Steuersystem Venezuela für Auswanderer 2026: Kompletter Leitfaden

Venezuela verfügt über ein Steuersystem, das auf dem Territorialprinzip basiert – ein entscheidender Unterschied zu den DACH-Ländern, die nach dem Welteinkommensprinzip besteuern. Das bedeutet grundsätzlich, dass nur in Venezuela erwirtschaftete Einkünfte der venezolanischen Besteuerung unterliegen, während ausländische Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben können.

Das Steuersystem von Venezuela verstehen und richtig nutzen
Das Steuersystem von Venezuela verstehen und richtig nutzen

Die wirtschaftliche Realität Venezuelas ist jedoch von Hyperinflation, einer schweren Wirtschaftskrise und einem komplexen Währungssystem geprägt. Das Steuersystem existiert zwar auf dem Papier mit moderaten Sätzen, doch die praktische Anwendung ist von erheblichen Unsicherheiten begleitet. Die Landeswährung Bolívar hat durch die Inflation massiv an Wert verloren, was Steuerberechnungen und -planungen erschwert.

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz bietet Venezuela nominell niedrigere Steuersätze. Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer liegt bei 34 %, die Körperschaftsteuer ebenfalls bei 34 %. Allerdings macht die instabile wirtschaftliche und politische Lage Venezuela für die meisten Auswanderer aus steuerlichen Gründen unattraktiv – die theoretischen Steuervorteile werden durch praktische Risiken und Unsicherheiten mehr als aufgewogen.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Venezuela wirst du als steuerlich ansässig betrachtet, wenn du dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Steuerjahres im Land aufhältst. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Weitere Faktoren, die eine Steuerresidenz begründen können:

  • Ständiger Wohnsitz in Venezuela
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen im Land
  • Venezolanische Staatsangehörigkeit (kann relevant sein, führt aber nicht automatisch zur Steuerpflicht)

Das Territorialprinzip

Venezuela besteuert nach dem Territorialprinzip. Das bedeutet:

  • Steuerresidenten werden grundsätzlich nur auf in Venezuela erzielte Einkünfte besteuert
  • Nicht-Residenten zahlen nur Steuern auf venezolanische Quelleneinkünfte
  • Ausländische Einkünfte können unter bestimmten Umständen steuerfrei sein

Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen: Wenn du als Steuerresident Einkünfte aus dem Ausland beziehst, die mit deiner Tätigkeit in Venezuela zusammenhängen, können diese ebenfalls steuerpflichtig werden.

Doppelbesteuerungsabkommen

Venezuela hat Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Ländern abgeschlossen. Die Situation mit den DACH-Ländern:

  • Deutschland: Kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft
  • Schweiz: Kein Doppelbesteuerungsabkommen
  • Österreich: Kein Doppelbesteuerungsabkommen

Das Fehlen von DBAs bedeutet, dass bei Einkünften aus diesen Ländern das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Venezuela gewährt zwar unter Umständen eine Anrechnung ausländischer Steuern, doch die praktische Umsetzung ist komplex.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Bevor du nach Venezuela auswanderst, musst du die Wegzugsbesteuerung in deinem Herkunftsland beachten:

Deutschland erhebt eine Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Gewinne aus Kapitalgesellschaftsanteilen ab 1 % Beteiligung. Da kein DBA mit Venezuela besteht, gibt es keine Stundungsmöglichkeit wie bei EU-Ländern.

Österreich besteuert ebenfalls stille Reserven bei Wegzug, bietet aber unter Umständen Ratenzahlung.

Die Schweiz erhebt keine klassische Wegzugsbesteuerung, jedoch können kantonale Besonderheiten relevant sein.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Die venezolanische Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta, ISLR) verwendet ein progressives Steuersystem. Die Steuersätze sind an die sogenannte Unidad Tributaria (UT) gekoppelt, eine Steuereinheit, die regelmäßig an die Inflation angepasst wird.

