Die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands, BVI) gelten als eines der bekanntesten Steuerparadiese weltweit. Dieses britische Überseegebiet in der Karibik hat sich über Jahrzehnte als erstklassiger Standort für Offshore-Unternehmen und vermögende Privatpersonen etabliert. Das Steuersystem unterscheidet sich fundamental von dem, was du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kennst: Es gibt schlichtweg keine direkten Steuern auf Einkommen, Kapitalerträge oder Vermögen.

Für Auswanderer aus dem DACH-Raum bedeutet das einen radikalen Wechsel. Während du in Deutschland bis zu 45 % Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag zahlst, in Österreich bis zu 55 % und in der Schweiz je nach Kanton zwischen 22 und 45 %, erwartet dich auf den BVI eine Steuerbelastung von null Prozent auf persönliche Einkünfte. Diese außergewöhnliche steuerliche Attraktivität macht das Territorium besonders interessant für Unternehmer, Investoren und finanziell Unabhängige.
Allerdings ist das Leben auf den BVI mit anderen Herausforderungen verbunden: hohe Lebenshaltungskosten, strenge Einwanderungsvoraussetzungen und begrenzte Infrastruktur. Dieser umfassende Leitfaden zeigt dir, wie das Steuersystem funktioniert und für wen ein Umzug tatsächlich sinnvoll ist.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für die Steuerresidenz
Die Britischen Jungferninseln haben kein formelles System der Steuerresidenz, wie du es aus europäischen Ländern kennst. Da keine direkten Steuern erhoben werden, existiert auch keine klassische unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht. Dennoch ist der Aufenthaltsstatus für andere rechtliche Aspekte relevant.
Du giltst als „Belonging to the Virgin Islands“, wenn du:
- Britischer Staatsbürger mit dauerhaftem Wohnsitz auf den BVI bist
- Den Status eines „Belonger“ durch Geburt, Abstammung oder Einbürgerung erworben hast
- Eine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung besitzt
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Da die BVI keine Einkommensteuer erheben, spielt die 183-Tage-Regel hier keine Rolle für steuerliche Zwecke. Allerdings ist sie relevant für:
- Deinen Steuerstatus im Herkunftsland
- Visa- und Aufenthaltsbestimmungen
- Sozialversicherungsrechtliche Fragen
Für die Einwanderungsbehörden zählt primär dein Aufenthaltstitel. Ein Touristenvisum erlaubt typischerweise 30 Tage Aufenthalt mit Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu sechs Monate.
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Britischen Jungferninseln haben mit Deutschland, Österreich und der Schweiz keine klassischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Es existieren jedoch:
Tax Information Exchange Agreements (TIEAs):
- Deutschland: TIEA seit 2010 in Kraft
- Österreich: TIEA seit 2010 in Kraft
- Schweiz: TIEA seit 2014 in Kraft
Diese Abkommen dienen dem automatischen Informationsaustausch und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Die BVI nehmen am Common Reporting Standard (CRS) teil, was bedeutet, dass Kontoinformationen automatisch an dein Herkunftsland übermittelt werden.
Wegzugsbesteuerung aus den DACH-Ländern
Deutschland: Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG trifft dich, wenn du:
- Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst
- In den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig warst
Bei einem Wegzug auf die BVI wird der fiktive Veräußerungsgewinn sofort besteuert, da die BVI kein EU/EWR-Land sind. Eine Stundung ist nicht möglich.
Österreich: Die österreichische Wegzugsbesteuerung (Nichtfestsetzung nach § 27 Abs. 6 EStG) greift bei:
- Kapitalanteilen und Derivaten
- Wegzug in ein Drittland führt zur sofortigen Besteuerung stiller Reserven
Schweiz: Die Schweiz kennt keine generelle Wegzugsbesteuerung. Allerdings können kantonale Regelungen und die Besteuerung bei Aufgabe des Wohnsitzes relevant sein.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die Britischen Jungferninseln erheben keine Einkommensteuer auf persönliche Einkünfte. Das bedeutet:
| Steuerart | Steuersatz |
|---|---|
| Einkommensteuer | 0 % |
| Lohnsteuer | 0 % |
| Quellensteuer auf Einkommen | 0 % |
Es gibt keine Progressionsstufen, keine Freibeträge und keine Steuererklärungspflicht für Privatpersonen bezüglich des Einkommens. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr, wobei dies mangels Steuerpflicht praktisch irrelevant ist.
Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren: Auf den BVI existiert kein Lohnsteuerabzug. Dein Bruttogehalt entspricht deinem Nettogehalt – zumindest was die Einkommensteuer betrifft.
Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer zahlen Beiträge zur Social Security:
- Arbeitnehmeranteil: 4 % des Bruttogehalts
- Arbeitgeberanteil: 4,5 % des Bruttogehalts
- Beitragsbemessungsgrenze: 52.000 USD jährlich (etwa 48.000 Euro)
Absetzbare Werbungskosten: Da keine Einkommensteuer erhoben wird, gibt es auch kein System absetzbarer Werbungskosten. Beruflich bedingte Ausgaben werden nicht steuerlich berücksichtigt.
Pendlerpauschale: Eine Pendlerpauschale oder vergleichbare Regelung existiert nicht.
Digitale Nomaden
Besteuerung ausländischer Einkünfte: Die BVI besteuern weder inländische noch ausländische Einkünfte. Wenn du als digitaler Nomade auf den Inseln lebst und für ausländische Kunden arbeitest, zahlst du auf den BVI keine Steuern auf diese Einkünfte.
Home-Office-Regelungen: Es gibt keine spezifischen Home-Office-Regelungen, da steuerliche Absetzbarkeit nicht relevant ist.
Relevante Visa und Aufenthaltsprogramme: Die BVI haben kein spezielles Digital-Nomad-Visum. Deine Optionen sind:
- Touristenvisum (bis zu 6 Monate, keine Arbeitserlaubnis)
- Arbeitserlaubnis (erfordert Arbeitgeber auf den BVI)
- Selbstständigenvisum (sehr schwer zu erhalten)
Wichtiger Hinweis: Ohne gültige Arbeitserlaubnis darfst du auf den BVI nicht arbeiten – auch nicht remote für ausländische Auftraggeber, wenn du dich dauerhaft dort aufhältst. Die Einwanderungsbehörden sind hier streng.
Nachweispflichten: Obwohl auf den BVI keine Steuererklärung erforderlich ist, solltest du Nachweise über:
- Deinen Aufenthaltsstatus
- Die Quelle deiner Einkünfte
- Deine Steuersituation im Herkunftsland sorgfältig aufbewahren, da dein Heimatland möglicherweise Auskünfte verlangt.
Selbstständige und Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen: Selbstständige Tätigkeit unterliegt auf den BVI keiner Einkommensteuer. Gewinne aus selbstständiger Arbeit sind steuerfrei.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung: Die BVI erheben keine Körperschaftsteuer. Das macht das Territorium zu einem der beliebtesten Standorte für Offshore-Gesellschaften weltweit.
Für die Gründung einer BVI Business Company (BVI BC) fallen an:
- Gründungskosten: etwa 1.500 bis 3.000 USD
- Jährliche Registrierungsgebühr: 450 bis 1.000 USD
- Registered Agent (Pflicht): 1.000 bis 2.500 USD jährlich
Gewerbesteuer: Eine Gewerbesteuer im deutschen Sinne existiert nicht. Allerdings benötigen Unternehmen eine Trade License (Gewerbeerlaubnis), deren Kosten je nach Geschäftstätigkeit variieren.
Buchführungspflichten: BVI Business Companies müssen:
- Aufzeichnungen führen, die die finanzielle Lage widerspiegeln
- Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren
- Beim Registered Agent Informationen hinterlegen
Eine Pflicht zur Erstellung geprüfter Jahresabschlüsse oder deren Veröffentlichung besteht nicht.
Absetzbare Betriebsausgaben: Da keine Gewinnbesteuerung erfolgt, ist die steuerliche Absetzbarkeit von Betriebsausgaben irrelevant. Für die interne Buchführung und Gewinnermittlung gelten natürlich betriebswirtschaftliche Grundsätze.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitalertragssteuer: Die BVI erheben keine Kapitalertragssteuer. Das bedeutet:
| Kapitalertrag | Steuersatz BVI |
|---|---|
| Zinsen | 0 % |
| Dividenden | 0 % |
| Kursgewinne | 0 % |
Besteuerung von Kursgewinnen: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Kryptowährungen oder anderen Anlagen sind auf den BVI steuerfrei.
