Slowenien hat sich als Auswanderungsziel für deutschsprachige Auswanderer einen festen Platz erobert. Das kleine Alpen-Adria-Land bietet nicht nur eine hohe Lebensqualität, sondern auch ein durchdachtes Steuersystem, das für bestimmte Auswanderergruppen erhebliche Vorteile bereithält. Als EU-Mitglied seit 2004 und Euro-Land seit 2007 profitierst du von Rechtssicherheit und unkomplizierter Integration.

Das slowenische Steuersystem basiert auf einer progressiven Einkommensteuer mit fünf Stufen und einem Spitzensteuersatz von 50 %. Im europäischen Vergleich liegt die Gesamtsteuerbelastung im Mittelfeld – günstiger als in Deutschland und Österreich, aber nicht so niedrig wie in einigen osteuropäischen Nachbarländern. Was Slowenien besonders macht, sind die fehlende Gewerbesteuer, die attraktive Pauschalbesteuerung für Selbstständige und die degressive Kapitalertragssteuer, die langfristige Investments belohnt.
Gegenüber den DACH-Ländern stechen einige Unterschiede hervor: Es gibt keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer für direkte Nachkommen und die Körperschaftsteuer liegt mit 22 % deutlich unter dem deutschen Niveau inklusive Gewerbesteuer. Gleichzeitig musst du beachten, dass der Spitzensteuersatz von 50 % dem deutschen und österreichischen Niveau entspricht und es keine Abgeltungssteuer mit automatischem Quellenabzug gibt – alle Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für die unbeschränkte Steuerpflicht
Du wirst in Slowenien als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft, wenn du eines der folgenden Kriterien erfüllst:
Du hast deinen offiziellen Wohnsitz (stalno prebivališče) in Slowenien angemeldet. Du hast deinen gewöhnlichen Aufenthalt (običajno prebivališče) in Slowenien, was bedeutet, dass hier der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen liegt. Du bist slowenischer Staatsbürger und als Diplomat oder Beamter im Ausland tätig.
Bei unbeschränkter Steuerpflicht musst du dein gesamtes Welteinkommen in Slowenien versteuern – unabhängig davon, in welchem Land du es erzielt hast.
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die 183-Tage-Regel ist das zentrale Kriterium für die Bestimmung der Steueransässigkeit. Hältst du dich innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage in Slowenien auf, wirst du automatisch als steuerlich ansässig betrachtet. Jeder Tag zählt, an dem du physisch im Land bist – auch bei nur stundenweiser Anwesenheit.
Darüber hinaus prüft die slowenische Finanzverwaltung FURS (Finančna uprava Republike Slovenije) weitere Faktoren wie den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen (Familie, soziale Bindungen), den Ort deiner hauptsächlichen beruflichen Tätigkeit sowie deine wirtschaftlichen Interessen (Bankkonten, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen). Diese Faktoren werden bei Grenzfällen herangezogen, wenn die 183-Tage-Regel keine eindeutige Zuordnung ermöglicht.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DACH-Ländern
Slowenien hat mit allen drei deutschsprachigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die eine doppelte Besteuerung verhindern:
Mit Deutschland besteht seit 2006 ein DBA, das unter anderem regelt, dass deutsche Renten ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Mit Österreich gilt seit 1998 ein Abkommen, das ähnliche Regelungen enthält. Mit der Schweiz existiert ebenfalls seit 1998 ein DBA mit spezifischen Bestimmungen für Grenzgänger und Rentner.
Diese Abkommen legen fest, welches Land bei verschiedenen Einkunftsarten das Besteuerungsrecht hat. Im Regelfall besteuert der Ansässigkeitsstaat das Welteinkommen, während der Quellenstaat bestimmte Einkünfte an der Quelle besteuern darf. Die im Quellenstaat gezahlten Steuern werden dann im Ansässigkeitsstaat angerechnet.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Vor deinem Umzug nach Slowenien solltest du die Wegzugsbesteuerung in deinem Herkunftsland prüfen:
Deutschland erhebt eine Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Gewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn du mindestens 1 % der Anteile hältst und in den letzten zwölf Jahren vor dem Wegzug mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst. Bei einem Umzug innerhalb der EU kannst du eine zinslose Stundung beantragen, die bei tatsächlicher Veräußerung oder weiterem Wegzug außerhalb der EU fällig wird.
Österreich kennt ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung für Beteiligungen ab 1 % sowie für Derivate. Innerhalb der EU ist eine Ratenzahlung über sieben Jahre oder eine Stundung bis zur tatsächlichen Veräußerung möglich.
Die Schweiz erhebt keine klassische Wegzugssteuer auf Privatvermögen. Beachte aber die Besteuerung von Pensionskassenguthaben bei Kapitalabfindung.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die slowenische Einkommensteuer (dohodnina) ist progressiv gestaltet mit fünf Steuerstufen. Die aktuellen Steuersätze für das Jahr 2025 lauten:
| Zu versteuerndes Einkommen (jährlich) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 8.755 € | 16 % |
| 8.755 bis 25.750 € | 26 % |
| 25.750 bis 51.500 € | 33 % |
| 51.500 bis 74.160 € | 39 % |
| Über 74.160 € | 50 % |
Der allgemeine Grundfreibetrag beträgt 5.000 € pro Jahr. Zusätzlich gibt es einen einkommensabhängigen Freibetrag, der bei niedrigen Einkommen bis zu 19.500 € erreichen kann und mit steigendem Einkommen auf null sinkt. Zusammen können diese Freibeträge bei Geringverdienern eine erhebliche Entlastung bedeuten.
