Steuersystem Schweiz für Auswanderer: Der komplette Guide 2026

Das Schweizer Steuersystem gilt als eines der komplexesten weltweit – aber auch als eines der attraktivsten für bestimmte Auswanderergruppen. Anders als in Deutschland gibt es hier kein einheitliches nationales Steuersystem, sondern eine dreigliedrige Struktur aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern.

Das Steuersystem der Schweiz für Auswanderer

Die Besonderheit: Die Steuerbelastung kann sich von Kanton zu Kanton massiv unterscheiden. Während du in Zug oder Schwyz mit einer Gesamtbelastung von unter 20 % rechnen kannst, zahlst du in Genf oder Basel-Stadt teilweise über 40 %. Diese Unterschiede machen die Wahl deines Wohnorts zur wichtigsten steuerlichen Entscheidung bei deiner Auswanderung in die Schweiz.

Für Auswanderer aus Deutschland und Österreich besonders interessant: Die Schweiz hat kein Außensteuergesetz und keine Wegzugsbesteuerung bei nicht realisierten Gewinnen. Auch gibt es keine Vermögensteuer auf Geldvermögen in vielen Kantonen und generell moderate Steuersätze bei hohen Einkommen.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Wann bist du in der Schweiz steuerpflichtig?

Du wirst in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du:

  • Einen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hast (Hauptwohnsitz)
  • Dich ohne Unterbrechung mindestens 30 Tage aufhältst und erwerbstätig bist
  • Dich ohne Erwerbstätigkeit mindestens 90 Tage ununterbrochen aufhältst

Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt am Tag deiner Einreise und endet am Tag deiner Ausreise. Anders als in Deutschland gibt es keine 183-Tage-Regel – bereits ein einziger Tag begründet die Steuerpflicht für das ganze Jahr anteilig.

Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland, Österreich und über 100 weiteren Ländern. Wichtige Punkte:

Mit Deutschland: Das DBA regelt klar, dass bei Wohnsitz in der Schweiz die meisten Einkünfte dort besteuert werden. Ausnahme: Deutsche Renten werden in Deutschland besteuert, die Schweiz darf aber auch bis zu ihrer vollen Steuer zugreifen (Anrechnungsmethode).

Mit Österreich: Ähnliche Regelung, allerdings werden österreichische Pensionen nur in Österreich besteuert (Freistellungsmethode).

Grenzgänger: Besondere Regelungen für Personen, die in Deutschland oder Österreich wohnen und täglich in die Schweiz zur Arbeit pendeln. Hier wird eine Quellensteuer von 4,5 % in der Schweiz erhoben, der Rest wird im Wohnsitzland versteuert.

Wegzug aus Deutschland/Österreich

Aus Deutschland: Bei Wegzug musst du die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland beachten. Deutsche Mieteinnahmen, Betriebsstätten-Einkünfte und bestimmte Kapitaleinkünfte bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Eine Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Kursgewinne fällt nur an, wenn du mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft hältst oder die Beteiligung in den letzten 5 Jahren mehr als 1 % betrug und der Wert über 500.000 Euro liegt.

Aus Österreich: Ähnliche Regelungen, aber weniger streng bei Beteiligungen. Auch hier bleiben inländische Immobilieneinkünfte in Österreich steuerpflichtig.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Die Einkommensteuer in der Schweiz besteht aus drei Komponenten:

  1. Direkte Bundessteuer: Einheitlich für die ganze Schweiz, maximal 11,5 % (ab ca. CHF 900.000)
  2. Kantonssteuer: Je nach Kanton zwischen 0 % und 20 %
  3. Gemeindesteuer: Zusätzlich 20 bis 100 % der Kantonssteuer

Steuertarife bundesweit:

  • Bis CHF 17.800: 0 %
  • CHF 17.800 bis CHF 31.600: 1 %
  • CHF 31.600 bis CHF 41.400: 2 %
  • Progressiv steigend bis maximal 11,5 %

Verheiratete werden gemeinsam veranlagt und profitieren von einem günstigeren Splitting-Tarif.

Steuerjahr: Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember)

Zahlungsmodalitäten: Du erhältst nach Einreichung der Steuererklärung einen Einschätzungsbescheid mit der definitiven Steuerschuld. Die Zahlung erfolgt meist in monatlichen oder vierteljährlichen Raten.

Nach Personenkategorie

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in der Schweiz profitierst du von einem der höchsten Nettoeinkommen weltweit – trotz Steuern.

Quellensteuer für Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis): Wenn du eine B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung) hast, wird deine Steuer direkt vom Lohn abgezogen. Die Sätze variieren je nach Kanton, Zivilstand und Einkommen zwischen 0 % und 25 %. Ab einem Bruttoeinkommen von ca. CHF 120.000 musst du zusätzlich eine ordentliche Steuererklärung abgeben.

Mit C-Ausweis: Du gibst eine normale Steuererklärung ab wie Schweizer Bürger.

Absetzbare Kosten:

  • Berufsauslagen pauschal CHF 3.000 (Bund) bzw. effektive Kosten
  • Fahrtkosten zur Arbeit (öffentliche Verkehrsmittel voll, Auto begrenzt)
  • Auswärtige Verpflegung bis CHF 3.200 pro Jahr
  • Weiterbildungskosten bis CHF 12.900
  • Gewerkschaftsbeiträge

Sozialversicherung (nicht absetzbar, aber relevant):

  • AHV/IV/EO: 10,6 % (hälftig Arbeitgeber/Arbeitnehmer)
  • ALV: 2,2 % (bis CHF 148.200)
  • Pensionskasse (BVG): 7 bis 18 % je nach Alter
  • Unfallversicherung: ca. 1 bis 2 %

Gesamtbelastung aus Steuern und Sozialabgaben: In günstigen Kantonen bei mittleren Einkommen ca. 25 bis 30 %, in teuren Kantonen bis 45 %.

Beispielrechnung Zürich: Bruttolohn: CHF 100.000

  • Bundessteuer: ca. CHF 4.500
  • Kantons-/Gemeindesteuer: ca. CHF 9.500
  • Sozialabgaben: ca. CHF 13.000
  • Netto: ca. CHF 73.000

Zum Vergleich Deutschland mit 100.000 EUR Brutto: ca. 53.000 EUR netto.

Digitale Nomaden

Die Schweiz ist für digitale Nomaden steuerlich komplex, aber interessant:

Aufenthaltsstatus: Ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz ist ein längerer Aufenthalt nur als Tourist (90 Tage) oder mit speziellem Visum möglich. Für echte digitale Nomaden mit ausländischen Kunden gibt es keine spezielle Regelung.

Besteuerung ausländischer Einkünfte: Sobald du steuerlich ansässig bist, werden deine weltweiten Einkünfte in der Schweiz besteuert – egal wo deine Kunden sitzen. Das gilt auch für Einkünfte aus Online-Business, Freelancing oder Remote-Arbeit.

Steuerliche Behandlung:

  • Remote-Angestellter ausländischer Firma: Lohneinkommen, Quellensteuer oder normale Veranlagung
  • Selbstständiger digitaler Nomade: Siehe Selbstständige/Unternehmer
  • Passive Einkünfte (Kurse, Affiliate): Einkommenssteuer auf Nettogewinn

Home-Office-Regelungen: Bei Arbeit für ausländische Arbeitgeber: Die Schweiz besteuert das Einkommen voll, wenn du hier ansässig bist. Es gibt keine Homeoffice-Pauschale wie in Deutschland.

Wichtig: Prüfe vor einem längeren Aufenthalt, ob du in der Schweiz überhaupt legal als digitaler Nomade arbeiten darfst. Meist brauchst du eine Aufenthaltsbewilligung als Selbstständiger.

