Steuersystem Tschechien für Auswanderer: Kompletter Leitfaden 2026

Tschechien hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Ziel für deutschsprachige Auswanderer entwickelt – und das liegt nicht nur an der geografischen Nähe, der reichen Kultur und den günstigen Lebenshaltungskosten. Das tschechische Steuersystem gehört zu den einfachsten und übersichtlichsten in Europa und bietet mit einem Flat-Tax-System klare Verhältnisse.

Das Steuersystem von Tschechien verstehen und richtig nutzen
Das Steuersystem von Tschechien verstehen und richtig nutzen

Im Gegensatz zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz setzt Tschechien auf einen einheitlichen Einkommensteuersatz von 15 % für die meisten Steuerpflichtigen, mit einer Erhöhung auf 23 % erst bei sehr hohen Einkommen. Komplizierte Steuertabellen und verwirrende Progressionsstufen wie im deutschen System suchst du hier vergeblich. Dazu kommen moderate Unternehmenssteuern, keine Erbschafts- und Schenkungssteuer innerhalb der Familie und insgesamt transparente Regelungen.

Für Auswanderer aus dem DACH-Raum bedeutet das: weniger bürokratischer Aufwand, eine planbare Steuerlast und in vielen Fällen eine spürbare Ersparnis gegenüber dem Heimatland. Besonders Selbstständige, digitale Nomaden und Rentner können von den tschechischen Steuerregelungen profitieren. In diesem umfassenden Leitfaden erfährst du alles, was du über das Steuersystem in Tschechien wissen musst.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Tschechien wirst du unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du als steuerlicher Resident giltst. Das ist der Fall, wenn du:

  • deinen ständigen Wohnsitz in Tschechien hast (also eine Wohnung, über die du dauerhaft verfügen kannst und die du offensichtlich auch nutzen möchtest), oder
  • dich gewöhnlich in Tschechien aufhältst, was bedeutet, dass du mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in Tschechien verbringst.

Als unbeschränkt Steuerpflichtiger musst du dein gesamtes weltweites Einkommen in Tschechien versteuern – egal ob es aus Tschechien, Deutschland, der Schweiz oder einem anderen Land stammt.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die 183-Tage-Regel ist in Tschechien der wichtigste objektive Maßstab für die Steuerresidenz. Dabei werden alle Aufenthaltstage im Kalenderjahr zusammengerechnet – es müssen keine zusammenhängenden 183 Tage sein. An- und Abreisetage zählen jeweils als volle Tage.

Neben der reinen Aufenthaltsdauer spielen auch andere Faktoren eine Rolle:

  • Lebensmittelpunkt: Wo befindet sich deine Familie, dein sozialer Kreis?
  • Wirtschaftliche Interessen: Wo liegt der Schwerpunkt deiner beruflichen Tätigkeit?
  • Verfügbare Wohnung: Besitzt oder mietest du dauerhaft eine Unterkunft?

Bei Grenzfällen können die Finanzbehörden alle diese Faktoren berücksichtigen, um die Steuerresidenz festzustellen.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz

Tschechien hat mit allen DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, die verhindern, dass du dein Einkommen zweimal versteuern musst:

  • DBA Deutschland-Tschechien: In Kraft seit 1984, mehrfach aktualisiert
  • DBA Österreich-Tschechien: Gültig seit 2007
  • DBA Schweiz-Tschechien: Anwendbar seit 1996

Diese Abkommen regeln, welches Land bei welchen Einkunftsarten das Besteuerungsrecht hat. Grundsätzlich gilt: Sobald du in Tschechien steuerlich ansässig bist, hat Tschechien das primäre Besteuerungsrecht für dein weltweites Einkommen. Bereits im Ausland gezahlte Steuern werden in der Regel angerechnet.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Beim Wegzug aus dem DACH-Raum nach Tschechien solltest du die Wegzugsbesteuerung beachten:

Deutschland: Die deutsche Wegzugssteuer nach § 6 AStG betrifft dich, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Bei Wegzug in einen EU-Staat wie Tschechien kannst du eine zinslose Stundung der Steuer beantragen, die in sieben gleichen Jahresraten abbezahlt wird. Bei Rückkehr nach Deutschland innerhalb bestimmter Fristen kann die Steuer auch entfallen.

