Die Slowakei hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten vom Reformwunderland zu einem etablierten EU-Mitglied mit stabilem Steuersystem entwickelt. Das Land war 2004 Vorreiter mit seiner berühmten Flat Tax von 19 % auf praktisch alle Steuerarten. Auch wenn dieses System inzwischen modifiziert wurde, bleibt die Slowakei ein interessantes Ziel für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum.

Das slowakische Steuersystem unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von dem in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Einkommensteuer ist mit zwei Stufen deutlich einfacher strukturiert als das komplexe deutsche System. Es gibt keine Gewerbesteuer, keine Vermögensteuer und seit 2004 auch keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Dafür sind die Sozialversicherungsbeiträge vergleichsweise hoch, was die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer relativiert.
Für Auswanderer aus DACH-Ländern kann die Slowakei steuerlich attraktiv sein, besonders bei mittleren bis höheren Einkommen, für Unternehmer mit dem passenden Geschäftsmodell und für Rentner mit überschaubaren Alterseinkünften. Die geografische Nähe zu Österreich und Deutschland, die EU-Mitgliedschaft und die niedrigen Lebenshaltungskosten machen das Land zusätzlich interessant.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In der Slowakei wirst du steuerlich ansässig und damit unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du einen ständigen Wohnsitz im Land hast oder dich mindestens 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres dort aufhältst. Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass dein weltweites Einkommen in der Slowakei versteuert werden muss.
Ein ständiger Wohnsitz liegt vor, wenn du eine Wohnung unter Umständen mietest oder besitzt, die darauf hindeuten, dass du dort dauerhaft leben möchtest. Dabei kommt es nicht auf die Meldung an, sondern auf die tatsächlichen Lebensumstände.
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die 183-Tage-Regel bezieht sich auf das Kalenderjahr, nicht auf einen rollierenden 12-Monats-Zeitraum. Dabei werden alle Tage gezählt, an denen du physisch in der Slowakei anwesend bist, einschließlich An- und Abreisetage, Wochenenden und Feiertage.
Neben der reinen Aufenthaltsdauer spielen weitere Faktoren eine Rolle. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen, also wo deine Familie lebt, wo du soziale Bindungen hast und wo sich dein Vermögen befindet, kann ebenfalls zur Begründung der Steuerresidenz herangezogen werden.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Schweiz und Österreich
Die Slowakei hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Das DBA mit Deutschland stammt aus dem Jahr 2004, das mit Österreich wurde 1979 geschlossen und mehrfach aktualisiert, und das Abkommen mit der Schweiz gilt seit 1997.
Diese Abkommen regeln, welches Land bei verschiedenen Einkunftsarten das Besteuerungsrecht hat, und verhindern so eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens. In der Regel gilt das Wohnsitzlandprinzip, das heißt der Staat, in dem du steuerlich ansässig bist, darf dein weltweites Einkommen besteuern, wobei im anderen Staat gezahlte Steuern angerechnet werden.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Wenn du aus Deutschland auswanderst und wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst, kann die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen. Die stillen Reserven werden dann zum Zeitpunkt des Wegzugs fiktiv besteuert. Da die Slowakei ein EU-Land ist, kannst du eine zinslose Stundung beantragen, die in sieben gleichen Jahresraten zu tilgen ist.
Österreich erhebt ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung auf unrealisierte Wertsteigerungen von Kapitalanlagen und Unternehmensbeteiligungen. Auch hier gibt es bei einem Umzug innerhalb der EU Stundungsmöglichkeiten.
Die Schweiz kennt keine klassische Wegzugsbesteuerung, kann aber bei der Auswanderung Aufschubtatbestände auflösen, etwa bei der Besteuerung von Mitarbeiteraktien oder bestimmten Rentenkapitalien.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Steuersätze und Progressionsstufen
Die Slowakei verwendet ein zweistufiges Einkommensteuersystem. Für Einkommen bis zu 47.537,98 Euro jährlich (Stand 2024) gilt ein Steuersatz von 19 %. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird mit 25 % besteuert. Die Bemessungsgrundlage orientiert sich am 176,8-fachen des Lebensminimums.
Für bestimmte Unternehmen mit Umsätzen unter 60.000 Euro pro Jahr gibt es einen reduzierten Körperschaftsteuersatz von 15 %.