Selbstständige/Unternehmer

Die Schweiz bietet Selbstständigen und Unternehmern ein attraktives Umfeld:

Als Einzelunternehmer (selbstständig erwerbend):

Dein Gewinn wird als Einkommensteuer zu den normalen Sätzen besteuert. Du bist voll sozialversicherungspflichtig:

  • AHV/IV/EO: 10,1 % (als Selbstständiger voll)
  • Ausgleichskasse: ca. 8 %
  • Pensionskasse: freiwillig, aber empfohlen

Absetzbare Betriebsausgaben:

  • Alle geschäftlich veranlassten Kosten
  • Büroräume (auch anteilig zu Hause)
  • Geschäftsfahrzeuge
  • Weiterbildung
  • Fachliteratur und Software
  • Geschäftsreisen

Buchführungspflicht:

  • Unter CHF 500.000 Umsatz: Vereinfachte Buchhaltung ausreichend
  • Über CHF 500.000: Doppelte Buchführung erforderlich

GmbH-Gründung:

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die beliebteste Rechtsform für Unternehmer:

Gründungskosten: Ca. CHF 2.000 bis 4.000 Mindeststammkapital: CHF 20.000 (voll einzuzahlen)

Steuerliche Behandlung:

  1. Gewinnsteuer der GmbH (Körperschaftsteuer):
    • Bundessteuer: 8,5 % (effektiv ca. 7,8 % nach Abzügen)
    • Kantonale Gewinnsteuer: 3 bis 22 % je nach Kanton
    • Gesamtbelastung: In Zug ca. 12 %, in Zürich ca. 19 %, in Genf ca. 24 %
  2. Deine persönliche Besteuerung:
    • Lohn aus der GmbH: Normale Einkommensteuer
    • Dividenden: Ca. 30 bis 50 % davon sind steuerbares Einkommen (Teileinkünfteverfahren)

Kapitalsteuer: Die Kantone erheben auf das Eigenkapital eine jährliche Kapitalsteuer von 0,001 % bis 0,5 %. Diese ist aber von der Gewinnsteuer abzugsfähig.

Beispiel Dividendenbesteuerung Zürich:

  • Dividende CHF 100.000
  • Steuerbares Einkommen: ca. CHF 50.000 (nach Teilbesteuerung)
  • Steuer darauf: ca. CHF 10.000
  • Effektive Belastung: 10 %

Hinzu kommt die bereits auf Unternehmensebene gezahlte Gewinnsteuer.

Gesamtsteuerbelastung GmbH + Dividende:

  • Im Kanton Zug: ca. 23 % total
  • Im Kanton Zürich: ca. 30 % total
  • In Deutschland zum Vergleich: ca. 48 % total

Holding-Strukturen: Wenn du mehrere Unternehmen hast oder in andere Firmen investierst, kann eine Holding-Struktur sinnvoll sein. Dividenden zwischen Schweizer Gesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Finanziell Unabhängige/Investoren

Für vermögende Auswanderer ist die Schweiz ein Steuerparadies:

Kapitalerträge:

Dividenden aus Schweizer Aktien:

  • Verrechnungssteuer: 35 % werden direkt abgezogen
  • Bei Ansässigkeit in der Schweiz: Volle Rückerstattung über Steuererklärung
  • Dann: Besteuerung als Einkommen zu deinem persönlichen Steuersatz
  • Zinserträge: Gleiche Regelung

Dividenden aus ausländischen Aktien:

  • Quellensteuer im Ausland (z.B. 15 % USA, 25 % Deutschland)
  • Anrechenbar auf Schweizer Steuer gemäß DBA
  • Besteuerung in der Schweiz zum persönlichen Steuersatz

Kursgewinne (Wertzuwachs): Das ist die große Besonderheit der Schweiz: Private Kapitalgewinne sind steuerfrei!

Das bedeutet:

  • Verkaufst du Aktien mit Gewinn: steuerfrei
  • Verkaufst du Kryptowährungen mit Gewinn: steuerfrei
  • Verkaufst du andere Wertpapiere: steuerfrei

Voraussetzung: Du handelst als Privatperson und nicht als professioneller Wertschriftenhändler.

Wann giltst du als professioneller Händler? Die Steuerbehörden prüfen nach fünf Kriterien:

  1. Haltedauer unter 6 Monaten
  2. Transaktionsvolumen über dem Fünffachen deines Wertschriftenvermögens
  3. Kapitalgewinne machen mehr als 50 % deines Nettoeinkommens aus
  4. Einsatz von Fremdkapital (Kredit) für Wertschriftengeschäfte
  5. Einsatz von Derivaten zur Gewinnerzielung

Wenn du drei oder mehr Kriterien erfüllst, giltst du als gewerbsmäßiger Händler und Gewinne werden als Einkommen besteuert.

Immobilienkapitalgewinne: Hier gibt es eine Ausnahme: Verkaufst du eine Immobilie mit Gewinn, fällt die Grundstückgewinnsteuer an (siehe Abschnitt 5).

Freibeträge: Es gibt keine speziellen Freibeträge für Kapitalerträge. Allerdings sind die ersten CHF 17.800 Einkommen generell steuerfrei auf Bundesebene.

Ausländische Depots: Du musst alle ausländischen Konten und Depots in der Steuererklärung angeben. Die Schweiz tauscht Daten mit der EU und anderen Ländern automatisch aus.

Vermögensteuer: Dein gesamtes Vermögen (Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben, etc.) unterliegt der Vermögensteuer auf Kantons- und Gemeindeebene (siehe Abschnitt 3).

Beispiel wohlhabender Investor im Kanton Zug:

  • Vermögen: CHF 5 Millionen
  • Dividenden/Zinsen: CHF 150.000
  • Realisierte Kursgewinne: CHF 200.000

Steuerlast:

  • Einkommensteuer auf CHF 150.000: ca. CHF 25.000
  • Vermögensteuer auf CHF 5 Mio.: ca. CHF 15.000
  • Steuer auf Kursgewinne: CHF 0
  • Gesamtsteuer: CHF 40.000 (1,3 % des Vermögens, 11,4 % der laufenden Erträge)

In Deutschland wären es ca. CHF 65.000 allein an Einkommensteuer plus Kursgewinnsteuer.

Rentner

Die Schweiz ist für Rentner aus Deutschland und Österreich steuerlich durchaus interessant, aber komplex:

Deutsche gesetzliche Renten: Laut DBA zwischen Deutschland und der Schweiz werden deutsche Renten in Deutschland besteuert. Aber: Die Schweiz darf die Rente ebenfalls besteuern und Deutschland muss die Schweizer Steuer anrechnen.

Praktisches Verfahren:

  1. Deutschland behält keine Steuer ein (Freistellungsbescheinigung nötig)
  2. Du versteuerst die Rente in der Schweiz
  3. Deutschland erhält Informationen und kann theoretisch nachbesteuern

Besteuerung in der Schweiz:

  • Renten werden als Einkommen zu 100 % versteuert (kein Rentenfreibetrag wie in DE)
  • Normale Einkommensteuersätze gelten
  • Aber: Renteneinkommen werden oft zum Rentner-Tarif besteuert (etwas günstiger)

Österreichische Pensionen: Werden ausschließlich in Österreich besteuert. Die Schweiz stellt diese frei.

Private Renten/Pensionskassen:

  • Schweizer 2. Säule (Pensionskasse): Auszahlung wird mit reduziertem Sondersatz besteuert (ca. 5 bis 12 % je nach Kanton)
  • Deutsche private Renten: Als Einkommen in der Schweiz zu versteuern
  • Leibrenten: Nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig

Säule 3a (Private Vorsorge): Auszahlungen werden separat zu einem reduzierten Satz besteuert (ca. 3 bis 8 % je nach Kanton und Höhe).

Sozialversicherung: Als Rentner bist du in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Die Kosten sind selbst zu tragen (ca. CHF 300 bis 500 pro Monat pro Person, je nach Kanton und Franchise).

Beispiel deutscher Rentner im Kanton Tessin:

  • Deutsche gesetzliche Rente: CHF 30.000
  • Private Rente: CHF 15.000
  • Gesamt: CHF 45.000

Steuerlast:

  • Bundessteuer: ca. CHF 500
  • Kantons-/Gemeindesteuer: ca. CHF 2.500
  • Gesamtsteuer: ca. CHF 3.000 (6,7 % vom Brutto)

In Deutschland wären es bei gleichem Einkommen ca. EUR 4.500 an Steuern.

Wichtig für Rentner: Die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz (besonders Krankenversicherung) müssen gegen die Steuervorteile abgewogen werden.

3. Vermögensteuer

Eine Besonderheit der Schweiz: Es gibt eine Vermögensteuer auf Kantons- und Gemeindeebene, aber keine Bundesvermögensteuer.

Steuerpflichtiges Vermögen:

  • Immobilien (Verkehrswert oder Steuerwert)
  • Bankguthaben
  • Wertpapiere (Kurswert per 31.12.)
  • Fahrzeuge
  • Hausrat (meist pauschal CHF 10.000 bis 20.000)
  • Beteiligungen an Unternehmen
  • Lebensversicherungen (Rückkaufswert)

Nicht steuerpflichtig:

  • Hausrat bis Freibetrag
  • Betriebsvermögen von Einzelfirmen (wird separat als Geschäftsvermögen besteuert)

Freibeträge: Je nach Kanton unterschiedlich:

  • Zug: CHF 100.000 (Alleinstehende), CHF 200.000 (Verheiratete)
  • Zürich: CHF 100.000 / CHF 200.000
  • Schwyz: CHF 200.000 / CHF 400.000
  • Genf: Kein Freibetrag

Steuersätze: Variieren massiv zwischen 0,1 % und 1 % des Vermögens:

  • Zug: Ca. 0,1 bis 0,3 %
  • Schwyz: Ca. 0,15 bis 0,4 %
  • Zürich: Ca. 0,2 bis 0,6 %
  • Bern: Ca. 0,3 bis 0,7 %
  • Genf: Ca. 0,4 bis 1,0 %

Bewertung von Immobilien: Immobilien werden meist zum Steuerwert angesetzt, der 60 bis 90 % des Verkehrswerts entspricht.

