Du spielst mit dem Gedanken, nach China auszuwandern? Dann solltest du das chinesische Steuersystem genau kennen, denn es unterscheidet sich erheblich von dem, was du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz gewöhnt bist. China hat in den letzten Jahren sein Steuersystem grundlegend reformiert und bietet für bestimmte Auswanderergruppen durchaus attraktive Gestaltungsmöglichkeiten. Gleichzeitig gibt es Besonderheiten und Fallstricke, die du unbedingt kennen solltest.

Das chinesische Steuersystem basiert auf dem Prinzip der weltweiten Besteuerung für Steuerresidenten, allerdings mit einer wichtigen Übergangsregelung für Ausländer. Die Steuersätze bei der Einkommensteuer reichen von 3 bis 45 % und liegen damit im oberen internationalen Bereich. Dafür gibt es keine Kirchensteuer, keine Solidaritätszuschläge und vergleichsweise niedrige Sozialversicherungsbeiträge für Ausländer. Besonders interessant: Bis Ende 2027 können ausländische Arbeitnehmer noch von großzügigen Steuerfreibeträgen profitieren, die ihre effektive Steuerlast deutlich senken.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In China wirst du als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft, wenn du einen Wohnsitz (domicile) in China hast oder dich ohne Wohnsitz mindestens 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in China aufhältst. Der Begriff „Wohnsitz“ wird dabei recht weit ausgelegt und umfasst jeden gewöhnlichen Aufenthaltsort aufgrund von Familie, wirtschaftlichen Interessen oder dauerhafter Registrierung.
183-Tage-Regel und Sonderregelungen für Ausländer
Die 183-Tage-Regel bestimmt, ob du in einem bestimmten Jahr als Steuerresident giltst. Dabei zählen alle Tage, an denen du dich physisch in China aufhältst, auch An- und Abreisetage. Für Ausländer ohne chinesischen Wohnsitz gibt es jedoch gestaffelte Regelungen:
Bei einem Aufenthalt von weniger als 183 Tagen pro Jahr zahlst du nur Steuern auf Einkünfte aus chinesischen Quellen. Bei einem Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr, aber weniger als sechs aufeinanderfolgenden Jahren mit unbeschränkter Steuerpflicht, werden ausländische Einkünfte nur besteuert, wenn sie von einem chinesischen Unternehmen oder einer in China ansässigen Person gezahlt werden. Erst nach sechs aufeinanderfolgenden Jahren mit jeweils mehr als 183 Tagen Aufenthalt unterliegst du der weltweiten Besteuerung. Wichtig: Du kannst diesen Sechs-Jahres-Zähler zurücksetzen, indem du in einem Jahr mindestens 30 aufeinanderfolgende Tage außerhalb Chinas verbringst.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz
China hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens verhindern sollen.
Das DBA mit Deutschland stammt aus dem Jahr 2014 und enthält umfassende Regelungen zur Aufteilung der Besteuerungsrechte. Das Abkommen mit Österreich wurde 1991 geschlossen und 2019 aktualisiert. Mit der Schweiz besteht seit 2013 ein modernisiertes DBA. Alle drei Abkommen folgen weitgehend dem OECD-Musterabkommen und sehen die Anrechnungsmethode als primäre Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Wenn du aus Deutschland auswanderst und Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst, kann die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen. Der Umzug nach China führt grundsätzlich zur sofortigen Besteuerung der stillen Reserven, da China kein EU- oder EWR-Staat ist. Eine Stundung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und gegen Sicherheitsleistung möglich.
Österreich hat mit der Immobilienertragssteuer und der Wegzugsbesteuerung für Kapitalanteile ähnliche Regelungen. Bei einem Wegzug in ein Drittland wie China erfolgt die Besteuerung grundsätzlich sofort.
Die Schweiz kennt keine klassische Wegzugsbesteuerung auf Bundesebene, allerdings können auf Kantonsebene bei der Aufgabe des Wohnsitzes steuerliche Konsequenzen entstehen.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
China besteuert das Einkommen natürlicher Personen mit der Individual Income Tax (IIT). Seit der großen Reform von 2019 werden verschiedene Einkunftsarten zusammengefasst und progressiv besteuert.
Steuersätze und Progressionsstufen für umfassendes Einkommen (Gehalt, Selbstständigkeit, Lizenzgebühren, Honorare):
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen in CNY | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 36.000 | 3 % |
| 36.001 bis 144.000 | 10 % |
| 144.001 bis 300.000 | 20 % |
| 300.001 bis 420.000 | 25 % |
| 420.001 bis 660.000 | 30 % |
| 660.001 bis 960.000 | 35 % |
| Über 960.000 | 45 % |
Bei einem Wechselkurs von etwa 7,8 CNY pro Euro (Stand Dezember 2025) entsprechen 36.000 CNY ungefähr 4.600 Euro und 960.000 CNY etwa 123.000 Euro.