Immobilienertragsteuer: Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien auf den BVI unterliegen keiner Kapitalertragssteuer.
Freibeträge für Kapitalerträge: Da der Steuersatz bei 0 % liegt, sind Freibeträge nicht erforderlich.
Besonderheiten bei ausländischen Depots: Wenn du Depots in Deutschland, Österreich oder der Schweiz behältst, können dort Quellensteuern anfallen:
- Deutschland: 26,375 % Abgeltungssteuer (inkl. Soli)
- Österreich: 27,5 % KESt
- Schweiz: 35 % Verrechnungssteuer
Die Anrechnung oder Erstattung dieser Steuern ist aufgrund fehlender DBA kompliziert. Es empfiehlt sich, Depots in steuerlich neutralen Jurisdiktionen zu führen.
Rentner
Besteuerung gesetzlicher Renten aus DACH-Ländern: Auf den BVI zahlst du keine Steuern auf deine Renteneinkünfte. Allerdings:
Deutsche Rente: Deutschland behält das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten. Du zahlst als Auslandsrentner in Deutschland beschränkt Steuerpflichtige gemäß deutschem Steuerrecht. Der Grundfreibetrag gilt dabei nicht.
Österreichische Pension: Österreich besteuert Pensionen an Auslandsösterreicher mit dem regulären Einkommensteuertarif.
Schweizer AHV/Pensionskasse: Die Schweiz erhebt in der Regel keine Quellensteuer auf AHV-Renten an Auslandsschweizer. Pensionskassenleistungen können je nach Auszahlungsform unterschiedlich behandelt werden.
Besteuerung privater Renten: Private Rentenversicherungen unterliegen auf den BVI keiner Besteuerung. Je nach Versicherungsvertrag und Herkunftsland können jedoch im Ursprungsland Steuern anfallen.
Altersfreibeträge: Spezielle Altersfreibeträge existieren auf den BVI nicht, sind aber auch nicht erforderlich.
3. Vermögensteuer
Die Britischen Jungferninseln erheben keine Vermögensteuer. Das bedeutet:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Vermögensteuer | Keine |
| Freibeträge | Nicht anwendbar |
| Betroffene Vermögensarten | Keine |
Weder Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien noch sonstiges Vermögen werden auf den BVI besteuert.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
Die BVI erheben keine Kapitalertragssteuer. Alle Anlageformen sind steuerfrei:
| Anlageform | Steuersatz |
|---|---|
| Aktien | 0 % |
| Anleihen | 0 % |
| Investmentfonds | 0 % |
| Immobilien | 0 % |
| Kryptowährungen | 0 % |
| Optionen/Derivate | 0 % |
Quellensteuer
Die BVI erheben keine Quellensteuer auf:
- Dividenden
- Zinsen
- Lizenzgebühren
- Sonstige Zahlungen an Gebietsfremde
Dies macht BVI-Gesellschaften attraktiv für internationale Strukturen.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Da auf den BVI keine Steuer anfällt, gibt es keine Anrechnungsmöglichkeit für ausländische Quellensteuern. Wenn im Ausland Quellensteuer einbehalten wird, ist diese in der Regel verloren, sofern keine Erstattungsmöglichkeit im Quellenstaat besteht.
Meldepflichten
Obwohl keine Steuern anfallen, gelten Meldepflichten:
- Banken auf den BVI müssen Kontoinformationen im Rahmen des CRS an die Steuerbehörden deines Herkunftslandes melden
- Das Beneficial Ownership Regime verlangt die Offenlegung wirtschaftlich Berechtigter
- FATCA-Meldungen erfolgen automatisch an die USA
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer und jährliche Abgaben
Die BVI erheben keine jährliche Grundsteuer auf Immobilien. Das unterscheidet sie von den meisten anderen Jurisdiktionen weltweit.
