Steuersystem Serbien 2026 für Auswanderer: Kompletter Leitfaden

Serbien entwickelt sich zunehmend zum attraktiven Ziel für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum – und das Steuersystem spielt dabei eine zentrale Rolle. Mit einem Flat-Tax-System von nur 10 % auf die meisten Einkommensarten bietet das Balkanland eines der niedrigsten Steuerniveaus in ganz Europa.

Das Steuersystem von Serbien verstehen und richtig nutzen
Das Steuersystem von Serbien verstehen und richtig nutzen

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz fällt sofort auf: Serbien verzichtet auf komplizierte Progressionsstufen und setzt stattdessen auf einfache, transparente Steuersätze. Während du in Deutschland schnell bei 42 % Spitzensteuersatz landest, zahlst du in Serbien auf dein Gehalt lediglich 10 %. Hinzu kommen moderate Sozialversicherungsbeiträge und keine Vermögensteuer.

Für Auswanderer besonders interessant: Die Lebenshaltungskosten liegen deutlich unter westeuropäischem Niveau, sodass vom Nettoeinkommen mehr übrig bleibt. Belgrad als pulsierende Hauptstadt bietet moderne Infrastruktur, eine wachsende Expat-Community und gute Anbindung an Westeuropa. Das Land befindet sich zudem im EU-Beitrittsprozess, was langfristige Perspektiven eröffnet.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

Du wirst in Serbien unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du:

  • deinen Wohnsitz (prebivalište) in Serbien hast
  • deinen gewöhnlichen Aufenthalt (boravište) in Serbien hast
  • dich mindestens 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten in Serbien aufhältst

Bei unbeschränkter Steuerpflicht wird dein weltweites Einkommen in Serbien besteuert. Als beschränkt Steuerpflichtiger versteuerst du nur deine serbischen Einkünfte.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die 183-Tage-Regel ist das wichtigste Kriterium für die meisten Auswanderer. Dabei zählen alle Tage, an denen du dich physisch in Serbien aufhältst – auch An- und Abreisetage. Neben der Aufenthaltsdauer können auch der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen, familiäre Bindungen und wirtschaftliche Verbindungen eine Rolle spielen.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Serbien hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen:

  • Deutschland: Das DBA regelt, welches Land bei verschiedenen Einkommensarten das Besteuerungsrecht hat. Bei Arbeitseinkommen gilt grundsätzlich das Tätigkeitsortprinzip. Renten aus Deutschland werden nach dem DBA grundsätzlich im Wohnsitzstaat (also Serbien) besteuert.
  • Österreich: Ähnliche Regelungen wie mit Deutschland. Das Abkommen verhindert effektiv die Doppelbesteuerung.
  • Schweiz: Auch hier existiert ein DBA, das besonders für Rentner und Kapitalanleger relevant ist.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

  • Deutschland: Bei Wegzug aus Deutschland mit wesentlicher Beteiligung an Kapitalgesellschaften (ab 1 %) kann die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird besteuert. Bei Umzug in Nicht-EU-Staaten wie Serbien wird die Steuer grundsätzlich sofort fällig.
  • Österreich: Ähnliche Regelungen bei Beteiligungen und Wertpapieren.
  • Schweiz: Keine Wegzugsbesteuerung im klassischen Sinne, aber kantonale Besonderheiten beachten.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Serbien verwendet ein Flat-Tax-System, was die Steuererklärung erheblich vereinfacht. Die wichtigsten Steuersätze auf einen Blick:

  • Lohn und Gehalt: 10 %
  • Selbstständige Einkünfte: 10 % auf den Gewinn
  • Kapitalerträge: 15 %
  • Mieteinnahmen: 20 % (auf 85 % der Bruttomiete)
  • Sonstige Einkünfte: 20 %

Einen klassischen Grundfreibetrag wie in Deutschland gibt es in Serbien nicht. Stattdessen werden bei Arbeitnehmern bestimmte Beträge vor der Besteuerung abgezogen.

