Saudi-Arabien gehört zu den steuerlich attraktivsten Ländern weltweit für Auswanderer. Das Königreich erhebt keine Einkommensteuer auf Gehälter und Löhne, was es zu einem wahren Steuerparadies für Arbeitnehmer und Fachkräfte macht. Diese Politik ist Teil der saudischen Wirtschaftsstrategie, internationale Talente anzuziehen und die Diversifizierung der Wirtschaft im Rahmen der Vision 2030 voranzutreiben.

Im Vergleich zu den DACH-Ländern ist der Unterschied enorm: Während in Deutschland Spitzensteuersätze von bis zu 45 %, in Österreich bis zu 55 % und in der Schweiz kantonsabhängig bis zu 40 % anfallen, zahlst du in Saudi-Arabien auf dein Arbeitseinkommen null Prozent Einkommensteuer. Auch Kapitalerträge und Dividenden bleiben für Privatpersonen steuerfrei.
Allerdings hat sich das Steuersystem in den letzten Jahren gewandelt. Mit der Einführung der Mehrwertsteuer 2018 und deren Erhöhung auf 15 % im Jahr 2020 sowie der Zakat für islamische Unternehmen existieren durchaus steuerliche Pflichten. Für Unternehmer gelten zudem Körperschaftsteuersätze von 20 % auf den ausländischen Anteil an Unternehmensgewinnen.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
Saudi-Arabien definiert die Steuerresidenz nach dem Income Tax Law. Als steuerlich ansässig giltst du, wenn du:
- Deinen ständigen Wohnsitz in Saudi-Arabien hast und dich mindestens 30 Tage im Steuerjahr dort aufhältst
- Dich mindestens 183 Tage innerhalb eines Steuerjahres in Saudi-Arabien aufhältst
- Für eine saudische Regierungsbehörde im Ausland arbeitest
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die 183-Tage-Regel ist der wichtigste Faktor für die Bestimmung der Steuerresidenz. Anders als in vielen europäischen Ländern spielt der Lebensmittelpunkt eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist die physische Anwesenheit im Land.
Für Expatriates bedeutet das: Wenn du einen regulären Arbeitsvertrag in Saudi-Arabien hast und dort lebst, bist du automatisch steuerlich ansässig. Da keine Einkommensteuer auf Löhne erhoben wird, hat diese Klassifizierung für Arbeitnehmer jedoch kaum praktische Auswirkungen.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Saudi-Arabien hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit zahlreichen Ländern abgeschlossen:
Deutschland: Ein DBA besteht seit 2008. Es regelt die Besteuerung von Einkünften und verhindert die doppelte Besteuerung. Besonders relevant ist dies für Renten, Dividenden und Zinsen.
Österreich: Auch mit Österreich existiert ein DBA, das ähnliche Regelungen wie das deutsch-saudische Abkommen enthält.
Schweiz: Die Schweiz hat ebenfalls ein DBA mit Saudi-Arabien abgeschlossen, das die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Einkünfte regelt.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Beim Wegzug aus Deutschland greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird besteuert, auch wenn kein tatsächlicher Verkauf stattfindet. Bei einem Umzug nach Saudi-Arabien, das kein EU/EWR-Land ist, wird die Steuer grundsätzlich sofort fällig.
Österreich kennt eine ähnliche Wegzugsbesteuerung für Unternehmensanteile und Kapitalvermögen. Bei Wegzug in Drittstaaten wie Saudi-Arabien ist die Steuer ebenfalls sofort zu entrichten.
Die Schweiz erhebt keine spezielle Wegzugssteuer, allerdings können bei aufgeschobenen Kapitalgewinnen steuerliche Konsequenzen entstehen.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das saudische Steuersystem unterscheidet grundlegend zwischen natürlichen Personen und Unternehmen sowie zwischen saudischen Staatsbürgern und Ausländern.
Steuersätze für natürliche Personen:
- Arbeitseinkommen: 0 %
- Kapitalerträge (privat): 0 %
- Mieteinnahmen (privat): 0 %
Steuersätze für Unternehmen:
- Körperschaftsteuer auf ausländischen Anteil: 20 %
- Zakat für saudische/GCC-Eigentümer: 2,5 % auf das Nettovermögen
Steuerjahr: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Unternehmen können abweichende Geschäftsjahre wählen.
