Uruguay gilt als eines der steuerfreundlichsten Länder Südamerikas und zieht immer mehr Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum an. Das kleine Land zwischen Argentinien und Brasilien besticht nicht nur durch seine hohe Lebensqualität und politische Stabilität, sondern auch durch ein attraktives Steuersystem mit territorialer Besteuerung.

Im Gegensatz zu Deutschland, Österreich und der Schweiz, wo du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig bist, besteuert Uruguay grundsätzlich nur inländische Einkünfte. Ausländische Einkünfte bleiben für Neuankömmlinge in den ersten Jahren sogar komplett steuerfrei – ein enormer Vorteil für digitale Nomaden, Investoren und Rentner mit Einkünften aus dem Ausland.
Besonders interessant: Uruguay erhebt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer, die Einkommensteuersätze sind moderat und die Bürokratie überschaubar. Kein Wunder, dass das Land den Spitznamen „die Schweiz Südamerikas“ trägt.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
Du wirst in Uruguay steuerlich ansässig (residente fiscal), wenn du eines der folgenden Kriterien erfüllst:
Aufenthaltskriterium: Du verbringst mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Uruguay. Dabei zählen auch Teilanwesenheitstage als volle Tage.
Wirtschaftliches Zentrum: Dein Lebensmittelpunkt befindet sich in Uruguay. Das ist der Fall, wenn:
- Der Großteil deiner Einkünfte aus uruguayischen Quellen stammt
- Dein Hauptvermögen (insbesondere Immobilien) in Uruguay liegt
- Deine Familie dauerhaft in Uruguay lebt
Wichtig: Anders als in vielen anderen Ländern kannst du die Steuerresidenz in Uruguay nicht einfach durch einen kurzen Aufenthalt begründen. Die Behörden prüfen durchaus, ob du tatsächlich deinen Lebensmittelpunkt verlegt hast.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DACH-Ländern
Uruguay hat mit Deutschland seit 2011 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das die Vermeidung von Doppelbesteuerung regelt. Mit Österreich besteht ebenfalls ein DBA seit 2013. Mit der Schweiz existiert hingegen kein umfassendes DBA, lediglich ein Abkommen zum Informationsaustausch.
Das DBA mit Deutschland regelt unter anderem:
- Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden nur in Deutschland besteuert
- Betriebsrenten können je nach Ausgestaltung in beiden Ländern steuerpflichtig sein
- Kapitalerträge unterliegen besonderen Regelungen zur Quellensteuer
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Aus Deutschland: Die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greift, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Die stillen Reserven werden bei Wegzug fiktiv aufgedeckt und besteuert. Bei Umzug nach Uruguay (außerhalb der EU/EWR) ist die Steuer sofort fällig, eine Stundung ist nur unter strengen Auflagen möglich.
Aus Österreich: Auch Österreich kennt eine Wegzugsbesteuerung für Kapitalanteile. Bei Wegzug in Drittstaaten wie Uruguay wird die Steuer grundsätzlich sofort fällig.
Aus der Schweiz: Die Schweiz erhebt keine Wegzugsbesteuerung im eigentlichen Sinne. Allerdings können bei der Auflösung von Säule-3a-Guthaben Steuern anfallen.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Uruguay unterscheidet zwei Einkommensteuerarten:
IRPF (Impuesto a la Renta de las Personas Físicas): Die Einkommensteuer für natürliche Personen, die auf Arbeitseinkommen und Kapitalerträge erhoben wird.
IRAE (Impuesto a la Renta de las Actividades Económicas): Die Unternehmenssteuer von 25 %, die auch von Selbstständigen gewählt werden kann.
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Steuererklärungen sind in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen.
