Steuersystem Rumänien für Auswanderer 2026: Der komplette Guide

Du spielst mit dem Gedanken, nach Rumänien auszuwandern und fragst dich, wie das Steuersystem dort funktioniert? Dann bist du hier genau richtig. Rumänien hat sich in den letzten Jahren zu einem echten Geheimtipp für Auswanderer aus dem DACH-Raum entwickelt – und das liegt nicht zuletzt an den attraktiven Steuersätzen.

Das Steuersystem von Rumänien verstehen und richtig nutzen
Das Steuersystem von Rumänien verstehen und richtig nutzen

Das rumänische Steuersystem besticht durch seine Einfachheit: Ein pauschaler Einkommensteuersatz von 10 % auf die meisten Einkünfte macht die Steuererklärung übersichtlich und die Steuerbelastung kalkulierbar. Dazu kommen eine moderate Körperschaftsteuer von 16 % sowie einer der niedrigsten Mehrwertsteuersätze in der EU mit 19 %. Im Vergleich zu Deutschland, wo Spitzenverdiener bis zu 45 % Einkommensteuer zahlen, oder der Schweiz mit ihren kantonal unterschiedlichen Steuersätzen, bietet Rumänien ein transparentes Flat-Tax-System.

Für Auswanderer besonders interessant: Rumänien erhebt keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungssteuer. Die Lebenshaltungskosten sind deutlich niedriger als in Westeuropa, während die Infrastruktur – besonders in Städten wie Bukarest, Cluj-Napoca oder Timișoara – auf westeuropäischem Niveau angekommen ist. Kein Wunder, dass immer mehr digitale Nomaden, Unternehmer und Rentner das Land am Schwarzen Meer für sich entdecken.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Rumänien wirst du als steuerlich ansässig (rezident fiscal) betrachtet, wenn du mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllst:

Du hältst dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten in Rumänien auf. Dabei werden alle Tage gezählt, an denen du dich physisch im Land befindest – auch An- und Abreisetage. Alternativ liegt dein Lebensmittelpunkt (centrul intereselor vitale) in Rumänien. Das bedeutet, dass deine engsten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hier sind: Familie, Wohnung, Bankkonten, soziale Kontakte. Auch wenn du eine ständige Wohnung in Rumänien unterhältst, kannst du als steuerlich ansässig eingestuft werden.

Als Steuerresident bist du mit deinem weltweiten Einkommen in Rumänien steuerpflichtig. Nicht-Residenten zahlen nur Steuern auf ihre in Rumänien erzielten Einkünfte.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die 183-Tage-Regel ist das wichtigste Kriterium für die Steuerresidenz. Wichtig zu wissen: Die Zählung erfolgt nicht nach Kalenderjahr, sondern nach einem rollierenden 12-Monats-Zeitraum. Das bedeutet, dass die rumänischen Steuerbehörden (ANAF – Agenția Națională de Administrare Fiscală) jederzeit prüfen können, ob du in den vergangenen 12 Monaten mehr als 183 Tage im Land warst.

Bei Grenzfällen prüft die Behörde zusätzliche Faktoren: Wo befindet sich dein Hauptwohnsitz? Wo lebt deine Familie? Wo gehst du deiner beruflichen Tätigkeit nach? Wo hast du deine Bankkonten und Versicherungen? All diese Faktoren werden in einer Gesamtbetrachtung gewürdigt.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Rumänien hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen:

Mit Deutschland besteht seit 2004 ein umfassendes DBA, das regelt, welches Land bei verschiedenen Einkunftsarten das Besteuerungsrecht hat. Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich: Steuern werden dort gezahlt, wo die Arbeit ausgeübt wird. Bei Renten hat grundsätzlich der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht.

Das DBA mit Österreich stammt aus dem Jahr 2006 und folgt ähnlichen Prinzipien. Auch hier gilt das Wohnsitzlandprinzip für die meisten Einkunftsarten.

Mit der Schweiz besteht ebenfalls ein DBA seit 1994 (novelliert 2011), das Doppelbesteuerung verhindert und klare Regeln für grenzüberschreitende Einkünfte festlegt.

Um von den DBA zu profitieren, benötigst du eine Ansässigkeitsbescheinigung (certificat de rezidență fiscală), die du bei der ANAF beantragen kannst.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Bevor du nach Rumänien auswanderst, solltest du die Wegzugsbesteuerung in deinem Herkunftsland beachten:

Deutschland: Die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG betrifft dich, wenn du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hältst und in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig warst. Bei Wegzug in ein EU-Land wie Rumänien wird die Steuer zwar festgesetzt, aber zinslos gestundet – sie wird erst fällig bei tatsächlicher Veräußerung der Anteile oder bei Wegzug in ein Drittland.

Österreich: Österreich kennt ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung für Beteiligungen. Bei Umzug in einen EU/EWR-Staat kann ein Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung gestellt werden.

