Steuersystem Saint-Martin für Auswanderer 2026: Leitfaden

Saint-Martin, der französische Teil der geteilten Karibikinsel, bietet dir als Auswanderer ein einzigartiges Steuersystem, das sich grundlegend von den Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheidet. Als Collectivité d’outre-mer (Überseegebietskörperschaft) Frankreichs genießt Saint-Martin seit 2007 weitreichende Steuerautonomie und hat ein eigenes, eigenständiges Steuersystem entwickelt.

Das Steuersystem von Saint-Martin verstehen und richtig nutzen
Das Steuersystem von Saint-Martin verstehen und richtig nutzen

Das Besondere: Saint-Martin ist weder Teil des französischen Steuersystems noch der Europäischen Union in steuerlicher Hinsicht. Die Insel hat eigene Steuersätze festgelegt, die deutlich niedriger liegen als in Frankreich oder den DACH-Ländern. Es gibt keine Einkommensteuer im klassischen Sinne, stattdessen existiert ein System aus verschiedenen Abgaben und Steuern, das insgesamt zu einer erheblich geringeren Steuerbelastung führt.

Für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum ist Saint-Martin steuerlich besonders attraktiv: Die Kombination aus niedrigen direkten Steuern, keiner Vermögensteuer und einer überschaubaren Sozialabgabenlast macht die Insel zu einem interessanten Ziel für Selbstständige, Unternehmer und finanziell Unabhängige, die legal ihre Steuerlast optimieren möchten.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

Du wirst in Saint-Martin steuerlich ansässig (résident fiscal), wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Lebensmittelpunkt auf der Insel hast. Die Collectivité de Saint-Martin wendet dabei ähnliche Kriterien an wie Frankreich:

  • Dein Hauptwohnsitz oder familiärer Lebensmittelpunkt befindet sich auf Saint-Martin
  • Du übst deine berufliche Haupttätigkeit auf der Insel aus
  • Der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen liegt auf Saint-Martin

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die 183-Tage-Regel gilt auch für Saint-Martin als wichtiges Indiz: Verbringst du mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr auf der Insel, spricht dies für eine steuerliche Ansässigkeit. Allerdings ist die physische Anwesenheit nicht das einzige Kriterium. Auch bei kürzeren Aufenthalten kannst du steuerlich ansässig werden, wenn dein Lebensmittelpunkt nachweislich auf Saint-Martin liegt.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Hier wird es kompliziert: Saint-Martin hat als autonome Gebietskörperschaft keine eigenen Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Die zwischen Frankreich und Deutschland, Österreich sowie der Schweiz bestehenden DBA gelten grundsätzlich nicht für Saint-Martin, da die Insel ein eigenständiges Steuerterritorium darstellt.

Das bedeutet für dich: Bei grenzüberschreitenden Einkünften musst du die Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im jeweiligen Einzelfall prüfen. In der Praxis kann dies dazu führen, dass Einkünfte sowohl in Saint-Martin als auch im Quellenstaat versteuert werden müssen, wobei du möglicherweise eine Anrechnung der ausländischen Steuer beantragen kannst.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Aus Deutschland: Die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greift, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Der Wegzug nach Saint-Martin löst diese Besteuerung aus, da kein DBA-Schutz besteht. Die stillen Reserven werden so behandelt, als hättest du die Anteile verkauft.

Aus Österreich: Auch Österreich kennt eine Wegzugsbesteuerung bei Kapitalanteilen. Der Umzug nach Saint-Martin führt zur Aufdeckung stiller Reserven, wobei unter bestimmten Umständen eine Ratenzahlung oder Stundung möglich ist.

Aus der Schweiz: Die Schweiz erhebt keine klassische Wegzugssteuer. Allerdings können bei der Aufgabe des Schweizer Wohnsitzes Sozialversicherungsbeiträge auf Freizügigkeitsguthaben anfallen.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Saint-Martin hat ein eigenes Steuerrecht, den Code général des impôts de Saint-Martin, der sich vom französischen Steuersystem unterscheidet. Das System basiert auf einer Kombination aus Einkommensteuer und Pauschalabgaben.