Freibeträge und Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag (nezdaniteľná časť základu dane) liegt bei 21-fachen des Lebensminimums, was aktuell etwa 5.646 Euro pro Jahr entspricht. Dieser Freibetrag reduziert sich ab einem Einkommen von etwa 24.000 Euro und entfällt vollständig bei Einkommen über rund 47.500 Euro.
Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für einen nicht verdienenden Ehepartner in gleicher Höhe, sofern dessen Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Einkommensteuer wird grundsätzlich durch monatliche Vorauszahlungen erhoben, die auf Basis des Vorjahres berechnet werden. Nach Ablauf des Steuerjahres erfolgt eine Veranlagung mit entsprechender Nachzahlung oder Erstattung.
Nach Personenkategorie
Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren
Arbeitgeber in der Slowakei sind verpflichtet, die Einkommensteuer direkt vom Bruttogehalt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dieses Quellensteuerverfahren funktioniert ähnlich wie in Deutschland, sodass du als Arbeitnehmer dein Nettogehalt bereits nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben erhältst.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge in der Slowakei sind relativ hoch und setzen sich wie folgt zusammen:
Für Arbeitnehmer fallen insgesamt 13,4 % an, aufgeteilt in 4 % Krankenversicherung, 4 % Rentenversicherung, 3 % Arbeitslosenversicherung, 1 % Invaliditätsversicherung, 1 % Reservefonds und 0,4 % Garantiefonds.
Arbeitgeber zahlen zusätzlich 35,2 %, bestehend aus 10 % Krankenversicherung, 14 % Rentenversicherung, 1 % Arbeitslosenversicherung, 3 % Invaliditätsversicherung, 4,75 % Reservefonds, 0,25 % Garantiefonds und 2,2 % Unfallversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt beim Siebenfachen des Durchschnittslohns, also bei etwa 9.100 Euro monatlich.
Absetzbare Werbungskosten
Im Vergleich zu Deutschland gibt es in der Slowakei deutlich weniger Möglichkeiten, Werbungskosten geltend zu machen. Die meisten berufsbedingten Ausgaben sind bereits pauschal in den Steuersätzen berücksichtigt. Spezifische Absetzungsmöglichkeiten bestehen hauptsächlich für Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge bis zu 180 Euro jährlich und für gezahlte Zinsen auf Hypothekendarlehen für junge Steuerzahler unter 35 Jahren.
Pendlerpauschale und Fahrtkosten
Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert in der Slowakei nicht. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Wenn der Arbeitgeber einen Firmenwagen zur privaten Nutzung überlässt, wird dies als geldwerter Vorteil mit 1 % des Fahrzeugwerts monatlich versteuert.
Digitale Nomaden
Besteuerung ausländischer Einkünfte
Wenn du als digitaler Nomade in der Slowakei steuerlich ansässig bist, musst du dein weltweites Einkommen dort versteuern, also auch Einkünfte aus Tätigkeiten für ausländische Auftraggeber. Die Einkunftsart richtet sich nach dem slowakischen Steuerrecht, wobei Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit den allgemeinen Einkommensteuersätzen von 19 beziehungsweise 25 % unterliegen.
Home-Office-Regelungen
Spezielle steuerliche Vergünstigungen für Home-Office-Arbeit gibt es in der Slowakei nicht. Arbeitest du von zu Hause aus, kannst du anteilige Kosten für Strom, Internet und Arbeitszimmer als Betriebsausgaben geltend machen, sofern du selbstständig tätig bist und die Nutzung nachweisen kannst.
Relevante Visa und Aufenthaltsprogramme
Als EU-Bürger benötigst du für die Slowakei kein Visum. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten musst du dich bei der Fremdenpolizei registrieren und eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen.
Die Slowakei hat kein spezielles Visum für digitale Nomaden. Drittstaatsangehörige müssen in der Regel ein Arbeitsvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für Selbstständige beantragen, was mit höheren bürokratischen Hürden verbunden ist.
Nachweispflichten
Du musst deine ausländischen Einkünfte in der slowakischen Steuererklärung angeben und entsprechende Nachweise vorlegen. Dazu gehören Verträge mit Auftraggebern, Rechnungen, Kontoauszüge und gegebenenfalls Steuerbescheinigungen aus dem Quellenland. Die Aufbewahrungspflicht beträgt zehn Jahre.