Steuersätze für Arbeitseinkommen (IRPF Kategorie II)
Die Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen ist progressiv gestaffelt. Die Bemessungsgrundlage wird in BPC (Base de Prestaciones y Contribuciones) angegeben, einem jährlich angepassten Referenzwert. Für 2025 liegt ein BPC bei etwa 6.177 Uruguayischen Pesos (circa 140 Euro).
| Jahreseinkommen in BPC | Steuersatz |
|---|---|
| 0 bis 84 BPC | 0 % |
| 84 bis 120 BPC | 10 % |
| 120 bis 180 BPC | 15 % |
| 180 bis 600 BPC | 24 % |
| 600 bis 900 BPC | 25 % |
| 900 bis 1.380 BPC | 27 % |
| über 1.380 BPC | 36 % |
Der Grundfreibetrag liegt somit bei etwa 84 BPC, was circa 11.760 Euro pro Jahr entspricht. Erst darüber beginnt die Besteuerung.
Arbeitnehmer
Als Angestellter in Uruguay wird dir die IRPF direkt vom Gehalt abgezogen. Dein Arbeitgeber führt die Steuer monatlich ans Finanzamt (DGI – Dirección General Impositiva) ab.
Sozialversicherungsbeiträge: Zusätzlich zur Einkommensteuer werden folgende Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen:
- Rentenversicherung (BPS): 15 % Arbeitnehmeranteil
- Krankenversicherung (FONASA): 3 bis 8 % je nach Familiensituation
- Arbeitslosenversicherung: minimal
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich etwa 7,5 % für die Rentenversicherung und weitere Beiträge.
Absetzbare Kosten: Du kannst bestimmte Ausgaben von der Bemessungsgrundlage abziehen:
- Beiträge zur Sozialversicherung
- Unterhaltszahlungen für Kinder
- Hypothekenzinsen für die Hauptwohnung
- Bildungsausgaben für Kinder
Digitale Nomaden
Für digitale Nomaden ist Uruguay besonders attraktiv durch die Tax Holiday Regelung:
Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte: Als neu zugezogener Steuerresident kannst du wählen, ob du deine ausländischen Einkünfte:
- Für die ersten 11 Jahre komplett steuerfrei stellst (Option seit 2020 erweitert), oder
- Sofort mit einem pauschalen Satz von 12 % auf Kapitalerträge aus dem Ausland versteuerst
Das bedeutet: Wenn du als digitaler Nomade für ausländische Kunden arbeitest und dein Einkommen aus dem Ausland beziehst, zahlst du in Uruguay bis zu 11 Jahre lang keine Einkommensteuer auf diese Einkünfte.
Relevante Visa: Uruguay bietet kein spezielles Digital-Nomad-Visum, aber mehrere Wege zur legalen Aufenthaltsgenehmigung:
- Rentista-Visum mit Nachweis regelmäßiger Einkünfte (mindestens etwa 1.500 USD monatlich)
- Residencia Temporal mit anschließender Daueraufenthaltserlaubnis
- Investorenvisum bei entsprechenden Investitionen
Nachweispflichten: Du musst belegen können, dass deine Einkünfte tatsächlich aus ausländischen Quellen stammen. Arbeitsverträge, Rechnungen an ausländische Kunden und Kontoauszüge sind wichtige Dokumente.
Selbstständige und Unternehmer
Als Selbstständiger in Uruguay hast du die Wahl zwischen zwei Besteuerungssystemen:
IRPF (Kategorie I): Für kleinere Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Steuersatz pauschal 12 % auf Bruttoeinkünfte.
IRAE (Unternehmenssteuer): Bei höheren Umsätzen oder wenn du eine Firma gründest, fällt die IRAE von 25 % auf den Nettogewinn an. Diese Option lohnt sich bei hohen absetzbaren Betriebsausgaben.
Körperschaftsteuer: Uruguayische Unternehmen (S.A. oder S.R.L.) zahlen pauschal 25 % IRAE auf ihre Gewinne. Dividenden an natürliche Personen werden zusätzlich mit 7 % besteuert.