Steuersätze und Progressionsstufen

Die Einkommensteuer (Impôt sur le Revenu) in Saint-Martin folgt einem progressiven Tarif, der jedoch deutlich günstiger ist als in Frankreich oder den DACH-Ländern:

Zu versteuerndes EinkommenSteuersatz
Bis 10.225 Euro0 %
10.226 bis 26.070 Euro11 %
26.071 bis 74.545 Euro30 %
74.546 bis 160.336 Euro41 %
Über 160.336 Euro45 %

Diese Sätze orientieren sich am französischen Tarif, wobei Saint-Martin eigenständige Anpassungen vornehmen kann.

Freibeträge und Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag liegt bei etwa 10.225 Euro pro Person. Zusätzlich gilt das französische Quotientensystem (Familiensplitting), das Familien mit Kindern steuerlich begünstigt. Jeder Erwachsene zählt als eine Quote, Kinder als halbe Quoten – das zu versteuernde Einkommen wird durch die Quotenzahl geteilt, der Steuerbetrag dann wieder multipliziert.

Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Einkommensteuererklärung ist bis Ende Mai des Folgejahres bei der Direction des Services Fiscaux de Saint-Martin einzureichen. Die Zahlung erfolgt in der Regel in drei Raten oder als Quellensteuer (prélèvement à la source).

Nach Personenkategorie

Arbeitnehmer

Lohnsteuer und Abzugsverfahren

Seit 2019 wird auch in Saint-Martin die Einkommensteuer direkt vom Gehalt einbehalten (prélèvement à la source). Dein Arbeitgeber führt monatlich einen individuellen Steuersatz ab, der auf deiner Vorjahressteuererklärung basiert.

Sozialversicherungsbeiträge

Als Arbeitnehmer in Saint-Martin unterliegst du dem französischen Sozialversicherungssystem. Die Beiträge setzen sich zusammen aus:

  • Krankenversicherung: ca. 0,75 % (Arbeitnehmeranteil)
  • Rentenversicherung: ca. 6,90 % (Grundrente) plus 0,40 % (Zusatzrente)
  • Arbeitslosenversicherung: entfällt für Arbeitnehmer seit 2019
  • CSG (Sozialabgabe): ca. 9,2 %
  • CRDS (Schuldenabgabe): ca. 0,5 %

Der Gesamtarbeitnehmeranteil liegt bei etwa 22 bis 25 % des Bruttogehalts.

Absetzbare Werbungskosten

Du kannst entweder die Pauschale von 10 % deines Bruttogehalts (mindestens 442 Euro, maximal 12.652 Euro) nutzen oder tatsächliche Werbungskosten nachweisen. Absetzbar sind unter anderem:

  • Berufskleidung und Arbeitsmittel
  • Fortbildungskosten
  • Fahrtkosten zur Arbeit
  • Gewerkschaftsbeiträge

Pendlerpauschale/Fahrtkosten

Bei Wahl der tatsächlichen Kosten kannst du Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen. Es gilt ein Kilometersatz abhängig von der Fahrzeugleistung, bis zu einer Entfernung von 40 km (einfache Strecke).

Digitale Nomaden

Besteuerung ausländischer Einkünfte

Als steuerlich Ansässiger in Saint-Martin bist du grundsätzlich mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig. Einkünfte aus dem Ausland müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Ob und wie sie besteuert werden, hängt von der Art der Einkünfte und dem Quellenstaat ab.

Home-Office-Regelungen

Für digitale Nomaden, die von Saint-Martin aus für ausländische Auftraggeber arbeiten, gilt: Die Einkünfte sind in Saint-Martin zu versteuern, wenn du dort steuerlich ansässig bist. Eine klare vertragliche Gestaltung und Dokumentation deiner Arbeitsleistung sind wichtig.

Relevante Visa/Aufenthaltsprogramme

Als EU-Bürger benötigst du für Saint-Martin kein Visum und hast Niederlassungsfreiheit. Nicht-EU-Bürger müssen ein entsprechendes Visum beantragen. Ein spezielles Digital-Nomad-Visum wie in einigen anderen Ländern existiert nicht.

