoeinkommens (max. 6.000 Euro) absetzbar

Arbeitslosenversicherung

  • Arbeitnehmer: 1,6 %
  • Arbeitgeber: 0,8 %
  • Leistungen: 50 bis 60 % des vorherigen Einkommens, max. 12 Monate

Pflegeversicherung

Eine eigenständige Pflegeversicherung wie in Deutschland existiert nicht. Pflegeleistungen werden aus dem allgemeinen Gesundheitsbudget und kommunalen Mitteln finanziert.

Vergleich mit DACH-Ländern

AbgabeEstlandDeutschlandÖsterreichSchweiz
Arbeitnehmeranteil gesamt~3,6 %~20 %~18 %~6,5 % + KV
Arbeitgeberanteil gesamt~33,8 %~21 %~21 %~6,5 % + KV
Krankenversicherung AN0 %~8 %~4 %150 bis 600 €/Monat

Für Arbeitnehmer ist die Netto-Abgabenlast in Estland deutlich geringer als in Deutschland. Die hohe Arbeitgeberlast macht jedoch Arbeitsverhältnisse teurer.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich

KriteriumEstlandDeutschlandÖsterreichSchweiz
Einkommensteuer-SystemFlat Tax 20 %Progressiv bis 45 %Progressiv bis 55 %Progressiv, kantonal variabel
GrundfreibetragBis 7.848 € (degressiv)11.784 €~13.000 €Kantonal unterschiedlich
Körperschaftsteuer0 % (20 % bei Ausschüttung)~30 % (KSt + GewSt)25 %12 bis 24 %
Kapitalertragssteuer20 %25 % + Soli27,5 %Teil des Einkommens
Vermögensteuer0 %0 %0 %0,1 bis 0,5 %
Erbschaftsteuer0 %7 bis 50 %0 % (Grunderwerbsteuer)Kantonal, 0 bis 40 %
Mehrwertsteuer22 %19 %20 %8,1 %

Beispielrechnungen

Szenario 1: Angestellter mit 60.000 Euro Bruttojahresgehalt

PositionEstlandDeutschland
Bruttojahresgehalt60.000 €60.000 €
Einkommensteuer~10.400 €~11.500 €
Sozialabgaben AN~2.160 €~12.000 €
Nettojahresgehalt~47.440 €~36.500 €

Ersparnis in Estland: ca. 10.940 Euro pro Jahr (30 % mehr netto!)

Szenario 2: Selbstständiger mit 100.000 Euro Gewinn

PositionEstland (OÜ, Thesaurierung)Estland (OÜ, Ausschüttung)Deutschland (Einzelunternehmen)
Gewinn vor Steuern100.000 €100.000 €100.000 €
Körperschaftsteuer0 €25.000 €~30.000 €
Einkommensteuer0 €(bereits versteuert)(bereits enthalten)
Verfügbar für Reinvestition/Entnahme100.000 €75.000 €~70.000 €

Szenario 3: Rentner mit 24.000 Euro Jahresrente

PositionEstland (bei estnischer Rente)Deutschland
Bruttorente24.000 €24.000 €
Einkommensteuer~3.200 €~1.500 €
Sozialabgaben~400 € (KV-Zusatzbeitrag)~2.200 €
Nettorente~20.400 €~20.300 €

Hinweis: Für deutsche Renten gelten die DBA-Regelungen – die Besteuerung erfolgt meist in Deutschland.

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Pro Estland:

  • Deutlich niedrigere Gesamtsteuerbelastung für Arbeitnehmer
  • 0 % Körperschaftsteuer auf thesaurierte Gewinne – ideal für wachstumsorientierte Unternehmer
  • Keine Vermögen-, Erbschaft- oder Schenkungssteuer
  • Keine Gewerbesteuer
  • Vollständig digitale Steuerverwaltung
  • Einfaches, transparentes System
  • EU-Mitglied mit Rechtssicherheit

Contra Estland:

  • Deutsche Renten werden weiterhin in Deutschland besteuert
  • Hohe Arbeitgeberkosten (33 % Sozialsteuer)
  • Keine Abzugsmöglichkeit für viele Werbungskosten
  • Höhere Mehrwertsteuer als in Deutschland
  • Komplexität bei internationalen Strukturen bleibt
  • Kleiner Markt und geografische Lage

Fazit

Für wen lohnt sich Estland steuerlich?

