Viele deutsche Bürger spielen mit dem Gedanken, aus Deutschland auszuwandern. Als EU-Bürger haben Sie diesbezüglich mit weniger Hürden zu kämpfen, als dies beispielsweise in Neuseeland der Fall ist. Unabhängig davon, wohin es Sie letztendlich zieht, das Um- und Abmelden in Deutschland ist eine Notwendigkeit. Diese steht jedem bevor, der sich woanders niederlassen möchte.
Viele Möglichkeiten für Auswanderer
Wer Auswandern möchte, hat einige Optionen. Selbst dann, wenn Sie kein großes Sprachtalent sind. Nicht nur in unseren direkten Nachbarländern sprechen viele Menschen die deutsche Sprache, sondern auch in Ländern wie beispielsweise Namibia. Dort war Deutsch in der Vergangenheit sogar einmal Amtssprache.
Dennoch ist es ratsam, die Amtssprache des gewünschten Ziellandes zu beherrschen, wenn Sie dort in Zukunft heimisch werden möchten. Doch wo ist es notwendig, sich vor der Abreise abzumelden? Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten Informationen zusammen und klärt auf.
In Deutschland gilt die Meldepflicht
Wer seine erste eigene Wohnung bereits bezogen hat, kennt diesen Behördengang: die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Diese Meldung ist in aller Regel direkt nach dem Einzug, innerhalb von sieben Tagen, notwendig. Bei einem Versäumnis droht ansonsten ein Bußgeld. Denn in Deutschland gilt die sogenannte Pflicht zur Meldung. Diese Datenerhebung ist beispielsweise für die Passerstellung notwendig. Durch die Meldepflicht können Behörden auf Bürgerdaten zurückgreifen können, welche in Form der Meldedaten den jeweiligen Ämtern vorliegen.
Wo melde ich mich in Deutschland ab?
Einige von Ihnen freut diese Nachricht bestimmt ganz besonders: Wer den Schritt ins Ausland wagt, darf sich endlich von der GEZ abmelden. Wer plant in die Ferne zu ziehen und nicht nur den Wohnort innerhalb von Deutschland wechselt, muss sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden. Wenn Sie sich dort abmelden, erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung. Diese dient zur Vorlage bei der Auslandsvertretung in Ihrem neuen Zielland.
Wer dagegen nur seinen Wohnort innerhalb von Deutschland wechselt, hat die Pflicht, sich umzumelden. Die Vertretung im Ausland hat durch die Abmeldebescheinigung die Möglichkeit, Ihnen beispielsweise einen neuen Reisepass auszustellen. Ihre zuständige Behörde stellt Ihnen eine Abmeldebescheinigung auf Antrag aus. Ob dies bereits online möglich ist, erfahren Sie auf der Homepage Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die Folgen einer Abmeldung in Deutschland
Wer sich in Deutschland abmeldet, verfolgt das Ziel, im Ausland sesshaft zu werden. Wenn Sie ins Ausland umziehen und noch in Ihrer Heimat gemeldet sind, unterliegen Sie weiterhin unter Umständen einer Kirchensteuerpflicht. Des Weiteren ist die Auslandsvertretung in Ihrem neuen Zielland nicht für die Ausstellung Ihres Reisepasses zuständig.
Wenn Sie sich nicht abmelden, werden wichtige Amtsschreiben auch zukünftig an Ihre deutsche Meldeadresse versendet. Dadurch besteht die Gefahr, dass Sie solche Schreiben verpassen. Für einen Neustart im Ausland ist es deshalb ratsam, sich in Deutschland abzumelden. Wenn Sie Ihren Hauptsitz verlegen, hat dies auch Auswirkungen auf Ihr Auto. Bei einem Umzug und einer gleichzeitigen Abmeldung in Deutschland ist eine Anmeldung bei der Meldebehörde im Zielland notwendig.
Wenn Sie sich länger als drei Monate in einem Land innerhalb der Europäischen Union aufhalten, müssen Sie sich dort anmelden. Ansonsten besteht hier die Gefahr, dass ein Bußgeld fällig wird.
Eine Abmeldung ist somit mit einigen Auswirkungen verbunden. Diese zeigen, warum dieser Behördengang so wichtig ist.