Österreich: Auch Österreich kennt eine Wegzugsbesteuerung auf Wertzuwächse bei Kapitalanteilen. Bei Umzug in die EU erfolgt auf Antrag eine Stundung bis zur tatsächlichen Veräußerung oder einem Wegzug in ein Drittland.

Schweiz: Die Schweiz erhebt keine klassische Wegzugssteuer, allerdings kann eine Aufschubbesteuerung bei gewissen Sachverhalten enden.

Plane deinen Wegzug am besten mit einem Steuerberater, um böse Überraschungen zu vermeiden.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Das tschechische Einkommensteuersystem besticht durch seine Einfachheit. Es gibt im Wesentlichen zwei Steuersätze:

EinkommensbereichSteuersatz
Bis 1.582.812 CZK (ca. 64.000 EUR) jährlich15 %
Über 1.582.812 CZK jährlich23 %

Die Schwelle für den höheren Steuersatz entspricht dem 36-fachen des Durchschnittslohns und wird jährlich angepasst. Für die allermeisten Auswanderer gilt also der günstige Satz von 15 %.

Freibeträge und Steuervergünstigungen 2025:

  • Grundfreibetrag (sleva na poplatníka): 30.840 CZK jährlich (ca. 1.250 EUR) – diesen erhält jeder Steuerpflichtige
  • Kinderfreibetrag: 15.204 CZK für das erste Kind, 22.320 CZK für das zweite, 27.840 CZK für das dritte und jedes weitere Kind
  • Ehegattenfreibetrag: 24.840 CZK für einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen (bis 68.000 CZK)
  • Studentenfreibetrag: 4.020 CZK für Studierende bis 26 Jahre
  • Invaliditätsfreibetrag: 2.520 bis 16.140 CZK je nach Grad der Invalidität

Das Steuerjahr in Tschechien entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Einkommensteuer ist grundsätzlich bis zum 1. April des Folgejahres zu zahlen, bei Einreichung mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 1. Juli.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Tschechien wird dir die Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen. Dein Arbeitgeber führt sie als sogenannte „záloha na daň“ (Steuervorauszahlung) monatlich ab.

Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer:

BeitragArbeitnehmeranteilArbeitgeberanteil
Rentenversicherung7,1 %21,5 %
Krankenversicherung4,5 %9 %
Gesamt11,6 %30,5 %

Die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer liegt also bei 15 % Einkommensteuer plus 11,6 % Sozialabgaben = 26,6 % für die meisten Einkommensstufen – deutlich günstiger als in Deutschland.

Absetzbare Werbungskosten:

Anders als in Deutschland gibt es in Tschechien keine umfangreichen Werbungskosten-Pauschalen für Arbeitnehmer. Die meisten berufsbedingten Ausgaben sind über das Gehalt abgegolten. Allerdings kannst du folgende Posten geltend machen:

  • Gewerkschaftsbeiträge (bis zu gewissen Grenzen)
  • Beiträge zur privaten Rentenversicherung (bis 24.000 CZK)
  • Beiträge zur Lebensversicherung (bis 24.000 CZK)
  • Zinsen für Hypothekendarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum (bis 150.000 CZK)
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen (mindestens 1.000 CZK, maximal 15 % des Einkommens)

Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert nicht.

Digitale Nomaden

Tschechien hat bisher kein spezielles Visum für digitale Nomaden eingeführt. Als EU-Bürger aus Deutschland oder Österreich brauchst du allerdings ohnehin kein Visum – du kannst dich frei niederlassen und arbeiten. Für Schweizer gelten ähnlich günstige Regelungen aufgrund bilateraler Abkommen.

Besteuerung ausländischer Einkünfte:

Wenn du als steuerlicher Resident in Tschechien lebst und für ausländische Auftraggeber arbeitest, musst du dieses Einkommen in Tschechien versteuern. Die gute Nachricht: Der günstige Flat-Tax-Satz von 15 % gilt auch hier.

Arbeitest du als Freiberufler für ausländische Kunden, kannst du die Pauschalbesteuerung für Selbstständige nutzen (siehe nächster Abschnitt).

Home-Office-Regelungen:

Tschechien hat keine besonderen Home-Office-Steuervorteile. Deine Arbeit von zu Hause aus ändert nichts an deiner Steuerpflicht. Entscheidend ist, wo du steuerlich ansässig bist.

