Ein Unternehmensumzug ins Ausland ist eine große Entscheidung, die gut durchdacht sein muss. Unternehmer, die Deutschland verlassen, stehen vor vielen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen. Besonders die sogenannte Wegzugsteuer sorgt für Unsicherheit. In diesem Artikel gibt es Klarheit und Alternativen für Deutschland als Unternehmensstandorte.
Wegzugsteuer umgehen und Möglichkeiten nutzen
Die Wegzugsteuer stellt für viele Unternehmer ein großes Hindernis dar. Wer seinen Wohnsitz aus Deutschland verlegt, muss unter Umständen eine Steuer auf stille Reserven zahlen. Diese Steuer kann vermieden werden, indem das Unternehmen rechtzeitig ins Ausland verlagert bzw. die Unternehmensform geändert wird.
Ein Standort wie Zypern bietet sich an, da dort günstigere Steuerbedingungen herrschen. Besonders interessant: Unternehmer können ein Geschäftskonto mit deutscher IBAN für eine Zypern Limited eröffnen. Damit bleibt der Kontakt zu deutschen Kunden bestehen, und Zahlungen erfolgen weiterhin reibungslos.
Nice to know: Nicht alle Unternehmensformen sind betroffen
Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn ein Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland ins Ausland zieht und Anteile an Kapitalgesellschaften hält. Diese Steuer fällt auf die Wertzuwächse (stille Reserven) der im Privatvermögen gehaltenen Anteile an, sobald das deutsche Besteuerungsrecht durch den Wegzug entfällt. Der Staat behandelt den Fall so, als wären die Anteile verkauft worden, und versteuert den fiktiven Veräußerungsgewinn. Der Gesellschafter muss also Steuern zahlen, obwohl kein tatsächlicher Verkauf stattgefunden hat und damit auch keine Einnahmen erzielt wurden.
Die Steuerlast wird basierend auf dem Marktwert der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs berechnet. Nach Abzug der Anschaffungskosten wird der fiktive Veräußerungsgewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, wobei 40 Prozent steuerfrei bleiben. Die maximale Steuerlast beträgt daher etwa 27 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Fällig wird sie, sobald der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben wird. Es ist sogar möglich, nach Absprache mit den Finanzbehörden eine Ratenzahlung über maximal sieben Jahre zu genehmigen. Nachträgliche Wertänderungen der Anteile beeinflussen die einmal festgesetzte Steuer allerdings nicht.
Gründung im Ausland: Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Gründung eines Unternehmens im Ausland erfordert eine genaue Kenntnis der dortigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Zypern lockt mit attraktiven Steuervorteilen und einer einfachen Gründungsprozedur. Doch auch hier gilt es, sich gründlich zu informieren. Ein Anwalt, der auf internationales Steuerrecht spezialisiert ist, kann dabei helfen, Fallstricke zu vermeiden und alle notwendigen Schritte korrekt durchzuführen.
Ein Vorteil von Zypern ist die unkomplizierte Gründung einer Limited. Diese Unternehmensform ermöglicht es, mit geringem Kapital und wenig bürokratischen Aufwand ein Unternehmen zu etablieren. Zusätzlich profitieren Unternehmer von niedrigen Unternehmenssteuern und einer stabilen wirtschaftlichen Lage. Das wiederum macht den Weg frei für neue Investitionen und ermöglicht langfristig gesehen bessere Wettbewerbsfähigkeit.
Verwaltung und Logistik neu organisieren
Mit dem Umzug ins Ausland ändert sich nicht nur der rechtliche Rahmen, sondern auch die gesamte Verwaltung und Logistik eines Unternehmens. Besonders der Versand von Waren und die Kommunikation mit Kunden erfordern Anpassungen. Wer beispielsweise von Zypern aus operiert, muss sicherstellen, dass alle logistischen Prozesse reibungslos ablaufen. Hierbei spielt die Wahl der richtigen Dienstleister eine entscheidende Rolle.
Logistikunternehmen, die internationale Transporte abwickeln, sind unerlässlich, um den Warenfluss aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig muss die interne Verwaltung auf die neuen Gegebenheiten abgestimmt werden. Das bedeutet, dass Buchhaltung, Steuererklärungen und weitere administrative Aufgaben an die Anforderungen des neuen Standorts angepasst werden müssen.