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Einkommensteuer wird bei Arbeitnehmern monatlich vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Selbstständige zahlen Vorauszahlungen und reichen eine Jahressteuererklärung ein.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Serbien profitierst du vom niedrigen Steuersatz von 10 %. Dein Arbeitgeber behält die Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt ein und führt sie an die Steuerbehörde ab.

Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer:

  • Rentenversicherung: 14 % (Arbeitnehmer) + 10 % (Arbeitgeber)
  • Krankenversicherung: 5,15 % (Arbeitnehmer)
  • Arbeitslosenversicherung: 0,75 % (Arbeitnehmer)

Die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer liegt bei etwa 19,9 % an Sozialabgaben plus 10 % Einkommensteuer. Das ist deutlich günstiger als in Deutschland, wo allein der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung bei rund 20 % liegt.

Absetzbare Kosten: Werbungskosten können in begrenztem Umfang geltend gemacht werden. Das serbische System ist hier weniger großzügig als das deutsche. Fahrtkosten zur Arbeit werden nicht pauschal abgesetzt, können aber teilweise vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

Digitale Nomaden

Für digitale Nomaden bietet Serbien interessante Möglichkeiten, allerdings gibt es kein spezielles Digital-Nomad-Visum wie in einigen anderen Ländern.

Besteuerung ausländischer Einkünfte: Wenn du in Serbien steuerlich ansässig bist, werden auch deine ausländischen Einkünfte besteuert. Arbeitest du remote für ausländische Auftraggeber, gilt das Einkommen als in Serbien verdient und unterliegt der serbischen Besteuerung.

Aufenthaltsmöglichkeiten:

  • Touristenvisum: 90 Tage visumfrei für EU-Bürger
  • Temporäre Aufenthaltserlaubnis: Verlängerbar, verschiedene Kategorien
  • Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis: Nach 5 Jahren möglich

Praktische Umsetzung: Als digitaler Nomade mit Einkünften aus dem Ausland meldest du dich idealerweise als Selbstständiger an oder gründest ein Einzelunternehmen. Die Pauschalbesteuerung (siehe unten) kann hier besonders attraktiv sein.

Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige und Unternehmer gibt es in Serbien mehrere Optionen:

Einzelunternehmer (Preduzetnik):

  • Einkommensteuer: 10 % auf den Gewinn
  • Pauschalbesteuerung möglich bei Jahresumsatz bis 6 Millionen RSD (etwa 51.000 Euro)
  • Vereinfachte Buchführung unter bestimmten Umsatzgrenzen

Pauschalbesteuerung: Die Pauschalbesteuerung ist für viele Freiberufler und Kleinunternehmer attraktiv. Du zahlst einen festen monatlichen Betrag, der von der Branche und dem Standort abhängt. In Belgrad liegt dieser typischerweise zwischen 25.000 und 50.000 RSD (etwa 210 bis 425 Euro) monatlich inklusive Sozialversicherung.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (DOO):

  • Körperschaftsteuer: 15 %
  • Gewinnausschüttungen: 15 % Quellensteuer auf Dividenden
  • Mindestkapital: 100 RSD (symbolisch)

Buchführungspflichten: Unternehmen müssen ordnungsgemäße Bücher führen. Bei DOO-Gesellschaften ist die doppelte Buchführung Pflicht. Einzelunternehmer können unter bestimmten Grenzen die einfache Buchführung nutzen.

Absetzbare Betriebsausgaben:

  • Bürokosten und Miete
  • Geschäftsreisen
  • Arbeitsmittel und Ausstattung
  • Fortbildungskosten
  • Bewirtungskosten (50 % absetzbar)
  • Fahrzeugkosten für geschäftliche Nutzung

Finanziell Unabhängige und Investoren

Für Investoren und Privatiers gelten in Serbien folgende Regelungen:

Kapitalertragssteuer:

  • Zinsen: 15 %
  • Dividenden: 15 %
  • Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen: 15 %

Besonderheiten: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind steuerpflichtig, wenn der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb erfolgt. Bei Haltedauer über 10 Jahre entfällt die Steuer – eine interessante Regelung für langfristige Investoren.