Freibeträge und Abzüge:
Der monatliche Grundfreibetrag beträgt 5.000 CNY (ca. 640 Euro), also 60.000 CNY pro Jahr (ca. 7.700 Euro). Zusätzlich gibt es Sonderabzüge für Kinderbetreuung und Bildung (1.000 bis 2.000 CNY pro Kind und Monat), Weiterbildung (400 CNY monatlich), Behandlung schwerer Krankheiten (bis zu 80.000 CNY jährlich nach Selbstbehalt), Hypothekenzinsen (1.000 CNY monatlich für maximal 240 Monate), Miete (800 bis 1.500 CNY monatlich je nach Stadt) sowie Pflege von Eltern über 60 Jahren (bis zu 3.000 CNY monatlich).
Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten:
Das chinesische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Einkommensteuer wird in der Regel monatlich vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Eine jährliche Einkommensteuererklärung ist zwischen dem 1. März und dem 30. Juni des Folgejahres einzureichen, wenn das Jahreseinkommen 120.000 CNY übersteigt oder wenn Einkünfte aus mehreren Quellen vorliegen.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in China wird deine Einkommensteuer direkt vom Gehalt einbehalten. Dein Arbeitgeber fungiert als Withholding Agent und führt die Steuer monatlich an das Finanzamt ab. Das System ähnelt der deutschen Lohnsteuer, allerdings mit monatlicher kumulativer Berechnung.
Sozialversicherungsbeiträge:
Seit 2011 müssen auch ausländische Arbeitnehmer in China Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Beiträge variieren je nach Stadt, liegen aber typischerweise bei insgesamt 10 bis 11 % des Bruttogehalts für den Arbeitnehmer, gedeckelt auf das Dreifache des lokalen Durchschnittslohns. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich etwa 25 bis 35 %. Die Beitragsbemessungsgrenzen unterscheiden sich erheblich zwischen Städten wie Shanghai, Peking oder Shenzhen.
Absetzbare Kosten für Arbeitnehmer:
Neben den oben genannten Sonderabzügen können Arbeitnehmer auch berufsbezogene Ausgaben geltend machen, allerdings in deutlich geringerem Umfang als in Deutschland. Die meisten absetzbaren Beträge sind als Pauschalen definiert.
Wichtige Übergangsregelung für Ausländer bis Ende 2027:
Ausländische Arbeitnehmer können bis zum 31. Dezember 2027 wählen, ob sie die neuen Sonderabzüge oder die traditionellen steuerfreien Zulagen nutzen möchten. Die traditionellen Zulagen umfassen steuerfreie Erstattungen für Wohnung (keine Obergrenze bei Nachweis), Umzugskosten, Sprachkurse, Heimflüge und Schulgebühren für Kinder. Diese Option kann für Expatriates mit hohen entsprechenden Ausgaben deutlich günstiger sein als die pauschalen Sonderabzüge.
Digitale Nomaden
China ist traditionell kein typisches Ziel für digitale Nomaden, hauptsächlich wegen der restriktiven Visapolitik und der Internetzensur. Es gibt kein spezielles Digital-Nomad-Visum wie in anderen Ländern.
Besteuerung ausländischer Einkünfte:
Wenn du dich weniger als 183 Tage pro Jahr in China aufhältst, werden nur deine chinesischen Einkünfte besteuert. Bei längeren Aufenthalten greift die bereits beschriebene Sechs-Jahres-Regel. Praktisch bedeutet das: Solange du deinen Aufenthalt geschickt planst und regelmäßig ausreist, kannst du eine weltweite Besteuerung vermeiden.
Relevante Visa:
Für digitale Nomaden kommen theoretisch das Business-Visum (M-Visum) für kurze Aufenthalte, das Arbeitsvisum (Z-Visum) bei einer lokalen Anstellung oder das Investorenvisum bei entsprechenden Investitionen in Frage. Das klassische Arbeiten als Freelancer für ausländische Kunden ist in China rechtlich eine Grauzone.
Selbstständige und Unternehmer
Als Selbstständiger oder Unternehmer in China hast du verschiedene Optionen, die jeweils unterschiedlich besteuert werden.
Einzelunternehmen (Individual Industrial and Commercial Household):
Gewinne werden mit progressiven Steuersätzen von 5 bis 35 % besteuert. Diese Rechtsform eignet sich für kleinere Geschäftstätigkeiten.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WFOE – Wholly Foreign-Owned Enterprise):
Die Körperschaftsteuer beträgt regulär 25 %. Für kleine und geringfügig profitable Unternehmen gibt es reduzierte Sätze von 5 % auf die ersten 3 Millionen CNY Gewinn (bei Einhaltung bestimmter Kriterien). Hightech-Unternehmen können einen ermäßigten Satz von 15 % beantragen.