Zahlungsmodalitäten: Unternehmen müssen vierteljährliche Vorauszahlungen leisten und eine jährliche Steuererklärung innerhalb von 120 Tagen nach Geschäftsjahresende einreichen.
Nach Personenkategorie
Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren: Die gute Nachricht zuerst: In Saudi-Arabien gibt es keine Lohnsteuer auf Arbeitseinkommen. Dein Bruttogehalt entspricht faktisch deinem Nettogehalt. Arbeitgeber müssen keine Lohnsteuer einbehalten oder abführen.
Sozialversicherungsbeiträge: Für Expatriates gilt das GOSI-System (General Organization for Social Insurance):
- Arbeitgeberanteil: 2 % für Arbeitsunfälle und Berufsunfähigkeit
- Arbeitnehmeranteil für Ausländer: 0 %
Saudische Staatsbürger zahlen zusätzlich in die Rentenversicherung ein (9 % Arbeitnehmer, 9 % Arbeitgeber).
Absetzbare Werbungskosten: Da keine Einkommensteuer erhoben wird, existiert auch kein System absetzbarer Werbungskosten für Arbeitnehmer.
Fahrtkosten: Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland gibt es nicht. Viele Arbeitgeber bieten jedoch als Teil des Vergütungspakets Fahrzeuge oder Transportzulagen an.
Digitale Nomaden
Besteuerung ausländischer Einkünfte: Saudi-Arabien besteuert nur inländische Einkünfte. Wenn du als digitaler Nomade für ausländische Kunden arbeitest und dein Einkommen aus dem Ausland beziehst, fällt in Saudi-Arabien keine Steuer an, solange du keine permanente Betriebsstätte im Land hast.
Home-Office-Regelungen: Es gibt keine speziellen Home-Office-Regelungen im steuerlichen Sinne. Entscheidend ist, ob deine Tätigkeit eine Betriebsstätte in Saudi-Arabien begründet.
Relevante Visa/Aufenthaltsprogramme: Saudi-Arabien hat verschiedene Visa-Optionen entwickelt:
- Premium Residency Visa: Unbefristetes Aufenthaltsrecht gegen eine Gebühr von 800.000 SAR (ca. 200.000 Euro) oder jährlich 100.000 SAR
- Freelance Visa: Für Selbstständige in bestimmten Berufen
- Business Visit Visa: Für kurzfristige Geschäftstätigkeiten
Nachweispflichten: Digitale Nomaden sollten ihre steuerliche Situation sorgfältig dokumentieren, insbesondere:
- Nachweis der Kundenstandorte im Ausland
- Dokumentation der Arbeitsorte
- Bankunterlagen über Zahlungseingänge
Selbstständige/Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen: Für Selbstständige und Unternehmer gelten in Saudi-Arabien spezifische Regelungen:
Einzelunternehmer (ausländisch): Gewinne unterliegen der Einkommensteuer von 20 %.
Gesellschaften: Der ausländische Anteil an Unternehmensgewinnen wird mit 20 % besteuert.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung:
- Standardsatz: 20 % auf den ausländischen Eigentumsanteil
- Öl- und Gasunternehmen: 50 bis 85 %
- Kleine und mittlere Unternehmen können von vereinfachten Regelungen profitieren
Gewerbesteuer: Eine separate Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert nicht.
Buchführungspflichten: Alle Unternehmen müssen:
- Ordnungsgemäße Buchführung in arabischer Sprache
- Aufbewahrung der Unterlagen für mindestens 10 Jahre
- Jahresabschlüsse nach saudischen oder IFRS-Standards erstellen
Absetzbare Betriebsausgaben: Grundsätzlich sind alle betrieblich veranlassten Ausgaben abzugsfähig:
- Gehälter und Löhne
- Mieten und Pachten
- Abschreibungen (linear, nach festgelegten Sätzen)
- Zinsen (mit Einschränkungen)
- Forschungs- und Entwicklungskosten
Nicht abzugsfähig sind unter anderem:
- Strafen und Bußgelder
- Repräsentationsaufwendungen über bestimmte Grenzen
- Bestimmte Rückstellungen
Finanziell Unabhängige/Investoren
Kapitalertragssteuer: Für Privatpersonen fallen keine Steuern auf Kapitalerträge an:
- Zinsen: 0 %
- Dividenden aus saudischen Unternehmen: 0 % für natürliche Personen
- Dividenden an ausländische Unternehmen: 5 % Quellensteuer
Besteuerung von Kursgewinnen: Aktiengewinne an der saudischen Börse (Tadawul) sind für natürliche Personen steuerfrei. Auch Gewinne aus dem Verkauf von Anleihen und anderen Wertpapieren unterliegen keiner Steuer.
