Steuersystem Saudi-Arabien für Auswanderer 2026: Leitfaden

Saudi-Arabien gehört zu den steuerlich attraktivsten Ländern weltweit für Auswanderer. Das Königreich erhebt keine Einkommensteuer auf Gehälter und Löhne, was es zu einem wahren Steuerparadies für Arbeitnehmer und Fachkräfte macht. Diese Politik ist Teil der saudischen Wirtschaftsstrategie, internationale Talente anzuziehen und die Diversifizierung der Wirtschaft im Rahmen der Vision 2030 voranzutreiben.

Das Steuersystem von Saudi-Arabien verstehen und richtig nutzen
Das Steuersystem von Saudi-Arabien verstehen und richtig nutzen

Im Vergleich zu den DACH-Ländern ist der Unterschied enorm: Während in Deutschland Spitzensteuersätze von bis zu 45 %, in Österreich bis zu 55 % und in der Schweiz kantonsabhängig bis zu 40 % anfallen, zahlst du in Saudi-Arabien auf dein Arbeitseinkommen null Prozent Einkommensteuer. Auch Kapitalerträge und Dividenden bleiben für Privatpersonen steuerfrei.

Allerdings hat sich das Steuersystem in den letzten Jahren gewandelt. Mit der Einführung der Mehrwertsteuer 2018 und deren Erhöhung auf 15 % im Jahr 2020 sowie der Zakat für islamische Unternehmen existieren durchaus steuerliche Pflichten. Für Unternehmer gelten zudem Körperschaftsteuersätze von 20 % auf den ausländischen Anteil an Unternehmensgewinnen.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

Saudi-Arabien definiert die Steuerresidenz nach dem Income Tax Law. Als steuerlich ansässig giltst du, wenn du:

  • Deinen ständigen Wohnsitz in Saudi-Arabien hast und dich mindestens 30 Tage im Steuerjahr dort aufhältst
  • Dich mindestens 183 Tage innerhalb eines Steuerjahres in Saudi-Arabien aufhältst
  • Für eine saudische Regierungsbehörde im Ausland arbeitest

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die 183-Tage-Regel ist der wichtigste Faktor für die Bestimmung der Steuerresidenz. Anders als in vielen europäischen Ländern spielt der Lebensmittelpunkt eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist die physische Anwesenheit im Land.

Für Expatriates bedeutet das: Wenn du einen regulären Arbeitsvertrag in Saudi-Arabien hast und dort lebst, bist du automatisch steuerlich ansässig. Da keine Einkommensteuer auf Löhne erhoben wird, hat diese Klassifizierung für Arbeitnehmer jedoch kaum praktische Auswirkungen.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Saudi-Arabien hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit zahlreichen Ländern abgeschlossen:

Deutschland: Ein DBA besteht seit 2008. Es regelt die Besteuerung von Einkünften und verhindert die doppelte Besteuerung. Besonders relevant ist dies für Renten, Dividenden und Zinsen.

Österreich: Auch mit Österreich existiert ein DBA, das ähnliche Regelungen wie das deutsch-saudische Abkommen enthält.

Schweiz: Die Schweiz hat ebenfalls ein DBA mit Saudi-Arabien abgeschlossen, das die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Einkünfte regelt.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Beim Wegzug aus Deutschland greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird besteuert, auch wenn kein tatsächlicher Verkauf stattfindet. Bei einem Umzug nach Saudi-Arabien, das kein EU/EWR-Land ist, wird die Steuer grundsätzlich sofort fällig.

Österreich kennt eine ähnliche Wegzugsbesteuerung für Unternehmensanteile und Kapitalvermögen. Bei Wegzug in Drittstaaten wie Saudi-Arabien ist die Steuer ebenfalls sofort zu entrichten.

Die Schweiz erhebt keine spezielle Wegzugssteuer, allerdings können bei aufgeschobenen Kapitalgewinnen steuerliche Konsequenzen entstehen.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Das saudische Steuersystem unterscheidet grundlegend zwischen natürlichen Personen und Unternehmen sowie zwischen saudischen Staatsbürgern und Ausländern.

Steuersätze für natürliche Personen:

  • Arbeitseinkommen: 0 %
  • Kapitalerträge (privat): 0 %
  • Mieteinnahmen (privat): 0 %

Steuersätze für Unternehmen:

  • Körperschaftsteuer auf ausländischen Anteil: 20 %
  • Zakat für saudische/GCC-Eigentümer: 2,5 % auf das Nettovermögen

Steuerjahr: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Unternehmen können abweichende Geschäftsjahre wählen.