Partnerschaft (Partnership):
Gewinne werden nicht auf Unternehmensebene besteuert, sondern direkt bei den Partnern als Einkommen erfasst und mit 5 bis 35 % versteuert.
Buchführungspflichten:
Alle Unternehmen in China müssen ordnungsgemäße Bücher in chinesischer Sprache führen. Die Buchführung muss den Chinese Accounting Standards entsprechen. Monatliche Steuererklärungen sind obligatorisch, auch wenn keine Umsätze erzielt wurden.
Absetzbare Betriebsausgaben:
Betriebsausgaben sind grundsätzlich absetzbar, wenn sie angemessen und dokumentiert sind. Besondere Regelungen gibt es für Werbungskosten (maximal 15 % des Umsatzes), Bewirtungskosten (60 % absetzbar, maximal 0,5 % des Umsatzes), Spenden (maximal 12 % des Jahresgewinns) und Forschung und Entwicklung (175 bis 200 % Superabzug für qualifizierte F&E-Ausgaben).
Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitalertragssteuer auf Zinsen:
Zinserträge aus chinesischen Quellen werden mit 20 % besteuert. Zinsen aus Staatsanleihen sind steuerfrei.
Dividendenbesteuerung:
Dividenden von chinesischen Unternehmen werden mit 20 % besteuert. Die Steuer wird als Quellensteuer einbehalten.
Besteuerung von Kursgewinnen:
Gewinne aus dem Verkauf börsennotierter Aktien an chinesischen Börsen sind für natürliche Personen derzeit steuerfrei. Gewinne aus dem Verkauf nicht börsennotierter Aktien werden mit 20 % besteuert. Gewinne aus ausländischen Wertpapieren unterliegen ebenfalls 20 % Steuer, wenn du steuerresident bist.
Kryptowährungen:
China hat den Handel mit Kryptowährungen faktisch verboten. Dennoch können Gewinne aus Krypto-Transaktionen theoretisch als sonstige Einkünfte mit 20 % besteuert werden, wenn sie nachweisbar sind.
Freibeträge:
Für Kapitaleinkünfte gibt es keine speziellen Freibeträge wie den deutschen Sparerpauschbetrag.
Rentner
China ist für Rentner aus DACH-Ländern steuerlich durchaus interessant, allerdings gibt es kein spezielles Rentnervisum.
Besteuerung deutscher gesetzlicher Renten:
Nach dem DBA Deutschland-China hat grundsätzlich der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten. Als Steuerresident in China würdest du deine deutsche Rente also in China versteuern. Die Rente fällt unter die Kategorie „umfassendes Einkommen“ und wird mit den progressiven Sätzen von 3 bis 45 % besteuert.
Besteuerung österreichischer und Schweizer Renten:
Die DBAs mit Österreich und der Schweiz enthalten ähnliche Regelungen. Auch hier liegt das Besteuerungsrecht primär beim Wohnsitzstaat.
Betriebsrenten und private Renten:
Diese werden ebenfalls im Rahmen des umfassenden Einkommens besteuert. Die genaue Behandlung hängt von der Art der Rente und den DBA-Bestimmungen ab.
Praktische Überlegungen:
Da China kein spezielles Rentnervisum anbietet und die Aufenthaltserlaubnis typischerweise an Arbeit, Familie oder Investitionen geknüpft ist, ist eine dauerhafte Niederlassung als Rentner nicht unkompliziert.
3. Vermögensteuer
China erhebt derzeit keine allgemeine Vermögensteuer auf das Nettovermögen natürlicher Personen. Es gab wiederholt Diskussionen über die Einführung einer solchen Steuer, bisher jedoch ohne konkrete Umsetzung.
Allerdings gibt es indirekte vermögensbezogene Steuern wie die Immobiliensteuer (siehe Abschnitt 5) und die Erbschafts- und Schenkungssteuer (siehe Abschnitt 6).
Für Auswanderer aus DACH-Ländern bedeutet das: Dein angespartes Vermögen wird in China nicht laufend besteuert, solange es keine laufenden Erträge generiert.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze nach Anlageform
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in China ist vergleichsweise einfach strukturiert:
| Einkunftsart | Steuersatz |
|---|---|
| Zinsen | 20 % |
| Dividenden (chinesische Unternehmen) | 20 % |
| Börsengewinne (A-Shares) | 0 % |
| Börsengewinne (nicht notiert) | 20 % |
| Immobiliengewinne | 20 % |
| Lizenzgebühren | 20 % (nach Pauschalabzug) |
Quellensteuer
China erhebt Quellensteuer auf verschiedene Zahlungen an Nicht-Residenten. Der Standardsatz beträgt 10 % auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und bestimmte andere Einkünfte, kann aber durch DBAs reduziert werden.
