Die Vereinigten Arabischen Emirate gelten als eines der steuerfreundlichsten Ziele weltweit für Auswanderer. Während du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz einen erheblichen Teil deines Einkommens an den Fiskus abgibst, bieten die VAE ein grundlegend anderes Steuersystem: keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Dieser fundamentale Unterschied macht das Emirat besonders attraktiv für gut verdienende Arbeitnehmer, Unternehmer und finanziell Unabhängige.

Das Steuersystem der VAE basiert auf dem Prinzip der Steuerfreiheit für Privatpersonen bei gleichzeitiger selektiver Besteuerung von Unternehmen und indirekten Steuern. Seit 2018 gibt es eine Mehrwertsteuer von 5 %, und seit 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 % für Unternehmen – beides im internationalen Vergleich extrem niedrig. Für dich als Auswanderer bedeutet das: Dein Gehalt, deine Mieteinnahmen und deine Kapitalerträge bleiben komplett steuerfrei.
Diese steuerliche Attraktivität hat die VAE zu einem Magneten für internationale Talente, digitale Nomaden und vermögende Privatpersonen gemacht. Allerdings musst du einige wichtige Aspekte beachten, insbesondere beim Wegzug aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz. In diesem umfassenden Guide erfährst du alles über das Steuersystem der VAE und wie du es optimal für deine Auswanderung nutzen kannst.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für die Steuerresidenz in den VAE
Um als steuerlich ansässig in den VAE zu gelten und von der Steuerfreiheit zu profitieren, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die VAE haben 2023 erstmals klare Kriterien für die Steuerresidenz definiert:
Du giltst als steuerlich ansässig, wenn du:
- Mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in den VAE verbringst (klassische 183-Tage-Regel)
- Alternativ: Mindestens 90 Tage in den VAE bist UND dort deinen Hauptwohnsitz hast, während du in keinem anderen Land mehr als 183 Tage verbringst
- Ein Emirates ID besitzt und einen gemeldeten Wohnsitz nachweisen kannst
- Nachweisbare wirtschaftliche Bindungen zu den VAE hast (Arbeitsvertrag, Unternehmen, Immobilie)
Die Steuerresidenz ist insbesondere wichtig, wenn du aus einem DACH-Land kommst und dort die Steuerpflicht beenden willst. Deutschland, Österreich und die Schweiz prüfen sehr genau, ob du tatsächlich deinen Lebensmittelpunkt verlegt hast.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz
Die VAE haben mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen:
Deutschland-VAE (seit 2010): Das DBA regelt, dass Arbeitseinkommen grundsätzlich im Tätigkeitsstaat besteuert wird. Wenn du in den VAE arbeitest und dort ansässig bist, entfällt die deutsche Steuerpflicht. Renten aus Deutschland können jedoch in Deutschland besteuert werden, wobei die VAE als Ansässigkeitsstaat ebenfalls ein Besteuerungsrecht hat – was aber aufgrund der Steuerfreiheit keine praktische Auswirkung hat.
Österreich-VAE (seit 2004): Ähnliche Regelungen wie mit Deutschland. Besonders relevant: Dividenden und Zinsen können im Quellenstaat (also Österreich) mit maximal 0 % bzw. 5 % besteuert werden.
Schweiz-VAE (seit 2012): Das DBA folgt dem OECD-Musterabkommen. Besonderheit: Die Schweiz besteuert bei Wegzug unter bestimmten Umständen weiterhin Beteiligungen an Schweizer Unternehmen über 5 Jahre nach dem Wegzug.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Der Wegzug in die VAE kann steuerliche Konsequenzen in deinem Herkunftsland haben:
Deutschland (§ 6 AStG): Wenn du mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft hältst oder deine Beteiligung in den letzten fünf Jahren mehr als 500.000 Euro wert war, greift die Wegzugsbesteuerung. Die stillen Reserven werden zum Wegzugszeitpunkt als realisiert behandelt und mit 25 % plus Solidaritätszuschlag besteuert. Du kannst eine Stundung beantragen, wenn du in ein EU-Land ziehst – bei den VAE ist dies nicht möglich.
Österreich: Ähnliche Regelungen wie Deutschland bei Beteiligungen über 1 %. Die Wegzugsbesteuerung erfasst den Wertzuwachs von wesentlichen Beteiligungen.
Schweiz: Keine generelle Wegzugsbesteuerung, aber komplexe Regelungen bei Beteiligungen. Bei Wegzug werden bestimmte Vermögenswerte zum Marktwert bewertet. Besonders relevant für Unternehmer und Anteilseigner.
Wichtig: Melde deinen Wegzug rechtzeitig bei den Behörden ab, löse alle Verträge (Wohnung, Versicherungen, Bankkonten) und dokumentiere deinen neuen Lebensmittelpunkt in den VAE sorgfältig. Deutsche Finanzämter prüfen zunehmend, ob der Wegzug tatsächlich erfolgt ist oder nur eine „Scheinsitzverlegung“ vorliegt.
2. Einkommensteuer
Die gute Nachricht: Keine Einkommensteuer für Privatpersonen
Das ist der größte Vorteil der VAE: Es gibt keine Einkommensteuer auf persönliche Einkünfte. Egal ob du 50.000 Euro oder 500.000 Euro im Jahr verdienst – du zahlst 0 % Einkommensteuer. Dies gilt für:
- Gehälter und Löhne
- Selbstständigen-Einkommen
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
- Pensionen und Renten
- Alle anderen Einkommensarten
Es gibt keine Steuersätze, keine Progressionsstufen, keine Freibeträge – weil schlichtweg keine Steuer erhoben wird. Auch ein „Steuerjahr“ im klassischen Sinne existiert für Privatpersonen nicht.
Besteuerung nach Personenkategorie
Obwohl keine Einkommensteuer anfällt, gibt es je nach deiner Situation unterschiedliche Aspekte zu beachten:
Arbeitnehmer
Als Angestellter in den VAE profitierst du von der vollen Bruttoauszahlung:
Lohnsteuer: Existiert nicht. Dein Arbeitgeber zahlt dir dein volles Bruttogehalt ohne jegliche Steuerabzüge aus.
Sozialversicherungsbeiträge:
- VAE-Staatsangehörige: Zahlen 5 % in die staatliche Rentenversicherung, Arbeitgeber zahlen zusätzlich 12,5 bis 15 %
- Ausländer (Expats): Keine Pflicht zur Einzahlung in das emiratische Sozialversicherungssystem. Du musst dich privat versichern.
