La Réunion ist ein französisches Übersee-Departement im Indischen Ozean und damit vollständig in das französische Steuersystem integriert. Das bedeutet für dich als Auswanderer: Du unterliegst grundsätzlich dem französischen Steuerrecht, profitierst aber gleichzeitig von erheblichen Steuervergünstigungen, die speziell für die Überseegebiete geschaffen wurden.

Das französische Steuersystem unterscheidet sich fundamental von dem in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Besonders auffällig ist die Haushaltsbesteuerung, bei der das Einkommen aller Haushaltsmitglieder zusammengerechnet und durch einen Familienquotienten geteilt wird. Familien mit Kindern profitieren dadurch oft erheblich. Hinzu kommen auf La Réunion Steuerermäßigungen von bis zu 30 % auf die Einkommensteuer sowie reduzierte Mehrwertsteuersätze.
Für Auswanderer aus dem DACH-Raum ist La Réunion steuerlich interessant, wenn du von den Übersee-Vergünstigungen profitieren möchtest, gleichzeitig aber die Rechtssicherheit eines EU-Mitgliedstaats schätzt. Die Insel ist vollwertiger Teil der Europäischen Union, was den Umzug und die steuerliche Integration erheblich vereinfacht.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Frankreich und damit auf La Réunion wirst du als steuerlich ansässig betrachtet, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Du hast deinen Hauptwohnsitz (foyer) oder gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich. Als gewöhnlicher Aufenthalt gilt, wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr im Land aufhältst. Du übst in Frankreich eine berufliche Tätigkeit aus, es sei denn, diese ist nur nebensächlich. Der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen liegt in Frankreich.
Sobald du als steuerlich ansässig giltst, unterliegst du mit deinem weltweiten Einkommen der französischen Besteuerung.
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die 183-Tage-Regel ist nur eines von mehreren Kriterien. Selbst wenn du weniger als 183 Tage auf La Réunion verbringst, kannst du als steuerlich ansässig gelten, wenn dein Lebensmittelpunkt dort liegt. Das französische Finanzamt betrachtet dabei den Ort, an dem deine Familie lebt, wo du dein Vermögen verwaltest und wo sich dein beruflicher Schwerpunkt befindet.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Schweiz und Österreich
Frankreich hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die auch für La Réunion gelten:
Das DBA mit Deutschland stammt aus dem Jahr 1959 und wurde mehrfach überarbeitet. Es regelt unter anderem die Besteuerung von Renten, wobei gesetzliche Renten grundsätzlich im Quellenstaat besteuert werden. Beamtenpensionen bleiben in Deutschland steuerpflichtig.
Mit Österreich besteht ein DBA von 1993, das ähnliche Regelungen wie das deutsche Abkommen enthält.
Das DBA mit der Schweiz von 1966 wurde ebenfalls mehrfach angepasst und enthält besondere Regelungen für Grenzgänger, die für einen Umzug nach La Réunion allerdings nicht relevant sind.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Wenn du Deutschland verlässt und wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften hältst (mindestens 1 % in den letzten fünf Jahren), greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Die stillen Reserven werden besteuert, als hättest du die Anteile verkauft. Bei einem Umzug innerhalb der EU kannst du eine zinslose Stundung beantragen, die erst bei tatsächlichem Verkauf oder Wegzug aus der EU fällig wird.
Österreich kennt eine ähnliche Wegzugsbesteuerung für Beteiligungen. Bei Wegzug in einen EU-Staat wird die Steuerschuld auf Antrag gestundet.
Die Schweiz erhebt keine Wegzugssteuer im klassischen Sinne, aber es können besondere Regeln für die Beendigung der Quellensteuerpflicht gelten.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die französische Einkommensteuer (impôt sur le revenu) basiert auf einem progressiven Stufentarif. Für das Steuerjahr 2024 gelten folgende Steuersätze:
- Einkommen bis 11.294 Euro: 0 %
- Einkommen von 11.295 bis 28.797 Euro: 11 %
- Einkommen von 28.798 bis 82.341 Euro: 30 %
- Einkommen von 82.342 bis 177.106 Euro: 41 %
- Einkommen über 177.106 Euro: 45 %
Diese Sätze werden auf das quotierte Einkommen angewendet. Der Familienquotient (quotient familial) teilt das Haushaltseinkommen durch die Anzahl der Teile: Ein Alleinstehender hat einen Teil, ein Ehepaar zwei Teile, jedes Kind bringt einen halben Teil hinzu. Dadurch können Familien erheblich Steuern sparen.
