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Chile – Einwanderungsbestimmungen

Immigration / Einwanderung

Ausländer erhalten in Chile ein Einwanderungsvisum, wenn ihre Tätigkeit zum Wohl und der Entwicklung des Landes beiträgt. Die Einwanderungserlaubnis wird nur Angehörigen einer Berufsgruppe gewährt, die in Chile als Mangelware gilt (z.B. Techniker, Akademiker und hoch qualifizierte Handwerker) und wird vom chilenischen Außenministerium ausgestellt.

KofferWenn Sie längere Zeit in Chile leben wollen, lassen Sie sich vorab Zeugniskopien, Geburtsurkunden, Passbilder u. ä. Dokumente (bzw. deren Übersetzung) von der chilenischen Botschaft in Ihrem Land beglaubigen.

Einwanderungsmöglichkeiten

Visum für Befristeten Aufenthalt „Residentes Temporarios“

Dieses Visum wird Ausländern, die familiäre Bindungen nach Chile haben, ebenso ausgestellt wie ausländischen Investoren (z.B. bei Immobilienerwerb), Forschern, Wissenschaftlern, Repräsentanten religiöser Vereinigungen und Ausländischen Bürgern, die von ausländischen Unternehmen entsandt werden und als technische Berater fungieren. Es reicht auch schon die Anmeldung eines Gewerbes.

Voraussetzungen:

  • Familiäre Bindungen nach Chile: Ehepartner mit chilenischer Staatsangehörigkeit, Eltern oder Kinder chilenischer Staatsangehörigkeit, Vorfahren mit chilenischer Staatsangehörigkeit, Ehepartner und Kinder von Ausländern mit Wohnsitz in Chile, Eltern von volljährigen Ausländern mit Wohnsitz in Chile
  • Reisepass mit Gültigkeitsdauer für den beantragten Zeitraum
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis, aus dem hervorgeht, dass der Antragssteller an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Antrag, der Anlaß und Zeitraum begründet sowie persönliche Darstellung des/der Antragstellers/-r und Angaben über den Wohnsitz in Chile beinhaltet. Ist der/die Antragsteller/-in mit einem/-r chilenischen Staatsbürger/-in verheiratet, so muss der Ehepartner den Antrag unterschreiben (darüber hinaus empfiehlt es sich, die Telefonnummer des Antragstellers und das Datum der Reise anzugeben).
  • Einkommens- oder Vermögensnachweis (geringes Einkommen oder Rente reicht schon)
  • 3 Passfotos

Bemerkung:
Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr vier Wochen, wenn der Antragsteller die Faxgebühr entrichtet. Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen. Der Antragsteller muss das Visum persönlich im Konsulat abholen. Das Visum wird für die Dauer von höchstens einem Jahr ausgestellt. In Chile kann ein „unbefristetes Aufenthaltsvisum“ beantragt werden.

Kosten für Beantragung: 75$

Studentenvisum „Residentes Estudiantes“

Voraussetzungen:

  • Aufnahmebestätigung der Universität oder der vom chilenischen Staat anerkannten Ausbildungseinrichtung
  • Nachweis der Finanzierung des Lebensunterhaltes (Darlehen und/oder Stipendium). Andernfalls muss nachgewiesen werden, dass ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes vorliegen (Einkommensnachweis, Bankguthaben, etc.)
  • Eidesstattliche Erklärung anhand derer die Eltern versichern, für den Lebensunterhalt aufzukommen
  • Reisepass mit Gültigkeitsdauer für den beantragten Zeitraum
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller an keiner ansteckenden Krankheit leidet
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • 3 Passfotos

Bemerkung:
Das Visum wird nur für die Dauer von höchstens einem Jahr erteilt. Das Visum kann in Chile verlängert werden. Es ist nicht erlaubt, mit einem Studentenvisum einem Beschäftigungsverhältnis nachzugehen. Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen. Der Antragsteller muss das Visum persönlich im Konsulat abholen.

Kosten für Beantragung: 75$

Visum für Ausländische Arbeitnehmer „Residentes sujeto a contrato“ – Vertraglich verpflichtete Ausländer

Voraussetzungen:

  • Der Arbeitsvertrag
  • Reisepass mit Gültigkeitsdauer für den beantragten Zeitraum
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller an keiner ansteckenden Krankheit leidet
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Antrag, der Anlaß und Zeitraum begründet sowie persönliche Darstellung des/der Antragstellers/-r und Angaben über den Wohnsitz in Chile beinhaltet. Ist der/die Antragsteller/-in mit einem/-r chilenischen Staatsbürger/-in verheiratet, so muss der Ehepartner den Antrag unterschreiben (darüber hinaus empfiehlt es sich, die Telefonnummer des Antragstellers und das Datum der Reise anzugeben)
  • Einkommens- und Vermögensnachweis

Kosten für Beantragung: 75$

Bemerkung:
Der Arbeitsvertrag muss vom Arbeitgeber im Beisein eines Notars in Chile unterzeichnet und vom Ministerium für Auswärtige Beziehungen legalisiert werden. Wenn der Vertrag nur vom Arbeitgeber unterzeichnet wurde, muss der Antragsteller das Dokument in Anwesenheit des Konsuls von Chile unterschreiben. Der Antragsteller muss alle übrigen Dokumente bereits im Vorfeld dem Konsulat übergeben.

Das Visum wird für die Dauer von höchstens zwei Jahren ausgestellt. Wenn nach Ablauf von zwei Jahren ein weiterer Verbleib in Chile gewünscht wird, kann ein unbefristetes Aufenthaltsvisum („Permanencia Definitiva“ = Dauervisum) beantragt werden. Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen. Der Antragsteller muss das Visum persönlich im Konsulat abholen.