Absetzbare Kosten: Da keine Einkommensteuer existiert, gibt es auch keine Werbungskosten, die du absetzen könntest. Allerdings verhandeln viele Arbeitgeber Gehaltspackages mit zusätzlichen Benefits wie Wohnungszuschuss, Flugtickets oder Schulgeldzuschüssen.
Beispielrechnung: Bei einem Jahresgehalt von 100.000 Euro erhältst du in den VAE 100.000 Euro ausbezahlt (abzüglich privater Versicherungsbeiträge). In Deutschland würden nach Steuern und Sozialabgaben nur etwa 57.000 bis 60.000 Euro übrig bleiben.
Digitale Nomaden
Die VAE haben 2022 das Virtual Working Program eingeführt, das speziell für digitale Nomaden konzipiert ist:
Besteuerung ausländischer Einkünfte: Wenn du für ausländische Auftraggeber arbeitest und in den VAE wohnst, bleiben deine Einkünfte steuerfrei. Es spielt keine Rolle, ob dein Kunde in Deutschland, den USA oder Australien sitzt.
Home-Office-Regelungen: Es gibt keine speziellen steuerlichen Regelungen für Home-Office, da ohnehin keine Einkommensteuer anfällt. Du musst lediglich nachweisen können, dass du tatsächlich in den VAE ansässig bist.
Virtual Working Program: Für ein Jahr erhältlich, Kosten ca. 287 US-Dollar plus Gebühren. Voraussetzungen:
- Einkommen von mindestens 3.500 US-Dollar pro Monat
- Krankenversicherung mit VAE-Deckung
- Nachweis des Arbeitsverhältnisses oder der Selbstständigkeit
Nachweispflichten: Dokumentiere deine Aufenthaltstage, behalte Mietverträge, Stromrechnungen und andere Belege für deinen Lebensmittelpunkt in den VAE. Dies ist wichtig, falls dein Herkunftsland die Steuerresidenz anzweifelt.
Selbstständige und Unternehmer
Als Selbstständiger oder Unternehmer genießt du erhebliche steuerliche Vorteile:
Persönliche Einkünfte: Alle Gewinne, die du als Selbstständiger erwirtschaftest, sind für dich persönlich steuerfrei – vorausgesetzt, du entnimmst sie aus deinem Unternehmen.
Körperschaftsteuer (seit Juni 2023): Die VAE haben erstmals eine Corporate Tax von 9 % eingeführt. Diese gilt jedoch nur für Unternehmensgewinne über 375.000 AED (ca. 94.000 Euro) pro Jahr. Für Gewinne darunter gilt ein Steuersatz von 0 %.
Wichtige Details zur Corporate Tax:
- Freezone-Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen weiterhin 0 % Steuern zahlen
- Natürliche Personen mit Einzelunternehmen (Sole Establishments) ohne Handels- oder Geschäftslizenz sind von der Corporate Tax befreit
- Die 9 % gelten nur auf den Unternehmensgewinn, nicht auf deinen privaten Konsum
Gewerbesteuer: Existiert nicht.
Buchführungspflichten: Ab einem Jahresumsatz von 1 Million AED (ca. 250.000 Euro) musst du eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen. Für kleinere Unternehmen gibt es vereinfachte Regelungen.
Absetzbare Betriebsausgaben: Alle üblichen Geschäftsausgaben können vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden – Büromiete, Personal, Marketing, Reisekosten etc.
Freezone-Strukturen: In den über 40 Freezones der VAE (z.B. DMCC, JAFZA, RAKEZ) kannst du Unternehmen mit besonderen Vorteilen gründen:
- 100 % ausländisches Eigentum
- 0 % Körperschaftsteuer bei „qualifizierenden Einkünften“ (d.h. Einkünfte aus Geschäften mit anderen Freezone-Unternehmen oder dem Ausland)
- Keine Devisenkontrollen
- Voller Gewinnrücktransfer möglich
Beispiel: Du gründest eine DMCC-Freezone-Company in Dubai und erzielst 200.000 Euro Gewinn durch Beratungsleistungen für internationale Kunden. Als qualifizierendes Einkommen zahlst du 0 % Corporate Tax. Wenn du dir die 200.000 Euro als Dividende oder Gehalt auszahlst, zahlst du darauf ebenfalls 0 % Einkommensteuer. Effektive Gesamtsteuerbelastung: 0 %.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für Rentiers und Investoren sind die VAE ein Steuerparadies:
Kapitalertragssteuer: Existiert nicht. Alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bleiben zu 100 % steuerfrei.
Immobilienertragsteuer: Mieteinnahmen aus Immobilien – egal ob in den VAE oder im Ausland – sind nicht steuerpflichtig.
Freibeträge: Nicht erforderlich, da ohnehin keine Steuer anfällt.
Ausländische Depots: Du kannst Depots im Ausland halten, ohne dass die VAE diese besteuern. Allerdings musst du im Herkunftsland eventuell Quellensteuer zahlen (z.B. 25 % auf deutsche Dividenden, 35 % auf Schweizer Dividenden). Diese kannst du teilweise über Doppelbesteuerungsabkommen reduzieren.
Golden Visa für Investoren: Bei Immobilieninvestitionen ab 2 Millionen AED (ca. 500.000 Euro) oder Bankguthaben ab 2 Millionen AED erhältst du eine 10-Jahres-Aufenthaltserlaubnis.
Beispiel: Du hast ein Aktiendepot mit 1 Million Euro und erzielst 7 % Rendite pro Jahr (70.000 Euro aus Dividenden und Kursgewinnen). In Deutschland würdest du ca. 18.500 Euro Steuern zahlen (nach Teilfreistellung und Freibetrag). In den VAE: 0 Euro Steuern.
Rentner
Für Rentner bieten die VAE interessante Möglichkeiten, allerdings mit einigen Besonderheiten:
Deutsche Renten: Laut DBA können deutsche Renten grundsätzlich in Deutschland besteuert werden. In der Praxis bedeutet das:
- Die VAE besteuern die Rente nicht (weil sie generell keine Einkommensteuer erheben)
- Deutschland hat weiterhin das Besteuerungsrecht und besteuert etwa 80 bis 100 % der Rente (je nach Renteneintritt)
- Du musst in Deutschland weiterhin eine Steuererklärung abgeben
Jedoch: Viele deutsche Finanzämter stellen Rentnern im Ausland einen Freistellungsbescheinigung aus, wenn die Rente unter dem Grundfreibetrag (2025: ca. 11.784 Euro) liegt.