Buchführungspflichten: Ab einem bestimmten Umsatz (aktuell etwa 305.000 UI, circa 45.000 Euro) musst du ordnungsgemäße Bücher führen. Kleinere Unternehmen können die vereinfachte Buchhaltung nutzen.
Absetzbare Betriebsausgaben:
- Miete für Geschäftsräume
- Personal- und Lohnkosten
- Betriebsmittel und Materialien
- Beratungskosten
- Fahrzeugkosten (anteilig bei betrieblicher Nutzung)
Gewerbesteuer: Eine separate Gewerbesteuer wie in Deutschland gibt es in Uruguay nicht.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für Investoren bietet Uruguay interessante Möglichkeiten:
Kapitalertragssteuer (IRPF Kategorie I):
- Zinserträge aus uruguayischen Quellen: 12 %
- Dividenden uruguayischer Unternehmen: 7 %
- Mieteinnahmen: 12 %
Besteuerung von Kursgewinnen: Hier liegt ein großer Vorteil Uruguays: Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren sind grundsätzlich steuerfrei, sofern sie nicht aus uruguayischen Quellen stammen.
Ausländische Kapitalerträge: Dank der 11-jährigen Tax Holiday sind Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus dem Ausland für Neuzugezogene komplett steuerfrei. Nach Ablauf der Frist greift ein Pauschalsatz von 12 %.
Ausländische Depots: Du musst ausländische Konten und Depots nicht aktiv melden, solange die Einkünfte unter die Tax-Holiday-Regelung fallen. Allerdings tauscht Uruguay Informationen im Rahmen des CRS (Common Reporting Standard) mit anderen Ländern aus.
Rentner
Uruguay ist ein attraktives Ziel für Ruheständler aus dem DACH-Raum:
Deutsche gesetzliche Rente: Laut DBA Deutschland-Uruguay hat Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Du versteuerst deine deutsche Rente also weiterhin in Deutschland – allerdings nach dem günstigen Auslandsteuertarif ohne Solidaritätszuschlag.
Österreichische Renten: Ähnlich wie bei Deutschland, regelt das DBA die Besteuerung. Staatliche Pensionen werden meist im Quellenstaat besteuert.
Schweizer Renten: Mangels umfassendem DBA können komplexere Situationen entstehen. AHV-Renten werden in der Regel in der Schweiz besteuert.
Private Renten und Betriebsrenten: Diese können je nach DBA-Regelung in Uruguay steuerpflichtig sein. Dank der Tax Holiday bleiben sie aber in den ersten 11 Jahren steuerfrei.
Altersfreibeträge: Uruguay gewährt keine speziellen Altersfreibeträge, aber der hohe Grundfreibetrag bei der IRPF sorgt dafür, dass moderate Renteneinkünfte kaum besteuert werden.
3. Vermögensteuer
Uruguay erhebt eine jährliche Vermögensteuer (Impuesto al Patrimonio):
Steuersätze für natürliche Personen:
- Freibetrag: etwa 4.100.000 UI (circa 540.000 Euro)
- Steuersatz: progressiv von 0,1 % bis 0,4 % auf das Nettovermögen
Betroffene Vermögensarten:
- Immobilien in Uruguay (zum Katasterwert bewertet)
- Fahrzeuge
- Bankguthaben und Wertpapiere
- Unternehmensanteile
Wichtig: Die Vermögensteuer erfasst nur das in Uruguay belegene Vermögen. Auslandsvermögen fällt nicht darunter. Zusammen mit dem hohen Freibetrag bedeutet das für die meisten Auswanderer de facto keine Vermögensteuerbelastung.