Progressionsstufen für natürliche Personen (Residenten):

Zu versteuerndes Einkommen (in UT)Steuersatz
Bis 1.000 UT6 %
1.001 bis 1.500 UT9 %
1.501 bis 2.000 UT12 %
2.001 bis 2.500 UT16 %
2.501 bis 3.000 UT20 %
3.001 bis 4.000 UT24 %
4.001 bis 6.000 UT29 %
Über 6.000 UT34 %

Für Nicht-Residenten gilt ein pauschaler Steuersatz von 34 % auf venezolanische Quelleneinkünfte.

Freibeträge

  • Grundfreibetrag von 1.000 UT für Steuerresidenten
  • Zusätzliche Freibeträge für Ehepartner und Kinder möglich
  • Bestimmte Sozialleistungen sind steuerfrei

Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Steuererklärung muss bis Ende März des Folgejahres eingereicht werden. Vorauszahlungen können bei höheren Einkünften erforderlich sein.

Arbeitnehmer

Lohnsteuer und Abzugsverfahren: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer direkt vom Gehalt einzubehalten (ähnlich dem deutschen Lohnsteuerabzug). Der Arbeitgeber führt diese Beträge monatlich an die Steuerbehörde SENIAT ab.

Sozialversicherungsbeiträge:

  • Arbeitnehmer zahlen etwa 4 % des Bruttogehalts in die Sozialversicherung
  • Arbeitgeber tragen zusätzlich etwa 9 bis 11 %
  • Beiträge zur Wohnungsbauförderung (FAOV) von 1 bis 3 %

Absetzbare Werbungskosten:

  • Weiterbildungskosten mit Bezug zur Tätigkeit
  • Bestimmte berufsbedingte Ausgaben
  • Die Absetzbarkeit ist begrenzt und erfordert Nachweise

Digitale Nomaden

Venezuela bietet kein spezielles Visum für digitale Nomaden. Die steuerliche Situation ist komplex:

Besteuerung ausländischer Einkünfte: Nach dem Territorialprinzip sind Einkünfte aus dem Ausland grundsätzlich nicht in Venezuela steuerpflichtig, wenn:

  • Die Arbeit für ausländische Auftraggeber erfolgt
  • Die Dienstleistung nicht in Venezuela erbracht wird
  • Keine Betriebsstätte in Venezuela besteht

Praktische Herausforderungen:

  • Keine klare rechtliche Grundlage für Remote-Arbeit
  • Schwierige Bankensituation (internationale Überweisungen problematisch)
  • Währungskontrollen können den Geldtransfer erschweren
  • Visarechtliche Unsicherheiten bei längerem Aufenthalt

Aufenthaltsmöglichkeiten:

  • Touristenvisum (90 Tage, verlängerbar)
  • Arbeitsvisum (erfordert lokalen Arbeitgeber)
  • Investorenvisum (bei erheblichen Investitionen)

Selbstständige und Unternehmer

Besteuerung von Unternehmensgewinnen: Selbstständige zahlen Einkommensteuer nach den regulären Progressionssätzen (6 bis 34 %). Eine Registrierung beim SENIAT ist erforderlich.

Körperschaftsteuer bei Firmengründung: Für Kapitalgesellschaften gilt:

  • Standardsatz: 34 % auf Gewinne
  • Für bestimmte Branchen können abweichende Sätze gelten (z. B. Ölindustrie: 50 %)

Beliebte Unternehmensformen:

  • Sociedad Anónima (S.A.) – entspricht einer AG
  • Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.R.L.) – entspricht einer GmbH
  • Firma Personal – Einzelunternehmen

Buchführungspflichten:

  • Pflicht zur doppelten Buchführung für Kapitalgesellschaften
  • Jahresabschluss muss erstellt werden
  • Aufbewahrungspflicht von mindestens 10 Jahren
  • Bücher müssen auf Spanisch geführt werden

Absetzbare Betriebsausgaben:

  • Betrieblich veranlasste Kosten sind grundsätzlich absetzbar
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen
  • Personalkosten
  • Miete und Nebenkosten für Geschäftsräume
  • Fortbildungs- und Reisekosten

Finanziell Unabhängige und Investoren

Kapitalertragssteuer:

  • Zinsen aus venezolanischen Banken: 0 % (Quellensteuer entfällt bei Privatpersonen)
  • Dividenden aus venezolanischen Unternehmen: grundsätzlich steuerfrei beim Empfänger (wurden bereits auf Unternehmensebene besteuert)
  • Kursgewinne: werden als Einkommen besteuert (6 bis 34 %)

Besteuerung von Kursgewinnen: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten unterliegen der regulären Einkommensteuer. Eine Spekulationsfrist wie in Deutschland existiert nicht.

Ausländische Kapitalerträge: Nach dem Territorialprinzip sind Kapitalerträge aus dem Ausland grundsätzlich nicht in Venezuela steuerpflichtig, wenn:

  • Das Depot im Ausland geführt wird
  • Die Investments keine Verbindung zu Venezuela haben

Praktische Probleme:

  • Devisenkontrollen erschweren internationale Geldtransfers
  • Eröffnung ausländischer Konten für Residenten kompliziert
  • Meldepflichten können bestehen

Rentner

Besteuerung gesetzlicher Renten aus DACH-Ländern: Da keine Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, liegt das Besteuerungsrecht grundsätzlich beim Quellenstaat:

  • Deutsche Rente: Wird in Deutschland besteuert (nachgelagerte Besteuerung)
  • Schweizer Rente: AHV-Renten werden in der Schweiz versteuert
  • Österreichische Pension: Besteuerung in Österreich

In Venezuela selbst werden diese ausländischen Renten nach dem Territorialprinzip nicht besteuert, sofern sie aus dem Ausland stammen.

Besteuerung privater Renten: Private Rentenversicherungen aus dem Ausland unterliegen ebenfalls nicht der venezolanischen Besteuerung, können aber im Herkunftsland steuerpflichtig sein.

Altersfreibeträge: Venezuela gewährt keine speziellen Altersfreibeträge wie in Deutschland. Die regulären Grundfreibeträge gelten.

3. Vermögensteuer

Venezuela erhebt derzeit keine allgemeine Vermögensteuer auf das Privatvermögen natürlicher Personen. Dies unterscheidet sich positiv von einigen DACH-Ländern (Schweiz erhebt Vermögensteuer auf Kantonsebene).

Jedoch:

  • Eine Vermögenserklärung kann bei größeren Transaktionen verlangt werden
  • Unternehmen unterliegen verschiedenen vermögensbezogenen Abgaben
  • Die Steuerlandschaft kann sich kurzfristig ändern

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

Zinsen:

  • Inländische Bankzinsen: steuerfrei für Privatpersonen
  • Zinsen aus Unternehmensanleihen: können steuerpflichtig sein

Dividenden:

  • Dividenden aus venezolanischen Unternehmen: steuerfrei für den Empfänger (bereits auf Unternehmensebene versteuert)
  • Ausländische Dividenden: nach Territorialprinzip nicht steuerpflichtig

Kursgewinne:

  • Gewinne aus Wertpapierverkäufen: als reguläres Einkommen (6 bis 34 %)
  • Keine Abgeltungssteuer wie in Deutschland

Quellensteuer

Venezuela erhebt Quellensteuern auf bestimmte Zahlungen an Nicht-Residenten:

  • Dividenden an Ausländer: 34 %
  • Zinsen an Ausländer: 34 %
  • Lizenzgebühren: 34 %

Meldepflichten

  • Größere Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden
  • Ausländische Konten und Depots können meldepflichtig sein
  • Die Durchsetzung ist aufgrund der wirtschaftlichen Lage jedoch eingeschränkt

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer (Impuesto sobre Inmuebles Urbanos)

Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben und variiert je nach Standort:

  • Sätze typischerweise zwischen 0,1 % und 1 % des Katasterwerts
  • Der Katasterwert liegt meist deutlich unter dem Marktwert
  • Jährliche Zahlung an die Gemeinde

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Immobilienkauf fallen an:

  • Registergebühren: etwa 0,5 bis 2 % des Kaufpreises
  • Stempelsteuer: variiert nach Gemeinde
  • Notarkosten: etwa 0,5 bis 1 %

Gesamtkosten: Rechne mit etwa 2 bis 4 % Nebenkosten beim Immobilienkauf.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Gewinne aus Immobilienverkäufen unterliegen der regulären Einkommensteuer (6 bis 34 %). Eine Spekulationsfrist existiert nicht.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen aus venezolanischen Immobilien sind steuerpflichtig:

  • Versteuert als reguläres Einkommen
  • Absetzbar: Instandhaltungskosten, Zinsen, Abschreibungen
  • Auch Nicht-Residenten sind für venezuelanische Mieteinkünfte steuerpflichtig (34 %)

Eigennutzung

Es gibt keine speziellen Steuervorteile für selbstgenutzte Immobilien in Venezuela.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Venezuela erhebt Erbschafts- und Schenkungsteuer (Impuesto sobre Sucesiones, Donaciones y Demás Ramos Conexos).

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

Die Sätze variieren je nach Verwandtschaftsgrad und Wert:

Direkte Linie (Ehepartner, Kinder, Eltern):

Wert (in UT)Steuersatz
Bis 75 UT1 %
76 bis 125 UT2,5 %
126 bis 200 UT5 %
201 bis 400 UT7,5 %
401 bis 700 UT10 %
701 bis 1.000 UT16 %
1.001 bis 2.000 UT20 %
Über 2.000 UT25 %

Entfernte Verwandte und Nichtverwandte: Die Sätze können bis zu 55 % betragen.

Freibeträge

  • Grundfreibetrag von 75 UT für direkte Verwandte
  • Familienheim kann unter Umständen begünstigt übertragen werden
  • Bestimmte Versicherungsleistungen sind steuerfrei

Internationale Aspekte

  • Venezuela besteuert weltweit belegenes Vermögen von Steuerresidenten
  • Vermögen in Venezuela ist auch bei ausländischen Erblassern steuerpflichtig
  • Keine DBAs im Erbschaftsteuerbereich mit DACH-Ländern – Doppelbesteuerung möglich

7. Mehrwertsteuer (IVA)

Regelsteuersatz

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz (Impuesto al Valor Agregado, IVA) beträgt 16 %.

Ermäßigte Sätze und Befreiungen

Befreit von der Mehrwertsteuer:

  • Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Eier, etc.)
  • Medikamente und medizinische Dienstleistungen
  • Bildungsdienstleistungen
  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Finanzdienstleistungen

Ermäßigter Satz von 8 %: Gilt für bestimmte definierte Waren und Dienstleistungen.

Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer (Contribuyentes Ordinarios y Especiales) haben vereinfachte Meldepflichten, sind aber dennoch zur MwSt-Abführung verpflichtet, wenn bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

  • Registrierungspflicht beim SENIAT ab bestimmten Umsätzen
  • Monatliche oder vierteljährliche MwSt-Erklärungen
  • Vorsteuerabzug möglich

8. Weitere relevante Steuern

Großvermögensteuer (Impuesto a los Grandes Patrimonios)

2019 eingeführt, betrifft juristische Personen mit einem Vermögen über 150 Millionen UT:

  • Steuersätze von 0,25 % bis 1,5 % pro Jahr
  • Betrifft hauptsächlich große Unternehmen

Kfz-Steuer

  • Jährliche Zulassungsgebühren je nach Fahrzeugtyp und Hubraum
  • Beträge variieren nach Bundesstaat
  • Luxusfahrzeuge können höher besteuert werden

Stempelsteuer (Timbre Fiscal)

Wird auf verschiedene Dokumente und Transaktionen erhoben:

