Immigration / Einwanderung
Es gibt für EU-Staatsbürger, Schweizer und Bürgern aus Lichtenstein und Island keine Einwanderungsbestimmungen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Es besteht auch keine Meldepflicht. Trotz Brexit bleiben die Bestimmungen unverändert bis zum 31.12.2020.
Erstreckt sich Ihr Aufenthalt in Großbritannien auf mehr als drei Monate, müssen Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, Studierende(r) sein oder nachweisen können, dass Sie sich und Ihre Familie unterhalten können. Sie benötigen dazu keine Arbeitsgenehmigung. Eine Ausnahme besteht für Bürger aus Bulgarien und Rumänien. Sie dürfen zwar einreisen, benötigen aber eine Arbeitsgenehmigung.
Einbürgerung – Niederlassungserlaubnis und britische Staatsbürgerschaft
Leben Sie schon länger in Großbritannien, können Sie einen Niederlassungsstatus oder die britische Staatsbürgerschaft beantragen.
Niederlassungserlaubnis (Indefinite Leave to Remain – ILR)
Mit der Niederlassungserlaubnis haben Sie den Status des ‚ständigen Wohnsitzes`, das heißt sie dürfen sich unbegrenzt in Großbritannien aufhalten, arbeiten und umziehen. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- 10-jähriger legaler Aufenthalt (*Daueraufenthalt)
- Einhaltung der Visa Bestimmungen
- Bestehen des Life in UK Tests (**)
- ausreichende Englischkenntnisse (**)
**Bei nicht vorliegen der letzten beiden Voraussetzungen ist eine Beantragung auf Verlängerung möglich.
Die 10-jährige Aufenthaltsphase beginnt ab der Ankunft mit einem gültigen Visum oder mit Erteilung der Erlaubnis in Großbritannien zu bleiben.
*Daueraufenthalt ist die Zeit, die Sie in Großbritannien ohne Lücken verbracht haben. Sie können das Vereinigte Königreich während des ununterbrochenen Aufenthalts entweder 180 Tage am Stück oder für 540 Tage insgesamt innerhalb dieser Zeit verlassen.
Um den Verlust der Niederlassungserlaubnis nicht zu riskieren, dürfen Sie Großbritannien nicht länger als 2 Jahre am Stück verlassen.
Staatsbürgerschaft
Die Staatsbürgerschaft kann je nach Situation auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden. Wenn Sie mehrere Voraussetzungen zur Beantragung erfüllen, können Sie selbst wählen, für welchen Weg sie sich entscheiden.
1. Sie sind mit einem britischen Staatsbürger verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft
Wenn das bei ihnen der Fall ist, müssen Sie in den letzten 3 Jahren in Großbritannien gelebt haben und entweder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können oder ein Dokument zum dauerhaften Aufenthalt vorweisen können.
2. Sie sind im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (Indefinite Leave to Remain – ILR)
Die ILR kann man normalerweise nach 5-jährigem Aufenthalt in Großbritannien beantragen. Wenn Sie die britische Staatsbürgerschaft mit der ILR beantragen möchten, müssen sie noch 12 weitere Monate nach Erhalt der ILR in Großbritannien gelebt haben.
3. Sie sind im Besitz eines dauerhaften Aufenthaltsstatus
Wenn Sie oder ein Familienmitglied aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, erhalten Sie normalerweise automatisch einen dauerhaften Aufenthaltsstatus, nachdem Sie 5 Jahre in Großbritannien gelebt haben. Um die Staatsbürgerschaft mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus zu beantragen, müssen Sie normalerweise 12 Monate nach Erhalt des dauerhaften Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich gelebt haben. Sie benötigen außerdem einen dauerhaften Aufenthaltstitel, aus dem hervorgeht, dass Sie 5 Jahre in Großbritannien gelebt haben. Dies kann jeder Zeitraum von 5 Jahren sein.
4. Sie sind im Besitz einer Erlaubnis nach dem Brexit in der UK wohnen zu bleiben
Wenn Sie und Ihr Familienmitglied aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, können Sie nach einem fünfjährigen Aufenthalt im Vereinigten Königreich solch eine Erlaubnis beantragen.Dafür müssen Sie normalerweise 12 Monate lang nach Erhalt der Erlaubnis in Großbritannien gelebt haben.
Ruhestand
Um sich als Rentner in Großbritannien niederlassen zu können, benötigen Sie ein Einkommen, das höher ist als das eines Sozialhilfeempfängers. Außerdem müssen Sie einen geeigneten Wohnraum, eine Kranken- und Unfallversicherung und eine gültige Identitätskarte oder gültigen Pass nachweisen.
Visum für Einwanderung, Reisen und Sonstige
Großbritannien hat eine Vielzahl unterschiedlicher Visaarten. Eine Übersicht darüber auf nachfolgender Seite: VISA Beantragung
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