Nachweispflichten:

Als digitaler Nomade solltest du sorgfältig dokumentieren:

  • Aufenthaltsdauer in verschiedenen Ländern
  • Rechnungen und Zahlungseingänge
  • Verträge mit Auftraggebern
  • Nachweise über deinen Wohnsitz in Tschechien

Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige bietet Tschechien ein besonders attraktives System: die sogenannte Pauschalsteuer (paušální daň).

Pauschalsteuer für Selbstständige:

Seit 2021 können Selbstständige mit einem Jahresumsatz bis 2 Millionen CZK (ca. 81.000 EUR) eine Pauschalsteuer wählen. Du zahlst einen festen monatlichen Betrag, der Einkommensteuer, Kranken- und Rentenversicherung abdeckt:

PauschalstufeMonatlicher Betrag 2025Umsatzgrenze
Stufe 1ca. 7.498 CZKbis 1 Mio. CZK
Stufe 2ca. 16.000 CZKbis 1,5 Mio. CZK
Stufe 3ca. 26.000 CZKbis 2 Mio. CZK

Der Vorteil: keine Steuererklärung, keine Buchhaltung, maximale Planungssicherheit.

Normale Besteuerung für Selbstständige:

Wenn du die Pauschalsteuer nicht nutzen möchtest oder kannst, gelten die normalen 15 % (bzw. 23 % bei hohem Einkommen). Dabei kannst du zwischen zwei Methoden wählen:

  1. Tatsächliche Ausgaben: Du setzt deine realen Betriebsausgaben ab und versteuerst den Gewinn.
  2. Pauschale Ausgaben: Du setzt einen Prozentsatz deiner Einnahmen pauschal als Ausgaben an:
    • 80 % bei landwirtschaftlicher Produktion und Handwerk
    • 60 % bei anderen Gewerbetreibenden
    • 40 % bei freiberuflicher Tätigkeit (max. 800.000 CZK)
    • 30 % bei Vermietung (max. 600.000 CZK)

Körperschaftsteuer bei Firmengründung:

Gründest du eine Kapitalgesellschaft (s.r.o. – entspricht der deutschen GmbH), zahlst du 21 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn. Bei Gewinnausschüttung kommt nochmals 15 % Quellensteuer auf Dividenden hinzu.

Eine separate Gewerbesteuer wie in Deutschland gibt es in Tschechien nicht.

Buchführungspflichten:

  • Selbstständige mit Pauschalsteuer: keine Buchführungspflicht
  • Selbstständige mit normaler Besteuerung: einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt
  • Kapitalgesellschaften: doppelte Buchführung nach tschechischem Standard (ähnlich IFRS)

Finanziell Unabhängige und Investoren

Für vermögende Auswanderer und Menschen, die von Kapitalerträgen leben, bietet Tschechien ein gemischtes Bild:

Kapitalertragssteuer:

KapitalertragSteuersatz
Zinsen15 %
Dividenden (inländisch)15 % Quellensteuer
Dividenden (ausländisch)15 % (anrechenbar lt. DBA)
Kursgewinne (Aktien, ETFs)15 % (bzw. 23 % bei hohen Einkommen)

Steuerfreiheit bei Kursgewinnen:

Eine attraktive Regelung: Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind steuerfrei, wenn du die Papiere mindestens 3 Jahre gehalten hast und deine Beteiligung unter 5 % des Unternehmens liegt.

Immobilienertragsteuer:

Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien sind steuerfrei, wenn:

  • du die Immobilie mindestens 5 Jahre besessen hast (bei Immobilien, die nach 2020 erworben wurden: 10 Jahre), oder
  • du mindestens 2 Jahre vor dem Verkauf dort gewohnt hast

Andernfalls werden die Gewinne mit dem normalen Einkommensteuersatz (15 % bzw. 23 %) besteuert.

Ausländische Depots:

Es gibt keine Beschränkung, Wertpapierdepots im Ausland zu führen. Du musst die Erträge und Kursgewinne jedoch in deiner tschechischen Steuererklärung angeben. Quellensteuer, die im Ausland einbehalten wurde, wird entsprechend den DBA angerechnet.

Rentner

Für Rentner aus dem DACH-Raum ist Tschechien steuerlich interessant:

Besteuerung deutscher Renten:

Nach dem DBA Deutschland-Tschechien hat Deutschland grundsätzlich das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten. Das bedeutet: Deine deutsche Rente wird in Deutschland besteuert, nicht in Tschechien. In Tschechien wird sie dann im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt – da es aber quasi keine Progression gibt (Flat Tax), hat das kaum Auswirkungen.