Jährliche Kosten bei Immobilienbesitz:
- Keine Grundsteuer
- Hauseigentümerversicherung: 1 bis 3 % des Gebäudewerts (wegen Hurrikan-Risiko)
- Eventuell Gemeinschaftsgebühren (bei Eigentumswohnungen)
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Kauf von Immobilien auf den BVI fällt eine Stamp Duty an:
| Käuferstatus | Steuersatz |
|---|---|
| Belonger (Einheimische) | 4 % des Kaufpreises |
| Non-Belonger (Ausländer) | 12 % des Kaufpreises |
Zusätzliche Kaufnebenkosten:
- Anwaltskosten: 1 bis 2 % des Kaufpreises
- Gutachterkosten: variabel
- Non-Belonger Land Holding Licence: erforderlich für Ausländer
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Beim Verkauf von Immobilien fällt keine Kapitalertragssteuer auf den Gewinn an. Der gesamte Veräußerungserlös ist steuerfrei.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen aus Immobilien auf den BVI sind steuerfrei. Es gibt:
- Keine Einkommensteuer auf Mieteinnahmen
- Keine Abzugsmöglichkeit für Aufwendungen (mangels Besteuerung nicht nötig)
- Keine Quellensteuer bei Auslandsvermietern
Steuervorteile bei Eigennutzung
Da weder Vermietung noch Veräußerung besteuert werden, ergeben sich aus der Eigennutzung keine besonderen Steuervorteile.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuersätze
Die Britischen Jungferninseln erheben:
- Keine Erbschaftssteuer
- Keine Schenkungssteuer
| Übertragungsart | Steuersatz |
|---|---|
| Erbschaft | 0 % |
| Schenkung | 0 % |
Freibeträge
Da keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer existiert, sind Freibeträge nicht relevant. Vermögen kann in unbegrenzter Höhe steuerfrei übertragen werden.
Bewertung von Vermögen
Eine steuerliche Bewertung von Vermögen für Erbschafts- oder Schenkungszwecke entfällt.
Internationale Aspekte
Wichtiger Hinweis für Auswanderer aus DACH-Ländern:
Deutschland:
- Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 ErbStG) kann bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug greifen
- Wenn der Erblasser oder Erbe in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre in Deutschland wohnte, kann deutsches Erbschaftssteuerrecht anwendbar sein
- Für Immobilien in Deutschland gilt immer deutsches Erbschaftssteuerrecht
Österreich:
- Österreich hat keine Erbschaftssteuer (seit 2008 abgeschafft)
- Meldepflichten bei Schenkungen über bestimmten Grenzen bestehen weiterhin
Schweiz:
- Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt
- Bei Wegzug aus der Schweiz kann je nach Kanton eine Nachbesteuerung relevant sein
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Regelsteuersatz
Die Britischen Jungferninseln erheben keine Mehrwertsteuer (VAT) oder Umsatzsteuer (GST). Das bedeutet:
| Steuerart | Satz |
|---|---|
| Mehrwertsteuer | 0 % |
| Umsatzsteuer | 0 % |
Kleinunternehmerregelung
Eine Kleinunternehmerregelung existiert nicht, da keine Umsatzsteuer erhoben wird.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Unternehmer auf den BVI müssen:
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen
- Keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben
- Keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
Reverse-Charge-Verfahren
Ein Reverse-Charge-Verfahren ist mangels Umsatzsteuer nicht anwendbar.
Wichtig für EU-Geschäfte: Wenn du von den BVI aus Dienstleistungen an EU-Unternehmen erbringst, müssen diese möglicherweise im Reverse-Charge-Verfahren die Umsatzsteuer in ihrem Land abführen. Bei Leistungen an EU-Privatkunden können komplexe OSS-Regelungen gelten.
8. Weitere relevante Steuern
Import- und Exportzölle
Die BVI erheben Zölle auf importierte Waren:
| Warengruppe | Zollsatz |
|---|---|
| Allgemeine Waren | 5 bis 25 % |
| Lebensmittel | 0 bis 10 % |
| Alkohol | 25 bis 50 % |
| Tabak | Spezifische Sätze |
| Fahrzeuge | 15 bis 35 % |
| Baumaterialien | 0 bis 5 % |
Da nahezu alle Güter importiert werden müssen, tragen diese Zölle erheblich zu den hohen Lebenshaltungskosten bei.