Beispielrechnung Kanton Zürich:

  • Vermögen: CHF 2 Millionen
  • Abzüglich Freibetrag (verheiratet): CHF 200.000
  • Steuerbares Vermögen: CHF 1,8 Mio.
  • Vermögensteuer: ca. CHF 9.000 pro Jahr

Schuldenabzug: Schulden (z.B. Hypotheken) werden vom Vermögen abgezogen. Das macht die Schweiz besonders für Immobilienbesitzer interessant: Eine Hypothek reduziert die Vermögensteuer, während die Hypothekarzinsen vom Einkommen abzugsfähig sind.

Verheiratet vs. Ledig: Verheiratete haben den doppelten Freibetrag, zahlen aber auf das gemeinsame Vermögen.

4. Kapitalertragssteuer

Die Schweiz hat keine separate Kapitalertragssteuer im deutschen Sinne. Stattdessen:

Verrechnungssteuer (Quellensteuer auf Kapitalerträge):

Die Schweiz erhebt auf Zinsen, Dividenden und Lotteriegewinne eine Verrechnungssteuer von 35 %. Diese wird direkt an der Quelle abgezogen.

Für Ansässige in der Schweiz: Du kannst die Verrechnungssteuer vollständig zurückfordern, indem du die Erträge in der Steuererklärung angibst. Sie wird dann mit deiner Einkommensteuer verrechnet oder erstattet.

Für Ausländer: Ohne Ansässigkeit in der Schweiz wird die Verrechnungssteuer nur teilweise oder gar nicht erstattet, je nach Doppelbesteuerungsabkommen.

Ausländische Quellensteuern:

Viele Länder erheben eigene Quellensteuern:

  • USA: 15 % auf Dividenden (mit DBA, sonst 30 %)
  • Deutschland: 25 % + Soli
  • Österreich: 27,5 %

Diese kannst du gemäß DBA in der Schweiz anrechnen lassen, meist bis zur Höhe der Schweizer Steuer auf diese Erträge.

Beispiel:

  • US-Dividende: USD 1.000
  • US-Quellensteuer (15 %): USD 150
  • Netto erhältst du: USD 850

In deiner Schweizer Steuererklärung:

  • Zu versteuern: USD 1.000 (Bruttobetrag)
  • Dein Schweizer Steuersatz auf Einkommen: 25 %
  • Schweizer Steuer wäre: USD 250
  • Anrechenbar: USD 150
  • Nachzahlung in der Schweiz: USD 100

Kursgewinne: Wie bereits erwähnt: Private Kursgewinne sind in der Schweiz steuerfrei. Es gibt daher keine Kapitalertragssteuer im deutschen Sinne (Abgeltungssteuer).

Meldepflichten: Du musst alle ausländischen Konten und Depots mit Saldo über CHF 50.000 im Formular DA-1 deiner Steuererklärung angeben. Bei Verstößen drohen Nachsteuern und Bußen.

5. Immobiliensteuer

Immobilien werden in der Schweiz mehrfach besteuert:

Grundstückgewinnsteuer (beim Verkauf)

Wenn du eine Immobilie mit Gewinn verkaufst, fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Diese ist kantonal geregelt und unterscheidet sich stark:

Berechnung: Gewinn = Verkaufspreis minus Kaufpreis minus wertvermehrende Investitionen minus Verkaufskosten

Steuersätze: Abhängig von:

  • Höhe des Gewinns
  • Besitzdauer

Beispiele:

  • Zürich: Bei Besitzdauer unter 5 Jahren bis zu 40 %, bei über 25 Jahren ca. 10 %
  • Zug: Nach 10 Jahren nur noch ca. 10 %, nach 25 Jahren 5 %
  • Schwyz: 20 % maximal, reduziert sich mit Besitzdauer
  • Genf: Bis zu 50 % bei kurzer Haltedauer

Selbstgenutztes Eigenheim: Viele Kantone gewähren Steueraufschieb oder Reduktionen, wenn du den Gewinn in eine neue selbstgenutzte Immobilie reinvestierst.

Grundsteuer (jährlich)

Die jährliche Liegenschaftssteuer wird auf den Steuerwert der Immobilie erhoben:

Steuersätze: 0,05 % bis 0,3 % des Steuerwerts Beispiel Zürich: Bei Steuerwert CHF 1 Mio. ca. CHF 1.500 pro Jahr

Eigenmietwert

Eine Schweizer Besonderheit: Wenn du in deinem eigenen Haus wohnst, musst du einen fiktiven Eigenmietwert als Einkommen versteuern.

Berechnung: Der Eigenmietwert beträgt 60 bis 70 % der Marktmiete, die du erzielen könntest, wenn du die Immobilie vermietest.

Beispiel:

  • Dein Haus könnte für CHF 3.000/Monat vermietet werden
  • Eigenmietwert: ca. CHF 2.100/Monat = CHF 25.200/Jahr
  • Dieser Betrag wird als steuerbares Einkommen hinzugerechnet
  • Bei 30 % Steuersatz: ca. CHF 7.500 zusätzliche Steuern

Abzüge: Du kannst gegenrechnen:

  • Hypothekarzinsen (voll abzugsfähig)
  • Unterhaltskosten (effektiv oder pauschal ca. 10-20% des Eigenmietwerts)

In der Praxis: Bei hoher Hypothek und guten Abzügen kann der Eigenmietwert sich fast neutralisieren oder sogar zu einem Minus führen (steuerliche Entlastung).

Kritik: Der Eigenmietwert ist politisch umstritten. Es gab mehrere Volksinitiativen zu seiner Abschaffung, die aber bisher scheiterten.

Vermietete Immobilien

Mieteinnahmen:

  • Vollständig als Einkommen steuerpflichtig
  • Abzüglich: Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten, Verwaltungskosten, Versicherungen
  • Netto-Mieteinnahmen werden zu deinem normalen Steuersatz besteuert

Unterhaltskosten: Du kannst wählen zwischen:

  • Effektiven Kosten (mit Belegen)
  • Pauschalabzug (10 bis 20 % der Mieteinnahmen, je nach Kanton)

Bei größeren Renovationen sind effektive Kosten meist günstiger.

Wertvermehrende Investitionen: Nicht sofort absetzbar, aber sie erhöhen den Buchwert und reduzieren so die spätere Grundstückgewinnsteuer.

Werterhaltende Reparaturen: Voll absetzbar (z.B. neuer Anstrich, Heizungsreparatur).

Grunderwerbsteuer

Die Handänderungssteuer (Grunderwerbsteuer) beim Immobilienkauf variiert stark:

  • Zürich: 3,3 % des Kaufpreises
  • Zug: 2,2 %
  • Schwyz: 2,2 %
  • Genf: 3,0 %
  • Bern: 1,8 %

Die Steuer wird meist hälftig von Käufer und Verkäufer getragen, kann aber vertraglich anders geregelt werden.

Beispiel: Kaufpreis CHF 1 Million in Zürich

  • Handänderungssteuer: CHF 33.000
  • Dein Anteil (50 %): CHF 16.500
  • Plus Notarkosten: ca. CHF 5.000

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Wichtig: Die Schweiz hat keine Bundeserbschaftssteuer. Erbschaften werden nur auf Kantons- und Gemeindeebene besteuert – und die Unterschiede sind enorm.

Kantone ohne Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen

Folgende Kantone erheben keine Erbschaftssteuer auf Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel):

  • Schwyz
  • Obwalden
  • Luzern (ab 2025 vollständig abgeschafft)

In diesen Kantonen zahlst du als Erbe deiner Eltern oder deiner Ehefrau null Steuern, egal wie hoch die Erbschaft ist.