Nachweispflichten

Du solltest folgende Dokumente aufbewahren:

  • Nachweis über deinen Wohnsitz auf Saint-Martin
  • Verträge mit Auftraggebern
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • Dokumentation deiner Aufenthaltstage

Selbstständige/Unternehmer

Besteuerung von Unternehmensgewinnen

Selbstständige (travailleurs indépendants) versteuern ihre Gewinne im Rahmen der Einkommensteuer. Je nach Unternehmensform und Umsatz gibt es verschiedene Regime:

  • Micro-Entreprise: Vereinfachte Besteuerung mit pauschalen Betriebsausgaben (71 % bei Handel, 50 % bei Dienstleistungen)
  • Réel simplifié: Tatsächliche Gewinnermittlung bei höheren Umsätzen
  • Réel normal: Vollständige Buchführung für große Unternehmen

Körperschaftsteuer bei Firmengründung

Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft (SARL, SAS) fällt Körperschaftsteuer (Impôt sur les Sociétés) an:

GewinnSteuersatz
Bis 38.120 Euro15 %
38.121 bis 500.000 Euro25 %
Über 500.000 Euro25 %

Der reduzierte Satz von 15 % gilt für kleine und mittlere Unternehmen.

Gewerbesteuer

Eine klassische Gewerbesteuer wie in Deutschland gibt es nicht. Allerdings fällt die Contribution Économique Territoriale (CET) an, die sich aus der Cotisation Foncière des Entreprises (CFE) und der Cotisation sur la Valeur Ajoutée des Entreprises (CVAE) zusammensetzt.

Buchführungspflichten

Die Buchführungspflichten richten sich nach der Unternehmensform und dem Umsatz:

  • Micro-Entreprise: Nur Einnahmen-Ausgaben-Übersicht
  • Réel: Vollständige Buchführung mit Jahresabschluss
  • Kapitalgesellschaften: Doppelte Buchführung, Bilanz, GuV

Absetzbare Betriebsausgaben

Als Selbstständiger kannst du alle betrieblich veranlassten Ausgaben absetzen:

  • Büro- und Geschäftsräume
  • Arbeitsmittel und -material
  • Fahrzeugkosten
  • Reisekosten
  • Versicherungen
  • Personalkosten
  • Marketing und Werbung

Finanziell Unabhängige/Investoren

Kapitalertragssteuer (Zinsen, Dividenden)

Kapitalerträge unterliegen in Saint-Martin der Flat Tax (Prélèvement Forfaitaire Unique) von 30 %, bestehend aus:

  • 12,8 % Einkommensteuer
  • 17,2 % Sozialabgaben (CSG/CRDS)

Alternativ kannst du für die Besteuerung nach dem progressiven Einkommensteuertarif optieren, wenn dies günstiger ist.

Besteuerung von Kursgewinnen

Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren werden ebenfalls mit der Flat Tax von 30 % besteuert. Bei Anteilen, die länger gehalten wurden, können unter bestimmten Umständen Ermäßigungen gelten.

Immobilienertragsteuer

Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden mit 19 % Einkommensteuer plus 17,2 % Sozialabgaben besteuert. Nach 22 Jahren Haltedauer bist du von der Einkommensteuer befreit, nach 30 Jahren auch von den Sozialabgaben.

Freibeträge für Kapitalerträge

Bei Wahl der progressiven Besteuerung gilt ein Abschlag von 40 % auf Dividenden. Zinsen und Kursgewinne haben keinen spezifischen Freibetrag.

Besonderheiten bei ausländischen Depots

Ausländische Konten und Depots müssen in der französischen Steuererklärung angegeben werden (Formular 3916). Die Nichtmeldung kann zu erheblichen Strafen führen.

Rentner

Besteuerung gesetzlicher Renten (DE/CH/AT)

Renten aus Deutschland werden grundsätzlich in Deutschland besteuert (beschränkte Steuerpflicht). Da kein DBA gilt, kann eine Doppelbesteuerung entstehen. In der Praxis wird die deutsche Steuer oft auf die Steuerschuld in Saint-Martin angerechnet.