Stamp Duty (Stempelsteuer)
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Stamp Duties an auf:
- Rechtliche Dokumente: variabel
- Versicherungspolicen: 5 %
- Schuldverschreibungen: gestaffelt
Payroll Tax (Lohnsummensteuer)
Arbeitgeber zahlen eine Lohnsummensteuer von 8 % auf die Gehaltssumme. Dies ersetzt de facto eine Unternehmensgewinnsteuer für arbeitsintensive Branchen.
Hotel Tax
Hotels und touristische Unterkünfte erheben eine Hotelsteuer von 10 %, die an die Gäste weitergegeben wird.
Kfz-Steuer
Fahrzeuge unterliegen einer jährlichen Zulassungsgebühr:
- PKW: 150 bis 500 USD je nach Größe
- Motorräder: 50 bis 100 USD
- Nutzfahrzeuge: höhere Sätze
Bootssteuer
Bei der Anmeldung von Booten fallen Gebühren an, die sich nach Größe und Typ richten.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
BVI Business Company: Die Gründung einer BVI BC ist die klassische Struktur für:
- Holding von internationalen Beteiligungen
- Verwaltung von geistigem Eigentum
- Internationale Handelsgeschäfte
Vorteile:
- 0 % Körperschaftsteuer
- Hohe Vertraulichkeit
- Flexible Gesellschaftsstruktur
- Kein Mindestkapital
Nachteile:
- Kein Zugang zu DBA
- CRS-Meldepflichten
- Reputation als Steueroase
- Zunehmender regulatorischer Druck
Timing des Umzugs
Optimales Timing:
- Wegzug aus Deutschland zum Jahresende (steuerliche Abrechnung vereinfacht)
- Realisierung von Kapitalgewinnen erst nach Wegzug
- Vorsicht bei der Wegzugsbesteuerung: Planung mindestens ein Jahr im Voraus
Zu vermeiden:
- Überstürzte Umzüge ohne steuerliche Planung
- Doppelte Ansässigkeit im Übergangsjahr
Günstige Unternehmensformen
| Struktur | Eignung | Kosten (jährlich) |
|---|---|---|
| BVI BC | Holding, IP, Trading | 2.500 bis 5.000 USD |
| Segregated Portfolio Company | Investmentfonds | 5.000 bis 10.000 USD |
| Limited Partnership | Private Equity | 3.000 bis 6.000 USD |
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Da auf den BVI keine Einkommensteuer existiert, gibt es keine Freibeträge zu nutzen. Die Steueroptimierung liegt in der vollständigen Steuerfreiheit selbst.
Holding-Strukturen
Klassische BVI-Holding: Eine BVI-Gesellschaft kann als Holding für internationale Beteiligungen dienen. Allerdings:
- Dividenden aus EU-Tochtergesellschaften unterliegen möglicherweise Quellensteuer
- Keine DBA-Vorteile
- Verschärfte Substance-Anforderungen
Economic Substance Requirements: Seit 2019 müssen BVI-Gesellschaften mit bestimmten Aktivitäten nachweisen, dass sie tatsächliche wirtschaftliche Substanz auf den BVI haben:
- Qualifiziertes Personal vor Ort
- Angemessene Büroräume
- Wesentliche Entscheidungen auf den BVI
10. Steuererklärung und Fristen
Steuererklärungspflicht
Da die BVI keine Einkommensteuer erheben, gibt es für Privatpersonen keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Unternehmen müssen:
- Economic Substance Declaration jährlich einreichen
- Beneficial Ownership Informationen aktuell halten
- Jährliche Gebühren an das Registry of Corporate Affairs zahlen
Fristen für Unternehmen
| Dokument | Frist |
|---|---|