Kantone mit Erbschaftssteuer

In den meisten anderen Kantonen gilt:

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad:

Ehepartner/eingetragene Partner:

  • In fast allen Kantonen: steuerfrei oder sehr hohe Freibeträge (CHF 500.000+)

Kinder und Enkel:

  • Zürich: CHF 200.000 Freibetrag, dann 2 bis 6 %
  • Bern: CHF 250.000 Freibetrag, dann 3 bis 8 %
  • Genf: CHF 100.000 Freibetrag, dann 3 bis 12 %
  • Basel-Stadt: CHF 50.000 Freibetrag, dann 10 bis 16 %

Geschwister:

  • Meist geringere Freibeträge (CHF 15.000 bis 50.000)
  • Steuersätze: 10 bis 30 %

Entfernte Verwandte und Fremde:

  • Kaum Freibeträge
  • Steuersätze bis zu 50 %

Schenkungssteuer

Ähnliche Regelungen wie bei Erbschaften. In vielen Kantonen:

  • Schenkungen an Ehepartner und Kinder: steuerfrei oder geringe Sätze
  • Schenkungen an Fremde: bis zu 50 %

Freibeträge sind oft lebenslang kumuliert: Wenn du deinen Kindern über die Jahre mehrmals Geld schenkst, wird das zusammengerechnet.

Bewertung von Vermögen

  • Immobilien: Meist Verkehrswert oder Steuerwert
  • Wertpapiere: Kurswert zum Todestag
  • Unternehmen: Substanzwert oder Ertragswert

Internationale Aspekte

  • Immobilien im Ausland: Werden meist im Land der Immobilie besteuert, nicht in der Schweiz.
  • Bewegliches Vermögen: Wird am letzten Wohnsitz des Verstorbenen besteuert.
  • Deutsche/österreichische Erben: Wenn der Erblasser in der Schweiz gewohnt hat, prüfe die DBA. Deutschland erhebt keine zusätzliche Erbschaftssteuer, wenn die Schweiz bereits besteuert hat.

Steuerplanung

Wohnsitzwahl: Für vermögende Personen kann der Umzug in einen Kanton ohne Erbschaftssteuer (z.B. Schwyz) mehrere Millionen Franken sparen.

Schenkungen zu Lebzeiten: In vielen Kantonen günstiger als Vererbung, besonders wenn Freibeträge ausgenutzt werden.

Ehevertrag und Testament: Wichtig für Patchwork-Familien und internationale Konstellationen.

Beispiel wohlhabende Familie:

  • Vermögen: CHF 10 Millionen
  • 2 Kinder als Erben
  • Wohnsitz Schwyz: CHF 0 Erbschaftssteuer
  • Wohnsitz Genf: ca. CHF 1 Million Erbschaftssteuer

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Die Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) ist deutlich niedriger als in der EU:

Steuersätze:

  • Normalsatz: 8,1 % (für die meisten Waren und Dienstleistungen)
  • Reduzierter Satz: 2,6 % (Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen)
  • Sondersatz Beherbergung: 3,8 % (Hotels, Campingplätze)

Zum Vergleich: Deutschland 19 %, Österreich 20 %.

Umsatzsteuerpflicht

Du bist MWST-pflichtig, wenn:

  • Dein weltweiter Umsatz CHF 100.000 pro Jahr übersteigt
  • Oder du dich freiwillig registrieren lässt (kann bei Vorsteuerabzug sinnvoll sein)

Kleinunternehmerregelung: Unter CHF 100.000 Umsatz kannst du auf die MWST-Pflicht verzichten. Dann:

  • Stellst du keine MWST in Rechnung
  • Kannst aber auch keine Vorsteuer abziehen
  • Weniger administrativer Aufwand

Vorsteuerabzug

Als MWST-pflichtiges Unternehmen kannst du die MWST auf deinen Betriebsausgaben als Vorsteuer abziehen:

  • Büromaterial
  • Geschäftsessen (Abzug eingeschränkt)
  • Software und IT
  • Fahrzeuge (teilweise)

Nicht abzugsfähig:

  • Private Nutzung
  • Geschenke über CHF 500

Meldung und Zahlung

Abrechnungsmethoden:

  • Effektive Methode: MWST auf Umsatz minus Vorsteuer
  • Saldosteuersatzmethode: Vereinfacht mit Pauschalsätzen (für KMU)

Abrechnungsperioden:

  • Vierteljährlich (Standardfall)
  • Halbjährlich (bei niedrigeren Umsätzen)
  • Monatlich (auf Antrag)

Zahlungsfrist: 60 Tage nach Ende der Abrechnungsperiode

Reverse-Charge-Verfahren

Bei Dienstleistungen aus dem Ausland:

  • Du bist als Leistungsempfänger steuerpflichtig
  • Musst die MWST selbst abrechnen und abführen
  • Kannst sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen (bei betrieblicher Nutzung)

Besonderheiten für Onlinehändler

Verkäufe in die Schweiz: Bei Wareneinfuhr in die Schweiz fällt Einfuhr-MWST an. Seit 2024 gibt es neue Regelungen für Kleinsendungen.

Verkäufe aus der Schweiz in die EU: Keine Schweizer MWST, aber beachte EU-MWST-Regeln (One-Stop-Shop).

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer

Die Schweiz hat keine spezielle Luxussteuer auf Yachten, Sportwagen oder Schmuck.

Kfz-Steuer

Motorfahrzeugsteuer: Wird kantonal erhoben, basierend auf:

  • Hubraum (in den meisten Kantonen)
  • CO₂-Ausstoss (in einigen Kantonen)
  • Gewicht

Beispiele:

  • Mittelklassewagen (2.0L): CHF 250 bis 600/Jahr je nach Kanton
  • Luxuslimousine (4.0L): CHF 800 bis 1.500/Jahr
  • Elektroautos: Oft reduziert oder befreit

Zürich: Ca. CHF 15/Jahr pro 100 ccm + CHF 240 Grundgebühr Zug: Ca. CHF 10/Jahr pro 100 ccm

Hundesteuer

Ja, auch Hunde werden besteuert:

  • Ca. CHF 50 bis 150 pro Hund und Jahr
  • Je nach Gemeinde und Rasse unterschiedlich
  • Kampfhunde teilweise CHF 500+

Kirchensteuer

In den meisten Kantonen wird eine Kirchensteuer für Mitglieder der römisch-katholischen, reformierten oder christkatholischen Kirche erhoben:

  • Ca. 5 bis 15 % der Kantons-/Gemeindesteuern zusätzlich
  • Bei Austritt aus der Kirche entfällt diese

Besonderheit: Auch juristische Personen (Unternehmen) zahlen teilweise Kirchensteuer, unabhängig von der Religion der Inhaber.

Lotteriesteuer

Gewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen:

  • Bis CHF 1.000: steuerfrei
  • Über CHF 1.000: 35 % Verrechnungssteuer
  • Bei Ansässigkeit voll anrechenbar

Stempelabgaben

Emissionsabgabe: Beim Ausgeben von Aktien oder GmbH-Anteilen: 1 % des Nennwerts (bei Gründung aber befreit bis CHF 1 Million)

Umsatzabgabe: Beim Kauf/Verkauf von Wertpapieren durch Schweizer Banken: 0,075 % (Schweizer Titel) bzw. 0,15 % (ausländische Titel)

Diese Abgabe ist ein Grund, warum viele Schweizer über ausländische Broker handeln.

Grundstückgewinnsteuer

Bereits in Abschnitt 5 behandelt. Wichtig: Diese ist eine separate Steuer zusätzlich zur Einkommensteuer.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Die Schweiz bietet zahlreiche legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung:

1. Kantonswahl als wichtigste Entscheidung

Deine Wahl des Kantons kann deine Steuerlast halbieren oder verdoppeln.

Günstige Kantone für hohe Einkommen:

  • Zug: Gesamtbelastung ab CHF 200.000: ca. 22 %
  • Schwyz: ca. 23 %
  • Obwalden: ca. 25 %
  • Appenzell Innerrhoden: ca. 24 %

Teure Kantone:

  • Genf: ca. 42 % ab CHF 200.000
  • Basel-Stadt: ca. 40 %
  • Waadt (Lausanne): ca. 39 %

Für Vermögende:

  • Schwyz: Keine Erbschaftssteuer, niedrige Vermögensteuer (0,2 %)
  • Zug: Geringe Vermögensteuer (0,15 %)

Beachte aber:

  • Lebenshaltungskosten in Zürich/Genf sind höher
  • Zug/Schwyz haben weniger kulturelles Angebot
  • Arbeitsweg und Lebensqualität spielen eine Rolle

2. Timing des Umzugs

Innerhalb des Jahres umziehen: Du wirst anteilig besteuert nach Wohnsitztagen. Optimal:

  • Umzug Anfang Januar: Volles Jahr von günstigen Steuern profitieren
  • Umzug Ende Dezember: Noch altes Jahr nutzen

Kapitalgewinne vor Umzug realisieren: Wenn du in Deutschland lebst und Aktien mit großen Gewinnen hast:

  • In Deutschland: 26,375 % Steuer auf Kursgewinne (inkl. Soli)
  • In der Schweiz: 0 % (wenn privat)

Überlege, ob du mit dem Verkauf wartest, bis du Schweizer Steuerresident bist.

