19. November 2024 von Jan Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert
Transitvisa
C-Visum “Combined Transit and Crewman Visa”
C-1-Visum, für Durchreise durch die USA
C-2 Visum, nur von Ihrem eigenen Land zum Sitz der Vereinten Nationen in New York City
C-3 Visum, zur Durchreise ausländischer Regierungsmitglieder und ihrer Familien und Mitarbeiter.
Handelsvisum
E-1 Visum „Treaty Trader“
Für Großhandelsfirmen und Unternehmen und deren Personal, die beträchtlichen Handel (Waren/ Dienstleistungen) mit den USA unterhalten.
Investorenvisum
E-2 Visum „Treaty Investor“
Für Unternehmen (Inhaber und Mitarbeiter), die beträchtliches Kapital in die US-Wirtschaft investieren bzw. investiert haben.
Visa für Akademische- und Sprachstudenten
F- Visa
Für akademische und Sprachstudenten
Visa für Arbeitnehmer
H- Visa
Wenn Sie in den USA für bis zu sechs Jahre arbeiten möchten, benötigen Sie ein konkretes Beschäftigungsangebot von einem Arbeitgeber in den USA. Die Beschäftigung muss im Voraus vom USCIS genehmigt werden. Dazu muss Ihr Arbeitgeber einen Antrag (Formular I-129) stellen.
Es gibt sechs Unterkategorien vom H-Visum:
H-1 B Visum „Specialty Occupation“ – Visum für „spezialisierte Arbeitnehmer“
Temporäres Arbeitsvisum für Personen mit akademischem Abschluss (oder vergleichbarer Qualifikation) und konkretem US-Arbeitsplatzangebot.
H-1 C Visum – Für „geprüfte Krankenschwester“
H-2 A Visum – Für „landwirtschaftliche Saisonarbeiter“
H-2 B Visum „Seasonal Workers” – Für Arbeitsplätze, die nicht von US-Bürgern erfüllt werden können“
Nachweis der US-Arbeitsmarktprüfung muss erbracht werden („Labor Certification“).
H-3 Visum „Trainees“ Visum für die berufliche Aus– und Weiterbildung
Teilnehmer an US-Ausbildungsprogrammen im Bereich „Sonderpädagogik oder Politik/Wirtschaft“. Als Grundvoraussetzung gilt der Nachweis, dass die Weiterbildung im Heimatland des Antragsstellers nicht verfügbar ist.
H-4 Visum Visum für unmittelbare Familienmitglieder von H-1, H-2 und H-3 Visa-Inhaber
Austauschbesucher
J Visum
Für Studenten, Schüler, Auszubildende, Lehrer, Professoren, medizinische Absolventen, wissenschaftliche Mitarbeiter, Spezialisten oder Führungskräfte mit speziellen Kenntnissen, die sich in den USA vorübergehend als Teilnehmer eines genehmigten Weiterbildungsprogramms aufhalten wollen.
Verlobtenvisum
K Visa
K-1 Visum – Nichteinwanderungsvisa für Verlobte, die vorhaben innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Einreise in die USA zu heiraten. Nach der Heirat kann der ausländische Ehepartner eine Greencard beantragen. Wenn die beabsichtigte Heirat nicht innerhalb von 90 Tagen stattfindet, muss der K-Visa-Inhaber das Land verlassen. Das Visum kann nicht verlängert werden oder in eine andere Kategorie umgeändert werden. Das Paar muss sich innerhalb der letzten zwei Jahre getroffen und gesehen haben, es sei denn, ihre Religion hat Ihnen verboten sich vor der Ehe zu sehen.
K-2 Visum – Für unverheiratete Kinder eines verlobten Paares unter 21 Jahre
K-3 Visum – Für Ehepartner eines US Staatsbürgers welches ermöglicht während der Vollendung des Einwanderungs-Prozesses in den USA zu warten. Der amerikanische Ehepartner muss bereits den Einwanderungsprozess begonnen haben und alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben. Der K-3 Visa-Antrag muss in dem Land gestellt werden, wo die Hochzeit stattgefunden hat. Mit der Arbeitserlaubnis vom USCIS können K-3 Visainhaber sofort eine Arbeit aufnehmen.
K-4 Visum – Für unverheiratete Kinder der K-3 Inhaber unter 21 Jahre.