| Economic Substance Declaration | 6 Monate nach Geschäftsjahresende |
| Jährliche Registrierungsgebühr | Zum Jahrestag der Gründung |
| Beneficial Ownership Updates | Innerhalb von 14 Tagen nach Änderung |
Benötigte Unterlagen
Für die Gründung einer BVI-Gesellschaft:
- Beglaubigte Passkopien aller Directors und Shareholders
- Nachweis der Wohnadresse (Utility Bill, Bankauszug)
- Referenzschreiben von Bank oder Anwalt
- Geschäftsplan (bei manchen Registered Agents)
Online-Portale
Das BVI Financial Services Commission (FSC) bietet Online-Dienste für:
- Unternehmensregistrierung (VIRRGIN System)
- Einreichung von Dokumenten
- Gebührenzahlung
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Obwohl auf den BVI keine Steuererklärung nötig ist, solltest du professionelle Beratung in Anspruch nehmen für:
- Wegzugsbesteuerung aus dem DACH-Land
- Strukturierung internationaler Einkünfte
- Compliance mit CRS und FATCA
- Economic Substance Anforderungen
Kosten für Steuerberatung:
- Erstberatung Wegzug: 2.000 bis 5.000 Euro
- Laufende Betreuung: variabel
Strafen bei Verspätung
Für Unternehmen:
- Verspätete Registrierungsgebühr: 10 % Aufschlag pro Monat
- Versäumte Economic Substance Declaration: Geldstrafe bis zu 5.000 USD, im Wiederholungsfall bis zu 150.000 USD
- Löschung aus dem Register bei anhaltender Nichtzahlung
11. Sozialversicherungsbeiträge
Übersicht des Systems
Die BVI haben ein staatliches Sozialversicherungssystem (Social Security Board), das Leistungen für Alter, Invalidität, Tod und Mutterschaft bietet.
Beitragssätze
| Beitragszahler | Satz | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer | 4 % | Bis 52.000 USD/Jahr |
| Arbeitgeber | 4,5 % | Bis 52.000 USD/Jahr |
| Selbstständige | 8,5 % | Bis 52.000 USD/Jahr |
Maximale jährliche Beiträge:
- Arbeitnehmer: 2.080 USD
- Arbeitgeber: 2.340 USD
- Selbstständige: 4.420 USD
Krankenversicherung
Die BVI haben keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Du bist selbst für deine Krankenversicherung verantwortlich.
Optionen:
- Private Krankenversicherung (international oder lokal)
- Arbeitgeberfinanzierte Versicherung (üblich bei größeren Unternehmen)
Kosten für private Krankenversicherung:
- Einzelperson: 3.000 bis 10.000 USD jährlich
- Familie: 10.000 bis 25.000 USD jährlich
Das öffentliche Gesundheitssystem ist begrenzt. Für ernsthafte medizinische Behandlungen werden Patienten oft nach Puerto Rico oder in die USA ausgeflogen.
Rentenversicherung
Die staatliche Rente (Social Security) bietet:
- Altersrente ab 65 Jahren
- Mindestversicherungszeit: 500 Wochen Beiträge
Leistungshöhe: Die Rente beträgt etwa 30 % des durchschnittlichen versicherten Einkommens, maximal 800 USD pro Monat.
Private Vorsorge: Da die staatliche Rente niedrig ist, empfiehlt sich private Altersvorsorge:
- Internationale Pensionspläne
- Betriebliche Altersvorsorge (bei größeren Arbeitgebern)
- Private Anlagestrategien
Arbeitslosenversicherung
Eine staatliche Arbeitslosenversicherung existiert nicht auf den BVI.
Pflegeversicherung
Eine gesetzliche Pflegeversicherung gibt es nicht.