Österreichische Renten: Ähnliche Regelung wie Deutschland – Österreich behält sich das Besteuerungsrecht vor.
Schweizer Renten (AHV): Die Schweiz besteuert AHV-Renten nur im Wohnsitzstaat. Da die VAE keine Einkommensteuer erheben, bleiben Schweizer Renten komplett steuerfrei.
Private Renten und Pensionen: Diese sind in den VAE generell steuerfrei. Allerdings können Betriebsrenten aus Deutschland weiterhin in Deutschland besteuert werden, je nach DBA-Regelung.
Retirement Visa: Seit 2019 gibt es ein spezielles Rentenvisum für Personen ab 55 Jahren. Voraussetzungen:
- Mindesteinkommen von 20.000 AED pro Monat (ca. 5.000 Euro) oder
- Ersparnisse von mindestens 1 Million AED (ca. 250.000 Euro) oder
- Immobilienbesitz im Wert von mindestens 2 Millionen AED (ca. 500.000 Euro)
Beispiel: Ein deutscher Rentner mit 2.500 Euro gesetzlicher Rente und 1.000 Euro Betriebsrente (Direktversicherung) zieht in die VAE. Die gesetzliche Rente wird in Deutschland mit ca. 200 bis 400 Euro besteuert (je nach sonstigen Einkünften), die Betriebsrente möglicherweise mit weiteren 150 Euro. In den VAE selbst fallen keine Steuern an. Insgesamt deutlich günstiger als bei vollständiger deutscher Besteuerung.
3. Vermögensteuer
Gute Nachricht: Die VAE erheben keine Vermögensteuer.
Anders als in der Schweiz (kantonale Vermögenssteuern von 0,3 bis 1 % pro Jahr) oder zeitweise in Deutschland (Vermögenssteuer bis 1997, Diskussion über Wiedereinführung) musst du in den VAE auf dein Vermögen keine jährliche Steuer zahlen.
Dies gilt für:
- Bankguthaben
- Wertpapierdepots (Aktien, Anleihen, Fonds)
- Immobilien (selbstgenutzt oder vermietet)
- Unternehmensanteile
- Schmuck, Kunstwerke, Luxusgüter
- Alle anderen Vermögenswerte
Es gibt keine Freibeträge zu beachten, keine Bewertungsgrundlagen zu ermitteln und keine Meldepflichten bezüglich deines Vermögens – schlicht weil keine Vermögensteuer existiert.
Für vermögende Privatpersonen ist dies neben der fehlenden Einkommensteuer der zweite Hauptgrund, warum die VAE so attraktiv sind.
4. Kapitalertragssteuer
Auch hier gilt: Keine Kapitalertragssteuer in den VAE.
Steuersätze für verschiedene Anlageformen: 0 % auf alles:
- Zinsen aus Bankkonten, Anleihen, Festgeldern
- Dividenden aus in- und ausländischen Aktien
- Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
- Gewinne aus Kryptowährungen
- Zinsen aus Privatdarlehen
Quellensteuer: Bei ausländischen Investments kann im Quellenland (z.B. Deutschland, USA, Schweiz) Quellensteuer anfallen. Diese wird direkt vom ausschüttenden Unternehmen einbehalten:
- Deutschland: 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag auf Dividenden deutscher Aktien
- USA: 30 % Quellensteuer (reduzierbar auf 15 % mit Formular W-8BEN)
- Schweiz: 35 % Verrechnungssteuer auf Dividenden
Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Da die VAE keine Kapitalertragssteuer erheben, kannst du die ausländische Quellensteuer nicht gegen eigene Steuern anrechnen. Bei deutschen Dividenden zahlst du also endgültig 26,375 % (25 % plus Soli). Bei US-Aktien 15 % mit W-8BEN-Formular.
Tipp: Setze auf thesaurierende Fonds oder ETFs, die keine Ausschüttungen vornehmen. So vermeidest du die Quellensteuer und lässt dein Kapital steuerfrei wachsen. Bei Verkauf fällt in den VAE keine Kapitalertragssteuer an.
Meldepflichten: Für Privatpersonen gibt es grundsätzlich keine Meldepflichten bezüglich ausländischer Kapitalanlagen. Allerdings tauschen die VAE im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS) Kontodaten mit anderen Ländern aus. Wenn du deine Steuerpflicht in deinem Herkunftsland nicht ordnungsgemäß beendet hast, kann dies zu Problemen führen.
5. Immobiliensteuer
Die VAE erheben verschiedene Gebühren und Steuern im Immobilienbereich:
Grundsteuer (Municipality Tax)
Eine klassische Grundsteuer wie in Deutschland oder Österreich gibt es nicht. Stattdessen wird eine Municipality Fee (Gemeindegebühr) erhoben:
Bei Vermietung:
- Dubai: 5 % der Jahresmiete als „Housing Fee“ – wird normalerweise vom Mieter über die DEWA-Rechnung (Strom/Wasser) gezahlt
- Abu Dhabi: 3 bis 5 % der Jahresmiete als Gemeindegebühr
Bei Eigennutzung:
- Dubai: Keine Gemeindegebühr für Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen (nur DEWA-Servicegebühren von ca. 2 bis 5 % auf Nebenkosten)
- Abu Dhabi: Ähnliche Regelung
Wichtig: Diese Gebühren sind deutlich niedriger als deutsche Grundsteuern und basieren auf dem Mietwert, nicht auf dem Immobilienwert.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Dubai:
- 4 % des Kaufpreises als „Land Department Fee“ (Grundbucheintragungsgebühr)
- Zusätzlich kleinere Verwaltungsgebühren (ca. 4.000 bis 5.000 AED)
Abu Dhabi:
- 2 bis 4 % des Kaufpreises (je nach Emirat und Lage)
Andere Emirate:
- 2 bis 5 % des Kaufpreises
Im Vergleich zu Deutschland (3,5 bis 6,5 % Grunderwerbsteuer je nach Bundesland), Österreich (3,5 %) oder der Schweiz (1 bis 3 % je nach Kanton) sind die VAE im moderaten Bereich.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Keine Kapitalertragssteuer auf Immobilienverkäufe. Egal wie stark deine Immobilie im Wert gestiegen ist – beim Verkauf zahlst du 0 % Steuer auf den Gewinn.
Beispiel: Du kaufst 2020 eine Wohnung in Dubai für 500.000 Euro und verkaufst sie 2025 für 750.000 Euro. Der Gewinn von 250.000 Euro bleibt komplett steuerfrei. In Deutschland würdest du (bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren und ohne Eigennutzung) ca. 62.500 bis 100.000 Euro Steuern zahlen.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen sind für Privatpersonen komplett steuerfrei. Es gibt keine Einkommensteuer auf Mieteinnahmen, egal ob die Immobilie in Dubai, Abu Dhabi oder einem anderen Emirat liegt.