Weitere Visum-Möglichkeiten sind:

  • „Residentes Oficiales“ – Diplomaten und Offizielle
  • „Asilados Politicos y Refugiados“ – Politische Asylanten und Flüchtlinge
  • „Permanencia Definitiva“ – Ständiger Wohnsitz

Hilfe bei der Einwanderung

Kanzlei Atalah und Binfa

Frau Dr. Monika Broecking arbeitet als deutsche Rechtsanwältin für die chilenische Kanzlei Atalah und Binfa. Sie ist zuständig für das deutsch- und englischsprachige Klientel. Der  Sitz der Kanzlei ist in Pucon, Region IX.

Ausser im rechtlichen Bereich kann sie ihre langjährigen Erfahrungen in Deutschland als Bankmanager, im Marketing sowie als selbstständige Unternehmens- und Personalberaterin einbringen. In Neuseeland hat sie mit ihrem Unternehmen ECC European Consulting Company Einwanderern hauptsächlich aus dem europäischen Raum Arbeitsplätze in Neuseeland vermittelt und mit Einwanderungsberatern Hand in Hand gearbeitet. Sie lebt heute in Chile und bringt ihre reichhaltigen beruflichen als auch privaten Erfahrungen als Einwanderer in zwei Länder gewinnbringend für ihre Mandanten in die Beratung ein.

Frau Dr. Broecking  berät in den Bereichen Visaanträge aller Art für Chile, permanente Aufenthaltsgenehmigung, Antrag auf Staatangehörigkeit, Kauf von Immobilien, Investitionen, Hilfestellung bei Abschlüssen mit Banken und Versicherungen,  sowie in Chile ansässige Deutsche bei rechtlichen Fragen, die Chile und/oder Deutschland betreffen. Für erste Fragen können Sie gerne kostenfrei mit ihr Kontakt aufnehmen: mbroecking@immigrationchile.com

Atalah y Binfa Abogados
Dr. Monika Broecking
General Urrutia 283 of 47
Pucón / Región de la Araucanía
Tel.: (45) 2441679 / (9) 9 2991742
https://immigrationchile.com/de/

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Foto Gepäck © wikimedia / Alma Pater

Botschaften von Chile

In Deutschland

Zuständig für Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt:
Chilenische Botschaft
Mohrenstraße 42
10117 Berlin
Tel.: (030) 726 203-5
Fax: 030) 726 203-603
Mo–Fr 08.00–17.00 Uhr
Konsularabteilung
Tel.: 030-204 49 90
Fax.: 030-204 43 12
Mo–Fr 08.30–13.30 Uhr
www.embajadaconsuladoschile.de
embachile@alemaniaechileberlin.de

Zuständig für Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein:
Generalkonsulat von Chile
Harvestehuder Weg 7-11
20148 Hamburg
Tel.: 040-45 75 85
Fax: 040-45 46 05
Mo-Fr 08.30–13.00 Uhr

Zuständig für Bayern und Baden-Württemberg:
Generalkonsulat von Chile
Mariannenstraße 5
80538 München
Tel.: 089-22 20 11
Fax: 089-22 20 12
Mo. – Fr. 08.00–13.00 Uhr

Zuständig für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen:
Honorargeneralkonsulat Chile
Humboldtstraße 94
60318 Frankfurt am Main
Tel.: 069-55 01 94
Fax: 069-5 96 45 16
Mo. – Fr. 09.00 – 14.00 Uhr

In Österreich

Konsularabteilung der Botschaft von Chile
Lugeck 1/III/8
1010 Wien
Tel..: +43 (1) 512 23 53
Fax.: + 43 (1) 512 92 08 – 33
Telex: 115 952 EMCHI-A
Mo – Fr 09.00 – 13.00
echileat1@chello.at

In der Schweiz

Konsularabteilung der Botschaft von Chile
Eigerplatz 5
3007 Bern
Tel.: 41 (31) 370 00 59
Fax.: 41 (31) 371 07 48
9.00 – 13.00 Uhr
consulado.berna@embachile.ch

Diplomatische Vertretungen in Chile

Botschaft von Deutschland
Embajada de la República Federal de Alemania
Las Hualtatas 5677
Cailla 220, Correo 30
Vitacura
Santiago de Chile
Tel.: (0056 2) 463 25 00
Fax: (0056 2) 463 25 25
info@santiago-de-chile.diplo.de
www.santiago.diplo.de
Arbeitszeit: Mo – Do: 7.45 – 17.00
Fr: 7.45 – 13.45 Uhr
Öffnungszeiten des Konsulates:
Di., Do. u. Fr. : 9.00 -12.00 Uhr
Mi.: 9.00 -12.00 Uhr/ 14.00 – 16.00 Uhr (nach Vereinbarung)

Botschaft von Österreich
Barros Errazuriz 1968
3 piso
Santiago de Chile
Tel.: (+56/2) 22 34 774
FAX: (+56/2) 20 49 382
Mo.-Fr.: 10:00 – 12:00 Uhr
santiago-de-chile-ob@bmaa.gv.at

Botschaft der Schweiz
Embajada de Suiza
Américo Vespucio Sur 100,
piso 14
Santiago (Las Condes)

Korrespondenzadresse
Embajada de Suiza
Casilla 3875
Santiago de Chile
Tel. +56 2 928 01 00
Fax +56 2 928 01 35
Öffnungsz.: Mo-Fr 10.00-12.00
Bürozeiten für Telefonanrufe:
Mo-Do 08.00-10.00, 14.00-17.00
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