Nach dem DBA mit Deutschland beträgt die Quellensteuer auf Dividenden maximal 10 % (5 % bei Schachtelbeteiligungen über 25 %), auf Zinsen maximal 10 % und auf Lizenzgebühren maximal 10 %.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Als Steuerresident in China kannst du ausländische Quellensteuern grundsätzlich auf deine chinesische Steuerschuld anrechnen lassen. Die Anrechnung ist jedoch auf die chinesische Steuer auf diese Einkünfte begrenzt. Nicht genutzte Anrechnungsbeträge können bis zu fünf Jahre vorgetragen werden.
Meldepflichten
Ausländische Konten und Depots müssen im Rahmen der jährlichen Steuererklärung deklariert werden, wenn du steuerresident bist. China nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, sodass Kontodaten mit DACH-Ländern ausgetauscht werden.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer und jährliche Abgaben
China erhebt derzeit keine landesweite jährliche Grundsteuer auf Wohnimmobilien für Privatpersonen. Es gibt jedoch Pilotprojekte in Shanghai und Chongqing mit einer Property Tax auf bestimmte Immobilien.
In Shanghai beträgt die Steuer 0,4 bis 0,6 % des Kaufpreises für Zweit- und weitere Wohnungen sowie für neu gekaufte Immobilien von Nicht-Residenten. In Chongqing werden hochpreisige Immobilien und solche von Nicht-Residenten mit 0,5 bis 1,2 % besteuert.
Gewerbeimmobilien unterliegen einer jährlichen Property Tax von 1,2 % des Restwerts (70 bis 90 % des Anschaffungswertes) oder 12 % der Mieteinnahmen.
Grunderwerbsteuer (Deed Tax)
Beim Kauf einer Immobilie fällt die Deed Tax an, die je nach Region und Immobilientyp 1 bis 5 % des Kaufpreises beträgt. Für die erste Wohnimmobilie unter 90 Quadratmetern gilt oft ein reduzierter Satz von 1 %, für größere Erstimmobilien 1,5 %.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Beim Verkauf von Immobilien können zwei Steuern anfallen. Die Land Appreciation Tax (LAT) wird auf den Wertzuwachs erhoben und betrifft hauptsächlich gewerbliche Transaktionen und Grundstücke, mit progressiven Sätzen von 30 bis 60 %. Die Individual Income Tax auf Immobiliengewinne beträgt grundsätzlich 20 % des Gewinns, wobei bei der einzigen selbstgenutzten Wohnung nach mehr als fünf Jahren Besitz eine Befreiung möglich ist.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden als separates Einkommen mit 20 % besteuert, allerdings nach einem Pauschalabzug von 20 % für Werbungskosten (effektiv also 16 % der Bruttomiete). Zusätzlich fallen Umsatzsteuer (vereinfacht oft 1,5 % für Privatvermieter), Stadterhaltungs- und Bausteuer sowie Bildungszuschläge an.
Kaufbeschränkungen für Ausländer
Ausländer können in China nur unter bestimmten Bedingungen Immobilien kaufen. Du musst mindestens ein Jahr in China gearbeitet oder studiert haben und kannst nur eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben. In einigen Städten gelten zusätzliche lokale Beschränkungen.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
China erhebt derzeit keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Es gab langjährige Diskussionen über die Einführung einer solchen Steuer, aber bis heute wurde sie nicht umgesetzt.
Für Auswanderer aus DACH-Ländern ist jedoch wichtig zu wissen, dass Deutschland, Österreich und die Schweiz eigene Erbschafts- und Schenkungssteuerregelungen haben, die auch bei einem Wohnsitz im Ausland greifen können.
Deutschland: Die unbeschränkte Erbschaftssteuerpflicht besteht, wenn der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Auch nach Wegzug besteht für deutsche Staatsangehörige noch fünf Jahre lang eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
Österreich: Seit 2008 gibt es keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr, aber Meldepflichten für Schenkungen bestehen weiterhin.
Schweiz: Die Erbschaftssteuer wird auf Kantonsebene erhoben und variiert stark. Bei einem Wegzug in die Schweiz oder aus der Schweiz sind die kantonalen Regelungen zu beachten.