Schweiz: Die Schweiz erhebt keine spezielle Wegzugssteuer, allerdings endet mit dem Wegzug die Steuerpflicht und es kann zu einer Schlussbesteuerung kommen.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Das rumänische Einkommensteuersystem ist erfrischend einfach: Es gilt ein pauschaler Steuersatz von 10 % auf die meisten Einkunftsarten. Diese Flat Tax wurde 2018 eingeführt (zuvor lag der Satz bei 16 %) und macht Rumänien zu einem der steuerfreundlichsten Länder in der EU.

Der einheitliche Steuersatz von 10 % gilt für: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden, Zinsen), Renten und Pensionen (über dem Freibetrag) sowie sonstige Einkünfte.

Ein klassischer Grundfreibetrag wie in Deutschland existiert in Rumänien nicht. Allerdings gibt es für Arbeitnehmer persönliche Abzüge (deduceri personale), die das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Diese Abzüge hängen von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ab und betragen 2025 zwischen 300 und 800 RON monatlich (ca. 60 bis 160 Euro).

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Einkommensteuer wird bei Arbeitnehmern monatlich vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Selbstständige und Unternehmer müssen vierteljährliche Vorauszahlungen leisten und bis zum 25. Mai des Folgejahres eine Jahressteuererklärung abgeben.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Rumänien wird dir die Einkommensteuer von 10 % direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dein Arbeitgeber fungiert als Quellensteuerabzugsverpflichteter und führt die Steuer monatlich an das Finanzamt ab.

Sozialversicherungsbeiträge: Neben der Einkommensteuer werden folgende Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen: Rentenversicherung (CAS) mit 25 %, Krankenversicherung (CASS) mit 10 %. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 2,25 % Arbeitsversicherungsbeitrag (CAM). Die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer beträgt somit 45 % des Bruttogehalts (10 % Einkommensteuer plus 35 % Sozialversicherung).

Absetzbare Werbungskosten: Im Vergleich zu Deutschland sind die Möglichkeiten zur Absetzung von Werbungskosten in Rumänien begrenzt. Es gibt keine Werbungskostenpauschale wie in Deutschland. Allerdings können Arbeitnehmer folgende persönliche Abzüge geltend machen: den persönlichen Grundabzug abhängig von Unterhaltsberechtigten, freiwillige Beiträge zur privaten Rentenversicherung (bis zu 400 Euro jährlich) sowie Beiträge zur privaten Krankenversicherung.

Pendlerpauschale: Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland gibt es nicht. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nicht steuerlich geltend gemacht werden, es sei denn, der Arbeitgeber gewährt einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss.

IT-Sektor-Befreiung: Eine Besonderheit: Arbeitnehmer im IT-Sektor können unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit sein. Diese Regelung gilt für Programmierer, Softwareentwickler und IT-Spezialisten mit einem Hochschulabschluss, die bei zertifizierten IT-Unternehmen arbeiten. Die Befreiung macht Rumänien zu einem attraktiven Standort für Tech-Fachkräfte.

Digitale Nomaden

Rumänien hat 2022 ein Digital Nomad Visa eingeführt, das speziell auf ortsunabhängige Arbeiter zugeschnitten ist. Das Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr (verlängerbar) und ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Nachweis eines monatlichen Einkommens von mindestens 3.700 Euro (das Dreifache des rumänischen Durchschnittsgehalts), Arbeitsvertrag oder Nachweis einer selbstständigen Tätigkeit für ein Unternehmen außerhalb Rumäniens, gültige Krankenversicherung sowie ein einwandfreies Führungszeugnis.

Besteuerung ausländischer Einkünfte: Als digitaler Nomade mit dem entsprechenden Visum arbeitest du für ausländische Auftraggeber. Solange du weniger als 183 Tage pro Jahr in Rumänien verbringst, bleibst du in deinem Heimatland steuerpflichtig. Überschreitest du die 183-Tage-Grenze, wirst du zum rumänischen Steuerresidenten und musst dein weltweites Einkommen in Rumänien versteuern – mit dem günstigen Satz von 10 %.

Home-Office-Regelungen: Für digitale Nomaden, die von Rumänien aus für ausländische Arbeitgeber arbeiten, gelten besondere Regelungen. Du kannst als selbstständiger Einzelunternehmer (PFA – Persoană Fizică Autorizată) tätig sein und von der günstigen Pauschalbesteuerung profitieren.

Nachweispflichten: Als digitaler Nomade solltest du folgende Dokumente bereithalten: Einkommensnachweise der letzten Monate, Arbeitsverträge oder Kundenverträge, Nachweis über Krankenversicherungsschutz sowie Kontoauszüge, die regelmäßige Eingänge belegen.

Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige und Unternehmer bietet Rumänien verschiedene Möglichkeiten:

PFA (Persoană Fizică Autorizată): Die rumänische Version des Einzelunternehmers. Du kannst zwischen zwei Besteuerungsmodellen wählen:

Beim Normalsystem zahlst du 10 % Einkommensteuer auf den Nettogewinn (Einnahmen minus Ausgaben) plus 25 % Rentenversicherung plus 10 % Krankenversicherung.