Besonderheit La Réunion: Als Bewohner eines französischen Überseedépartements erhältst du eine Steuerermäßigung von 30 % auf die Einkommensteuer, maximal jedoch 2.450 Euro pro Jahr.
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Steuererklärung muss zwischen April und Juni des Folgejahres eingereicht werden, wobei die genauen Fristen je nach Wohnort und Abgabeform variieren.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer auf La Réunion wird dein Gehalt an der Quelle besteuert (prélèvement à la source). Dein Arbeitgeber zieht monatlich einen Steuerbetrag ab, der auf deinem individuellen Steuersatz basiert. Dieser Satz wird vom Finanzamt auf Basis deiner letzten Steuererklärung berechnet.
Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer betragen insgesamt etwa 22 bis 23 % des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich etwa 42 bis 45 %. Die Beiträge decken Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und weitere Sozialleistungen ab.
Du kannst verschiedene Werbungskosten absetzen: Entweder nutzt du den pauschalen Abzug von 10 % (mindestens 495 Euro, maximal 14.171 Euro für 2024) oder du machst tatsächliche Kosten geltend. Zu den absetzbaren Kosten gehören Fahrtkosten zur Arbeit, Fortbildungskosten und beruflich bedingte Umzugskosten.
Die Pendlerpauschale (frais réels) erlaubt den Abzug von 0,603 Euro pro Kilometer für Fahrzeuge bis 3 CV, 0,631 Euro für 4 CV und entsprechend mehr für stärkere Fahrzeuge, bis zu einer Entfernung von 40 Kilometern einfache Strecke.
Digitale Nomaden
Für digitale Nomaden ist La Réunion grundsätzlich attraktiv, allerdings gibt es kein spezielles Visum für diese Arbeitsform. Als EU-Bürger hast du freien Zugang und kannst dich unbegrenzt aufhalten. Nicht-EU-Bürger benötigen ein entsprechendes Visum für Frankreich.
Wenn du als digitaler Nomade für ausländische Auftraggeber arbeitest und deinen steuerlichen Wohnsitz auf La Réunion hast, musst du dein weltweites Einkommen in Frankreich versteuern. Es gibt keine Territorialbesteuerung wie in manchen asiatischen Ländern.
Für das Home-Office gelten die französischen Regelungen. Du kannst einen Teil deiner Wohnkosten als Betriebsausgaben geltend machen, wenn du einen abgegrenzten Arbeitsbereich hast.
Wichtig ist die Dokumentation deiner Aufenthaltstage und Einkommensquellen. Das französische Finanzamt kann Nachweise über deine Tätigkeit und die Herkunft deiner Einkünfte verlangen.
Selbstständige und Unternehmer
Als Selbstständiger (travailleur indépendant) auf La Réunion hast du verschiedene Optionen zur Besteuerung:
Das Micro-Entreprise-Regime (ehemals Auto-Entrepreneur) ist ideal für den Einstieg. Du zahlst einen pauschalen Prozentsatz deines Umsatzes, der alle Steuern und Sozialabgaben abdeckt: 12,3 % für Handel, 21,2 % für Dienstleistungen und 21,1 % für freiberufliche Tätigkeiten. Die Umsatzgrenzen liegen bei 188.700 Euro für Handel und 77.700 Euro für Dienstleistungen (Stand 2024).
Bei höheren Umsätzen oder wenn du echte Kosten absetzen möchtest, kommt das régime réel in Frage. Hier werden deine tatsächlichen Gewinne besteuert, und du kannst alle Betriebsausgaben geltend machen.
Die Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés) für Kapitalgesellschaften beträgt 15 % für die ersten 42.500 Euro Gewinn (für kleine Unternehmen) und 25 % für darüber hinausgehende Gewinne.
Eine Gewerbesteuer im deutschen Sinne gibt es nicht. Allerdings gibt es die Cotisation Foncière des Entreprises (CFE), eine unternehmensbasierte Grundsteuer, und die Cotisation sur la Valeur Ajoutée des Entreprises (CVAE) für Unternehmen mit mehr als 500.000 Euro Umsatz.