Besteuerung österreichischer Renten:

Ähnlich verhält es sich mit Renten aus Österreich – Österreich behält in der Regel das Besteuerungsrecht.

Besteuerung Schweizer Renten:

Bei Schweizer AHV-Renten hat die Schweiz das Besteuerungsrecht. Bei Pensionskassen-Renten kann es auf die genaue Ausgestaltung ankommen.

Private Renten und Pensionen:

Private Rentenversicherungen und Betriebsrenten werden in der Regel in Tschechien mit 15 % besteuert.

Altersfreibeträge:

Rentner in Tschechien erhalten den normalen Grundfreibetrag von 30.840 CZK. Zusätzliche spezielle Altersfreibeträge gibt es nicht.

3. Vermögensteuer

Tschechien erhebt keine Vermögensteuer. Es gibt also keine jährliche Steuer auf dein Nettovermögen, egal wie hoch es ist. Das unterscheidet Tschechien positiv von Ländern wie Spanien, Frankreich oder der Schweiz (dort auf Kantonsebene).

Auch eine Luxussteuer auf besonders wertvolle Güter wie Jachten, teure Autos oder Kunstwerke existiert nicht.

4. Kapitalertragssteuer im Detail

Das tschechische System der Kapitalertragsbesteuerung ist übersichtlich:

Steuersätze für verschiedene Anlageformen:

AnlageformSteuersatzBesonderheiten
Bankzinsen15 %Quellensteuer, Abgeltungscharakter
Dividenden inländisch15 %Quellensteuer
Dividenden ausländisch15 %DBA-Anrechnung möglich
Aktien-/ETF-Gewinne15 %/23 %Steuerfrei nach 3 Jahren Haltefrist
Anleihen15 %
Kryptowährungen15 %/23 %Normale Einkommensteuer

Quellensteuer:

Bei inländischen Dividenden und Zinsen wird automatisch 15 % Quellensteuer einbehalten. Für die meisten Steuerpflichtigen hat diese Abgeltungscharakter – eine Veranlagung ist nicht erforderlich.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer:

Wenn du im Ausland Quellensteuer auf Dividenden oder Zinsen gezahlt hast, kannst du diese in Tschechien anrechnen lassen – allerdings nur bis zur Höhe der tschechischen Steuer (15 %). Beispiel: Zahlst du in den USA 30 % Quellensteuer, kannst du in Tschechien 15 % anrechnen. Die restlichen 15 % sind verloren, es sei denn, du hast vorab eine Quellensteuerreduzierung beantragt.

Meldepflichten:

Ausländische Kapitalerträge musst du in deiner jährlichen Steuererklärung angeben. Eine automatische Meldung wie das deutsche CRS (Common Reporting Standard) gibt es zwischen Tschechien und anderen Ländern – deine ausländische Bank meldet deine Konten also an die tschechischen Behörden.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer (daň z nemovitých věcí)

Die jährliche Grundsteuer in Tschechien ist im europäischen Vergleich sehr niedrig. Die Berechnung erfolgt nach einer komplexen Formel, die Fläche, Lage und Nutzungsart berücksichtigt.

Richtwerte für Wohnimmobilien:

  • Wohnungen: ca. 1 bis 4 CZK pro m² (je nach Gemeinde)
  • Häuser: ca. 2 bis 6 CZK pro m² bebauter Fläche
  • Grundstücke: wenige Heller pro m²

Für eine typische 80-m²-Wohnung in Prag zahlst du etwa 500 bis 1.500 CZK (20 bis 60 EUR) pro Jahr – ein Bruchteil dessen, was in Deutschland üblich ist.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Seit September 2020 gibt es in Tschechien keine Grunderwerbsteuer mehr. Der Käufer zahlt also beim Immobilienerwerb keine prozentuale Steuer auf den Kaufpreis – ein erheblicher Vorteil gegenüber Deutschland (3,5 bis 6,5 % Grunderwerbsteuer) oder Österreich (3,5 %).