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Steuererklärung ist bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen. Die Finanzverwaltung verschickt in der Regel vorausgefüllte Erklärungen, die du nur prüfen und bei Bedarf korrigieren musst.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Slowenien wird die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und monatlich an das Finanzamt abgeführt. Dieses Quellenabzugsverfahren funktioniert ähnlich wie in Deutschland.
Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer setzen sich wie folgt zusammen:
| Versicherungszweig | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 15,50 % | 8,85 % |
| Krankenversicherung | 6,36 % | 6,56 % |
| Arbeitslosenversicherung | 0,14 % | 0,06 % |
| Elternversicherung | 0,10 % | 0,10 % |
| Unfallversicherung | – | 0,53 % |
| Gesamt | 22,10 % | 16,10 % |
Zu den absetzbaren Werbungskosten gehören berufliche Fortbildungskosten, Arbeitsmittel und Berufskleidung, Fachliteratur sowie Kosten für doppelte Haushaltsführung bei beruflicher Veranlassung.
Für Fahrtkosten zum Arbeitsplatz existiert eine Pendlerpauschale, die der Arbeitgeber steuerfrei erstatten kann. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz und wird nach Kilometern berechnet. Bei Entfernungen über vier Kilometer liegt der Erstattungssatz bei etwa 0,18 € pro Kilometer.
Digitale Nomaden
Slowenien hat 2022 ein spezielles Digital Nomad Visa eingeführt, das für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger) interessant ist. Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit und richtet sich an Personen, die remote für ausländische Arbeitgeber oder eigene Unternehmen im Ausland arbeiten.
EU-Bürger benötigen dieses Visum nicht, da sie sich frei in Slowenien niederlassen können. Beachte aber: Sobald du mehr als 183 Tage im Jahr in Slowenien verbringst oder dort deinen Lebensmittelpunkt hast, wirst du steuerlich ansässig und musst dein Welteinkommen in Slowenien versteuern.
Ausländische Einkünfte werden wie inländische nach dem progressiven Tarif besteuert. Wenn du von Slowenien aus für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitest, können komplexe sozialversicherungsrechtliche Fragen entstehen. Innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Arbeitsortprinzip – du wärst dann in Slowenien sozialversicherungspflichtig.
Die Nachweispflichten umfassen die Dokumentation über Art und Herkunft deiner Einkünfte, Verträge mit Auftraggebern, Zahlungsnachweise sowie gegebenenfalls Nachweise über im Ausland bereits gezahlte Steuern zur Anrechnung.
Selbstständige und Unternehmer
Für Selbstständige und Unternehmer bietet Slowenien verschiedene Rechtsformen und Besteuerungsmodelle:
Einzelunternehmer (samostojni podjetnik – s.p.)
Als Einzelunternehmer hast du zwei Optionen für die Gewinnermittlung:
Die erste Option ist die Ermittlung nach tatsächlichen Kosten, bei der dein Gewinn aus Einnahmen minus nachgewiesene Betriebsausgaben berechnet wird.
Die zweite Option ist die Pauschalbesteuerung (normiran odhodek), bei der 80 % deiner Einnahmen pauschal als Betriebsausgaben anerkannt werden. Du versteuerst nur 20 % deiner Einnahmen als Gewinn.
Die Pauschalbesteuerung ist besonders attraktiv für Dienstleister und Berater mit geringen tatsächlichen Kosten. Beispielrechnung: Bei 60.000 € Jahreseinnahmen werden nur 12.000 € als Gewinn angesetzt. Nach Abzug des Grundfreibetrags fallen auf etwa 7.000 € zu versteuernden Gewinn nur etwa 1.100 € Einkommensteuer an.
Die Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung ist, dass deine Jahreseinnahmen 100.000 € nicht übersteigen.
Kapitalgesellschaft (d.o.o.)
Die slowenische d.o.o. (družba z omejeno odgovornostjo) entspricht der deutschen GmbH. Das Mindestkapital beträgt nur 7.500 €, wobei bei Gründung mindestens 50 % eingezahlt werden müssen.
Die Körperschaftsteuer liegt bei 22 % auf den Unternehmensgewinn. Bei Ausschüttung von Dividenden an natürliche Personen werden zusätzlich 25 % Kapitalertragssteuer fällig. Die Gesamtbelastung bei vollständiger Ausschüttung beträgt somit etwa 41,5 %.
Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert in Slowenien nicht, was die d.o.o. gegenüber einer deutschen GmbH attraktiver macht.
Die Buchführungspflichten umfassen eine ordnungsgemäße doppelte Buchführung nach slowenischen Rechnungslegungsstandards. Einzelunternehmer mit Pauschalbesteuerung haben vereinfachte Aufzeichnungspflichten.