Aber: Die 5 % Housing Fee in Dubai wird vom Mieter gezahlt und schmälert indirekt die erzielbaren Marktmieten.
Steuervorteile bei Eigennutzung
Da generell keine Einkommensteuer auf Mieteinnahmen anfällt, gibt es keine speziellen Abzugsmöglichkeiten oder Vorteile bei Eigennutzung. Du zahlst weder auf fiktive Miete noch auf reale Mieteinnahmen Steuern.
Off-Plan-Käufe: Bei Kauf vom Bauträger zahlst du die 4 % Grundbucheintragung oft erst bei Fertigstellung, nicht bei Anzahlung.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Hervorragende Nachricht: Die VAE erheben weder Erbschaftssteuer noch Schenkungssteuer.
Für Muslime
Nach islamischem Erbrecht (Sharia) wird das Vermögen nach festen Regeln aufgeteilt:
- Söhne erben doppelt so viel wie Töchter
- Ehepartner erhalten einen festgelegten Anteil
- Bestimmte Verwandte haben Pflichtteile
Steuerlich fallen jedoch keine Abgaben an.
Für Nicht-Muslime
Als Nicht-Muslim kannst du in den VAE ein Testament nach deinem Heimatrecht registrieren lassen (z.B. beim DIFC Wills Service Centre in Dubai). So umgehst du das Sharia-Erbrecht und kannst dein Vermögen nach eigenen Vorstellungen vererben.
Wichtig: Auch dann fällt keine Erbschaftssteuer an. Deine Erben können das gesamte Vermögen steuerfrei übernehmen.
Vergleich zu DACH-Ländern
Deutschland: Erbschaftssteuer von 7 bis 50 % je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögensgröße. Freibeträge: 400.000 Euro für Kinder, 500.000 Euro für Ehepartner.
Österreich: Erbschaftssteuer wurde 2008 abgeschafft, aber Grunderwerbsteuer von 0,5 bis 3,5 % beim Übergang von Immobilien. Schenkungssteuer ebenfalls abgeschafft.
Schweiz: Keine Erbschaftssteuer auf Bundesebene, aber kantonale Erbschaftssteuern von 0 bis 50 % (je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad). Ehepartner und direkte Nachkommen oft befreit.
VAE: 0 % in allen Fällen, unabhängig von Verwandtschaftsgrad oder Vermögensgröße.
Internationale Aspekte
Wichtig: Wenn du in den VAE lebst, aber Vermögen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hast, können diese Länder auf ihre Vermögenswerte Erbschaftssteuer erheben. Eine deutsche Immobilie unterliegt beispielsweise der deutschen Erbschaftssteuer, auch wenn du in den VAE wohnst.
Tipp: Übertrage Vermögen zu Lebzeiten in die VAE oder strukturiere es über Gesellschaften, um die Erbschaftssteuerbelastung zu minimieren.
7. Mehrwertsteuer (VAT)
Seit dem 1. Januar 2018 erheben die VAE eine Value Added Tax (VAT) von 5 % – eine der niedrigsten Mehrwertsteuersätze weltweit.
Steuersätze
Regelsteuersatz: 5 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen
Nullsteuersatz (0 %): Gilt für:
- Exporte von Waren und Dienstleistungen
- Internationaler Transport
- Bestimmte Bildungsdienstleistungen
- Bestimmte Gesundheitsdienstleistungen
- Rohöl und Erdgas (unter bestimmten Bedingungen)
- Verkauf und Vermietung von Wohnimmobilien (Erstverkauf und Vermietung)
Steuerbefreit: Einige wenige Bereiche wie bestimmte Finanzdienstleistungen und leerstehende Grundstücke.
Kleinunternehmerregelung
Unternehmen müssen sich für die VAT registrieren, wenn ihr Jahresumsatz über 375.000 AED (ca. 94.000 Euro) liegt. Darunter ist die Registrierung freiwillig.
Vorteil der freiwilligen Registrierung: Du kannst die gezahlte Vorsteuer zurückfordern.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Als registrierter Unternehmer musst du:
- 5 % VAT auf deine Waren und Dienstleistungen aufschlagen (wenn nicht befreit oder nullbesteuert)
- Vierteljährliche oder monatliche VAT-Erklärungen abgeben
- Die gezahlte Vorsteuer (Input VAT) von der vereinnahmten VAT (Output VAT) abziehen
- Die Netto-VAT an die Federal Tax Authority (FTA) abführen
Beispiel: Du verkaufst Beratungsleistungen für 100.000 AED und zahlst selbst 20.000 AED VAT für eingekaufte Leistungen. Du musst 5.000 AED VAT aufschlagen (5 % von 100.000), ziehst aber 1.000 AED Vorsteuer ab (5 % von 20.000). An die FTA zahlst du 4.000 AED.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei Dienstleistungen von ausländischen Anbietern an VAE-Unternehmen gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Der Empfänger (also du) schuldet die VAT, nicht der ausländische Anbieter. Dies verhindert, dass ausländische Unternehmen sich in den VAE registrieren müssen.
Vergleich zu DACH-Ländern
Deutschland: 19 % (ermäßigt 7 %)
Österreich: 20 % (ermäßigt 10 % und 13 %)
Schweiz: 8,1 % (ermäßigt 2,6 % und 3,8 %)
VAE: 5 % (keine ermäßigten Sätze)
Die VAT in den VAE ist also deutlich niedriger als in Europa. Dein Lebenshaltungskostenaufschlag durch die Mehrwertsteuer beträgt nur etwa ein Viertel dessen, was du in Deutschland zahlen würdest.
8. Weitere relevante Steuern und Abgaben
Luxussteuer / Sündensteuern
Die VAE erheben Excise Tax auf bestimmte Waren:
- Tabakprodukte: 100 % (effektiv verdoppelt sich der Preis)
- Energy Drinks: 100 %
- Gesüßte Getränke: 50 %
- E-Zigaretten und Liquids: 100 %
Diese Steuern sollen den Konsum gesundheitsschädlicher Produkte reduzieren.
