Um einen neuen deutschen Reisepass aus dem Ausland zu beantragen, must Du einige spezifische Schritte und Anforderungen beachten:
Antragstellung
- Persönliche Beantragung: Der Reisepass muss in der Regel persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragt werden. In einigen Ländern ist dies auch bei Honorarkonsuln möglich.
Erforderliche Unterlagen
Um den Antrag erfolgreich einzureichen, benötigst Du folgende Dokumente:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular: Dieses Formular kann in der Regel online heruntergeladen werden.
- Gültiger oder bisheriger Ausweis: Dazu zählen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass, sofern vorhanden.
- Biometrisches Lichtbild: Aktuelles Passfoto im Format 45 x 35 mm, frontal aufgenommen ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen.
- Nachweis über Deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland: Dies kann durch einen Aufenthaltstitel, eine Meldebescheinigung oder Rechnungen (z.B. Strom- oder Gasrechnungen) erfolgen.
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde: Diese sind erforderlich, wenn sie relevant sind (z.B. bei Namensänderungen).
Gebühren
Die Gebühren für die Beantragung eines Reisepasses variieren:
- Für Personen ab 24 Jahren beträgt die Gebühr etwa 70 EUR.
- Für Personen unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei etwa 37,50 EUR.
Besondere Hinweise
- Reiseausweis zur Rückkehr: Falls Dein Reisepass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen, der für maximal einen Monat gültig ist.
- Expressverfahren: Wenn Du den Reisepass dringend benötigst, kannst Du möglicherweise ein Expressverfahren wählen, das zusätzliche Gebühren erfordert und eine schnellere Bearbeitung ermöglicht.
Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung über spezifische Anforderungen und mögliche zusätzliche Unterlagen zu informieren, da diese je nach Land variieren können.