Aber Vorsicht:

  • Deutsche Wegzugsbesteuerung bei >1 % Beteiligungen
  • Haltefrist beachten

3. Günstige Unternehmensformen

Einzelunternehmen vs. GmbH:

Bei niedrigen Gewinnen (unter CHF 100.000):

  • Einzelunternehmen oft günstiger
  • Keine doppelte Besteuerung
  • Weniger Administrationsaufwand

Bei hohen Gewinnen (über CHF 150.000):

  • GmbH meist günstiger
  • Gewinnthesaurierung in der GmbH mit nur 12 bis 24 % Steuer
  • Dividendenausschüttung flexibel steuerbar

Optimale Strategie:

  • Gehalt aus GmbH so hoch, dass du deine Lebenshaltungskosten deckst
  • Restlichen Gewinn in der GmbH belassen
  • Dividende ausschütten in Jahren mit niedrigerem Einkommen
  • Säule 3a voll ausschöpfen (CHF 7.258 pro Jahr als GmbH-Angestellter)

4. Nutzung von Steuerfreibeträgen

Säule 3a (Private Vorsorge):

  • Maximal CHF 7.258/Jahr als Angestellter
  • Maximal CHF 36.288/Jahr als Selbstständiger ohne Pensionskasse
  • Einzahlungen voll abzugsfähig vom Einkommen
  • Kapital wächst steuerfrei
  • Auszahlung zu reduziertem Sondersatz (3 bis 8 %)

Beispiel:

  • Einkommen CHF 120.000
  • Säule 3a: CHF 7.258
  • Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz: ca. CHF 2.177
  • Nach 20 Jahren bei 4 % Rendite: ca. CHF 220.000 angespart
  • Steuern bei Bezug: ca. CHF 15.000
  • Netto-Steuervorteil: ca. CHF 30.000+

Pensionskasse (2. Säule):

  • Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse
  • Voll vom Einkommen abzugsfähig
  • Besonders attraktiv in Jahren mit hohem Einkommen
  • Aber: Kapitalbezug erst bei Rente möglich

Hypothekarzinsen: Voll abzugsfähig. Deshalb:

  • Viele Schweizer halten bewusst hohe Hypotheken
  • Statt Hypothek abzuzahlen, investieren sie das Geld
  • Zinsen senken steuerbares Einkommen
  • Schulden reduzieren Vermögensteuer

Vorsicht: Strategie nur bei niedrigen Zinsen sinnvoll und nicht ohne Risiko.

5. Holding-Strukturen

Für Unternehmer mit mehreren Firmen oder Beteiligungen:

Eine Schweizer Holding kann:

  • Dividenden von Tochtergesellschaften steuerfrei empfangen (Beteiligungsabzug)
  • Kapitalgewinne aus Verkauf von Beteiligungen sind steuerfrei (unter Bedingungen)
  • Reinvestitionen ohne Steuerbelastung möglich

Voraussetzungen für Beteiligungsabzug:

  • Beteiligung mindestens 10 % oder Verkehrswert über CHF 1 Million
  • Mindesthaltedauer 1 Jahr

Beispiel: Du hast eine operative GmbH, die CHF 500.000 Gewinn macht:

  1. GmbH zahlt ca. 15 % Gewinnsteuer (Kanton Zug) = CHF 75.000
  2. Restgewinn CHF 425.000 geht als Dividende an deine Holding
  3. Holding zahlt 0 % Steuer auf diese Dividende
  4. Du lässt Geld in der Holding investiert
  5. Erst bei Ausschüttung an dich persönlich zahlst du Einkommensteuer

Dieser Aufschub kann Millionen wert sein bei späterem Wegzug oder gestaffelter Entnahme.

6. Pauschalbesteuerung (für sehr Vermögende)

Die Schweiz bietet wohlhabenden Ausländern die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nach dem Aufwand:

Voraussetzungen:

  • Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz
  • Erstmals oder nach 10 Jahren Abwesenheit wieder in die Schweiz ziehen
  • Ausländische Staatsangehörigkeit

Besteuerung: Statt nach tatsächlichem Einkommen wirst du nach deinen Lebenshaltungskosten besteuert.

Berechnungsgrundlage (das Höhere von):

  • Fünffache Jahresmiete bzw. Mietwert deines Eigenheims
  • Total deiner weltweiten Bruttoeinkommen aus Schweizer Quellen multipliziert mit 5

Mindeststeuern: Je nach Kanton CHF 200.000 bis CHF 600.000 pro Jahr.

Beispiel:

  • Jährliche Miete: CHF 100.000
  • Aufwandbasis: CHF 500.000
  • Steuer darauf (Kanton Zürich): ca. CHF 125.000

Wenn dein tatsächliches weltweites Einkommen CHF 5 Millionen wäre, sparst du massiv.

Kantone mit Pauschalbesteuerung: Nicht alle Kantone bieten dies an. Zürich, Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Schaffhausen haben die Pauschalbesteuerung abgeschafft.

Noch möglich in: Genf, Waadt, Wallis, Tessin, Zug, Schwyz, Luzern, u.a.

Kritik: Die Pauschalbesteuerung ist politisch umstritten und wurde in mehreren Kantonen per Volksabstimmung abgeschafft.

7. Internationale Steuerplanung

Doppelbesteuerungsabkommen nutzen:

  • Deutsche Renten in der Schweiz versteuern (meist günstiger)
  • Quellensteuer auf ausländische Dividenden optimieren
  • Bei Immobilien im Ausland Steuerbelastung prüfen

Wegzug aus Deutschland optimal gestalten:

  • Beteiligungen über 1 % vor Wegzug verkaufen oder Holding-Struktur aufbauen
  • Abmeldung korrekt durchführen
  • Nachweispflichten gegenüber deutschem Finanzamt erfüllen

Rückkehr vermeiden: Wenn du später nach Deutschland zurückkehrst, musst du bei Beteiligungen unter Umständen nachversteuern. Planung ist entscheidend.

10. Steuererklärung und Fristen

Steuererklärungspflicht

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

  • Alle selbstständig Erwerbenden
  • Arbeitnehmer mit C-Bewilligung
  • Arbeitnehmer mit B-Bewilligung und Einkommen über ca. CHF 120.000
  • Personen mit Nebenerwerb, Vermietung, Kapitalerträgen über CHF 2.000
  • Ehepaare (gemeinsame Veranlagung)

Wer nicht: Arbeitnehmer mit B-Bewilligung und niedrigem Einkommen (werden via Quellensteuer abgerechnet).

Fristen

Reguläre Abgabefrist: 31. März des Folgejahres

Für das Steuerjahr 2025 also: 31. März 2026

Fristverlängerung:

  • Meist automatisch bis 30. September möglich (Antrag erforderlich)
  • Mit Steuerberater: Oft bis 30. November oder sogar später

Verspätungszuschlag:

  • Bei verspäteter Abgabe ohne Fristverlängerung: CHF 100 bis 500
  • Bei wiederholter Verspätung: Höhere Bussen

Nichteinreichung: Bei Nichteinreichung schätzt die Steuerbehörde dein Einkommen und Vermögen – meist zu deinem Nachteil. Zusätzlich drohen Bussen.

Benötigte Unterlagen

Einkommen:

  • Lohnausweise aller Arbeitgeber
  • Bankauszüge (Zinserträge)
  • Dividendenabrechnungen
  • Wertpapierverzeichnis per 31.12.
  • Bei Selbstständigkeit: Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung
  • Bei Vermietung: Mieteinnahmen und Kostenbelege

Vermögen:

  • Bankauszüge per 31.12.
  • Depotauszüge per 31.12.
  • Steuerwerte von Immobilien (erhältst du von der Gemeinde)
  • Lebensversicherungen (Rückkaufswert)
  • Schuldenverzeichnis (Hypotheken, Kredite)

Abzüge:

  • Belege für Krankheitskosten über Franchise
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen
  • Weiterbildungskosten
  • Kinderbetreuungskosten
  • Unterhalt für Kinder/Ex-Partner

Ausländische Konten:

  • Formular DA-1 für alle ausländischen Konten und Depots über CHF 50.000

Steuersoftware und Online-Portale

Fast alle Kantone bieten inzwischen Online-Steuererklärungen an:

Vorteile:

  • Automatische Plausibilitätsprüfungen
  • Vorjahreswerte werden übernommen
  • Elektronische Signatur möglich
  • Schnellere Bearbeitung

Beliebte Programme:

  • Kantonale Online-Portale (kostenlos)
  • TaxInfo (von Intuit, kostenpflichtig)
  • Taxpool (für Unternehmer)

Papierform: Ist noch möglich, aber immer seltener. Viele Kantone fördern aktiv die elektronische Einreichung.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Du brauchst wahrscheinlich einen Steuerberater, wenn:

  • Du selbstständig bist oder ein Unternehmen hast
  • Du komplexe Kapitaleinkünfte aus verschiedenen Ländern hast
  • Du Immobilien in mehreren Ländern besitzt
  • Du im ersten Jahr nach Einwanderung bist und das System nicht kennst
  • Dein Einkommen über CHF 300.000 liegt

Kosten:

  • Einfache Angestellten-Steuererklärung: CHF 300 bis 800
  • Mit Vermögenswerten und Kapitalerträgen: CHF 800 bis 2.000
  • Selbstständige/Unternehmer: CHF 2.000 bis 10.000+

Tipp: Im ersten Jahr ist ein Steuerberater fast immer sinnvoll, um das System zu verstehen und Fehler zu vermeiden.