Ideal geeignet:

  • Unternehmer und Gründer: Das 0 %-Körperschaftsteuer-Modell ist unschlagbar für reinvestierende Unternehmen
  • Digitale Nomaden und Remote-Worker: Günstige Gesamtbelastung, modernes Umfeld
  • Gut verdienende Angestellte: 30 % mehr Netto als in Deutschland
  • Vermögende mit Wachstumszielen: Keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer

Bedingt geeignet:

  • Rentner: Nur vorteilhaft bei privaten oder estnischen Renten, deutsche gesetzliche Rente wird weiterhin in Deutschland besteuert
  • Kleine Selbstständige: Die hohe Sozialsteuer-Mindestbemessung kann nachteilig sein

Weniger geeignet:

  • Arbeitgeber mit vielen Angestellten: 33 % Sozialsteuer macht Arbeit teurer als in Deutschland
  • Personen mit komplexen internationalen Vermögensstrukturen: Trotz einfachem System bleiben grenzüberschreitende Fragen komplex

Wichtigste Punkte zusammengefasst

  1. Flat Tax 20 % auf alle Einkommen – einfach und transparent
  2. 0 % Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne – der große Vorteil für Unternehmer
  3. Keine Vermögen-, Erbschaft- oder Schenkungssteuer – ideal für Vermögensaufbau
  4. Vollständig digitale Verwaltung – Steuererklärung in 5 Minuten
  5. EU-Mitglied – Rechtssicherheit, Niederlassungsfreiheit, DBA-Netzwerk

Empfehlung zu professioneller Beratung

Auch wenn Estlands Steuersystem einfach erscheint, sind internationale Konstellationen immer komplex. Besonders wichtig ist professionelle Beratung bei:

  • Wegzugsplanung aus Deutschland/Österreich/Schweiz (Wegzugsbesteuerung!)
  • Unternehmensstrukturierung (Substanzanforderungen, Holding-Strukturen)
  • Rentenbesteuerung und DBA-Anwendung
  • Immobilientransaktionen über Grenzen hinweg

Investiere in einen qualifizierten Steuerberater mit internationaler Expertise – die Kosten rechnen sich durch vermiedene Fehler und optimierte Strukturen schnell wieder ein.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Estland

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Estland, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich in Estland Steuern zahlen, wenn ich nur das e-Residency-Programm nutze?

Nein, e-Residency begründet keine Steuerresidenz. Du wirst nur steuerpflichtig, wenn du dich physisch in Estland aufhältst (über 183 Tage) oder dort deinen Wohnsitz begründest. Eine estnische OÜ eines e-Residenten zahlt ebenfalls 0 % Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne, aber bei Ausschüttungen greifen normale Regeln.

Wie funktioniert die 0 % Körperschaftsteuer wirklich?

Estnische Unternehmen zahlen keine Körperschaftsteuer, solange Gewinne im Unternehmen bleiben. Erst bei Ausschüttung an Gesellschafter werden 20 % fällig (berechnet auf den Bruttobetrag, also effektiv 25 % auf den ausgeschütteten Nettobetrag). Bei regelmäßigen Dividenden kann der Satz auf 14 % sinken.

Wird meine deutsche Rente in Estland besteuert?

Nein, nach dem DBA zwischen Deutschland und Estland werden Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur in Deutschland besteuert. Private Renten und Betriebsrenten können jedoch je nach Ausgestaltung in Estland steuerpflichtig sein.

Wie hoch ist die tatsächliche Steuerbelastung für einen Arbeitnehmer?

Als Arbeitnehmer zahlst du etwa 3,6 % Sozialabgaben plus 20 % Einkommensteuer (abzüglich degressiver Grundfreibetrag). Bei einem Bruttogehalt von 50.000 Euro beträgt die Nettobelastung etwa 25 bis 28 % – deutlich weniger als die rund 40 % in Deutschland.

Gibt es Doppelbesteuerung, wenn ich noch Einkünfte in Deutschland habe?

Die DBA mit DACH-Ländern verhindern grundsätzlich Doppelbesteuerung. Je nach Einkunftsart wird entweder im Quellenstaat oder im Ansässigkeitsstaat besteuert, oder bereits gezahlte Steuern werden angerechnet. Die genaue Regelung hängt von der Art der Einkünfte ab.

Kann ich als digitaler Nomade mit dem Digital Nomad Visa steuerfrei in Estland leben?

Nicht ganz: Das Digital Nomad Visa erlaubt dir bis zu einem Jahr Aufenthalt. Bleibst du unter 183 Tagen, bist du in Estland nicht steuerpflichtig – aber du musst dein Einkommen im Herkunftsland oder einem anderen Steuerdomizil versteuern. Bei über 183 Tagen wirst du in Estland steuerpflichtig auf dein weltweites Einkommen.

Lohnt sich eine estnische Firma für einen deutschen Freiberufler?

Das hängt von deiner Situation ab: Bei hohen Gewinnen, die du reinvestieren möchtest, ja – die 0 % Körperschaftsteuer sind unschlagbar. Bei regelmäßigem Kapitalbedarf für Lebenshaltungskosten relativiert sich der Vorteil durch die Ausschüttungsbesteuerung. Außerdem musst du Substanzanforderungen (Büro, Mitarbeiter) beachten, um nicht unter die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung zu fallen.

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Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)