Von der Festanstellung in die Selbstständigkeit – das ist für viele Arbeitnehmer die beste Möglichkeit, um ihre eigenen beruflichen Wünsche umzusetzen. Nicht wenige haben dabei das Ausland im Blick. Aber eine Unternehmensgründung in der Fremde erfordert eine gute Vorbereitung.
Auswandern und Selbstständigkeit als neue berufliche Perspektive
Haben Sie sich auch schon einmal gewünscht, Ihr eigener Chef zu sein? Der Traum von der eigenen Firma ist für viele Arbeitnehmer sehr verlockend. Und das aus gutem Grund. Denn die Selbstständigkeit lockt mit vielen beruflichen Vorteilen und Freiheiten, die man als Arbeitnehmer in einem normalen Angestelltenverhältnis nicht genießen kann. Zu den wichtigsten Privilegien gehören mehr Unabhängigkeit, Flexibilität, Selbstbestimmung und Spaß beim Arbeiten und die Verwirklichung der eigenen Geschäftsidee.
Einen ganz besondere Reiz stellen für viele Arbeitnehmer das Auswandern und die Existenzgründung im Ausland dar. Und Studien zufolge ist dieser Trend nicht nur eine vorübergehende Erscheinung, sondern eine langfristige, stabile Entwicklung auf dem internationalen Arbeitsmarkt. Denn aktuelle Statistiken zu diesem Thema belegen, dass sich dieser Trend nicht nur weiter fortsetzen, sondern sich in Zukunft auch noch verstärken wird.
Ein entscheidender Treiber für diese Entwicklung ist auch die Tatsache, dass der deutsche Arbeitsmarkt in der Corona-Krise in den letzten Monaten stark gelitten hat. Viele Bundesbürger haben sich aufgrund von hoher Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit sowie Job- und Existenzangst beruflich umorientiert haben und sehen ihre berufliche Zukunft jetzt verstärkt in einer Selbstständigkeit im Ausland.
Unternehmensgründung im Ausland – eine große Herausforderung
Aber eine Existenzgründung im Ausland ist ein großer Schritt, der wohlüberlegt sein sollte und gut geplant werden muss. Dabei sollte man nichts überstürzen und immer ausreichend Zeit, Geduld und Aufwand in eine sorgfältige Vorbereitung investieren. Denn sowohl in Deutschland als auch im Ausland gilt: die Selbstständigkeit bietet nicht nur berufliche Vorteilen und Freiheiten, sondern ist auch mit finanziellen Risiken und juristischen Stolpersteinen verbunden, die ebenfalls allesamt erfolgreich bewältigt werden müssen. Gerade im Ausland können bürokratische Hürden einen Unternehmer schnell verzweifeln lassen und ihn viel Zeit, Geld und Nerven kosten.
Aber soweit muss es gar nicht erst kommen. Es geht zum Glück auch anders. Wenn Sie nichts dem Zufall überlassen wollen, dann können Sie sich schon vorab über den Paragraphendschungel und die bürokratischen Hindernisse informieren, die Sie als Existenzgründer im Ausland erwarten. Eine gute Vorbereitung ist schon die halbe Miete für den Schritt in die Selbstständigkeit. Damit können Sie sich viel unnötigen Ärger, Stress und Frust ersparen und das Risiko Ihres beruflichen Scheiterns minimieren.
Inzwischen haben auch viele private und öffentliche Aus- und Weiterbildungsinstitute den ständig steigenden Informationsbedarf zu diesem Thema erkannt und darauf reagiert. Sie haben in den letzten Jahren ihr umfangreiches berufliches Weiterbildungsprogramm an diesen neuen Trend angepasst und ihre Lehrpläne um entsprechende Kurse, Seminare und anderen Informationsangebote erweitert.
Diese professionellen Existenzgründerseminare decken alle Aspekte rund um das Thema Selbstständigkeit im Ausland ab. Teilnehmer erfahren Aktuelles und Wissenswertes über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten für Unternehmer und erhalten nützliche Tipps und hilfreiche Infos für die Gründung von Start-Ups. Außerdem können Interessenten in diesen Veranstaltungen auch professionelle Beratung in Anspruch nehmen,
Günstige juristische Rahmenbedingungen für Existenzgründer in EU-Ländern
Am Ausland gibt es sehr unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für Existenzgründungen. Diese Diskrepanz lässt sich sehr gut am Beispiel der aktuellen Gesetzeslage in EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern veranschaulichen. So können Selbstständige und Start-Ups in EU-Ländern aufgrund einer günstigeren Gesetzeslage von einem gründerfreundlicherem Klima und besseren juristischen Ausgangsvoraussetzungen profitieren als in Nicht-EU-Ländern. Diese bessere staatliche Unterstützung ermöglicht Selbstständigen innerhalb der EU weniger Bürokratie und mehr unternehmerische Freiheiten und vereinfacht länderübergreifende Existenzgründungen und Wirtschaftsförderung.