Einschätzungsbescheid und Einsprache

Ablauf:

  1. Du reichst Steuererklärung ein
  2. Steuerbehörde prüft (kann 3 bis 12 Monate dauern)
  3. Du erhältst Einschätzungsbescheid mit Steuerschuld
  4. Du hast 30 Tage Zeit für Einsprache
  5. Falls keine Einsprache: Bescheid wird rechtskräftig
  6. Du erhältst Zahlungsrechnung (meist in Raten zahlbar)

Einsprache: Wenn du mit der Einschätzung nicht einverstanden bist, kannst du Einsprache erheben. Häufige Gründe:

  • Abzüge wurden nicht anerkannt
  • Vermögenswerte falsch bewertet
  • Fehler in der Berechnung

Nach Einsprache erfolgt ein Einsprache-Entscheid, gegen den du notfalls vor Gericht gehen kannst.

Zahlung

Zahlungsoptionen:

  • Monatlich (12 Raten)
  • Vierteljährlich (4 Raten)
  • Halbjährlich (2 Raten)
  • Einmalig

Bei verspäteter Zahlung: Verzugszins von ca. 4 bis 5 % p.a.

Vorauszahlungen: In vielen Kantonen zahlst du schon während des Jahres Vorauszahlungen basierend auf der Vorjahressteuer. Nach definitiver Einschätzung wird verrechnet.

Strafen bei Verspätung oder Falschangaben

Verspätete Abgabe:

  • Mahnung mit Nachfrist
  • Bei Nichtbeachtung: Einschätzung von Amts wegen
  • Busse: CHF 100 bis 1.000

Falsche oder unvollständige Angaben:

  • Nachsteuern plus Verzugszinsen
  • Busse bis zum Betrag der hinterzogenen Steuer
  • Bei Vorsatz: Strafverfahren und Busse bis zum Dreifachen

Steuerhinterziehung:

  • Strafverfahren
  • Busse und in schweren Fällen Gefängnis
  • Gilt auch für nicht deklarierte ausländische Konten

Die Schweiz nimmt Steuerhinterziehung ernst, besonders seit dem automatischen Informationsaustausch mit anderen Ländern.

11. Sozialversicherungsbeiträge

Das Schweizer Sozialversicherungssystem ist komplex und besteht aus mehreren Säulen:

1. Säule: Staatliche Vorsorge (AHV/IV/EO)

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): Die schweizerische Rentenversicherung.

Beitragssätze:

  • Arbeitnehmer: 8,7 % (davon 4,35 % Arbeitnehmer, 4,35 % Arbeitgeber)
  • Selbstständige: 8,1 bis 9,65 % (einkommensabhängig)
  • Nicht Erwerbstätige: Mindestbeitrag CHF 514/Jahr bis CHF 25.700/Jahr

Beitragsobergrenze: Keine! Auch auf Millioneneinkommen werden 8,7 % fällig.

IV (Invalidenversicherung): 1,4 % (inkludiert in den 8,7 %) EO (Erwerbsersatzordnung): 0,45 % (inkludiert)

Leistungen: Die AHV-Rente beträgt 2025:

  • Minimum: CHF 1.225/Monat
  • Maximum: CHF 2.450/Monat (bei 44 Beitragsjahren)
  • Ehepaare maximal: CHF 3.675/Monat

Die AHV-Rente ist deutlich niedriger als deutsche Renten. Deshalb ist die 2. Säule so wichtig.

2. Säule: Pensionskasse (Berufliche Vorsorge)

Obligatorisch für: Alle Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen über CHF 22.050

Beiträge: Variieren je nach Alter und Pensionskasse:

  • 25 bis 34 Jahre: ca. 7 %
  • 35 bis 44 Jahre: ca. 10 %
  • 45 bis 54 Jahre: ca. 15 %
  • 55 bis 65 Jahre: ca. 18 %

Arbeitgeber zahlt mindestens gleich viel wie Arbeitnehmer, oft mehr.

Überobligatorische Vorsorge: Viele Arbeitgeber versichern auch über dem gesetzlichen Minimum. Hier können die Beiträge deutlich höher sein (total 15 bis 25 % des Lohns).

Selbstständige: Nicht obligatorisch in Pensionskasse, aber freiwilliger Anschluss möglich.

Leistungen:

  • Altersrente oder Kapitalbezug bei Pensionierung
  • Typischerweise 60 bis 80 % des letzten Lohns bei voller Beitragsdauer
  • Hinterlassenenrente
  • Invalidenrente

Vorbezug: Möglich für:

  • Wohneigentumsfinanzierung
  • Aufnahme selbstständige Tätigkeit
  • Definitive Auswanderung aus der Schweiz

3. Säule: Private Vorsorge (Säule 3a und 3b)

Säule 3a (gebundene Vorsorge):

  • Steuerlich privilegiert (siehe Abschnitt 9)
  • Maximal CHF 7.258/Jahr als Arbeitnehmer
  • Maximal CHF 36.288/Jahr als Selbstständiger ohne Pensionskasse
  • Auszahlung frühestens 5 Jahre vor ordentlichem Rentenalter

Säule 3b (freie Vorsorge):

  • Alle anderen privaten Sparformen
  • Keine speziellen Steuervorteile
  • Freie Verfügbarkeit

Krankenversicherung

Obligatorisch für alle in der Schweiz wohnhaften Personen.

Kosten (Erwachsene):

  • Je nach Kanton, Versicherer und Franchise: CHF 200 bis 600/Monat
  • Kinder: ca. CHF 80 bis 150/Monat

Franchise: Du kannst wählen zwischen CHF 300 und CHF 2.500 Franchise (Selbstbehalt pro Jahr). Höhere Franchise = niedrigere Prämie.

Keine Arbeitgeberbeteiligung: Anders als in Deutschland zahlst du die Krankenversicherung komplett selbst. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht.

Prämienverbilligung: Für Personen mit niedrigem Einkommen gibt es kantonale Prämienverbilligungen.

Zusatzversicherungen: Für bessere Leistungen (Privatspital, Zahnbehandlung, etc.) kannst du private Zusatzversicherungen abschließen. Diese sind nicht obligatorisch und kosten extra.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Beitragssatz:

  • 2,2 % (je 1,1 % Arbeitnehmer/Arbeitgeber)
  • Nur auf Lohn bis CHF 148.200/Jahr
  • Darüber: zusätzlich 1 % (Solidaritätsbeitrag)

Leistungen:

  • 70 bis 80 % des versicherten Verdienstes
  • Maximal CHF 336/Tag (ca. CHF 8.900/Monat)
  • Dauer: 180 bis 520 Tage je nach Alter und Beitragsdauer

Unfallversicherung (UVG)

Obligatorisch für Arbeitnehmer.

Kosten:

  • Berufsunfallversicherung: Zahlt Arbeitgeber (ca. 0,5 bis 1 %)
  • Nichtberufsunfallversicherung: Zahlt Arbeitnehmer (ca. 1 bis 3 %)

Selbstständige: Müssen sich selbst versichern (meist über Krankenversicherungszusatz).

Gesamtbelastung: Vergleich DACH

Beispiel: Bruttoeinkommen CHF/EUR 100.000

Schweiz (Kanton Zürich):

  • Einkommensteuer: ca. CHF 14.000
  • AHV/IV/EO/ALV: ca. CHF 10.500
  • Pensionskasse: ca. CHF 10.000
  • Krankenversicherung: ca. CHF 5.000
  • Gesamt: ca. CHF 39.500 (39,5 %)
  • Netto: CHF 60.500

Deutschland:

  • Einkommensteuer inkl. Soli: ca. EUR 24.000
  • Sozialversicherung: ca. EUR 20.000
  • Gesamt: ca. EUR 44.000 (44 %)
  • Netto: EUR 56.000

Wichtig: In Deutschland ist die Krankenversicherung in den Sozialabgaben enthalten, in der Schweiz zahlst du sie extra vom Netto.