Absetzbare Betriebsausgaben umfassen alle betrieblich veranlassten Kosten wie Büro- und Geschäftsausstattung, Personalkosten, Reisekosten, Marketing und Werbung, Beratungskosten, Telekommunikation sowie Abschreibungen auf Anlagevermögen.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für Kapitalanleger und finanziell Unabhängige gelten in Slowenien folgende Regelungen:
Die Kapitalertragssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne beträgt einheitlich 25 %. Eine wichtige Besonderheit ist jedoch die degressive Besteuerung bei Veräußerungsgewinnen nach Haltedauer:
| Haltedauer | Steuersatz auf Veräußerungsgewinn |
|---|---|
| Bis 5 Jahre | 25 % |
| 5 bis 10 Jahre | 20 % |
| 10 bis 15 Jahre | 15 % |
| 15 bis 20 Jahre | 10 % |
| Über 20 Jahre | 0 % |
Diese Regelung macht Slowenien interessant für langfristige Buy-and-Hold-Strategien. Nach 20 Jahren Haltedauer sind Kursgewinne aus Aktien, Fonds und Immobilien komplett steuerfrei.
Dividenden unterliegen einer 25 %-igen Kapitalertragssteuer. Bei inländischen Dividenden erfolgt der Quellenabzug, bei ausländischen Dividenden musst du diese in der Steuererklärung angeben.
Für Zinsen aus Bankeinlagen gilt ein Freibetrag von 1.000 € pro Jahr. Darüber hinausgehende Zinserträge werden mit 25 % besteuert.
Immobilienerträge werden sowohl bei Vermietung als auch bei Veräußerung nach den oben genannten Sätzen besteuert. Die degressive Besteuerung gilt auch für Immobilienverkäufe.
Bei ausländischen Depots gibt es keine automatische Abgeltungssteuer. Du musst sämtliche Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung angeben und die Steuer abführen. Im Ausland gezahlte Quellensteuern können angerechnet werden.
Rentner
Für deutschsprachige Rentner, die nach Slowenien auswandern, gelten folgende Regelungen:
Deutsche gesetzliche Renten werden nach dem DBA Deutschland-Slowenien ausschließlich in Deutschland besteuert. Du erhältst deine Rente weiterhin auf ein deutsches oder slowenisches Konto, und Deutschland behält das Besteuerungsrecht. In Slowenien muss die Rente zwar in der Steuererklärung angegeben werden, wird aber nicht zusätzlich besteuert (kann aber für den Progressionsvorbehalt relevant sein).
Österreichische Pensionen werden nach dem DBA grundsätzlich in Österreich besteuert. Auch hier gilt: Angabe in Slowenien, aber keine Doppelbesteuerung.
Schweizer Renten aus der AHV werden nach dem DBA im Ansässigkeitsstaat, also in Slowenien, besteuert. Bei Pensionskassenleistungen hängt es von der Art der Auszahlung ab – Kapitalabfindungen können abweichend geregelt sein.
Private Renten und Lebensversicherungsleistungen werden in der Regel im Ansässigkeitsstaat, also Slowenien, nach dem progressiven Tarif besteuert.
Für Personen ab 65 Jahren gibt es einen zusätzlichen Altersfreibetrag von 1.418 € pro Jahr, der die Steuerlast reduziert.
3. Vermögensteuer
Slowenien erhebt keine Vermögensteuer auf Privatvermögen. Dies ist ein klarer Vorteil gegenüber der Schweiz, wo je nach Kanton teilweise erhebliche Vermögensteuern anfallen.
Es gibt somit keine jährliche Besteuerung von Bankguthaben und Wertpapierdepots, keinen Zugriff auf privates Sachvermögen wie Kunst, Schmuck oder Fahrzeuge und keine Substanzbesteuerung von Unternehmensbeteiligungen (nur die laufenden Erträge werden besteuert).
Lediglich für Immobilien existiert eine jährliche Grundsteuer, die jedoch separat geregelt ist und im Abschnitt Immobiliensteuer behandelt wird.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
| Anlageform | Steuersatz | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Zinsen Bankeinlagen | 25 % | Freibetrag 1.000 €/Jahr |
| Zinsen Anleihen | 25 % | Kein Freibetrag |
| Dividenden inländisch | 25 % | Quellensteuerabzug |
| Dividenden ausländisch | 25 % | Erklärungspflicht |
| Kursgewinne Aktien | 25 % degressiv | Nach 20 Jahren steuerfrei |
| Kursgewinne Fonds | 25 % degressiv | Nach 20 Jahren steuerfrei |
| Kursgewinne Kryptowährungen | 25 % | Als Kapitalvermögen behandelt |
Quellensteuer
Slowenien erhebt eine Quellensteuer auf verschiedene Erträge, die an Nicht-Ansässige gezahlt werden:
Dividenden an ausländische Anteilseigner unterliegen einer Quellensteuer von 15 %. Dieser Satz kann durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden.