Kfz-bezogene Gebühren
Keine Kfz-Steuer im klassischen Sinne. Allerdings:
- Jährliche Fahrzeugregistrierungsgebühr von ca. 400 bis 600 AED (ca. 100 bis 150 Euro) je nach Emirat
- Mautgebühren (Salik in Dubai: 4 AED pro Durchfahrt an Mautstationen, ca. 1 Euro)
- Parkgebühren in Innenstädten
Im Vergleich zu Deutschland (Kfz-Steuer von 100 bis 400 Euro pro Jahr je nach Hubraum und Emissionen) sind die Kosten in den VAE minimal.
Benzinpreise: Deutlich günstiger als in Europa (ca. 0,70 bis 0,90 Euro pro Liter), was die Mobilität sehr kostengünstig macht.
Tourismusabgaben
Hotel-Tourismussteuer: In Dubai und Abu Dhabi wird eine Gebühr pro Übernachtung erhoben (ca. 7 bis 20 AED pro Nacht je nach Sternekategorie, ca. 2 bis 5 Euro). Diese wird direkt vom Hotel eingezogen und betrifft Touristen wie auch Einheimische.
Relevanz für Auswanderer: Nur bei Hotelübernachtungen im eigenen Land relevant, z.B. während der Wohnungssuche.
Tourism Dirham Fee
Zusätzlich wird in einigen Emiraten eine „Tourism Dirham Fee“ von 6 bis 10 % auf den Zimmerpreis erhoben. Diese ersetzt aber keine Einkommensteuer und ist für Daueraufenthalter nicht relevant.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Auch wenn die VAE bereits extrem steuerfreundlich sind, gibt es einige legale Gestaltungsmöglichkeiten, um deine Steuerlast noch weiter zu minimieren und den Vermögensaufbau zu maximieren:
Timing des Umzugs
Wegzug zum Jahresende: Wenn du aus Deutschland kommst, ziehe am besten zum 31. Dezember oder in den ersten Januartagen um. So bist du im alten Jahr noch nicht so lange in den VAE und zahlst im Herkunftsland für das volle Jahr Steuern, aber ab dem neuen Jahr bist du steuerlich in den VAE ansässig.
Besserer Zeitpunkt: Ziehe bis spätestens 30. Juni um. So erfüllst du bereits im ersten Jahr die 183-Tage-Regel und kannst gegenüber deinem Herkunftsland nachweisen, dass du dort keine 183 Tage mehr verbracht hast.
Bonuszahlungen und Abfindungen: Verhandle mit deinem Arbeitgeber, dass Bonuszahlungen oder Abfindungen erst nach dem Umzug ausgezahlt werden, wenn du bereits in den VAE ansässig bist. So sparst du die deutsche Einkommensteuer.
Günstige Unternehmensformen
Freezone-Company: Die steuerlich attraktivste Struktur für Unternehmer. Du zahlst 0 % Corporate Tax auf qualifizierende Einkünfte (Geschäfte mit anderen Freezone-Unternehmen oder dem Ausland) und 0 % auf Dividenden und Gehälter, die du dir auszahlst.
Mainland-Company: Wenn du im VAE-Binnenmarkt tätig sein willst, benötigst du eine Mainland-Lizenz. Hier fallen 9 % Corporate Tax auf Gewinne über 375.000 AED an. Trotzdem deutlich günstiger als in DACH-Ländern.
Sole Proprietorship: Für Freiberufler und Einzelunternehmer ohne Angestellte kann eine einfache Einzelfirma ausreichen. Diese ist von der Corporate Tax befreit, wenn keine kommerzielle Geschäftslizenz vorliegt.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Da die VAE keine Einkommensteuer erheben, gibt es keine klassischen Freibeträge zu nutzen. Allerdings:
Corporate Tax: Die ersten 375.000 AED Unternehmensgewinn sind steuerfrei (0 %). Darüber hinaus 9 %. Strukturiere deine Unternehmen so, dass du möglichst unter dieser Schwelle bleibst oder nutze Freezone-Strukturen.
VAT-Schwellenwert: Wenn dein Jahresumsatz unter 375.000 AED liegt, musst du dich nicht für VAT registrieren und sparst dir den administrativen Aufwand.
Holding-Strukturen
Für Unternehmer mit mehreren Geschäftsfeldern oder internationalen Aktivitäten kann eine VAE-Holding-Struktur sinnvoll sein:
Struktur:
- Holding-Gesellschaft in einer Freezone (z.B. JAFZA, RAK ICC)
- Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern oder Geschäftsbereichen
- Dividenden und Gewinne fließen steuerfrei an die VAE-Holding
Vorteile:
- Keine Quellensteuer auf Dividenden innerhalb der VAE
- Keine Kapitalertragssteuer beim Verkauf von Beteiligungen
- Keine Wegzugsbesteuerung bei Umstrukturierungen
- Zugang zu über 130 Doppelbesteuerungsabkommen der VAE
Beispiel: Du hast operative Gesellschaften in Deutschland (GmbH) und Österreich (GmbH). Über eine VAE-Holding kannst du Gewinne steuergünstig akkumulieren. Dividenden aus Deutschland nach VAE unterliegen nur der deutschen Quellensteuer von etwa 5 bis 15 % (je nach DBA und Voraussetzungen), in den VAE fallen keine weiteren Steuern an.
Immobilieninvestitionen
Buy-to-Let in den VAE: Kaufe Immobilien in Dubai oder Abu Dhabi und vermiete sie. Mieteinnahmen sind steuerfrei, Wertsteigerungen ebenfalls. Die Nettomietrenditen liegen bei 5 bis 8 % pro Jahr – ohne jegliche Steuerabzüge.
Internationale Immobilien über VAE-Gesellschaft: Wenn du Immobilien in anderen Ländern besitzt, kann es steuerlich sinnvoll sein, diese über eine VAE-Gesellschaft zu halten. Dies erfordert jedoch sorgfältige Planung und professionelle Beratung.
Vermögensverlagerung vor dem Umzug
Depots und Konten: Schließe deine deutschen/österreichischen/Schweizer Depots und Konten vor dem Umzug oder direkt danach. Eröffne neue Konten in den VAE oder in steuergünstigen Jurisdiktionen. So vermeidest du, dass dein Herkunftsland weiterhin Informationen über dein Vermögen erhält.
Kryptowährungen: Gewinne aus Kryptowährungen sind in den VAE steuerfrei. Wenn du in Deutschland Bitcoin mit Gewinn verkaufst (innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist), zahlst du Einkommensteuer. Ziehe erst um, warte die Haltefrist ab, und verkaufe dann in den VAE steuerfrei.