Beim Pauschalsystem (norma de venit) wird dein Einkommen pauschal auf Basis branchenspezifischer Normen geschätzt. Diese Pauschalen variieren je nach Tätigkeit und Region. Vorteil: Du musst keine detaillierte Buchführung über Ausgaben führen.

SRL (Societate cu Răspundere Limitată): Die rumänische GmbH. Die Körperschaftsteuer beträgt 16 %, wobei für Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500.000 Euro reduzierte Sätze von 1 % (ohne Angestellte) oder 3 % (mit mindestens einem Angestellten) auf den Umsatz gelten. Diese Mikrounternehmensbesteuerung macht Rumänien besonders attraktiv für kleine Unternehmen und Start-ups.

Gewerbesteuer: Eine kommunale Gewerbesteuer wie in Deutschland gibt es in Rumänien nicht.

Buchführungspflichten: PFAs müssen eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen. SRLs sind zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen Jahresabschlüsse erstellen. Die Buchführung muss auf Rumänisch erfolgen und in RON (Rumänischer Leu) geführt werden.

Absetzbare Betriebsausgaben: Bei der Normalbesteuerung können alle betrieblich veranlassten Ausgaben abgesetzt werden: Miete und Nebenkosten für Geschäftsräume, Arbeitsmittel und Büroausstattung, Fahrzeugkosten (mit Einschränkungen), Reisekosten, Versicherungen, Beratungskosten (Steuerberater, Rechtsanwalt), Werbung und Marketing sowie Personalkosten.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Für Anleger und finanziell unabhängige Auswanderer ist das rumänische Steuersystem ebenfalls attraktiv:

Kapitalertragssteuer: Dividenden werden mit 8 % besteuert. Zinserträge unterliegen der Quellensteuer von 10 %. Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren werden mit 10 % besteuert.

Besteuerung von Kursgewinnen: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren unterliegen einer Steuer von 10 %. Die Steuer wird auf den Nettogewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten) erhoben. Verluste können mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart verrechnet werden.

Immobilienertragsteuer: Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden mit 3 % des Verkaufspreises besteuert, sofern die Immobilie länger als 3 Jahre gehalten wurde. Bei kürzerer Haltedauer erhöht sich der Steuersatz auf 10 % des Gewinns.

Freibeträge für Kapitalerträge: Einen klassischen Sparerpauschbetrag wie in Deutschland (1.000 Euro) gibt es in Rumänien nicht. Allerdings sind bestimmte Zinserträge aus rumänischen Staatsanleihen steuerfrei.

Besonderheiten bei ausländischen Depots: Wenn du ein Depot im Ausland führst (etwa bei einem deutschen Broker), musst du die Kapitalerträge in deiner rumänischen Steuererklärung angeben. Bereits im Ausland gezahlte Quellensteuer kann auf die rumänische Steuer angerechnet werden.

Rentner

Rumänien wird zunehmend zum beliebten Ziel für Rentner aus dem DACH-Raum. Die Besteuerung von Renten ist dabei besonders günstig:

Besteuerung gesetzlicher Renten: Rumänische Renten sind bis zu einem Betrag von 2.000 RON monatlich (ca. 400 Euro) steuerfrei. Der darüber liegende Teil wird mit 10 % besteuert. Für Renten aus dem Ausland gelten die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen.

Deutsche Renten: Nach dem DBA Deutschland-Rumänien hat grundsätzlich der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht für Renten. Als Rentner in Rumänien versteuerst du deine deutsche Rente also mit dem günstigen rumänischen Satz von 10 % (oberhalb des Freibetrags). Deutschland darf als Quellenstaat keine Steuer einbehalten.

Österreichische Renten: Ähnlich wie bei deutschen Renten liegt das Besteuerungsrecht nach dem DBA beim Wohnsitzstaat Rumänien.

Schweizer Renten: Bei Schweizer AHV-Renten hat nach dem DBA der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht. Bei Pensionskassenrenten und Säule-3a-Auszahlungen können je nach Konstellation andere Regelungen gelten.

Private Renten und Lebensversicherungen: Private Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen werden bei Auszahlung mit 10 % besteuert. Einmalzahlungen aus Lebensversicherungen können ebenfalls steuerpflichtig sein.

Altersfreibeträge: Einen speziellen Altersfreibetrag wie den deutschen Altersentlastungsbetrag gibt es nicht. Der allgemeine Freibetrag für Renten (2.000 RON) gilt jedoch für alle Rentner.

3. Vermögensteuer

Gute Nachrichten für vermögende Auswanderer: Rumänien erhebt keine Vermögensteuer. Es gibt keine jährliche Steuer auf Geldvermögen, Wertpapierdepots, Schmuck, Kunstgegenstände oder sonstiges bewegliches Vermögen.