Zahlungsmodalitäten: Unternehmen müssen vierteljährliche Vorauszahlungen leisten und eine jährliche Steuererklärung innerhalb von 120 Tagen nach Geschäftsjahresende einreichen.

Nach Personenkategorie

Arbeitnehmer

Lohnsteuer und Abzugsverfahren: Die gute Nachricht zuerst: In Saudi-Arabien gibt es keine Lohnsteuer auf Arbeitseinkommen. Dein Bruttogehalt entspricht faktisch deinem Nettogehalt. Arbeitgeber müssen keine Lohnsteuer einbehalten oder abführen.

Sozialversicherungsbeiträge: Für Expatriates gilt das GOSI-System (General Organization for Social Insurance):

  • Arbeitgeberanteil: 2 % für Arbeitsunfälle und Berufsunfähigkeit
  • Arbeitnehmeranteil für Ausländer: 0 %

Saudische Staatsbürger zahlen zusätzlich in die Rentenversicherung ein (9 % Arbeitnehmer, 9 % Arbeitgeber).

Absetzbare Werbungskosten: Da keine Einkommensteuer erhoben wird, existiert auch kein System absetzbarer Werbungskosten für Arbeitnehmer.

Fahrtkosten: Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland gibt es nicht. Viele Arbeitgeber bieten jedoch als Teil des Vergütungspakets Fahrzeuge oder Transportzulagen an.

Digitale Nomaden

Besteuerung ausländischer Einkünfte: Saudi-Arabien besteuert nur inländische Einkünfte. Wenn du als digitaler Nomade für ausländische Kunden arbeitest und dein Einkommen aus dem Ausland beziehst, fällt in Saudi-Arabien keine Steuer an, solange du keine permanente Betriebsstätte im Land hast.

Home-Office-Regelungen: Es gibt keine speziellen Home-Office-Regelungen im steuerlichen Sinne. Entscheidend ist, ob deine Tätigkeit eine Betriebsstätte in Saudi-Arabien begründet.

Relevante Visa/Aufenthaltsprogramme: Saudi-Arabien hat verschiedene Visa-Optionen entwickelt:

  • Premium Residency Visa: Unbefristetes Aufenthaltsrecht gegen eine Gebühr von 800.000 SAR (ca. 200.000 Euro) oder jährlich 100.000 SAR
  • Freelance Visa: Für Selbstständige in bestimmten Berufen
  • Business Visit Visa: Für kurzfristige Geschäftstätigkeiten

Nachweispflichten: Digitale Nomaden sollten ihre steuerliche Situation sorgfältig dokumentieren, insbesondere:

  • Nachweis der Kundenstandorte im Ausland
  • Dokumentation der Arbeitsorte
  • Bankunterlagen über Zahlungseingänge

Selbstständige/Unternehmer

Besteuerung von Unternehmensgewinnen: Für Selbstständige und Unternehmer gelten in Saudi-Arabien spezifische Regelungen:

Einzelunternehmer (ausländisch): Gewinne unterliegen der Einkommensteuer von 20 %.

Gesellschaften: Der ausländische Anteil an Unternehmensgewinnen wird mit 20 % besteuert.

Körperschaftsteuer bei Firmengründung:

  • Standardsatz: 20 % auf den ausländischen Eigentumsanteil
  • Öl- und Gasunternehmen: 50 bis 85 %
  • Kleine und mittlere Unternehmen können von vereinfachten Regelungen profitieren

Gewerbesteuer: Eine separate Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert nicht.

Buchführungspflichten: Alle Unternehmen müssen:

  • Ordnungsgemäße Buchführung in arabischer Sprache
  • Aufbewahrung der Unterlagen für mindestens 10 Jahre
  • Jahresabschlüsse nach saudischen oder IFRS-Standards erstellen

Absetzbare Betriebsausgaben: Grundsätzlich sind alle betrieblich veranlassten Ausgaben abzugsfähig:

  • Gehälter und Löhne
  • Mieten und Pachten
  • Abschreibungen (linear, nach festgelegten Sätzen)
  • Zinsen (mit Einschränkungen)
  • Forschungs- und Entwicklungskosten

Nicht abzugsfähig sind unter anderem:

  • Strafen und Bußgelder
  • Repräsentationsaufwendungen über bestimmte Grenzen
  • Bestimmte Rückstellungen

Finanziell Unabhängige/Investoren

Kapitalertragssteuer: Für Privatpersonen fallen keine Steuern auf Kapitalerträge an:

  • Zinsen: 0 %
  • Dividenden aus saudischen Unternehmen: 0 % für natürliche Personen
  • Dividenden an ausländische Unternehmen: 5 % Quellensteuer

Besteuerung von Kursgewinnen: Aktiengewinne an der saudischen Börse (Tadawul) sind für natürliche Personen steuerfrei. Auch Gewinne aus dem Verkauf von Anleihen und anderen Wertpapieren unterliegen keiner Steuer.

Immobilienertragsteuer: Der Verkauf von Immobilien unterliegt der Real Estate Transaction Tax (RETT) von 5 % auf den Verkaufspreis.

Freibeträge für Kapitalerträge: Da keine Kapitalertragssteuer für Privatpersonen existiert, sind auch keine Freibeträge erforderlich.

Besonderheiten bei ausländischen Depots: Einkünfte aus ausländischen Depots werden in Saudi-Arabien für Privatpersonen nicht besteuert. Allerdings solltest du die Steuerpflichten in dem Land prüfen, in dem das Depot geführt wird (z. B. Quellensteuer auf US-Aktien).

Rentner

Besteuerung gesetzlicher Renten aus DE/CH/AT: Nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen werden Renten typischerweise wie folgt behandelt:

Deutsche Rente: Grundsätzlich hat Deutschland das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten. Du musst deine deutsche Rente also weiterhin in Deutschland versteuern, auch wenn du in Saudi-Arabien lebst. Allerdings fällt dort keine zusätzliche Steuer an.

Österreichische Pension: Ähnlich wie bei Deutschland behält Österreich in der Regel das Besteuerungsrecht.

Schweizer Rente: AHV-Renten werden üblicherweise im Wohnsitzstaat besteuert. Da Saudi-Arabien keine Einkommensteuer erhebt, bleiben diese faktisch steuerfrei.

Besteuerung privater Renten/Pensionen: Private Rentenzahlungen und Betriebsrenten unterliegen nach den DBAs oft der Besteuerung im Quellenstaat. Die genaue Behandlung hängt vom jeweiligen Abkommen und der Art der Rente ab.

Altersfreibeträge: In Saudi-Arabien gibt es keine speziellen Altersfreibeträge, da Renteneinkünfte ohnehin nicht besteuert werden.

3. Vermögensteuer

Saudi-Arabien erhebt keine allgemeine Vermögensteuer auf Privatvermögen.

Für saudische Staatsbürger und GCC-Staatsangehörige gilt stattdessen die Zakat, eine islamische Vermögensabgabe von 2,5 % auf das Nettovermögen von Unternehmen. Ausländer sind von der Zakat befreit.

Betroffene Vermögensarten bei der Zakat:

  • Bargeld und Bankguthaben
  • Handelswarenbestand
  • Forderungen
  • Bestimmte Investitionen

Nicht betroffen sind:

  • Immobilien für den Eigengebrauch
  • Betriebsnotwendiges Anlagevermögen
  • Persönlicher Hausrat

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

AnlageformNatürliche PersonenUnternehmen
Zinsen0 %20 % (auf Unternehmensebene)
Dividenden (inländisch)0 %5 % Quellensteuer bei Ausschüttung an Ausländer
Aktiengewinne0 %20 %
Anleihegewinne0 %20 %

Quellensteuer

Saudi-Arabien erhebt Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen an Ausländer:

  • Dividenden: 5 %
  • Zinsen: 5 %
  • Lizenzgebühren: 15 %
  • Managementgebühren: 20 %
  • Technische Dienstleistungen: 5 %

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Im Ausland gezahlte Quellensteuer kann auf saudische Steuerschulden angerechnet werden, allerdings nur bis zur Höhe der saudischen Steuer auf diese Einkünfte. Da Privatpersonen keine Kapitalertragssteuer zahlen, ist eine Anrechnung für sie nicht relevant.

Meldepflichten

Unternehmen müssen Kapitalerträge in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Für Privatpersonen bestehen keine Meldepflichten, da keine Steuerpflicht besteht.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer/jährliche Abgaben

Saudi-Arabien erhebt seit 2020 eine White Land Tax (Brachlandsteuer) von 2,5 % auf unbebaute Grundstücke in städtischen Gebieten. Diese Steuer soll die Bodenspekulation eindämmen und die Entwicklung von Wohnraum fördern.