Selbstständige und Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen
Selbstständige in der Slowakei haben zwei Möglichkeiten der Gewinnermittlung. Bei der Pauschalbesteuerung können 60 % der Einnahmen als Betriebsausgaben angesetzt werden, maximal jedoch 20.000 Euro pro Jahr. Diese Option ist attraktiv für Freiberufler mit geringen tatsächlichen Kosten.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden die tatsächlichen Betriebsausgaben den Einnahmen gegenübergestellt. Der verbleibende Gewinn unterliegt dann den regulären Einkommensteuersätzen von 19 beziehungsweise 25 %.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung
Der Regelsteuersatz für die Körperschaftsteuer beträgt 21 %. Kleine Unternehmen mit Umsätzen unter 60.000 Euro jährlich profitieren von einem ermäßigten Satz von 15 %. Dies macht die Slowakei für kleine Kapitalgesellschaften interessant.
Die Gründung einer s.r.o. (Spoločnosť s ručením obmedzeným), dem Äquivalent zur deutschen GmbH, erfordert ein Mindeststammkapital von nur 5.000 Euro, wobei mindestens 50 % bei Gründung eingezahlt sein müssen.
Gewerbesteuer
Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland gibt es in der Slowakei nicht. Dies ist ein wesentlicher Vorteil für Gewerbetreibende und Unternehmer, da die Gesamtsteuerbelastung dadurch deutlich sinkt.
Buchführungspflichten
Selbstständige mit einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro können eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen. Kapitalgesellschaften und größere Einzelunternehmen müssen eine doppelte Buchführung nach slowakischen Standards führen, die weitgehend den International Financial Reporting Standards entsprechen.
Absetzbare Betriebsausgaben
Zu den typischen absetzbaren Betriebsausgaben gehören Büromiete und Nebenkosten, Geschäftsfahrzeuge und Reisekosten, Arbeitsmittel und Büroausstattung, Telekommunikation und Internet, Versicherungen und Beratungskosten sowie Löhne und Sozialabgaben für Mitarbeiter.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitalertragssteuer auf Zinsen und Dividenden
Zinserträge aus slowakischen Bankkonten unterliegen einer Quellensteuer von 19 %, die direkt von der Bank einbehalten wird. Dividenden aus slowakischen Kapitalgesellschaften werden mit 7 % besteuert, sofern sie an natürliche Personen ausgeschüttet werden.
Besteuerung von Kursgewinnen
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind grundsätzlich steuerpflichtig und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von 19 beziehungsweise 25 % besteuert. Eine Steuerbefreiung greift, wenn die Wertpapiere mindestens ein Jahr gehalten wurden und der Gesamtgewinn 500 Euro pro Jahr nicht übersteigt.
Immobilienertragsteuer
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien sind steuerfrei, wenn die Immobilie mindestens fünf Jahre im Besitz war. Bei kürzerer Haltedauer wird der Gewinn mit dem regulären Einkommensteuersatz versteuert. Für selbstgenutzte Immobilien, die mindestens zwei Jahre als Hauptwohnsitz gedient haben, entfällt die Spekulationsfrist.
Freibeträge für Kapitalerträge
Ein spezieller Sparerfreibetrag wie in Deutschland existiert nicht. Der allgemeine Grundfreibetrag von etwa 5.646 Euro gilt aber auch für Kapitalerträge, sofern diese als Haupteinkommen dienen.
Besonderheiten bei ausländischen Depots
Erträge aus ausländischen Depots müssen in der slowakischen Steuererklärung angegeben werden. Im Ausland einbehaltene Quellensteuer kann auf die slowakische Steuerschuld angerechnet werden, wobei die Anrechnung auf die slowakische Steuer begrenzt ist. Überschüssige ausländische Quellensteuer kann nicht erstattet werden.
Rentner
Besteuerung gesetzlicher Renten aus Deutschland, Schweiz und Österreich
Nach dem DBA mit Deutschland hat Deutschland grundsätzlich das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten aus der deutschen Rentenversicherung. Die Rente muss in der slowakischen Steuererklärung zwar angegeben werden, wird aber freigestellt. Allerdings kann sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Renten aus Österreich werden ebenfalls im Quellenstaat besteuert. Das DBA mit der Schweiz sieht vor, dass AHV-Renten nur in der Schweiz besteuert werden, während Pensionskassenrenten unter bestimmten Umständen im Wohnsitzstaat besteuert werden können.