Lediglich für Immobilien fällt eine jährliche Grundsteuer an (siehe Kapitel Immobiliensteuer), die jedoch im europäischen Vergleich sehr moderat ist.

Diese Steuerfreiheit für Vermögen macht Rumänien besonders attraktiv für finanziell unabhängige Auswanderer und Investoren, die in Deutschland, Österreich oder anderen Ländern möglicherweise mit Überlegungen zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer konfrontiert sind.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Rumänien ist vergleichsweise günstig:

Dividenden werden mit 8 % besteuert und sind damit deutlich günstiger als in Deutschland (25 % plus Soli). Bei Zinserträgen aus Bankeinlagen und Anleihen beträgt der Steuersatz 10 %. Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Fonds) werden ebenfalls mit 10 % besteuert. Gewinne aus Kryptowährungen unterliegen einer Besteuerung von 10 % auf den realisierten Gewinn.

Quellensteuer

Rumänien erhebt Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen an Nicht-Residenten: Dividenden werden mit 8 % Quellensteuer belegt, Zinsen mit 10 % und Lizenzgebühren ebenfalls mit 10 %.

Im Rahmen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können Dividenden zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der EU unter bestimmten Voraussetzungen quellensteuerfrei gezahlt werden.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Wenn du als rumänischer Steuerresident Kapitalerträge aus dem Ausland beziehst, auf die bereits Quellensteuer einbehalten wurde, kannst du diese auf deine rumänische Steuerschuld anrechnen lassen. Die Anrechnung ist auf die Höhe der rumänischen Steuer begrenzt. Für die Anrechnung benötigst du einen Nachweis über die im Ausland gezahlte Steuer.

Meldepflichten

Als rumänischer Steuerresident musst du ausländische Kapitalerträge in deiner Steuererklärung angeben. Dazu gehören: Dividenden aus ausländischen Aktien, Zinsen aus ausländischen Bankkonten, Kursgewinne aus dem Verkauf ausländischer Wertpapiere sowie Erträge aus ausländischen Investmentfonds.

Die Angabe erfolgt in der jährlichen Einkommensteuererklärung (Declarația unică).

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer/jährliche Abgaben

In Rumänien fällt eine jährliche kommunale Grundsteuer (impozit pe clădiri) an, die von den lokalen Behörden erhoben wird. Die Höhe variiert je nach Gemeinde und Immobilientyp:

Für Wohnimmobilien beträgt der Steuersatz 0,08 % bis 0,2 % des Gebäudewerts. Bei Gewerbeimmobilien liegt er zwischen 0,2 % und 1,3 % des Gebäudewerts.

Der steuerliche Gebäudewert wird nach einem staatlichen Bewertungssystem ermittelt und liegt in der Regel deutlich unter dem Marktwert. Für eine durchschnittliche Wohnung in Bukarest kann die jährliche Grundsteuer zwischen 100 und 500 RON (ca. 20 bis 100 Euro) betragen.

Zusätzlich zur Gebäudesteuer fällt eine Grundstücksteuer (impozit pe teren) an, die ebenfalls sehr moderat ist und je nach Lage und Nutzung zwischen einigen Cent und wenigen Euro pro Quadratmeter beträgt.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Kauf einer Immobilie in Rumänien fällt keine klassische Grunderwerbsteuer an. Es gibt jedoch folgende Nebenkosten:

Die Notargebühren betragen je nach Kaufpreis zwischen 0,5 % und 2 %. Für die Grundbucheintragung fallen 0,15 % bis 0,5 % des Kaufpreises an. Die Maklerprovision beträgt üblicherweise 2 % bis 3 %, ist aber Verhandlungssache.

Die Gesamtnebenkosten beim Immobilienkauf liegen damit bei etwa 3 % bis 5 % des Kaufpreises – deutlich günstiger als in Deutschland mit der Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 6,5 % plus Notar und Makler.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Beim Verkauf einer Immobilie fällt eine Steuer auf den Veräußerungsgewinn an. Die Steuersätze sind gestaffelt:

Wenn du die Immobilie länger als 3 Jahre gehalten hast, beträgt die Steuer 3 % des Verkaufspreises (nicht des Gewinns). Bei einer Haltedauer unter 3 Jahren werden 10 % des Gewinns (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten) fällig.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen aus rumänischen Immobilien werden mit 10 % besteuert. Als Vermieter hast du zwei Möglichkeiten: Beim Normalsystem versteuerst du 10 % auf den Nettogewinn (Mieteinnahmen minus Ausgaben). Beim Pauschalsystem zahlst du 10 % auf 60 % der Bruttomieteinnahmen (effektiv 6 %), ohne Einzelnachweise über Ausgaben.

Zusätzlich fallen 10 % Krankenversicherungsbeitrag (CASS) auf die Mieteinnahmen an, sofern diese dein Haupteinkommen darstellen.