Schweizer AHV-Renten und österreichische Pensionen unterliegen ähnlichen Regelungen – eine genaue Prüfung im Einzelfall ist erforderlich.

Besteuerung privater Renten/Pensionen

Private Renten und Betriebsrenten werden in Saint-Martin als Einkommen versteuert. Ein Teil der Rente (je nach Eintrittsalter) kann steuerfrei sein.

Doppelbesteuerungsabkommen für Renten

Wie bereits erwähnt, gelten die französischen DBA nicht für Saint-Martin. Die steuerliche Behandlung von Renten aus dem Ausland muss individuell geprüft werden.

Altersfreibeträge

Personen über 65 Jahre mit bescheidenem Einkommen können einen zusätzlichen Freibetrag geltend machen (ca. 2.500 Euro bei Einkommen unter 15.500 Euro).

3. Vermögensteuer

Existenz und Höhe

Saint-Martin erhebt keine klassische Vermögensteuer mehr. Die frühere Impôt de Solidarité sur la Fortune (ISF) wurde durch die Impôt sur la Fortune Immobilière (IFI) ersetzt, die nur Immobilienvermögen erfasst.

Freibeträge

Die IFI greift erst ab einem Netto-Immobilienvermögen von 1,3 Millionen Euro. Unterhalb dieser Schwelle fällt keine Steuer an.

Bewertungsgrundlagen

Immobilien werden zum Verkehrswert bewertet. Bei selbstgenutztem Wohneigentum wird ein Abschlag von 30 % gewährt.

Betroffene Vermögensarten

Nur Immobilien und Immobilienrechte unterliegen der IFI:

  • Bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Immobilienfonds (anteilig)
  • Anteile an Immobiliengesellschaften

Nicht betroffen sind: Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen, Kunstgegenstände, Edelmetalle.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

AnlageformSteuersatz
Zinsen30 % (Flat Tax)
Dividenden30 % (Flat Tax) oder progressiv mit 40 % Abschlag
Kursgewinne Aktien30 % (Flat Tax)
Kursgewinne Kryptowährungen30 % (Flat Tax) ab 305 Euro Gewinn/Jahr

Quellensteuer

Auf Dividenden französischer Gesellschaften wird eine Quellensteuer von 12,8 % einbehalten. Bei ausländischen Dividenden hängt die Quellensteuer vom jeweiligen Land ab.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Ausländische Quellensteuern können grundsätzlich auf die Steuerschuld in Saint-Martin angerechnet werden, sofern die entsprechenden Nachweise vorliegen.

Meldepflichten

Alle ausländischen Konten, Depots und Lebensversicherungen müssen jährlich gemeldet werden:

  • Formular 3916 für Bankkonten
  • Formular 3916-bis für Krypto-Konten

Die Strafen bei Nichtmeldung können bis zu 1.500 Euro pro nicht gemeldetem Konto betragen.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer/jährliche Abgaben

In Saint-Martin fallen zwei jährliche Immobiliensteuern an:

  • Taxe Foncière: Grundsteuer für Eigentümer (variiert je nach Lage und Größe)
  • Taxe d’Habitation: Wurde für Hauptwohnsitze abgeschafft, gilt aber noch für Zweitwohnsitze

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Immobilienkauf fallen folgende Kosten an:

  • Registrierungssteuer (Droits d’enregistrement): ca. 5 bis 6 %
  • Notargebühren: ca. 1 bis 2 %
  • Grundbuchgebühren: ca. 0,1 %

Insgesamt solltest du mit Nebenkosten von etwa 7 bis 8 % des Kaufpreises rechnen.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Gewinne aus Immobilienverkäufen werden mit 19 % Einkommensteuer plus 17,2 % Sozialabgaben besteuert. Die Bemessungsgrundlage reduziert sich durch jährliche Abschläge:

  • Ab dem 6. Jahr: 6 % pro Jahr für Einkommensteuer
  • Ab dem 6. Jahr: 1,65 % pro Jahr für Sozialabgaben (dann steigend)

Nach 22 Jahren Besitz ist der Gewinn einkommensteuerfrei, nach 30 Jahren komplett steuerfrei.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen werden als Einkommen versteuert. Du kannst wählen zwischen:

  • Micro-Foncier: Pauschaler Abzug von 30 % (bei Einnahmen bis 15.000 Euro)
  • Régime Réel: Tatsächliche Werbungskosten (Zinsen, Reparaturen, Abschreibung)

Steuervorteile bei Eigennutzung

Bei selbstgenutztem Wohneigentum profitierst du von:

  • 30 % Abschlag bei der IFI-Bewertung
  • Befreiung von der Taxe d’Habitation (Hauptwohnsitz)
  • Steuerfreier Verkauf bei mindestens zweijähriger Eigennutzung

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

Saint-Martin wendet grundsätzlich die französischen Regelungen an:

VerwandtschaftsgradSteuersatz
Ehepartner/eingetragener PartnerSteuerfrei
Kinder5 bis 45 % (progressiv)
Geschwister35 bis 45 %
Neffen/Nichten55 %
Nicht verwandt60 %

Freibeträge

BegünstigterFreibetrag
EhepartnerUnbegrenzt
Kind (pro Elternteil)100.000 Euro
Enkelkind31.865 Euro
Geschwister15.932 Euro
Neffen/Nichten7.967 Euro
Andere1.594 Euro

Die Freibeträge erneuern sich alle 15 Jahre.

Bewertung von Vermögen

Vermögen wird zum Verkehrswert am Todestag bewertet. Für Immobilien kann ein Gutachten erforderlich sein. Unternehmensbeteiligungen können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Abschlag von 75 % bewertet werden.

Internationale Aspekte

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen kommt es auf den Wohnsitz des Erblassers und die Belegenheit des Vermögens an. Da keine DBA für Erbschaftsteuer gelten, kann eine Doppelbesteuerung entstehen. Die ausländische Erbschaftsteuer kann unter Umständen angerechnet werden.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze

Saint-Martin hat ein eigenes Mehrwertsteuersystem mit niedrigeren Sätzen als in Frankreich:

KategorieSteuersatz
Normalsteuersatz5 %
Ermäßigter Satz2,1 %

Diese im internationalen Vergleich sehr niedrigen Sätze machen Saint-Martin für den Konsum attraktiv.

Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter bestimmten Schwellenwerten können von der Mehrwertsteuer befreit sein (Franchise en base de TVA). Die Grenzen liegen bei:

  • Handel: 91.900 Euro
  • Dienstleistungen: 36.800 Euro

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Überschreitest du die Kleinunternehmergrenze, musst du:

  • Mehrwertsteuer auf deine Leistungen erheben
  • Monatliche oder vierteljährliche Erklärungen abgeben
  • Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen

Reverse-Charge-Verfahren

Bei Geschäften mit Unternehmen außerhalb von Saint-Martin kann das Reverse-Charge-Verfahren greifen, bei dem der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer

Saint-Martin erhebt auf bestimmte Luxusgüter eine zusätzliche Steuer:

  • Yachten über 30 Meter: Jährliche Abgabe
  • Hochwertige Kraftfahrzeuge: Zulassungsabgabe

Kfz-Steuer

Kraftfahrzeuge unterliegen einer jährlichen Zulassungssteuer, die sich nach Hubraum und CO2-Ausstoß richtet. Die Sätze sind moderat im Vergleich zu europäischen Standards.

Touristensteuer

Hotels und Ferienwohnungen müssen eine Touristensteuer (Taxe de Séjour) erheben:

  • Je nach Unterkunftskategorie: 0,20 bis 4 Euro pro Person und Nacht
  • Wird an die Collectivité abgeführt

Sondersteuern

  • Octroi de Mer: Eine Art Einfuhrabgabe auf Waren, die nach Saint-Martin importiert werden (0 bis 35 % je nach Warengruppe)
  • Taxe sur les Carburants: Kraftstoffsteuer
  • Droits de Consommation: Verbrauchsteuern auf Alkohol und Tabak

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Als Auswanderer nach Saint-Martin kannst du verschiedene legale Strategien nutzen:

  1. Familiensplitting: Das Quotientensystem reduziert die Steuerlast für Familien erheblich
  2. Unternehmensform: Eine SASU oder SAS mit niedrigem Körperschaftsteuersatz kann günstiger sein als Selbstständigkeit
  3. Immobilien-GmbH: Eine SCI (Société Civile Immobilière) für Immobilienbesitz bietet Gestaltungsspielraum
  4. Timing bei Verkäufen: Immobilienverkäufe nach der 22/30-Jahres-Frist optimieren

Timing des Umzugs

Der beste Zeitpunkt für den Umzug ist:

  • Anfang des Kalenderjahres: Du bist das gesamte Jahr in Saint-Martin steuerpflichtig
  • Nach Realisierung von Veräußerungsgewinnen im Heimatland: Diese werden dort versteuert
  • Vor größeren Erbfällen: Die Freibeträge in Saint-Martin sind teilweise günstiger

Günstige Unternehmensformen

UnternehmensformVorteile
Micro-EntrepriseEinfache Verwaltung, Pauschalbesteuerung
SASUNiedrige Körperschaftsteuer, flexible Gewinnausschüttung
SCIOptimal für Immobilienbesitz, Erbschaftsplanung

Nutzung von Steuerfreibeträgen

Maximiere deine Freibeträge durch:

  • Familiensplitting voll ausschöpfen
  • 10 % Werbungskostenpauschale nutzen oder höhere tatsächliche Kosten nachweisen
  • Abzugsfähige Versicherungsbeiträge (Vorsorgeaufwendungen)
  • Spenden an anerkannte Organisationen (66 % Steuerermäßigung)

Holding-Strukturen

Eine Holdinggesellschaft kann unter Umständen steuerliche Vorteile bieten:

  • Steuerfreie Dividendenweiterleitung zwischen Gesellschaften
  • Nutzung des niedrigen Körperschaftsteuersatzes
  • Optimierung bei Unternehmensverkäufen

Achtung: Komplexe Strukturen sollten unbedingt mit einem spezialisierten Steuerberater geplant werden.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Die Einkommensteuererklärung muss bis Ende Mai des Folgejahres eingereicht werden:

  • Online-Erklärung: Frist je nach Départementnummer (für Saint-Martin ca. Ende Mai)
  • Papierformular: Etwa zwei Wochen früher

Benötigte Unterlagen

Für die Steuererklärung brauchst du:

  • Lohn- und Gehaltsbescheinigungen (Bulletins de Paie)
  • Bescheinigungen über Kapitalerträge
  • Nachweise über abzugsfähige Ausgaben
  • Informationen zu ausländischen Konten und Einkünften
  • Mieteinnahmen und -ausgaben bei Vermietung

Online-Portale

Die Steuerverwaltung von Saint-Martin nutzt das französische Online-Portal:

  • impots.gouv.fr für Steuererklärungen
  • Persönlicher Bereich (Espace Particulier) nach Registrierung
  • Die meisten Formulare sind online verfügbar

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Ein Steuerberater (Expert-Comptable) ist empfehlenswert, wenn du:

  • Komplexe Einkommensstrukturen hast
  • Ein Unternehmen führst
  • Einkünfte aus mehreren Ländern beziehst
  • Die französische Sprache nicht sicher beherrschst

Strafen bei Verspätung

Bei verspäteter Abgabe drohen:

  • 10 % Zuschlag bei Verspätung bis 30 Tage nach Mahnung
  • 20 % Zuschlag bei Verspätung über 30 Tage
  • 40 % Zuschlag bei vorsätzlichem Versäumnis
  • Zusätzlich: Verzugszinsen von 0,2 % pro Monat

11. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherung

Als Resident in Saint-Martin bist du über die Sécurité Sociale krankenversichert:

  • Arbeitnehmer: Pflichtversicherung über den Arbeitgeber
  • Selbstständige: Versicherung über die SSI (Sécurité Sociale des Indépendants)
  • Nicht Erwerbstätige: Können sich über die PUMA (Protection Universelle Maladie) versichern

Der Eigenanteil liegt bei etwa 0,75 % für Arbeitnehmer.