Besteuerung privater Renten und Pensionen
Private Rentenversicherungen und Betriebsrenten werden in der Slowakei grundsätzlich mit dem normalen Einkommensteuersatz besteuert. Für Pensionen aus öffentlichen Dienstverhältnissen gelten spezielle Regelungen der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Doppelbesteuerungsabkommen für Renten
Die Doppelbesteuerungsabkommen mit allen drei DACH-Ländern enthalten spezifische Artikel zur Rentenbesteuerung. In der Regel ist für staatliche Renten der Quellenstaat zuständig, während private Renten oft dem Wohnsitzstaat zugewiesen werden.
Altersfreibeträge
Rentner in der Slowakei profitieren vom normalen Grundfreibetrag, sofern ihre Gesamteinkünfte die entsprechenden Grenzen nicht überschreiten. Spezielle zusätzliche Altersfreibeträge gibt es nicht.
3. Vermögensteuer
Die Slowakei erhebt keine allgemeine Vermögensteuer. Dies ist einer der Vorteile des slowakischen Steuersystems für vermögende Auswanderer. Weder Bankguthaben noch Wertpapierdepots, Unternehmensanteile oder anderes bewegliches Vermögen unterliegen einer jährlichen Substanzbesteuerung.
Für Immobilien fällt lediglich die kommunale Grundsteuer an, die jedoch von der Vermögensteuer zu unterscheiden ist und unter dem Abschnitt Immobiliensteuer behandelt wird.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in der Slowakei unterscheidet sich je nach Anlageform:
Zinserträge aus inländischen Quellen werden mit 19 % Quellensteuer belegt. Dividenden aus slowakischen Gesellschaften unterliegen einer Steuer von 7 %. Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften werden mit dem persönlichen Steuersatz von 19 beziehungsweise 25 % versteuert. Gewinne aus Investmentfonds werden ebenfalls mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, sofern die einjährige Haltefrist nicht erreicht wird.
Quellensteuer
Die slowakische Quellensteuer auf Dividenden beträgt für Inlandssachverhalte 7 % bei Ausschüttungen an natürliche Personen und 35 % bei Ausschüttungen in Nicht-EU-Staaten ohne DBA. Für Zinsen gilt eine Quellensteuer von 19 % auf inländische Bankzinsen, während ausländische Anleger je nach DBA reduzierte Sätze in Anspruch nehmen können.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
In anderen Ländern einbehaltene Quellensteuer kann auf die slowakische Einkommensteuer angerechnet werden. Die Anrechnung ist auf den Betrag begrenzt, der auf die ausländischen Einkünfte nach slowakischem Recht entfallen würde. Ein Überhang kann nicht erstattet oder vorgetragen werden.
Für Anleger mit deutschen Wertpapierdepots bedeutet dies, dass die deutsche Kapitalertragsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag teilweise verloren gehen kann, da die slowakische Steuer auf Kapitalerträge niedriger ist.
Meldepflichten
Alle ausländischen Kapitalerträge müssen in der slowakischen Steuererklärung angegeben werden. Dies gilt auch für thesaurierende Fonds und Erträge aus Ländern mit automatischem Informationsaustausch. Die Finanzbehörden erhalten über den Common Reporting Standard Informationen über im Ausland gehaltene Konten und Depots.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer und jährliche Abgaben
Die Grundsteuer (daň z nehnuteľností) wird von den Gemeinden erhoben und liegt deutlich unter dem deutschen Niveau. Die Höhe variiert je nach Gemeinde und liegt typischerweise zwischen 0,20 und 5 Euro pro Quadratmeter bebauter Fläche. Die Steuer auf Grundstücke berechnet sich nach dem Quadratmeterpreis und liegt meist zwischen 0,001 und 1 % des Bodenwerts.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Eine Grunderwerbsteuer wie in Deutschland gibt es in der Slowakei nicht. Beim Immobilienkauf fallen lediglich Notargebühren, Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Grundbuch von etwa 66 Euro und gegebenenfalls Maklerprovisionen an.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Gewinne aus Immobilienverkäufen sind steuerfrei, wenn die Immobilie mindestens fünf Jahre im Eigentum war. Bei selbstgenutzten Immobilien, die mindestens zwei Jahre als Hauptwohnsitz dienten, entfällt die Steuer bereits früher. Wird innerhalb dieser Fristen verkauft, unterliegt der Gewinn dem regulären Einkommensteuersatz.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von 19 beziehungsweise 25 % besteuert. Ein Freibetrag von 500 Euro pro Jahr gilt für Einkünfte aus Vermietung. Absetzbar sind Abschreibungen auf das Gebäude mit 2,5 % pro Jahr, Reparatur- und Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Versicherungen sowie Zinsen für Immobilienkredite.