Die Buchführungspflichten variieren je nach Unternehmensform. Micro-Entreprises führen nur ein einfaches Einnahmen-Ausgaben-Buch. Größere Unternehmen müssen eine vollständige doppelte Buchführung mit Jahresabschluss erstellen.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Die Kapitalertragssteuer beträgt in Frankreich pauschal 30 % (Prélèvement Forfaitaire Unique, auch Flat Tax genannt). Diese 30 % setzen sich zusammen aus 12,8 % Einkommensteuer und 17,2 % Sozialabgaben.
Alternativ kannst du für die progressive Besteuerung optieren, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 12,8 % liegt. In diesem Fall zahlst du deinen individuellen Einkommensteuersatz plus die 17,2 % Sozialabgaben.
Dividenden können mit einem Abschlag von 40 % besteuert werden, wenn du die progressive Besteuerung wählst. Nach diesem Abschlag wird dein persönlicher Steuersatz angewendet.
Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen unterliegen ebenfalls der Flat Tax von 30 %. Bei Aktien, die vor 2018 erworben wurden, gibt es unter bestimmten Bedingungen Ermäßigungen je nach Haltedauer.
Für ausländische Depots besteht eine Meldepflicht. Du musst jährlich mit der Steuererklärung das Formular 3916 einreichen, in dem du alle ausländischen Bankkonten und Depots angibst. Verstöße werden mit Strafen von mindestens 1.500 Euro pro nicht deklariertem Konto geahndet.
Die Quellensteuer auf französische Dividenden beträgt 12,8 % für Steueransässige. Bei ausländischen Dividenden wird die im Ausland gezahlte Quellensteuer je nach DBA angerechnet.
Rentner
Für Rentner aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten die Regelungen der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen:
Deutsche gesetzliche Renten werden nach dem DBA grundsätzlich in Deutschland besteuert. Du musst sie aber in Frankreich angeben, wo sie zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen werden (Progressionsvorbehalt).
Beamtenpensionen aus Deutschland bleiben vollständig in Deutschland steuerpflichtig.
Private Renten, Riester-Renten und Betriebsrenten werden in der Regel im Wohnsitzstaat, also in Frankreich, besteuert.
Österreichische und Schweizer Renten unterliegen ähnlichen Regelungen. Die gesetzlichen Renten werden meist im Quellenstaat besteuert, private Vorsorge im Wohnsitzstaat.
In Frankreich gibt es einen Altersfreibetrag (abattement pour les plus de 65 ans) von 2.746 Euro für Personen über 65 mit einem Nettoeinkommen unter 17.200 Euro. Bei Einkommen zwischen 17.200 und 27.670 Euro beträgt der Freibetrag 1.373 Euro.
3. Vermögensteuer
Frankreich erhebt seit 2018 nur noch eine Vermögensteuer auf Immobilien (Impôt sur la Fortune Immobilière, IFI). Die klassische Vermögensteuer auf alle Vermögensarten wurde abgeschafft.
Die IFI betrifft dich, wenn dein weltweites Netto-Immobilienvermögen 1,3 Millionen Euro übersteigt. Die Steuersätze sind progressiv gestaffelt:
- Vermögen bis 800.000 Euro: 0 %
- Vermögen von 800.000 bis 1.300.000 Euro: 0,5 %
- Vermögen von 1.300.000 bis 2.570.000 Euro: 0,7 %
- Vermögen von 2.570.000 bis 5.000.000 Euro: 1 %
- Vermögen von 5.000.000 bis 10.000.000 Euro: 1,25 %
- Vermögen über 10.000.000 Euro: 1,5 %
Für die Bewertung wird der Marktwert der Immobilien herangezogen. Schulden im Zusammenhang mit den Immobilien können abgezogen werden. Der Hauptwohnsitz erhält einen Abschlag von 30 % auf den Marktwert.
Finanzanlagen, Unternehmensbeteiligungen und andere Vermögenswerte sind von der IFI nicht betroffen.
4. Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragssteuer in Frankreich folgt dem System der Flat Tax (Prélèvement Forfaitaire Unique, PFU) mit einem einheitlichen Satz von 30 %.
Zinsen: 30 % Flat Tax (12,8 % Einkommensteuer plus 17,2 % Sozialabgaben). Alternativ progressive Besteuerung möglich.
Dividenden: Ebenfalls 30 % Flat Tax. Bei Wahl der progressiven Besteuerung gilt ein Abschlag von 40 % vor Anwendung des persönlichen Steuersatzes, plus 17,2 % Sozialabgaben.
Kursgewinne: 30 % Flat Tax auf den Nettogewinn. Verluste können mit Gewinnen derselben Kategorie verrechnet und bis zu zehn Jahre vorgetragen werden.