7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Steuersätze
China hat ein Mehrwertsteuersystem (Value Added Tax, VAT) mit folgenden Sätzen:
| Kategorie | Steuersatz |
|---|---|
| Standardsatz | 13 % |
| Reduzierter Satz I | 9 % |
| Reduzierter Satz II | 6 % |
| Exporte | 0 % |
Der Standardsatz von 13 % gilt für die meisten Waren. Der Satz von 9 % gilt für Transport, Bauwesen, Grundnahrungsmittel und landwirtschaftliche Produkte. Der Satz von 6 % gilt für Dienstleistungen wie Finanzdienstleistungen, moderne Dienstleistungen und Telekommunikation.
Kleinunternehmerregelung
Kleine Steuerpflichtige (Small-Scale Taxpayers) mit einem Jahresumsatz unter 5 Millionen CNY (ca. 640.000 Euro) können einen vereinfachten Steuersatz von 3 % (derzeit teilweise auf 1 % reduziert) anwenden. Sie haben kein Recht auf Vorsteuerabzug, profitieren aber von geringeren administrativen Anforderungen.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Jedes Unternehmen mit Umsätzen in China muss sich für die VAT registrieren. Die monatliche Abgabe von VAT-Erklärungen ist obligatorisch. General Taxpayers (über 5 Millionen CNY Umsatz oder freiwillige Registrierung) können Vorsteuer abziehen und müssen spezielle VAT-Rechnungen (Fapiao) ausstellen.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei bestimmten grenzüberschreitenden Dienstleistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden, bei dem der Leistungsempfänger die VAT schuldet und abführt.
8. Weitere relevante Steuern
Consumption Tax (Verbrauchsteuer)
China erhebt eine Consumption Tax auf bestimmte Luxusgüter und Produkte mit negativen externen Effekten. Die Steuersätze variieren stark, zum Beispiel 1 bis 56 % für Tabakprodukte, 20 % für Luxusuhren über 10.000 CNY, 10 % für Luxusautos über 1,3 Millionen CNY, 5 bis 20 % für alkoholische Getränke, 5 bis 15 % für Kosmetika und 10 % für Yachten und Golfausrüstung.
Kfz-bezogene Steuern
Beim Kauf eines Fahrzeugs fällt eine Vehicle Purchase Tax von 10 % des Kaufpreises an. Die jährliche Vehicle and Vessel Tax variiert je nach Fahrzeugtyp und Hubraum zwischen etwa 60 und 5.400 CNY pro Jahr. Für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride gibt es Steuervergünstigungen.
Stempelsteuer (Stamp Duty)
Die Stempelsteuer wird auf verschiedene Dokumente und Transaktionen erhoben, mit Sätzen von 0,005 % bis 0,1 %. Beispiele sind Kaufverträge (0,03 %), Kreditverträge (0,005 %) und Aktienübertragungen (0,1 %).
City Maintenance and Construction Tax
Diese Zusatzsteuer wird als Prozentsatz der gezahlten VAT und Consumption Tax erhoben. Die Sätze betragen 7 % in städtischen Gebieten, 5 % in Kreisstädten und 1 % in anderen Gebieten.
Education Surcharges
Zusätzlich werden Bildungszuschläge von insgesamt 5 % auf die VAT und Consumption Tax erhoben, bestehend aus 3 % Education Surcharge und 2 % Local Education Surcharge.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Als Auswanderer nach China hast du mehrere legale Möglichkeiten, deine Steuerlast zu optimieren.
Nutzung der Sechs-Jahres-Regel: Plane deine Aufenthalte so, dass du innerhalb von sechs Jahren mindestens einmal 30 aufeinanderfolgende Tage außerhalb Chinas verbringst. So vermeidest du die weltweite Besteuerung deiner ausländischen Einkünfte.
Wahl zwischen Sonderabzügen und steuerfreien Zulagen: Bis Ende 2027 können Ausländer wählen, welches System günstiger ist. Bei hohen tatsächlichen Kosten für Wohnung, Schulgebühren und Heimreisen sind oft die steuerfreien Zulagen vorteilhafter.
Gehaltsstrukturierung: Die Aufteilung des Gehalts in Grundgehalt und erstattungsfähige Zulagen kann die Steuerlast legal senken.
Timing des Umzugs
Der Zeitpunkt deines Umzugs kann steuerliche Auswirkungen haben. Ein Umzug zu Jahresbeginn kann vorteilhaft sein, wenn du im neuen Jahr die volle Steuerprogression in China nutzen möchtest (niedrige Sätze für die ersten Einkommensbeträge). Ein Umzug zum Jahresende kann sinnvoll sein, wenn du in dem Jahr noch nicht steuerresident in China werden möchtest.