Steuervorteile bei Eigennutzung
Bei selbstgenutzten Immobilien entfällt die Spekulationssteuer bereits nach zwei Jahren statt fünf Jahren. Die Zinsen für Hypothekendarlehen können unter bestimmten Voraussetzungen für junge Käufer unter 35 Jahren steuerlich geltend gemacht werden.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Slowakei hat im Jahr 2004 im Rahmen ihrer umfassenden Steuerreform die Erbschafts- und Schenkungssteuer vollständig abgeschafft. Erbschaften und Schenkungen sind damit steuerfrei, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad oder der Höhe des übertragenen Vermögens.
Dies macht die Slowakei zu einem der attraktivsten EU-Länder für Vermögensübertragungen. Weder Immobilien noch Bankguthaben, Wertpapierdepots oder Unternehmensanteile unterliegen bei Vererbung oder Schenkung einer Besteuerung.
Allerdings können bei internationalen Erbfällen die Steuervorschriften des Herkunftslandes greifen. Deutschland beispielsweise erhebt Erbschaftssteuer, wenn der Erblasser oder der Erbe innerhalb der letzten fünf Jahre einen deutschen Wohnsitz hatte. In solchen Fällen kann trotz des slowakischen Wohnsitzes eine deutsche Steuerpflicht entstehen.
7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze
Der Regelsteuersatz der Mehrwertsteuer (DPH) beträgt in der Slowakei 20 %. Ermäßigte Sätze von 10 % gelten für Grundnahrungsmittel, Arzneimittel, medizinische Hilfsmittel, Bücher und Zeitschriften sowie bestimmte Hotelübernachtungen. Ein zweiter ermäßigter Satz von 5 % wurde für ausgewählte Lebensmittel eingeführt.
Kleinunternehmerregelung
Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 49.790 Euro können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sind dann von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Sie dürfen allerdings auch keine Vorsteuer abziehen und keine Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Wird die Umsatzgrenze überschritten oder verzichtet der Unternehmer freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung, besteht eine Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung. Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind monatlich oder vierteljährlich einzureichen, je nach Umsatzhöhe.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Der Leistungsempfänger schuldet dann die Umsatzsteuer und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Dies gilt auch für bestimmte Inlandsleistungen wie Bauleistungen und den Verkauf von Mobiltelefonen und Computer-Chips.
8. Weitere relevante Steuern
Luxussteuer
Eine spezielle Luxussteuer existiert in der Slowakei nicht. Hochpreisige Konsumgüter werden lediglich mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 20 % besteuert.
Kfz-Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer (daň z motorových vozidiel) fällt nur für Fahrzeuge an, die für unternehmerische Zwecke genutzt werden. Privatfahrzeuge sind von der Steuer befreit. Die Höhe richtet sich nach dem Hubraum bei Pkw beziehungsweise der Anzahl der Achsen und dem Gewicht bei Nutzfahrzeugen.
Für einen typischen Mittelklasse-Pkw mit einem Hubraum zwischen 1.500 und 2.000 ccm beträgt die jährliche Steuer etwa 143 Euro. Elektrofahrzeuge sind vollständig von der Kfz-Steuer befreit.
Touristensteuer
Gemeinden können eine Kurtaxe (daň za ubytovanie) von bis zu 1,50 Euro pro Person und Nacht erheben. Diese betrifft dich als dauerhaft Ansässigen nicht, kann aber bei Besuchen von Gästen relevant sein, wenn diese in Hotels oder Pensionen übernachten.
Sondersteuern
Die Slowakei erhebt Verbrauchsteuern auf Mineralöl, Tabakwaren, Alkohol und elektrischen Strom nach EU-harmonisierten Mindestsätzen. Eine Bankensteuer wurde für slowakische Kreditinstitute eingeführt und beträgt 0,4 % der Einlagen.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Die Slowakei bietet verschiedene legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Die Wahl zwischen Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaft kann je nach Einkommenshöhe und persönlicher Situation zu unterschiedlichen Steuerbelastungen führen. Bei hohen Gewinnen kann die Kombination aus 15 % Körperschaftsteuer für kleine Unternehmen und 7 % Dividendensteuer günstiger sein als die persönliche Einkommensteuer von 25 %.