Ausländische Depots: Einkünfte aus ausländischen Depots müssen in der serbischen Steuererklärung angegeben werden. Quellensteuer, die im Ausland einbehalten wurde, kann nach den Regelungen des jeweiligen DBA angerechnet werden.

Immobilieneinkünfte: Mieteinnahmen werden mit 20 % besteuert, allerdings auf nur 85 % der Bruttomiete (also effektiv 17 %). Alternativ können die tatsächlichen Kosten abgezogen werden.

Rentner

Serbien kann für Rentner aus dem DACH-Raum steuerlich attraktiv sein:

  • Deutsche Renten: Nach dem DBA werden deutsche Renten grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert. Als Steuerresident in Serbien versteuerst du deine deutsche Rente mit nur 10 % in Serbien statt mit bis zu 42 % in Deutschland.
  • Österreichische Renten: Ähnliche Regelung – die Besteuerung erfolgt im Wohnsitzstaat Serbien.
  • Schweizer Renten: AHV-Renten werden nach DBA im Wohnsitzstaat besteuert. Bei Pensionskassenrenten können Besonderheiten gelten.
  • Private Renten und Pensionen: Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen werden in Serbien ebenfalls mit 10 % besteuert.
  • Wichtiger Hinweis: Die genaue steuerliche Behandlung hängt vom jeweiligen DBA und der Art der Rente ab. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.

3. Vermögensteuer

Serbien erhebt keine jährliche Vermögensteuer auf Finanzvermögen, Wertpapiere oder Bankguthaben. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Schweiz, wo in vielen Kantonen Vermögensteuer anfällt.

Lediglich Immobilien unterliegen einer jährlichen Steuer (siehe Abschnitt Immobiliensteuer), die aber als Grundsteuer und nicht als klassische Vermögensteuer konzipiert ist.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

AnlageformSteuersatz
Zinsen15 %
Dividenden (inländisch)15 %
Dividenden (ausländisch)15 %
Kursgewinne Aktien15 %
Kursgewinne Investmentfonds15 %
Kryptowährungen15 %

Quellensteuer

Bei inländischen Dividenden und Zinsen wird die Quellensteuer von 15 % direkt einbehalten. Bei ausländischen Kapitalerträgen musst du diese selbst in der Steuererklärung angeben.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Nach den DBA-Regelungen kann im Ausland gezahlte Quellensteuer auf die serbische Steuer angerechnet werden. Die Anrechnung ist auf den serbischen Steuersatz begrenzt.

Beispiel: Du erhältst Dividenden aus Deutschland mit 26,375 % Kapitalertragsteuer. In Serbien werden 15 % fällig. Du kannst 15 % anrechnen, die restlichen 11,375 % sind verloren – außer du holst sie dir über das DBA-Erstattungsverfahren zurück.

Meldepflichten

Ausländische Kapitalerträge müssen in der jährlichen Steuererklärung deklariert werden. Bei größeren Vermögen im Ausland können zusätzliche Meldepflichten bestehen.

Haltefrist-Regelung

Besonders attraktiv: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die länger als 10 Jahre gehalten wurden, sind steuerfrei. Diese Regelung gilt für Aktien und andere Wertpapiere.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer (jährliche Abgaben)

Immobilienbesitzer zahlen eine jährliche Grundsteuer (porez na imovinu), die von den Gemeinden erhoben wird:

  • Wohnimmobilien: 0,4 % des Verkehrswerts
  • Gewerbliche Immobilien: bis zu 0,4 %
  • Landwirtschaftliche Flächen: 0,3 %

Die Gemeinden können die Sätze in einem gewissen Rahmen anpassen. Der Verkehrswert wird von der Steuerbehörde geschätzt.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Immobilienkauf fällt eine Übertragungssteuer von 2,5 % des Kaufpreises an. Diese zahlt grundsätzlich der Käufer, wobei abweichende Vereinbarungen möglich sind.