4. Kapitalertragssteuer im Detail
Die Besteuerung von Kapitalerträgen hängt stark von der Quelle ab:
Inländische Kapitalerträge:
| Art des Ertrags | Steuersatz |
|---|---|
| Bankzinsen (UYU) | 12 % |
| Bankzinsen (Fremdwährung) | 12 % |
| Dividenden | 7 % |
| Mieteinnahmen | 12 % |
| Kursgewinne (inländische Aktien) | 12 % |
Ausländische Kapitalerträge:
- Während der Tax Holiday (11 Jahre): 0 %
- Danach: pauschal 12 %
Quellensteuer: Uruguay erhebt auf Dividenden an Ausländer eine Quellensteuer von 7 %. Diese kann je nach DBA im Heimatland angerechnet werden.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Wenn du als uruguayischer Steuerresident Quellensteuer im Ausland zahlst, kann diese auf deine uruguayische Steuerschuld angerechnet werden – allerdings erst nach Ablauf der Tax Holiday.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer (Contribución Inmobiliaria)
Jeder Immobilienbesitzer zahlt eine jährliche Grundsteuer an die Gemeindeverwaltung (Intendencia). Die Höhe variiert je nach Lage und Katasterwert:
- Städtische Immobilien: etwa 0,25 % bis 1,35 % des Katasterwerts
- Ländliche Immobilien: etwa 0,6 % bis 1,25 %
Der Katasterwert liegt in der Regel deutlich unter dem Marktwert.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer Immobilie fallen folgende Kosten an:
- ITP (Impuesto a las Transmisiones Patrimoniales): 2 % des Kaufpreises (je 1 % Käufer und Verkäufer, oft verhandelbar)
- Notarkosten: etwa 3 % des Kaufpreises
- Registergebühren: variable Gebühren
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Wenn du eine Immobilie mit Gewinn verkaufst, fällt IRPF auf den Veräußerungsgewinn an:
- Steuersatz: 12 % auf den inflationsbereinigten Gewinn
- Die selbstgenutzte Hauptwohnung kann unter bestimmten Bedingungen begünstigt sein
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden mit 12 % IRPF besteuert. Davon abziehen kannst du:
- Grundsteuer
- Instandhaltungskosten
- Verwaltungskosten
- Versicherungen
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Großer Vorteil: Uruguay erhebt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Vermögensübertragungen innerhalb der Familie oder an Dritte sind steuerfrei.
Aber Vorsicht bei DACH-Verbindungen: Wenn der Erblasser, der Schenker oder der Empfänger noch steuerliche Verbindungen zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat, können dort Erbschafts- oder Schenkungssteuern anfallen. Deutschland besteuert beispielsweise noch 10 Jahre nach dem Wegzug Schenkungen und Erbschaften an in Deutschland ansässige Empfänger.
7. Mehrwertsteuer (IVA)
Die Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado) ist wie folgt gestaffelt:
Regelsteuersatz: 22 % – einer der höchsten in Südamerika
Ermäßigter Steuersatz: 10 % für:
- Grundnahrungsmittel
- Medikamente
- Hotelübernachtungen
- Öffentlichen Transport
Befreit: Bestimmte Finanzdienstleistungen, Exporte, Bildung
Kleinunternehmerregelung (Monotributo)
Für Kleinunternehmer mit geringem Umsatz gibt es das vereinfachte Monotributo-System:
- Pauschalabgabe, die Steuern und Sozialversicherung kombiniert
- Geeignet für sehr kleine Geschäfte und Einzelunternehmer
- Umsatzgrenze: etwa 480.000 UI jährlich (circa 63.000 Euro)
Für Unternehmer
Wenn du umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringst, musst du:
- Dich beim Finanzamt (DGI) registrieren
- Monatliche IVA-Erklärungen abgeben
- Rechnungen mit ausgewiesener IVA stellen
- Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen
8. Weitere relevante Steuern
IMESI (Verbrauchssteuer)
Die Impuesto Específico Interno wird auf bestimmte Waren erhoben:
- Kraftstoffe: variable Sätze
- Tabak: hohe Besteuerung (circa 70 %)
- Alkohol: je nach Alkoholgehalt 19 % bis 80 %
- Softdrinks mit Zucker: 18 %
- Fahrzeuge: 15 % bis 115 % je nach Motorleistung und Wert
Kfz-Steuer (Patente)
Fahrzeughalter zahlen eine jährliche Kfz-Steuer an die Gemeindeverwaltung:
- Abhängig vom Fahrzeugwert und Alter
- Typisch: etwa 2 % bis 5 % des Fahrzeugwerts im ersten Jahr, abnehmend
ICOSA (Aufsichtsgebühr für Unternehmen)
Kapitalgesellschaften zahlen eine jährliche Aufsichtsgebühr an die Wirtschaftsprüfungsbehörde, gestaffelt nach Unternehmensgröße.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Tax Holiday optimal nutzen: Die 11-jährige Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte ist das wichtigste Instrument. Plane deinen Umzug so, dass du diese Frist voll ausschöpfen kannst.