Gesamtbelastung im Vergleich zu DACH-Ländern
| Land | Gesamtabgaben (AN + AG) |
|---|---|
| BVI | 8,5 % (bis 52.000 USD) |
| Deutschland | Etwa 40 % |
| Österreich | Etwa 40 % |
| Schweiz | Etwa 25 bis 30 % |
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Vergleich
| Steuerart | BVI | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | 0 % | 14 bis 45 % | 20 bis 55 % | 22 bis 45 % |
| Körperschaftsteuer | 0 % | 15 % + GewSt | 25 % | 12 bis 24 % |
| Kapitalertragssteuer | 0 % | 26,375 % | 27,5 % | 0 bis 40 % |
| Vermögensteuer | 0 % | 0 % | 0 % | 0,1 bis 1 % |
| Erbschaftssteuer | 0 % | 7 bis 50 % | 0 % | 0 bis 50 % |
| Mehrwertsteuer | 0 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Angestellter mit 100.000 Euro Jahresgehalt
| Position | BVI | Deutschland | Österreich | Schweiz (ZH) |
|---|---|---|---|---|
| Bruttogehalt | 100.000 € | 100.000 € | 100.000 € | 100.000 € |
| Einkommensteuer | 0 € | ~27.000 € | ~33.000 € | ~21.000 € |
| Sozialabgaben AN | ~3.600 € | ~10.000 € | ~18.000 € | ~6.000 € |
| Nettogehalt | ~96.400 € | ~63.000 € | ~49.000 € | ~73.000 € |
Beispiel 2: Selbstständiger mit 200.000 Euro Gewinn
| Position | BVI | Deutschland | Österreich | Schweiz (ZH) |
|---|---|---|---|---|
| Gewinn | 200.000 € | 200.000 € | 200.000 € | 200.000 € |
| Einkommensteuer | 0 € | ~65.000 € | ~75.000 € | ~50.000 € |
| Sozialabgaben | ~4.000 € | ~20.000 € | ~15.000 € | ~15.000 € |
| Nettoertrag | ~196.000 € | ~115.000 € | ~110.000 € | ~135.000 € |
Beispiel 3: Investor mit 500.000 Euro Kapitalerträgen
| Position | BVI | Deutschland | Österreich | Schweiz (ZH) |
|---|---|---|---|---|
| Kapitalerträge | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € |
| Steuern | 0 € | ~132.000 € | ~138.000 € | ~50.000 € |
| Nettoertrag | 500.000 € | ~368.000 € | ~362.000 € | ~450.000 € |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Pro BVI:
- Keine Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragssteuer
- Keine Vermögen- oder Erbschaftssteuer
- Keine Mehrwertsteuer
- Hohe finanzielle Privatsphäre
- Einfaches Steuersystem
Contra BVI:
- Hohe Lebenshaltungskosten (Import-Zölle)
- Keine Doppelbesteuerungsabkommen
- Quellensteuer aus Drittländern nicht anrechenbar
- Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
- Strenge Einwanderungsvoraussetzungen
- Reputationsrisiko („Steueroase“)
- Begrenzte Infrastruktur und Dienstleistungen
- Hurrikan-Risiko
Fazit
Für welche Auswanderer-Typen lohnen sich die BVI steuerlich?
Sehr gut geeignet für:
- Vermögende Privatpersonen mit erheblichem liquiden Vermögen und passiven Einkünften
- Internationale Unternehmer mit ortsunabhängigem Business und globaler Kundschaft
- Investoren und Trader mit hohen Kapitalerträgen
- Rentner mit hohen Pensionen und ausreichend Vermögen für die gehobenen Lebenshaltungskosten
Bedingt geeignet für:
- Hochverdiener in Anstellung, wenn sie einen lokalen Arbeitgeber finden
- Finanziell Unabhängige mit FIRE-Status und passiven Einkünften
Weniger geeignet für:
- Digitale Nomaden mit mittleren Einkommen (Visa-Problematik, hohe Kosten)
- Familien mit Kindern (begrenzte Schulen, hohe Bildungskosten)
- Menschen mit Gesundheitsproblemen (eingeschränkte medizinische Versorgung)
- Personen ohne gesichertes hohes Einkommen
Wichtigste Punkte zusammengefasst
- Die BVI erheben keine Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragssteuer, Vermögensteuer, Erbschaftssteuer oder Mehrwertsteuer.
- Die Wegzugsbesteuerung aus Deutschland und Österreich kann erheblich sein und sollte vorab professionell geplant werden.
- Die Lebenshaltungskosten sind extrem hoch – rechne mit dem Zwei- bis Dreifachen des deutschen Niveaus.
- Die Einwanderung ist schwierig ohne konkretes Jobangebot oder erhebliches Vermögen.
- Die BVI nehmen am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil – Steuerhinterziehung ist keine Option.
- Economic Substance Requirements für Unternehmen machen reine Briefkastenfirmen zunehmend unmöglich.