Österreich:

  • Einkommensteuer: ca. EUR 23.000
  • Sozialversicherung: ca. EUR 18.000
  • Gesamt: ca. EUR 41.000 (41 %)
  • Netto: EUR 59.000

Fazit: Die Schweiz hat eine ähnliche Gesamtbelastung wie Deutschland und Österreich, aber deutlich höhere Nettolöhne aufgrund höherer Bruttogehälter. Bei hohen Einkommen über CHF 200.000 wird der Vorteil der Schweiz deutlicher, da die Progression flacher ist.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung

Einkommensteuer (Singles):

EinkommenSchweiz (Zürich)DeutschlandÖsterreich
CHF/EUR 50.00010 %20 %18 %
CHF/EUR 80.00016 %28 %28 %
CHF/EUR 120.00020 %33 %36 %
CHF/EUR 200.00025 %39 %42 %
CHF/EUR 500.00030 %43 %48 %

(Einkommensteuer inkl. Kantons-/Gemeindesteuern bzw. Kirchensteuer, aber ohne Sozialabgaben)

Kapitalerträge:

ArtSchweizDeutschlandÖsterreich
Dividenden0 bis 40 % (Einkommensteuer)26,375 %27,5 %
Zinsen0 bis 40 % (Einkommensteuer)26,375 %27,5 %
Kursgewinne0 %26,375 %27,5 %

Vermögensteuer:

LandVermögensteuer
Schweiz0,1 bis 1 % (je nach Kanton)
DeutschlandKeine
ÖsterreichKeine

Erbschaftssteuer (für Kinder):

LandFreibetragSteuersatz
Schweiz (Schwyz)Unbegrenzt0 %
Schweiz (Zürich)CHF 200.0002 bis 6 %
DeutschlandEUR 400.0007 bis 30 %
ÖsterreichKeine Erbschaftssteuer0 %

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen

Beispiel 1: Angestellter, CHF 80.000 Brutto

Schweiz (Kanton Zug – günstig):

  • Einkommensteuer: ca. CHF 9.000
  • Sozialabgaben: ca. CHF 10.400
  • Krankenversicherung: ca. CHF 4.500
  • Netto: ca. CHF 56.100 (70 %)

Schweiz (Kanton Genf – teuer):

  • Einkommensteuer: ca. CHF 18.000
  • Sozialabgaben: ca. CHF 10.400
  • Krankenversicherung: ca. CHF 5.500
  • Netto: ca. CHF 46.100 (58 %)

Deutschland:

  • Steuern + Sozialabgaben: ca. EUR 30.000
  • Netto: ca. EUR 50.000 (62,5 %)

Österreich:

  • Steuern + Sozialabgaben: ca. EUR 27.000
  • Netto: ca. EUR 53.000 (66 %)

Beispiel 2: Selbstständiger, CHF 150.000 Gewinn

Schweiz (Kanton Zug) – Einzelfirma:

  • Einkommensteuer: ca. CHF 33.000
  • Sozialabgaben (AHV): ca. CHF 14.000
  • Krankenversicherung: ca. CHF 5.000
  • Netto: ca. CHF 98.000 (65 %)

Schweiz (Kanton Zug) – GmbH (Gewinn thesauriert):

  • Gewinnsteuer GmbH: ca. CHF 18.000
  • Lohn an dich: CHF 80.000
  • Darauf Steuern/Sozialabgaben: ca. CHF 20.000
  • In GmbH verbleiben: CHF 52.000
  • Dein Netto: CHF 60.000 + CHF 52.000 in GmbH

Deutschland – Einzelunternehmer:

  • Steuern + Sozialabgaben: ca. EUR 60.000
  • Netto: ca. EUR 90.000 (60 %)

Österreich – Einzelunternehmer:

  • Steuern + Sozialabgaben: ca. EUR 55.000
  • Netto: ca. EUR 95.000 (63 %)

Beispiel 3: Vermögender Investor, CHF 5 Mio. Vermögen, CHF 200.000 Kapitalerträge

Schweiz (Kanton Zug):

  • Einkommensteuer auf Erträge: ca. CHF 45.000
  • Vermögensteuer: ca. CHF 15.000
  • Steuer auf realisierte Kursgewinne (CHF 300.000): CHF 0
  • Gesamtsteuer: CHF 60.000

Deutschland:

  • Kapitalertragsteuer: ca. EUR 52.750
  • Kursgewinnsteuer: ca. EUR 79.125
  • Gesamtsteuer: EUR 131.875

Ersparnis Schweiz vs. Deutschland: ca. CHF 70.000 pro Jahr

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Pro Schweiz:
✅ Steuerfreie private Kursgewinne
✅ Moderate Steuersätze bei hohen Einkommen
✅ Niedrige Unternehmenssteuern (besonders in ZG, SZ)
✅ Kantone ohne Erbschaftssteuer verfügbar
✅ Attraktive Vorsorgemöglichkeiten (Säule 3a)
✅ Keine Abgeltungssteuer
✅ Flache Progression ab mittlerem Einkommen
✅ Holding-Privilegien für Unternehmer
✅ Hypothekarzinsen voll abzugsfähig

Contra Schweiz:
❌ Vermögensteuer (Deutschland/Österreich haben keine)
❌ Eigenmietwert-Besteuerung
❌ Komplexes System mit 26 verschiedenen Kantonen
❌ Sehr hohe Lebenshaltungskosten
❌ Krankenversicherung voll selbst zu zahlen
❌ Niedrige AHV-Rente (1. Säule)
❌ Stempelabgaben beim Wertpapierhandel
❌ Quellensteuer für Ausländer ohne C-Ausweis
❌ Kantonsunterschiede führen zu „Steuerflucht“ innerhalb des Landes

Für wen lohnt sich die Schweiz steuerlich?

Sehr attraktiv für:

  • Vermögende Investoren (wegen steuerfreier Kursgewinne)
  • Gutverdiener ab ca. CHF 150.000+ (flache Progression)
  • Unternehmer (niedrige Körperschaftsteuer, Holding-Vorteile)
  • Personen mit ererbtem Vermögen (Kantone ohne Erbschaftssteuer)
  • Digitale Nomaden mit Online-Business (wenn Aufenthalt möglich)

Neutral für:

  • Normalverdiener CHF 60.000 bis 100.000 (ähnliche Belastung wie DE/AT, aber höhere Nettolöhne kompensieren das)
  • Rentner mit mittleren Renten (niedrigere Steuern, aber hohe Lebenshaltungskosten)

Weniger attraktiv für:

  • Geringverdiener unter CHF 50.000 (Krankenversicherung frisst Vorteile auf)
  • Familien mit vielen Kindern (hohe Lebenshaltungskosten)
  • Personen mit Immobilien im Eigentum (Eigenmietwert, Vermögensteuer)

Fazit

Das Schweizer Steuersystem ist ein zweischneidiges Schwert: Es bietet enorme Vorteile für bestimmte Auswanderergruppen, während es für andere kaum Vorteile gegenüber Deutschland oder Österreich bringt.

Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich die Schweiz steuerlich?

🏆 Absolute Top-Destination für:

  1. Vermögende Investoren und Trader: Die steuerfreien Kursgewinne sind weltweit einzigartig. Wer ein großes Portfolio aktiv managed, spart in der Schweiz Hunderttausende bis Millionen.
  2. Hochverdiener (ab CHF 200.000+): Die flache Progression und niedrigen Spitzensteuersätze (besonders in Zug, Schwyz) machen die Schweiz unschlagbar attraktiv.
  3. Unternehmer und Geschäftsinhaber: Niedrige Gewinnsteuern, Holding-Privilegien und die Möglichkeit flexibler Dividendenausschüttungen bieten enormes Optimierungspotenzial.
  4. Finanziell Unabhängige: Wer von Kapitaleinkünften lebt und keine hohen laufenden Erträge, aber Kursgewinne realisiert, zahlt faktisch kaum Steuern (außer Vermögensteuer).

✅ Gut geeignet für:

  1. Gutverdienende Arbeitnehmer (CHF 100.000 bis 200.000): Die höheren Gehälter kombiniert mit moderaten Steuern führen zu deutlich höherem verfügbarem Einkommen als in Deutschland/Österreich – wenn du im richtigen Kanton wohnst.
  2. Selbstständige und Freelancer: Flexible Vorsorgeoptionen, niedrige Steuern bei guter Planung und die Möglichkeit einer GmbH machen die Schweiz interessant.
  3. Erben und Vermögende: In Kantonen wie Schwyz zahlst du null Erbschaftssteuer. Für wohlhabende Familien ist das Gold wert.