Für bebaute Immobilien gibt es keine laufende Grundsteuer vergleichbar mit der deutschen Grundsteuer.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Kauf von Immobilien fällt die Real Estate Transaction Tax (RETT) von 5 % des Kaufpreises an. Diese ersetzte 2020 die frühere Mehrwertsteuer auf Immobilien.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Für Privatpersonen gibt es keine Kapitalertragssteuer auf Immobilienverkäufe. Beim Verkauf fällt jedoch die RETT von 5 % an, die typischerweise vom Verkäufer getragen wird.

Unternehmen müssen Gewinne aus Immobilienverkäufen im Rahmen der normalen Körperschaftsteuer (20 %) versteuern.

Vermietungseinkünfte

Privatpersonen: Mieteinnahmen sind steuerfrei.

Unternehmen: Mieteinnahmen werden als Geschäftseinkommen mit 20 % besteuert.

Steuervorteile bei Eigennutzung

Da keine laufende Immobilienbesteuerung für bebaute Grundstücke existiert und Wohnimmobilien von der RETT befreit sein können (unter bestimmten Bedingungen), ist der Erwerb von Wohneigentum steuerlich attraktiv.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Saudi-Arabien erhebt keine Erbschaftssteuer und keine Schenkungssteuer.

Erbschaften werden nach islamischem Recht (Scharia) verteilt, wenn der Erblasser Muslim war. Für Nicht-Muslime kann das Heimatrecht des Erblassers angewendet werden, wenn dies testamentarisch festgelegt wurde.

Internationale Aspekte

Obwohl Saudi-Arabien keine Erbschaftssteuer erhebt, können Erbschaften in den DACH-Ländern steuerpflichtig sein:

Deutschland: Deutsche Erben oder in Deutschland belegenes Vermögen unterliegen der deutschen Erbschaftssteuer.

Österreich: Österreich erhebt seit 2008 keine Erbschaftssteuer mehr, allerdings können bei Immobilien Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühren anfallen.

Schweiz: Die kantonale Erbschaftssteuer kann für Erben im Ausland relevant sein.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer (VAT)

Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze

Saudi-Arabien führte die Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2018 mit einem Satz von 5 % ein. Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde der Satz zum 1. Juli 2020 auf 15 % erhöht.

Steuersätze:

  • Regelsteuersatz: 15 %
  • Ermäßigter Satz: 0 % (für bestimmte Waren und Dienstleistungen)
  • Steuerbefreit: Finanzdienstleistungen, Wohnimmobilien (Ersterwerb), medizinische Grundversorgung

Kleinunternehmerregelung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 375.000 SAR (ca. 93.000 Euro) sind von der Mehrwertsteuer befreit. Eine freiwillige Registrierung ist ab einem Umsatz von 187.500 SAR möglich.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Registrierungspflicht:

  • Pflicht ab 375.000 SAR Jahresumsatz
  • Registrierung bei der ZATCA (Zakat, Tax and Customs Authority)
  • Monatliche oder vierteljährliche Erklärungen je nach Umsatzhöhe

Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt für:

  • Dienstleistungen von ausländischen Anbietern
  • Importe
  • Bestimmte inländische Transaktionen im B2B-Bereich

Der Leistungsempfänger muss die Steuer selbst berechnen und abführen.

8. Weitere relevante Steuern

Verbrauchsteuern (Excise Tax)

Saudi-Arabien erhebt seit 2017 Verbrauchsteuern auf bestimmte Produkte:

  • Tabakprodukte: 100 %
  • Energy Drinks: 100 %
  • Softdrinks: 50 %
  • Gesüßte Getränke: 50 %
  • E-Zigaretten und Zubehör: 100 %

Kfz-Steuer

Es gibt keine jährliche Kfz-Steuer im klassischen Sinne. Beim Kauf von Fahrzeugen fällt die reguläre Mehrwertsteuer von 15 % an. Für die Zulassung und Registrierung werden Gebühren erhoben.

Luxussteuer

Eine separate Luxussteuer existiert nicht. Luxusgüter unterliegen der normalen Mehrwertsteuer von 15 %.