Timing des Umzugs:
- Ziehe möglichst zu Jahresbeginn um, um das erste Jahr voll zu nutzen
- Kläre vor dem Wegzug alle steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland/Österreich/Schweiz
- Beachte die erweiterte Steuerpflicht in Deutschland (§ 2 AStG) bei Umzug in ein Niedrigsteuerland
Günstige Unternehmensformen:
Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.R.L.): Ähnlich einer deutschen GmbH, mit 25 % Körperschaftsteuer auf Gewinne. Geeignet für aktive Geschäftstätigkeit in Uruguay.
Sociedad Anónima (S.A.): Aktiengesellschaft, flexibler bei der Gesellschafterstruktur, aber aufwendigere Verwaltung.
Zonas Francas: In Uruguays Freihandelszonen sind Unternehmen von fast allen Steuern befreit. Interessant für Exportgeschäfte und internationale Dienstleistungen.
Strukturierungsoptionen
Für Investoren: Halte dein Auslandsvermögen während der Tax-Holiday-Phase, da Erträge steuerfrei bleiben. Plane rechtzeitig vor Ablauf der 11 Jahre die Umstrukturierung.
Für Unternehmer: Prüfe, ob eine Zona-Franca-Struktur für internationale Kunden Sinn macht. Die Steuerersparnis kann erheblich sein.
Immobilienkäufe: Der günstige Katasterwert reduziert die effektive Vermögen- und Grundsteuerbelastung. Kaufpreise werden manchmal aufgeteilt dokumentiert.
10. Steuererklärung und Fristen
Wichtige Termine
| Steuerart | Frist |
|---|---|
| IRPF-Jahreserklärung | 30. Juni des Folgejahres |
| IRAE-Jahreserklärung | 30. April oder 30. Juni (je nach Abschluss) |
| Vermögensteuer | 30. Juni des Folgejahres |
| IVA-Monatserklärung | 25. des Folgemonats |
Benötigte Unterlagen
- RUT-Nummer (Registro Único Tributario) – die uruguayische Steuernummer
- Cédula de Identidad (Personalausweis) oder Reisepass
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Kontoauszüge)
- Quittungen für absetzbare Ausgaben
- Bei Unternehmen: Buchhaltungsunterlagen
Online-Portal
Die DGI bietet ein umfangreiches Online-Portal (www.dgi.gub.uy), über das du:
- Steuererklärungen einreichen kannst
- Zahlungen vornehmen kannst
- Bescheinigungen abrufen kannst
- Deinen Steuerstatus überprüfen kannst
Steuerberater
Für die meisten Auswanderer empfiehlt sich ein lokaler Steuerberater (Contador Público). Die Kosten liegen typisch bei 100 bis 300 USD monatlich für laufende Betreuung. Der Berater übernimmt:
- Monatliche Steuererklärungen
- Jahresabschlüsse
- Beratung zur Optimierung
- Kommunikation mit dem Finanzamt
Strafen bei Verspätung
- Verspätete Abgabe: Geldbuße plus Verzugszinsen
- Nicht gezahlte Steuern: Zinsen von etwa 4 % bis 6 % monatlich
- Bei Steuerhinterziehung: Strafrechtliche Konsequenzen möglich
11. Sozialversicherungsbeiträge
Das uruguayische Sozialversicherungssystem wird hauptsächlich über das BPS (Banco de Previsión Social) verwaltet.