❓ Abhängig von persönlicher Situation:

  1. Rentner: Niedrigere Einkommensteuern können attraktiv sein, aber hohe Lebenshaltungskosten (vor allem Krankenversicherung mit CHF 300 bis 600/Monat) fressen Vorteile oft auf. Durchrechnen ist wichtig!
  2. Digitale Nomaden: Steuerlich interessant, aber die Schweiz ist nicht auf Remote-Worker ausgerichtet. Aufenthaltsbewilligungen sind schwierig zu bekommen.
  3. Familien: Höhere Lebenshaltungskosten (Miete, Kinderbetreuung, Krankenversicherung) können Steuervorteile kompensieren. Aber Bildungssystem und Sicherheit sind erstklassig.

❌ Weniger geeignet für:

  1. Geringverdiener unter CHF 60.000: Die obligatorische Krankenversicherung (selbst zu zahlen) und hohen Lebenshaltungskosten machen niedrige Steuern zunichte.

Wichtigste Punkte zusammengefasst

  1. Die Kantonswahl ist entscheidend: Zwischen Zug (niedrig) und Genf (hoch) liegen über 15 Prozentpunkte Steuerbelastung. Recherchiere gründlich!
  2. Steuerfreie Kursgewinne: Das ist das Killer-Feature der Schweiz. Wenn du ein Aktienportfolio aktiv verwaltest, gibt es weltweit kaum ein besseres Land.
  3. Vermögensteuer beachten: Anders als Deutschland/Österreich besteuert die Schweiz dein Vermögen. Bei CHF 5 Mio. sind das schnell CHF 15.000-50.000/Jahr je nach Kanton.
  4. Komplexität: 26 verschiedene Kantone = 26 verschiedene Steuersysteme. Du brauchst gute Beratung, zumindest im ersten Jahr.
  5. Lebenshaltungskosten: Steuern sind nur die halbe Miete. Mieten, Krankenversicherung und alltägliche Kosten sind in der Schweiz deutlich höher als in Deutschland/Österreich. Rechne alles durch!
  6. Vorsorge ist King: Nutze Säule 3a und Pensionskasse voll aus. Die Steuervorteile sind enorm und summieren sich über die Jahre zu sechsstelligen Beträgen.
  7. Unternehmensstrukturen: Ab einem gewissen Einkommen (ca. CHF 150.000+) lohnt sich eine GmbH fast immer. Lass dich beraten!
  8. Timing des Umzugs: Wenn du große Aktienpositionen hast, warte mit dem Verkauf bis nach deinem Umzug in die Schweiz. Das kann dir 26 % Steuern sparen.
  9. Doppelbesteuerungsabkommen kennen: Besonders wichtig für Rentner und bei ausländischen Immobilien/Beteiligungen.
  10. Langfristig denken: Die Schweiz lohnt sich besonders, wenn du langfristig bleibst und Vermögen aufbaust. Für 2 bis 3 Jahre ist der Aufwand oft nicht wert.

Empfehlung zu professioneller Beratung

Du solltest unbedingt einen Steuerberater konsultieren, wenn:

  • Du ein Unternehmen gründen oder eine bestehende Firma in die Schweiz verlagern willst
  • Du Vermögen über CHF 2 Millionen hast
  • Du aus Deutschland/Österreich wegziehst und Beteiligungen über 1 % hältst (Wegzugsbesteuerung!)
  • Du Immobilien in mehreren Ländern besitzt
  • Du im ersten Jahr nach Einwanderung bist

Kosten für Erstberatung: CHF 200 bis 500/Stunde
Jährliche Steuerberatung: CHF 1.000 bis 5.000 je nach Komplexität

Das Geld ist gut investiert! Allein durch optimale Kantonswahl, Säule 3a-Maximierung und richtige Unternehmensstruktur kannst du jährlich fünfstellige Beträge sparen.

Wichtige Anlaufstellen:

  • Kantonale Steuerämter: Für grundlegende Infos (kostenlos)
  • Treuhandbüros: Für Buchhaltung und Steuererklärung
  • Spezialisierte Steueranwälte: Für internationale Steuerplanung und Wegzug
  • Auswanderungsberater: Für ganzheitliche Planung deiner Auswanderung

Online-Ressourcen:

  • estv.admin.ch (Eidgenössische Steuerverwaltung)
  • ch.ch (Offizielles Portal der Schweizer Behörden)
  • comparis.ch/steuern (Steuervergleiche zwischen Gemeinden)

Die Schweiz ist steuerlich ein Paradies für die Richtigen – aber du musst wissen, wie du das System zu deinem Vorteil nutzt. Mit der richtigen Planung und Beratung kannst du hier ein Vermögen aufbauen und deutlich mehr von deinem Einkommen behalten als in den meisten anderen Ländern der Welt.


FAQ: Häufige Fragen zum Schweizer Steuersystem

1. Muss ich in der Schweiz auch auf ausländische Einkünfte Steuern zahlen?

Ja, sobald du steuerlich in der Schweiz ansässig bist, musst du dein weltweites Einkommen versteuern. Das gilt auch für Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien, Dividenden aus ausländischen Aktien oder Online-Business-Einkünfte. Doppelbesteuerungsabkommen verhindern aber, dass du zweimal Steuern auf dasselbe Einkommen zahlst.

2. Sind Kursgewinne aus Aktien wirklich steuerfrei?

Ja, aber nur wenn du als Privatperson handelst. Wenn du gewerbsmäßig Wertpapiere handelst (z.B. Daytrading mit hoher Frequenz, Einsatz von Fremdkapital), werden Gewinne als Einkommen besteuert. Die Steuerbehörden prüfen das anhand von fünf Kriterien. Im Zweifelsfall: Steuerberater fragen.

3. Welcher Kanton hat die niedrigsten Steuern?

Zug und Schwyz sind die steuerlich günstigsten Kantone für die meisten Einkommensklassen. Für sehr hohe Einkommen (über CHF 500.000) ist Appenzell Innerrhoden ebenfalls sehr attraktiv. Aber: Die Wohnkosten in Zug sind extrem hoch, was du einkalkulieren musst.

4. Kann ich als Deutscher in die Schweiz auswandern und dort weniger Steuern zahlen?

Ja, definitiv – vorausgesetzt, du verdienst gut oder hast Vermögen. Ab ca. CHF 100.000 Jahreseinkommen zahlst du in der Schweiz (je nach Kanton) deutlich weniger als in Deutschland. Bei hohen Einkommen oder Kapitalgewinnen wird der Unterschied noch größer. Aber: Beachte die hohen Lebenshaltungskosten!

5. Was ist der Eigenmietwert und warum muss ich den versteuern?

Der Eigenmietwert ist eine fiktive Miete, die du versteuern musst, wenn du in deinem eigenen Haus wohnst. Die Idee: Du sparst dir ja Miete, also ist das ein geldwerter Vorteil. Beträgt ca. 60 bis 70 % der Marktmiete. Im Gegenzug kannst du Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abziehen, was die Belastung oft neutralisiert.

6. Lohnt sich eine GmbH-Gründung in der Schweiz?

Ab einem Gewinn von ca. CHF 150.000 pro Jahr wird eine GmbH meist steuerlich interessanter als eine Einzelfirma. Die Gewinnsteuer liegt je nach Kanton bei nur 12 bis 24 %, während Einzelunternehmer bis zu 40 % zahlen. Du kannst Gewinne in der GmbH thesaurieren und später flexibel als Dividende (teilbesteuert) ausschütten.

7. Was passiert mit meiner deutschen Rente, wenn ich in der Schweiz lebe?

Deutsche Renten werden laut Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland besteuert. Die Schweiz darf aber auch besteuern und Deutschland muss die Schweizer Steuer anrechnen. In der Praxis ist das Verfahren komplex – lass dich unbedingt beraten! Oft ist die Gesamtbelastung in der Schweiz trotzdem niedriger.

8. Muss ich meine ausländischen Konten und Depots melden?

Ja, unbedingt! Du musst alle ausländischen Konten und Depots mit Saldo über CHF 50.000 im Formular DA-1 deiner Steuererklärung angeben. Die Schweiz tauscht Daten automatisch mit vielen Ländern aus. Bei Verstößen drohen saftige Bußen und Nachsteuern plus Zinsen.


Hilfen für einen sorglosen Umzug in die Schweiz

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung in die Schweiz, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

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Zuletzt aktualisiert: 2. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)