Viele Menschen träumen davon, einfach alles hinter sich zu lassen und irgendwo auf der Welt neu anzufangen. Dieser Traum beinhaltet in vielen Fällen ein selbst bestimmtes Leben an einem wunderschönen Ort in einem fremden Land. Oftmals haben diese Menschen aber verschiedene Altlasten in Form von finanziellen Verpflichtungen zu tragen. Das Auswandern mit Schulden stellt im Normalfall aber kein größeres Problem dar. Wer allerdings denkt, dass mit dem Auswandern die Schulden verfallen, ist ganz sicher auf dem Holzweg.
Gläubiger sind bei der Flucht in ferne Länder nicht chancenlos
Zwischen einer Auswanderung ins europäische Ausland und in Länder, die nicht zur Europäischen Union zählen, gibt es viele verschiedene rechtliche Unterschiede. Trotzdem haben die Gläubiger auch beim Auswandern in ferne Länder die Möglichkeit, an ihr Geld zu kommen. Wurde vom Gläubiger ein „europäischer Vollstreckungstitel“ erwirkt, können die Schulden in der gesamten EU eingetrieben werden.
Im europäischen Ausland gibt es mittlerweile viele verschiedene Inkassounternehmen, die Schulden eintreiben dürfen, die in Deutschland bestehen. Für Länder außerhalb der EU gelten diese besonderen Vereinbarungen nicht. Dennoch können in vielen verschiedenen Ländern der Welt die Schuldner aus Deutschland über Melderegister oder offizielle Verzeichnisse ermittelt werden.
Erwirkt der Gläubiger für seinen säumigen Schuldner einen Schuldtitel, verjähren die Ansprüche erst nach 30 Jahren. Es ist daher ratsam, vor dem Auswandern „klar Schiff“ zu machen. Einen Überblick über die Schulden ermöglicht die kostenlose Einsicht in die Schufa-Auskunft.
Auch bei einer bestehenden Privatinsolvenz ist das Auswandern durchaus möglich
Strebt ein Schuldner ein privates Insolvenzverfahren an, sieht es mit dem Auswandern ein wenig anders aus. Ist ein privates Insolvenzverfahren in Planung, müssen Schuldner einen festen Wohnsitz in Deutschland angeben können. Mit einem Wohnsitz im Ausland ist also ein Insolvenzverfahren nicht möglich.
Anders ist dies wiederum, wenn ein Insolvenzverfahren bereits läuft. Der Schuldner kann seinem Wunsch auszuwandern ohne Weiteres nachgehen. Er ist allerdings auch vom Ausland aus verpflichtet, den zahlreichen Auskunft- und Mitwirkungspflichten nachzukommen. Kommt der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werden. Dies bedeute im Umkehrschluss, dass Schuldner weiterhin dazu verpflichtet sind, dem Insolvenzverwalter ihr pfändbares Einkommen anzugeben.
Wer auswandert, sollte sich für eine einfachere Kommunikation einen auf Schulden spezialisierten Rechtsbeistand suchen, der mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt steht und alle aufkommenden Fragen beantwortet. Auch bei einem Insolvenzverfahren gilt, dass erwirkte Schuldtitel bis zu 30 Jahren bestehen bleiben.
Das Auswandern mit Schulden sollte gut durchdacht sein
Das Auswandern mit Schulden kann allerdings in einigen Fällen auch sinnvoll sein. Wer zum Beispiel in Deutschland keine Arbeit findet und im Ausland eine Stelle bekommt, kann mit seinem generierten Einkommen seine Schulden in Deutschland zurückzahlen. Gleiches gilt, wenn der Job im Ausland besser bezahlt wird als hierzulande.
Trotz allem bedeutet die Auswanderung in ein anderes Land auch einiges an bürokratischem Aufwand. Wer in ein fremdes Land einreisen möchte, muss die Einreisebestimmungen beachten und gegebenenfalls auch ein Visum bei einer Botschaft oder einem Konsulat beantragen.
Der Arbeitsplatz und eine entsprechende Unterkunft müssen schon vorab gesichert werden. Auch beim Einwandern in das Land müssen mit Sicherheit einige Behördengänge erledigt werden. Zu guter Letzt ist es ein klarer Vorteil, wenn Auswanderer schon im Vorfeld die jeweilige Landessprache erlernen. Dies macht vieles einfacher.