Günstige Unternehmensformen
Je nach Geschäftstätigkeit kann die Wahl der richtigen Unternehmensform erhebliche Steuervorteile bringen. Kleine Unternehmen profitieren von reduzierten Körperschaftsteuersätzen bis 3 Millionen CNY Gewinn. Hightech-Unternehmen können einen ermäßigten Satz von 15 % beantragen. In bestimmten Sonderwirtschaftszonen und Freihandelszonen gibt es zusätzliche Vergünstigungen.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Stelle sicher, dass du alle verfügbaren Abzüge geltend machst. Neben dem Grundfreibetrag von 60.000 CNY pro Jahr und den Sozialversicherungsbeiträgen können die Sonderabzüge für Familie, Bildung, Gesundheit und Wohnen erheblich sein.
Holding-Strukturen
Für Unternehmer mit internationalen Aktivitäten kann eine Holding-Struktur unter Nutzung von Ländern mit günstigen DBA-Regelungen sinnvoll sein. Hongkong ist aufgrund seiner Nähe zu China und des speziellen Steuersystems oft ein interessanter Standort. Beachte jedoch die Anti-Missbrauchsvorschriften sowohl in China als auch in den DACH-Ländern.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die jährliche Einkommensteuererklärung (Annual Reconciliation) muss zwischen dem 1. März und dem 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Monatliche Vorauszahlungen erfolgen in der Regel durch den Arbeitgeber oder bei Selbstständigkeit durch monatliche Erklärungen bis zum 15. des Folgemonats.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Eine jährliche Steuererklärung ist erforderlich wenn das Jahreseinkommen 120.000 CNY übersteigt, Einkünfte aus mehreren Quellen vorliegen, ausländische Einkünfte erzielt wurden und du steuerresident bist, eine Erstattung zu erwartender Überzahlungen beantragt werden soll oder nachträgliche Steuerzahlungen erforderlich sind.
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung benötigst du deinen Reisepass und deine Aufenthaltsgenehmigung, deine Steuernummer (bei erstmaliger Erklärung zu beantragen), Einkommensnachweise und Steuerbescheinigungen vom Arbeitgeber, Nachweise über Sonderabzüge (Mietverträge, Schulgebührenrechnungen usw.) sowie Nachweise über ausländische Einkünfte und gezahlte Steuern.
Online-Portal
China hat ein elektronisches Steuersystem namens „Natural Person Tax Management System“ (自然人税收管理系统) eingeführt. Über die zugehörige App oder das Webportal können Steuererklärungen eingereicht und der Steuerstatus überprüft werden. Die Oberfläche ist allerdings primär auf Chinesisch.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Aufgrund der Sprachbarriere und der Komplexität des chinesischen Steuersystems ist für die meisten Auswanderer die Zusammenarbeit mit einem lokalen Steuerberater oder einem auf China spezialisierten Berater empfehlenswert. Internationale Beratungsfirmen wie die Big Four haben Niederlassungen in allen großen chinesischen Städten.
Strafen bei Verspätung
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung oder Zahlung drohen Säumniszuschläge von 0,05 % pro Tag auf die geschuldete Steuer, Bußgelder von bis zu 10.000 CNY bei Verspätung und bis zu fünf Mal die hinterzogene Steuersumme bei Steuerhinterziehung. Bei schweren Verstößen sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Überblick über das System
Das chinesische Sozialversicherungssystem umfasst fünf Zweige, oft als „Five Insurances“ (五险) bezeichnet. Seit 2011 sind auch Ausländer mit Arbeitserlaubnis beitragspflichtig.
Beitragssätze (variieren je nach Stadt, Beispiel Peking 2025)
| Versicherungszweig | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 8 % | 16 % |
| Krankenversicherung | 2 % + 3 CNY | 9,8 % |
| Arbeitslosenversicherung | 0,5 % | 0,5 % |
| Arbeitsunfallversicherung | 0 % | 0,2 bis 1,9 % |
| Mutterschaftsversicherung | 0 % | 0,8 % |
| Gesamt | ca. 10,5 % | ca. 27 bis 29 % |
Die Beiträge sind auf das Dreifache des lokalen Durchschnittslohns gedeckelt, was in Peking etwa 35.000 CNY monatlich entspricht.
Zusätzlich: Housing Fund
Der Housing Fund (Wohnungsfonds) ist technisch keine Versicherung, wird aber oft mit den Sozialversicherungen zusammen erhoben. Der Beitrag beträgt 5 bis 12 % (je nach Stadt) sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber. Die Beiträge fließen auf ein persönliches Konto und können für Immobilienkäufe oder Miete verwendet werden.
Besonderheiten für Ausländer
Die tatsächliche Umsetzung der Sozialversicherungspflicht für Ausländer variiert je nach Stadt und wird unterschiedlich streng gehandhabt. Einige Städte bieten Sozialversicherungsabkommen mit bestimmten Ländern, die eine Doppelversicherung verhindern. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben jedoch kein Sozialversicherungsabkommen mit China.