Touristensteuer

Für Touristen gibt es keine spezielle Abgabe. Die reguläre Mehrwertsteuer gilt für alle Konsumausgaben.

Zölle

Importzölle variieren je nach Warengruppe:

  • Allgemeiner Zollsatz: 5 %
  • Bestimmte Waren: bis zu 25 %
  • GCC-Herkunft: zollfrei

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Für Arbeitnehmer: Die größte Steuerersparnis liegt bereits im Umzug selbst. Ohne Einkommensteuer auf Löhne profitierst du automatisch von einer erheblichen Steuerersparnis.

Für Unternehmer:

  • Nutzung von Free Zones mit Steuerbefreiungen
  • Joint Ventures mit saudischen Partnern (deren Anteil unterliegt nur der Zakat, nicht der Körperschaftsteuer)
  • Verlagerung von Gewinnen in steuerbefreite Bereiche

Timing des Umzugs

Aus Deutschland:

  • Umzug zum Jahresende kann vorteilhaft sein, um noch möglichst lange den deutschen Grundfreibetrag zu nutzen
  • Achtung bei der Wegzugsbesteuerung: Alle Beteiligungen prüfen

Allgemein:

  • Sicherstellung, dass die 183-Tage-Regel im ersten Jahr erfüllt wird
  • Koordination mit Arbeitgeber für optimalen Eintrittstermin

Günstige Unternehmensformen

Limited Liability Company (LLC): Für die meisten Unternehmer die geeignetste Form. Der ausländische Gewinnanteil wird mit 20 % besteuert.

Zweigniederlassung: Geeignet für ausländische Unternehmen, die in Saudi-Arabien tätig werden wollen. Gewinne unterliegen der 20 %-Körperschaftsteuer.

Regional Headquarters (RHQ): Seit 2024 müssen multinationale Unternehmen ein regionales Hauptquartier in Saudi-Arabien haben, um Regierungsaufträge zu erhalten. Steuerliche Anreize wurden eingeführt.

Free Zones

Saudi-Arabien hat mehrere Wirtschaftszonen mit steuerlichen Vergünstigungen eingerichtet:

  • NEOM: Potenzielle Steuerbefreiungen für qualifizierte Unternehmen
  • King Abdullah Economic City: Vergünstigungen für bestimmte Sektoren
  • Spezielle Wirtschaftszonen: Körperschaftsteuer von 5 % für 20 Jahre möglich

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Unternehmen:

  • Jährliche Steuererklärung: 120 Tage nach Ende des Geschäftsjahres
  • Vierteljährliche Vorauszahlungen: jeweils am Ende des Quartals
  • VAT-Erklärungen: monatlich (bei Umsatz über 40 Mio. SAR) oder vierteljährlich

Privatpersonen: Da keine Einkommensteuer für Privatpersonen besteht, gibt es keine Abgabepflicht.

Benötigte Unterlagen

Für Unternehmenssteuererklärungen:

  • Geprüfter Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Detaillierte Aufstellung der Einnahmen nach Kategorien
  • Dokumentation abzugsfähiger Ausgaben
  • Informationen zu verbundenen Unternehmen

Online-Portale

Die ZATCA (Zakat, Tax and Customs Authority) bietet ein umfassendes Online-Portal:

  • Registrierung und Verwaltung der Steuernummer
  • Einreichung von Steuererklärungen
  • Zahlung von Steuern
  • Abruf von Bescheiden

Website: zatca.gov.sa

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Für die meisten Privatpersonen ist kein Steuerberater erforderlich, da keine Steuerpflicht besteht.

Unternehmen sollten jedoch einen lokalen Steuerberater oder eine internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einschalten:

  • Komplexe lokale Vorschriften
  • Arabischsprachige Dokumentation erforderlich
  • Vermeidung von Strafen

Strafen bei Verspätung

Verspätete Einreichung:

  • 5 bis 25 % der geschuldeten Steuer

Verspätete Zahlung:

  • 1 % der ausstehenden Steuer pro Monat der Verspätung

Falsche Angaben:

  • Bis zu 100 % der hinterzogenen Steuer

11. Sozialversicherungsbeiträge

System für Expatriates

Das saudische Sozialversicherungssystem (GOSI) unterscheidet stark zwischen Saudis und Ausländern:

Für Expatriates:

  • Arbeitgeberbeitrag: 2 % (nur Arbeitsunfälle/Berufsunfähigkeit)
  • Arbeitnehmerbeitrag: 0 %

Für saudische Staatsbürger:

  • Arbeitgeberbeitrag: 11 % (Rente 9 % + Unfälle 2 %)
  • Arbeitnehmerbeitrag: 9 % (nur Rente)
  • SANED (Arbeitslosenversicherung): 1 % Arbeitgeber + 1 % Arbeitnehmer

Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung ist für alle Expatriates Pflicht. Arbeitgeber müssen diese bereitstellen. Die Kosten variieren je nach Deckungsumfang, liegen aber typischerweise bei 3.000 bis 10.000 SAR pro Jahr und Person.