  • Verträge und notarielle Urkunden
  • Gerichtsverfahren
  • Genehmigungen und Lizenzen

Gemeindesteuern

Kommunen erheben verschiedene lokale Steuern:

  • Gewerbesteuer (Patente de Industria y Comercio) – variiert nach Gemeinde, typisch 0,5 bis 10 % des Umsatzes
  • Werbesteuer
  • Veranstaltungssteuer

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Nutzung des Territorialprinzips: Das größte Steueroptimierungspotenzial liegt im Territorialprinzip. Wenn du:

  • Einkünfte aus dem Ausland erzielst
  • Die Arbeit nicht in Venezuela erbracht wird
  • Keine venezolanische Betriebsstätte besteht

können diese Einkünfte steuerfrei sein.

Timing des Umzugs:

  • Beachte die 183-Tage-Regel bei der Planung
  • Koordiniere den Umzug mit Einkommensrealisierungen
  • Berücksichtige die Wegzugsbesteuerung im Herkunftsland

Günstige Unternehmensformen

Für internationale Unternehmer gibt es keine speziellen Steuerbegünstigungen wie in anderen Ländern. Die S.R.L. (GmbH-Äquivalent) ist für kleinere Unternehmen praktikabel.

Wichtige Warnungen

  • Venezuela hat strenge Devisenkontrollen
  • Steuervermeidungsstrukturen können als illegal eingestuft werden
  • Die politische Situation kann zu kurzfristigen Gesetzesänderungen führen
  • Eine professionelle Beratung ist unerlässlich

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

  • Einkommensteuererklärung: Bis 31. März des Folgejahres
  • Monatliche MwSt-Erklärung: Bis zum 15. des Folgemonats
  • Körperschaftsteuererklärung: 3 Monate nach Geschäftsjahresende

Benötigte Unterlagen

  • RIF-Nummer (Registro de Información Fiscal) – Steuernummer
  • Einkommensnachweise
  • Belege für absetzbare Ausgaben
  • Bankkontoauszüge
  • Bei Unternehmen: Jahresabschluss

Online-Portal

Das SENIAT (Servicio Nacional Integrado de Administración Aduanera y Tributaria) bietet ein Online-Portal für Steuererklärungen: portal.seniat.gob.ve

Die Funktionalität kann jedoch eingeschränkt sein, und technische Probleme sind häufig.

Steuerberater

Aufgrund der Komplexität und häufigen Änderungen ist ein venezolanischer Steuerberater (Contador Público) dringend empfohlen:

  • Pflicht zur Unterschrift bei Unternehmenssteuererklärungen
  • Kenntnis der lokalen Praktiken unerlässlich
  • Kosten relativ gering im internationalen Vergleich

Strafen bei Verspätung

  • Verspätungszuschläge: 1 % pro Monat auf die Steuerschuld
  • Zusätzliche Strafzinsen möglich
  • Bei Steuerhinterziehung: bis zu 200 % der hinterzogenen Steuer
  • In schweren Fällen: strafrechtliche Verfolgung

11. Sozialversicherungsbeiträge

Übersicht des Systems

Venezuela hat ein staatliches Sozialversicherungssystem (IVSS – Instituto Venezolano de los Seguros Sociales), das jedoch aufgrund der Wirtschaftskrise nur eingeschränkt funktioniert.

Beitragssätze

Arbeitnehmer:

  • Arbeitnehmeranteil: etwa 4 % des Bruttogehalts
  • Arbeitgeberanteil: etwa 9 bis 11 %

Selbstständige:

  • Freiwillige Beiträge möglich
  • Effektive Absicherung fragwürdig

Leistungen

  • Krankenversicherung: Theoretisch kostenlose Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern, praktisch jedoch massive Versorgungsmängel
  • Rentenversicherung: Staatliche Rente nach Mindestbeitragszeiten, Beträge jedoch inflationsbedingt minimal
  • Arbeitslosenversicherung: Existiert im System, praktische Leistungen sehr begrenzt