Quellensteuer: Auf französische Dividenden wird eine Quellensteuer von 12,8 % erhoben, die auf die Einkommensteuerschuld angerechnet wird. Bei ausländischen Kapitalerträgen richtet sich die Anrechnung nach dem jeweiligen DBA.
Du bist verpflichtet, alle ausländischen Kapitalerträge in deiner Steuererklärung anzugeben. Die Formulare 2047 und 2042 C dienen der Deklaration ausländischer Einkünfte. Bei ausländischen Konten und Depots kommt das Formular 3916 hinzu.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer
La Réunion erhebt zwei Arten von Grundsteuer:
Die Taxe Foncière wird vom Eigentümer gezahlt und basiert auf dem Katasterwert der Immobilie. Der Satz variiert je nach Gemeinde, liegt aber typischerweise zwischen 15 und 40 % des Katasterwerts. Neubauten sind für zwei Jahre befreit.
Die Taxe d’Habitation wurde für Hauptwohnsitze abgeschafft, gilt aber weiterhin für Zweitwohnsitze und möblierte Ferienvermietungen.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer Immobilie fallen die frais de notaire an, die alle Nebenkosten umfassen. Bei Altbauten liegen diese bei etwa 7 bis 8 % des Kaufpreises, bei Neubauten bei 2 bis 3 %. Der größte Teil entfällt auf die Registrierungssteuer (droits de mutation).
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Beim Verkauf einer Immobilie wird die Plus-Value Immobilière fällig. Der Gewinn wird mit 19 % Einkommensteuer plus 17,2 % Sozialabgaben besteuert, insgesamt also 36,2 %.
Es gibt Ermäßigungen je nach Haltedauer: Nach 22 Jahren Besitz ist der Gewinn von der Einkommensteuer befreit, nach 30 Jahren auch von den Sozialabgaben. Der Hauptwohnsitz ist vollständig von der Wertzuwachssteuer befreit.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen können entweder unter dem Micro-Foncier-Regime versteuert werden, das einen pauschalen Abzug von 30 % erlaubt (bis 15.000 Euro Mieteinnahmen), oder nach dem régime réel, bei dem tatsächliche Kosten abgesetzt werden.
Bei möblierter Vermietung gilt das Micro-BIC-Regime mit einem Abzug von 50 % (bis 77.700 Euro Einnahmen) oder 71 % bei klassifizierten Ferienwohnungen.
Steuervorteile bei Eigennutzung
Der Hauptwohnsitz ist von der Taxe d’Habitation befreit und erhält einen Abschlag von 30 % bei der Vermögensteuer. Beim Verkauf ist der Wertzuwachs steuerfrei. Zinsen für Immobilienkredite sind bei Eigennutzung allerdings nicht absetzbar.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Frankreich erhebt eine der höchsten Erbschaftssteuern weltweit, wobei die Sätze stark vom Verwandtschaftsgrad abhängen.
Freibeträge
- Ehepartner und eingetragene Partner (PACS): vollständig steuerfrei
- Kinder: 100.000 Euro pro Kind
- Enkel: 1.594 Euro
- Geschwister: 15.932 Euro
- Neffen und Nichten: 7.967 Euro
- Andere Personen: 1.594 Euro
Diese Freibeträge gelten sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen und erneuern sich alle 15 Jahre.
Steuersätze
In direkter Linie (Kinder, Enkel):
- Bis 8.072 Euro: 5 %
- 8.072 bis 12.109 Euro: 10 %
- 12.109 bis 15.932 Euro: 15 %
- 15.932 bis 552.324 Euro: 20 %
- 552.324 bis 902.838 Euro: 30 %
- 902.838 bis 1.805.677 Euro: 40 %
- Über 1.805.677 Euro: 45 %
Geschwister:
- Bis 24.430 Euro: 35 %
- Darüber: 45 %
Andere Verwandte bis 4. Grad: 55 %
Nicht verwandte Personen: 60 %
Internationale Aspekte
Wenn du als Steuerresident auf La Réunion verstirbt, unterliegt dein weltweites Vermögen der französischen Erbschaftssteuer. Frankreich wendet bei Immobilien das Belegenheitsprinzip an, bei beweglichem Vermögen das Wohnsitzprinzip.
Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und Österreich regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat. In den meisten Fällen wird die im anderen Land gezahlte Steuer angerechnet.