Steuervorteile bei Eigennutzung

Bei selbstgenutzten Wohnimmobilien gibt es folgende Vorteile: reduzierte Grundsteuersätze im Vergleich zu Gewerbeimmobilien, keine Besteuerung eines fiktiven Mietwerts (wie in manchen anderen Ländern), Befreiung von der Wertzuwachssteuer beim Verkauf des Hauptwohnsitzes nach 3 Jahren Eigennutzung unter bestimmten Voraussetzungen.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Hier kommt eine der besten Nachrichten für Auswanderer: Rumänien erhebt seit 2017 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr.

Das bedeutet: Vermögensübertragungen durch Erbschaft oder Schenkung sind in Rumänien komplett steuerfrei – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, der Höhe des übertragenen Vermögens oder der Art der Vermögenswerte.

Dies macht Rumänien zu einem der attraktivsten Länder in Europa für die Nachlassplanung. Im Vergleich dazu: In Deutschland können bei Erbschaften Steuersätze von bis zu 50 % anfallen (bei Nicht-Verwandten), in Österreich sind Erbschaften zwar steuerfrei, aber Schenkungen von Immobilien werden besteuert.

Internationale Aspekte

Wenn du als rumänischer Steuerresident Vermögen im Ausland hast, kann es zu Konflikten mit den Erbschaftsteuergesetzen anderer Länder kommen. Beispiel: Eine Immobilie in Deutschland unterliegt auch nach deinem Umzug nach Rumänien der deutschen Erbschaftsteuer, wenn sie vererbt wird. Die rumänische Steuerfreiheit nützt dir in diesem Fall nichts.

Für die Nachlassplanung bei internationalem Vermögen ist professionelle Beratung durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater unerlässlich.

Bei der Übertragung von Immobilien durch Schenkung oder Erbschaft fallen lediglich Notargebühren und Grundbuchkosten an, keine Steuern.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze

Die rumänische Mehrwertsteuer (TVA – Taxa pe Valoarea Adăugată) wurde 2017 gesenkt und gehört nun zu den niedrigsten in der EU:

Der Regelsteuersatz beträgt 19 % und liegt damit unter dem EU-Durchschnitt von etwa 21 %. Der ermäßigte Satz von 9 % gilt für Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen, Hotelübernachtungen und Restaurantdienstleistungen. Der stark ermäßigte Satz von 5 % gilt für Schulbücher, bestimmte soziale Wohnungen und Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen.

Kleinunternehmerregelung

Rumänien hat keine Kleinunternehmerregelung im deutschen Sinne. Allerdings müssen sich Unternehmen erst ab einem Jahresumsatz von 300.000 RON (ca. 60.000 Euro) für die Mehrwertsteuer registrieren. Unterhalb dieser Schwelle kannst du ohne Mehrwertsteuer operieren, darfst aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Eine freiwillige Registrierung ist jederzeit möglich und kann sinnvoll sein, wenn du viele Geschäftskunden hast oder selbst hohe Vorsteuerbeträge geltend machen möchtest.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer in Rumänien musst du monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Der Anmeldezeitraum richtet sich nach deinem Vorjahresumsatz: Bei Umsätzen über 100.000 Euro erfolgt die Meldung monatlich, darunter vierteljährlich.

Reverse-Charge-Verfahren

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Das bedeutet: Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Für dich als Unternehmer bedeutet das vereinfachte Abläufe bei EU-weiten Geschäften.

8. Weitere relevante Steuern

Kfz-Steuer

Die jährliche Kfz-Steuer in Rumänien ist im europäischen Vergleich moderat. Sie berechnet sich nach Hubraum und Schadstoffklasse. Für einen Mittelklassewagen mit 2.0-Liter-Motor kannst du mit etwa 100 bis 300 RON (20 bis 60 Euro) jährlich rechnen.

Bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs in Rumänien fällt keine Luxussteuer oder Zulassungssteuer mehr an. Die frühere Umweltsteuer (timbrul de mediu) wurde 2020 abgeschafft.

Touristensteuer

Einige rumänische Städte und Tourismusgemeinden erheben eine lokale Touristenabgabe (taxa de sejur). Diese beträgt typischerweise 1 % bis 3 % des Übernachtungspreises oder einen festen Betrag pro Nacht (etwa 2 bis 10 RON). Die Steuer wird vom Hotelier einbehalten und abgeführt.

Sondersteuern

In Rumänien gibt es einige spezielle Steuern und Abgaben: Die Verbrauchsteuer (accize) wird auf Tabakwaren, Alkohol und Kraftstoffe erhoben. Eine Glücksspielsteuer gilt für Lotteriegewinne und Casinoerträge mit 1 % bis 25 % je nach Gewinnsumme. Zudem gibt es lokale Gebühren für Werbung, Außengastronomie und andere kommunale Genehmigungen.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Rumänien bietet verschiedene legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung:

Die Mikrounternehmensbesteuerung ist ideal für Unternehmer mit einem Umsatz unter 500.000 Euro. Mit nur 1 % bis 3 % Steuer auf den Umsatz ist dies eine der günstigsten Besteuerungsformen in der EU. Tipp: Selbst wenn du höhere Gewinne erzielst, kann die Umsatzbesteuerung günstiger sein als die reguläre Körperschaftsteuer.