Zinsen an ausländische Gläubiger unterliegen grundsätzlich keiner Quellensteuer, wenn bestimmte EU-Richtlinien greifen.
Lizenzgebühren an ausländische Empfänger unterliegen einer Quellensteuer von 15 %, ebenfalls mit DBA-Reduktionsmöglichkeit.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Als slowenischer Steuerresident kannst du im Ausland gezahlte Quellensteuern auf deine slowenische Steuerschuld anrechnen lassen. Die Anrechnung ist begrenzt auf die Höhe der slowenischen Steuer auf die entsprechenden Einkünfte.
Beispiel: Du erhältst Dividenden aus Deutschland mit 26,375 % Quellensteuer. In Slowenien werden 25 % fällig. Du kannst 25 % anrechnen, die überschießenden 1,375 % gehen verloren. In diesem Fall solltest du über den Antrag auf Quellensteuererstattung in Deutschland nachdenken.
Meldepflichten
Alle Kapitalerträge aus dem Ausland müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Slowenien nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS – Common Reporting Standard) teil, sodass ausländische Finanzinstitute Kontodaten an die slowenischen Behörden melden. Nicht deklarierte Einkünfte werden daher in der Regel entdeckt.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer und jährliche Abgaben
Die jährliche Grundsteuer (nadomestilo za uporabo stavbnega zemljišča – NUSZ) wird von den Gemeinden erhoben. Die Höhe variiert je nach Gemeinde, Lage, Größe und Nutzung der Immobilie. Typische Sätze liegen zwischen 0,1 % und 1 % des Einheitswertes.
Für eine Wohnung in Ljubljana mit 80 Quadratmetern kannst du mit jährlichen Kosten von etwa 200 bis 500 € rechnen. In kleineren Gemeinden oder ländlichen Gebieten fallen die Beträge entsprechend niedriger aus.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Erwerb einer Immobilie fällt eine Grunderwerbsteuer von 2 % auf den Kaufpreis an. Dies ist im europäischen Vergleich sehr moderat – Deutschland erhebt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Bei Neubauten, die direkt vom Bauträger erworben werden, entfällt die Grunderwerbsteuer. Stattdessen wird Mehrwertsteuer fällig, die für Wohnimmobilien bei 9,5 % liegt (ermäßigter Satz).
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Veräußerungsgewinne aus Immobilien werden wie andere Kapitalgewinne nach der degressiven Staffel besteuert. Bei einer Haltedauer von weniger als fünf Jahren zahlst du 25 % Steuer auf den Gewinn, nach 20 Jahren ist der Verkauf steuerfrei.
Der Gewinn berechnet sich aus dem Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus nachgewiesene Investitionen und Verbesserungen.
Vermietungseinkünfte
Für Mieteinnahmen hast du die Wahl zwischen zwei Besteuerungsoptionen:
Die Pauschalbesteuerung mit 15 % auf die Bruttoeinnahmen ist einfach zu handhaben, erlaubt aber keinen Abzug von Kosten.
Die Regelbesteuerung sieht vor, dass Einnahmen minus tatsächliche Kosten nach dem progressiven Einkommensteuertarif versteuert werden. Diese Option lohnt sich bei hohen Kosten für Instandhaltung, Kreditzinsen oder Verwaltung.
Steuervorteile bei Eigennutzung
Der Verkauf einer selbst genutzten Hauptwohnung kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Dazu musst du mindestens drei Jahre vor dem Verkauf dort deinen Hauptwohnsitz gehabt haben und den Erlös innerhalb von zwei Jahren in eine neue Hauptwohnung investieren.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad
Slowenien staffelt die Erbschafts- und Schenkungssteuer (davek na dediščine in darila) nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker:
| Steuerklasse | Personenkreis | Steuersatz |
|---|---|---|
| I | Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern | 0 % (steuerfrei) |
| II | Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern | 5 bis 14 % |
| III | Großeltern, Onkel, Tanten, Großneffen | 8 bis 17 % |
| IV | Alle anderen Personen | 12 bis 39 % |
Die komplette Steuerfreiheit für Übertragungen in der direkten Linie (Steuerklasse I) ist ein erheblicher Vorteil gegenüber Deutschland, wo Freibeträge oft überschritten werden und Erbschaftsteuer anfällt.
Freibeträge
Neben der Steuerfreiheit der ersten Steuerklasse gibt es einen allgemeinen Freibetrag von 5.000 € für alle Steuerklassen. Zusätzlich können bestimmte Vermögensgegenstände wie das Familienheim unter Bedingungen steuerbegünstigt übertragen werden.
Bewertung von Vermögen
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbanfalls oder der Schenkung. Bei Immobilien wird in der Regel ein Gutachten oder der Kaufpreis herangezogen. Betriebsvermögen wird nach speziellen Regeln bewertet.
Internationale Aspekte
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen besteuert Slowenien das Weltvermögen von in Slowenien ansässigen Erblassern sowie in Slowenien belegenes Vermögen von nicht-ansässigen Erblassern.
Die Doppelbesteuerungsabkommen mit den DACH-Ländern decken in der Regel keine Erbschaft- und Schenkungsteuer ab. Doppelbesteuerungen sind daher möglich und erfordern sorgfältige Planung. Unilaterale Anrechnungsmöglichkeiten können bestehen, sollten aber im Einzelfall geprüft werden.