7. Mehrwertsteuer
La Réunion hat als französisches Überseedépartement ein besonderes Mehrwertsteuersystem mit niedrigeren Sätzen als im europäischen Frankreich.
Steuersätze auf La Réunion: Normalsteuersatz: 8,5 %, Ermäßigter Satz: 2,1 %
Zum Vergleich: Im europäischen Frankreich gelten 20 % Normalsatz, 10 % ermäßigter Satz und 5,5 % stark ermäßigter Satz.
Der ermäßigte Satz von 2,1 % gilt für Grundnahrungsmittel, Bücher, bestimmte Medikamente und Presseprodukte.
Kleinunternehmerregelung
Die Franchise en Base TVA befreit Kleinunternehmer von der Mehrwertsteuer, wenn der Jahresumsatz unter bestimmten Grenzen liegt: 91.900 Euro für Warenhandel, 36.800 Euro für Dienstleistungen. Die Grenzen werden regelmäßig angepasst.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Wenn du die Grenzen überschreitest, musst du dich für die TVA registrieren und Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Die Umsatzsteuer wird monatlich oder vierteljährlich erklärt und abgeführt.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Reverse-Charge-Verfahren. Der Leistungsempfänger schuldet die Mehrwertsteuer. Für Lieferungen aus dem europäischen Frankreich nach La Réunion gelten besondere Regeln, da die Insel zum EU-Zollgebiet, aber nicht zum Mehrwertsteuergebiet gehört.
8. Weitere relevante Steuern
Octroi de Mer
Eine Besonderheit La Réunions ist die Octroi de Mer, eine Einfuhrsteuer auf Waren, die auf die Insel gebracht werden. Die Sätze variieren je nach Warenart zwischen 0 und 60 %, im Durchschnitt liegen sie bei etwa 10 bis 15 %. Diese Steuer verteuert importierte Waren, schützt aber gleichzeitig die lokale Produktion.
Kfz-Steuer
Die Carte Grise (Zulassungssteuer) wird bei der Anmeldung eines Fahrzeugs fällig und richtet sich nach der Motorleistung (cheval fiscal) und dem CO2-Ausstoß. Auf La Réunion sind die Sätze niedriger als im europäischen Frankreich.
Der Malus Écologique (CO2-Steuer) wird bei Neuwagen fällig, wenn der CO2-Ausstoß bestimmte Werte überschreitet. Auf La Réunion gelten ermäßigte Sätze.
Touristensteuer
Die Taxe de Séjour wird von Hotels und Ferienvermietungen erhoben und liegt je nach Unterkunftskategorie zwischen 0,20 und 4 Euro pro Person und Nacht. Der genaue Betrag wird von den Gemeinden festgelegt.
Beiträge für öffentlichen Rundfunk
Die frühere Rundfunkgebühr (Contribution à l’Audiovisuel Public) wurde 2022 abgeschafft. Du zahlst also keine gesonderte Gebühr mehr für den öffentlichen Rundfunk.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
La Réunion bietet verschiedene Möglichkeiten zur Steueroptimierung:
Die 30 %-Ermäßigung auf die Einkommensteuer (maximal 2.450 Euro) ist der offensichtlichste Vorteil. Bei einem Steuerbetrag von etwa 8.200 Euro oder mehr erreichst du die maximale Ermäßigung.
Das Familienquotient-System bevorzugt Familien stark. Mit zwei Kindern teilst du dein Einkommen durch drei statt durch zwei, was den Steuersatz erheblich senkt.
Timing des Umzugs
Der optimale Zeitpunkt für den Umzug ist Anfang eines Kalenderjahres. So wirst du für das gesamte Jahr nur in Frankreich steuerpflichtig und vermeidest komplizierte Aufteilungen.
Wenn du noch hohe Einkünfte in Deutschland erwartest, kann ein Umzug zum Jahresende sinnvoll sein, um diese noch zum deutschen Steuersatz zu versteuern.
Bei der Wegzugsbesteuerung für Unternehmensbeteiligungen solltest du die Stundungsregelungen nutzen und frühzeitig planen.
Günstige Unternehmensformen
Für Selbstständige mit überschaubarem Umsatz ist das Micro-Entreprise-Regime ideal: einfache Verwaltung und pauschale Besteuerung.
Für größere Unternehmen kann eine SARL (vergleichbar mit der GmbH) oder eine SAS (Aktiengesellschaft vereinfachter Form) sinnvoll sein. Die SAS bietet mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Statuten und der Geschäftsführervergütung.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Nutze den Grundfreibetrag von 11.294 Euro voll aus, indem du Einkommen auf Familienmitglieder verteilst (sofern legal möglich).