Rentenversicherung

Das französische Rentensystem gilt auch für Saint-Martin:

  • Grundrente (Régime de Base): Ca. 6,90 % Arbeitnehmeranteil
  • Zusatzrente (Retraite Complémentaire): Ca. 3 bis 4 % Arbeitnehmeranteil

Selbstständige zahlen höhere Beiträge, da sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil tragen.

Arbeitslosenversicherung

Seit 2019 zahlen Arbeitnehmer keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr. Die Finanzierung erfolgt über die CSG. Der Arbeitgeberanteil beträgt ca. 4,05 %.

Pflegeversicherung

Eine separate Pflegeversicherung wie in Deutschland gibt es nicht. Pflegeleistungen werden über die Krankenversicherung und spezielle Beihilfen (APA – Allocation Personnalisée d’Autonomie) finanziert.

Gesamtbelastung vs. DACH-Länder

LandSozialabgaben ArbeitnehmerSozialabgaben Arbeitgeber
Saint-Martinca. 22 bis 25 %ca. 40 bis 45 %
Deutschlandca. 20 %ca. 20 %
Österreichca. 18 %ca. 21 %
Schweizca. 6 bis 7 %ca. 6 bis 7 %

Die Sozialabgaben in Saint-Martin sind für Arbeitnehmer ähnlich hoch wie in Deutschland, für Arbeitgeber jedoch deutlich höher.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung

SteuerartSaint-MartinDeutschlandÖsterreichSchweiz
Spitzensteuersatz Einkommen45 %45 % (+5,5 % Soli)55 %ca. 40 % (kantonsabhängig)
Körperschaftsteuer15 bis 25 %ca. 30 % (inkl. Gewerbe)25 %12 bis 24 %
Kapitalertragsteuer30 %26,375 %27,5 %Einkommensteuer
Mehrwertsteuer5 %19 %20 %8,1 %
VermögensteuerNur ImmobilienKeineKeineJa (kantonal)
Erbschaftsteuer (Kinder)5 bis 45 %7 bis 30 %KeineKantonal/keine

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen

Beispiel 1: Angestellter mit 60.000 Euro Brutto

Saint-MartinDeutschland
Bruttoeinkommen60.000 €60.000 €
Einkommensteuerca. 6.800 €ca. 12.500 €
Sozialabgaben ANca. 13.500 €ca. 12.000 €
Nettoca. 39.700 €ca. 35.500 €

Beispiel 2: Selbstständiger mit 100.000 Euro Gewinn

Saint-MartinDeutschland
Gewinn100.000 €100.000 €
Einkommensteuerca. 18.000 €ca. 28.000 €
Sozialabgabenca. 18.000 €ca. 20.000 €
Nettoca. 64.000 €ca. 52.000 €

Beispiel 3: Rentner mit 30.000 Euro Jahresrente

Saint-MartinDeutschland
Renteneinkünfte30.000 €30.000 €
Einkommensteuerca. 2.200 €ca. 3.500 €
Sozialabgabenca. 2.900 €ca. 3.300 €
Nettoca. 24.900 €ca. 23.200 €

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile Saint-Martin:

  • Sehr niedrige Mehrwertsteuer (5 %)
  • Keine Vermögensteuer auf Finanzanlagen
  • Niedrigere Körperschaftsteuer für kleine Unternehmen
  • Familiensplitting reduziert Steuerlast
  • Steuerfreier Immobilienverkauf nach 30 Jahren

Nachteile Saint-Martin:

  • Kein DBA-Schutz mit DACH-Ländern
  • Hohe Sozialabgaben für Arbeitgeber
  • Komplizierte Besteuerung ausländischer Einkünfte
  • Mögliche Doppelbesteuerung
  • Erbschaftsteuer zwischen Nicht-Verwandten sehr hoch

Fazit

Saint-Martin bietet dir als Auswanderer ein interessantes, aber komplexes Steuersystem mit einigen attraktiven Besonderheiten.

Für wen lohnt sich Saint-Martin steuerlich?

