Wie erhält ein im Ausland lebender Deutscher einen neuen Pass?

Um einen neuen deutschen Reisepass aus dem Ausland zu beantragen, must Du einige spezifische Schritte und Anforderungen beachten:

Antragstellung

  • Persönliche Beantragung: Der Reisepass muss in der Regel persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragt werden. In einigen Ländern ist dies auch bei Honorarkonsuln möglich.

Erforderliche Unterlagen

Um den Antrag erfolgreich einzureichen, benötigst Du folgende Dokumente:

  1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular: Dieses Formular kann in der Regel online heruntergeladen werden.
  2. Gültiger oder bisheriger Ausweis: Dazu zählen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass, sofern vorhanden.
  3. Biometrisches Lichtbild: Aktuelles Passfoto im Format 45 x 35 mm, frontal aufgenommen ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen.
  4. Nachweis über Deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland: Dies kann durch einen Aufenthaltstitel, eine Meldebescheinigung oder Rechnungen (z.B. Strom- oder Gasrechnungen) erfolgen.
  5. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde: Diese sind erforderlich, wenn sie relevant sind (z.B. bei Namensänderungen).

Gebühren

Die Gebühren für die Beantragung eines Reisepasses variieren:

Hinzu kommt bei der Beantragung im Ausland ein sogenannter Auslandszuschlag von 31 Euro, der bei den oben genannten Preisen bereits eingerechnet ist. Wenn Sie den Reisepass bei einem Honorarkonsul beantragen, fallen zusätzlich Gebühren an, aktuell 64 Euro für die konsularische Dienstleistung.

Die Gebühren sind am Tag der Antragstellung zu zahlen. Zahlungsmittel sind meist Euro per Kreditkarte, in bar in der jeweiligen Landeswährung oder US-Dollar (je nach Land und Auslandsvertretung).

Diese Preise gelten für die Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen und können je nach Land leicht variieren, vor allem durch Wechselkursschwankungen bei Zahlung in anderen Währungen.

Besondere Hinweise

  • Reiseausweis zur Rückkehr: Falls Dein Reisepass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen, der für maximal einen Monat gültig ist.

Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung über spezifische Anforderungen und mögliche zusätzliche Unterlagen zu informieren, da diese je nach Land variieren können.