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden als Einkommen besteuert (15 %/23 %), es sei denn, eine der Steuerbefreiungen greift:

  • 5-Jahres-Regel (für vor 2021 erworbene Immobilien): Steuerfreiheit nach 5 Jahren Besitz
  • 10-Jahres-Regel (für nach 2020 erworbene Immobilien): Steuerfreiheit nach 10 Jahren Besitz
  • Selbstnutzungsregel: Steuerfreiheit, wenn du mindestens 2 Jahre vor dem Verkauf dort gewohnt hast

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen werden mit dem regulären Einkommensteuersatz von 15 % (bzw. 23 %) besteuert. Du kannst entweder:

  • deine tatsächlichen Ausgaben (Instandhaltung, Zinsen, Abschreibung) absetzen, oder
  • eine Pauschale von 30 % der Mieteinnahmen als Ausgaben ansetzen

Die Abschreibung für Wohngebäude beträgt 1,4 % pro Jahr (Nutzungsdauer 50 Jahre).

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Hier kommt die vielleicht beste Nachricht für vermögende Auswanderer: Tschechien erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Egal ob du Vermögen an Kinder, Ehepartner, entfernte Verwandte oder sogar Freunde überträgst – es fällt keine Steuer an. Diese Regelung gilt seit 2014 und macht Tschechien zu einem der attraktivsten Länder Europas für die Vermögensnachfolge.

Wichtig bei internationalen Erbfällen:

  • Bei Erbschaften zwischen Deutschland und Tschechien kann Deutschland trotzdem Erbschaftsteuer erheben, wenn der Erblasser oder der Erbe in den letzten 5 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war
  • Ähnliches gilt für Österreich und die Schweiz (dort allerdings kantonsabhängig)
  • Eine sorgfältige Planung ist bei größeren Vermögen empfehlenswert

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Steuersätze:

SatzAnwendungsbereich
21 %Regelsteuersatz (die meisten Waren und Dienstleistungen)
12 %Ermäßigter Satz (Lebensmittel, Bücher, Medikamente, öffentliche Verkehrsmittel, Hotels)

Die Mehrwertsteuersätze liegen damit im europäischen Mittelfeld.

Kleinunternehmerregelung:

Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 2 Millionen CZK (ca. 81.000 EUR) können von der Umsatzsteuer befreit werden. Du musst dann keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuererklärungen abgeben. Im Gegenzug kannst du auch keine Vorsteuer geltend machen.

Registrierungspflicht:

Überschreitest du die Grenze von 2 Millionen CZK Umsatz, musst du dich innerhalb von 15 Tagen für die Umsatzsteuer registrieren.

Reverse-Charge-Verfahren:

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung: Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer, nicht der Leistende. Für digitale Nomaden, die für EU-Kunden arbeiten, ist das relevant.

8. Weitere relevante Steuern

Kfz-Steuer (silniční daň):

Die Kfz-Steuer gilt nur für Fahrzeuge, die geschäftlich genutzt werden. Private Pkw sind von der Steuer befreit. Die Höhe richtet sich nach Hubraum und Gewicht:

  • Pkw: 1.200 bis 4.200 CZK pro Jahr (ca. 50 bis 170 EUR)
  • Lkw/Nutzfahrzeuge: nach Gewicht und Achsanzahl

Elektrofahrzeuge und Hybride sind bis 2028 von der Kfz-Steuer befreit.

Verbrauchsteuern:

Auf Kraftstoffe, Alkohol und Tabak werden Verbrauchsteuern erhoben, die im EU-Vergleich moderat sind.

Touristensteuer:

Einige Städte erheben eine lokale Kurtaxe oder Übernachtungssteuer. In Prag beträgt sie beispielsweise 50 CZK (ca. 2 EUR) pro Person und Nacht.

Hundesteuer:

Manche Gemeinden erheben eine geringe Hundesteuer (typisch 200 bis 1.500 CZK pro Jahr).

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Tschechien bietet verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast legal zu optimieren:

1. Pauschalsteuer für Selbstständige nutzen: Mit der Pauschalsteuer zahlst du einen festen Betrag und sparst dir Buchhaltung und Steuerberater. Für viele Selbstständige ist das die einfachste und oft auch günstigste Option.

2. Pauschale Betriebsausgaben wählen: Wenn du die Pauschalsteuer nicht nutzt, prüfe, ob die pauschalen Betriebsausgaben (bis zu 80 % der Einnahmen) günstiger sind als deine tatsächlichen Ausgaben.