Empfehlung für Auswanderer

Private Absicherung ist unverzichtbar:

  • Internationale Krankenversicherung mit Evakuierungsklausel
  • Private Altersvorsorge außerhalb Venezuelas
  • Das staatliche System bietet keinen verlässlichen Schutz

Vergleich mit DACH-Ländern

LeistungVenezuelaDeutschlandSchweizÖsterreich
KrankenversicherungMangelhaftUmfassendObligatorisch, privatUmfassend
RentenversicherungMinimalGesetzlich + privat3-Säulen-SystemGesetzlich + privat
ArbeitslosenversicherungKaum existentUmfassendObligatorischUmfassend
Gesamtbelastung~4 % (AN)~20 % (AN)~6 % (AN) + KK~18 % (AN)

12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich

Tabellarischer Vergleich

SteuerartVenezuelaDeutschlandSchweizÖsterreich
Einkommensteuer (Spitzensatz)34 %45 % (+ Soli)11,5 bis 40 % (je Kanton)55 %
Körperschaftsteuer34 %~30 % (inkl. GewSt)12 bis 24 % (je Kanton)23 %
Kapitalertragssteuer6 bis 34 %26,375 %Kantonal27,5 %
Mehrwertsteuer16 %19 %8,1 %20 %
VermögensteuerKeineKeineJa (kantonal)Keine
Erbschaftsteuer1 bis 55 %7 bis 50 %Kantonal0 % (abgeschafft)

Beispielrechnungen

Szenario 1: Angestellter mit 50.000 EUR Jahreseinkommen

LandUngefähre Steuer- und Abgabenlast
Venezuela~25 bis 30 % (falls steuerpflichtig)
Deutschland~35 bis 40 %
Schweiz~25 bis 35 % (je Kanton)
Österreich~35 bis 40 %

Szenario 2: Selbstständiger mit 100.000 EUR Gewinn

LandUngefähre Steuer- und Abgabenlast
Venezuela~30 bis 35 % (falls steuerpflichtig)
Deutschland~40 bis 45 %
Schweiz~30 bis 40 % (je Kanton)
Österreich~45 bis 50 %

Szenario 3: Rentner mit 30.000 EUR Rente aus Deutschland

In Venezuela: Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig, in Venezuela nicht besteuert (Territorialprinzip). Effektive Belastung abhängig von deutscher Besteuerung.

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile:

  • Territorialprinzip kann ausländische Einkünfte steuerfrei stellen
  • Keine Vermögensteuer
  • Moderate nominelle Steuersätze
  • Keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge
  • Niedrige Sozialversicherungsbeiträge

Nachteile:

  • Wirtschaftliche Instabilität und Hyperinflation
  • Keine Doppelbesteuerungsabkommen mit DACH
  • Devisenkontrollen erschweren Geldtransfers
  • Rechtsunsicherheit und häufige Gesetzesänderungen
  • Funktionsunfähiges Sozialversicherungssystem
  • Schwierige praktische Umsetzung (Bankensystem, Bürokratie)
  • Politische Risiken

Fazit

Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Venezuela steuerlich?

Ehrlich gesagt: für fast niemanden aus rein steuerlichen Gründen.

Das Territorialprinzip und die moderaten Steuersätze klingen auf dem Papier attraktiv, werden aber von der wirtschaftlichen und politischen Realität vollständig überschattet:

  • Digitale Nomaden finden in anderen Ländern (Portugal, Dubai, Paraguay) bessere Bedingungen mit ähnlichen oder günstigeren Steuerregelungen und funktionierender Infrastruktur
  • Rentner können ihre Rente zwar steuergünstig beziehen, müssen aber mit einem kollabierten Gesundheitssystem und Versorgungsengpässen leben
  • Investoren haben mit Devisenkontrollen und Rechtsunsicherheit zu kämpfen
  • Unternehmer finden anderswo stabilere Rahmenbedingungen