Timing des Umzugs
Der Zeitpunkt deines Umzugs kann steuerliche Auswirkungen haben. Ein Umzug zum Jahresbeginn kann vorteilhaft sein, da du dann für das gesamte Jahr in der Slowakei steuerlich ansässig bist und den dortigen Grundfreibetrag voll nutzen kannst. Bei einem Umzug in der Jahresmitte kann es zu einer anteiligen Besteuerung in beiden Ländern kommen.
Beachte auch die deutsche Wegzugsbesteuerung. Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften solltest du prüfen, ob eine Stundung oder Ratenzahlung infrage kommt.
Günstige Unternehmensformen
Die s.r.o. (vergleichbar mit der GmbH) ist für die meisten Unternehmer die geeignete Rechtsform. Mit einem Mindeststammkapital von 5.000 Euro und dem ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 15 % für kleine Unternehmen ist sie besonders für Dienstleister und Freiberufler attraktiv.
Einzelunternehmer profitieren von der Möglichkeit, 60 % der Einnahmen pauschal als Betriebsausgaben anzusetzen, ohne tatsächliche Kosten nachweisen zu müssen. Bei niedrigen realen Kosten kann dies zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Achte darauf, den Grundfreibetrag von etwa 5.646 Euro optimal zu nutzen. Bei Ehepaaren kann der Freibetrag des nicht verdienenden Partners zusätzlich genutzt werden. Auch die Steuervorteile für Hypothekenzinsen bei jungen Käufern und die Beiträge zur privaten Altersvorsorge sollten ausgeschöpft werden.
Holding-Strukturen
Für Unternehmer mit mehreren Beteiligungen kann eine slowakische Holdinggesellschaft interessant sein. Dividenden zwischen slowakischen Kapitalgesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Auch Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften können unter dem sogenannten Participation Exemption-Regime begünstigt sein.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr muss bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Eine Verlängerung um drei Monate bis zum 30. Juni ist auf Antrag möglich. Bei ausländischen Einkünften kann die Frist auf Antrag um weitere drei Monate bis zum 30. September verlängert werden.
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung benötigst du Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitgebern, Nachweise über ausländische Einkünfte, Belege für absetzbare Ausgaben, Bescheinigungen über einbehaltene Quellensteuern sowie Angaben zu ausländischen Konten und Depots.
Online-Portale
Die slowakische Steuerverwaltung bietet ein elektronisches Portal (Portal finančnej správy) für die Einreichung von Steuererklärungen. Für Unternehmer ist die elektronische Einreichung verpflichtend. Privatpersonen können wählen, ob sie die Erklärung elektronisch oder auf Papier einreichen.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Bei komplexen internationalen Sachverhalten, insbesondere bei der Erstübersiedlung aus einem DACH-Land, ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters dringend empfohlen. Die Kosten für einen slowakischen Steuerberater liegen typischerweise zwischen 50 und 150 Euro pro Stunde und damit deutlich unter dem deutschen Niveau.
Strafen bei Verspätung
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung wird eine Strafe von 30 bis 16.000 Euro fällig. Zusätzlich werden Verzugszinsen auf nicht rechtzeitig gezahlte Steuern erhoben. Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung drohen deutlich höhere Strafen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Slowakei verpflichtend. Der Beitragssatz beträgt 4 % für Arbeitnehmer und 10 % für Arbeitgeber, also insgesamt 14 %. Selbstständige zahlen 14 % auf ihre Bemessungsgrundlage.
Das Leistungsniveau des slowakischen Gesundheitssystems ist grundsätzlich ausreichend, wobei in größeren Städten wie Bratislava und Košice auch private Kliniken mit höherem Standard zur Verfügung stehen. Wartezeiten für bestimmte Behandlungen können länger sein als in Deutschland.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherungsbeiträge belaufen sich auf 4 % für Arbeitnehmer und 14 % für Arbeitgeber. Hinzu kommen Beiträge für die Invaliditätsversicherung von 1 % für Arbeitnehmer und 3 % für Arbeitgeber sowie Beiträge zum Reservefonds von 1 % für Arbeitnehmer und 4,75 % für Arbeitgeber.
Das Renteneintrittsalter in der Slowakei liegt bei 64 Jahren für Männer und wird für Frauen schrittweise angehoben.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung beträgt 3 % für Arbeitnehmer und 1 % für Arbeitgeber. Selbstständige können sich freiwillig versichern. Die Leistungen im Falle der Arbeitslosigkeit sind an vorherige Beitragszeiten geknüpft.