Empfehlung zur professionellen Beratung
Angesichts der Komplexität internationaler Steuergestaltung und der erheblichen Konsequenzen einer Fehlplanung empfehle ich dringend:
- Steuerberater mit Erfahrung in Wegzugsbesteuerung im Herkunftsland
- Rechtsanwalt auf den BVI für Einwanderungsfragen
- Internationaler Vermögensverwalter für die Strukturierung von Investments
- Registered Agent auf den BVI für Unternehmensgründungen
Die Kosten für professionelle Beratung sind gut investiert – Fehler bei der internationalen Steuerplanung können sehr teuer werden.
Hilfen für einen sorglosen Umzug auf die British Virgin Islands
Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung auf die Jungferninseln, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.
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|---|---|
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| Steuer- und Rechtsberatung | Rechtliche und steuerliche Beratung |
| Beglaubigte Übersetzungen | Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten |
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| Sprachkurse | Multimedia Sprachkurse für schnelles und einfaches Erlernen von 83 Fremdsprachen → Englisch lernen |
| Ausstattung & Zubehör | Bei einer Auswanderung oder auf Reisen brauchst du so manches, was du vielleicht noch nicht hast |
| Visaservice | Für jene Lände für die die Visabesorgung kompliziert ist, findest du hier einen Service, der alles für dich erledigt |
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FAQ
Muss ich auf den BVI überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Als Privatperson nicht. Es gibt keine Einkommensteuererklärung für natürliche Personen. Unternehmen müssen jedoch Economic Substance Declarations und Beneficial Ownership Informationen einreichen.
Wie komme ich an eine Aufenthaltsgenehmigung für die BVI?
Die gängigsten Wege sind: Arbeitserlaubnis durch einen lokalen Arbeitgeber, Investition in Immobilien über 500.000 USD (erleichtert den Antrag), oder Gründung eines Unternehmens mit nachgewiesener wirtschaftlicher Substanz vor Ort.
Kann ich als Deutscher einfach eine BVI-Gesellschaft gründen und dort steuerfrei Gewinne ansammeln?
Theoretisch ja, praktisch ist es kompliziert. Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung (AStG) kann Gewinne passiver BVI-Gesellschaften dem deutschen Gesellschafter zurechnen und in Deutschland besteuern. Ohne echte Substanz auf den BVI und tatsächlichen Wegzug bringt eine BVI-Gesellschaft steuerlich oft wenig.
Wie hoch sind die tatsächlichen Lebenshaltungskosten auf den BVI?
Rechne mit monatlichen Kosten von mindestens 5.000 bis 8.000 USD für eine Einzelperson und 10.000 bis 15.000 USD für eine Familie. Mieten beginnen bei etwa 2.000 USD für ein einfaches Apartment und können für Häuser leicht 5.000 USD und mehr erreichen.
Was passiert mit meiner deutschen Rente, wenn ich auf die BVI auswandere?
Die deutsche Rentenversicherung zahlt deine Rente auch auf die BVI aus. Allerdings behält Deutschland das Besteuerungsrecht, du zahlst also weiterhin deutsche Einkommensteuer auf die Rente. Da die BVI keine Einkommensteuer erheben, entsteht keine Doppelbesteuerung, aber auch keine Steuerersparnis bei der deutschen Rente.
Sind die BVI noch ein echtes Steuerparadies oder ist alles transparenter geworden?
Die BVI sind steuerlich weiterhin sehr attraktiv, aber die Zeiten vollständiger Anonymität sind vorbei. Durch CRS, FATCA und Economic Substance Requirements ist Transparenz gegenüber Steuerbehörden weltweit gewährleistet. Für legale Steueroptimierung bleiben die BVI interessant, für Steuerhinterziehung definitiv nicht mehr.
Lohnt sich ein Umzug auf die BVI für mich als digitaler Nomade?
In den meisten Fällen nicht. Die Visa-Situation ist schwierig, die Lebenshaltungskosten sind hoch und die Infrastruktur begrenzt. Für digitale Nomaden gibt es attraktivere Optionen wie Portugal, Malta, Zypern oder außerhalb Europas Panama, Paraguay oder die Vereinigten Arabischen Emirate.
Weitere Beiträge zu den Britischen Jungferninseln
- Auswandern nach British Virgin Islands als Rentner: Karibik Guide
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Stand: Januar 2025. Steuerliche Regelungen können sich ändern. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Zuletzt aktualisiert: 8. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