Ausnahme: Beim Erwerb von Neubauten direkt vom Bauträger fällt stattdessen Mehrwertsteuer an, die im Kaufpreis enthalten ist.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden mit 15 % besteuert. Als Gewinn gilt die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis, abzüglich nachgewiesener Investitionen.

Steuerbefreiungen:

  • Verkauf der selbstgenutzten Immobilie, wenn der Erlös innerhalb von 90 Tagen in eine neue selbstgenutzte Immobilie investiert wird
  • Immobilien, die vor mehr als 10 Jahren erworben wurden (steuerfreier Verkaufsgewinn)

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen werden mit 20 % besteuert. Du hast zwei Optionen:

  1. Pauschalmethode: 20 % Steuer auf 85 % der Bruttomiete (effektiv 17 %)
  2. Ist-Methode: 20 % Steuer auf die Nettomieteinnahmen nach Abzug der tatsächlichen Kosten

Die Pauschalmethode ist einfacher, die Ist-Methode kann bei hohen Kosten günstiger sein.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Serbien erhebt Erbschafts- und Schenkungssteuer, die nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt ist:

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

Steuerbefreit (1. Ordnung):

  • Ehepartner
  • Kinder und Enkelkinder
  • Eltern

1,5 % (2. Ordnung):

  • Geschwister
  • Großeltern
  • Onkel, Tanten, Neffen, Nichten

2,5 % (3. Ordnung):

  • Alle anderen Empfänger

Freibeträge

Für selbstgenutzte Wohnimmobilien gibt es einen Freibetrag für nahe Verwandte. Bei Erbschaften zwischen Ehepartnern und direkten Nachkommen fällt keine Steuer an.

Bewertung von Vermögen

Die Bewertung erfolgt zum Verkehrswert zum Zeitpunkt der Erbschaft oder Schenkung. Bei Immobilien wird der Marktwert zugrunde gelegt.

Internationale Aspekte

Bei grenzüberschreitenden Erbschaften können komplexe Situationen entstehen. Die DBA regeln meist nur die Einkommensteuer, nicht die Erbschaftsteuer. Hier ist besondere Vorsicht und professionelle Beratung geboten.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Steuersätze

  • Regelsteuersatz: 20 %
  • Ermäßigter Satz: 10 % (Grundnahrungsmittel, Medikamente, Bücher, öffentlicher Nahverkehr)

Kleinunternehmerregelung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 8 Millionen RSD (etwa 68.000 Euro) können die Kleinunternehmerregelung nutzen und sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie können dann aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Überschreitest du die Umsatzgrenze, musst du dich zur Umsatzsteuer registrieren. Die Anmeldung erfolgt bei der Steuerbehörde. Umsatzsteuererklärungen sind monatlich oder vierteljährlich abzugeben.

Reverse-Charge-Verfahren

Bei Dienstleistungen zwischen Unternehmen aus verschiedenen Ländern kommt oft das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Der Leistungsempfänger schuldet dann die Umsatzsteuer.

8. Weitere relevante Steuern

Kfz-Steuer

Die jährliche Kfz-Steuer richtet sich nach Hubraum und Fahrzeugalter:

  • Bis 1.150 ccm: etwa 3.500 RSD (30 Euro) jährlich
  • 1.150 bis 1.300 ccm: etwa 5.000 RSD (42 Euro) jährlich
  • 1.300 bis 1.600 ccm: etwa 8.000 RSD (68 Euro) jährlich
  • 1.600 bis 2.000 ccm: etwa 14.000 RSD (119 Euro) jährlich
  • Über 2.000 ccm: etwa 30.000 RSD (255 Euro) jährlich

Ältere Fahrzeuge erhalten Ermäßigungen.

Touristenabgabe

Hotels und Unterkünfte erheben eine Touristenabgabe (boravišna taksa), die je nach Ort zwischen 50 und 150 RSD (0,40 bis 1,30 Euro) pro Nacht liegt.