Wichtigste Punkte zusammengefasst

  1. Venezuela besteuert nach dem Territorialprinzip – ausländische Einkünfte können steuerfrei sein
  2. Keine Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  3. Nominelle Steuersätze von 6 bis 34 % bei der Einkommensteuer
  4. Keine Vermögensteuer für Privatpersonen
  5. Die praktischen Herausforderungen (Hyperinflation, Devisenkontrollen, Rechtsunsicherheit) überwiegen die theoretischen Steuervorteile

Empfehlung zur professionellen Beratung

Solltest du trotz aller Bedenken eine Auswanderung nach Venezuela in Betracht ziehen, ist eine umfassende professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Venezolanischer Steuerberater für lokales Steuerrecht
  • Deutscher/österreichischer/Schweizer Steuerberater für Wegzugsbesteuerung
  • Rechtsanwalt für Aufenthalts- und Arbeitsrecht
  • Finanzberater für internationale Vermögensstrukturierung

Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine individuelle Beratung. Angesichts der volatilen Situation in Venezuela können sich steuerliche Regelungen kurzfristig ändern.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Venezuela

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Venezuela, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich als deutscher Auswanderer meine weltweiten Einkünfte in Venezuela versteuern?

Nein, Venezuela wendet das Territorialprinzip an. Nur Einkünfte, die in Venezuela erzielt werden oder mit venezolanischen Aktivitäten zusammenhängen, sind dort steuerpflichtig. Ausländische Einkünfte ohne Bezug zu Venezuela bleiben grundsätzlich steuerfrei.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Venezuela und Deutschland?

Nein, zwischen Venezuela und Deutschland (sowie Österreich und der Schweiz) besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Dies kann bei bestimmten Einkünften zu einer Doppelbesteuerung führen, die nur durch einseitige Anrechnungsmethoden gemildert werden kann.

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Venezuela?

Die Einkommensteuer ist progressiv gestaffelt von 6 % bis 34 %. Für Nicht-Residenten gilt ein Pauschalsatz von 34 % auf venezolanische Quelleneinkünfte.

Muss ich meine deutsche Rente in Venezuela versteuern?

Nein, nach dem Territorialprinzip unterliegt eine deutsche Rente nicht der venezolanischen Besteuerung. Sie bleibt jedoch in Deutschland steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).

Ist Venezuela ein Steuerparadies für Auswanderer?

Theoretisch bietet das Territorialprinzip Vorteile, doch die praktischen Herausforderungen (Hyperinflation, Devisenkontrollen, Rechtsunsicherheit, mangelnde Infrastruktur) machen Venezuela für Steueroptimierung völlig ungeeignet. Andere Länder bieten ähnliche steuerliche Vorteile bei deutlich besseren Rahmenbedingungen.

Kann ich als digitaler Nomade steuerfrei in Venezuela leben?

Wenn du ausschließlich für ausländische Auftraggeber arbeitest und keine venezolanische Betriebsstätte hast, könnten deine Einkünfte nach dem Territorialprinzip in Venezuela steuerfrei sein. Allerdings gibt es kein spezielles Visum für digitale Nomaden, und die praktischen Bedingungen (Internet, Bankenwesen, Sicherheit) sind sehr problematisch.

Was passiert mit meinem Vermögen bei einem Umzug nach Venezuela?

Venezuela erhebt keine Vermögensteuer auf Privatvermögen. Bei der Auswanderung aus Deutschland kann jedoch die Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Kursgewinne von Kapitalgesellschaftsanteilen relevant werden. Eine frühzeitige steuerliche Planung ist unerlässlich.

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Letzte Aktualisierung: Januar 2025. Die Angaben basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Regelungen. Angesichts der instabilen wirtschaftlichen und politischen Lage in Venezuela können sich steuerliche Bestimmungen kurzfristig ändern. Eine individuelle Beratung durch Fachleute ist dringend empfohlen.

Zuletzt aktualisiert: 31. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)