Die Ansprüche aus der chinesischen Rentenversicherung erfordern eine Mindestbeitragsdauer von 15 Jahren. Bei einem kürzeren Aufenthalt besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit einer Erstattung der eigenen Beiträge bei Ausreise.
Vergleich der Gesamtbelastung mit DACH-Ländern
| Thema | China | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitnehmeranteil | ca. 10 bis 11 % | ca. 20 % | ca. 18 % | ca. 6 % + KV |
| Arbeitgeberanteil | ca. 27 bis 35 % | ca. 20 % | ca. 21 % | ca. 6 % + KV |
| Beitragsbemessungsgrenzen | 3x Durchschnittslohn | variiert | variiert | variiert |
Die Sozialversicherungsbelastung in China ist für Arbeitnehmer niedriger als in DACH-Ländern, für Arbeitgeber jedoch vergleichbar oder höher.
12. Vergleich zu Deutschland, Österreich und Schweiz
Tabellarischer Vergleich der Steuersätze
| Steuerart | China | Deutschland | Österreich | Schweiz (Zürich) |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 45 % | 45 % (+ Soli) | 55 % | ca. 40 % |
| Einkommensteuer (Eingangssatz) | 3 % | 14 % | 20 % | ca. 2 % |
| Körperschaftsteuer | 25 % | ca. 30 % | 25 % | ca. 18 % |
| Kapitalertragsteuer | 20 % | 25 % + Soli | 27,5 % | Vermögenssteuer |
| Mehrwertsteuer | 13 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Erbschaftsteuer | 0 % | bis 50 % | 0 % | kantonal |
| Vermögensteuer | 0 % | 0 % | 0 % | kantonal |
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Angestellter mit 100.000 Euro Jahresbrutto
| Beschreibung | China | Deutschland |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 780.000 CNY | 100.000 € |
| Grundfreibetrag | 60.000 CNY | 11.784 € |
| Sonderabzüge (geschätzt) | 48.000 CNY | 1.230 € (Pauschbeträge) |
| Zu versteuerndes Einkommen | 672.000 CNY | 86.986 € |
| Einkommensteuer | ca. 140.000 CNY | ca. 27.000 € |
| Sozialversicherung AN | ca. 40.000 CNY | ca. 20.000 € |
| Netto (ca.) | 600.000 CNY (77.000 €) | 53.000 € |
Das Beispiel zeigt, dass China trotz ähnlicher Spitzensteuersätze durch den niedrigeren Eingangssteuersatz und die großzügigen Freibeträge bei mittleren Einkommen oft günstiger sein kann als Deutschland.
Beispiel 2: Selbstständiger mit 200.000 Euro Gewinn (als WFOE)
| Info | China | Deutschland |
|---|---|---|
| Unternehmensgewinn | 1.560.000 CNY | 200.000 € |
| Körperschaftsteuer | ca. 390.000 CNY (25 %) | ca. 60.000 € (Körperschaft + Gewerbe) |
| Gewinn nach Steuern | 1.170.000 CNY | 140.000 € |
| Bei Ausschüttung: + Dividendensteuer | ca. 234.000 CNY (20 %) | ca. 35.000 € (25 %) |
| Gesamtsteuer bei Vollausschüttung | ca. 624.000 CNY (80.000 €) | ca. 95.000 € |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile China:
- Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Keine Vermögensteuer
- Steuerfreie Börsengewinne (A-Shares)
- Großzügige Steuerfreibeträge und Zulagen für Ausländer (bis 2027)
- Sechs-Jahres-Regel ermöglicht Vermeidung der Welteinkommensbesteuerung
- Niedrigere Eingangssteuersätze bei der Einkommensteuer
- Günstigere Besteuerung kleiner Unternehmen
Nachteile China:
- Hoher Spitzensteuersatz von 45 %
- Körperschaftsteuer von 25 % im Regelfall
- Komplexes und sich häufig änderndes Steuersystem
- Sprachbarriere und bürokratische Hürden
- Keine Sozialversicherungsabkommen mit DACH-Ländern
- Beschränkte Möglichkeiten für digitale Nomaden und Freelancer
- Unklare Regelungen für bestimmte Einkommensarten
Fazit
Das chinesische Steuersystem bietet für bestimmte Auswanderergruppen durchaus attraktive Möglichkeiten, erfordert aber sorgfältige Planung und professionelle Beratung.
Für wen lohnt sich China steuerlich besonders?