7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze
| Steuersatz | Anwendungsbereich |
|---|---|
| 22 % | Regelsteuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen |
| 9,5 % | Ermäßigter Satz für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente, Personenbeförderung, Wohnimmobilien (Neubau), Hotelübernachtungen |
| 5 % | Besonders ermäßigter Satz für bestimmte Grundnahrungsmittel und Hygieneartikel |
Kleinunternehmerregelung
Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 50.000 € können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass keine Mehrwertsteuer auf ausgestellte Rechnungen erhoben wird, kein Vorsteuerabzug möglich ist und vereinfachte Buchhaltungspflichten gelten.
Die Kleinunternehmerregelung ist optional – du kannst auch bei geringerem Umsatz zur Regelbesteuerung optieren, wenn du von Vorsteuerabzügen profitieren möchtest.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen sich beim Finanzamt registrieren und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (ID za DDV) beantragen. Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind monatlich (bei Umsatz über 210.000 €) oder vierteljährlich einzureichen.
Die Umsatzsteuer muss korrekt auf Rechnungen ausgewiesen werden, und die Differenz zwischen eingenommener und abgezogener Vorsteuer ist an das Finanzamt abzuführen.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer und führt sie ab. Dies vereinfacht den internationalen Geschäftsverkehr erheblich.
Wenn du als slowenischer Unternehmer Dienstleistungen von einem deutschen Anbieter beziehst, erhältst du eine Netto-Rechnung und führst die slowenische Mehrwertsteuer selbst ab (und ziehst sie gleichzeitig als Vorsteuer ab, sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist).
8. Weitere relevante Steuern
Kfz-Steuer
Bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs in Slowenien fällt eine Zulassungssteuer (davek na motorna vozila – DMV) an. Die Höhe richtet sich nach dem CO2-Ausstoß und kann zwischen 0,5 % und 31 % des Fahrzeugwertes betragen. Elektrofahrzeuge sind von dieser Steuer befreit.
Die jährliche Kfz-Steuer richtet sich nach Hubraum und Emissionsklasse und liegt typischerweise zwischen 50 € und 500 € pro Jahr. Auch hier sind Elektrofahrzeuge begünstigt.
Touristensteuer
Slowenien erhebt eine Kurtaxe (turistična taksa) für Übernachtungen in touristischen Unterkünften. Die Höhe variiert je nach Gemeinde und Kategorie der Unterkunft zwischen 0,60 € und 3 € pro Person und Nacht.
Als dauerhafter Bewohner bist du davon nicht betroffen. Als Vermieter von Ferienunterkünften musst du die Kurtaxe jedoch einziehen und an die Gemeinde abführen.
Sonstige Steuern und Abgaben
Die Versicherungssteuer beträgt 8,5 % auf Versicherungsprämien und ist bereits in den Prämien enthalten.
Verschiedene Umweltabgaben werden auf umweltbelastende Produkte wie Einwegverpackungen, bestimmte Chemikalien und CO2-Emissionen erhoben.
Eine klassische Luxussteuer wie in manchen anderen Ländern existiert in Slowenien nicht.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Slowenien bietet mehrere legale Möglichkeiten zur Optimierung deiner Steuerbelastung:
Die Pauschalbesteuerung für Selbstständige ist besonders attraktiv, wenn du als Freelancer, Berater oder Dienstleister tätig bist und geringe tatsächliche Betriebskosten hast. Mit der 80 %-Pauschalierung versteuerst du nur 20 % deiner Einnahmen, was zu einer effektiven Steuerbelastung von oft unter 10 % führen kann.
Die degressive Kapitalertragssteuer belohnt langfristiges Investieren. Plane deine Investments so, dass du Veräußerungen nach Möglichkeit nach der 20-Jahres-Frist durchführst, um komplett steuerfrei zu bleiben.
Die Pauschalbesteuerung für Mieteinnahmen mit 15 % ist oft günstiger als die Regelbesteuerung, besonders wenn du wenig absetzbare Kosten hast.
Timing des Umzugs
Der Zeitpunkt deines Umzugs kann steuerliche Auswirkungen haben:
Ein Umzug zum Jahresbeginn bedeutet, dass du für das gesamte Jahr in Slowenien steuerresident bist. Dies kann vorteilhaft sein, wenn Slowenien für deine Situation günstiger ist.
Ein Umzug zum Jahresende kann eine Aufteilung des Einkommens zwischen zwei Steuerjurisdiktionen ermöglichen. Prüfe, welches Timing für deine persönliche Situation optimal ist.
Vor größeren Transaktionen wie dem Verkauf von Unternehmensanteilen oder Immobilien solltest du prüfen, in welchem Land die Besteuerung günstiger ausfällt.
Günstige Unternehmensformen
Je nach Situation können verschiedene Rechtsformen vorteilhaft sein:
Der Einzelunternehmer (s.p.) mit Pauschalbesteuerung eignet sich ideal für Freelancer und Berater mit Einnahmen bis 100.000 € und geringen tatsächlichen Kosten.