Beiträge für Arbeitnehmer
| Versicherung | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 15 % | 7,5 % |
| Krankenversicherung (FONASA) | 3 bis 8 % | 5 % |
| Arbeitslosenversicherung | 0,125 % | 0,125 % |
Die FONASA-Beiträge variieren nach Familiensituation: Alleinstehende ohne Kinder zahlen weniger als Familien.
Für Selbstständige
Selbstständige zahlen ihre Beiträge komplett selbst:
- Rentenversicherung: etwa 22,5 %
- Krankenversicherung: variabler Beitrag
- Berufsunfähigkeit: pauschal
Alternativ können Kleinunternehmer das Monotributo-System nutzen, das alle Beiträge in einer Pauschale zusammenfasst.
Leistungen
Krankenversicherung: Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem oder zu einer der privaten Mutualistas (Krankenversicherungsgenossenschaften). Die Qualität der privaten Anbieter ist gut.
Rentenversicherung: Nach mindestens 30 Beitragsjahren und ab Alter 60 besteht Anspruch auf die volle Rente. Es gibt auch Frühverrentungsoptionen.
Vergleich mit DACH-Ländern
| Aspekt | Uruguay | Deutschland |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer-Gesamtbelastung | etwa 18 bis 23 % | etwa 20 % |
| Arbeitgeber-Gesamtbelastung | etwa 12,5 % | etwa 21 % |
| Krankenversicherungsqualität | Gut (privat) | Sehr gut |
| Rentenniveau | Moderat | Moderat |
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Tabellarischer Steuervergleich
| Steuerart | Uruguay | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer Spitzensatz | 36 % | 45 % | 55 % | etwa 40 % (kantonal) |
| Körperschaftsteuer | 25 % | etwa 30 % | 25 % | etwa 18 % |
| Kapitalertragssteuer | 12 % | 25 % | 27,5 % | 0 bis 40 % |
| Mehrwertsteuer | 22 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Vermögensteuer | 0,1 bis 0,4 % | Keine | Keine | 0,1 bis 1 % |
| Erbschaftsteuer | 0 % | 7 bis 50 % | 0 bis 60 % | kantonal |
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Digitaler Nomade mit 60.000 Euro Auslandseinkommen
| Land | Steuerbelastung | Sozialabgaben | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Uruguay (Tax Holiday) | 0 Euro | etwa 3.000 Euro | etwa 3.000 Euro |
| Deutschland | etwa 13.500 Euro | etwa 12.000 Euro | etwa 25.500 Euro |
Ersparnis in Uruguay: über 22.000 Euro jährlich
Beispiel 2: Rentner mit 30.000 Euro deutscher Rente
| Land | Rentenbesteuerung | Krankenversicherung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Uruguay | In DE besteuert | etwa 2.400 Euro | etwa 2.400 Euro + DE-Steuer |
| Deutschland | etwa 3.000 Euro | etwa 5.400 Euro | etwa 8.400 Euro |
Beispiel 3: Investor mit 100.000 Euro Kapitalerträgen (nach Tax Holiday)
| Land | Kapitalertragssteuer | Zusätzliche Abgaben | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Uruguay | 12.000 Euro | etwa 1.000 Euro | etwa 13.000 Euro |
| Deutschland | 25.000 Euro | etwa 1.500 Euro Soli | etwa 26.500 Euro |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Uruguays:
- 11-jährige Steuerfreiheit für Auslandseinkünfte
- Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Moderate Einkommensteuersätze
- Territoriale Besteuerung
- Hohe Freibeträge
- Kursgewinne aus dem Ausland steuerfrei
Nachteile Uruguays:
- Hohe Mehrwertsteuer (22 %)
- Vermögensteuer auf lokales Vermögen
- Komplexe Sozialversicherung für Selbstständige
- DBA-Situation mit der Schweiz ungeklärt
- Wegzug aus DACH kann teuer werden (Wegzugsbesteuerung)
Fazit
Uruguay bietet eines der attraktivsten Steuersysteme für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum. Die Kombination aus territorialer Besteuerung, 11-jähriger Tax Holiday für Auslandseinkünfte und fehlender Erbschaftsteuer macht das Land besonders interessant für:
Digitale Nomaden und Remote-Arbeiter: Die komplette Steuerfreiheit auf ausländische Einkünfte während der Tax Holiday ist ein unschlagbarer Vorteil. Zusammen mit der hohen Lebensqualität und stabilen politischen Lage ist Uruguay ein Top-Ziel.