  • Selbstständige und Unternehmer: Die niedrige Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer machen Saint-Martin attraktiv, sofern die Kunden nicht in der EU sitzen
  • Investoren mit Finanzanlagen: Keine Vermögensteuer auf Wertpapiere, moderate Flat Tax von 30 %
  • Familien: Das Quotientensystem begünstigt Familien mit Kindern erheblich
  • Konsumenten: Die niedrige Mehrwertsteuer von nur 5 % macht das Leben günstiger

Für wen ist Saint-Martin weniger geeignet?

  • Rentner mit deutschen Bezügen: Die fehlenden DBA können zu komplizierter Doppelbesteuerung führen
  • Arbeitnehmer mit Arbeitgeber vor Ort: Die hohen Arbeitgeber-Sozialabgaben werden oft durch niedrigere Gehälter kompensiert
  • Erben größerer Vermögen: Die Erbschaftsteuer kann bei entfernten Verwandten bis zu 60 % betragen

Wichtigste Punkte zusammengefasst:

  1. Saint-Martin hat ein eigenständiges Steuersystem – die französischen DBA gelten nicht
  2. Die Einkommensteuer ist progressiv (bis 45 %), aber das Familiensplitting mildert die Last
  3. Die Mehrwertsteuer von nur 5 % ist ein echter Vorteil im Alltag
  4. Kapitalerträge werden pauschal mit 30 % besteuert (Flat Tax)
  5. Keine Vermögensteuer auf Finanzanlagen, nur auf Immobilien ab 1,3 Mio. Euro
  6. Die Sozialabgaben sind ähnlich hoch wie in Deutschland

Empfehlung zur professionellen Beratung

Aufgrund der Komplexität des Systems und der fehlenden Doppelbesteuerungsabkommen solltest du unbedingt vor dem Umzug einen spezialisierten Steuerberater konsultieren, der sowohl das französische/Saint-Martiner Recht als auch das Steuerrecht deines Herkunftslandes kennt. Die individuelle Situation – insbesondere bei Einkünften aus mehreren Ländern – erfordert eine sorgfältige Planung.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Saint-Martin

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Saint-Martin bzw. Sint-Maarten, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Muss ich mein weltweites Einkommen in Saint-Martin versteuern?

Ja, als steuerlich Ansässiger in Saint-Martin bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig. Allerdings können ausländische Steuern unter bestimmten Umständen angerechnet werden.

Gilt das französische Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland für Saint-Martin?

Nein, Saint-Martin hat als autonome Gebietskörperschaft ein eigenständiges Steuersystem. Die französischen DBA gelten nicht, was zu komplizierteren Situationen bei grenzüberschreitenden Einkünften führen kann.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Saint-Martin?

Die Mehrwertsteuer beträgt nur 5 % (Normalsteuersatz) bzw. 2,1 % (ermäßigter Satz) – deutlich niedriger als in Europa.

Gibt es eine Vermögensteuer auf Saint-Martin?

Nur auf Immobilienvermögen ab 1,3 Millionen Euro (IFI). Finanzanlagen, Unternehmensbeteiligungen und andere Vermögenswerte sind nicht betroffen.

Kann ich als deutscher Rentner in Saint-Martin leben und dort Steuern sparen?

Das kommt auf deine individuelle Situation an. Deutsche Renten werden grundsätzlich in Deutschland besteuert, und mangels DBA kann eine Doppelbesteuerung entstehen. Eine genaue Berechnung mit einem Steuerberater ist erforderlich.

Welche Unternehmensform ist für Selbstständige am günstigsten?

Für kleinere Umsätze ist die Micro-Entreprise am einfachsten. Bei höheren Gewinnen kann eine SASU mit dem niedrigen Körperschaftsteuersatz von 15 % (bis 38.120 Euro Gewinn) günstiger sein.

Wie werden Kryptowährungen in Saint-Martin besteuert?

Gewinne aus Kryptowährungen unterliegen der Flat Tax von 30 %, wenn sie 305 Euro pro Jahr übersteigen. Gewerbliche Krypto-Trader werden als Selbstständige mit progressiver Einkommensteuer besteuert.

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Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Steuerliche Regelungen können sich ändern – bitte aktuelle Informationen bei der Direction des Services Fiscaux de Saint-Martin einholen und professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Zuletzt aktualisiert: 13. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)