Die PFA mit Pauschaleinkommen (norma de venit) eignet sich für Selbstständige in bestimmten Branchen mit festgelegten Pauschaleinkünften. Die tatsächlichen Einnahmen können darüber liegen, versteuert wird nur die Pauschale.

Die Steuerfreiheit im IT-Sektor ist ein unschlagbarer Vorteil für Softwareentwickler. Wenn du in der IT arbeitest, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit werden.

Timing des Umzugs

Der richtige Zeitpunkt für den Umzug kann steuerliche Vorteile bringen. Wenn du zum Jahresbeginn umziehst, kannst du das gesamte Jahr als rumänischer Steuerresident verbringen und von den günstigen Sätzen profitieren. Beachte jedoch die Wegzugsbesteuerung im Herkunftsland. Plane den Umzug so, dass du nicht in beiden Ländern als Steuerresident giltst und abstimme den Wegzug mit dem Ende des Steuerjahres im Herkunftsland ab, wenn möglich.

Günstige Unternehmensformen

Für verschiedene Situationen empfehlen sich unterschiedliche Strukturen. Für Freelancer und Berater ist die PFA oft die einfachste Lösung. Für kleine Unternehmen mit Gewinnabsicht ist die SRL mit Mikrounternehmensbesteuerung ideal. Für größere Unternehmen oder solche mit Verlusten bietet die reguläre Körperschaftsbesteuerung die Möglichkeit der Verlustverrechnung.

Holding-Strukturen

Rumänien kann als Standort für Holdinggesellschaften interessant sein, da Dividenden aus EU-Tochtergesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vereinnahmt werden können. Die Weiterschüttung an natürliche Personen wird jedoch mit 8 % Quellensteuer belegt. Für komplexe internationale Strukturen ist professionelle Beratung unerlässlich.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Die wichtigsten Fristen im rumänischen Steuerkalender:

Die Einkommensteuererklärung (Declarația unică) muss bis zum 25. Mai des Folgejahres abgegeben werden. Vierteljährliche Vorauszahlungen für Selbstständige sind jeweils zum 25. des Folgemonats nach Quartalsende fällig. Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt monatlich oder vierteljährlich bis zum 25. des Folgemonats.

Benötigte Unterlagen

Für die Steuererklärung benötigst du je nach Einkunftsart: Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Honorarnoten), Buchführungsunterlagen für Selbstständige, Belege über ausländische Einkünfte, Nachweise über bereits gezahlte ausländische Steuern, Bankbelege über Zinserträge und Dividenden sowie Nachweise über persönliche Abzüge (Anzahl unterhaltsberechtigter Personen).

Online-Portale

Die rumänische Steuerbehörde ANAF bietet ein umfangreiches Online-Portal (www.anaf.ro) mit folgenden Funktionen: elektronische Abgabe der Steuererklärung (Declarație unică online), Online-Zahlung von Steuern, Abruf von Steuerbescheiden und Kontoauszügen, Registrierung für verschiedene Steuerarten sowie Terminvereinbarung für persönliche Beratung.

Für die Nutzung benötigst du eine digitale Signatur oder eine Registrierung mit Nutzernamen und Passwort.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Ob du einen Steuerberater (contabil autorizat oder consultant fiscal) benötigst, hängt von deiner Situation ab.

Ohne Steuerberater kommst du aus, wenn du als Arbeitnehmer nur Lohneinkünfte hast, einfache Verhältnisse ohne ausländische Einkünfte vorliegen und du Rumänisch sprichst oder zumindest lesen kannst.

Ein Steuerberater ist empfehlenswert, wenn du selbstständig bist oder ein Unternehmen führst, ausländische Einkünfte hast, komplexe Steuersituationen vorliegen oder du kein Rumänisch sprichst.

Die Kosten für einen Steuerberater in Rumänien sind moderat: Für eine einfache Steuererklärung zahlst du etwa 100 bis 300 RON (20 bis 60 Euro), für die laufende Buchführung eines Kleinunternehmens etwa 500 bis 1.500 RON monatlich (100 bis 300 Euro).

Strafen bei Verspätung

Bei verspäteter Abgabe oder Zahlung drohen Sanktionen. Für jeden Tag Verspätung werden 0,02 % Verzugszinsen auf die geschuldete Steuer fällig. Verspätete Abgabe kann mit Bußgeldern von 500 bis 5.000 RON (100 bis 1.000 Euro) geahndet werden. Bei Steuerhinterziehung drohen strafrechtliche Konsequenzen.