Immobilienertragsteuer: Der Verkauf von Immobilien unterliegt der Real Estate Transaction Tax (RETT) von 5 % auf den Verkaufspreis.
Freibeträge für Kapitalerträge: Da keine Kapitalertragssteuer für Privatpersonen existiert, sind auch keine Freibeträge erforderlich.
Besonderheiten bei ausländischen Depots: Einkünfte aus ausländischen Depots werden in Saudi-Arabien für Privatpersonen nicht besteuert. Allerdings solltest du die Steuerpflichten in dem Land prüfen, in dem das Depot geführt wird (z. B. Quellensteuer auf US-Aktien).
Rentner
Besteuerung gesetzlicher Renten aus DE/CH/AT: Nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen werden Renten typischerweise wie folgt behandelt:
Deutsche Rente: Grundsätzlich hat Deutschland das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten. Du musst deine deutsche Rente also weiterhin in Deutschland versteuern, auch wenn du in Saudi-Arabien lebst. Allerdings fällt dort keine zusätzliche Steuer an.
Österreichische Pension: Ähnlich wie bei Deutschland behält Österreich in der Regel das Besteuerungsrecht.
Schweizer Rente: AHV-Renten werden üblicherweise im Wohnsitzstaat besteuert. Da Saudi-Arabien keine Einkommensteuer erhebt, bleiben diese faktisch steuerfrei.
Besteuerung privater Renten/Pensionen: Private Rentenzahlungen und Betriebsrenten unterliegen nach den DBAs oft der Besteuerung im Quellenstaat. Die genaue Behandlung hängt vom jeweiligen Abkommen und der Art der Rente ab.
Altersfreibeträge: In Saudi-Arabien gibt es keine speziellen Altersfreibeträge, da Renteneinkünfte ohnehin nicht besteuert werden.
3. Vermögensteuer
Saudi-Arabien erhebt keine allgemeine Vermögensteuer auf Privatvermögen.
Für saudische Staatsbürger und GCC-Staatsangehörige gilt stattdessen die Zakat, eine islamische Vermögensabgabe von 2,5 % auf das Nettovermögen von Unternehmen. Ausländer sind von der Zakat befreit.
Betroffene Vermögensarten bei der Zakat:
- Bargeld und Bankguthaben
- Handelswarenbestand
- Forderungen
- Bestimmte Investitionen
Nicht betroffen sind:
- Immobilien für den Eigengebrauch
- Betriebsnotwendiges Anlagevermögen
- Persönlicher Hausrat
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
| Anlageform | Natürliche Personen | Unternehmen |
|---|---|---|
| Zinsen | 0 % | 20 % (auf Unternehmensebene) |
| Dividenden (inländisch) | 0 % | 5 % Quellensteuer bei Ausschüttung an Ausländer |
| Aktiengewinne | 0 % | 20 % |
| Anleihegewinne | 0 % | 20 % |
Quellensteuer
Saudi-Arabien erhebt Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen an Ausländer:
- Dividenden: 5 %
- Zinsen: 5 %
- Lizenzgebühren: 15 %
- Managementgebühren: 20 %
- Technische Dienstleistungen: 5 %
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Im Ausland gezahlte Quellensteuer kann auf saudische Steuerschulden angerechnet werden, allerdings nur bis zur Höhe der saudischen Steuer auf diese Einkünfte. Da Privatpersonen keine Kapitalertragssteuer zahlen, ist eine Anrechnung für sie nicht relevant.
Meldepflichten
Unternehmen müssen Kapitalerträge in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Für Privatpersonen bestehen keine Meldepflichten, da keine Steuerpflicht besteht.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer/jährliche Abgaben
Saudi-Arabien erhebt seit 2020 eine White Land Tax (Brachlandsteuer) von 2,5 % auf unbebaute Grundstücke in städtischen Gebieten. Diese Steuer soll die Bodenspekulation eindämmen und die Entwicklung von Wohnraum fördern.