Die Freibeträge für Kapitalerträge sind in Frankreich weniger großzügig als in Deutschland. Der deutsche Sparerfreibetrag von 1.000 Euro existiert so nicht. Dafür ist die Flat Tax von 30 % bei höheren Kapitalerträgen oft günstiger als die deutsche Abgeltungssteuer plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Investitionsanreize
Für Investitionen in La Réunion gibt es besondere Steuervorteile: Die Loi Girardin ermöglicht Steuervergünstigungen für Investitionen in den Überseegebieten, etwa in Sozialwohnungen oder produktive Investitionen. Diese Programme sind komplex und erfordern professionelle Beratung.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die französische Steuererklärung für das Vorjahr muss zwischen April und Juni eingereicht werden. Die genauen Fristen hängen vom Département ab:
Für La Réunion (Département 974) gilt bei Online-Abgabe typischerweise Ende Mai oder Anfang Juni als Frist. Die exakten Termine werden jährlich vom Finanzministerium bekannt gegeben.
Bei Papierabgabe (nur noch für Personen ohne Internetzugang möglich) liegt die Frist etwa zwei Wochen früher.
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung benötigst du: Lohnsteuerbescheinigungen aller Arbeitgeber Nachweise über Kapitalerträge Mieteinnahmen und zugehörige Kosten Nachweise über ausländische Einkünfte Formular 3916 für ausländische Konten Belege für absetzbare Ausgaben
Online-Portal
Die Steuererklärung erfolgt über impots.gouv.fr. Als Neuanmelder erhältst du zunächst eine Steuernummer (numéro fiscal) und kannst dann online deinen persönlichen Bereich einrichten. Die Plattform ist auch auf Englisch verfügbar, die Formulare allerdings nur auf Französisch.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Als Neuankömmling ist ein französischer Steuerberater (expert-comptable) in den ersten Jahren dringend zu empfehlen. Die Kosten liegen bei etwa 300 bis 800 Euro für eine einfache Steuererklärung, können bei komplexeren Verhältnissen aber deutlich höher sein.
Besonders wichtig ist professionelle Beratung, wenn du: Einkünfte aus mehreren Ländern hast Selbstständig bist oder ein Unternehmen gründest Wesentliche Beteiligungen hältst Immobilien besitzt oder erwirbst Die Übergangsregelungen zum deutschen Steuersystem optimieren möchtest
Strafen bei Verspätung
Bei verspäteter Abgabe droht ein Zuschlag von 10 % auf die geschuldete Steuer. Bei fehlender Erklärung trotz Aufforderung erhöht sich der Zuschlag auf 40 %, bei Steuerhinterziehung auf 80 %.
Nicht deklarierte ausländische Konten werden mit mindestens 1.500 Euro pro Konto bestraft, in schweren Fällen bis zu 10.000 Euro und 5 % des Kontowerts.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Übersicht
Das französische Sozialversicherungssystem ist umfassend, aber auch teuer. Auf La Réunion gelten dieselben Regelungen wie im europäischen Frankreich.
Krankenversicherung
Alle Einwohner sind über die Protection Universelle Maladie (PUMa) krankenversichert. Die Beiträge sind im Einkommensteuer- oder Sozialversicherungssystem integriert:
Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber zahlt etwa 13 % des Bruttogehalts. Selbstständige: Etwa 6,5 % des Nettogewinns. Nicht Erwerbstätige mit hohem Einkommen: Bis zu 8 % auf Kapital- und Vermögenseinkünfte (Cotisation Subsidiaire Maladie).
Die Gesundheitsversorgung auf La Réunion ist gut, es gibt mehrere Krankenhäuser und ein dichtes Netz an niedergelassenen Ärzten.
Rentenversicherung
Arbeitnehmer zahlen etwa 11 % Rentenbeiträge, der Arbeitgeber etwa 17 %. Selbstständige zahlen je nach Regime zwischen 8 und 25 %.
Das französische Rentensystem basiert auf einem Umlageverfahren. Die volle Rente erhältst du mit 64 Jahren (nach der Reform 2023) und 43 Beitragsjahren. Die Rente beträgt maximal 50 % des durchschnittlichen Einkommens der besten 25 Jahre.