11. Sozialversicherungsbeiträge

Übersicht der Beiträge

Das rumänische Sozialversicherungssystem umfasst folgende Zweige:

Die Krankenversicherung (CASS) beträgt 10 % vom Bruttoeinkommen. Die Rentenversicherung (CAS) liegt bei 25 % vom Bruttoeinkommen. Die Arbeitsversicherung (CAM) von 2,25 % wird ausschließlich vom Arbeitgeber gezahlt.

Krankenversicherung

Die staatliche Krankenversicherung gewährt Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem. Die Qualität der öffentlichen Krankenhäuser variiert stark. In Bukarest und anderen Großstädten gibt es moderne Privatkliniken auf westeuropäischem Niveau. Viele Auswanderer schließen zusätzlich eine private Krankenversicherung ab, die etwa 50 bis 200 Euro monatlich kostet.

Rentenversicherung

Der Beitragssatz von 25 % wird vollständig vom Arbeitnehmer getragen (bei Arbeitnehmern wird er vom Brutto abgezogen). Das rumänische Rentensystem basiert auf dem Umlageverfahren. Das Renteneintrittsalter liegt bei 65 Jahren für Männer und 63 Jahren für Frauen (wird schrittweise angeglichen). Als Auswanderer kannst du in Rumänien erworbene Rentenansprüche später auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz geltend machen (EU-Koordinierung der Sozialversicherungssysteme).

Gesamtbelastung im Vergleich zu DACH-Ländern

PositionRumänienDeutschlandÖsterreichSchweiz
Arbeitnehmeranteil35 %ca. 20 %ca. 18 %ca. 11 %
Arbeitgeberanteil2,25 %ca. 20 %ca. 21 %ca. 11 %
Gesamtbelastung37,25 %ca. 40 %ca. 39 %ca. 22 %

Obwohl die Arbeitnehmerbelastung in Rumänien höher erscheint, sind die Gesamtlohnnebenkosten vergleichbar mit Deutschland und Österreich. Die Schweiz bleibt auch hier günstiger, allerdings bei deutlich höheren Lebenshaltungskosten.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung

SteuerartRumänienDeutschlandÖsterreichSchweiz
Einkommensteuer10 % (Flat Tax)14 bis 45 %20 bis 55 %1 bis 40 % (kantonal)
Körperschaftsteuer16 % (Mikro: 1 bis 3 %)ca. 30 %25 %12 bis 24 % (kantonal)
Kapitalertragsteuer8 bis 10 %25 % plus Soli27,5 %0 % (Privatvermögen)
Mehrwertsteuer19 %19 %20 %8,1 %
Vermögensteuer0 %0 %0 %ja (kantonal)
Erbschaftsteuer0 %7 bis 50 %0 % (Immo: ja)kantonal verschieden

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Angestellter mit 50.000 Euro Bruttojahresgehalt

LandEinkommensteuerSozialversicherung ANNetto ca.
Rumänien5.000 €17.500 €27.500 €
Deutschland9.500 €10.500 €30.000 €
Österreich11.000 €9.000 €30.000 €
Schweiz4.000 €5.500 €40.500 €

Beispiel 2: Selbstständiger mit 100.000 Euro Gewinn

LandEinkommensteuerSozialversicherungNetto ca.
Rumänien10.000 €35.000 €55.000 €
Deutschland33.000 €20.000 €47.000 €
Österreich38.000 €25.000 €37.000 €
Schweiz20.000 €10.000 €70.000 €

Hinweis: Diese Beispiele sind vereinfacht und berücksichtigen nicht alle individuellen Faktoren. Die tatsächliche Belastung kann je nach persönlicher Situation abweichen.

Beispiel 3: Unternehmer mit SRL/GmbH (200.000 Euro Gewinn, Ausschüttung)

LandKörperschaftsteuerAusschüttungssteuerGesamtbelastung
Rumänien (Mikro 3 %)6.000 €15.520 €21.520 € (ca. 11 %)
Deutschland60.000 €35.000 €95.000 € (ca. 48 %)
Österreich50.000 €41.250 €91.250 € (ca. 46 %)
Schweiz36.000 €0 €36.000 € (ca. 18 %)

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile Rumänien:

  • Niedrige Flat Tax von 10 % auf Einkommen
  • Extrem günstige Mikrounternehmensbesteuerung (1 bis 3 %)
  • Keine Vermögen-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • Niedrige Kapitalertragsteuer (8 bis 10 %)
  • Einfaches, transparentes Steuersystem
  • IT-Steuerbefreiung als einzigartiger Vorteil
  • Günstige Lebenshaltungskosten potenzieren den Steuervorteil

Nachteile Rumänien:

  • Hohe Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer (35 %)
  • Bürokratie und Sprachbarriere
  • Weniger Absetzungsmöglichkeiten als in Deutschland
  • Qualität der öffentlichen Dienstleistungen
  • Rumänischer Leu als Währung (Wechselkursrisiko)

Fazit

Rumänien ist aus steuerlicher Sicht für bestimmte Auswanderer-Typen äußerst attraktiv:

Ideal geeignet für: IT-Fachkräfte und Softwareentwickler (Steuerbefreiung), Unternehmer mit kleinen bis mittleren Unternehmen (Mikrobesteuerung mit 1 bis 3 %), digitale Nomaden und Freelancer mit internationalem Einkommen, Rentner (günstige Besteuerung ausländischer Renten), vermögende Privatpersonen (keine Vermögens- und Erbschaftsteuer) sowie Kapitalanleger (nur 8 bis 10 % auf Kapitalerträge).