Für bebaute Immobilien gibt es keine laufende Grundsteuer vergleichbar mit der deutschen Grundsteuer.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Kauf von Immobilien fällt die Real Estate Transaction Tax (RETT) von 5 % des Kaufpreises an. Diese ersetzte 2020 die frühere Mehrwertsteuer auf Immobilien.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Für Privatpersonen gibt es keine Kapitalertragssteuer auf Immobilienverkäufe. Beim Verkauf fällt jedoch die RETT von 5 % an, die typischerweise vom Verkäufer getragen wird.
Unternehmen müssen Gewinne aus Immobilienverkäufen im Rahmen der normalen Körperschaftsteuer (20 %) versteuern.
Vermietungseinkünfte
Privatpersonen: Mieteinnahmen sind steuerfrei.
Unternehmen: Mieteinnahmen werden als Geschäftseinkommen mit 20 % besteuert.
Steuervorteile bei Eigennutzung
Da keine laufende Immobilienbesteuerung für bebaute Grundstücke existiert und Wohnimmobilien von der RETT befreit sein können (unter bestimmten Bedingungen), ist der Erwerb von Wohneigentum steuerlich attraktiv.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Saudi-Arabien erhebt keine Erbschaftssteuer und keine Schenkungssteuer.
Erbschaften werden nach islamischem Recht (Scharia) verteilt, wenn der Erblasser Muslim war. Für Nicht-Muslime kann das Heimatrecht des Erblassers angewendet werden, wenn dies testamentarisch festgelegt wurde.
Internationale Aspekte
Obwohl Saudi-Arabien keine Erbschaftssteuer erhebt, können Erbschaften in den DACH-Ländern steuerpflichtig sein:
Deutschland: Deutsche Erben oder in Deutschland belegenes Vermögen unterliegen der deutschen Erbschaftssteuer.
Österreich: Österreich erhebt seit 2008 keine Erbschaftssteuer mehr, allerdings können bei Immobilien Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühren anfallen.
Schweiz: Die kantonale Erbschaftssteuer kann für Erben im Ausland relevant sein.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer (VAT)
Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze
Saudi-Arabien führte die Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2018 mit einem Satz von 5 % ein. Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde der Satz zum 1. Juli 2020 auf 15 % erhöht.
Steuersätze:
- Regelsteuersatz: 15 %
- Ermäßigter Satz: 0 % (für bestimmte Waren und Dienstleistungen)
- Steuerbefreit: Finanzdienstleistungen, Wohnimmobilien (Ersterwerb), medizinische Grundversorgung
Kleinunternehmerregelung
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 375.000 SAR (ca. 93.000 Euro) sind von der Mehrwertsteuer befreit. Eine freiwillige Registrierung ist ab einem Umsatz von 187.500 SAR möglich.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Registrierungspflicht:
- Pflicht ab 375.000 SAR Jahresumsatz
- Registrierung bei der ZATCA (Zakat, Tax and Customs Authority)
- Monatliche oder vierteljährliche Erklärungen je nach Umsatzhöhe
Reverse-Charge-Verfahren
Das Reverse-Charge-Verfahren gilt für:
- Dienstleistungen von ausländischen Anbietern
- Importe
- Bestimmte inländische Transaktionen im B2B-Bereich
Der Leistungsempfänger muss die Steuer selbst berechnen und abführen.
8. Weitere relevante Steuern
Verbrauchsteuern (Excise Tax)
Saudi-Arabien erhebt seit 2017 Verbrauchsteuern auf bestimmte Produkte:
- Tabakprodukte: 100 %
- Energy Drinks: 100 %
- Softdrinks: 50 %
- Gesüßte Getränke: 50 %
- E-Zigaretten und Zubehör: 100 %
Kfz-Steuer
Es gibt keine jährliche Kfz-Steuer im klassischen Sinne. Beim Kauf von Fahrzeugen fällt die reguläre Mehrwertsteuer von 15 % an. Für die Zulassung und Registrierung werden Gebühren erhoben.
Luxussteuer
Eine separate Luxussteuer existiert nicht. Luxusgüter unterliegen der normalen Mehrwertsteuer von 15 %.
Touristensteuer
Für Touristen gibt es keine spezielle Abgabe. Die reguläre Mehrwertsteuer gilt für alle Konsumausgaben.