Die d.o.o. (GmbH-Äquivalent) ist sinnvoll bei höheren Gewinnen, die nicht vollständig entnommen werden. Die Kombination aus 22 % Körperschaftsteuer und späterer Dividendensteuer kann bei Thesaurierung günstiger sein als hohe Einkommensteuer.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Nutze konsequent alle verfügbaren Freibeträge:
Der allgemeine Grundfreibetrag von 5.000 € steht jedem zu. Der einkommensabhängige Freibetrag kann bei niedrigen Einkommen bis zu 19.500 € betragen. Der Altersfreibetrag von 1.418 € gilt ab 65 Jahren. Der Zinsfreibetrag von 1.000 € gilt für Zinsen aus Bankeinlagen. Kinderfreibeträge sind nach Kinderzahl gestaffelt (ab etwa 2.400 € für das erste Kind).
Holding-Strukturen
Für größere Vermögen oder mehrere Unternehmensbeteiligungen kann eine Holding-Struktur interessant sein. Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen (Beteiligungsquote, Haltedauer) von der Körperschaftsteuer befreit. Dies ermöglicht eine steuerfreie Umschichtung von Gewinnen innerhalb der Holding-Struktur.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die wichtigsten Fristen im slowenischen Steuerkalender sind:
Die Einkommensteuererklärung ist bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind monatlich oder vierteljährlich basierend auf der Vorjahressteuer fällig. Umsatzsteuervoranmeldungen sind monatlich (bei Umsatz über 210.000 €) oder vierteljährlich einzureichen, jeweils bis zum letzten Tag des Folgemonats beziehungsweise Folgequartals. Die Körperschaftsteuererklärung für Kapitalgesellschaften ist bis zum 31. März des Folgejahres fällig.
Benötigte Unterlagen
Für deine Steuererklärung benötigst du:
Lohn- und Gehaltsbescheinigungen von slowenischen Arbeitgebern, Nachweise über ausländische Einkünfte und dort gezahlte Steuern, Belege über Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne), Kontoauszüge bei Vermietungseinkünften, Nachweise über absetzbare Kosten und Werbungskosten sowie gegebenenfalls Bescheinigungen über Vorsorgeaufwendungen.
Online-Portal eDavki
Die slowenische Finanzverwaltung FURS bietet ein umfangreiches Online-Portal namens eDavki für die elektronische Einreichung von Steuererklärungen, Einsicht in Steuerbescheide und Zahlungsstatus, Online-Kommunikation mit dem Finanzamt sowie die Beantragung von Bescheinigungen.
Der Zugang erfolgt über einen slowenischen Personalausweis mit aktiviertem Chip, eine digitale Signatur oder ein spezielles Zertifikat für Ausländer.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Für einfache Fälle (Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte) ist oft kein Steuerberater nötig, da die Finanzverwaltung vorausgefüllte Erklärungen verschickt.
Professionelle Hilfe ist empfehlenswert bei Selbstständigkeit oder Unternehmertum, komplexen ausländischen Einkünften, Wegzugsbesteuerung und Umzugsplanung, Immobilientransaktionen und Vermögensstrukturierung sowie Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten.
Die Kosten für einen slowenischen Steuerberater liegen typischerweise bei 50 bis 150 € pro Stunde oder 200 bis 500 € für eine einfache Jahreserklärung.
Strafen bei Verspätung
Bei verspäteter Abgabe oder Zahlung drohen:
Verspätungszuschläge von 2 bis 5 % der Steuerschuld. Verzugszinsen von aktuell etwa 8 % pro Jahr auf ausstehende Beträge. Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung Geldstrafen von 800 bis 75.000 € und mögliche strafrechtliche Konsequenzen.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Übersicht des Systems
Das slowenische Sozialversicherungssystem umfasst fünf Zweige:
Krankenversicherung (zdravstveno zavarovanje), Rentenversicherung (pokojninsko in invalidsko zavarovanje), Arbeitslosenversicherung (zavarovanje za brezposelnost), Elternversicherung (starševsko varstvo) und Unfallversicherung (zavarovanje za poškodbe pri delu).
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (ZZZS) deckt Grundleistungen ab, aber für viele Behandlungen fallen Selbstbeteiligungen an. Die meisten Slowenen haben daher eine zusätzliche Zusatzversicherung (dopolnilno zdravstveno zavarovanje), die etwa 35 bis 50 € pro Monat kostet und die Zuzahlungen übernimmt.
Als Auswanderer solltest du diese Zusatzversicherung abschließen, um hohe Eigenanteile bei Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten oder Medikamenten zu vermeiden.
Rentenversicherung
Die slowenische Rentenversicherung sieht aktuell ein Rentenalter von 65 Jahren vor. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Beitragsdauer und dem Durchschnittseinkommen der besten 24 aufeinanderfolgenden Jahre.
Innerhalb der EU werden Versicherungszeiten zusammengerechnet. Wenn du bereits in Deutschland oder Österreich Rentenansprüche erworben hast, werden diese bei der Berechnung berücksichtigt.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung gewährt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, sofern du mindestens neun Monate in den letzten 24 Monaten Beiträge gezahlt hast. Die Bezugsdauer richtet sich nach der Beschäftigungsdauer und dem Alter.