Investoren und Vermögende: Steuerfreie Kursgewinne aus dem Ausland, keine Erbschaftsteuer und moderate Vermögensteuersätze machen Uruguay zur echten Alternative für vermögende Auswanderer.
Rentner: Die Kombination aus niedrigen Lebenshaltungskosten, guter Gesundheitsversorgung und günstiger Besteuerung macht Uruguay attraktiv. Allerdings bleiben deutsche Renten in Deutschland steuerpflichtig.
Unternehmer mit internationalen Kunden: Die Zona-Franca-Regelungen und die territoriale Besteuerung bieten erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Wichtig: Die steuerlichen Vorteile entfalten ihre volle Wirkung nur bei sorgfältiger Planung. Vor dem Umzug solltest du unbedingt die Wegzugsbesteuerung in deinem Heimatland klären und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (bei Umzug aus Deutschland) beachten. Eine professionelle Beratung durch Steuerexperten in beiden Ländern ist dringend empfohlen.
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FAQ
Muss ich in Uruguay Steuern zahlen, wenn ich nur von meinen Ersparnissen lebe?
Nein, wenn du keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielst, fallen keine Einkommensteuern an. Lediglich die Vermögensteuer könnte relevant werden, wenn dein in Uruguay belegenes Vermögen den Freibetrag von etwa 540.000 Euro übersteigt.
Wie lange gilt die Tax Holiday für Auslandseinkünfte?
Die Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte gilt für 11 Jahre ab dem Jahr, in dem du steuerlich ansässig wirst. Danach werden Auslandseinkünfte pauschal mit 12 % besteuert.
Kann ich meine deutsche GmbH behalten und von Uruguay aus führen?
Ja, aber Vorsicht: Die Geschäftsleitung darf nicht nach Uruguay verlagert werden, sonst wird die GmbH dort steuerpflichtig. Außerdem könnten die deutschen Hinzurechnungsregeln greifen. Lass dich unbedingt beraten.
Wird meine deutsche Rente in Uruguay besteuert?
Nein, laut Doppelbesteuerungsabkommen hat Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Du versteuerst sie weiterhin in Deutschland.
Brauche ich einen Steuerberater in Uruguay?
Für einfache Fälle (nur Arbeitseinkommen) ist es möglich, die Steuererklärung selbst zu machen. Bei Auslandseinkünften, Unternehmertätigkeit oder komplexeren Vermögensverhältnissen ist ein lokaler Contador Público aber dringend empfohlen.
Wie funktioniert die Krankenversicherung in Uruguay?
Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger zahlst du FONASA-Beiträge und hast damit Zugang zum öffentlichen System oder einer privaten Mutualista. Als Rentner oder Privatier kannst du dich freiwillig versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen.
Was passiert mit meiner deutschen Wegzugsbesteuerung?
Wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst, werden bei Wegzug nach Uruguay die stillen Reserven aufgedeckt und sofort besteuert. Eine Stundung ist bei Drittstaaten nur unter strengen Auflagen möglich. Plane dies unbedingt vor dem Umzug.
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Zuletzt aktualisiert: 27. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