Pflegeversicherung
Eine separate Pflegeversicherung wie in Deutschland existiert in der Slowakei nicht. Pflegeleistungen werden über das allgemeine Sozialversicherungssystem finanziert.
Gesamtbelastung im Vergleich zu DACH-Ländern
Die Gesamtsozialabgabenbelastung in der Slowakei beträgt für Arbeitnehmer 13,4 % und für Arbeitgeber 35,2 %, zusammen also 48,6 %. Dies liegt über dem deutschen Niveau von etwa 40 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen, aber unter den Schweizer Beiträgen für Gutverdienende.
Für Selbstständige in der Slowakei fallen Sozialabgaben von mindestens 33,15 % auf die Bemessungsgrundlage an, wobei die Mindestbemessungsgrundlage beim halben Durchschnittslohn liegt.
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Tabellarischer Vergleich der Steuerbelastung
| Steuerart | Slowakei | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 25 % | 45 % (+ 5,5 % Soli) | 55 % | 11,5 bis 40 % (kantonal) |
| Körperschaftsteuer | 21 % (15 % für kleine Unternehmen) | 15 % + Gewerbesteuer | 25 % | 12 bis 24 % (kantonal) |
| Kapitalertragsteuer | 19 % / 7 % Dividenden | 25 % + Soli | 27,5 % | progressiv mit Einkommen |
| Mehrwertsteuer | 20 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Erbschaftsteuer | 0 % | 7 bis 50 % | 0 bis 60 % (regional) | 0 bis 50 % (kantonal) |
| Vermögensteuer | 0 % | 0 % | 0 % | 0,1 bis 1 % (kantonal) |
Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen
Beispiel 1: Arbeitnehmer mit 36.000 Euro Bruttojahresgehalt
In der Slowakei beträgt die Einkommensteuer nach Abzug des Grundfreibetrags etwa 5.800 Euro. Sozialabgaben belaufen sich auf etwa 4.800 Euro. Die Nettobelastung liegt bei ungefähr 10.600 Euro, das Nettogehalt bei etwa 25.400 Euro.
In Deutschland würde bei gleichem Brutto die Steuer etwa 4.300 Euro betragen, die Sozialabgaben etwa 7.200 Euro, das Netto etwa 24.500 Euro.
Beispiel 2: Selbstständiger mit 80.000 Euro Gewinn
In der Slowakei bei Nutzung der Pauschalregelung mit 60 % Betriebsausgaben ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 32.000 Euro. Nach Abzug des Grundfreibetrags beträgt die Einkommensteuer etwa 5.000 Euro. Hinzu kommen Sozialabgaben von mindestens 4.500 Euro bei Mindestbemessungsgrundlage. Die Gesamtbelastung liegt bei etwa 9.500 Euro.
In Deutschland würden bei gleichem Gewinn Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag etwa 20.000 Euro betragen, Sozialversicherungsbeiträge je nach Situation zwischen 8.000 und 16.000 Euro.
Beispiel 3: Rentner mit 24.000 Euro Jahresrente aus Deutschland
Die deutsche gesetzliche Rente wird nach dem DBA in Deutschland besteuert. In der Slowakei wird sie freigestellt, kann aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Bei ausschließlicher Renteneinkünften aus Deutschland ergibt sich in der Slowakei keine zusätzliche Steuerbelastung, während der Rentner von den niedrigen Lebenshaltungskosten profitiert.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile der Slowakei:
- Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Keine Vermögensteuer
- Keine Gewerbesteuer
- Niedrige Körperschaftsteuer für kleine Unternehmen mit 15 %
- Pauschale Betriebsausgaben von 60 % für Selbstständige
- Steuerfreie Immobilienverkäufe nach fünf Jahren
- EU-Mitgliedschaft mit allen Vorteilen
Nachteile der Slowakei:
- Hohe Sozialversicherungsbeiträge
- Geringerer Grundfreibetrag als in Deutschland
- Weniger Möglichkeiten für Werbungskostenabzug
- Komplexe Bürokratie in slowakischer Sprache
- Niedrigeres Niveau bei öffentlichen Dienstleistungen
Fazit
Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich die Slowakei steuerlich?
Die Slowakei ist steuerlich besonders interessant für Unternehmer und Selbstständige mit überschaubaren Betriebsausgaben, die von der 60-Prozent-Pauschale und dem ermäßigten Körperschaftsteuersatz profitieren können. Auch für vermögende Personen, die Wert auf steuerfreie Vermögensübertragungen legen, ist das Land attraktiv.