3. Haltefristen bei Wertpapieren einhalten: Halte Aktien und ETFs mindestens 3 Jahre – dann sind die Gewinne steuerfrei.

4. Immobilien-Steuerfreiheit nutzen: Plane Immobilienverkäufe so, dass die 5/10-Jahres-Frist oder die 2-Jahres-Selbstnutzung erfüllt ist.

5. Steuerfreie Vermögensübertragung: Nutze die fehlende Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Vermögensnachfolge.

Timing des Umzugs

Der Zeitpunkt deines Umzugs kann steuerlich relevant sein:

  • Jahreswechsel: Ein Umzug zum Jahresbeginn (Januar) gibt dir einen sauberen Schnitt zwischen den Steuerjahren
  • 183-Tage-Regel: Planst du den Umzug in der Jahresmitte, achte darauf, in welchem Land du die meisten Tage verbringst
  • Vor dem Verkauf von Vermögenswerten: Wenn du größere Gewinne realisieren willst, kann es sich lohnen, erst die tschechische Steuerresidenz zu etablieren

Günstige Unternehmensformen

RechtsformVorteileNachteile
OSVČ (Selbstständig)Pauschalsteuer möglich, wenig BürokratieUnbeschränkte Haftung
s.r.o. (GmbH)Beschränkte Haftung, professionelles Image21 % KöSt + 15 % Dividendensteuer
a.s. (AG)Für größere UnternehmenHohe Kapitalanforderungen, mehr Bürokratie

Für die meisten Auswanderer ist die Selbstständigkeit mit Pauschalsteuer die attraktivste Option.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

SituationFrist
Normale Steuererklärung1. April des Folgejahres
Mit Steuerberater1. Juli des Folgejahres
Elektronische Einreichung1. Mai des Folgejahres

Die Steuererklärung muss in tschechischer Sprache eingereicht werden.

Benötigte Unterlagen

  • Alle Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rechnungen, Bescheide)
  • Belege für absetzbare Ausgaben
  • Jahresbescheinigungen von Banken und Depots
  • Nachweise über ausländische Einkünfte
  • Bescheinigungen über Sozialversicherungsbeiträge
  • Nachweis über Wohnsitz (z.B. Meldebestätigung)

Online-Portal

Das tschechische Finanzamt bietet ein Online-Portal für die elektronische Steuererklärung: www.mojedane.cz (auch Daňový portál genannt). Mit einem elektronischen Ausweis oder einer Datová schránka (elektronisches Postfach) kannst du deine Erklärung online einreichen.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Als Auswanderer mit überschaubaren Verhältnissen (Angestellter, einfache Selbstständigkeit mit Pauschalsteuer) kannst du deine Steuererklärung theoretisch selbst machen. In folgenden Fällen empfehle ich jedoch einen Steuerberater:

  • Komplexe Einkommensverhältnisse (mehrere Länder, verschiedene Einkunftsarten)
  • Vermögens- und Nachlassplanung
  • Unternehmensgründung
  • Immobilienbesitz und -transaktionen
  • Unklare Steuerresidenz

Tschechische Steuerberater (daňový poradce) kosten je nach Komplexität zwischen 3.000 und 20.000 CZK (120 bis 800 EUR) für eine Jahreserklärung.

Strafen bei Verspätung

  • Verspätete Abgabe: 0,05 % der Steuerschuld pro Tag, maximal 5 % bzw. 300.000 CZK
  • Verspätete Zahlung: 0,025 % pro Tag (entspricht ca. 9 % p.a.)
  • Nichterklärung: Die Finanzbehörde kann die Steuer schätzen und Strafzuschläge erheben

11. Sozialversicherungsbeiträge

Das tschechische Sozialversicherungssystem ist für Auswanderer übersichtlich und günstiger als in den DACH-Ländern.

Übersicht der Beiträge

Für Arbeitnehmer:

VersicherungArbeitnehmerArbeitgeber
Rentenversicherung7,1 %21,5 %
Krankenversicherung4,5 %9 %
Gesamt11,6 %30,5 %

Für Selbstständige:

VersicherungMindestbeitrag 2025 (monatlich)Maximalbeitrag
Rentenversicherung (29,2 % vom Gewinn)ca. 3.852 CZKgedeckelt
Krankenversicherung (13,5 % vom Gewinn)ca. 2.968 CZKnicht gedeckelt

Selbstständige müssen mindestens den Mindestbeitrag zahlen, auch wenn ihr Gewinn niedrig ist.