Zusätzlich gibt es verpflichtende Zusatzrentensysteme (AGIRC-ARRCO für Arbeitnehmer), die das staatliche System ergänzen.
Arbeitslosenversicherung
Arbeitnehmer zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, diese trägt vollständig der Arbeitgeber (etwa 4 % des Bruttogehalts). Bei Arbeitslosigkeit erhältst du bis zu 57 % deines letzten Bruttogehalts, maximal 24 Monate (36 Monate für über 55-Jährige).
Selbstständige können sich freiwillig versichern, was aber selten praktiziert wird.
Pflegeversicherung
Eine eigenständige Pflegeversicherung wie in Deutschland existiert nicht. Pflegeleistungen werden über die Krankenversicherung und Sozialhilfe finanziert.
Gesamtbelastung im Vergleich zu DACH-Ländern
Die Sozialabgaben in Frankreich sind hoch. Ein typischer Arbeitnehmer mit 50.000 Euro Bruttojahresgehalt hat folgende Abzüge:
- Frankreich: Etwa 22 % Arbeitnehmeranteil, 42 % Arbeitgeberanteil
- Deutschland: Etwa 20 % Arbeitnehmeranteil, 20 % Arbeitgeberanteil
- Österreich: Etwa 18 % Arbeitnehmeranteil, 21 % Arbeitgeberanteil
- Schweiz: Etwa 6 % Arbeitnehmeranteil, 6 % Arbeitgeberanteil (plus private Krankenversicherung)
Die hohen französischen Arbeitgeberbeiträge machen Arbeit in Frankreich teuer, was die Bruttogehälter im Vergleich zu den anderen DACH-Ländern oft niedriger ausfallen lässt.
12. Vergleich zu Deutschland, Österreich und Schweiz
Tabellarischer Vergleich
| Steuerart | La Réunion | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer Spitzensatz | 45 % (minus 30 % Ermäßigung) | 45 % | 55 % | 22 bis 45 % (kantonal) |
| Kapitalertragssteuer | 30 % | 26,375 % | 27,5 % | Keine (außer Geschäftsbeziehung) |
| Körperschaftsteuer | 15 % bis 25 % | 15 % plus Gewerbesteuer | 24 % | 12 bis 24 % (kantonal) |
| Mehrwertsteuer | 8,5 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Vermögensteuer | Nur Immobilien über 1,3 Mio € | Keine | Keine | Ja (kantonal) |
| Erbschaftssteuer (Kinder) | Bis 45 % | Bis 30 % | Keine | Kantonal verschieden |
Beispielrechnungen
Alleinstehender Arbeitnehmer, 60.000 Euro Bruttojahresgehalt:
La Réunion:
- Nach Sozialabgaben (ca. 13.200 €) verbleiben 46.800 €.
- Einkommensteuer nach Familienquotient und DOM-Ermäßigung: etwa 5.600 €.
- Netto: etwa 41.200 €.
Deutschland:
- Nach Sozialabgaben (ca. 12.000 €) verbleiben 48.000 €.
- Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag: etwa 11.000 €.
- Netto: etwa 37.000 €.
Ehepaar mit zwei Kindern, 100.000 Euro Haushaltseinkommen:
La Réunion: Familienquotient 3 (Ehepaar 2, Kinder je 0,5). Zu versteuerndes Einkommen pro Teil: etwa 26.000 €. Einkommensteuer nach DOM-Ermäßigung: etwa 4.500 €.
Deutschland: Splittingtarif. Einkommensteuer: etwa 15.000 € (vor Kindergeld).
Rentner mit 30.000 Euro Jahresrente aus Deutschland:
La Réunion: Deutsche gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig. In Frankreich Progressionsvorbehalt, aber kaum Auswirkung bei niedrigem sonstigen Einkommen.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile von La Réunion: 30 % Steuerermäßigung auf die Einkommensteuer Niedriger Mehrwertsteuersatz von 8,5 % Familienfreundliches Quotientensystem Keine Vermögensteuer auf Finanzanlagen EU-Mitgliedschaft mit entsprechender Rechtssicherheit Keine Wegzugssteuerpflicht in EU-Länder
Nachteile von La Réunion: Hohe Erbschaftssteuer Hohe Sozialabgaben 30 % Flat Tax auf Kapitalerträge inklusive Sozialabgaben Komplexes Steuersystem mit vielen Formularen Octroi de Mer verteuert importierte Waren Hohe Lebenshaltungskosten durch Insellage
Fazit
La Réunion ist steuerlich besonders attraktiv für:
Familien mit mittleren bis höheren Einkommen: Das Familienquotientsystem und die 30 %-Ermäßigung führen zu erheblichen Steuerersparnissen. Eine vierköpfige Familie mit 100.000 Euro Einkommen zahlt oft weniger Steuern als in Deutschland.