Gesamtbelastung im Vergleich
| Land | Arbeitnehmer-Beiträge | Arbeitgeber-Beiträge | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Slowenien | 22,10 % | 16,10 % | 38,20 % |
| Deutschland | ca. 20 % | ca. 20 % | ca. 40 % |
| Österreich | ca. 18 % | ca. 21 % | ca. 39 % |
| Schweiz | ca. 6,5 % (ohne KK) | ca. 6,5 % | ca. 13 % + KK |
Die Sozialversicherungsbelastung in Slowenien liegt im europäischen Mittelfeld und ist mit Deutschland und Österreich vergleichbar. Die Schweiz erscheint günstiger, aber die separate Krankenversicherungsprämie (oft 300 bis 600 € pro Monat) muss hinzugerechnet werden.
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung
| Steuerart | Slowenien | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer Spitzensatz | 50 % | 45 % (+Soli) | 55 % | 22 bis 45 % |
| Eingangssteuersatz | 16 % | 14 % | 20 % | variiert |
| Körperschaftsteuer | 22 % | ca. 30 % | 25 % | 12 bis 24 % |
| Kapitalertragssteuer | 25 % (degressiv) | 26,375 % | 27,5 % | 0 % |
| Dividendensteuer | 25 % | 26,375 % | 27,5 % | 0 bis 35 % |
| Mehrwertsteuer | 22 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Vermögensteuer | keine | keine | keine | ja |
| Erbschaftsteuer (Kinder) | 0 % | 7 bis 30 % | 0 bis 15 % | 0 bis 6 % |
| Grunderwerbsteuer | 2 % | 3,5 bis 6,5 % | 3,5 % | variiert |
Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen
Angestellter mit 50.000 € Bruttojahresgehalt
| Land | Einkommensteuer ca. | Sozialabgaben AN ca. | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Slowenien | 7.500 € | 11.050 € | 31.450 € |
| Deutschland | 9.500 € | 10.000 € | 30.500 € |
| Österreich | 9.000 € | 9.000 € | 32.000 € |
Selbstständiger Berater mit 80.000 € Einnahmen (wenig Kosten)
| Land | Gewinn | Einkommensteuer ca. | Sozialabgaben ca. | Verbleibend ca. |
|---|---|---|---|---|
| Slowenien (Pauschal) | 16.000 € | 2.000 € | 6.000 € | 72.000 € |
| Deutschland | 60.000 € | 18.000 € | 12.000 € | 50.000 € |
| Österreich | 60.000 € | 19.000 € | 15.000 € | 46.000 € |
Die Pauschalbesteuerung in Slowenien führt in diesem Beispiel zu einer um über 20.000 € höheren Nettoposition.
Kapitalanleger mit 100.000 € Dividenden
| Land | Steuerbelastung ca. | Netto ca. |
|---|---|---|
| Slowenien | 25.000 € | 75.000 € |
| Deutschland | 26.375 € | 73.625 € |
| Österreich | 27.500 € | 72.500 € |
| Schweiz (ohne Vermögensteuer) | 0 € | 100.000 € |
Für reine Kapitalanleger bleibt die Schweiz attraktiver, allerdings muss die dortige Vermögensteuer berücksichtigt werden.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Sloweniens
Keine Gewerbesteuer entlastet Unternehmer erheblich. Keine Vermögensteuer schützt angespartes Vermögen. Keine Erbschaftsteuer in direkter Linie erleichtert die Vermögensweitergabe. Die attraktive Pauschalbesteuerung für Selbstständige ermöglicht effektive Steuersätze unter 10 %. Die degressive Kapitalertragssteuer belohnt langfristiges Investieren mit Steuerfreiheit nach 20 Jahren. Die niedrige Grunderwerbsteuer von nur 2 % macht den Immobilienkauf günstig. Die moderate Körperschaftsteuer von 22 % liegt unter dem deutschen Niveau.
Nachteile Sloweniens
Der hohe Spitzensteuersatz von 50 % trifft Gutverdiener hart. Es gibt keine Abgeltungssteuer, was bedeutet, dass alle Kapitalerträge erklärt werden müssen. Für Kryptowährungen gibt es keine Steuerfreiheit nach Haltefrist wie in Deutschland. Die Sozialversicherung für Selbstständige hat eine Mindestbemessungsgrundlage. Die Quellensteuer auf Dividenden liegt mit 25 % im oberen Bereich. Die Mehrwertsteuer von 22 % ist höher als in den DACH-Ländern.
Fazit
Slowenien ist steuerlich besonders attraktiv für folgende Auswanderergruppen:
Selbstständige und Freelancer mit Dienstleistungseinkünften und geringen tatsächlichen Kosten profitieren enorm von der 80 %-Pauschalierung. Bei Einnahmen bis 100.000 € kann die effektive Gesamtbelastung aus Steuern und Sozialabgaben auf unter 15 % sinken – ein unschlagbarer Vorteil gegenüber Deutschland und Österreich.