Besonderheiten für Auswanderer

Krankenversicherung:

Als EU-Bürger bist du in Tschechien pflichtversichert, wenn du dort arbeitest. Die tschechische Krankenversicherung deckt medizinische Grundversorgung ab, die Qualität in Prag und anderen großen Städten ist gut.

Rentenansprüche:

Deine in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erworbenen Rentenansprüche bleiben erhalten. Die Rentenzeiten werden bei der Berechnung deiner Ansprüche berücksichtigt (EU-Koordinierung).

Arbeitslosenversicherung:

Es gibt keine separate Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenunterstützung wird aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanziert.

Pflegeversicherung:

Eine separate Pflegeversicherung wie in Deutschland existiert nicht. Pflegeleistungen werden über das Krankenversicherungssystem und staatliche Zuschüsse finanziert.

Gesamtbelastung im Vergleich

LandArbeitnehmer-Gesamtbelastung (Steuer + Sozialabgaben)
Tschechienca. 26,6 % (bei Durchschnittseinkommen)
Deutschlandca. 40 bis 45 %
Österreichca. 35 bis 40 %
Schweizca. 20 bis 35 % (kantonsabhängig)

12. Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz

Tabellarischer Vergleich

SteuerartTschechienDeutschlandÖsterreichSchweiz (Durchschnitt)
Einkommensteuer15 % / 23 %14 bis 45 %20 bis 55 %ca. 10 bis 40 %
Körperschaftsteuer21 %ca. 30 % (inkl. Gewerbe)25 %ca. 12 bis 21 %
Kapitalertragssteuer15 %25 % + Soli27,5 %als Einkommen
Mehrwertsteuer21 %19 %20 %8,1 %
Erbschaftsteuer0 %7 bis 50 %0 bis 60 %0 bis 35 % (kantonal)
Vermögensteuer0 %0 %0 %0,1 bis 0,9 %
Grunderwerbsteuer0 %3,5 bis 6,5 %3,5 %1 bis 3 %

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Angestellter mit 50.000 EUR Bruttojahresgehalt

LandEinkommensteuerSozialabgaben (AN)Netto ca.
Tschechien6.400 EUR5.800 EUR37.800 EUR
Deutschland9.800 EUR10.500 EUR29.700 EUR
Österreich8.900 EUR9.000 EUR32.100 EUR

Beispiel 2: Selbstständiger mit 80.000 EUR Gewinn

LandEinkommensteuerSozialabgabenNetto ca.
Tschechien (Pauschale)4.800 EUR9.600 EUR65.600 EUR
Deutschland22.000 EUR12.000 EUR46.000 EUR
Österreich20.000 EUR14.000 EUR46.000 EUR

Beispiel 3: Rentner mit 2.000 EUR monatlicher Rente

LandSteuer auf RenteNetto ca. (monatlich)
Tschechienca. 0 EUR (DBA)2.000 EUR
Deutschlandca. 200 EUR1.800 EUR
Österreichca. 150 EUR1.850 EUR

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Pro Tschechien:

  • Einfaches Flat-Tax-System mit niedrigem Grundsteuersatz (15 %)
  • Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Keine Grunderwerbsteuer
  • Keine Vermögensteuer
  • Steuerfreie Kursgewinne nach 3 Jahren Haltefrist
  • Attraktive Pauschalsteuer für Selbstständige
  • Niedrige Grundsteuer
  • Günstige Sozialabgaben

Contra Tschechien:

  • Höherer Mehrwertsteuersatz (21 % vs. 7,7 % in der Schweiz)
  • Körperschaftsteuer plus Dividendensteuer relativ hoch (effektiv ca. 33 %)
  • Weniger Steuergestaltungsmöglichkeiten als in der Schweiz
  • Bürokratie teilweise auf Tschechisch erforderlich
  • Bei sehr hohen Einkommen (über 64.000 EUR) steigt der Satz auf 23 %

Fazit

Tschechien ist steuerlich besonders attraktiv für:

  • Selbstständige und Freiberufler mit Einkommen bis ca. 80.000 EUR – die Pauschalsteuer macht die Abrechnung einfach und günstig
  • Digitale Nomaden aus EU-Ländern – keine Visumprobleme, niedrige Steuern, günstige Lebenshaltungskosten
  • Rentner – dank DBA bleibt die Besteuerung oft im Herkunftsland, während du von niedrigen Lebenshaltungskosten profitierst
  • Vermögende mit Nachfolgeplanung – keine Erbschafts- und Schenkungssteuer ermöglicht steuerfreie Übertragungen
  • Buy-and-Hold-Investoren – steuerfreie Kursgewinne nach 3 Jahren Haltefrist

Weniger optimal ist Tschechien für:

  • Angestellte mit sehr hohen Gehältern (über 100.000 EUR) – hier kann die Schweiz attraktiver sein
  • Unternehmer mit hohen Gewinnen in Kapitalgesellschaften – die Kombination aus KöSt und Dividendensteuer ist nicht konkurrenzlos
  • Menschen, die kein Tschechisch lernen wollen – die Bürokratie ist überwiegend auf Tschechisch

Meine Empfehlung: Das tschechische Steuersystem besticht durch seine Einfachheit und Vorhersehbarkeit. Für viele Auswanderer aus dem DACH-Raum bietet es eine spürbare Steuerersparnis bei gleichzeitig günstigen Lebenshaltungskosten und EU-Mitgliedschaft. Dennoch solltest du vor einem Umzug unbedingt deine individuelle Situation mit einem Steuerberater durchsprechen, der sowohl das tschechische System als auch die Regelungen deines Herkunftslandes kennt.


FAQ

Muss ich als EU-Bürger ein Visum für Tschechien beantragen?
Nein. Als EU-Bürger (Deutschland, Österreich) genießt du Freizügigkeit und kannst dich ohne Visum in Tschechien niederlassen und arbeiten. Schweizer profitieren von bilateralen Abkommen mit ähnlichen Regelungen. Bei einem Aufenthalt über 30 Tage musst du dich lediglich beim Fremdenpolizeiamt registrieren.

Wann bin ich in Tschechien unbeschränkt steuerpflichtig?
Sobald du entweder deinen ständigen Wohnsitz in Tschechien hast oder dich mindestens 183 Tage im Kalenderjahr dort aufhältst. Ab diesem Zeitpunkt musst du dein weltweites Einkommen in Tschechien versteuern.

Wie funktioniert die Pauschalsteuer für Selbstständige?
Du zahlst einen festen monatlichen Betrag (ab ca. 7.500 CZK), der Einkommensteuer, Kranken- und Rentenversicherung abdeckt. Dafür brauchst du keine Steuererklärung und keine Buchhaltung. Die Voraussetzung ist ein Jahresumsatz unter 2 Millionen CZK (ca. 81.000 EUR).

Werden meine deutschen Rentenansprüche in Tschechien anerkannt?
Ja. Dank EU-Koordinierung werden Rentenzeiten aus allen EU-Ländern bei der Berechnung deiner Ansprüche berücksichtigt. Du erhältst deine deutsche Rente weiterhin aus Deutschland, sie wird nur dort besteuert.

Gibt es in Tschechien eine Wegzugsbesteuerung?
Nein, Tschechien erhebt keine Wegzugsteuer. Allerdings kann dein Herkunftsland (Deutschland, Österreich) bei Wegzug eine Wegzugsbesteuerung auf Wertzuwächse von Kapitalanteilen erheben. Bei Wegzug innerhalb der EU gibt es in der Regel Stundungsmöglichkeiten.

Wie hoch ist die Steuer auf Mieteinnahmen in Tschechien?
Mieteinnahmen werden mit dem regulären Einkommensteuersatz von 15 % (bzw. 23 % bei hohem Einkommen) besteuert. Du kannst entweder tatsächliche Kosten oder pauschal 30 % der Einnahmen als Ausgaben absetzen.

Muss ich einen tschechischen Steuerberater beauftragen?
Nicht zwingend, aber empfehlenswert – besonders bei komplexen Verhältnissen oder wenn du kein Tschechisch sprichst. Die Steuererklärung muss auf Tschechisch eingereicht werden. Ein guter Steuerberater kennt zudem die Optimierungsmöglichkeiten und DBA-Regelungen.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Tschechien

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Tschechien, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuergesetze können sich ändern. Bei konkreten Fragen zu deiner persönlichen Situation empfehle ich die Konsultation eines qualifizierten Steuerberaters mit Kenntnissen im internationalen Steuerrecht.

Zuletzt aktualisiert: 19. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)