Die juristische Grundlage für diesen einheitlichen, unternehmerfreundlichen Gesetzesrahmen ist die innerhalb der gesamten EU geltende Freizügigkeit für Arbeitnehmer, die in Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gesetzlich festgelegt ist. Dieses Grundrecht ist generell auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) gewährleistet und garantiert Arbeitnehmern hier und in der EU die rechtliche Gleichbehandlung in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen. Es umfasst nicht nur das Recht der Arbeitnehmer, sich frei zu bewegen und niederzulassen und in allen EU-Ländern zu arbeiten, sondern auch das Zuzugs- und Aufenthaltsrecht für Familienmitglieder.
Die EU strebt mit der Freizügigkeit für Arbeitnehmer auch eine Harmonisierung der juristischen Rahmenbedingungen für Unternehmungsgründungen in allen EU-Ländern an. Dazu gehören u.a. eine Firmengründung innerhalb von drei Arbeitstagen, Gründungskosten von nicht mehr als 100 Euro, die Abwicklung der Verwaltung über eine einzige Behörde und die Erledigung aller Eintragungsformalitäten im Internet. Außerdem erlaubt es die Arbeitnehmerfreizügigkeit jedem EU-Bürger, in jedem EU-Land ein eigenes Unternehmen zu gründen und eine Tochtergesellschaft eines bestehenden, in der EU ansässigen und registrierten Unternehmens aufzubauen.
Bürokratischer Mehraufwand für Start-Ups in Nicht-EU-Ländern
In Nicht-EU-Ländern gibt es weniger günstige rechtliche Rahmenbedingungen und mehr bürokratische Hürden für Existenzgründungen und Start-Ups. Ein sehr gutes Beispiel dafür sind die komplizierten Einreiseformularitäten vieler Länder, die für Unternehmer durch das Beantragen von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen viele zusätzliche Behördengänge bedeuten.
So sind z.B. das Auswandern, das Arbeiten und die Existenzgründung in den USA für Unternehmer und Investoren mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand verbunden, was eine schnelle, einfache und unbürokratische Unternehmensgründung in den USA für Ausländer nahezu unmöglich macht.
Je nach Aufenthaltszweck gibt es für Unternehmer in den USA unterschiedliche Arten von Visa. So ermöglicht es ein B1-Visum Gründern, mit ihrem Start-Up in die USA umzuziehen und hier Zugang zum Markt zu bekommen und erste Geschäftskontakte zu knüpfen. Allerdings erlaubt dieses Visum Unternehmern keinen dauerhaften, sondern nur einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in den USA. Nur ein E2-Visum oder ein EB-5-Visum erlaubt es Gründern, für längere Zeit in den USA zu leben und ihr Start-Up dort persönlich zu betreuen.
Demgegenüber benötigen ausländische Unternehmer eine Greencard, um wirklich dauerhaft in den USA leben und arbeiten. Allerdings ist der Erhalt einer Greencard wiederum an erhebliche rechtliche Voraussetzungen geknüpft.
Unterschiedliches Stammkapital für Unternehmensgründungen im Ausland
Ein anderer wichtiger Faktor sind die sehr variablen Kosten der Existenzgründung in verschiedenen Ländern. Diese Diskrepanz lässt sich sehr gut am Beispiel des gesetzlich vorgeschriebenen Stammkapitals für ein- und dieselbe Gesellschaftsform in unterschiedlichen Ländern veranschaulichen. So ist z.B. in Deutschland für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Gesellschaftskapital von mindestens 25.000 Euro gesetzlich vorgeschrieben.
In Spanien setzt die Gründung einer Sociedad de responsabilidad limitada (S.L.) ein Stammkapital von nur 3000 Euro voraus. In Frankreich muss das Gesellschaftskapital für die Gründung einer Société à responsabilité limitée (SARL) nur 7500 Euro betragen.