Sie haben keinen Anspruch auf ein K-Visum, wenn Sie einen ausländischen US-Bürger mit einer Greencard heiraten. Sie können dann als Familiengeförderte Einwanderer gelten und müssen in der Regel jahrelang auf eine Greencard warten. Wird der Inhaber der Greencard ein US-Bürger, können die Ehepartner auch sofort eine Greencard beantragen.
Visum für firmeninterne Entsendung in die USA
L-1 Visum „Intra-company Transfers“
Arbeitsvisa für leitende Mitarbeiter, Manager oder Fachpersonal international tätiger Unternehmen, die in den US-Standort versetzt werden. Ein Nachweis der mindestens einjährigen Beschäftigung innerhalb der Firmengruppe (außerhalb der USA) vor Entsendung ist erforderlich.
Visum für Nicht-akademische Studenten
M- Visum
M-1 Visum – für nicht-akademische Studenten und Berufsfachschüler, für höchstens 5 Jahre. Antragsteller müssen in das SEVIS-System eingetragen werden. Um ein Antrag für dieses Visum zu stellen muss das Formular (I-20M) ausgefüllt werden und der Nachweis über die bezahlten SEVIS Gebühren erbracht werden
M-2-Visum – Für Ehegatten und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren.
Visum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten
O- Visum
O-1 Visum „Extraordinary Ability“ – Für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten im Bereich der Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft, Sport oder Medien. Eine Prüfung der Qualifikation des Antragsstellers durch einen US-Berufsverband ist Vorschrift. Konkretes Arbeitsangebot durch amerikanischen Arbeitgeber oder Agenten muss vorliegen.
O-2-Visa – Für Unterstützungs-Team von O-1, nur dann, wenn diese über spezielle Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die nicht von einem Team in den USA erfüllt werden können.
O-3 Visa – Für die unmittelbare Familie von O-1 und O-2 Visum-Inhabern Es gibt kein jährliches Kontingent für O Visa. Ein O-1-Visum kann bis zu drei Jahre ausgestellt werden und unbegrenzt oft verlängert werden.
Visa für Sportler, Künstler und Entertainer
P-Visum „Athletes, entertainment groups and their support personnel” – Arbeitsgenehmigung für international anerkannte Sportler, Künstler oder Entertainer. Begleitendes Fachpersonal kann sich für selben Status qualifizieren. Das Gutachten einer US-Gewerkschaft ist im Vorfeld vonnöten.
Visum für Mitarbeiter von Kirchen und Glaubensgemeinschaften
R-1 Visum „Religious Workers“ – Ein konkretes Arbeitsplatzangebot in den Vereinigten Staaten sowie die Gemeinnützigkeit der Glaubensgemeinschaft müssen nachgewiesen werden. (Umfangreiche Änderungen sind in Planung)
Visum für Familienmitglieder
V- Visum
Um getrennte Familien während der Wartezeit auf ein Einwanderungsvisum zu vereinen. Das V-Visum berechtigt den Inhaber in den USA zu wohnen und sich dort, während sein Einwanderungsvisum bearbeitet wird, aufzuhalten. Ein Anspruch auf das V-Visum haben Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren von den sich rechtmäßig in den USA aufhaltenden Ausländern, dessen Einwanderungsvisum seit mindestens drei Jahren bearbeitet wird.
Die Social Security Number
Die SSN ist eine der wichtigsten Nummern, die in den USA ausgegeben werden. Man benötigt sie zur Identifikation der eigenen Person. Sie wird auch für alle geschäftlichen Aktivitäten gebraucht.
Es gibt drei unterschiedliche Kategorien der SSN Nummer:
- Für US-Staatsbürger und legal auf Dauer im Land lebende Ausländer. Sie enthält gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis ohne Restriktionen.
- Für Personen, die sich temporär im Land aufhalten . Sie enthält den Zusatz „VALID FOR WORK ONLY WITH DHS AUTHORIZATION”. (DHS- Department of Homeland Security).
- Für andere Gründe ausgestellt. Diese sind in den USA meist „Welfare“, d.h. für Behinderte, sozial schwache Familien etc. Diese Kategorie berechtigt NICHT zur Arbeitsaufnahme.
Ausführliche Informationen zur Social Security Number finden Sie auf der Homepage der Social Security Behörde. Auch in Deutschland, im Amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt, gibt es eine Zweigniederlassung.
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