Zölle
Importzölle variieren je nach Warengruppe:
- Allgemeiner Zollsatz: 5 %
- Bestimmte Waren: bis zu 25 %
- GCC-Herkunft: zollfrei
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Für Arbeitnehmer: Die größte Steuerersparnis liegt bereits im Umzug selbst. Ohne Einkommensteuer auf Löhne profitierst du automatisch von einer erheblichen Steuerersparnis.
Für Unternehmer:
- Nutzung von Free Zones mit Steuerbefreiungen
- Joint Ventures mit saudischen Partnern (deren Anteil unterliegt nur der Zakat, nicht der Körperschaftsteuer)
- Verlagerung von Gewinnen in steuerbefreite Bereiche
Timing des Umzugs
Aus Deutschland:
- Umzug zum Jahresende kann vorteilhaft sein, um noch möglichst lange den deutschen Grundfreibetrag zu nutzen
- Achtung bei der Wegzugsbesteuerung: Alle Beteiligungen prüfen
Allgemein:
- Sicherstellung, dass die 183-Tage-Regel im ersten Jahr erfüllt wird
- Koordination mit Arbeitgeber für optimalen Eintrittstermin
Günstige Unternehmensformen
Limited Liability Company (LLC): Für die meisten Unternehmer die geeignetste Form. Der ausländische Gewinnanteil wird mit 20 % besteuert.
Zweigniederlassung: Geeignet für ausländische Unternehmen, die in Saudi-Arabien tätig werden wollen. Gewinne unterliegen der 20 %-Körperschaftsteuer.
Regional Headquarters (RHQ): Seit 2024 müssen multinationale Unternehmen ein regionales Hauptquartier in Saudi-Arabien haben, um Regierungsaufträge zu erhalten. Steuerliche Anreize wurden eingeführt.
Free Zones
Saudi-Arabien hat mehrere Wirtschaftszonen mit steuerlichen Vergünstigungen eingerichtet:
- NEOM: Potenzielle Steuerbefreiungen für qualifizierte Unternehmen
- King Abdullah Economic City: Vergünstigungen für bestimmte Sektoren
- Spezielle Wirtschaftszonen: Körperschaftsteuer von 5 % für 20 Jahre möglich
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Unternehmen:
- Jährliche Steuererklärung: 120 Tage nach Ende des Geschäftsjahres
- Vierteljährliche Vorauszahlungen: jeweils am Ende des Quartals
- VAT-Erklärungen: monatlich (bei Umsatz über 40 Mio. SAR) oder vierteljährlich
Privatpersonen: Da keine Einkommensteuer für Privatpersonen besteht, gibt es keine Abgabepflicht.
Benötigte Unterlagen
Für Unternehmenssteuererklärungen:
- Geprüfter Jahresabschluss
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Detaillierte Aufstellung der Einnahmen nach Kategorien
- Dokumentation abzugsfähiger Ausgaben
- Informationen zu verbundenen Unternehmen
Online-Portale
Die ZATCA (Zakat, Tax and Customs Authority) bietet ein umfassendes Online-Portal:
- Registrierung und Verwaltung der Steuernummer
- Einreichung von Steuererklärungen
- Zahlung von Steuern
- Abruf von Bescheiden
Website: zatca.gov.sa
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Für die meisten Privatpersonen ist kein Steuerberater erforderlich, da keine Steuerpflicht besteht.
Unternehmen sollten jedoch einen lokalen Steuerberater oder eine internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einschalten:
- Komplexe lokale Vorschriften
- Arabischsprachige Dokumentation erforderlich
- Vermeidung von Strafen
Strafen bei Verspätung
Verspätete Einreichung:
- 5 bis 25 % der geschuldeten Steuer
Verspätete Zahlung:
- 1 % der ausstehenden Steuer pro Monat der Verspätung
Falsche Angaben:
- Bis zu 100 % der hinterzogenen Steuer
11. Sozialversicherungsbeiträge
System für Expatriates
Das saudische Sozialversicherungssystem (GOSI) unterscheidet stark zwischen Saudis und Ausländern:
Für Expatriates:
- Arbeitgeberbeitrag: 2 % (nur Arbeitsunfälle/Berufsunfähigkeit)
- Arbeitnehmerbeitrag: 0 %
Für saudische Staatsbürger:
- Arbeitgeberbeitrag: 11 % (Rente 9 % + Unfälle 2 %)
- Arbeitnehmerbeitrag: 9 % (nur Rente)
- SANED (Arbeitslosenversicherung): 1 % Arbeitgeber + 1 % Arbeitnehmer
Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung ist für alle Expatriates Pflicht. Arbeitgeber müssen diese bereitstellen. Die Kosten variieren je nach Deckungsumfang, liegen aber typischerweise bei 3.000 bis 10.000 SAR pro Jahr und Person.