10. Steuererklärung und Fristen
Für Privatpersonen: Keine Steuererklärung erforderlich
Da du als Privatperson keine Einkommensteuer zahlst, musst du auch keine jährliche Steuererklärung abgeben. Dies ist einer der größten administrativen Vorteile der VAE.
Für Unternehmen und VAT-registrierte Personen
Corporate Tax Return:
- Frist: 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres
- Einreichung: Online über das Portal der Federal Tax Authority (FTA)
- Benötigte Unterlagen: Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustrechnung, Nachweis abzugsfähiger Ausgaben
VAT Returns:
- Frist: Normalerweise vierteljährlich (quartalsweise), bei größeren Unternehmen monatlich
- Einreichung: Online über FTA-Portal
- Abgabefrist: 28 Tage nach Ende der Steuerperiode
Online-Portale
Federal Tax Authority (FTA): Über das Online-Portal auf www.tax.gov.ae kannst du:
- Dich für VAT registrieren
- VAT-Erklärungen einreichen
- Corporate Tax Returns abgeben
- Anfragen stellen und Bescheide abrufen
Das Portal ist benutzerfreundlich und auf Englisch verfügbar.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Privatpersonen: In der Regel nicht notwendig, da keine Steuererklärungen anfallen.
Unternehmer und Selbstständige: Empfohlen, insbesondere bei:
- Gründung von Freezone- oder Mainland-Companies
- VAT-Registrierung und laufenden VAT-Returns
- Corporate Tax Planning und Strukturierung
- Internationalen Geschäftsbeziehungen
Kosten: Steuerberater in den VAE kosten etwa 3.000 bis 10.000 AED pro Jahr (ca. 750 bis 2.500 Euro) für kleine bis mittelgroße Unternehmen. Das ist günstiger als in Deutschland oder der Schweiz.
Strafen bei Verspätung
VAT:
- Verspätete Abgabe: 1.000 AED Strafe
- Wiederholte Verspätungen: 2.000 AED pro Vorfall
- Nicht gezahlte VAT: Tageszinsen von 4 % pro Jahr plus Strafen bis zu 300 % des geschuldeten Betrags bei Betrug
Corporate Tax:
- Verspätete Abgabe: Strafen von 500 bis 10.000 AED
- Nicht gezahlte Steuern: Verzugszinsen und Strafen
Die FTA ist bei Ersttätern oft nachsichtig, wenn du den Fehler selbst korrigierst. Bei wiederholten Verstößen oder Verdacht auf Steuerhinterziehung wird es jedoch ernst.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Das Sozialversicherungssystem der VAE unterscheidet sich fundamental von den DACH-Ländern:
Für VAE-Staatsangehörige
Rentenversicherung:
- Arbeitnehmeranteil: 5 % des Bruttogehalts
- Arbeitgeberanteil: 12,5 % bis 15 %
- Staatliche Rente ähnlich dem deutschen Umlagesystem
Krankenversicherung:
- Pflicht seit 2014 (Dubai) bzw. 2008 (Abu Dhabi)
- Arbeitgeber zahlt in der Regel die Krankenversicherung
Für Ausländer (Expats)
Keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung
Als ausländischer Arbeitnehmer zahlst du nicht in das emiratische Rentensystem ein. Du musst selbst für deine Altersvorsorge sorgen – entweder durch:
- Private Rentenversicherungen (z.B. internationale Pensions Plans)
- Kapitalanlagen und ETF-Sparpläne (die in den VAE steuerfrei wachsen)
- Investitionen in Immobilien zur Altersabsicherung
Krankenversicherung:
- Pflicht in allen Emiraten
- Entweder vom Arbeitgeber gestellt oder selbst abzuschließen
- Kosten: 500 bis 2.000 Euro pro Jahr für eine Grundversicherung, 2.000 bis 5.000 Euro für umfassende Deckung
Arbeitslosenversicherung:
- Seit 2023 gibt es eine verpflichtende Arbeitslosenversicherung für alle Arbeitnehmer
- Kosten: 5 AED pro Monat (ca. 1,25 Euro) für Gehälter bis 16.000 AED; 10 AED (ca. 2,50 Euro) für höhere Gehälter
- Leistung: Bis zu 60 % des letzten Gehalts für maximal 3 Monate bei Arbeitslosigkeit
Pflegeversicherung:
- Nicht verpflichtend und bisher nicht etabliert in den VAE
Gesamtbelastung vs. DACH-Länder
Deutschland:
- Krankenversicherung: 14,6 % (Arbeitnehmer ca. 7,3 %)
- Rentenversicherung: 18,6 % (Arbeitnehmer 9,3 %)
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (Arbeitnehmer 1,3 %)
- Pflegeversicherung: 3,4 % (Arbeitnehmer ca. 1,7 %)
- Gesamt: Ca. 20 % Arbeitnehmeranteil vom Brutto
Österreich:
- Ähnliche Struktur wie Deutschland, Gesamtbelastung ca. 18 bis 20 %
Schweiz:
- Krankenversicherung: Selbst zu zahlen, ca. 300 bis 600 CHF pro Monat (nicht gehaltsabhängig)
- AHV (Rentenversicherung): 10,6 % (Arbeitnehmer 5,3 %)
- Arbeitslosenversicherung: 2,2 % (Arbeitnehmer 1,1 %)
- Gesamt: Ca. 6,5 % vom Gehalt plus fixe Krankenkassenprämie
VAE:
- Krankenversicherung: Oft vom Arbeitgeber gezahlt, sonst 500 bis 5.000 Euro pro Jahr
- Rentenversicherung: 0 % (keine Pflicht für Expats)
- Arbeitslosenversicherung: 5 bis 10 AED pro Monat (ca. 30 bis 60 Euro pro Jahr)
- Gesamt: Praktisch 0 % Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt
Beispielrechnung (100.000 Euro Jahresgehalt):
| Land | Netto nach Steuern | Sozialversicherung | Verfügbares Einkommen |
|---|---|---|---|
| Deutschland | ~57.000 Euro | ~20.000 Euro | ~57.000 Euro |
| Österreich | ~58.000 Euro | ~19.000 Euro | ~58.000 Euro |
| Schweiz | ~73.000 Euro | ~6.500 Euro + KK | ~66.000 Euro |
| VAE | 100.000 Euro | ~2.000 Euro KV | ~98.000 Euro |
Du behältst in den VAE fast dein gesamtes Bruttogehalt – abzüglich privater Krankenversicherung. Der Unterschied zu Deutschland beträgt über 40.000 Euro pro Jahr!