Verbrauchsteuern

Auf Tabak, Alkohol und Kraftstoffe werden Verbrauchsteuern erhoben, die im Endpreis enthalten sind.

Stempelsteuern

Für bestimmte Dokumente und Verwaltungsakte fallen Stempelsteuern an, die je nach Vorgang variieren.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Pauschalbesteuerung nutzen: Für Selbstständige und Freiberufler kann die Pauschalbesteuerung erhebliche Vorteile bieten. Die monatliche Pauschale ist oft günstiger als die reguläre Besteuerung.

10-Jahres-Regel für Wertpapiere: Plane langfristig: Wertpapiere, die du länger als 10 Jahre hältst, kannst du steuerfrei verkaufen.

Dividendenstrategie: Mit einer DOO (GmbH) kannst du Gewinne im Unternehmen belassen (15 % Körperschaftsteuer) und später als Dividende ausschütten (15 %). Die Gesamtbelastung liegt dann bei etwa 27,75 %.

Timing des Umzugs

Optimaler Zeitpunkt:

  • Idealerweise Umzug zu Jahresbeginn, um klare Verhältnisse zu schaffen
  • Vor dem Umzug: Deutsche Kapitalerträge noch in Deutschland realisieren, wenn der Steuersatz dort niedriger ist
  • Nach dem Umzug: Langfristige Investments in Serbien realisieren, um vom niedrigen Steuersatz zu profitieren

Wegzugsbesteuerung vermeiden: Bei wesentlichen Beteiligungen solltest du rechtzeitig vor dem Umzug die steuerlichen Konsequenzen prüfen und gegebenenfalls Gestaltungsoptionen nutzen.

Günstige Unternehmensformen

  • Für Freiberufler und Berater: Die Pauschalbesteuerung als Einzelunternehmer ist oft die beste Wahl.
  • Für größere Unternehmen: Die DOO (serbische GmbH) bietet Haftungsbegrenzung und kann steuerlich attraktiv sein, besonders wenn Gewinne reinvestiert werden.
  • Für Investoren: Direktes Halten von Anlagen kann durch die 10-Jahres-Regel vorteilhaft sein.

Nutzung von Steuerfreibeträgen

  • Keine Kapitalertragsteuer bei Wertpapieren nach 10 Jahren Haltedauer
  • Steuerfreie Immobilienveräußerung bei Reinvestition in Eigenheim
  • Erbschaftsteuerbefreiung für nahe Verwandte

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

  • Jährliche Einkommensteuererklärung: bis 15. Mai des Folgejahres
  • Monatliche Umsatzsteueranmeldung: bis zum 15. des Folgemonats
  • Vierteljährliche Umsatzsteueranmeldung: bis zum 15. des Folgemonats

Benötigte Unterlagen

Für die Steuererklärung brauchst du:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rechnungen)
  • Nachweise über Kapitalerträge
  • Belege für absetzbare Kosten
  • Nachweise über ausländische Einkünfte
  • Bei Immobilien: Kauf- und Verkaufsverträge, Mietverträge

Online-Portal

Die serbische Steuerbehörde (Poreska uprava) bietet ein Online-Portal (ePorezi) für die elektronische Abgabe von Steuererklärungen. Die Registrierung erfordert eine serbische Steuernummer (PIB) und einen elektronischen Zugang.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Für einfache Arbeitnehmer-Fälle ist ein Steuerberater nicht zwingend erforderlich. Bei komplexeren Situationen – insbesondere bei ausländischen Einkünften, Unternehmensgründungen oder internationalen Aspekten – ist professionelle Beratung empfehlenswert.