Rentenversicherung
Ausländer sind nicht in das saudische Rentensystem eingebunden. Du solltest daher:
- Freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung prüfen
- Private Altersvorsorge aufbauen
- Eventuell Anwartschaften im Heimatland sichern
Pflegeversicherung
Eine staatliche Pflegeversicherung existiert nicht. Private Vorsorge ist empfehlenswert.
Gesamtbelastung vs. DACH-Länder
| Land | Arbeitnehmer-Anteil | Arbeitgeber-Anteil | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Saudi-Arabien (Expat) | 0 % | 2 % | 2 % |
| Deutschland | ca. 20 % | ca. 20 % | ca. 40 % |
| Österreich | ca. 18 % | ca. 21 % | ca. 39 % |
| Schweiz | ca. 6 bis 7 % | ca. 6 bis 7 % | ca. 12 bis 14 % |
Hinweis: In Saudi-Arabien kommen die Kosten der privaten Krankenversicherung hinzu, die der Arbeitgeber tragen muss.
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung
| Steuerart | Saudi-Arabien | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Arbeitnehmer) | 0 % | 0 bis 45 % | 0 bis 55 % | 0 bis 40 % |
| Kapitalertragssteuer (privat) | 0 % | 25 % + Soli | 27,5 % | variabel |
| Körperschaftsteuer | 20 % | 15 % + Gewerbesteuer | 25 % | 12 bis 24 % |
| Mehrwertsteuer | 15 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Erbschaftssteuer | 0 % | 7 bis 50 % | 0 % | kantonal |
| Vermögensteuer | 0 % | 0 % | 0 % | kantonal |
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Angestellter mit 100.000 Euro Jahresgehalt
| Land | Steuern | Sozialabgaben | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Saudi-Arabien | 0 Euro | 0 Euro | 100.000 Euro |
| Deutschland | ca. 29.000 Euro | ca. 20.000 Euro | ca. 51.000 Euro |
| Österreich | ca. 33.000 Euro | ca. 18.000 Euro | ca. 49.000 Euro |
| Schweiz (Zürich) | ca. 18.000 Euro | ca. 7.000 Euro | ca. 75.000 Euro |
Beispiel 2: Unternehmer mit 200.000 Euro Gewinn (100 % ausländischer Anteil)
| Land | Körperschaftsteuer | Zusätzliche Steuern | Gesamtbelastung ca. |
|---|---|---|---|
| Saudi-Arabien | 40.000 Euro | 0 Euro | 40.000 Euro (20 %) |
| Deutschland | 30.000 Euro | ca. 28.000 Euro (Gewerbesteuer) | ca. 58.000 Euro (29 %) |
| Österreich | 50.000 Euro | 0 Euro | 50.000 Euro (25 %) |
| Schweiz | ca. 28.000 Euro | 0 Euro | ca. 28.000 Euro (14 %) |
Beispiel 3: Rentner mit 30.000 Euro Jahresrente
| Land | Besteuerung der Rente |
|---|---|
| Saudi-Arabien | 0 Euro (Rente wird ggf. im Quellland besteuert) |
| Deutschland | ca. 2.500 Euro |
| Österreich | ca. 4.500 Euro |
| Schweiz | ca. 2.000 Euro (kantonsabhängig) |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Pro Saudi-Arabien:
- Keine Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen
- Keine Kapitalertragssteuer für Privatpersonen
- Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Keine Vermögensteuer
- Niedrige Sozialversicherungsbeiträge
Contra Saudi-Arabien:
- 20 % Körperschaftsteuer auf ausländische Unternehmensgewinne
- 15 % Mehrwertsteuer auf Konsum
- Keine Steuerabkommen mit allen Ländern
- Kein Rentenanspruch aus dem saudischen System für Expatriates
- Kulturelle und gesellschaftliche Einschränkungen
Fazit
Saudi-Arabien ist steuerlich besonders attraktiv für:
Hochbezahlte Angestellte: Mit null Prozent Einkommensteuer kannst du dein gesamtes Bruttogehalt behalten. Bei einem Gehalt von 150.000 Euro jährlich sparst du gegenüber Deutschland über 60.000 Euro an Steuern und Sozialabgaben.