Weniger geeignet für: Arbeitnehmer in Nicht-IT-Branchen mit hohen Gehältern (35 % Sozialversicherung frisst Steuervorteil auf), Personen, die auf hochwertige öffentliche Dienstleistungen angewiesen sind, und diejenigen, die kein Rumänisch lernen möchten.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. 10 % Flat Tax auf Einkommen ist einer der niedrigsten Sätze in der EU
  2. Keine Vermögen-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  3. Mikrounternehmensbesteuerung mit nur 1 bis 3 % für kleine Firmen
  4. Steuerfreiheit für IT-Mitarbeiter als einzigartiges Alleinstellungsmerkmal
  5. Günstige Kapitalertragsteuer von 8 % auf Dividenden
  6. Niedrige Lebenshaltungskosten multiplizieren den Steuervorteil

Empfehlung: Bei einem geplanten Umzug nach Rumänien solltest du unbedingt vor der Auswanderung einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater konsultieren. Die Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen und optimale Strukturierung deiner Einkünfte erfordern individuelle Planung. Die Investition in professionelle Beratung zahlt sich durch optimierte Steuergestaltung meist schnell aus.

FAQ

Muss ich als deutscher Rentner in Rumänien meine Rente versteuern? Ja, als steuerlich ansässiger Auswanderer versteuerst du deine deutsche Rente in Rumänien. Der Vorteil: Statt der deutschen Besteuerung zahlst du nur den rumänischen Satz von 10 % auf den Betrag oberhalb des Freibetrags von ca. 400 Euro monatlich. Deutschland darf dank des Doppelbesteuerungsabkommens keine Quellensteuer einbehalten.

Wie funktioniert die IT-Steuerbefreiung genau? Wenn du als Softwareentwickler, Programmierer oder IT-Spezialist mit einem relevanten Hochschulabschluss bei einem zertifizierten IT-Unternehmen arbeitest, bist du von der 10 % Einkommensteuer befreit. Du zahlst nur die Sozialversicherungsbeiträge (35 %). Das macht ein Bruttogehalt von 5.000 Euro zu einem Nettogehalt von etwa 3.250 Euro.

Kann ich als Freelancer die Mikrounternehmensbesteuerung nutzen? Nein, die Mikrounternehmensbesteuerung (1 bis 3 % auf den Umsatz) gilt nur für Kapitalgesellschaften (SRL). Als Freelancer mit PFA zahlst du 10 % Einkommensteuer auf deinen Gewinn plus Sozialversicherung. Die Gründung einer SRL kann sich aber auch für Freelancer lohnen.

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Rumänien im Vergleich zu Deutschland? Die Lebenshaltungskosten in Rumänien liegen etwa 40 bis 50 % unter dem deutschen Niveau. Eine Wohnung in Bukarest kostet etwa 500 bis 800 Euro Miete, ein gutes Mittagessen 7 bis 10 Euro, und öffentliche Verkehrsmittel etwa 15 Euro monatlich. Dies potenziert den Steuervorteil erheblich.

Gibt es eine Wegzugsbesteuerung, wenn ich Rumänien wieder verlasse? Nein, Rumänien erhebt keine Wegzugssteuer. Du kannst das Land jederzeit verlassen, ohne dass auf unrealisierte Wertsteigerungen Steuern anfallen. Dies ist ein weiterer Vorteil gegenüber Deutschland mit seiner Exit Tax auf Unternehmensbeteiligungen.

Wie eröffne ich ein Bankkonto in Rumänien? Als EU-Bürger kannst du problemlos ein Bankkonto eröffnen. Du benötigst: gültigen Reisepass oder Personalausweis, Meldebestätigung oder Mietvertrag, rumänische Steuernummer (CNP für Residenten oder NIF für Nicht-Residenten). Große Banken wie BCR, BRD oder ING sprechen oft Englisch.

Brauche ich einen rumänischen Steuerberater? Für einfache Verhältnisse als Angestellter nicht unbedingt. Als Selbstständiger, Unternehmer oder bei ausländischen Einkünften ist ein Steuerberater jedoch dringend empfohlen. Die Kosten sind mit 100 bis 300 Euro pro Jahr für eine Steuererklärung überschaubar, und die Sprachbarriere macht professionelle Hilfe sinnvoll.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Rumänien

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Rumänien, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

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Zuletzt aktualisiert: 11. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)