Rentner mit moderaten Einkünften können von der steuerlichen Freistellung ihrer deutschen Rente und den niedrigen Lebenshaltungskosten profitieren, insbesondere wenn sie keine hohen Kapitalerträge haben.
Weniger geeignet ist die Slowakei für klassische Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen, da die hohen Sozialabgaben den Steuervorteil bei der Einkommensteuer weitgehend aufzehren. Auch für Investoren mit hohen Kapitaleinkünften gibt es günstigere Standorte.
Wichtigste Punkte zusammengefasst
Das slowakische Steuersystem besticht durch seine relative Einfachheit mit nur zwei Einkommensteuersätzen von 19 % und 25 %. Die Abwesenheit von Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögensteuern macht das Land für langfristige Vermögensplanung attraktiv. Die günstigen Regelungen für kleine Unternehmen und Selbstständige bieten Gestaltungsspielraum.
Dem stehen hohe Sozialversicherungsbeiträge gegenüber, die bei der Gesamtbetrachtung nicht vernachlässigt werden dürfen. Auch die sprachlichen und bürokratischen Hürden sollten nicht unterschätzt werden.
Empfehlung zu professioneller Beratung
Bei einem geplanten Umzug in die Slowakei ist eine professionelle Steuerberatung unerlässlich. Die Wechselwirkungen zwischen dem deutschen, österreichischen oder schweizerischen Steuerrecht und dem slowakischen System sind komplex. Themen wie Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen und Sozialversicherungskoordination erfordern Expertenwissen.
Empfohlen wird die Konsultation sowohl eines Steuerberaters im Herkunftsland für die Abwicklung der Auswanderung als auch eines slowakischen Steuerberaters für die laufende Betreuung vor Ort.
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FAQ
Muss ich als EU-Bürger in der Slowakei eine Steuernummer beantragen?
Ja, sobald du dich länger als 90 Tage in der Slowakei aufhältst und dort steuerpflichtig wirst, musst du eine Steuernummer (DIČ) beantragen. Dies geschieht in der Regel automatisch bei der Anmeldung beim Finanzamt innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme einer Tätigkeit.
Kann ich meine deutsche private Krankenversicherung in der Slowakei behalten?
Grundsätzlich nein. Wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in die Slowakei verlegst, wirst du dort sozialversicherungspflichtig und musst in die slowakische Krankenversicherung eintreten. Eine private Zusatzversicherung ist jedoch möglich und empfehlenswert.
Werden meine deutschen Kapitalerträge auch in der Slowakei versteuert?
Ja, als steuerlich Ansässiger in der Slowakei musst du dein weltweites Einkommen dort versteuern. Die in Deutschland einbehaltene Kapitalertragsteuer kann aber auf die slowakische Steuerschuld angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in der Slowakei im Vergleich zu Deutschland?
Die Lebenshaltungskosten in der Slowakei liegen je nach Region etwa 30 bis 50 % unter dem deutschen Niveau. In Bratislava sind sie höher, aber immer noch günstiger als in deutschen Großstädten. Besonders Mieten, Lebensmittel und Dienstleistungen sind deutlich preiswerter.
Gibt es ein spezielles Visum für digitale Nomaden in der Slowakei?
Nein, die Slowakei hat kein spezielles Digital-Nomad-Visum eingeführt. Als EU-Bürger benötigst du kein Visum und kannst dich nach einer Registrierung bei der Fremdenpolizei dauerhaft im Land aufhalten. Für Nicht-EU-Bürger gelten die regulären Aufenthaltsbestimmungen.
Kann ich als Auswanderer in der Slowakei weiterhin in das deutsche Rentensystem einzahlen?
Nein, wenn du in der Slowakei sozialversicherungspflichtig arbeitest, zahlst du in das slowakische Rentensystem ein. Eine freiwillige Einzahlung in die deutsche Rentenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sollte aber sorgfältig geprüft werden.
Wie finde ich einen deutschsprachigen Steuerberater in der Slowakei?
In Bratislava gibt es aufgrund der Nähe zu Österreich mehrere Steuerberatungskanzleien mit deutschsprachigen Mitarbeitern. Die deutsch-slowakische Handelskammer kann entsprechende Kontakte vermitteln. Alternativ arbeiten viele Auswanderer mit einer Kombination aus deutschem Steuerberater für die Wegzugsthematik und slowakischem Berater vor Ort.
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Zuletzt aktualisiert: 3. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