Rentenversicherung

Ausländer sind nicht in das saudische Rentensystem eingebunden. Du solltest daher:

  • Freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung prüfen
  • Private Altersvorsorge aufbauen
  • Eventuell Anwartschaften im Heimatland sichern

Pflegeversicherung

Eine staatliche Pflegeversicherung existiert nicht. Private Vorsorge ist empfehlenswert.

Gesamtbelastung vs. DACH-Länder

LandArbeitnehmer-AnteilArbeitgeber-AnteilGesamt
Saudi-Arabien (Expat)0 %2 %2 %
Deutschlandca. 20 %ca. 20 %ca. 40 %
Österreichca. 18 %ca. 21 %ca. 39 %
Schweizca. 6 bis 7 %ca. 6 bis 7 %ca. 12 bis 14 %

Hinweis: In Saudi-Arabien kommen die Kosten der privaten Krankenversicherung hinzu, die der Arbeitgeber tragen muss.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung

SteuerartSaudi-ArabienDeutschlandÖsterreichSchweiz
Einkommensteuer (Arbeitnehmer)0 %0 bis 45 %0 bis 55 %0 bis 40 %
Kapitalertragssteuer (privat)0 %25 % + Soli27,5 %variabel
Körperschaftsteuer20 %15 % + Gewerbesteuer25 %12 bis 24 %
Mehrwertsteuer15 %19 %20 %8,1 %
Erbschaftssteuer0 %7 bis 50 %0 %kantonal
Vermögensteuer0 %0 %0 %kantonal

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Angestellter mit 100.000 Euro Jahresgehalt

LandSteuernSozialabgabenNetto ca.
Saudi-Arabien0 Euro0 Euro100.000 Euro
Deutschlandca. 29.000 Euroca. 20.000 Euroca. 51.000 Euro
Österreichca. 33.000 Euroca. 18.000 Euroca. 49.000 Euro
Schweiz (Zürich)ca. 18.000 Euroca. 7.000 Euroca. 75.000 Euro

Beispiel 2: Unternehmer mit 200.000 Euro Gewinn (100 % ausländischer Anteil)

LandKörperschaftsteuerZusätzliche SteuernGesamtbelastung ca.
Saudi-Arabien40.000 Euro0 Euro40.000 Euro (20 %)
Deutschland30.000 Euroca. 28.000 Euro (Gewerbesteuer)ca. 58.000 Euro (29 %)
Österreich50.000 Euro0 Euro50.000 Euro (25 %)
Schweizca. 28.000 Euro0 Euroca. 28.000 Euro (14 %)

Beispiel 3: Rentner mit 30.000 Euro Jahresrente

LandBesteuerung der Rente
Saudi-Arabien0 Euro (Rente wird ggf. im Quellland besteuert)
Deutschlandca. 2.500 Euro
Österreichca. 4.500 Euro
Schweizca. 2.000 Euro (kantonsabhängig)

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Pro Saudi-Arabien:

  • Keine Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen
  • Keine Kapitalertragssteuer für Privatpersonen
  • Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Keine Vermögensteuer
  • Niedrige Sozialversicherungsbeiträge

Contra Saudi-Arabien:

  • 20 % Körperschaftsteuer auf ausländische Unternehmensgewinne
  • 15 % Mehrwertsteuer auf Konsum
  • Keine Steuerabkommen mit allen Ländern
  • Kein Rentenanspruch aus dem saudischen System für Expatriates
  • Kulturelle und gesellschaftliche Einschränkungen

Fazit

Saudi-Arabien ist steuerlich besonders attraktiv für:

Hochbezahlte Angestellte: Mit null Prozent Einkommensteuer kannst du dein gesamtes Bruttogehalt behalten. Bei einem Gehalt von 150.000 Euro jährlich sparst du gegenüber Deutschland über 60.000 Euro an Steuern und Sozialabgaben.