Kosten für Steuerberater in Serbien:

  • Einfache Steuererklärung: 50 bis 150 Euro
  • Buchhaltung für Unternehmen: 100 bis 500 Euro monatlich
  • Komplexe Beratung: nach Aufwand

Strafen bei Verspätung

Bei verspäteter Abgabe oder Zahlung drohen:

  • Säumniszuschläge auf die Steuerschuld
  • Bußgelder für verspätete Erklärungen
  • Bei Steuerhinterziehung: strafrechtliche Konsequenzen

11. Sozialversicherungsbeiträge

Überblick der Beiträge

VersicherungArbeitnehmerArbeitgeber
Rentenversicherung14 %10 %
Krankenversicherung5,15 %
Arbeitslosenversicherung0,75 %
Gesamt19,9 %10 %

Krankenversicherung

Die serbische Krankenversicherung deckt grundlegende medizinische Versorgung ab. Die Qualität des öffentlichen Gesundheitssystems ist ausbaufähig. Viele Expats schließen zusätzlich eine private Krankenversicherung ab.

Beitragssatz: 5,15 % vom Bruttoeinkommen

Rentenversicherung

Die serbische Rentenversicherung funktioniert als Umlageverfahren. Die Renten sind vergleichsweise niedrig.

Beitragssätze:

  • Arbeitnehmer: 14 %
  • Arbeitgeber: 10 %

Hinweis: Deutschland und Serbien haben ein Sozialversicherungsabkommen. Rentenzeiten können angerechnet werden.

Arbeitslosenversicherung

Beitragssatz: 0,75 % (nur Arbeitnehmer)

Pflegeversicherung

Eine separate Pflegeversicherung wie in Deutschland existiert in Serbien nicht.

Gesamtbelastung vs. DACH-Länder

Serbien:

  • Arbeitnehmeranteil: 19,9 %
  • Arbeitgeberanteil: 10 %
  • Gesamt: 29,9 %

Deutschland:

  • Arbeitnehmeranteil: ca. 20 %
  • Arbeitgeberanteil: ca. 20 %
  • Gesamt: ca. 40 %

Österreich:

  • Arbeitnehmeranteil: ca. 18 %
  • Arbeitgeberanteil: ca. 21 %
  • Gesamt: ca. 39 %

Serbien ist damit bei den Sozialabgaben deutlich günstiger.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich

SteuerartSerbienDeutschlandÖsterreichSchweiz*
Einkommensteuer (max.)10 %45 %55 %ca. 40 %
Körperschaftsteuer15 %ca. 30 %25 %ca. 18 %
Kapitalertragsteuer15 %26,375 %27,5 %je nach Kanton
Dividendensteuer15 %26,375 %27,5 %je nach Kanton
Mehrwertsteuer20 %19 %20 %8,1 %
Vermögensteuer0 %0 %0 %ja

*Schweiz: Werte variieren stark nach Kanton und Gemeinde

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Bruttojahresgehalt

LandEinkommensteuerSozialabgaben ANNetto ca.
Serbien6.000 €11.940 €42.060 €
Deutschland12.500 €12.000 €35.500 €
Österreich13.000 €10.800 €36.200 €

Beispiel 2: Selbstständiger mit 100.000 Euro Gewinn

LandSteuer + AbgabenNetto ca.
Serbien (DOO)ca. 28.000 €72.000 €
Deutschlandca. 45.000 €55.000 €
Österreichca. 45.000 €55.000 €

Beispiel 3: Rentner mit 2.000 Euro monatlicher Rente

LandJährliche SteuerNetto monatlich
Serbienca. 2.400 €ca. 1.800 €
Deutschlandca. 2.500 €ca. 1.790 €

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Pro Serbien:

  • Sehr niedrige Flat Tax von 10 %
  • Moderate Kapitalertragsteuer (15 %)
  • Steuerfreiheit für Wertpapiergewinne nach 10 Jahren
  • Keine Vermögensteuer
  • Günstige Sozialversicherungsbeiträge
  • Einfaches Steuersystem
  • Attraktive Pauschalbesteuerung für Selbstständige

Contra Serbien:

  • Kein EU-Mitglied (noch nicht)
  • Weniger ausgebautes Sozialsystem
  • Geringere Qualität öffentlicher Gesundheitsversorgung
  • Bürokratie kann herausfordernd sein
  • Weniger Rechtssicherheit als in DACH-Ländern
  • Beschränkte Freibeträge

Fazit

Serbien ist steuerlich besonders attraktiv für:

Digitale Nomaden und Remote-Arbeiter: Der niedrige Steuersatz von 10 % und die Pauschalbesteuerung machen Serbien zu einem der günstigsten Standorte in Europa für Selbstständige mit internationalen Kunden.