Arbeitnehmer in Festanstellung: Das Quellensteuerverfahren ist unkompliziert, die DOM-Ermäßigung wirkt direkt, und die Gesundheitsversorgung ist umfassend.
Kleinunternehmer und Freiberufler: Das Micro-Entreprise-Regime bietet einen einfachen Einstieg mit transparenter Pauschalbesteuerung.
EU-Bürger, die tropisches Klima mit europäischer Rechtssicherheit verbinden möchten: La Réunion bietet alle Vorteile eines EU-Mitgliedstaats bei karibischem Flair.
Weniger geeignet ist La Réunion für:
Kapitalanleger mit hohen Vermögen: Die Flat Tax von 30 % ist höher als die deutsche Abgeltungssteuer, und die Immobilien-Vermögensteuer kann bei großen Immobilienportfolios ins Gewicht fallen.
Personen, die Vermögen an Nicht-Verwandte vererben möchten: Die Erbschaftssteuer von 60 % ist prohibitiv.
Unternehmer mit hohem Personalbedarf: Die Arbeitgeberabgaben von über 40 % machen Personal teuer.
Wichtigster Rat: Hole dir vor dem Umzug professionelle Beratung von einem Steuerberater, der sowohl das deutsche als auch das französische Steuersystem kennt. Die Wegzugsbesteuerung, die Übergangsregelungen und die optimale Gestaltung deiner Einkunftsstruktur erfordern individuelle Planung.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach La Réunion
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FAQ
Muss ich als deutscher Rentner auf La Réunion meine Rente versteuern?
Deine gesetzliche deutsche Rente wird weiterhin in Deutschland besteuert. Du musst sie aber in deiner französischen Steuererklärung angeben, wo sie zur Berechnung deines Steuersatzes für andere Einkünfte herangezogen wird.
Wie hoch ist die Einkommensteuer auf La Réunion wirklich?
Die nominalen Steuersätze entsprechen dem französischen Festland (bis 45 %), aber du erhältst eine Ermäßigung von 30 %, maximal 2.450 Euro. Durch das Familienquotientsystem sinkt die effektive Belastung für Familien zusätzlich erheblich.
Kann ich als digitaler Nomade auf La Réunion arbeiten?
Als EU-Bürger ja, ohne Einschränkungen. Du wirst allerdings nach 183 Tagen oder bei Begründung eines Lebensmittelpunkts in Frankreich steuerpflichtig. Nicht-EU-Bürger benötigen ein entsprechendes Visum.
Wie funktioniert die Krankenversicherung für Auswanderer?
Nach Anmeldung deines Wohnsitzes bist du automatisch über die PUMa krankenversichert. Die Kosten sind in den Sozialabgaben oder bei Nicht-Erwerbstätigen in einer eigenen Abgabe enthalten. Zusatzversicherungen (mutuelles) decken Zuzahlungen ab.
Lohnt sich die Gründung eines Unternehmens auf La Réunion steuerlich? Für kleinere Unternehmen ist das Micro-Entreprise-Regime sehr attraktiv. Größere Unternehmen profitieren vom ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 15 % auf die ersten 42.500 Euro Gewinn. Die hohen Arbeitgebersozialabgaben sind jedoch ein Nachteil bei personalintensiven Geschäften.
Gibt es besondere Steuervorteile für Investoren?
Ja, die Loi Girardin bietet erhebliche Steuervorteile für Investitionen in den Überseegebieten. Diese Programme sind jedoch komplex und setzen voraus, dass du bereits hohe Steuern in Frankreich zahlst, die du reduzieren möchtest.
Was passiert mit meinem deutschen Depot nach dem Umzug?
Du kannst dein deutsches Depot behalten, musst es aber dem französischen Finanzamt melden. Kapitalerträge werden dann in Frankreich versteuert. Die deutsche Bank wird möglicherweise keine Abgeltungssteuer mehr einbehalten, dafür musst du die 30 % Flat Tax in Frankreich zahlen.
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Stand: Januar 2025. Steuerrecht kann sich ändern. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Zuletzt aktualisiert: 12. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
