
Touristenvisum
Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger reisen mit gültigem Reisepass für 90 Tage als Touristen ein und benötigen kein konsularisches Visum. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Das Touristenvisum wird vor der Ankunft im Flugzeug ausgefüllt. Bei der Einreise bekommt man einen Stempel in den Pass, zudem eine Kopie des Touristenvisums, welches gut aufbewahrt werden sollte, da man es bei der Ausreise wieder benötigt.
Für ca. 100 US$ kann man seinen Aufenthalt einmalig um 90 Tage verlängern. Die Beantragung hierfür kann man entweder bei dem zuständigen „Departamento de Extranjería“ durchzuführen oder bei der jeweiligen „Gobernación Provincial“.
Für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten wird das Touristenvisum „residente temporario“ beantragt. Es ist für ein Jahr gültig. Das Visum kann in eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden. Diese wird beim chilenischen Innenministerium beantragt.
Touristenvisum mit einmaliger oder mehrmaliger Einreise
Voraussetzungen:
- Gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer mindestens sechs Monate)
- Polizeiliche Anmeldung
- Arbeitsbescheinigung
- Adresse und Kontaktperson in Chile
- In einigen Fällen ist ein Einladungsbrief notwendig
- Eine eidesstattliche Erklärung muss vom Antragsteller unterschrieben werden, die besagt, dass der Unterzeichnende sich verpflichtet, nicht länger als die genehmigte Dauer im Land zu bleiben und gleichzeitig nur als Tourist aufzutreten
- 3 Passfotos
Es kann bei der Ausländerbehörde des Ministeriums des Inneren eine Verlängerung von bis zu neunzig Tagen beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr vier Wochen, wenn der Antragsteller die Gebühr entrichtet.
Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen. Der Antragsteller muss das Visum persönlich im Konsulat abholen.
Zoll
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Einreisenden während der Fahrt und des Aufenthalts bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.
Ein Einfuhrverbot besteht für frische Nahrungsmittel (Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren) sowie Pflanzen. Waffen, Drogen und Pornografie dürfen unter keinen Umständen eingeführt werden.
Devisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden.
Für im persönlichen Gepäck mitgeführte (grundsätzlich anmeldepflichtige) Neuwaren gilt im Allgemeinen als obere Wertgrenze 500 US$. Darüber hinaus muss Zoll bezahlt werden.
Für Ausländer, die mit einem Visum nach Chile einreisen, gelten besondere Zollerleichterungen.
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Chile – Reisen
Visum: Nein, sondern Touristenkarte „Tarjeta de Turismo“, Erhalt automatisch bei Einreise, 90 Tage gültig
Impfungen: nein
Flughäfen: Santiago de Chile – Arturo Merino Benitez (SCL)
Calama El Loa (CJC)
Arica Chacalluta (ARI)
Mataveri International – Osterinsel (IPC)
Punta Arenas (PUQ)
Antofagasta (ANF)
Balmaceda Vidal (BBA)
Concepcion Carriel (CCP)
Copiapo Chamonate (CPO)
El Salvador (ESR)
Iquique Chucumata (IQQ)
La Serena (LSC)
Puerto Montt Tepual (PMC)
Valdivia Pichoy (ZAL)
Temuco Manquehue (ZCO)
Osorno (ZOS)
Pucon (ZPC)
Puerto Natales Gallardo (PNT)
Porvenir (WPR)
Puerto Williams (WPU)
Chillan (YAI)
Landessprache: Spanisch
Währung: Chilenischer Peso (CLP)
1 CLP = 100 Centavos
Wechselkurse:
1 EUR = 1.077,80 CLP
100 CLP = 0,093 EUR
1 CHF = 1.158,39 CLP
100 CLP = 0,086 CHF
(Kurs vom 27.07.2026)
Telefon Vorwahl: +56
Zeitzonen: UTC-4
Netzspannung: 220 V
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes



Zuletzt aktualisiert: 27. August 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