Angestellte mit Expatriate-Paketen profitieren von den steuerfreien Zulagen für Wohnung, Schulgebühren und Heimreisen. Unternehmer mit kleinen bis mittleren Unternehmen können von den reduzierten Körperschaftsteuersätzen profitieren. Investoren, die hauptsächlich am chinesischen Aktienmarkt aktiv sind, nutzen die Steuerfreiheit für Börsengewinne. Personen mit großem Vermögen profitieren von der fehlenden Vermögen- und Erbschaftsteuer. Strategische Aufenthalter, die die Sechs-Jahres-Regel nutzen können, vermeiden die Welteinkommensbesteuerung.
Für wen ist China steuerlich weniger attraktiv?
Digitale Nomaden finden in China aufgrund der restriktiven Visapolitik und der Internetbeschränkungen schwierige Bedingungen. Freiberufler und Freelancer haben kaum legale Möglichkeiten, ohne lokale Unternehmensstruktur zu arbeiten. Rentner ohne familiäre Bindungen nach China finden keine geeigneten Visakategorien für einen dauerhaften Aufenthalt.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Einkommensteuersätze von 3 bis 45 %, mit großzügigem Grundfreibetrag
- Keine Vermögen-, Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Welteinkommensbesteuerung erst nach sechs Jahren ununterbrochener Steuerresidenz
- Steuerfreie Zulagen für Ausländer noch bis Ende 2027 verfügbar
- DBAs mit allen DACH-Ländern verhindern Doppelbesteuerung
- Sozialversicherungspflicht auch für Ausländer, aber keine Abkommen mit DACH-Ländern
Aufgrund der Komplexität des chinesischen Steuersystems, der Sprachbarriere und der häufigen Gesetzesänderungen ist eine professionelle steuerliche Beratung vor und nach dem Umzug unbedingt empfehlenswert. Ein auf internationale Steuergestaltung spezialisierter Berater kann helfen, die optimale Struktur für deine individuelle Situation zu finden.
FAQ
Muss ich als Ausländer in China Steuern zahlen, auch wenn ich nur vorübergehend dort arbeite? Ja, sobald du in China arbeitest, bist du mit deinen chinesischen Einkünften steuerpflichtig. Bei einem Aufenthalt unter 183 Tagen pro Jahr werden jedoch nur Einkünfte aus chinesischen Quellen besteuert. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, die Steuer direkt vom Gehalt einzubehalten.
Kann ich meine deutsche Rente steuerfrei in China beziehen? Nein, als Steuerresident in China musst du deine deutsche Rente grundsätzlich in China versteuern. Das DBA zwischen Deutschland und China weist das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zu. Die Rente wird mit den progressiven Einkommensteuersätzen von 3 bis 45 % besteuert.
Was passiert mit meinen ausländischen Depots und Konten, wenn ich nach China ziehe? Solange du die Sechs-Jahres-Regel beachtest und regelmäßig mindestens 30 aufeinanderfolgende Tage pro Sechs-Jahres-Zyklus außerhalb Chinas verbringst, werden deine ausländischen Kapitalerträge in China nicht besteuert. Nach sechs Jahren ununterbrochener Residenz unterliegst du jedoch der Welteinkommensbesteuerung.
Gibt es in China ein spezielles Visum für Rentner oder finanziell Unabhängige? Nein, China bietet kein spezielles Rentnervisum oder Visum für finanziell Unabhängige an. Die Aufenthaltserlaubnis ist typischerweise an Arbeit, Studium, Familienzusammenführung oder Investitionen geknüpft. Das macht einen dauerhaften Aufenthalt als Rentner ohne familiäre Bindungen schwierig.
Wie funktioniert die Doppelbesteuerung bei Einkünften aus Deutschland? Das DBA zwischen Deutschland und China sieht grundsätzlich die Anrechnungsmethode vor. Das bedeutet, dass in Deutschland gezahlte Steuern auf die chinesische Steuerschuld angerechnet werden können. Dadurch wird eine echte Doppelbesteuerung in der Regel vermieden.
Muss ich in China Sozialversicherungsbeiträge zahlen, obwohl ich schon in Deutschland eingezahlt habe? Ja, es gibt kein Sozialversicherungsabkommen zwischen China und Deutschland. Du bist daher in beiden Ländern beitragspflichtig, wenn du in China arbeitest. Die chinesischen Beiträge kannst du unter Umständen bei Ausreise zurückfordern, wenn du weniger als 15 Jahre eingezahlt hast.
Welche Steuervergünstigungen für Ausländer laufen 2027 aus? Die Wahlmöglichkeit zwischen den neuen Sonderabzügen und den traditionellen steuerfreien Zulagen (für Wohnung, Schulgebühren, Heimreisen usw.) endet am 31. Dezember 2027. Ab 2028 müssen alle Steuerpflichtigen das neue System mit den standardisierten Sonderabzügen nutzen, was für viele Expatriates zu einer höheren Steuerlast führen wird.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach China
Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach China, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.
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Zuletzt aktualisiert: 12. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