Unternehmer und Freiberufler: Die Kombination aus niedriger Einkommensteuer (10 %), moderater Körperschaftsteuer (15 %) und attraktiver Pauschalbesteuerung bietet erhebliche Vorteile gegenüber den DACH-Ländern.

Investoren mit langfristigem Horizont: Die Steuerfreiheit für Wertpapiergewinne nach 10 Jahren Haltedauer ist in Europa einzigartig.

Rentner: Mit nur 10 % Besteuerung auf deutsche, österreichische oder schweizerische Renten lässt sich die Steuerlast deutlich reduzieren.

Weniger geeignet ist Serbien für:

  • Menschen, die höchste Standards im Gesundheitssystem erwarten
  • Wer maximale Rechtssicherheit wie in Deutschland benötigt
  • Familien, die EU-Freizügigkeit schätzen

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. Flat Tax von 10 % auf Einkommen
  2. 15 % Kapitalertragsteuer
  3. Steuerfreie Wertpapiergewinne nach 10 Jahren
  4. Keine Vermögensteuer
  5. Günstige Pauschalbesteuerung für Selbstständige
  6. Moderate Sozialabgaben
  7. DBA mit allen DACH-Ländern vorhanden

Empfehlung zur professionellen Beratung: Bei einem Umzug nach Serbien solltest du unbedingt sowohl einen deutschen als auch einen serbischen Steuerberater konsultieren. Die Wegzugsbesteuerung, DBA-Regelungen und die korrekte Gestaltung der Steuerresidenz erfordern professionelle Expertise. Die Investition in eine gute Beratung zahlt sich durch Steuerersparnisse und Rechtssicherheit schnell aus.

FAQ

Wie hoch ist die Einkommensteuer in Serbien?

Serbien hat ein Flat-Tax-System mit 10 % Einkommensteuer auf Gehälter und Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit. Kapitalerträge werden mit 15 % besteuert.

Muss ich als deutscher Rentner in Serbien Steuern zahlen?

Ja, wenn du in Serbien steuerlich ansässig bist, versteuerst du deine deutsche Rente dort mit 10 %. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen wird die Rente nicht zusätzlich in Deutschland besteuert.

Gibt es ein Digital-Nomad-Visum für Serbien?

Nein, ein spezielles Digital-Nomad-Visum existiert derzeit nicht. EU-Bürger können aber 90 Tage visumfrei einreisen und anschließend eine temporäre Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wie funktioniert die Pauschalbesteuerung für Selbstständige?

Bei Jahresumsätzen bis etwa 51.000 Euro kannst du eine pauschale monatliche Steuer zahlen. Der Betrag hängt von Branche und Standort ab und liegt typischerweise bei 210 bis 425 Euro monatlich inklusive Sozialversicherung.

Werden Kursgewinne aus Aktien besteuert?

Ja, mit 15 %. Allerdings: Wertpapiere, die du länger als 10 Jahre hältst, kannst du steuerfrei verkaufen – eine in Europa einzigartige Regelung.

Hat Serbien ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?

Ja, Serbien hat DBA mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diese regeln, welches Land bei verschiedenen Einkommensarten das Besteuerungsrecht hat und verhindern eine Doppelbesteuerung.

Welche Sozialversicherungsbeiträge fallen in Serbien an?

Arbeitnehmer zahlen etwa 19,9 % vom Bruttoeinkommen für Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber zahlen zusätzlich 10 %. Die Gesamtbelastung ist deutlich geringer als in Deutschland.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Serbien

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Serbien, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

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Zuletzt aktualisiert: 24. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)