Investoren und Kapitalanleger: Keine Kapitalertragssteuer, keine Dividendensteuer für Privatpersonen. Dein Vermögen kann steuerfrei wachsen.
Rentner mit ausreichendem Vermögen: Wenn deine Rente bereits im Quellland besteuert wird und du von steuerfreien Kapitalerträgen leben kannst, ist Saudi-Arabien interessant. Allerdings sind die Visa-Optionen für Rentner begrenzt.
Weniger geeignet ist Saudi-Arabien für:
Selbstständige und Unternehmer mit 100 % ausländischem Anteil: Die Körperschaftsteuer von 20 % ist zwar niedriger als die Gesamtbelastung in Deutschland, aber höher als in vielen anderen Steuerparadiesen wie Dubai (0 % bis 9 %).
Digitale Nomaden ohne festes Einkommen: Die Visa-Optionen sind teuer und kompliziert. Andere Länder bieten einfachere Programme.
Wichtigste Punkte zusammengefasst
- Keine Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen für alle Arbeitnehmer
- Keine Kapitalertragssteuer für Privatpersonen
- 20 % Körperschaftsteuer auf den ausländischen Anteil an Unternehmensgewinnen
- 15 % Mehrwertsteuer auf die meisten Waren und Dienstleistungen
- 2 % Sozialversicherung (nur Arbeitgeber) plus private Krankenversicherung
- Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern beachten
Empfehlung zur professionellen Beratung
Vor einem Umzug nach Saudi-Arabien solltest du unbedingt professionelle Beratung einholen:
- Steuerberater im Heimatland für Wegzugsbesteuerung und laufende Pflichten
- Lokaler saudischer Steuerberater bei Unternehmensgründung
- Rentenberater zur Sicherung deiner Anwartschaften
- Rechtsanwalt für Visa- und Aufenthaltsrecht
Die Kosten für eine umfassende Beratung (ca. 2.000 bis 5.000 Euro) amortisieren sich angesichts der potenziellen Steuerersparnis sehr schnell.
FAQ
Muss ich als Arbeitnehmer in Saudi-Arabien Steuern zahlen?
Nein, auf Arbeitseinkommen fällt keine Einkommensteuer an. Dein Bruttogehalt entspricht deinem Nettogehalt. Lediglich für die Krankenversicherung (vom Arbeitgeber gestellt) und eventuelle Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (2 %) gibt es Abzüge.
Was passiert mit meiner deutschen Rente, wenn ich nach Saudi-Arabien auswandere?
Deine deutsche Rente wird weiterhin gezahlt. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Du musst die Rente also in Deutschland versteuern, in Saudi-Arabien fällt keine zusätzliche Steuer an.
Kann ich als Ausländer in Saudi-Arabien ein Unternehmen gründen?
Ja, seit 2021 ist es möglich, als Ausländer ein Unternehmen mit 100 % ausländischem Eigentum zu gründen (in den meisten Branchen). Der Gewinn wird mit 20 % Körperschaftsteuer besteuert.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Saudi-Arabien?
Der Regelsteuersatz beträgt 15 %. Bestimmte Waren wie Grundnahrungsmittel und medizinische Versorgung sind mit 0 % besteuert oder steuerbefreit.
Gibt es in Saudi-Arabien eine Wegzugsbesteuerung?
Nein, Saudi-Arabien erhebt keine Wegzugsteuer. Allerdings musst du beim Wegzug aus Deutschland die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG beachten, wenn du Unternehmensanteile hältst.
Sind Kryptowährungs-Gewinne in Saudi-Arabien steuerfrei?
Für Privatpersonen sind Kursgewinne aus Kryptowährungen in Saudi-Arabien steuerfrei, da keine Kapitalertragssteuer erhoben wird. Unternehmen müssen Gewinne im Rahmen der normalen Körperschaftsteuer versteuern.
Welche Visa-Optionen gibt es für Auswanderer?
Die wichtigsten Optionen sind: Arbeitsvisum (mit Arbeitgeber-Sponsoring), Premium Residency Visa (für vermögende Personen, 800.000 SAR einmalig oder 100.000 SAR jährlich), und Investorenvisum (bei Unternehmensgründung).
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Saudi-Arabien
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Zuletzt aktualisiert: 22. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