Investoren und Kapitalanleger: Keine Kapitalertragssteuer, keine Dividendensteuer für Privatpersonen. Dein Vermögen kann steuerfrei wachsen.

Rentner mit ausreichendem Vermögen: Wenn deine Rente bereits im Quellland besteuert wird und du von steuerfreien Kapitalerträgen leben kannst, ist Saudi-Arabien interessant. Allerdings sind die Visa-Optionen für Rentner begrenzt.

Weniger geeignet ist Saudi-Arabien für:

Selbstständige und Unternehmer mit 100 % ausländischem Anteil: Die Körperschaftsteuer von 20 % ist zwar niedriger als die Gesamtbelastung in Deutschland, aber höher als in vielen anderen Steuerparadiesen wie Dubai (0 % bis 9 %).

Digitale Nomaden ohne festes Einkommen: Die Visa-Optionen sind teuer und kompliziert. Andere Länder bieten einfachere Programme.

Wichtigste Punkte zusammengefasst

  1. Keine Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen für alle Arbeitnehmer
  2. Keine Kapitalertragssteuer für Privatpersonen
  3. 20 % Körperschaftsteuer auf den ausländischen Anteil an Unternehmensgewinnen
  4. 15 % Mehrwertsteuer auf die meisten Waren und Dienstleistungen
  5. 2 % Sozialversicherung (nur Arbeitgeber) plus private Krankenversicherung
  6. Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
  7. Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern beachten

Empfehlung zur professionellen Beratung

Vor einem Umzug nach Saudi-Arabien solltest du unbedingt professionelle Beratung einholen:

  • Steuerberater im Heimatland für Wegzugsbesteuerung und laufende Pflichten
  • Lokaler saudischer Steuerberater bei Unternehmensgründung
  • Rentenberater zur Sicherung deiner Anwartschaften
  • Rechtsanwalt für Visa- und Aufenthaltsrecht

Die Kosten für eine umfassende Beratung (ca. 2.000 bis 5.000 Euro) amortisieren sich angesichts der potenziellen Steuerersparnis sehr schnell.

FAQ

Muss ich als Arbeitnehmer in Saudi-Arabien Steuern zahlen?

Nein, auf Arbeitseinkommen fällt keine Einkommensteuer an. Dein Bruttogehalt entspricht deinem Nettogehalt. Lediglich für die Krankenversicherung (vom Arbeitgeber gestellt) und eventuelle Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (2 %) gibt es Abzüge.

Was passiert mit meiner deutschen Rente, wenn ich nach Saudi-Arabien auswandere?

Deine deutsche Rente wird weiterhin gezahlt. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Du musst die Rente also in Deutschland versteuern, in Saudi-Arabien fällt keine zusätzliche Steuer an.

Kann ich als Ausländer in Saudi-Arabien ein Unternehmen gründen?

Ja, seit 2021 ist es möglich, als Ausländer ein Unternehmen mit 100 % ausländischem Eigentum zu gründen (in den meisten Branchen). Der Gewinn wird mit 20 % Körperschaftsteuer besteuert.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Saudi-Arabien?

Der Regelsteuersatz beträgt 15 %. Bestimmte Waren wie Grundnahrungsmittel und medizinische Versorgung sind mit 0 % besteuert oder steuerbefreit.

Gibt es in Saudi-Arabien eine Wegzugsbesteuerung?

Nein, Saudi-Arabien erhebt keine Wegzugsteuer. Allerdings musst du beim Wegzug aus Deutschland die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG beachten, wenn du Unternehmensanteile hältst.

Sind Kryptowährungs-Gewinne in Saudi-Arabien steuerfrei?

Für Privatpersonen sind Kursgewinne aus Kryptowährungen in Saudi-Arabien steuerfrei, da keine Kapitalertragssteuer erhoben wird. Unternehmen müssen Gewinne im Rahmen der normalen Körperschaftsteuer versteuern.

Welche Visa-Optionen gibt es für Auswanderer?

Die wichtigsten Optionen sind: Arbeitsvisum (mit Arbeitgeber-Sponsoring), Premium Residency Visa (für vermögende Personen, 800.000 SAR einmalig oder 100.000 SAR jährlich), und Investorenvisum (bei Unternehmensgründung).

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Saudi-Arabien

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Saudi-Arabien, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

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Zuletzt aktualisiert: 22. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)