6. März 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert) aktualisiert
Immigration / Einwanderung
Seit dem 1. Januar 2021 gilt im Vereinigten Königreich Großbritannien ein punktbasiertes Einwanderungssystem (Points-Based Immigration System), das Fähigkeiten und Talenten Vorrang vor der Herkunft einer Person einräumt.
Wer nicht vor dem 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich wohnhaft war und keine Rechte gemäß dem Austrittsabkommen hat, muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um jetzt im Vereinigten Königreich arbeiten oder studieren zu können. Außerdem muss man entsprechende Überprüfungen bestehen, einschließlich einer Überprüfung der Strafbarkeit im Vereinigten Königreich.
Weiterhin kann man sich bis zu 6 Monate lang im Vereinigten Königreich aufhalten, ohne ein Visum beantragen zu müssen, und kann an einer Vielzahl von Aktivitäten teilnehmen, wie z. B. Tourismus, Besuch von Familie und Freunden, Kurzzeitstudium und geschäftsbezogene Aktivitäten, wie z. B. Veranstaltungen und Konferenzen. Die vollständige Liste der zulässigen Aktivitäten für Besucher ist auf GOV.UK zu finden.
Antrag über das punktbasierte Einwanderungssystem
Wenn Sie berechtigt sind, sollten Sie Ihren Antrag bei GOV.UK beginnen. Sie müssen nachweisen, dass Sie die entsprechenden Kriterien erfüllen und die erforderliche Punktzahl für das beantragte Visum erreichen. Detaillierte Anleitungen für jeden Weg finden Sie auf GOV.UK.
Als Teil des Antrags müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die meisten Personen können dies mit einem Smartphone über die „UK Immigration: ID Check“-App als Teil des Online-Antrags erledigen. Diejenigen, welche die „UK Immigration: ID Check“-App nicht nutzen können, müssen ein Visumantragszentrum (Visa Application Centre) aufsuchen. Weitere Informationen über den Antragsprozess finden Sie auf GOV.UK.
Sie müssen eine Antragsgebühr bezahlen und, wenn Sie für mehr als 6 Monate in das Vereinigte Königreich kommen, müssen Sie möglicherweise den Einwanderungskrankenzuschlag (Immigration Health Surcharge) bezahlen, der Ihnen den Zugang zum Gesundheitsdienst (National Health Service, NHS) des Vereinigten Königreichs ermöglicht.
Die Bearbeitungszeiten für Anträge variieren je nach Visum, das Sie beantragen, und der verfügbaren Dienstleistung. Sie müssen einen Antrag stellen und eine Bestätigung erhalten, dass er genehmigt wurde, bevor Sie in das Vereinigte Königreich reisen.
Ausführliche Infos zum Arbeiten und Studieren in Großbritannien HIER.
Zusätzliche Dokumente
- Das punktbasierte Einwanderungssystem des Vereinigten Königreichs: Eine Einführung für EU-, EWR- und Schweizer Bürger
- The UK’s points-based immigration system: an introduction for EU workers
- The UK’s points-based immigration system: an introduction for EU students
- Das punktbasierte Einwanderungssystem des Vereinigten Königreichs: Informationen für EU-, EWR- und Schweizer Besucher
- The UK’s points-based immigration system: application guidance
Rechtssicher auswandern – Was jeder wissen sollte
Visum für Einwanderung, Reisen und Sonstige
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Wichtige Adressen
Botschaft in Deutschland
Wilhelmstr. 70-71
10117 Berlin
„Britische Botschaft, England, UK“
Tel.: 030 / 204 57-0
Fax: 030 / 204 57-574
Botschaft in der Schweiz
Thunstrasse 50
3000 Berne 15
Tel.: 031/359 77 00
Fax: 031/359 77 01
info@britishembassy.ch
Botschaft in Österreich
Jauresgasse 10
1030 Wien
Tel.: (+43 / 1) 716 13 – 0
Fax: (+43/1) 71613 – 5900
Deutsche Botschaft in England
23 Belgrave Square
London
SW1X 8PZ
Tel.: +44 20 7824 1300
FAX: +44 20 7824 1449
info@london.diplo.de
Schweizer Botschaft in England
Embassy of Switzerland
16-18 Montagu Place
London W1H 2BQ
Great Britain
Tel.: +44 20 7616 6000
Fax: +44 20 7724 7001
lon.vertretung@eda.admin.ch
Österreichische Botschaft in England
18, Belgrave Mews West
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Tel.: (+44/20) 7344 3250
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