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Tabellarischer Vergleich der Steuerbelastung
| Steuerart | Deutschland | Österreich | Schweiz | VAE |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (max.) | 45 % + Soli | 55 % | 40 bis 46 % (je nach Kanton) | 0 % |
| Körperschaftsteuer | 15 % + GewSt (gesamt ~30 %) | 23 % | 14,6 bis 21 % | 0 bis 9 % |
| Kapitalertragsteuer | 25 % + Soli | 27,5 % | Bis 38 % (kantonal verschieden) | 0 % |
| Vermögensteuer | Keine | Keine | 0,3 bis 1 % | 0 % |
| Erbschaftsteuer | 7 bis 50 % | Keine (seit 2008) | 0 bis 50 % (kantonal) | 0 % |
| Mehrwertsteuer | 19 % (ermäßigt 7 %) | 20 % | 8,1 % | 5 % |
| Sozialversicherung (AN) | ~20 % | ~18 % | ~6,5 % + fixe KK | ~0 % |
Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen
Beispiel 1: Arbeitnehmer mit 50.000 Euro Jahresgehalt
| Land | Brutto | Steuern | Sozialvers. | Netto |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 50.000 € | 9.800 € | 10.000 € | 30.200 € |
| Österreich | 50.000 € | 10.500 € | 9.000 € | 30.500 € |
| Schweiz | 50.000 € | 7.000 € | 6.500 € | 36.500 € |
| VAE | 50.000 € | 0 € | 1.000 € | 49.000 € |
Ersparnis VAE vs. Deutschland: 18.800 Euro pro Jahr (62 % mehr Netto)
Beispiel 2: Selbstständiger mit 100.000 Euro Jahresgewinn
| Land | Gewinn | Steuern | Sozialvers. | Verfügbar |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 100.000 € | 32.000 € | 10.000 € | 58.000 € |
| Österreich | 100.000 € | 35.000 € | 9.000 € | 56.000 € |
| Schweiz | 100.000 € | 20.000 € | 10.000 € | 70.000 € |
| VAE | 100.000 € | 0 € | 1.000 € | 99.000 € |
Ersparnis VAE vs. Deutschland: 41.000 Euro pro Jahr (71 % mehr verfügbar)
Beispiel 3: Investor mit 200.000 Euro Kapitalerträgen
| Land | Kapitalerträge | Steuern | Netto |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 200.000 € | 51.500 € (25 % + Soli, nach Freibetrag) | 148.500 € |
| Österreich | 200.000 € | 55.000 € (27,5 %) | 145.000 € |
| Schweiz | 200.000 € | 40.000 bis 76.000 € (je nach Kanton) | 124.000 bis 160.000 € |
| VAE | 200.000 € | 0 € | 200.000 € |
Ersparnis VAE vs. Deutschland: 51.500 Euro pro Jahr (35 % mehr)
Beispiel 4: Rentner mit 36.000 Euro Jahresrente
| Land | Rente | Steuern | Netto |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 36.000 € | 4.500 € | 31.500 € |
| Österreich | 36.000 € | 3.800 € | 32.200 € |
| Schweiz (AHV) | 36.000 € | 0 bis 2.000 € | 34.000 bis 36.000 € |
| VAE | 36.000 € | ~500 € (ggf. Rest-DE-Steuer) | 35.500 € |
Ersparnis VAE vs. Deutschland: 4.000 Euro pro Jahr
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Pro VAE:
✅ 0 % Einkommensteuer für Privatpersonen – unschlagbar
✅ 0 % Kapitalertragsteuer – ideal für Investoren
✅ 0 % Vermögensteuer – Vermögen wächst unbelastet
✅ 0 % Erbschaftsteuer – vollständiger Vermögensübergang
✅ 5 % MwSt. – niedrigste Konsumsteuer
✅ Sehr niedrige Unternehmenssteuern (0 bis 9 %)
✅ Keine Sozialversicherungspflicht für Expats
✅ Keine Steuererklärung für Privatpersonen nötig
✅ Über 130 Doppelbesteuerungsabkommen
✅ Rechtssicherheit und moderne Infrastruktur
Contra VAE:
❌ Private Krankenversicherung nötig (500 bis 5.000 Euro/Jahr)
❌ Keine staatliche Rente – volle Eigenverantwortung
❌ Hohe Lebenshaltungskosten in Dubai (Miete, Schulen)
❌ Wegzugsbesteuerung aus Deutschland/Österreich bei Beteiligungen
❌ Quellensteuer auf ausländische Dividenden nicht anrechenbar
❌ Klimatische Herausforderungen (Hitze, Anpassung)
❌ Kulturelle Unterschiede und Arbeitsvisa-Abhängigkeit
❌ Limited Visa-Sicherheit bei Jobverlust (außer Golden Visa)
Fazit: Für wen lohnen sich die VAE steuerlich?
Die VAE sind aus steuerlicher Sicht eines der attraktivsten Ziele weltweit – allerdings nicht für jeden gleichermaßen geeignet.
Ideale Kandidaten für die VAE:
1. Gut verdienende Arbeitnehmer (ab 80.000 Euro/Jahr):
Je höher dein Einkommen, desto mehr sparst du. Bei 100.000 Euro Jahresgehalt sparst du über 40.000 Euro Steuern und Sozialabgaben im Vergleich zu Deutschland.
2. Selbstständige und Unternehmer:
Mit einer Freezone-Company zahlst du 0 % Corporate Tax auf internationale Einkünfte und 0 % auf Ausschüttungen an dich persönlich. Die Steuerersparnis kann bei sechsstelligen Gewinnen 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr betragen.
3. Digitale Nomaden:
Das Virtual Working Program ermöglicht es dir, von Dubai aus für internationale Kunden zu arbeiten – komplett steuerfrei. Ideal für IT-Spezialisten, Designer, Berater und Online-Unternehmer.
4. Investoren und finanziell Unabhängige:
Wenn du von Kapitalerträgen lebst, gibt es weltweit kaum bessere Optionen. 0 % Kapitalertragsteuer bedeutet: Dein Vermögen wächst doppelt so schnell wie in Deutschland.
5. Unternehmer mit internationalen Strukturen:
Die VAE als Holding-Standort bieten Zugang zu über 130 Doppelbesteuerungsabkommen und ermöglichen steueroptimierte Konzernstrukturen.
Weniger geeignet:
1. Geringverdiener (unter 40.000 Euro/Jahr):
Die Steuerersparnis ist absolut geringer, während die Lebenshaltungskosten in Dubai höher sind als in den meisten deutschen oder österreichischen Städten.
