Die Welt von heute wird immer enger und vernetzter. So trägt sich manch ein Deutscher mit dem Gedanken, für immer oder für einen begrenzten Zeitraum sein berufliches und bzw. oder privates Lebensglück im nahen oder fernen Ausland zu finden. Dieser Gedanke kann im Zeitalter der Globalisierung immer leichter umgesetzt werden. Dennoch gilt es, einige Spielregeln zu beachten.
Keine Auswanderung ohne Papiere
Zu einer Auswanderung gehört natürlich auch die Mitnahme entsprechender Dokumente. Damit allein ist es nicht immer getan. Ausländische Behörden verlangen regelmäßig den Nachweis über die Echtheit bzw. inhaltliche Richtigkeit der in dem jeweiligen Land zu verwendenden Urkunde. Die Art dieser Nachweisführung kann von Land zu Land unterschiedlich ausfallen. Es gibt internationale Regelungen zur Beglaubigung und daneben zwischenstaatliche Abkommen, die das Entfallen von Beglaubigungen generell oder für bestimmte Urkunden vorsehen. Grundsätzlich gibt es zwei Verfahren, deutsche Dokumente im Ausland zu beglaubigen. Apostille und Legalisation.
Die Apostille
Einmal ist die Apostille zur Beglaubigung von Dokumenten ausreichend. Diese vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung kann in den Staaten praktiziert werden, die Mitunterzeichner des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961 sind. Wer beispielsweise öffentliche Dokumente für deren Verwendung in Argentinien, Belgien, Italien, Liechtenstein oder u. a. in Malta beglaubigen möchte, kann bzw. muss auf diese vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung zurückgreifen.
Die Legalisation
Das Verfahren der Legalisation zur Beglaubigung einer deutschen Urkunde ist umständlicher. In diesen Fällen muss nämlich die zuständige konsularische Vertretung des betreffenden Zielstaates in Deutschland als Land der Ausstellung die Echtheit der Dokumente bestätigen. Dieses Verfahren ist insbesondere deshalb umständlicher, weil dieses regelmäßig noch eine Vorbeglaubigung, mitunter auch eine Endbeglaubigung, seitens deutscher Behörden erfordert, bevor überhaupt von dem zuständigen Konsulat die Legalisation erteilt wird. Wer beispielsweise öffentliche Dokumente für deren Verwendung in Ägypten, Brasilien, Kenia, Sri Lanka oder u. a. in Thailand verwenden will, hat den Weg der Legalisation zu wählen.
Bilaterale Abkommen
Aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen zwischen Deutschland und Österreich, Deutschland und der Schweiz, Deutschland und Dänemark sowie zum Beispiel Deutschland und Frankreich ist ein Echtheitszertifikat für die Verwendung öffentlicher deutscher Urkunden nicht erforderlich.
Die Art der Dokumente
Im Anschluss hieran stellt sich nun die Frage, welche Arten von Urkunden grundsätzlich zum Zwecke des Echtheitszertifikats einer Apostille oder einer Legalisation bedürfen. Dies betrifft, wie bereits erwähnt, öffentliche Urkunden. Klassiker sind die Personenstandsurkunden wie beispielsweise die Heiratsurkunde oder die Geburtsurkunde. Gerade die Vorlage einer mit einem Echtheitszertifikat versehenen Geburtsurkunde ist im Ausland sehr wichtig, besonders dann, wenn man sich dort länger oder auf Dauer niederlassen will. Sehr häufig benötigt man im Ausland im Rechtsverkehr auch private Urkunden. Auch solche private Urkunden wie beispielsweise ein Testament, Kaufverträge oder Vollmachten können über einen Umweg via Apostille oder Legalisation mit einem Echtheitszertifikat versehen werden. Voraussetzung ist lediglich, dass diese Dokumente vorab durch einen Notar beurkundet werden. So wird aus der ursprünglichen privaten Urkunde eine öffentliche Urkunde.
Fazit: Wer sich mit dem Gedanken trägt, ins Ausland zu verziehen, sollte sich also rechtzeitig über seine mit einem Echtheitszertifikat zu versehenen Dokumente Gedanken machen. Auf der Seite Apostille zur Beglaubigung von Dokumenten finden sich zu dieser Thematik sehr wertvolle Informationen, die einem den Start eines eventuellen längeren Auslandsaufenthalts aus behördlicher Sicht wesentlich erleichtern.
Auswanderung - Wegzug von Deutschland
2023 war wieder ein besonderes Jahr für die Auswanderung. 265.035 Deutsche verließen offiziell ihre Heimat. Sie siedelten in etwa 200 unterschiedliche Länder und Inseln aus. Von der Wahl der Auswanderungsziele kann man Anregungen für die eigenen Überlegungen erhalten. Würde es Sie daher interessieren, wohin die Deutschen in 2023 und die 10 Jahre davor abwanderten?