Langfristige Investoren mit Buy-and-Hold-Strategie können die degressive Kapitalertragssteuer nutzen. Nach 20 Jahren Haltedauer sind Veräußerungsgewinne aus Aktien, Fonds und Immobilien komplett steuerfrei.
Familien mit Vermögen schätzen die steuerfreie Übertragung an Kinder und Enkel. Die fehlende Erbschaft- und Schenkungsteuer in der direkten Linie ermöglicht eine unkomplizierte Vermögensnachfolge.
Unternehmensgründer profitieren von der niedrigen Körperschaftsteuer (22 %) und der fehlenden Gewerbesteuer. Eine slowenische d.o.o. kann steuerlich günstiger sein als eine deutsche GmbH.
Weniger attraktiv ist Slowenien für Gutverdiener im Angestelltenverhältnis (Spitzensteuersatz 50 %), aktive Trader (keine Steuerfreiheit für kurzfristige Gewinne) und Rentner mit deutschen gesetzlichen Renten (diese werden weiterhin in Deutschland besteuert).
Die geografische Nähe zu den DACH-Ländern, die EU-Mitgliedschaft, die hohe Lebensqualität und die moderate Gesamtsteuerbelastung machen Slowenien zu einer ernsthaften Option für Auswanderer. Eine individuelle Beratung durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater ist vor dem Umzug unbedingt empfehlenswert, um deine persönliche Situation optimal zu gestalten.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Slowenien
Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Slowenien, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.
| Service mit Link | Beschreibung |
|---|---|
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| Steuer- und Rechtsberatung | Rechtliche und steuerliche Beratung |
| Beglaubigte Übersetzungen | Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten |
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| Expat Haftpflichtversicherung | Zuverlässiger Schutz weltweit, Absicherung bei Haftpflichtschäden |
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| Job Angebote | Eine Auswahl an guten Job Angeboten |
| Sprachkurse | Multimedia Sprachkurse für schnelles und einfaches Erlernen von 83 Fremdsprachen → Sprachkurs Slowenisch |
| Ausstattung & Zubehör | Bei einer Auswanderung oder auf Reisen brauchst du so manches, was du vielleicht noch nicht hast |
| Visaservice | Für jene Lände für die die Visabesorgung kompliziert ist, findest du hier einen Service, der alles für dich erledigt |
| Flug buchen | Flugbuchung einfach, schnell & zum besten Preis |
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FAQ
Muss ich als deutscher Rentner meine Rente in Slowenien versteuern?
Nein, nach dem Doppelbesteuerungsabkommen werden deutsche gesetzliche Renten ausschließlich in Deutschland besteuert. Du musst die Rente in deiner slowenischen Steuererklärung zwar angeben, zahlst aber keine slowenische Steuer darauf.
Wie funktioniert die Pauschalbesteuerung für Selbstständige genau?
Bei der Pauschalbesteuerung (normiran odhodek) werden 80 % deiner Einnahmen automatisch als Betriebsausgaben anerkannt. Du versteuerst nur 20 % als Gewinn nach dem normalen Einkommensteuertarif. Die Regelung gilt für Einnahmen bis 100.000 € pro Jahr und lohnt sich besonders bei geringen tatsächlichen Kosten.
Werden Kryptowährungen in Slowenien besteuert?
Ja, Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen werden als Kapitalerträge mit 25 % besteuert. Anders als in Deutschland gibt es keine Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist. Es gilt aber die degressive Staffelung – nach 20 Jahren Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei.
Brauche ich einen slowenischen Steuerberater?
Für einfache Arbeitnehmerfälle nicht unbedingt, da die Finanzverwaltung vorausgefüllte Steuererklärungen verschickt. Bei Selbstständigkeit, ausländischen Einkünften, Unternehmensstrukturen oder Immobilientransaktionen ist professionelle Beratung jedoch empfehlenswert.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige?
Selbstständige zahlen insgesamt etwa 38,20 % Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Bemessungsgrundlage. Diese beträgt mindestens 60 % des slowenischen Durchschnittslohns (etwa 1.320 € monatlich), auch wenn der tatsächliche Gewinn niedriger ist. Bei der Pauschalbesteuerung wird der pauschale Gewinn (20 % der Einnahmen) als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Gibt es in Slowenien eine Wegzugsbesteuerung?
Slowenien selbst erhebt keine klassische Wegzugssteuer. Wenn du aus Slowenien in ein Drittland (außerhalb der EU) ziehst, können jedoch nicht realisierte Gewinne aus bestimmten Beteiligungen besteuert werden. Bei einem Umzug innerhalb der EU ist dies in der Regel nicht der Fall.
Kann ich als EU-Bürger einfach nach Slowenien ziehen?
Ja, als EU-Bürger hast du Freizügigkeit und benötigst kein Visum. Du musst dich innerhalb von drei Monaten bei der lokalen Verwaltungseinheit (upravna enota) anmelden und erhältst eine Aufenthaltsbescheinigung. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt danach automatisch, und du erhältst eine Steuernummer.
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Zuletzt aktualisiert: 26. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