2. Rentner mit ausschließlich deutschen/österreichischen Staatsrenten:
Diese werden teilweise weiterhin im Herkunftsland besteuert. Die Ersparnis ist deutlich geringer als bei Arbeitseinkommen. Außerdem fehlt das gewohnte soziale Netz.
3. Familien mit vielen Kindern:
Private Schulen in Dubai kosten 10.000 bis 30.000 Euro pro Kind und Jahr. Die Steuerersparnis kann dadurch aufgebraucht werden.
4. Personen mit starken Heimatbindungen:
Wenn du regelmäßig nach Deutschland/Österreich/Schweiz zurückkehren willst, kann die 183-Tage-Regel problematisch werden. Falsche Steuerresidenz führt zur Doppelbesteuerung.
Wichtigste Punkte zusammengefasst:
✔ Keine Einkommensteuer (0 %) – größter Vorteil
✔ Keine Kapitalertragsteuer (0 %) – ideal für Investoren
✔ Keine Vermögensteuer (0 %) – Vermögen bleibt ungeschmälert
✔ Keine Erbschaftsteuer (0 %) – steuerfreier Vermögensübergang
✔ 5 % Mehrwertsteuer – niedrigste MwSt weltweit
✔ 0 bis 9 % Körperschaftsteuer – sehr unternehmerfreundlich
✔ Keine Sozialversicherungspflicht für Expats
✔ 183-Tage-Regel beachten – klare Steuerresidenz wichtig
✔ Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern einplanen
✔ Private Altersvorsorge nötig – keine staatliche Rente
✔ Dokumentation des Lebensmittelpunkts ist essenziell
Empfehlung zu professioneller Beratung
So verlockend die steuerliche Situation in den VAE auch ist: Lass dich vor dem Umzug von einem spezialisierten Steuerberater beraten, idealerweise einem, der sowohl das deutsche/österreichische/Schweizer als auch das emiratische Steuersystem kennt.
Wichtige Themen für die Beratung:
- Ordnungsgemäße Beendigung der Steuerpflicht im Herkunftsland
- Vermeidung der Wegzugsbesteuerung oder Stundungsanträge
- Optimale Unternehmensstruktur (Freezone vs. Mainland)
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Gehaltspackages
- Aufbau privater Altersvorsorge
- Testament und Erbschaftsplanung nach VAE-Recht
Kosten: Eine umfassende Erstberatung kostet 1.500 bis 5.000 Euro – eine Investition, die sich bei den potenziellen Steuerersparnissen mehrfach lohnt.
Die VAE bieten dir die einmalige Chance, dein Einkommen und Vermögen nahezu steuerfrei zu mehren. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und bereit bist, dich auf ein neues Umfeld einzulassen, kann die Auswanderung in die VAE eine der besten finanziellen Entscheidungen deines Lebens sein.
FAQ: Häufige Fragen zum Steuersystem der VAE
1. Muss ich in den VAE eine Steuererklärung abgeben?
Nein, als Privatperson musst du keine Steuererklärung abgeben, da es keine Einkommensteuer gibt. Nur Unternehmen mit Corporate Tax-Pflicht oder VAT-registrierte Firmen müssen Steuererklärungen einreichen.
2. Wie lange muss ich in den VAE leben, um steuerfrei zu sein?
Du musst mindestens 183 Tage pro Jahr in den VAE verbringen, um als steuerlich ansässig zu gelten. Alternativ genügen 90 Tage, wenn du dort deinen Hauptwohnsitz hast und in keinem anderen Land mehr als 183 Tage bist. Zusätzlich solltest du ein Emirates ID, einen Mietvertrag und nachweisbare wirtschaftliche Bindungen (Job, Firma) haben.
3. Kann Deutschland mich nach dem Wegzug noch besteuern?
Grundsätzlich nicht, wenn du die Steuerresidenz ordnungsgemäß beendest. Allerdings können folgende Einkünfte weiterhin in Deutschland besteuert werden:
- Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien
- Gewinne aus wesentlichen Beteiligungen (Wegzugsbesteuerung)
- Gesetzliche Renten (teilweise, je nach DBA)
Wichtig ist, dass du deinen Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgibst und nachweisen kannst, dass dein Lebensmittelpunkt tatsächlich in den VAE liegt.
4. Zahle ich auf meine deutschen Dividenden in den VAE Steuern?
Nein, die VAE erheben keine Kapitalertragsteuer. Allerdings behält Deutschland 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag als Quellensteuer ein, die du nicht zurückfordern kannst. Deine Netto-Dividende aus deutschen Aktien beträgt also etwa 73,6 %. In den VAE fällt darauf keine weitere Steuer an.
5. Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten im Vergleich zur Steuerersparnis?
Dubai: Miete für eine 2-Zimmer-Wohnung in guter Lage kostet 1.500 bis 3.000 Euro/Monat. Nebenkosten, Essen und Transport sind günstiger als in Deutschland. Insgesamt sind die Lebenshaltungskosten etwa 10 bis 30 % höher als in deutschen Großstädten – aber die Steuerersparnis gleicht dies mehr als aus.
Beispiel: Bei 100.000 Euro Jahresgehalt sparst du ca. 40.000 Euro Steuern. Selbst wenn die Lebenshaltungskosten 10.000 Euro höher sind, bleiben dir 30.000 Euro mehr als in Deutschland.
6. Was passiert mit meiner deutschen Rentenversicherung?
Beiträge, die du in Deutschland eingezahlt hast, bleiben erhalten. Du kannst im Rentenalter deine deutsche Rente beziehen – auch wenn du in den VAE wohnst. Allerdings wird diese Rente in Deutschland besteuert (je nach Höhe). Die VAE besteuern sie nicht. Bei niedrigen Renten unter dem deutschen Grundfreibetrag fällt oft gar keine Steuer an.
7. Wie funktioniert die Krankenversicherung in den VAE?
Pflicht: Jeder Einwohner der VAE muss krankenversichert sein. In der Regel bietet dein Arbeitgeber eine Versicherung an. Wenn nicht, musst du selbst eine abschließen.
Kosten: 500 bis 2.000 Euro pro Jahr für eine Basisversicherung, 2.000 bis 5.000 Euro für umfassende Deckung mit internationalen Kliniken.
Qualität: Die medizinische Versorgung in Dubai und Abu Dhabi ist ausgezeichnet und auf internationalem Spitzenniveau.
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Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Steuergesetze ändern sich regelmäßig. Konsultiere vor wichtigen Entscheidungen immer einen qualifizierten Steuerberater.
Zuletzt aktualisiert: 5. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
